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Das vorliegende „Handbuch der Friedensbewegung** verdankt seine Entstehung einem von mir anfangs 1904 im „Wiener Akademischen Friedensverein" unter dem Titel „Einführung in die Friedensbewegung" abgehaltenen Zyklus von sechs Vorträgen. Baronin von Suttner, die den Vorlesungen beiwohnte, gab die Anregung, dass diese im Druck erscheinen mögen. Als ich dann daran ging, die kurzen Vorlesungen für die Drucklegung zu bearbeiten, wuchs der Stoff und erweiterte sich der Umfang so, dass am Ende der Arbeit etwas ganz Neues hervorgegangen war. Das Bedürfnis nach einem die gesamte Friedens- bewegung umfassenden Handbuch war von den in der pazi- fistischen Propaganda Stehenden schon lange empfunden worden. So reich die pazifistische Literatur auch ist, fehlte es bisher — und nicht allein in deutscher Sprache — an einem Buche, das die Grundbegriffe, die Ziele, die er- reichten Ergebnisse, den gegenwärtigen Umfang und die geschichtliche Entwicklung der Friedensidee und der Be- wegung so zusammenfasste, dass man es einem Aussen- stehenden, der sich über die Bewegung orientieren wollte, als vollständigen Wegweiser in die Hand hätte geben können, das aber auch gleichzeitig dem Anhänger und Eingeweihten bei der Propaganda als nützliches Nach- VI Schlagewerk zu dienen imstande gewesen wäre. Dieses Bedürfnis zu erfüllen lag in meiner Absicht. Ich schmeichle mir nicht, diese Absicht voll verwirklicht zu haben, hoffe jedoch, dass ich durch die Unterstützung der Gleich- gesinnten in die Lage gesetzt werde, bei kommenden Auf- lagen manche Lücke auszufüllen und sonstige Verbesse- rungen vorzunehmen. ' Trotzdem glaube ich, dass das Buch schon in seiner jetzigen Gestalt wird gute Dienste leisten können. Herr- liche Tage sind für die Bewegung angebrochen. Das im Haag begonnene Werk, das die pazifistische Arbeit von Jahrzehnten krönte, hat seine Lebenskraft auch den grössten Skeptikern gegenüber erwiesen. Eine die Arbeit jener Konferenz ergänzende zweite Vereinigung der Re- gierungen zeigt sich am Horizont. Die Schiedsvertrags- politik hat innerhalb weniger Monate auch in Europa festen Fuss gefasst, und zieht fast täglich mehr Staaten in ihr Bereich. Der militärische Begriff von der Friedens- erhaltung, weicht zusehends der pazifistischen An- schauung der Friedens Sicherung durch Ausbreitung und Festigung des internationalen Rechtes, das seine eherne Stütze in den wahren Interessen der Kulturvölker findet. Die Friedensbewegung befindet sich in einem Auf- schwung, dessen Tempo von Tag zu Tag beschleunigter wird und das auch ihre optimistischsten Verfechter in Erstaunen setzt. Gerade bei der Abfassung dieses Buches konnte ich diese rasende Entwickelung beobachten. Von dem ersten Konzept, das vor Jahresfrist für die erwähnten Vor- träge niedergeschrieben wurde, bis zu den Vorträgen selbst, von deren Umarbeitung für das Buch bis zur ersten Korrektiu-, und schhesslich bis zur letzten Revision der druckfertigen Probebogen, war ich fortwährend gezwun- gen Ergänzungen aufzunehmen, immer neuen Fortschritten Rechnung zu tragen. Das Buch veraltete mir unter der Feder. Dieser Umstand erschien mir aber auch als der vn beste Beweis dafür, dass diese Veröffentlichung im höchsten Grade zeitgemäss ist. Ist doch der Augenblick herangerückt, wo auch die Gleichgültigen aus ihrer Ruhe erweckt und veranlasst werden, der Bewegung mehr Interesse entgegen zu bringen, und wo die alten Gegner notgedrungen mit Tatsachen, die sie bisher mit Schlagwort en glaubten abtun zu können, sich etwas näher werden vertraut machen müssen. Dabei kann das „Handbuch" viel Gutes stiften, indem es ein reales Bild der Friedens- bewegung entwirft, ihre Vorurteile erschüttert, und klar macht, dass es sich bei dieser Bewegung durchaus nicht um eine vorübergehende „Mode" handelt, noch um eine Utopie, sondern um eine mit den Er- fordernissen einer neuen Zeit in ursächlichem Zusammen- hange Steheade Erscheinung, die sich in einem langen hartnäckigen Kampf allmählich, aber stetig entwickelte und daher ernst genommen werden muss. Möge das Buch diesen Zweck erfüllen. Den zahlreichen Personen, die mir bei der Ab- fassung mit Material und Auskünften dienten, drücke ich bier meinen Dank aus, ganz besonders aber Herrn Elie Ducommun, dem Leiter des Bemer internatio- nalen Friedensbureaus, dem Bureau der österr. Gesellschaft der Friedensfreunde in Wien, und Herrn Carl Ludwig Siemering in Königsberg in Pr., der mir beim Lesen der Korrekturen behilflich war und das Register zusammenstellte. Die Schriften, die ich bei der Arbeit benützte, sind im sechsten Kapitel unter dem Verzeichnis der pazifistischen Literatur be- sonders angeführt. Wien, am ii. November 1904. A. H. F. Inhaltsverzeichnis. — « Seite I. Kap. Die Gnindbegrriffe der Friedensbewegaug . . 1 II. Kap. Die realen Grundlagen der Friedensbewegung . 31 III. Kap. Die Organisation des Weltfriedens 77 Anhang: Schiedsgerichtslexikon. Chronologische Zusammenstellung von 241 seit dem Jahre 1794 bis An- fang 1904 vorgekommenen Schiedsgerichtsfällen . . . 123 IV. Kap. Die Haager Konferenz nnd ihre Ergebnisse 159 V. Kap. Gescbiclite der Friedensbewegung 315 A. Bis zum Wiener Kongress 219 B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Konferenz . 232 1. Von der Gründung der ersten Friedensgesell- schaften bis zur Gründung der interparlamen- tarischen Union (1815—1888) 232 2. Vom ersten Weltfriedenskongress bis zur Haager Konferenz (1889—1899) 253 C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz (1899 bis 1904) 305 VI. Kap. Die Friedensbewegung und ihre Organe . . . 347 A. Die Institute und Gesellschaften 349 B. Biographisches Lexikon der führenden Pazifisten . 375 C. Die pazifistische Literatur 434 Nachträge und Berichtigungen 445 Alphabetisches Wortregister 449 I. Die Grundbegriffe der Friedensbewegung. Ein Widerspruch. — „Si vis pacem para bellum.** — Die Friedensbewegung. — Der Widerstand gegen die Friedensbewe- gung. — Die Ursachen des Widerstands gegen das Neue. — Verwechselung zwischen Krieg und Kampf. — Veränderung der Kampfformen im Verlaufe der Kulturentwick- lung. — Das Ueberwiegen des psychischen Kampfes. — Der militaristische und der pazifistische Frie- densbegriff. — Zwiespalt innerhalb des militaristischen Friedensbegriffes. — Verwechslung zwischen „Krieg** und „Sieg**. — Der Krieg als Fatum. — Der pazifistische Friedensbegriff. — „Ewiger** Friede. — Eine internationale Rechtsorgani- sation schliesst gewaltsame Exekution nicht aus. — Gewalt „an Stelle** und „im Dienste** des Rechtes. — Das Recht der le- gitimen Verteidigimg. — Allerweltsfriede. — Ab- rüstung. ' — Rüstungsstillstand. — Internationalität und Patriotismus. I. [Ein Widerspruch.] Unser Zeitalter ist, wie jede Uebergangszeit, so reich an Widersprüchen, dass wir uns wahrlich nicht wundem dürfen, wenn wir in den Geschehnissen unserer Tage manchmal die Logik vermissen. Einen der hauptsäch- lichsten Widersprüche finden wir zwischen den An- schauungen, denen die offizielle Welt in bezug auf den Frieden huldigt und den Handlungen, die der Sicherung dieses Friedens dienen sollen. Noch niemals in der Geschichte, war die auf der Höhe der zeitgenössi- schen Kultur stehende Menschheit so sehr von der Not- wendigkeit und den Vorteilen des Friedens überzeugt; noch niemals besass man so sehr die Erkenntnis, dass ein Krieg zwischen Kulturmächten, nicht nur den Be- stand der kriegführenden Staaten, ihre Konkurrenzfähig- keit im internationalen Wettbewerb imd ihre soziale Ord- mmg erschüttern, sondern auch auf die nicht direkt be- teiligten Staaten von schädlichem Einfluss sein müsse; noch nie machte man auch so ernsthafte Anstrengungen, einen bewaffneten Zusammenprall der Kulturvölker zu ver- meiden, wie gerade heute. Und dennoch hat man noch in keiner Periode der Geschichte, die gesamten Funk- tionen des Staates so sehr auf die FiUirung des Krieges zugeschnitten, hat man noch niemals so beständig mit einem bewaffneten Zusammenprall gerechnet; noch nie hat man in so hohem Masse die besten Kräfte des Staates für Rüstungszwecke verschwendet, als gerade jetzt, wo man so sehr darauf bedacht ist den Krieg zu vermeiden. I - 4 - [Si vis pacem, para bellum.] Wir finden eine Erklärung für diesen Widerspruch, bei weitem aber keine Lösung, in dem der Politik der alten Römer entnonmienen Grundsatz ,,Si vis pacem para bellum" (Wenn du den Frieden willst, so rüste den Krieg), der heute noch den Grundsatz der euro- päischen Politik bildet. Man bedenkt dabei nicht, dass dieser Grundsatz eines Volkes, das noch die Existenzberechtigung der andern Völker verneinte, das, ob mit Recht oder Unrecht, in den andern Völkern seiner Zeit nur Barbaren erblickte, die nur Feinde seiner eigenen Kultur sein konnten, das bei der Rückständigkeit des geistigen und physischen Verkehrs, des Handels und der sozialen Entwicklung der alten Welt noch imstande war, ein isoliertes Leben zu führen, imd in einer Politik des Raubes und der Ver- teidigimg seiner Beute imd seiner Kultur seine einzige Aufgabe erblickte, unmöglich Anwendung finden könne, auf unsere wirtschaftlich und sozial so sehr verquickten internationalen Verhältnisse, auf unser entwickeltes Rechts- leben, auf unsere Welt der Eisenbahnen imd der Tele- graphie, des Welthandels und der Weltwirtschaft. Der Irrtum, der in diesem Beharren auf einer längst schon imbrauchbaren Anschauung liegt, wie sie in jenem altrömischen Grundsatz zutage tritt, äussert sich am, drastischsten darin, dass das Leid, das durch diesen Irr- timi seitens der einzelnen Nationen hervorgerufen wird, zu einem internationalen Uebel geworden ist. Man ist sich heute in weiten. Kreisen der zivilisierten Welt darüber klar, dass die Opfer, die in den letzten vierunddreissig Jahren für Rüstungszwecke gebracht wur- den, auf allen Kulturvölkern $o schwer lasten, dass sie fast den Opfern eines Krieges früherer Zeit gleichkpnmien, und es fehlt an Stinmien ernster Politiker nicht, die eine nicht wieder gutzumachende Schädigung der Kultur und der Wirtschaft voraussehen, wenn sich die Lasten des ~ 5 - bewaffneten Friedens in der bisherigen Weise in aufstei- gender Linie etwa noch dreissig Jahre fortbewegen sollten. Zum mindesten ist die drohende Gefahr eine sehr grosse für die Völker der europäischen Kultiurwelt, die imter diesen Lasten ja am meisten leiden, und die be- fürchten müssen, dass die führende Stellung des alten Kontinentes durch eben diese Lasten zugunsten weniger belasteter Kulturzentren verloren gehen werde. [Die Friedensbewegung.] Durchdrungen von der Erkenntnis der Unhaltbarkeit jenes veralteten Römergrundsatzes für unsere moderne Welt, überzeugt von den Gefahren, die aus jenem Irr- tum imserer Kultur imd Wirtschaft erstehen müssen, be- seelt von dem Gedanken, die Menschheit unserer Tage von der allen Wohlstand, alle Freiheit, alle soziale Ent- wicklung hemmenden Last zu befreien, und im festen Vertrauen auf die Macht des Rechtsgedankens in unserer so hochentwickelten Zivilisation, ist eine Bewegung erstanden, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Völker aus der Sackgasse, in die sie sich verrannt haben, herauszuführen, ihnen die glückliche Küste einer idealen Rechtsgemeinschaft zu zeigen, innerhalb derer die Völker ihre Streitigkeiten nicht mehr durdi Gewalt lösen werden, sondern auf Gnmd der Vernunft, nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit. Diese Beweg^img — die Frie- densbewegung — verdankt, abgesehen von den realen Ursachen, die in den völlig veränderten Verhältnissen unserer wirtschaftlich und technisch so hochentwickelten Zeit ihre Begründung haben, ihr Dasein auch der Tat- sache, dass imsere sittliche Kultur innerhalb der ziviU- sierten Welt heute bereits eine solche Höhe erreicht hat, oder im Begriffe ist sie zu erreichen, dass die mora- lischen Imponderabilien bereits einen starken Einfluss auf die internationalen Beziehungen ausüben, imd die Inter- essen der Völker bereits stark von der Beachtung dieser ipwägbaren Einflüsse abhängen. Die Friedensbewegung — 6 — will, indem sie diese Wege weist, die zu erhöhter Kultur und erhöhtem Wohlstand führen, jene Vorbedingungen schaffen, die es ermöglichen werden, den schweren Panzer, der von vielen noch als ein imabänderliches Fatum hin- genommen wird, zu erledchtem und schliesslich zum grössten Teile zu beseitigen. [Der Widerstand gegen die Friedensbewegung.] Man möchte nun glauben, dass man eine solche Be- wegung in allen Ländern mit hellem Jubel begrüssen müsse, dass man in Scharen ihr zuströmen imd ihre Ar- beiten mit allem Nachdruck imterstützen müsse. Dass dies nicht der Fall ist, darf uns nicht wundem, wenn wir die Gesetze erkannt haben, die das soziale Werden be- stimmen. Alle neuen Ideen, alle grossen Um- wälzungen, die bisher die Lebensbedingungen der Mensch- heit umgewandelt haben, brechen sich nur müh- sam die Bahn zum Sieg. Der stiunpfe Widerstand der Masse stemmt sich allem Neuen entgegen und nur allmählich dringt dieses, falls es lebensfähig ist, durch. Es liegt Weisheit in diesem Naturgesetz. Aller Widerstand hat nur die Aufgabe, die Probe auf die Lebens- fähigkeit der neuen Erscheinung zu vollziehen, dieser im Kampfe die nötige Stärke imd Leistungskraft zu ver- leihen, damit sie den Aufgaben gewachsen wird, denen sie gerecht zu werden hat. Gerade der Widerstand ist das Mittel zum Siege aller grossen Ideen, aller grossen Bewegungen. [Die Ursachen des Widerstands gegen das Neue.] Diese Erkenntnis erfüllt die Friedensfreunde wohl mit Zuversicht, braucht uns aber nicht abzuhalten, die Ursachen dieses Widerstandes zu untersuchen. In der Regel findet dieser Widerstand nicht in den neuen Ideen seine Begründung, sondern in der falschen Auf- fassung, die die Aussenstehenden von dem Neu- erstandenen haben. Diese falschen Auffassimgen kom- men dadurch zustande, dass man das Neue mit den alten — 7 — Massen nüsst, mit Augen betrachtet, die noch nicht geübt sind, die neuen Formen zu erkennen. Es soll nicht ver- schwiegen werden, dass das Neue audi vielfach in so verschwommener noch nicht vollständig ausgebildeter Form zutage tritt, dass es schon deshalb in seinem guten Kern nicht sofort erkaimt werden kann. Di^e Formen auszubilden trägt der Widerstand und der dadurch er- zeugte Kampf der Idee um ihre Anerkennung nicht wenig bei. In der Hauptsache liegt aber dieser Widerstand doch in dem geistigen Trägheitsgesetz, da3 es den Menschen schwer macht, das Neue ins Auge zu fassen und seine Berechtigung zu erkennen. Man be- müht sich nicht gern, tiefer in das Wesen des Neuen einzudringen und so entsteht in den Köpfen der Draussen- stehenden ein Zerrbild, das man bequem bekämpfen kann, weil es eben ein Zerrbild ist, und nicht die Wirklichkeit. Auch die Friedensbewegung ist nicht das, als was sie die meisten ihrer Gegner und die nicht geringe Zahl der Gleichgültigen betrachten. Diese Gegner und Skeptiker bekämpfen eben nur das Zerrbild, das sie sich von dieser Bewegung machen. Wenn ich daher im folgenden ein Bild dieser Be- wegung zu geben beabsichtige, ihre Ziele, Ursachen, Or- ganisation und Erfolge zu schildern gedenke, halte ich es für das richtigste zu Anfang ein negatives Verfahren anzuwenden und nicht direkt zu erklärein, was die Frie- densbewegung ist und will, sondern vielmehr auseinanderr zusetzen was sie nicht ist und was sie nicht will. Ich glaube auf diese Weise zu einem rascheren Kompro- miss mit jenen zu gelangen, die dieses Buch mit Vor- urteil zur Hand nehmen. Carlyle sagt: „Jeder Streit ist nur ein Missverständ- nis." Wenn dies auch nicht vollkommen zutreffend ist, so bilden die Missverständnisse gewiss einen nicht zu unterschätzenden Bestandteil aller Streitigkeiten. Sicher- lich dürfte aber die Rolle solcher Missverständnisse — 8 — nirgends eine hervorragendere sein, als dort, wo es sich um den Kampf neuaufstrebender Ideen gegen alte, durch Ueberlieferungen geheiligte Anschauungen handelt. Nicht wenig trägt in solchen Fällen die Unzulänglichkeit der Sprache dazu bei, die Geister zu verwirren imd den Streit zu verschärfen. Für die neuen Begriffe, die auf- tauchen, sind die neuen Wörter nicht immer gleich zur Hand, und der alte Wortschatz muss herhalten, die neuen Ideen zu decken. Die daraus entstehende Vieldeutigkeit führt niu: zu leicht zu einer Verwechslimg und Verkennung der neuen Begriffe, die den Vertretern des Althergebrach- ten zum Ausgangspunkte falscher Schlüsse und Urteile dienen. [Verwechselung zwischen „Krieg" und „Kampf ".] An der Spitze der zahlreichen Begriffsverwechslungen in Sachen der Friedensbewegxmg steht die Verwechslung von Krieg und Kampf. Das Gegenteil beider Er- scheinungen wird durch das Wort „Friede" bezeichnet, und daraus entwickelt sich die Meinimg der Gegner, dass die Pazifisten nicht nur den Krieg, sondern auch den Kampf aus der Welt schaffen wollen. Auch die Ruhe in der Natur, der Stillstand alles Lebens, wird als Friede be- zeichnet; ein Kirchhof ist uns der Ort des Friedens, und wenn wir vom Frieden im Walde sprechen, so wollen wir damit an die lautlose, an das Sterben gemahnende Ruhe erinnern. Aber dieser Friede ist nicht der Friede, den der Pazifismus erstrebt; das ist nicht der Friede, den man als gegensätzlichen Zustand von Krieg bezeichnet. Das ist nicht der Friede, der die waffenlose Entscheidung bestehender Streitigkeiten voraussetzt. In der Verwechslung dieser beiden verschiedenen, durch ein einziges Wort gedeckten Begriffe liegt der so leicht herauszufindende Fehler des bekannten Moltkeschen Satzes: „Der ewige Friede ist ein Traum und nicht ein- mal ein schöner.** Moltke hat nirgends grössere Zustim- mung für diesen Satz gefunden als bei den Pazifisten — 9 — selbst^ die in ihrer aufgeklärten Welt- und Naturanschau- ung wissen, dass Kampf und Leben identisch sind, dass erst der Kampf den Fortschritt dei* Kultur zeitigt, dass seit uralten Tagen der Kampf mit Recht als der Vater aller Dinge bezeichnet wird. Der Traimx vom Aufhören des Kampfes in der Natur tmd dementsprechend im menschlichen Leben gleicht dem Tratun von der Auf- findung der Quadratur des Zirkels \md vom Perpetuum mobile. Den Kampf aus der Welt denken, hiesse die Welt selbst verneinen. Wenn die Friedensbewegung aber dahin strebt, den Krieg wenigstens aus der Kulturgemeinschaft auszu- schalten, so denkt sie nicht im entferntesten daran, dem tatsächlich nichts weniger als schönen Traum der Be- seitigung des Kampfes nachzujagen. Wollen unsere Gegner jedoch beweisen, dass auch der Krieg ein Kampf sei imd, wie dieser, ein Naturgesetz, oder, ma ebenfalls mit Moltke zu sprechen, „ein Element der göttlichen Weltordnimg", so haben sie nur zum Teil recht. Es stimmt, jeder Krieg ist ein Kampf; aber nicht jeder Kampf ist Krieg. Der Kampf in der Natur ist mannigfaltig, millionenfach, wie das Leben selbst. In jeder Sekimde wickeln sich die ungeheuersten Kämpfe ab, die die verschiedenen natür- lichen Einheiten nach den verschiedensten Richtungen gleichzeitig durchführen. Der Krieg ist aber nur eine besondere Form im Kampfe der Menschheit. Er nimmt in der grossen Reihe der Kämpfe, die die höheren Ein- heiten der menschlichen Organisation gegeneinander füh- ren, nur mehr einen winzig kleinen Raum ein. Wenn also die Friedensbewegung danach strebt, den Krieg zu be- seitigen, so will sie nur eine besondere, nur mehr selten angewendete Kampfesart und nicht den Kampf in seiner Gesamtheit beseitigen. {Veränderung der Kampfformen im Verlauf der Kulturentwicklung.] Dass sich die Kampfformen innerhalb der Mensch- heit verändern, beweist uns ein Blick auf die Kultur- — lO — geschichte der hochentwickelten Völkerschaften. Ja, die gesamte Kulturentwicklimg ist eigentlich nichts anderes, als die zunehmende Versittlichung imd Verfeinenmg des Kampfes. Seinen rohesten Ausdruck fand der Kampf in jenen Zeiten, und findet er heute noch bei jenen wilden Völkerschaften, wo er die Vemichtimg des Gegners zum Zwecke hat; sei es, um den Besiegten zu verzehren oder durch seine Tötung ihn als Wettbewerber um die Nahrung zu beseitigten. Der iCannibale frisst den von ihm im Kampfe Besiegten, der Höhlenbewohner der Urzeit tötete ihn, um den Futterplatz oder das Weib zu behaupten. In diesen Zuständen, wo die menschliche Psyche noch völlig un- entwickelt erscheint und der tierische Instinkt allein zur Geltung kommt, ist jeder Kampf auch Kri^. Die nächste Stufe dieses Kulturstandes zeigt uns, wie sich ziu: Be- hauptimg des Daseins der einzelnen und zur grösseren Sicherung des Erkämpften Verbände gründen. Es ent- steht die Familie, die Horde, der Stamm. Auf dieser ent- wickelteren Stufe beginnt bereits der Kampf mildere For- men anzunehmen. Der Kampf nach aussen gegen die feindlichen Gemeinschaften behält die physische Form; im Innern, im Kampfe um das Ansehen und die Stellung in der eigenen sozialen Gemeinschaft entwickelt sich neben der noch immer geltenden physischen Kampfes- form das psychische Moment. Es handelt sich hier- bei nicht mehr darum, den Gegner za vernichten, sondern ihm die Ueberzeugung beizubringen, dass man der Stärkere ist; dass man seinen Anspruch auf Macht und Ansehen durch physische Kraft zu behaupten in der Lage ist. Diese blosse Andeutung der physischen Kraft, ohne sie zur Gel- tung zu bringen, ist bereits ein psychischer Kampfvorgang, wie er heute z. B. im allgemeinen Stimmrecht, in der Abstimmungsmethode unserer Parlamente etc. zum höch- sten Ausdruck gelangt. Man begnügt sich hier, die grössere physische Stärke klar zu beweisen, ohne sie an- wenden zu müssen; denn der Gegner erkennt seine eigene — II — Schwäche und ordnet sich freiwillig dem Stärkeren unter. An die Stelle der Keule ist die Urne getreten. [Ueberwiegen des psychischen Kampfes.] So bildet sich neben dem physischen Kampf mit dem Anwachsen der sozialen Gemeinschaften der psy- chische Kampf immer mehr aus^ imd aus dem Be- dürfnisse heraus^ auch diesem Kampfe gewisse Grenzen zu ziehen^ einesteils, um dem Schwächeren den Schutz der Gemeinschaft zuteil werden zu lassen, andererseits, um dem Starken den errungenen Besitz zu sichern und ihn nicht einem etwa später auftretenden Stärkeren zu überantworten, mit einem Worte, um mehr Stetigkeit in die Beziehungen der sozialen Genossen zu bringen, bildeten sich innerhalb derselben gewisse feststehende Regeln aus. £s erschien das Gesetz; es befestigte sich im sozialen Verkehr immer mehr und gewann immer weitere Aus- dehnimg. In demselben Masse, in dem sich die soziale Gemeinschaft erweiterte imd das Gesetz an Kraft zunahm^ verlor der physische Kampf, der Krieg, an Gebiet, so dass er nur mehr in den Beziehungen der ausserhalb der sozi^en Gemeinschaft Stehenden zur Geltung kam. Wir wissen, wie sich das Recht innerhalb der sozialen Gemeinschaften immer weiter ausgebildet hat. Wir wissen, dass im Mittelalter der einzelne sein eigener Richter war und sein Recht mit der Waffe durchzufechten hatte. Die Fehde, d. h. der Privatkrieg des einzelnen, fand später durch festgestellte Regeln eine Einschränkimg. Es ent- wickelte sich das Fehderecht, das wieder später durch den allgemeinen Landfrieden, durch den dem einzelnen die Rechtsausübung genommen wurde, verdrängt ward. Es gibt heute keinen Krieg der einzelnen Staatsmitglieder untereinander mehr. Soweit eine Auflehnung einzelner gegen das Gesetz vorkommt, bezeichnen wir dies als Rechtsbruch, und die Verteidigung der Gesellschaft gegen die Rechtsverletzer bildet den letzten Rest des physischen Kampfes innerhalb des Staatenlebens. Doch — 12 — dieser physische Kampf kommt nur äusserst selten zum Austrag; auch der Verbrecher füg^ sich in den meisten Fällen ohne Widerstand der bloss angedeuteten Gewalt. Trotz alledem tobt ein erbitterter Kampf psychischer Art innerhalb aller Staatengebilde; ein Kampfe *der täglich, zahlreiche Opfer fordert, zahlreiche Bitternisse imd Tränen erzeugt. Von dem grossen Kampfe der Parteien bis hinab in die kleinsten Unterabteilungen des sozialen Lebens, bis ins Haus, in die Werkstatt, ja bis in die Kinderstube hinein, nichts als erbitterter, unaufhörlicher, aber Leben und Entfaltung zeitigender Kampf. Wir sehen, dass überall dort, wo Recht und Gesetz an die Stelle der Anarchie getreten sind, der physische Kampf fast völlig an Boden verloren hat, hingegen der psychische Kampf trotz der dadurch bedingten Verfeine- rung inmier umfangreicher und auch wirkimgsvoller ge- worden ist. Nur für die Staaten imtereinander ist noch die Möglichkeit der physischen Auseinandersetzung, die Möglichkeit des Krieges gegeben, und wir sehen, wie sich auch dieses schon äusserst beschränkte Gebiet immer mehr verkleinert. Grosse Staaten, danmter solche, die sich noch vor Jahrzehnten das Recht der Kriegfühnmg als ein unantastbares Hoheitsrecht beilegten, verzichteten darauf imd vereinigten sich zu grösseren Verbänden, wie die Bimdesstaaten des Deutschen Reiches, die Kantone der Schweiz, die Staaten, die das heutige Italien bilden, die Vereinigten Staaten von Amerika etc. Aber auch hier macht die die Kriegsmöglichkeit beschränkende Entwick- lung nicht Halt. Diese grossen Staatenverbände gehen neue Bündnisse untereinander ein, wodurch der Krieg m einem inmier seltener werdenden und immer über- flüssiger, ja sogar unmöglicher erscheinenden Auskunfts- mittel wird. Trotz der unendlichen Beschränkung der physischen Kampfesform, die vielen Staaten eine bereits seit Jahr- zehnten bestehende kriegslose Zeit brachte, ist weder ein — 13 — Rückgang in der Entwicklung dieser Staaten zu beob- achten, noch ist mit dieser Vermindenmg des Kjrieges das Aufhören des Kampfes der Staaten untereinander eingetreten. Im Gegenteil I Ganlz wie im Leben innerhalb der sozialen Gemeinschaft ist mit der Ziuückdrängung der physischen Kampfesform der psychische Kampf ein viel mannigfaltigerer imd viel regerer geworden. Es ist töricht, wollte man heute behaupten, dass für den Kampf der Staaten untereinander nur noch der Krieg die ge- gebene Form ist. Wir sehen im Gegenteil sämtliche Staats- wesen in einem unausgesetzten, äusserst erbitterten Kampfe gegeneinander begriffen, der sich durchweg in psy- chischer Form abspielt. Er wird auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens, der Arbeit, des Bevölkerungsreich- tmns etc. durch politische und diplomatische Massnahmen mannigfacher Art geführt, ohne dass diesQ in der über- wiegenden Mehrheit der Fälle zum fcriege führen. Ja, sogar das Wettrüsten der europäischen Militärmächte in den letzten drdssig Jahren ist nichts weiter, als ein er- bitterter internationaler Kampf psychischer Natur. Maa stärkt die -Wehrkraft, aber man lässt sie nicht physisch zur Geltung kommen. Man kämpft lediglich durch die psychische Waffe der Zahl. So sehen wir denn, dass Krieg und Kampf nicht immer ein und dasselbe sind; dass der Krieg nur mehr einen winzigen Teil innerhalb der Kampf- formen bildet, nur eine besondere imd zwar die physische Form des in der überwiegenden Mehrheit nur noch psy- chischen Kampfes der Völker ist, die in der Kulturwelt immer seltener zur Anwendung gelangt. Die Bestrebungen, die darauf hinzielen, ihn ganz zu beseitigen, haben keines- wegs die Tendenz, den Kampf überhaupt zu beseitigen. Den Krieg beseitigen wollen, heisst für die Friedens- bewegung nichts weiter, als den in fortwährender Ent- wicklung begriffenen Rechtszustand zwischen den Staaten zu erkennen, zu fördern und sichernd auszubauen. Ein — 14 — Friede dieser Art ist kein Traum mehr, sondern greifbare Wirklichkeit, die sich vor unser aller Aug 1^ »ö :p -a ü •S D i2 Ja ü CS p a a a p 3 bfl o bo •** p A P ^ 0^ i-H M -*- V) a W 73 B u S ci •'S TS •f1 CO a> bo a ■G ^ >- p d « p I0 ^ ^ 'S bfl >• 1^ bo M c 0) 73 TS •fH -** g ^ v^ Ü J^ c4 > 2 ii •iH Q p 'd ü '^ P Ol :p •f« b£ ;5 -So > 0) I **^ 'S -3 o P . CO ^ a ^ p <5 p bo c^ P öfl • ^ fe 9 -*-• p o o CO OT OT -^ CO O 0^ N 0. ja 0) ja a a & 1^ 2* — 20 — [„E w i g e r" Friede.] Aus dieser Verwechslung des militaristischen Friedens- begriffes mit dem pazifistischen ergibt sidh eine weitere Begriffsverwechslung, die sich die Gegner unserer Frie- densbewegung zu schulden kommen lassen, wenn sie von dem „ewigen Frieden" sprechen, den die Pazifisten angeblich erstreben, und den sie als eine Utopie bezeich- nen. Ihr Begriff vom „ewigen Frieden" ist von ihrer Auffassung des Friedens hergeleitet, imd bei dieser Vor- aussetzung ist allerdings der „ewige Friede" eine Utopie. Ihr Friede ist aber kein Friede, wie wir gesehen haben, sondern eine den Krieg voraussetzende Waffenruhe, die mit der gewaltsamen Entscheidimg ernsthafter Streitfragen rechnen muss. Es ist nun allerdings traumhaft und im höchsten Grade utopisch, zu glauben, dass eine solche Waffenruhe auf ewige Zeiten verlängert werden könne, dass ein jeder rechtlichen Regelung entbehrender Zustand auf ewige Zeiten keine Konflikte zeitigen werde. Ein ver- ewigter Zustand dieser Art ist tatsächlich nur ein Traum, und nichts weniger als ein schöner, denn unsere Hoff- nung, dass dieser militaristisch gedachte Friedenszustand nicht in alle Ewigkeit verlängert werde, sondern eines Tages durch den freien Vertrag einer internationalen Rechtsgemeinschaft sein Ende finde, erscheint uns viel schöner und begehrenswerter. Da aber der der pazifistischen Anschauung zugrunde liegende Friedensbegriff ein ganz anderer ist, so trifft der Vorwurf der Utopie nicht die Be- strebungen der Pazifisten, sondern fällt auf jene zurück, die, von einer falschen Voraussetzimg ausgehend, zu diesem lächerlich falschen Schlüsse gelangen. [Eine internationale Rechtsorganisation schliesst gewaltsame Exe- kution nicht aus.] Der Vorwurf, die Utopie eines „ewigen Friedens** zu verfolgen, trifft auf die Pazifisten um so weniger zu, als sie sich selbst innerhalb der von ihnen erstrebten dauern- — 21 — den Herrschaft einer internationalen Rechtsordnung sehr wohl Ereignisse vorstellen können, die das bewaff- nete Vorgehen gegen ausserhalb der Rechtsgemeinschaft stehende Völker sowie gegen einzelne Mitglieder der Rechtsgemeinschaft zur Notwendigkeit machen könnten. So ist der Fall denkbar, dass innerhalb der internationalen Rechtsgemeinschaft Rechtsbrecher erstehen, die den ge- meinsamen Vertrag verletzen imd gewaltsam zum Rechte gezwungen werden müssten, wenn andere Mittel versagen sollten. Es würde hier derselbe Fall eintreten, wie er tagtäglich innerhalb der Rechtsgemeinschaft der einzelnen Staaten eintritt, wenn die sich gegen das Gesetz Auf- lehnenden von der staatlichen Exekutive zur Unterwerfung gezwungen werden müssen. Nur ist allerdings die Mög- lichkeit eines derartigen Rechtsbruches innerhalb der Staatengemeinschaft eine viel beschränktere und viel unwahrscheinlichere. Abgesehen davon, dass die inter- nationale Rechtsgemeinschaft nur immer eine kleine Zahl von Mitgliedern umfassen wird, dass hier also schon die mathematische Wahrscheinlichkeit geringer wäre, dass ferner dadurch die die bürgerlichen Verbrecher be- günstigende Aussicht, in der Menge der Individuen un- entdeckt zu bleiben, bei rechtsbrecherischen Mitgliedern der Staatengemeinschaft fortfällt, tritt der die Rechts- gemeinschaft eingehende Staat freiwillig in diese ein und übernimmt vorher bewusst und nach reiflicher Ueberlegung alle ihm auferlegten Pflichten, während der Staatsbürger mit seinem Eiatritt ins Leben gezwungen und ohne freie Entscheidung die Pflichten gegen den Staat übernimmt. Der Staat wird als Mitglied der grossen Rechtsgemein- schaft ausserdem ein solches Uebermass von Vorteilen erlangen, dass für ihn kaum die Veranlassung vorliegen wird, sich dieser Vorteile jemals zu begeben. Sollte jedoch durch irgend eine im voraus nicht erkennbare Kombination jener Fall doch eintreten, so ist zunächst die gewaltsame Auseinandersetzung des Rechtsbrechers mit den übrigen — 22 — Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen, da auch hier die Möglichkeit einer freien Uebereinkunft völlig [Gewalt „an Stelle" des Rechts und „ii^ Dienst" des Rechts.] gegeben ist. Aber selbst für den äusserst unwahrschein- lichen Fall, der jedoch immerhin theoretisch erwogen werden muss, wird ein Kampf gegen den Rechtsbrecher niemals ein Krieg sein; die öffentliche Gewalt wird nur als Exekutive eines bestehenden Rechts rur Anwen- dung gelangen; hier wird es sich nicht mehr darum han- deln, einen Streit durch die Macht des Stärkeren zu lösen, durch die Gewalt ein Recht erst zu schaffen, sondern durch freie Vereinbarung bereits geschaffenes Recht durch- zuführen. Das heisst nicht mehr, die Gewalt an Stelle des Rechts setzen, sondern sie in den Dienst des Rechts stellen; es ist dies kein Krieg mehr, sondern ein Akt der Justiz. Auch der Fall eines Ueberfalls seitens nicht zur Rechtsgemeinschaft gehöriger [Das Recht der legitimen Verteidigfung.] Staaten ist denkbar, und der Begriff der Notwehr, der legitimen Verteidigung*), ist in dem Pro- gramm der Friedensbewegung wohl vorgesehen. *) Anmerkung: Der XII. Weltfriedenskongress zu Reuen (1904) erörterte das „Recht der legitimen Verteidigung". Die in der Kommission formulierte Resolution, die dem Kongress-Ple- num vorgelegt wurde, hatte folgenden Wortlaut: ^,Das unter den Präliminar-Artikeln des internationalen Kodex anerkannte Recht der Notwehr ist dasjenige Recht, das jede Nation be- sitzt, um unter bestimmten Umständen ihre Unabhängig- keit und die ihr regulär zustehenden Rechte zu schütze n." „Das Recht der Notwehr resultiert nicht aus der Natur der erhobenen Ansprüche, sondern aus der Tatsache, dass sich die Nation, die sich seiner bedient, entschlossen gezeigt hat, sich ohne Einschränkungen einem Schieds- gericht zu unterwerfen, während der Gegner eine solche Prüfung der Angelegenheit verweigerte und den Weg der Gewalt einschlug." „Infolgedessen gibt es eine Notwehr gegen einen Staat, der einen anderen Staat angreift, dais — 23 — £s ist also wohl die Möglichkeit angenommen, dass innerhalb der internationalen Rechtsgemeiaschaft der. Schutz gegen Rechtsbrecher und gegen störrische Mit- gheder der Rechtsgemeinschaft, sowie gegen imzivilisierte, ausserhalb der Rechtsgemeinschaft stehende Völker mit physischen Mitteln durchgeführt weixlen muss. Immer werden diese physischen Mittel im Dienste des Rechts stehen. So ist auch im- Bereich der pazifistischen Weltanschauung Anwendimg von Geiwalty wenn auch nur in äusserst winzigem' Umfange, vor- gesehen, imd das Schlagwort von der Utopie des „ewigen Friedens'* würde auf diese Weltanschauung nicht einmal zutreffen, wenn selbst der Friedensbegriff in diesem Schlage Worte mit dem pazifistischen Friedensbegriff identisch wäre. [Allerweltsf rieden. ] Neben der Utopie vom „ewigen", das heisst zeitlich unbegrenzten, Frieden spukt in den Köpfen der Gegner auch die Utopie von einem räumlich unbegrenzten, von heisst, der ihn ohne vorhergehende, auf Versöhnung abzielende Vorbesprechungen, und ohne durch unzweideutige Handlungen seine Absicht kundgegeben zu haben, eine richterliche Lösung des entstandenen Streites herbeizuführen, überfällt.** „Der Kongress ist femer der Ansicht, dass nur solche Veir träge als Defensiv- und Friedens-Verträge ange- sehen werden können, die sich auf nachstehende Abkommen beziehen :" „I. Eine Verpflichtung der Kontraktstaaten, demjenigen unter ihnen Beistand zu gewähren, der von seiten irgend einer andern Macht einen Angriff erleiden würde, der ihn in deii Stand der Notwehr setzt." „II. Eine Verpflichtung jeder der Mächte, andern gegen- über eine juristische Lösung jedes Streites vorzuschlagen, der zwischen ihnen und einer dritten Macht entstehen könnte, selbst dann, wo sie nicht bereits durch einen Schiedsgerichtsvertrag dazu verpflichtet seien." Diese Resolution ist noch nicht definitiv angenommen, deren Weiterberatimg vielmehr auf den nächsten europäischen Kongress verschoben worden. — 24 — einem Allerweltsf rieden , dem die Pazifisten an- geblich nachjagen. Dass sich die anzustrebende inter- nationale Rechtsgemeinschaft sofort über alle Völker- schaften der Erde erstrecken wird, entspricht nicht den Anschauungen der Pazifisten. Ein derartiger Rechts- zustand kann naturgemäss nur das Ergebnis einer sehr hohen Kulturstufe sein tmd ist deshalb nur möglich imter Völkern, die eine solche Kulturstufe erreicht haben. Erst sie ermöglicht es ihnen, als gleichwertige Faktoren einer solchen Rechtsgemeinschaft anzugehören. Die Friedens- bewegung träumt keineswegs von einem vielleicht nach Jahrhunderten mögüchen Idealzustand, wo Deutsche mid Botokuden, Franzosen und Perser, Engländer, Türken und Buschmänner in friedlicher Eintracht eine auf Rechts- grundsätzen ruhende kriegslose Zeit gemessen werden. Die Friedensbewegung stützt sich wohlbewusst auf die Er- fahrungen der Geschichte, wonach der Krieg im Leben der Völker bis zu einer gewissen Stufe der Kultur- entwicklung ein kulturfördemder Faktor ist. Sie gewinnt jedoch aus diesen Erfahrungen die Erkenntnis, dass der Krieg in dem Augenblicke, sobald ein Volk eine gewisse Kultm-stufe erreicht hat, in das Gegenteil lunschlägt imd ein kulturhindernder Faktor wird. Auf dieser Stufe stehen heute die meisten grossen Kulturstaaten. Sie haben schon jene Reife erlangt, bei welcher der Krieg 2um Hindernis einer weiteren Entwicklung wird imd welche die Voraussetzung zum Eintritt in eine internationale Rechtsgemeinsc^haft bietet. Noch ist aber das Bewusstsein dieser Reife den Völkern nicht völlig aufgegangen. Erst nach imd nach treten die völlig veränderten Lebensbedin- gungen der grossen Staaten in Erscheinung imd machen die neuen Fordenmgen geltend. Fast allenthalben sehen wir eine Uebergangskrisis, deren deutlichste Anzeichen der in den meisten Ländern aufflackernde Nationalismus und Imperialismus ist. Gerade diese Bestrebungen, die zu einer Weltpolitik im wirklichen Sinne im schroffsten — 25 — (Gegensatz stehen, bekunden die grosse Wandlimg, die sich innerhalb der Staatenorganisation vorbereitet. Wenn von einem Weltfrieden im räumlichen, die ganze Welt umspannenden Sinne in unserer Friedensbewegung niemals die Rede ist, so ist es ihr auch klar, dass die Rechtsorganisation der kulturreifen Staaten nur allmählich im Wege der Entwicklung vor sich gehen kann, so dass zimächst auch nur einige der reifsten Staaten den Kri- stallisationspimkt der künftigen Staatenorganisation bilden werden. Die Bildung eines solchen Kristallisationspunktes wird aber schon genügen, die Angliederung der nächst reifen Staaten zu beschleunigen und auf die kultiurunreifen Staaten einen so mächtigen Einfluss auszuüben, dass die dort noch vorhandene Neigung zur Kriegführung durch die beherrschende Stellung der beginnenden Organi- sation der Kulturstaaten lahm gelegt wird. Diese Staaten werden jedoch für den Wegfall des Krieges, der für ihre Kulturstufe noch einen fördernden Wert besitzen konnte, dadurch entschädigt, dass die Wirkungen jenes Kultur- bollwerkes der Organisation reifer Staaten den ihnen durch den Krieg verloren gehenden Kulturfaktor in er- höhtem Masse ersetzen werden. Eine Umwertimg der Werte wird auch hier Platz greifen, und statt diu-ch die Kriegsgewalt, werden die imreifen Staaten durch den machtvollen erzieherischen Einfluss der Friedensgewalt jener höheren internationalen Rechtsgemeinschaft ge- fördert werden. Sie werden die Vorteile der Nach- geborenen ernten, die stets auf einer höheren Stufe des Daseinskampfes eintreten als die Vorfahren. In diesem Sinne kann wohl von einem Weltfrieden gesprochen werden, doch ist er immer als das indirekte Ergebnis der von der Friedensbewegung angestrebten Rechtsgemeinschaft einer kleinen, aber massgebenden Zahl von Kulturstaaten anzusehen. [Abrüstung.] Auch über die Wege, auf welchen die Friedens- 4» M — 26 — Dewegung ihr Ziel zu erreichen sucht, herrschen bei ihren Gegnern Irrtümer und falsche Vorstellungen. Fast bei allen hierüber zu Worte kommenden Autoren, sowohl bei den Militärs imd den Völkerrechtslehrem wie auch bei den praktischen Politikern, herrscht die Meinung vor, als wäre die Abrüstung das Mittel zur Erreichimg dieser Ziele. Die Verirrung geht sogar so weit, dass die meisten Gegner behaupten, die Pazifisten wollen die iso- lierte Abrüstimg ihres betreffenden Vaterlandes herbei- führen. Während die deutschen Autoren der genannten Kreise der deutschen Friedensbeweg^ung zum Vorwurf machen, sie wolle die isolierte Abrüstung Deutschlands herbeiführen imd dieses wehrlos machen, wird in den anderen Ländern der dortigen Friedensbewegung das gleiche vorgeworfen. Ueberall wird den Pazifisten der Vor- wurf gemacht, sie wollten das eigene Land zur Ab- rüstung bringen, imd überall wird ihnen der gute Rat erteilt, sie mögen doch dafür sorgen, dass erst die anderen Länder abrüsten. Dieser zwiefache Irrtum über die Abrüstung findet im Programm der Friedensbewegung keinerlei Rück- halt. Er entspricht lediglich der einseitigen militaristischen Anschauung, die noch immer den Krieg als Normalzustand, den Frieden als Zwischenzeit, und die Rüstung als das einzige Mittel zur Verlängerung dieser Zwischenzeit oder des Friedens, wie sie sagen, betrachtet. Der Friedens- bewegung liegt nichst femer, als in der Abrüstung ein Mittel für die Pazifikation der Kulturgemeinschaft zu sehen oder gar die isolierte Abrüstung eines einzigen Landes, überhaupt die plötzliche Abrüstung zu fordern. Wir betrachten im Gegenteil die Abrüstung als das naturnotwendige Endergebnis der von uns er- strebten internationalen Rechtsvereinigung, das auto- matisch und bei allen Staaten gleichzeitig eintreten muss^ sobald sich diese Rechtsunion gebildet und, wohlgemerkt, bewährt haben wird. — 27 — Das Werk der Friedensbewegung mit der Abrüstung beginnen^ hiesse das Haus mit dem Dache zu bauen an- fangen, hiesse die Folgeerscheinimg vor ihrer Vorbedin- gung verlangen, hiesse die heute noch allein bestehende Schutzwehr der Staatenindividualität niederreissen, ehe die künftige, auf der Kraft eines internationalen Rechts be- ruhende Schutzwehr errichtet ist. Ein derartiges Vorgehen wäre Wahnsinn ohne jede Methode, und die der Friedensbewegung imterschobene Fbrdenmg, dass die Staaten einzeln abrüsten sollten, etwa unter dem Gesichtspunkt des Vorangehens nüt dem guten Beispiel, ist in solchem Masse unlogisch, dass man die Urheber solcher Anschauungen kaum ernst zu nehmen vermag. Im Programm unserer Friedensbewegung be- steht jedenfalls ein solcher Gedankengang nicht. Selbst über den Begriff der Abrüstung, als der Folge eines gesicherten imd bewährten Rechtszustandes, be- stehen bei den Gegnern, in natürlicher Folge ihrer falschen Grundanschauimg, falsche Vorstellimgen. Wie wir oben gesehen haben, wird es sich hierbei niemals um die Heimsendimg der gesamten bewaffneten Macht han- deln, das zu schaffende Wehrsystem wird nur eine andere Grundlage und einen anderen Zweck erhalten. Der Krieger, der heute als ein Werkzeug der Anarchie dient, die zwischen den Staaten noch herrscht, und seine höchste Aufgabe in der Vertretung der Gewalt erblickt, wird al$dann zum Verhüter der Gewalt, zum Gendarmen imd zum Rechtsexekutor werden, bei dem es weniger darauf ankommen wird, das Recht durch Ge- walt auszuüben, als durch seine blosse Gegenwart die Vergewaltigung des Rechts zu verhindern. [Rüstungsstillstand.] Nicht die „Abrüstung um jeden Preis", wohl aber eine Einschränkung der Neurüstungen, oder ein Still- stand der Rüstungen, zunächst während eines be- grenzten Zeitraumes bildet eine nachdrückliche Forde- — 28 — rung der Friedensbewegung. Sie ist der Ansicht, dass durch das unausgesetzte Wettrüsten der Staaten, der Wohl- stand der Völker am meisten bedroht ist. Sie erblickt in der fortwährenden Verbessenmg der kriegstechnischen Mittel eine imgeheure Verschwendung von Werten, da diese Mittel, für die Millionen ausgegeben werden, in der Regel schon wieder durch die kurz nachher gemachten Verbesserungen wertlos sind, noch ehe sie fertiggestellt und dem Gebrauch übergeben werden. Sie erblickt einen Wahnwitz in der fortwährenden Vermehrung der Effektiv- stärken, da jede Verstärkung der Armee eines Landes biei den zunächst iii Betracht kommenden Ländern sofort nachgemacht wird, wodurch das Stärke Verhält- nis wieder dasselbe bleibt, während die Opfer inuner erhöht werden. Auf der Haager Konferenz ist ein Vorschlag, die Effektivstärke der Truppen und die Militärbudgets fünf Jahre hindurch nicht zu vermehren, nicht zur Annahme gelangt; hingegen wurde in den Haager Kon- ventionen der Wunsch ausgesprochen, dass die Re- gierimgen Studien vornehmen sollten, über Möglichkeit eines Uebereinkonunens betreffend der Rüstimgsbeschrän- kungen. Damit wurde das Postulat der Friedensbewegung auf Einschränkung der Rüstungen seitens der auf der Haager Konferenz vertretenen 26 Regierungen im Prinzip anerkannt. Seither wurde auf der Interparlamentarischen Konferenz zu Wien (1903) und auf dem Friedenskongress zu Ronen (1903) der Wunsch ausgedrückt, dass sich eine neue in tergouverne mentale Konferenz mit dem Problem der Rüstungseinschränkimg beschäftige. Auch in den Parlamenten wurde dieser Wimsch häufig ausgesprochen, und wenn es bisher auch nicht gelang, die zu einem solchen Vorgehen nötige Vereinbarung zwischen den Mächten zu treffen, so deuten zahlreiche Anzeichen darauf hin, dass in naher Zukunft eine solche Verein- barung wohl zustande kommen werde. - 29 - [Intemationalität und Patriotismus.] Weil die Friedensbewegung eine internationale Ge- meinschaft der Kulturstaaten erstrebt, behaupten die Gegner der Bewegung, die Pazifisten seien antinational oder schlechte Patrioten. Auch dieser Vorwurf beruht auf einer Verwechslung von Internationalismus mit Kosmopolitismus. International ist noch lange nicht kosmopolitisch. Kosmopolitische Träumer dachten in früheren Perioden an eine Zeit, wo alle Nationen in einem uniformen staatlichen Einheitsbrei aufgegangen sein und sozusagen eine einzige Nation bilden werden. Eine solche Utopie liegt dem Begriffe des modernen Internationalismus völlig fem. Das Internationale setzt das Nationale geradezu voraus. Es be- deutet nicht ein Aufgehen der Nationen in eine Einheit,, sondern eine organisierte Nebeneinandetgliederung dieser Nationen. Nicht eine bedingungslose Vereinigung wird die Friedensassoziation der Kulturstaaten sein, sondern eine Koordination, ein Trust, gleichwertiger, auf ihre Eigenart und Selbständigkeit dann erst recht stolzer Staatenindividuen. Internationalismus in dem Sinne, wie er der Friedens- bewegung zugrunde liegt, bedeutet einen Patriotis- mus auf der höchsten Stufe. Nur durch Uebereinstimmung mit den berechtigten Interessen anderer Glieder der Kulturgemeinschaft vermögen wir unserem eigenen Vaterlande aufs beste zu dienen; besser, als wenn wir es veranlassen durch Gewaltakte sich selbst der Gefahr einer Niederlage und dem damit verbundenen Ruin auszusetzen. In einer Zeit wo eben das gesamte Leben der Staaten ein internationales ist, wo ein Volk ohne die Arbeit des andern nicht mehr leben kann, wa die Wechselbeziehungen in kommerzieller, industrieller, in wissenschaftlicher Hinsicht fast den ganzen Erdball über- spannen, ist Patriotismus im alten engherzigen Sinne, im Sinne verbohrter Abschliessung und gehässiger lieber- — 30 — hebung ein Wahnsinn und ein Frevel an der Vater- landsidee. Die Nation, die sich der internationalen Rechtsgemein- Schaft anschliesst, findet darin nicht nur die höchste Be- friedigung ihrer Interessen, da sie ja in dieser Gemein- schaft vor Gewaltmassnahmen der anderen besser geschützt wird als in ihrer Isoliertheit, sondern auch eine Erhöhung ihrer Bedeutung. Die niedere soziale Einheit, die sich mit anderen niederen Einheiten zu einer höheren vereinigt, wird zur Stütze dieser höheren Einheit. Die Familie hat an: Bedeutung nicht verloren, sondern in ungeahntem Masse zugenommen, seitdem sie sich zu den höheren Verbänden, die unsere heutigen Staaten bilden, entwickelte. Die Fa- milie ist die Stütze unserer grossen modernen Staaten. Ebenso wird die Nation die Stütze der intemationalen Rechtsgemeinschaft werden imd wird dabei an Bedeu- tung zunehmen. Der Internationalismus, in dem Sinne, wie ihn die Friedensbewegung versteht, ist der von allen Schlacken gereinigte veredelte Patriotismus einer höher stehenden Menschheit, der das Wohl der Nationen am Herzen liegt. Die Friedensbewegimg, die allen Na- tionen diese Vorteile beschaffen will, die ihnen eine höhere Wertimg und eine grössere Sicherheit zuteil wer- den lassen will, ist die patriotischste Bewegung der Gegenwart. II. Die realen Orundlagen der Friedens- bewegung. Die Friedensbewegung ein Symptom der natüriichen Entwick- lung. — Der nationale Staat ist nicht die höchste Stufe der sozialen Entwicklimg. — Der moderne Verkehr. — Ent- wicklimg der Schiffahrt. — Die Entwicklung der Eisenbahnen. — Das Postwesen. — Entwicklung des Briefverkehrs. — Telegraphie; Telephon. — Entwicklung der Industrie. — Zunahme des Konsums. — Weltwirtschaft. — Internationale Preisbildimg. — Internationale Arbeitsteilung. — Welthandel. — Geistige Internationalität. — Inter- nationalität der Wissenschaft. — Internationale Expeditionen, Kongresse, Ausstellimgen. — Internationale Institute. — All- gegenwart des modernen Menschen. — Internationales Mitemp- finden. — Die internationale Anarchie der Staa- ten. — Politischer Kleinbetrieb. — Der bewaffnete Friede. — Militärbudgets imd die wirklichen Militärlasten. — Militärlasten Deutschlands für 1903. — Indirekte und un- sichtbare Kriegslasten. — Anwachsen der Rüstungskosten für Deutschland. — Die Vermehrung des deutschen Heeres. — Rüstimgskosten der europäischen Staaten imd deren Steigerung. — Verhältnis der Rüstungsausgaben in Europa zu den Ausgaben für Unterricht und Rechtspflege. — Die Kulturaufgaben leiden I — Gefahren des bewaffneten Friedens. — Die amerikanische Gefahr. — Die Umwälzungen in der Rüstungs- technik. — Fortschritte der Schiesstechnik. — Die Zukunfts- schlacht. — Kosten des Zukimftskriegs zwischen grossen euro- päischen MUitärstaaten. — Schwierigkeiten der Verpflegung der Massenheere. — Schwierigkeiten der Verwundetenpflege. — Im Zukunftskrieg wird es keinen Sieger geben. — Blochs Lehren und ihre Bestätigung im Transvaalkrieg und im ostasiatischen Krieg. — Die Unwahrsdheinlichkeit eines Krieges zwischen euro- päischen Glossmächten. — Ist der bewaffnete Friede eine ai;s- teichende Friedenssicherung? — Die Grenzen des Rüstungs- wahns. — Der Ausweg aus dem Dilemma. IL Um die Berechtigung und die Aussichten einer Be- wegung im vollen Umfang würdigen zu können, ist es vorerst notwendig, deren Ursachen nachzuforschen, den Boden zu erkennen auf dem die Bewegung ihre Argumentationen aufbaut, sich zu überzeugen, ob das Fimdament dauerhaft ist und ob die Ideen, die die Be- wegung hervorgerufen, fest verankert in der Zeit liegen. Erst dann wird man darüber urteilen können, ob man es mit einer Bewegung zu tun hat, die Aussicht auf endlichen Erfolg gewährt, oder lediglich mit Bestrebungen, die in Ermangelung einer ausreichenden Begründung wie eine geistige Mode bald wieder verschwinden werden. pDie Friedensbewegung ein Symptom der natürlichen Entwicklung.] Ein kurzer Ueberblick über die realen Grund- lagen der Friedensbewegung wird uns aber be- lehren, dass diese Bewegung keineswegs bloss der gutge- meinten Spekulation einiger Ethiker ihr Dasein verdankt, dass sie vielmehr in der völligen Umwandlimg der Lebens- bedingimgen der modernen Menschheit, in den grossen technischen und geistigen Ernmgenschaften der letzten Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts, imd in den dadurch verursachten Umwälzimgen ihren Ursprung be- sitzt. Wir werden alsdann erkennen, dass diese Bewegung nicht einen spontanen Versuch darstellt, von aussen her auf die Zeitströmung einzuwirken und deren Lauf zu ver- ändern, dass sie vielmehr selbst das Ergebnis der auf 3 — 34 — tiefer liegenden Ursachen beruhenden Veränderung dieser Strömung ist, dass sie das beredte Symptom einer natürlich vor sich gehenden Fortentwicklung ta höheren Lebensformen der Völker bedeutet. Wir werden erkennen^ dass die Forderungen der Friedensbewegung den natürlichen Bedingungen nicht entgegenstehen^ wie die Gegner behaupten^ diese Be- wegung vielmehr die Probe auf das Exempel bietet, dass die natürliche Entwicklimg der modernen Kulturvölker fortab eines anderen Regulators bedarf, als des Krieges imd dass die Zukunft der Menschheit, dass; die Zukunft imserer gesamten Kultur, auf der Herstellung einer fried- lich organisierten Gemdnschaft der Völker auf Grund- lage von Vemimft und Recht beruht. Dementsl>rechend kann man als die realen Grund- lag)en der Friedensbewegimg die immer mächtiger an- schwellende Internationalität des wirtschaft- lichen und geistigen Leibensder Gegenwart, sowie die lähmende Erscheinimg des bewaffneten Friedens mit seinen Lasten betrachten. Aus dem Widerspruch, der aus diesen beiden Erscheinimgen zutage tritt, wird man mit Leichtigkeit die Naturnotwendigkeit der pazifisti- schen Fordenmg klarlegen können* Man wird einsehen, wie die ungeheure Entwicklung der Internationalität nach einer Beseitigung der noch immer herrschenden inter- nationalen Anarchie sdireit und gebieterisch die Auf- stellung imd Innehaltung von internationalen Rechtsnormen erheischt, wie das auf irriger An- schauung der Dinge beruhende System der übermässigen Rüstungen die Völker hindert, ihre Kulturaufgaben zu erfüllen, ihren Lebensbedingungen gerecht zu werden, wie es schliesslich da!^ beigetragen hat, das Böse wollend, dennoch das Gute zu schaffen, und den Krieg selbst, wenigstens zwischen dein grossen Kulturstaaten Europas unmöglich zu machen. Diese Erscheinung ge- staltet sich aber zu eineim neuen Beweis für die Not- — 35 - wendigkeit, an Stelle der unwirksam gewordenen, das Mark der Völker aufsaugenden Gewaltmittel neue wirk- same tmd billigere Mittel für die Regelung des Völker- verkehrs zu schaffen. Per nationale Staat ist nicht die höchste Stufe der sozialen Ent- wicklung.] Die Errungenschaften der modernen Biologie haben uns auch den Schlüssel für die Betrachtimg der mensch- lichen Assoziationen gegeben. Wie sich im Bereiche der Natur das Leben von den niedrigsten Einheiten der Zelle, zu immer höheren Lebenswesen organisiert, wie diese Einheiten immer weitere Verbindungen eingehen imd eine förderliche Arbeitsteilung der Assozierten innerhalb der Assoziation herbeiführen, so sehen wir auch innerhalb des sozialen Lebens denselben Vorgang vor uns. Ich habe bereits im vorhergehenden Kapitel auf die gerade aufsteigende Entwicklungslinie hingewiesen, die, von der sozialen Zelle, dem Individuum, ausgehend, zu immer höheren Formationen der menschlichen Gemeinschaft ge- langt, wie sich der einzelne zuerst in der Familie assoziierte, dann im Stamm, in der Horde, in der Gemeinde, in Ge- meindeverbänden, in Landesgemeinschaften imd Reichen, und dann in unseren modernen Staaten, die im National- staat ihren augenblicklichen, sichtbaren Höhepunkt er- reicht haben. Dieser bildet wohl den Höhepunkt der gegenwärtigen Entwicklung; es hiesse aber diese natür- liche Entwicklung selbst verneinen, wollte man, wie die Nationalisten in den verschiedenen Ländern, der Ansicht sein, dass der nationale Staat die letzte Stufe der mensch- lichen Assoziation bedeute. Es ist im vorhergehenden Kapitel bereits darauf hingewiesen worden, wie wir in den politischen Bündnissen, die die verschiedenen Gross- staaten untereinander eingingen, nichts geringeres als die Symptome einer höheren Assoziation zu erblicken haben, so dass heute eigentlich nur mehr vier bis fünf politische Zentren vorhanden sind, die zur Kriegführung 3' - 36 - befähigt sind, während noch vor nicht zu langer Zeit das Deutsche Reich allein 36 solcher Zentren bildete. Schon der Rückblick auf die geschichtliche Herausbildung^ der modernen Staaten muss uns belehren, dass wir mit den grossen Nationalstaaten der Gegenwart nur einen hohen Punkt in der Entwicklung erreicht haben, keines- wegs aber den Höhepunkt, imd wenn uns der Rückblick in dieser Erkenntnis nicht zu festigen vermag, so wird uns ein Blick auf die modernen Lebensverhältnisse der Staaten diese Festigung verleihen. [Der moderne Verkehr.] Die Grundlage dieser gegen früher völlig veränderten Lebensverhältnisse bildet der moderne Verkehr, der infolge der grossen technischen Emmgenschaften des 19. Jahrhimderts nicht nur eine Beschleunigung und Ver- vielfachung der materiellen Beziehungen erzielte, sondern auch zu einem regeren geistigen Austausch die Mittel bot. Eisenbahn und Dampfschiffe durchqueren die Welt und führen die Kultur in die entlegensten Gefilde, wie die Adern das Blut in die Teile der Körpers, und Tele- graph und Telephon haben sich zum Nervensystem der zivilisierten Welt entwickelt. [Entwicklung der Schiffahrt.] Als das umwälzendste Verkehrsnüttel ist der Auf- schwung der Schiffahrt zu betrachten, da es durch dieses Mittel erst möglich wurde, die durch die Ozeane getrennten Welten in regelmässigen Zusammenhang zu bringen. Der Umschwung auf diesem Gebiete ist aber geradezu staunenerregend. Benjamin Franklin ge- brauchte im Jahre 1775 auf seiner Reise von Amerika nach Europa noch 42 Tage zur Durchquerimg des Atlantischen Ozeans, und im Jahre 18 19 benötigte das erste Dampfschiff, das die Fluten des Ozeans durch- kreuzte, die „Savannah", noch 26 Tage zu ihrer Ueber- fahrt. Eine Uebersicht über die Abnahme der Fahrt- dauer von Liverpool nach New York, im Zeitraum von . — 37 — 6o Jahren, dürfte uns die Entwicklung der Fahrschnellig- keit deutlich veranschaulichen. Für diese Reise benötigten die Schiffe im Jahre 1840 15 Tage 1850 13 1860 11 1870 9 1880 8 n n n n 1890 7 1900 5Vj und heute im Jahre 1904 ist auch dieser Rekord bereits um einige Stunden gebrochen, so dass eine beträcht- liche Verminderung der Fahrtdauer im Laufe der nächsten sechs Jahre sicher zu erwarten ist. Ja, man spricht heute bereits von der Dreitage-Ueberfahrt, die von den Technikern als ein Problem betrachtet wird, dessen Lösung nur die Frage einer nicht zu weiten Zu- kunft ist. Gleichzeitig mit der Beschleunigung des Verkehrs nahmen die Schiffe nicht nur an Umfang sondern auch an Zahl zu. Man zählte in der ganzen Welt im Jahre 1820 ... . 6 Dampfschiffe 1840 .... 116 1860 .... 820 1900 . . . 12 289 » n n Mit der zunehmenden Grösse der Schiffe sparte man an Kraft, durch die zunehmende Schnelligkeit an Zeit und durch das Ersparnis an Kraft und Zeit verbilligte sich auch der Transport, was natürlich auf die Vermehnmg des Handelsverkehrs einwirkte. 100 Kilo- gramm Getreide verursachten am Ende des 18. Jahr- hunderts beim Transport über den atlantischen Ozean noch 10 Mark Kosten; heute kostet dasselbe Quantiun - 38 - von New York nach Hamburg 50 Pfennig, also nur 5 0/0 des früheren Preises. [Die Entwicklung der Eisenbahnen.] Nicht minder umwälzend als die Schiffahrt entwickelte sich der Eisenbahnverkehr. Es ist bekannt, wie langsam sich diese Einrichtung in die Praxis übersetzen liess, welche Gegnerschaft ihr entgegentrat imd wie man sich anfangs der Meinimg hingab, dass die Eisenbahn zum bequemen Kohlentransport ein ganz nützliches Hilfs- mittel bilde, während man nicht daran glauben wollte^ dass man auch jemals damit Personen werde befördern können. Im Jahre 1850 gab es erst 38022 Kilometer Schienenwege, im Jahre 1900 zählte man deren 800 ooo. Noch lange aber ist der Ausbau der Eisenbahnen nidht vollendet, immer neue Länder werden durch das Dampf- ross der Kultur erschlossen. Eben ist der grosse Schienen- weg vollendet worden, der Europa mit den Küsten des fernsten Ostens verbindet und schon arbeitet man ao. neuen Bahnen von nicht minder grosser Kulturtragweite. Es sei nur an die Bagdadbahn erinnert, die Europa mit dem persischen Meerbusen verbinden wird, an die AI exandrien- Kapstadtbahn, die den afrikani- schen Kontinent vom Norden nach Süden durchschneiden wird, die Transandenbahn etc. Mit der Ausdehnung der Schienennetze nahm auch die Schnelligkeit der Beförderung zu. Wenn man sidh zuerst nicht getraute die Schnelligkeit von 30 Kilometern in der Stxmde zu überschreiten, so sind Schnelligkeiten von 87 bis 107 Kilometern jetzt sehr häufig. Aber bereits verfolgt die gesamte zivüisierte Welt mit atemr^ loser Spannimg die Versuche mit den elektrische» Schnellbahnen, die bereits eine Geschwindigkeit von über 200 Kilometern erreicht haben und eine solche von mindestens 250 Kilometern in Aussicht stellen. Die Umwälzung, die dadurch im Verkehr dier Menschheit unter- — 39 — einander herbeigeführt werden dürfte, ist in ihrer Trag- weite heute kaum annähernd zu würdigen. Die Beschleunigung des Verkehrs und die Er- schliessung immer weiterer Gegenden wirkten natürlidh auch hier verbilligend auf die Transportkosten ein. Hierfür nur ein Beispiel. Vor Einführung der Eisen- bahnen betrug in Rheinland-Westfalen der Frachtsatz für den Tonnen-Kilometer 40 Pfg., nach Einführung der Eisenbahnen ging er auf 13 — 14 Pfg. herab imd beträgt jetzt 11/4 Pfg. Der Personen imd Güterverkehr ist in stetiger Zu- nahme begriffen. Im Laufe eines einzigen Jahres (1897/98) wurden auf den deutschen Bahnen 692 Millionen Passagiere und 301 Millionen Tonnen Güter befördert. Das in den Eisenbahnen der ganzen Welt investitierte Kapital wird mit 135 Milliarden Mark berechnet. [Postwesen.] [Entwicklung des Briefverkehrs.] Die Beschleimigung und Verbilligung des Verkehrs, die dadurch ermöglichten zahlreichen Beziehimgen zwischen den einzelnen Menschen, haben natürlich den Postverkehr ganz gewaltig in die Höhe getrieben. Briefe, die früher nach den Distanzen berechnet wurden und innerhalb der einzelnen Staaten 60 Pfg. bis 2 Mk. kosteten, unterliegen heute für den gesamten Weltver- kehr einer emheithchen Taxe von 20 Pfg. imd kosten innerhalb der einzelnen Länder die Hälfte. In einem einzigen Jahre hat man im Weltpostverein 30 bis 32 Milliarden bei orderte Stücke gezählt, was einem täglich zu bewältigenden Quantum von 82 bis 86 Millionen Stück gleichkommt. Die Zahl der Postan- stalten betrug innerhalb der Kultiurwelt gegen Ende des 19. Jahrhunderts 235 828. — 40 — (Telegraph; Telephon.] Der Telegraphenverkehr und das jüngste Kind des Verkehrs, das Telephon, entwickelten sich in derselben Richtung, wie die andern Verkehrseinrich- tungen. Die Preise nahmen ab, die Inanspruchnahme der Einrichtungen mehrte sich in riesigem Masse. Es bestanden im Jahre 1898 10634 Telegraphenanstalten, die 3759 .Millionen Telegramme beförderten. Unter den 4 17^ 93^ Kilometer Leitungen befanden sich nicht weniger als 265 106 Kilometer tmterseeischer Kabel. Im Jahre 1898 zählte man 4145 Stadtfemsprecheinrichtimgen, durch die 2864350000 Gespräche vermittelt wurden. Wie man aus dem Vorstehenden ersieht, hat sich die Welt im Verlaufe von 50 Jahren in einer früher nicht geahnten Weise verkleinert. Die Beziehungen der Welt- teile zueinander sind heute reger und bequemer als früher die Beziehungen der Provinzen eines Reiches zueinander. Man braucht heute nicht länger von Berlin nach Lissa- bon oder Neapel, als früher von Berlin nach Königs- berg imd tun von der deutschen Reichshauptstadt nach New York zu gelangen braucht man heute nicht mehr Zeit als früher für eine ' Reise von Berlüi nach Paris. Dabei ist durch Telegraph imd Telephon für den gei- stigen Verkehr die Entfemimg ganz aufgehoben. Man ist imstande gleichzeitig von seinem Schreibtisch in Berlin seine Entschlüsse und Fordenmgen in Wien oder in Paris zur Geltung zu bringen. Dass solche Einrichtungen auf die gesamte Wirtschaft einwirken mussten, dass sie der Industrie und dem Handel ganz neue Ab- satzgebiete eröffnen mussten, dass sie ihre Arbeitsleistungen erhöhen imd durch eine auf diese Weise bewerkstelligte Verbilligung der Produktion einen erweiterten und inten- siveren Konsum hervorbringen mussten, ist nur zu klar. An der Hand einiger Beispiele wird man den enormen Aufschwung nach dieser Richtung wahrnehmen können. — 41 — (Entwicklung der Industrie.] Die Anwendung von Dampfkraft und Elektrizität hat es ermöglicht, die Maschine in den Dienst der Arbeit zu stellen und deren Leistungen zu verbessern, zu ver- vielfachen und zu verbilligen. Um nur ein Beispiel aus der Weberei zu nehmen: Eine einzige Spindel befand sich an den Handspinnrädem am Ende des i8. Jahr- hxmderts, der verbesserte Handwebstuhl erreichte seine höchste Leistungsfähigkeit mit i8 Spindeln und nicht weniger als 2400 Spindeln, in vielen Fällen sogar mehr, arbeiten heute gleichzeitig auf den mächtigen Daznpfweb- Stühlen der Gegenwart. Aber nicht nur die Zahl der Spindeln, die gleichzeitig in Betrieb gesetzt werden kön- nen, mehrte sich, sondern auch die Leistungsfähigkeit einer jeden einzelnen. Von 4200 Umdrehungen in der Minute, am Anfang des 19. Jahrhunderts, stieg die Lei- stungsfähigkeit der Maschinen auf 1 1 000 Umdrehungen in der Minute und der Arbeiter, der auf diese Weise noch im Jahre 1840 bei 14 stündiger Arbeit 9500 Meter spann, erledigt dieses Jahrespensum jetzt bei zehnstündiger Arbeit in drei Tagen. Die Verhältnisse in allen anderen Betrieben sind die gleichen, wie in der Weberei, wenn nicht noch umwälzender als hier. [Zunahme des Konsums.] Ueber die Zunahme des Konsums geben Zahlen Aufschluss, die uns über den Verbrauch von Baumwolle in Deutschland belehren. Dort stieg der Ver- brauch pro Kopf von 0,34 Kilogramm in den Jahren 1836 — 40, auf 5,45 Kilogranmi in den Jahren 1896/1900. Auch der Kohlenverbrauch erhöhte sich in Deutschland von 50,8 Kilogranmi pro Kopf im Jahre 1830, auf 1837,0 Kilogramm im Jahre 1890 und dürfte seitdem wieder gestiegen sein. So hat sich doch zum Beispiel die Zuckerproduktion der gesamten Welt von 1860 bis 1891, also in dreissig Jahren von 40 Millionen Zentnern auf 125 Millionen — 4^ — Zentner gehoben, sich also in diesem verhältnismässig kurzen Zeitraum mehr als verdreifacht. Diese Angaben seien hier nur als Stichproben über das stetig zunehmende Wachstum der Industrie und des Konsums vermerkt. Ein ausführliches Bild hierfür zu geben läge ausserhalb des Rahmens dieser Arbeit, bei der es mir nur obliegt anzudeut«!, wie ungeheuer die Entwicklung ist, die der modernen Welt das Gepräge gibt, das Geprägte einer stetig wachsenden Ei:- höhung des Lebenswertes einerseits und einer Verengerung und Verinniglichung der Welt andererseits. Wie sehr aber die gesamte Kulturwelt heute bereits materiell miteinander verknüpft ist, ersehen wir aus den Zahlen, die uns die Weltwirtschaftsstatistik bietet. {Weltwirtschaft.] Schon längst hat der einzelne Staat aufgehört ein selbständiges Wirtschaftsgebiet zu sein. Er ist darauf angewiesen, einen beträchtlichen Teü seiner Rohprodukte für die Industrie, einen grossen Teil seiner Nahinu^Sr mittel und Industrieerzeugnisse der verschiedensten Art von anderen Nationen herzuholen. [Internationale Preisbildung.] Andererseits beschränkt sich die heimisdie Industrie schon lange nicht mehr auf den Absatz im eigenen Lande, versucht es vielmehr den Weltmarkt za gewinnen. In- folgedessen ist der Welthandel aber auch der internatio- nalen Konjimktur imterworfen und die Preisbildung wird von dem Angebot imd der Nachfrage auf dem Weltball reguhert. Der Stand des Goldpreises in Buenos Aires, der Stand der Ernte in Australien, der Viehauftrieb in Chikago beeinflussen sofort den heimatlichen Markt in Wien oder Budapest, in Berlin oder Paris und drücken oder erhöhen die Preise der heimischen Produktion, [Internationale Arbeitsteilung.] Dieser internationale Warenaustausch brachte die inter- nationale Konkurrenz auf den Weltmarkt und diese führte — 43 — dazu, dass sich die Völker zumeist auf bestimmte Indjustrie- und Wirtschaftszweige beschränkten, die sie ihrer Eig- nimg nach xmd nach Eignung der Bodenverhältnisse ihres Landes am besten und wohlfeilsten auf den Weltmarkt bringen konnten. Auf diese Weise begann sich eine Art Arbeitsteilung zwischen den Völkern, das sicherste Anzeichen eines gut funktionierenden Organismus, geltend zu machen. [Welthandel.] Der Umsatz des Welthandels nahm alle Jahre zu. Er betrug im Jahre 1860 29 Milliarden und im Jahre 1899 6chon 86 Milliarden, hat sich also in kamn 40 Jahren verdreifacht. Ein derartiger Umsatz der Industrie und des Handels auf dem internationalen Markt spricht beredt genug von der gegenseitig«! Abhängigkeit der Völker imtereinander. Sie sind heute alle aufeinander angewiesen und keines vermag mehr die Produkte des andern zu entbehren. Dies hat auch dazu beigetragen, dass die grossen Kapitalien, das rote Blut des internationalen Han- dels, schon längst keine Heimat mehr besitzen. Das Kapital imd namentlich das Kapital der grossen Trusts und Handelsgiesellschaften arbeitet in a 1 1 e n Ländern und sucht sich überall zu verzinsen, wo es Gelegenheit dafür findet. Die Anleihen der Staaten, die früher von den „Pa- trioten" gedeckt wurden, müssen jetzt am Weltmarkt auf- gebracht werden und nicht selten sind es die nationalen Gegner, die bei sicherer Aussicht auf Gewinn in die Tasche greifen imd den feindlichen Staat imterstützen. Die Ge- samtschulden aller Staaten der Welt betrugen Ende 1898 125 Milliarden Mark, während sie im Jahre 1870 erst 62 Milliarden Mark betrugen. Aber nicht nur die Staats- anleihen, auch die Privatanleihen der grossen Banken^ Industrie- und Bahngesellschaftep etc. wenden sich an den Weltmarkt imd erhalten dort ihre Befriedigung. Der Geldverkehr ist heute völlig international organi- siert und ist dementsprechend auch international empfind- — 44 — lieh. Eine Störung des ruhigen Verkehrs auf irgend einem Punkte der Welt macht sich sofort an allen Börsen geltend. Ein Krieg, und würde er im Süden Afrikas oder im Osten Asiens^) geführt, in Gegenden, die unseren Grosseltem noch als ultima Thule erschienen, ja selbst nur eine Kriegsgefahr, erzeugen Derouten, die in allen Ländern verspürt werden. Hier zeigt sich bereits der enge Zusammenhang des neuen Organismus der Kulturmenschheit, hier zeigt sich bereits die einheitliche Zentralisation der Lebenskräfte dieses Organismus. (Geistige Internationalität.] [Intemationalität der Wissenschaft.] [Internationale Expeditionen, Kongresse, Ausstellungen.] {Internationale Institute, Kommissionen, Organe.] Aber nicht nur in materieller, auch in gei- stiger Beziehung ist diese „Verinternationali- sier u n g" der Welt zu merken. Die Wissenschaft vermag heute überhaupt nicht mehr national zu wirken. Der Ge- lehrte, der an der Erforschimg neuer Wahrheiten arbeitet, ist der richtige Typ des internationalen Men- schen, er kennt überhaupt die geographischen Grenzen nicht mehr und ist mehr denn je auf die Mitwirkimg und auf die Zusammenarbeit der Fachgenossen in allen Län- dern angewiesen. Der Astronom z. B., der an der Auf- stellung der Himmelskarte arbeitet, die von den grossen Observatorien seit einigen Jahren vorbereitet wird, ver- mag sich nimmermehr an die Landesgrenzen des Erd- balls zu halten, der Mediziner, der den Feinden der Menschheit zu Leibe rückt noch viel weniger, und eben- sowenig der Mathematiker, der Philosoph, der Natur- forscher etc. Fortwährend mehren sich die internationalen 1) Diese Zeilen wurden vor Ausbruch des russisch-japanischen Krieges geschrieben. Die gössen Börsenderouten, die nach den ersten Schüssen im Golf von Petschili den europäischen Geld- markt heimsuchten, bestätigten meine Ausführungen. — 45 — Forschungsreisen in unbekannte Gegenden, der Nordpol jind der Südpol regen den Ehrgeiz der gesamten Kultur- welt an und internationale Expeditionen werden aus- gerüstet, um die Meere in ihren Tiefen zu erforschen und um astronomische Vorgänge zu beobachten. Alljähr- lich finden sich die Fachgenossen der Wissenschaft und der Künste, wie die Genossen der verschiedensten Berufe zusammen, um auf internationalen Kon- gressen ihre Fachaufgaben zu beraten. W4ährend der letzten Weltausstellung zu Paris waren nicht weniger als 300 internationale Kongresse versanunelt, die das Gesamtgebiet menschlichen Schaffens in das Bereich ihrer Beratungen zogen. Die Weltausstellungen, die in kurzen Zwischenräumen auf den verschiedensten Punkten der Erdkugel veranstaltet werden, bilden sich zu internationalen. Rendez- vousorten immer mehr heraus. Internationale Institute bilden sich, die irgend einen gemeinsamen internationalen Zweck verfolgen, der von allgemeiner Wichtigkeit ist. Hier ist es ein Institut zur Bekämpfung der Tuberkulose, dort eines zur Abschaf- fung des Mädchenhandels, zum Schutze des geisti- gen Eigentums, zur Zuckerkontingentierung etc. Die Bekämpfung der Sklaverei, die Bekämpfimg von Seuchen, das Studium der Erdbeben und der meteorolo- gischen Erscheinungen bilden den Gegenstand der Be- ratung ständiger internationaler Kommissionen. Der Weltpostverein, die internationale Telegraphen- Verwaltung, die internationale Vereinigung für Gewichte und Masse, die internationale Vereinigung für Veröffentlichimg von Zolltarifen, für den Eisenbahnfrachtenverkehr, für Erd- messung etc. und nicht zuletzt für die friedliche Bei- legung internationaler Streitigkeiten, sind heute von den Staaten offiziell anerkannte internationale Organe nüt internationalen Beamten. [Allgegenwart des modernen Menschen.] Ein Netz geistiger Interessen und Ambitionen sehen -M - 46 - wir heute in einer Weise international organisiert und inter- national funktionieren^ die vor 50 Jahren kaum noch innerhalb der ein^lnen Staatengebilde möglich war. Aber diese Formation ist weit davon entfernt, heute den Höhe- punkt erreicht zu hab^i; wir sehen wie das internationale Interesse täglich wächst imd wie sich immer neue Inter- essen erschliessen und zur Organisation und Sammlxmg gelangen. Die Welt ist uns heute nicht mehr so fremd wie unseren Altvorderen; in imseren Zeitungen sehen wir die Ereignisse täglich wie in einem Zauberpanorama an xms vorüberziehen und der Momentphotograph bringt uns alle Gegenden, Personen und Ereignisse im Nu vor unser leibliches Auge. Wir Bürger des 20. Jahr- himderts haben ims eine Art Allgegenwart errungen, die unseren Vorfahren noch als die Sage vom Faustmantel erschien. Wir sind überall, wir reden überall mit, wir können überall handeln imd wir sind von überall ab- hängig. {Internationales Mitempfinden.] Diese Allgegenwart hat zur Folge gehabt, dass wir imser Mitempfinden auch international ausgestaltet haben. Da wir überall gleichzeitig sind, machen wir alles inten- siver mit als früher, wo man noch von „hinten weit in der Türkei" sprach. Die Gefahr eines Krieges in den fernsten Teilen Asiens erschreckt uns. Nicht nur, weil wir dessen Folgen materiell am eigenen Wirtschaftsleib unseres Volkes und somit unserer selbst verspüren würden, sondern auch weil wir die Schrecken deutlicher wahrnehmen würden als früher die Schrecken in einer Nachbarstadt. Unser Gefühl wird international. Der Einsturz des Kampanile in Venedig hat das ästhetische Empfinden der ganzen Welt erregt imd gezeigt, dass die grossen Kunst- denkmäler von der gesamten Kulturwelt in Anspruch ge- nommen werden, wie die Eruption des Monte Pel^ das Gewissen der ganzen Welt wachgerufen hat, wie der Chikagoer Theaterbrand nicht mehr ein lokales Ereignis — 47 — der Stadt Chikago war und wie der Brand von Aal^und die Gemüter von Lappland bis zum Kapland in Erregimg setzte. Wir fühlen mit den entferntesten Menschen mit imd sind bereit, ihnen nach Kräften za helfen. Die Erde ist eben kleiner geworden, der Mensch grösser und allseitiger. Wir sind Bürger der Welt geworden, richtige Weltbürger, die nicht mehr auf die Kirchturmspitze ihrer Pfarre eingeschworen sind, sondern auf die grossen Ziele der gesamten Menschheit. Diese Organisation ist nicht mehr zu zerreissen, nicht mehr zurückzudrängen imd zu bezwingen. In rasender Entwicklung geht sie jeden Tag vorwärts und schnürt das Band der Interessen immer enger, so dass wir den Zeit- punkt schon als erreicht betrachten können, wo die gemeinsamen Interessen der Kulturvölker, die kleinen Gegensätze, die sie noch trennen, durch ihre Masse er- drücken und beseitigen werden. [Die internationale Anarchie der Staaten.] Sehen wir nun überall die natürliche Tendenz zu einem immer engerem Aneinanderschluss der Mensch- heit, sehen wir Handel, Industrie, Verkehr und das ge- samte geistige Leben bestrebt, den Kreis der Nationen immer enger zu schliessen und die getrennten Teile zu vereinen, das Ganze in einen harmonischen Einklang zu lösen, sehen wir die gemeinsamen Interessen der Kultur- gemeinschaft immer grösser werden und sich gebieterisch aufdrängen, während die vorhandenen Gegensätzlichkeiten der Nationen immer unscheinbarer werden, so bemerken wir doch sofort den grossen Widerspruch, an dem unsere Zeit krankt: dass nämlich die poUtischen Be- ziehungen der Staaten untereinander noch immer auf den- selben Grundsätzen beruhen, auf denen sie beruhten, als die Technik, Handel und Wissenschaft unsere Welt noch nicht so revolutioniert hatten, als die Grundbedingtmgen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens noch völlig andere waren. - 48 - [Politischer Kleinbetrieb.] In der Industrie hat der Grossbetrieb schon längst das Kleinhandwerk beseitigt, im Handel ist an Stelle des Krämers das Warenhaus, das Syndikat, der Ring ge- treten, in allen Beziehungen der Individuen, der Gesell- schaftsschichten und der Berufskreise untereinander, hat der grosse Zug der Zeit reformatorisch gewirkt und aus den kleinlichen Zuständen früherer Zeiten die modernen gTo$sartigen Institutionen geschaffen, nur im politischen Verkehr der Staaten untereinander waltet noch immer das konservative Prinzip, sich den neuen Fordeanmgen einer neuen Zeit nicht anzupassen, noch den Kleinbetrieb des Einzelstaates an Stelle des politischen Grossbetriebs der Staatengesellschaft vorwalten zu lassen. Trotz all der Symptome einer vor sich gehenden Assoziation, trotz all der die Grundlagen der Wirtschaft verschiebenden Re- volutionen, trotz aller Organisation imd Ausbildung des Internationalismus, der Entwicklung des Weltverkehrs, des Weltmarktes, eines Weltempfindens, finden wir die grossen Staaten noch immer bereit, mit dem unzureichenden Rüst- zeug ihrer veralteten Diplomatie, nach den Grundsätzen der Gewalt ihre Beziehungen zu regeln. Einen Kaufmann, der heute noch seinen Laden mit der Oellampe erleuchten wollte, einen Industriellen, der sich unterfangen würde, Produkte mit der Hand herzustellen, während die Maschine nebenan ihn tausendfach überbietet, den würde man so- fort für rückständig halten, und er würde auch gar bald erfahren müssen, dass er nicht die geeigneten Mittel be- nützt, um den Anforderungen seiner Zeit gerecht zu wer- den. Aber innerhalb der Politik der Staaten findet man es noch immer angepasst mit dem Nachtlämpchen zu beleuchten statt mit dem Bogenlicht und mit der Hand zu produzieren statt mit der Dampfmaschine, man findet es noch immer für angebracht trotz der steigenden Tendenz der Harmonie und der Weltorganisation die Mittel der internationalen Anarchie aufrechtzuerhalten und — 49 — sie für die Beilegung der internationalen Differenzen ge- eignet zu erachten. „Der Weltmarkt schreit nach einem Weltgesetz/* hat der österreichische Nationalökonom Neumann-Spallart vor mehr als einem Jahrzehnt ausgerufen und die Zeit, die seitdem vorübergegangen^ hat nur dazu beigetragen seinen Ruf noch aktueller zu gestalten. Jawohl, die Weltwirtschaft schreit nach einer Or- ganisation der Welt auf Recht und Ordnung, sie bedarf dieser internationalen Sicherheit, um die höchsten Stufen der Vollkommenheit in der internationalen Kulturgemein- schaft erreichen zu können, um den höchsten Gipfel des Glückes der Völker und d^ Individuen . zu erklimmen. Was sieht man nun an Stelle dieser politischen Welt- ordnung ? [Der bewaffnete Friede.] Die europäischen Kulturstaaten starren in einem Waffenpanzer, sie erschöpfen ihre Kräfte in der Ueber- bietung an Rüstungen, die noch nicht ihren Höhepunkt erreicht haben. Immer neue Volksmassen werden unter die Fahnen gestellt, immer neue Gewehre, neue Kanonen, neue wirksamere Zerstörungsmittel eingeführt, immer aus dem Bestreben heraus der Stärkere zu sein, den Nachbar zu übertrumpfen, dem einzelnen Staate die Macht über die andern zu sichein, inuner mit der Absicht im geeigneten Falle den Säbel an die Stelle des Rechts zu stellen. Hier- bei gehen ims alljährhch die Milliarden verloren, die den Kultmraufgaben entzogen werden. [Militärbudgets und die wirklichen Militärlasten.] Ueber die Lasten des bewaffnet^i Friedens sei es mir hier gestattet einige Zahlen anzugeben. Eine genaue Feststellung ist dabei nicht leicht mög- lich, denn das, was als Ausgaben der Kriegs- und Marine- ministerien auf den Budgets der verschiedenen Länder 4 -- so - figuriert, ist nur ein Teil der wirklichen Ausgaben für den bewaffneten Frieden. Welche Differenzen zwischen jenen Angaben sowie denen der meisten statistischen Jahrbücher und den wirklichen Ausgaben für Kriegszwecke bestehen, möge ein Beispiel erleuchten, das Gaston Modh in seiner „Armee der Demokratie" (Stuttgart 1900) für Frankreich ausgearbeitet hat. Das französische Kriegsbudget von 1897 weist da- nach als gesamte Armeeunkosten auf: Für das Landheer 625 943 905 Frcs. Für die Marine . 284 795 500 „ Zusammen 910 739 405 Frcs. Hiervon als Einnahmen des Kjiegsde- partements ab . 29 762 404 Frcs. 880 977 001 Frcs. womit man jene Summe erhält, die fast alle Autoren als das Kriegsbudget Frankreichs im Jahre 1897 anführen. Wenn man jedoch die anderen Budgetkapitel genau durchstudiert, so kommt man noch auf folgende Posten, die den Militär- und Marineausgaben füglich zuzurechnen sind. Militärpensionen 94 400 000 Frcs. Marinepensionen . • 36 549 000 „ Diverse Ergänzungen zu diesen Pensionen (Kap. 33, 38, 39 des Finanzbudgets) 12 953 540 „ Ehrenlegion und Militärmedaille (Budget der Justiz) . 10 998 820 „ Militärausgaben des Kolonialbudgets . . 62.746 500 „ Insgesamt 217 647 860 Frcs. Verschiedene Einnahmen des Kriegsdepartements, bestehen aber nur rein auf dem Papier. Moch, der diese Fiktion detailliert nachweist, berechnet diese fiktiven Ein- — 51 — nahmen mit 2624500 Frcs., durch die sich die obige Summe auf 220 272 360 Frcs. erhöht. Das direkt ab- zuschätzende Militärbudget Frankreichs betrug dem- nach im Jahre 1897 nicht 880977001 Frcs., wie in allen Handbüchern und bei allen Autoren zu lesen ist, son- dern zunächst i 101249361 Frcä., das ist genau um 250/0 mehr. Zu diesen direkt abschätzbaren Militär- ausgaben könnte man noch eine Summe von 140463000 Francs hinzurechnen, die die Zinsen jener Anleihen mnfasst, die zu ausschliesslich militärischen Zwecken aufgenommen werden. Die Gesamtsumme würde sich da- nach auf I 241 712 361 Frds., das ist um 41 0/0 mehr als die offizielle Ziffer, erhöhen. Es vermehrt sich das eigentliche Kriegsbudget noch um ein beträchtliches, wenn man neben den oben ange- führten „direkt abschätzbaren'' Ausgaben, die verschie- denen Budgetkapitel nach solchen Ausgaben durchforscht, die dem militärischen Zwecke indirekt zu gute kommen. Hier stösst man allerdings auf Schwierigkeiten. Man wird fast in jedem Kapitel mehr oder weniger grössere Budget- posten finden, bei denen man sicher ist, dass diese min- destens zu einem Teil militärischen Zwecken zu gute kommen, so die Errichtimg und Erhaltung gewisser strate- gischer Wegebauten, die militärischen Zwecken entsprin- genden verschiedenen Belastungen der Eisenbahnen, die Unterstützungen zur Hebimg der Pferdezucht, Ausgaben für Gestüte (5 647 000 Frcs.), Subventionen der Handels- marine, wofür diese ihre Schiffe als Hilfskreuzer im Kriege ziu: Verfüg!ung zu stellen hat, imd für die Frankreich im Jahre 1897 27 Millionen Frcs. bezahlte. Eine Summe von 6358231 Millionen, die die Kolonien für ihre Milizen ausgeben, ist diesen indirekten Lasten noch insofern hinzuzurechnen, als die Kolonien wohl nominell diese Aus- gaben bestreiten, da sie aber vom Mutterlande Subven- tionen erhalten, so hätte dieses um obige Summe weniger zu bezahlen, wenn die Kolonien diese für produktive — 52 — Zwecke anstatt für militärische ausgeben könnten. Alle diese Ausgaben sind in bezug darauf, welchen Anteil die Militärerfordernisse an ihnen haben, nicht genau zu be- rechnen; inunerhin ist es nicht übertrieben, wenn man in Erinnerung an diese Erfordernisse die Zahl des offi- ziellen Kriegs- und Marinebudgets um noch weitere 25 — 300/0 erhöht. Man wird zugeben müssen, dass diese Schätzung sehr gering ist, zumal Moch hierbei noch einige Posten nicht in Betracht zieht. So dürfte jene Summe nicht un- beträchtlich sein, die den aktiven Soldaten während der Dienstzeit von ihren Angehörigen als Unterstützung zu- fliesst, wenn man nicht gar so weit gehen will, den Ver- dienstausfall der eingestellten Mannschaften während ihrer Dienstjahre ebenfalls auf Konto der militärischen Kosten zu buchen. Moch unterlässt es auch, bei dieser Berechnung die mannigfachen kommunalen Lasten in Rechnimg zu ziehen, die durch Ueberlassung von Kasementerrains, Zuschüsse ru Militärbauten, kommimale Kriegsschulden etc. erstehen. (Königsberg in Preussen hat z. B. erst 1901 seine aus den napoleonischen Kriegen stammende Kriegs- schuld vollständig getilgt. Bei zahlreichen französischen Städten, die im letzten Kriege vielfach hohen Kontribu- tionen ausgesetzt waren, dürfte dies wohl auch heute noch nicht der Fall sein, wenn nicht der Staat diese Schulden übernommen haben sollte.) [Militärlasten Deutschlands für 1903.] Ein ähnliches Beispiel, wie es Moch für Frankreich ausgeführt hat, lässt sich auch für Deutschland aufstellen. Der Reichshaushalt für das Jahr 1903/4 nennt nach- stehende militärische Posten als Ausgaben. Verwaltung des Reichsheeres (laufend und einmaUg) . 648 374 987 M. Marineverwaltung (laufend und ei nmalig) 221 904 266 „ Im ganzen : 870 279 253 M; — 53 — Wenn wir aber bloss die sichtbaren Posten nach dem Gothaischen Hofkalender für 1904 zusammenstellen so erhalten wir nachstehendes Ergebnis: Verwaltung des Reichs- heeres und der Marine (siehe oben) . . . Reichsmilitärgericht . . Militärpensionen . . . Marinepensionen . . . Expedition nach Ostasien Reichsinyalidenfond . . Verlorengehende Zinsen des bar lagernden Reichs- 870 279 253 M. 544 938 « 70579 620 „ 4 819 454 „ 12 332 826 „ 49003 749 . kriegsschatzes im Ju- liusturm 4800000 „ 1012 359 830 M Mihtärausgaben der Einzelstaaten: Anhalt (Jägerbrigade) . . . 147 186 M. Braunschweig (Gendarmerie) 263 900 „ Bremen (Landesverteidigung) 30554 , Hamburg (Militarwesen) . . 100884 „ Lippe (Militärverwaltung) • 1475 , Preussen (Gendarmerie) . . 12813 719 „ „ (Enegsmimsterium einmalige Ausgaben) . 13 535 „ Preussen (Eriegsministerium; Verwaltg. d. Zeughauses 146 998 „ Reuss ä. L. (Gendarmerie) . 40 262 , Sachsen-Coburg (Militärwes.) . 6792 , Schaumburg-Lippe (Gamisonkosten) . . . 785 „ Schwarzburg - Sondershausen (Garnison-Einrichtungen) 2500 , 13 568 590 M — 54 — Militärausgaben der Schutzgebiete: Militärverwaltung . • . . 8 547 325 M. Marineverwaltung . . . . 1 276 335 „ 9 823 660 M. Zinsen der Reichsschuld soweit sie f. Militär- u. Marinezwecke Verwendung fa nd . . 83 128 000 M. 1128 880 080 M. Die bei dieser Zusammenstellung erhaltene Summe übersteigt, wie man sieht, um zirka 259 Millionen d. i. um. fast 30 0/0 die Summe des offiziellen Kriegs- und Marinebudgets. Damit sind aber nur die sichtbaren Aus- gaben des deutschen Volkes für Militär- und Rüstungs- zwecke festgelegt. Nicht unbeträx:htlich dürften noch die Ausgaben für nachstehende Posten sein, die einer genauen Berechnung nicht oder nur sehr schwer zugäng- lich sind. [Indirekte und unsichtbare Kriegslasten.] Zunächst dürfte auf das Militärbudget ein grosser Teil der Staatsschulden der Einzelstaaten fallen, die zum Teil noch aus früheren Kriegen oder aus früheren Rüstungen dieser Einiselstaaten herrühren. Eben- so ein Teil von Pensionen, die die Einzelstaaten den Angehörigen ihrer früheren Heere heute noch bezahlen. Hierher gehören femer die kommunalen Lasten^ die durch Errichtung von Militärbauten, Hergabe von Exerzierfeldern etc. nicht imbeträchtlich sind. Hierher gehört das Defizit der strategischen Bahnen. Auf dieses Konto gehört femer ein grosser Teil der Reichs- imd Staatsausgaben für Gestüte und für die Hebung der Pferdezucht, da dabei besonders nülitärische Gesichtspunkte vorwalten, hierher gehören die vom Reiche den grossen Rhedereien gezahlten Subventionen, da diese dafür die Verpflichtung übernehmen, ihre Schiffe im Kriegsfalle zur Verwendimg der Marineverwaltung zu stellen. - SS - Eine weitere Erhöhung der Kriegskosten finden wir in den den Einjährigen während ihrer aktiven Dienst- zeit für ihren Unterhalt entstehenden Auslagen. Diese zu loooo Mann angenommen bei einem Gebrauchsminimum mit je looo Mk. liefern schon wieder lo Millionen auf unser Konto. Der Zuschuss in Naturalien und barem Gelde^ den die aktiv dienenden Mannschaften, Unter- offiziere und Offiziere von ihren Familien erhalten, dürfte mit loo Mk. pro Kopf und Jahr sicherlich nicht zu hoch angenommen werden. Das macht bei nmd 600 000 Köpfen der Friedenspräsenzstärke wieder 60 Millionen Mark. Nur annähernd berechenbar sind die Kriegslasten^ wenn man die verlorengehenden Zinsen der in Militär- bauten (Festungen, Kasernen, Depots etc.)^), femer die inden Rüstungen (Kriegsschiffe, Kanonen, Gewehre, sonstige Waffen etc.) investierten Kapitalien, wenn man ferner die den Mannschaften während der Dienstzeit ent- gehenden Arbeitserträge in Betracht ziehen würde.*) Ohne jene fabelhafte Summe zu nennen, die das Er- gebnis all jener Berechnungen sein könnte, muss man zu dem Schlüsse kommen, dass dem deutschen Volke die Versicherungsprämie gegen den Krieg nicht 870 Millionen kostet, sondern nündestens jährlich auf 1V2 Milliarde, das ist fast das Doppelte, wie es das Reichsbudget angibt, zu stehen konmit. Wenn es auch nicht leicht sein dürfte eine vollständige 1) Im Jahre 1869 schätzte Laroque dieses in Europa in- vestierte Kapital auf 19 Milliarden Frcs., J. Novicow im Jahre 1883 auf 30 Milliarden. Bei der dauernden Vermehrung dieser Kapitalien kann man den Wert heute auf 35 Milliarden annehmen. Das ist ein Zinsverlust (4 0/0) von 1400 Millionen Frcs. jährlich für Europa. ^) Letzteres von Moch mit 800 Mk. pro Mann und Jahr angenonunen, ergibt für Deutschland allein 480 Millionen Mark Arbeitsverlust pro Jahr. - 56 - Statistik der Lasten des bewaffneten Friedens für ein einzelnes Land oder für alle Länder Europas aufzu- stellen,^) so dürfte diese Analyse der Kriegsausgaben des deutschen Volkes wenigstens Anhaltspunkte dafür geben, wie die betreffenden Angaben in den statistischen Werken zu lesen und aufzufass^i sind. Eine Erhöhung aller be- kannt werdenden Zahlen, um 30 — 50 «/o (nicht wie M o c h bescheiden anninunt: mit 25 — 300/0) dürfte immer noch hinter der Wirklichkeit zurückbleiben. [Anwachsen der Rüstungskosten Deutschlands.] Gewinnt man durch obige Darstellung ein Bild von den Dimensionen der wahren Ausgaben für die Kriegs- vorbereitung, so ist es nicht minder wichtig zu zeigen, in welcher Weise diese Ausgaben in den letzten Jahr- zehnten dauernd anwuchsen. Im Jahre 1872 betrugen die Kosten für das deutsche Reichsheer budgetgemäss 248 270 000 Mk., die Ausgaben für die Marine 53 230 900 Mark, die Pensionen für Heer und Marine 20 122000 Mk., die Zinsen für die Reichsschuld nur 5100 Mk. Ins- gesamt betrugen die Ausgaben für die vier bezeichneten Posten im Jahre 1872: 321628000 Mk. als sichtbare Militärausgaben.^) Die ständige Zunahme der Ausgaben für die vier sichtbaren militärischen Posten des Reichsbudgets gestal- tete sich nach einer Aufstellung, die dem „Handbuch für sozialdemokratische Wähler" (Berlin 1903) entnom- men ist, f olgendermassen : ^) Das Internationale Friedensinstitut in Monako beschäf- dgt sich mit der Abfassung einer solchen Statistik. ^) Hierbei kommt in Betracht, dass die Reichsschulden dieses Jahres, wie die einmaligen Rüstungsausgaben der nächstfolgenden Jahre, aus der fran25sischen Kriegsentschädigung bezahlt wurden, die daher auch zum grossen Teil den militärischen Ausgaben zu- zurechnen wäre. - 57 Heer. Fortdauernde Einmalige und ausserordentliche Ausgaben: 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 496 238 000 M. 511892 500 „ 516 941500 „ 537141900 „ 559 628 300 „ 575110 300 „ 576 333 000 , n ') ') 118 582 500 M. 143 251 200 127 775 600 119 278 600 114 009 500 85 253 200 80 409 700 2 ) Marine. Fortdauernde Einmalige und ausserordentliche Ausgaben : 1897: . . 61 941 800 M. 52 083 000 M. 1898: . . 66 262 400 „ 59 303 600 „ 1899: . . 71621200 , 82 277 900 „ 1900: . . 73 501500 „ 83 471600 „ 1901: . . 79896400 „ 127 587 800 . 1902: . . 86 986 400 „ 130124 500 „ 1903: . . 93 468 000 „ ')' 153 798 800 „ ») Zinsen der Reichsschuld, soweit diese auf Heer- und Pensionsfonds Marine- Ausgaben fallen. für : Heer und Marine.') 1897 : . . . 61034000 M. 1897 : . . 56421400 M. 1898 , . 62 222 000 „ 1898 . 60 208 400 , 1899 . . 62933000 „ 1899 . 62 905 400 , 1900; . . 65 853 000 „ 1900 . 65 820 700 „ 1901 . . 73 787 000 , 1901: . . 69 266000 „ 1902 . . 78046000 „ 1902 . 72 5% 100 „ 1903: . . 83128 000 ,*) 1903 : . . 75 399000 „») 1) Einschliesslich 6 1 14000 Mk. überetatmässige Mehraus- gaben. 2) Nach dem Etatvoranschlag für 1903. ^) Einschliess- lich der Ausgaben für Kiautschau. ^) Die Gesamtzinsenlast be- trägt nach dem Voranschlag für 1903: 99751000 Mk. ^) Der Invalidenfonds, der aus der französischen Kriegsentschädigung gebildet wurde, ist hier nicht mit inbegriffen. - 58 - Die Steigerung der Rüstungsausgaben von Jahr zu Jahr, namentlich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, ist in die Augen springend. Die Summe der in obiger Tabelle zusammengestellten Rüstungsausgaben betrug im Jahre 1872 .... 321 628 000 M. ^ 1897 .... 846300700 „ „ 1903 1) . . . 1062 536 500 „ Die Rüstungsausgaben, soweit sie sich auf die hier angeführten vier Posten beschränken, sind also in 31 Jahren um 2300/0 gestiegen. [Die Vermehrung des deutschen Heeres.] Die Vermehnmg der Präsenzstärke der Heere wird durch nachfolgende Zahlen illustriert: Die deutsche Armee (Friedenspräsenz) zählte im Jahre 1872 350 000 Mann 1881 427 274 „ 1890 486 983 „ 1903 605 998 „ Die deutsche Armee hat sich also seit 1872 um über 70 0/0 vermehrt, während sich die Bevölkenmg im gleichen Zeitraum um nur 38 0/0 vermehrte. In einem noch stärkeren Verhältnis vermehrten sich aber in diesem Zeitraum die Kosten für Heer und Flotte. [Rüstimgskosten der europäischen Staaten und ihre Steigerung.] Die gleiche Erscheinxmg der ungeheuren Vermehrung der Ausgaben für Heer und Flotte finden wir bei allen andern europäischen Staaten. Die jährlichen Rüst- ungsausgaben der europäischen Staaten^ wie sie die offiziellen Militärbudgets liefern, also ohne die unsichtbaren und indirekten Ausgaben, betrugen im 1) Nach dem Voranschlag. — 59 — Jahre 1903 über sechs Milliarden Mark. Die sichtbaren direkten Ausgaben der europäischen Staaten für Heer und Marine, wie sie die Budgets ergeben, nach ihrer Gestaltung in den letzten 20 Jahren werden aus der Ta- belle^) auf Seite 60 ersichtlich: Während dieser zwanzig Jahre hat in Europa nur der türkisch-russische Krieg stattgefunden. In den ersten zehn Jahren vermehrten sich die Ausgaben um zirka 41 Millionen, während des zweiten Dezenniums um 114 Millionen Pfimd. Hierbei kommen im zweiten Dezenniiun allein für Grossbritannien als Ausgaben für den Trans- vaalkrieg 40 Millionen Pfund in Anrechnung, so dass sich die Summe der Mihtärausgaben für die Frie- denszeit um diesen Betrag vermindert. Immerhin be- trägt sie alsdann noch 74 Millionen Pfimd; die Vermeh- rung stieg um mehr als 40 0/0 gegen das vorhergehende Jahrzehnt. Die Militärausgaben der letzten 20 Jahre sind demnach, abgesehen von den 40 Millionen für den Trans- vaalkrieg um 165 Millionen Pfimd, das ist fast um 50 0/0, gewachsen. Betrachtet man die Ausgaben für die Kriegsflotte für sich, so hat sich der Betrag der hierfür ausgegeben wurde in den letzten zehn Jahren beinahe verdoppelt und in zwanzig Jahren beinahe verdreifacht, wäh- rend die Bevölkerung Europas, die 1883 337000000, 1893 372000000 und 1903 408000000 betrug, sich um zirka 70 Millionen Köpfe, das ist nur um etwas mehr als 20 0/0 vermehrte.*) 1) Die Summen in dieser Tabelle, die aus englischer Quelle stammt, sind in Lstr. angegeben. Die Umrechnimg vollzieht sich sehr einfach: i Lstr. = ca. 20 Mk., 24 Kr., 25 Frcs. 2) Die Vermehnmg der Friedenspräsensstärke der Land- heere stellt sich für ganz Europa folgendermassen : 1883: 2 800000 Mann 1893: 3 200000 „ 1903: 3 500000 „ Die Vermehrung betrug im Jahre 1903 25 0/0 der Präsenz von 1883. \ — 60 t^ O vO ^ ^O C^ CO vO 00 Ov i-H CM O "^ CM T-» O O O O O Q 00 CX) CM |> Tf lO CO CO CO CO "^ vo T— J rH CM «-H I s I CM 8 8 CM CQ CO CM 1 -^ CO 8 CO CM -^ l> 1-H *-H wi I I p I «♦« CO 00 o o o o o o 00 1-1 CM m VO 00 lO ^ Tf iC CO O CO ON O ON 1-1 CM rf - - - ^ ^ 00 lO '-i CO "^ 00 O CM CO Ov CO CO I I I g I Sv5'^OOvOJ>ii-('^Ot^OOvoS^^COO'-H^ -r-iOO"^l>.vO^OCMi-HVOOt^t^CMr^OsiOt^'-« \0 ^ Ö CM COOOCMO^OCMCMCM t^ CM CO 1—1 CO 1—1 o CM lO *-H CO u I cn OQOOOOOOOO _t^OO\COiOOOvOONTft>^ OOiO'^vOCOOvOOOOiOCO'^ t^lO'—'ON'^CMi— 11— ( r-t i-H CM CM CO T-< «5^ SO O 00 00 0000 lO 00 UO CO _ __ _, CO CM ^ On VO lO Ov 000000000 r-I^CM00'VO CMONCMlOCM00l>»C0av ^ VO 00 l> O 1-H *-i CM 1-« CM irH 000 in Tf CM CO Ov O I I S o o ON VO t^ O VO vO ^ • • '• 9 H G a d ^-^ a iS S S 9 9 s> 13 ö ««Ote^TS o Q-o Öp ö «'S — 6i — Die ungeheuren Summen, die sich hier ergeben, zeigen das unsinnige Anwachsen der direkten sichtbaren Rüst- imgsausgaben. Eine genaue Aufstellung der Summen, die Europa im Laufe der beiden Jahrzehnte oder im Laufe eines Menschenalters für seine Rüstungen ausgab, ist nicht so leicht festzustellen. Der französische Statistiker T h i e r y , der sich lediglich an die Militärbudgets der be- treffenden Staaten hielt, berechnet, dass neun europäische Staaten, nämlich Deutschland, Oesterreich- Ungarn, Frankreich, Italien, Russland, Grossbritannien, Belgien, Holland und die S c h w e i z in 35 Jahren, von 1865 — 1900, 45 Milliarden Francs ausgaben. Wenn man nach der oben ausge- führten Methode nur 25 0/0 (statt der zulässigen 30^50 0/0) für die indirekten Ausgaben des Militarismus hinzuschlägt, so erhält man die Summe von 60 Milliarden Francs. Man wird aber nicht fehl gehen, wenn man die Gesamtaus- gaben dieser neun Staaten in jenem Zeitraum, bei schätz- ungsweiser Hinzxiziehung der unsichtbaren und unbe- rechenbaren Ausgaben, wie der Kosten der in diesen Jahren von jenen Staaten geführten Kriege (Bloch be- rechnet z. B. die militärischen Kosten der im Zeitraum von 1852 bis 1878 geführten Kriege für die dabei be- teiligten europäischen Staaten auf 40 Milliarden Francs) mit 120 Milliarden Francs d. i. rund 100 Milliarden Mark, annimmt. Dabei sind natürlich nur die direkten Kosten der Kriege an Geld ins Auge gefasst bei weitem nicht die viel grösseren indirekten Kosten. Entsprechend den zunehmenden Rüstimgslasten haben sich natürlich auch die Schulden der einzelnen Staaten entwickelt. Diese betrugen: Staatsschulden : 1883 1893 1903 Grossbrit: £ 671000000 £ 634 000 000 £ 771000 000 Frankreich : 1 224 000 000 1 240 000 000 1 169 000 000 Deutschland: 92 000 000 113 000000 155 000 000 — 62 — 1883 1893 1903 ItaUen: 475 000 000 518 000000 510 000 000 Russland: 590000 000 715 000 000 690 000000 Oester.-Ung. : 569 000 000 656 000 000 605 000 000 Belgien: 81000 000 103 000 000 111000000 HoUand: 91000000 95 000000 98 000 000 Dänemark: 10 500 000 11500 000 12 000000 Schweden: 14 000 000 16 000 000 19000000 Norwegen: 7 000 000 8 500000 14 500 000 Spanien: 246 000 000 369 000 000 433 000 000 Serbien: 13 500 000 15 000000 16 500 000 Bulgarien: — 7 500000 11 000 000 Rumänien: 39 000 000 49 500 000 55 500 000 £ 4 123 000 000 £ 4 451 000 000 £ 4 664 500 OOO Die jährlichen Zinsen (zu 4 0/0) dieser enormen Schuld betrugen denmach im Jahre 1883: 165000000, im Jahre 1893: 178000000, im Jahre 1903: 187000000 Pfund. Die Schulden haben sich im ersten Jahrzehnt um 328 Millionen Pfund, im zweiten Jahrzehnt um 213 Millionien, in zwanzig Jahren um 541 Millionen Pfimd vermehrt. [Verhältnis der Rüstungsausgaben zu den Ausgaben für Unterricht und Justiz.] Die Kosten des bewaffneten Friedens dürften sich also für Europa, im Hinblick auf die 6 Milliarden Mark offizieller Kosten und unter Hinzurechnimg der indirekten und unsichtbaren Ausgaben, auf zirka 9 — 12 Milliarden Mark jährlich belaufen. Nach einer Berechnung des Statistikers Prof. H i c k m a n n verteilten sich die Ausgaben im Gesamtbudget der europäischen Staaten in einem der letzten Jahre folgendermassen : Es betrugen die Ausgaben für die Zentral Verwaltung : i 0/0, für die Marine 60/0, für das Landheer 17,2 0/0, für Pensionen 2,2 0/0, für die Schuld (Zinsen und Amortisationen) 24 0/0, Finanzverwaltung 13*20/0, öffentlicher Unterricht 5,60/0, Justiz 2,10/0, äussere Angelegenheiten 1,7 0/0, verschiedene Verwaltungs- - 63 - zweige 27 0/0. Mehr als 25 0/0 dieser Budgets stellen also, wenn man nur einen Bruchteil der Pensionen schätzungs- weise hinzuzählt, die sichtbaren Ausgaben für die Armee und Marine dar, hierzu kommen noch die 24 0/0 der Schuld, die zum grössten Teil auf das Konto der Armee gehört. Das sind 49 0/0 (nur sichtbare Ausgaben I) für den Militarismus und 5,6 0/0 für den öffent- lichen Unterric'ht, und gar nur 2,10/0 für die Rechtspflegel Diese Tabelle belehrt uns, dass die europäischen Kulturstaaten für die Kriegs Vor- bereitung fast neunmal mehr ausgeben als für den öffentlichen Unterricht, 25 mal mehr für die „Ge- waltpflege" als für die Rechtspflege. Es ist beschämend, wenn man liest, dass in Neuseeland für den öffentlichen Unterricht 19,60 Frcs. pro Kopf der Einwohner ausgegeben werden, in Europa, der Hochstätte der Kultur, nur 3,40 Frcs. pro Kopfl [Die Kulturaufgaben leiden.] Diesen beredten Zahlen gegenüber fällt die von militaristischer Seite so oft vorgebrachte Behauptung, dass trotzdem die Kulturaufgaben nicht leiden, in sich zu- sammen. Die Ausgaben für den Militarismus machen sich vielmehr wie ein Krebsgeschwür bemerkbar, das alle Kräfte des Staatskörpers aufsaugt und ihrer Bestimmung entzieht. Wie ein Parasit in einem lebenden Körper sitzt der Militarismus im sozialen Organ der Staaten imd lässt sich von diesem ernähren. Die Milliarden, die alljährlidi in Europa für das Kriegswesen ausgegeben werden, wer- den den Kulturaufgaben entzogen und die vielen, vielen Milliarden, die Europa in den letzten Dezennien seiner Blindheit und seinem Unverstand geopfert, hätten genügt, um aus der heutigen Generation ein Geschlecht von Glück- lichen zu machen, das Elend tmd den Jammer fast völlig aus der Welt zu schaffen. Ein Umblick auf die wirk- lichen Verhältnisse kann jeden Sehenden belehren, wie - 64 - alle Organe des öffentlichen Lebens leiden müssen, weil nicht genügend Geld vorhanden ist, die notwendigsten Bedürfnisse zu befriedigen. Unsere Sanitätspflege ist nicht imstande die Errungenschaften der AVlssenschaft auszunützen. Die Menschen gthen in Massen zugrunde^ nicht weil es, wie im Mittelalter, an Wissen und Er- kenntnis des Uebels gebricht^ sondern weil es an Geld mangelt die Krankheiten "mx bekämpfen oder zu verhüten, die Errungenschaften des Wissens praktisch zur Anwen- dimg zu bringen. Der Unterricht leidet, weil kein Geld vorhanden ist, die genügende Anzahl von Lehrern anzustellen, ausreichende Sdhulen zu erhalten, die nötigen Lehrmittel zu beschaffen;*) die Rechtspflege leidet, weil nicht das Geld vorhanden ist, genügend Richter zu be- stellen und die vorhandene Zahl nicht ausreicht, die Rechts- sprechung so rasch zu üben wie es den Interessen des wirt- schaftlich Schwächeren allein nützen würde. Elend, Krankheit, Unrecht, Unwissenheit machen sich breit, weil der moderne Staat seine Kräfte, die ihn in die Lage setzen würden, die Elenden aufzurichten, die Kranken zu heilen oder sie vor Erkrankimg zu schützen, den Ent- 1) Hier nur ein Beispiel für viele, das die Zeitungen kürzlich berichteten: Der bekannte Dermatologe Professor Neisser in Breslau, der das Studium der Syphilis und die Befreiung der Menschheit von dieser Pest der Gegenwart zu seiner Lebensaufgabe gemacht hat, bedarf zu diesen For- schimgen gewisser Menschenaffen, die von den Tieren allein für Syphilis empfänglich sind. Der Gelehrte hat sich einige dieser Tiere auf seine eigenen Kosten beschafft. Da diese aber sehr teuer sind, musste er bald darauf verzichten^ diese grossen Auslagen aus eigener Tasche zu machen. £r wandte sich an das preussische Kultusministerium uni finanzielle Unter- stützung. Diese wurde ihm mit dem Hinweis auf den Mangel an Mitteln verweigert. Macht nichts! Mag die Menschheit nur weiter von der Syphilis zerfressen werden, wenn nur die Regimenter gut ausgerüstet sind. Lieb Vater- land magst ruhig sein! - 65 - rechteten zum Recht, den in der Finsternis der Unbil- dung versunkenen zur Aufkläximg zu verhelfen, sein Geld für Kanonen und Festungen, für Gewehre und Panzer- schiffe, für die Ernährung einer Masse zur Untätigkeit und Unproduktivität verurteilter Kriegerscharen verwendet. Die Kulturaufgaben leiden im höchsten Masse, der Mangel macht sich fühlbar an allen Ecken und Enden und jedes Jahr, das die europäische Gesell- schaft noch femer verharrt in diesem sie untergrabenden Wahn, bringt sie dem unausbleiblichen Ruin immer näher und näher. Die Folgen dieses mehr als dreissigjährigen bewaffneten Friedens werden viel schwerer auf den kom- menden Generationen lasten, als die Folgen jenes un- seligen dreissigjährigen Krieges, die nach einem Jahr- hundert noch nicht ganz überwunden waren. [Gefahren des bewaffneten Friedens.] Aber nicht nur die Kultureinrichtungen der euro- päischen Völker leiden durch diese Rüstungsanstrengungen in gefahrdrohender Weise, auch die wirtschaftliche Bedeutung des ganzen Weltteils wird durch diese lähmende Erscheinung des bewaffneten Friedens in schärfster Weise bedroht. Das gegenseitige Misstrauen der grossen europäischen Kulturstaaten, die herrschende Anarchie, die dieses Misstrauen zeitigt und zu den unheilvollen Wettrüstungen führt, bedrohen die europäischen Völker in ihrer Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt. Seit einigen Jahren beginnt die junge lebensfähige Republik jenseits des grossen Ozeans aus dieser Zersplitterung imd Verhetzimg der europäischen Staaten die gebührende Nutzanwendimg zu ziehen. In viel geringerem Masse von den Lasten des Müitarismus bedrückt, entwickelt sie ihre Industrie und ihren Handel mit rasender Vehemenz xmd hat sich nicht nur vom eiuDpäischen Markte, dessen beste Kundin sie war, emanzipiert, sondern fängt auch in bedrohlicher 5 — 66 — Weise an, ihren früheren Lieferanten Konkurrenz zu machen. [Die amerikanische Gefahr.] So hat sich das Verhältnis der Ein- und Ausfuhr Deutschlands nach und von den Veremigt^i Staaten im Laufe von 20 Jahren folgendermassen verschoben. Es betrug die Einfuhraus den Vereinigten Staaten nach Deutschland imd die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten in Millionen Mark: and Einfuhr Ausftahr ClUCUtUXS «WXSVUVU 1 «III- l Ausfahr: 1880 . , . 163,7 184,0 + 20,3 1895 . 405,6 416,7 + 11,1 1900 . . 1020,8 439,7 - 581,1 (!!) Fast ebenso, vielleicht nur in noch höherem Grade hat sich das wirtschaftliche Verhältnis der Union zu andern Ländern entwickelt, namentlich aber Frank- reich imd England gegenüber. Die wirtschaft- liche Gefahr für Europa, die ihre Grundwurzel in der Ohnmacht hat, zu der der bewaffnete Friede und die herrschende Anarchie die Staaten Europas verdammen, wächst mit jedem Tage. Mit zwingender Gewalt treiben die Verhältnisse die europäischen Staaten dazu, ihre Gegenmassregeln zu ergreifen, wenn sie nicht auf der ganzen Linie zurückgedrängt imd schliesslich zu einer wirtschaftlichen Satrapie der Union imd des werdenden amerikanischen Staatenverbandes herab- jgedrückt werden sollen. Mit dem Verluste der wirtschaft- lichen Suprematie hängt aber auch der Verlust der Füh- rung in der Weltpolitik aufs innigste zusammen. Nur gänzlich Verblendete vermögen die Gefahren nicht zu erkennen, die die hier geschilderten Verhältnisse mit sich bringen. - 67 - [Die Umwälzungen in der Kriegstechnik.] Wenn man die Schwere der Lasten in Erwägung zieht^ die der bewaffnete Friede den Völkern Europas auferlegt, ist es auch angebracht, die Frage aufzuwerfen, wie diese Rüstungen einmal wirken sollen, wenn sie be- rufen sein würden in Tätigkeit zu treten. Es ist das Verdienst des russischen Staatsrat Johann von Bloch, in seinem monumentalen Werke „Der Krieg" (6 Bände, Berlin 1899) ^^ Frage der technischen und wirtschaft- lichen Wirkimg eines Krieges zwischen den gerüsteten Gross-Militärmächten Europas bis ins kleinste Detail untersucht und dargelegt zu haben. {Fortschritte der Schiesstechnik.] Die technischen Vervollkommnungen haben nicht bei den Verkehrseinriohtungen und den Industriemaschinen Halt gemacht, sie sind auch den Kriegswaffen zugute gekommen. Der Fortschritt, der sich in den letzten dreissig Jahren in dieser Beziehung geltend machte, ist nach Bloch grösser, als der Fortschritt der Waffentechnik vom ersten Bogenschützen bis zum Jahre 1870. In der Tat ist das neue 5 Milli- meter-Gewehr dreizehnmal so wirksam, als das im Jahre 1870 verwendete Gewehr und die Wirkung der französischen Geschütze von 1891 ist 116 mal mör- derischer als die Wirkung der im Jahre 1870 von den Franzosen verwendeten Geschütze. Die Wirkung der jetzt überall zur Einfühnmg gelangenden Schnellfeuerkanonen überragt die 70er Wirkung sogar um das 233 fache. Die Durchschlagkraft der neuen Kleinkalibergeschosse, die noch auf 3500 Meter starke Ochsen- knochen zersplittern und infolge ihrer glatten Flugbahn auf 600 Meter alles wegrasieren was ihnen in den Weg kommt, die Treffweite der Artillerie, die Rauchschwäche des Pulvers werden die Bedingungen des Krieges völlig verändern. Die Kavallerie wird völlig — 68 — ausser Betracht kommen imd höchstens ru kleinen Pa- trouillengängen verwendet werden können. [Die Zukunftsschlacht.] Das Schlachtfeld wird eine ungeheure Ausdehnung annehmen, die Schlachten, die mehrere Tage wäliren, werden so blutig sein, wie sie in der Kriegsgeschichte noch nicht verzeichnet sind. Auch bei Nacht wird ge- kämpft werden. Die vmgeheure Entwicklimg der Geschoss- technik wird es mit sich bringen, dass sich die Gegner auf kilometerweite Entfernungen mit einem Regen von Schrapnellsplittem bedecken werden. Die Entwicklung der modernen Schusstechnik wird dem Verteidiger eine überlegene Stellung einräumen und auch der Angreifer wird nur durch den Schutz aufgeworf«ier Verschanzungen langsam vordringen können. Bloch schildert die Zukunfts- schlacht als etwas so Grausames uijd Entsetzliches, dass er den Zweifel vorbringt, ob zivilisierte Menschen der euro- päischen Kultiu*völker, zumal sich die modernen Heere nur zum geringsten Teil aus Berufssoldaten zusammen- setzen, sondern zumeist aus Reservisten, die eben ihren bürgerlichen Beruf und ihre Fanülien verlassen haben, genügend starke Nerven besitzen werden, um den psychischen Eindruck des Mordens und der Vernichtung ertragen zu können, ohne in Wahnsinn zu verfallen. Er bezweifelt, dass es zu Entscheidungsschlachten im alten Sinne kommen wird. Die Schlachten werden so blutig und vernichtend sein, dass die beiden Gegner geschwächt aus ihnen hervorgehen müssen, so dass es schliess- lich keinen Sieger und keinen Besiegten geben wird und dass nur die völlige physische und auch die wirtschaft- liche Erschöpfung der Kämpfenden einen notgedrungenen Abschluss der Feindseligkeiten herbeiführen wird. Die voraussichtüche lange Dauer des Krieges, wie er durch die Waffentechnik bedingt ist, nicht minder aber die Verpflegung der grossen Heeresmassen, der grosse Bedarf an KriegsmateriaHen, die Unterstützimg der - 69 - ihrer Ernährer beraubten zurückbleibenden Familien der Reservisten, werden die wirtschaftlichen Kräfte der krieg- führenden Staaten aufs ärgste in Anspruch nehmen. Hier- zu kommt noch, dass das gesamte Wirtschaftsleben der Staaten unterbunden sein wird. Die Fabriken werden feiern, der Handel wird brachliegen, durch das Aufhören der überseeischen Zufuhr und durch den Mangel an eigener Produktion werden die Preise in die Höhe schnellen, Hungersnot, Elend und Erbitterung werden sich im Verein mit Epidemien breit machen und das Gespenst der Revolution und Anarchie wird die Staaten im Innern bedrohen. [Kosten der Zukunftskriege zwischen grossen Militärstaaten.] Die täglichen Kosten eines Zukunftskrieges zwischen Dreibund und Zweibund, berechnet Bloch nach Analogie früherer Kriegskosten mit 20 Millionen Mark für Deutschland 20 „ « » Frankreich 22^2 » » » Russland IOV2 n r> n Oesterreich-Ungam 10 „ » » Italien das sind zirka 83 Millionen Mark täglich. Wenn der Krieg nur ein Jahr dauert, was nach Ansicht der Militärs höchstwahrscheinlich ist, so würde die mutmass- liche Summe rein für die militärischen Ausgaben des Krieges weit über 40 Milliarden betragen, wobei keines- wegs die durch den Krieg herbeigeführten Verwüstungen, die Nachteile des Handels, die Verluste an privatem und öffentlichem Vermögen oder gar die Verluste an Men- schenleben mitgerechnet sind. [Schwierigkeiten in der Verpflegung der Massenheere.] Eine weitere fast unüberwindliche Schwierigkeit wird die Verpflegung der Massenheere imd deren Versorgung mit Kriegsmaterial ergeben. Die lange Zeit an die Verteidigungsstelle gefesselten Truppen ^ 70 — werden ihren Proviant von weit her beziehen müssen, da das Land des Kriegsschauplatzes nicht lange den Massen- bedarf wird befriedigen können. Die Sicherung der Verbindung zum eigenen Heere und andererseits die Unterbrechung der Verbindungen des Feindes werden die Hauptsorge der Heerführer bilden. Mangel an Ver- pflegung und Kriegsmaterial wird unter solchen Um- ständen nur zu leicht eintreten und wird die Heere zur Uebergabe zwingen oder durch infolge der Hungersnot auftretende Krankheiten rasch dezimieren. [ßchwierigkeit der Verwundetenpflege.] Bereits im Jahre 1891 hat der berühmte österreichi- sche Chirurg Billroth vorausgesagt, dass es im Zu- kunftskriege an einer nur halbwegs ausreichenden Pflege für die Verwundeten mangeln wird. Zunächst werden die wirkungsvolleren Waffen natürlich unverhältnismässig mehr Verwundete schaffen, als dies früher der Fall war, die Schwierigkeiten des Krieges wer- den aber auch so grosse sein, dass auch die Zahl der Kranken eine unverhältnismässig höhere sein wird. Aber abgesehen davon wird es dem Sanitätspersonal gar nicht möglich sein, in die Schlachtlinie zu gelangen, da es sonst durch das rasende Feuer sofort dienstunfähig gemacht würde. Die Verbandsplätze werden bei der grossen Tragweite der Geschosse so weit von der Schlacht- linie zurückliegen müssen, dass die technischen Mittel zur Krankenpflege völlig versagen werden. Billroth for- derte, dass, wenn eine wirkungsvolle Sanitätspflege ein- geführt werden soll, mindestens soviel Sanitäts- personal aufgestellt werde, als streitbare Soldaten im Felde stehen, eine Forderung, deren Durchführung natürlich unmöglich ist. [Im Zukunftskrieg wird es keinen Sieger geben.] Alle diese Umstände weisen darauf hin, dass der Zukunftskrieg zwischen den gleichmässig gerüsteten grossen europäischen Militärstaaten ein Selbstmord — 71 — wäre, bei dem es keinen Sieger geben kann. Die Heere würden sich so lange bekämpfen bis beide Teile erschöpft und unfähig werden, den Kampf fortzusetzen. Den Vorteil aus einem solchen Kriege würden jene haben, die nicht daran teilgenommen. Die kämpfenden Völker wären auf Jahrzehnte in ihrer Entwicklung gelähmt. Auch Militärschriftsteller machen keinen Hehl aus der Trostlosigkeit eine$ Zukunftskrieges. „Die Schlacht der Zukunft," sagt der preussische General von der Goltz, „ist eine Sphynx, deren Rätsel noch niemand zu lösen verma g." Und an anderer Stelle sagt derselbe General, dass „die ökonomischen Hilfs* quellen versiegen werden, noch ehe die bewaffnete Macht erschöpft sein wird." Die glänzendste Bestätigung erhielten aber die Vorhersagungen Blochs bereits im Transvaal* krieg, obwohl sich die dortigen Verhältnisse schliess- lich mit einem europäischen Kriege nicht vergleichen lassen. Dass der Zukunftskrieg sich zxl einem Belage- [Blochs Lehren und ihre Bestätigung im Transvaalkrieg und im ostasiatischen Krieg.] rungskrieg ausgestalten werde, dass Frontangriffe und Entscheidungsschlachten unmöglich sein werden, dass die Artillerie durch Tötung des Pferdematerials imd der Be- dienungsmannschaften zum Schweigen gebracht werden wird, dass die Dauer eines Krieges bedeutend zunehmen müsse, dass die neuen Geschosse gefährlidiere Wunden schlagen als die alten, und dass grosse Verluste diu'ch Krankheiten entstehen müssten, hat jener Krieg zur Evidenz erwiesen. Drei Jahre gelang es den un- disziplinierten Bauemscharen einer organisierten Wehr- macht von fünffacher Ueberlegenheit, die mit allen Mitteln der Kriegsf ührimg ausgerüstet war, zu widerstehen. Drei Jahre! Angenommen nun, dass sich in Europa gleichmässig gerüstete Heere gegenüberstünden, wobei die Chancen aber noch schlechtere wären, so hält es — 72 — kein Volk in Europa aus, drei Jahre im Kriege zu liegen, ohne sich wirtschaftlich völlig zu vernichten. Der Trans- vaalkrieg hat so recht angedeutet, welche Vernichtung und welches Entsetzen ein Krieg im kultivierten Europa mit sich bringen würde. Der russisch- japanische Krieg, der eben wütet, lässt infolge der mangelhaften Berichterstattung noch nicht zu, Schlüsse zu ziehen. Hier, wo sich zum ersten Male zwei Heere gegenüberstehen, bei denen die Bedingungen der gut gerüsteten europäischen Heere zum grösseren Teile zutreffen, als dies in Transvaal der Fall war, dürfte ein neues Dokument zur Bekräftigung der Blochschen Lehre über die technische \md wirtschaftliche Unmöglichkeit eines europäischen Zukunftskrieges er- stehen. Heute bereits lassen die vagen Berichte den Einblick gewinnen, dass die Blochschen Vorhersagungen wieder eine blutige Bestätigung erhalten werden. Die Ueberlegenheit der Verteidigung, die Zwecklosigkeit der Seekolosse, die Blutigkeit imd lange Dauer der Schlach- ten (Zehntageschlachten bei Liaujang und am Schaho ohne Entscheidung), die starke Gefährdimg der Offi- ziere, die Unmögüchkeit einer geordneten Verwundeten- pflege, Epidemien, Hungersnot, Wirtschaftskrisen und Anarchie im Innern der kriegführenden Staaten, dies alles lässt sich schon jetzt beobachten. Freilich wird man auch in Betracht ziehen müssen, dass ein in der Mandschurei geführter Krieg auCh noch nicht mit einem in den blühenden Staaten Europas geführten völlig vergleichbar ist, dass ferner das Truppenmaterial, das Russland in seinen ostasiatischen Regimentern und das Japan aufstellte, mit den Heeren einer europäischen Kultmrmacht nicht zu vergleichen ist. Unter Ausschaltung der sich bietenden Unterschiede im Hinblick auf den Schauplatz des Krieges und die Qualität der Truppen, wird dieser Krieg jedoch für die europäischen Völker besonders lehrreich sein. — 73 — [Unwahrscheinlichkeit eines Krieges zwischen europäischen Gross- mächten.] Das was uns die Ausfühnmgen v. Blochs lehren, hat zum Teil etwas Tröstliches für uns. Sie lehren uns, dass die Verantwortlichkeit für einen Krieg zwischen europäischen Grossmächten heute eine so un- geheure geworden ist, dass bei den Gefahren, mit denen solch ein Krieg die ganze Kulturgemeins(^haft bedroht, bei der geringen Aussicht etwas damit zu erreichen imd der immer grösserien Wahrscheinlichkeit einer Vernich- tung, ein solcher Wahnwitz bereits als unmöglich erscheint. [Ist der bewaffnete Friede eine ausreichende Friedenssicherung?] Werden damit aber die ungeheueren Opfer des be- waffneten Friedens gerechtfertigt? Nur die Unvernunft kann behaupten, dass diese Rüstimgen notwendig sind, weil sie den Krieg unmöglich machen und dass ein Aufgeben dieser Rüstungen die Kriegsgefahr erhöhe. Das heisst aus einer argen Not eine sehr dürftige Tugend machen. Bedarf es denn zwischen Kulturmenschen erst der Angst vor der Bestialität, um sie zu hindern zur Bestie zu werden? Weist denn die Vernunft nicht viel höhere und richtigere Bahnen? Es heisst auch das WesendesbewaffnetcnFriedensverkennen, wenn man in ihm die einzige Friedenssiche- rung erblickt. Das Wesen dieser Erscheinung liegt ja gerade in ihrer Unendlichkeit, in ihren Ueberbietungen, i in ihrem fortwährenden Bestreben ein Gleichgewicht zu I stören, das sich automatisch immer wieder herstellt. Das Gleichgewicht der Rüstungen bietet nicht den Schutz der nach der Theorie der Krieganhänger in den Rüstungen hegen soll. Das Starksein bedeutet den Staaten nichts, sondern nur das Stärkersein. Daher der ewige Wettkampf der Rüstungen, daher die Schraube ohne Ende. Ohne Ende ? Nein ! Das ist ein Unsinn 1 Diese Schraube hat ein Ende und es ist der nahe Tag vorauszusehen, wo — 74 — [Die Grenze des Rüstungswahns.] die Völker Europas nicht mehr imstande sein werden, den täglich neuen Vervollkommnungen der Waffentech- nik in der Praxis ru folgen und die Millionen von gestern, heute in den Abgrund zu versenken. Es ist ein Ende abzusehen und dieses Ende fällt zeitlich zusammen mit dem Zusammenbruch der europäischen Kultur. Moltke hat bereits gesagt, dass die Völker Europas bald nicht mehr imstande sein werden die Militärausgaben zu er- tragen und klarsehende Wirtschaftspolitiker wissen, dass Europa nicht mehr imstande ist noch drei, kaiun noch zwei Jahrzehnte in diesem rasenden Wettlauf zu verharren, da es vorher der Vernichtung an- heim fallen müsste. [Der Ausweg aus dem Dilemma.] Es ist eine traurige Perspektive, die sich uns bietet. Der bewaffnete Friede, den wir seit drei Jahrzehnten er- tragen, stellt sich hemmend der Kulturentwicklung ent- gegen und widerstrebt der natürlichen Tendenz zu einer höheren Organisation der Menschheit. Vollends zeigen ims die Berechmmgen über einen eventuellen Krieg den völligen Zusammenbruch der europäischen Wirtschaft, des europäischen Geisteslebens. Das was aus diesen über- spannten Rüstimgen droht, ist Tod und Vernichtung. Das was uns aus den Rüstungen erblüht, die diesen Krieg hintanhalten sollen, ist Stillstand und Hindernis der Ent- wicklung. Wie ist aus diesem Dilemma herauszu- kommen? Die Antwort auf diese Frage ist nicht so schwer. In den Bestrebimgen des modernen Pazifismus ist sie gegeben. Er trachtet danach, den heutigen Staaten- gebilden, die so sehr aufeinander angewiesen, die bereits so fest miteinander verknüpft sind, eine durch die Vernunft und das wohlverstandene Interesse der Gemein- schaft eingegebene Organisation zu geben, eine inter- — 75 — nationale Friedensorganisation, die die Gewalt als Regulator ausschaltet, um an ihre Stelle das Recllt zu setzen. Sie will die* Streitigkeiten der Staaten vermindern und, soweit sie dennoch entstehen, durch Schiedssprüche lösen, ihren gegenseitigen Beziehungen aber jene Stabilität und Sicher- heit verleihen, die sie zu ihrer Entwicklung benötigen und die der gegenwärtige Stand des Verkehrs und der Wirt- schaft, der Stand der Geisteswissenschaften und des inter- nationalen Empfindens bereits dringend fordert. In einer solchen Organisation zum Frieden liegt allein das Heil imd die Zukunft Europas und die Friedensbewegung ist es, die zur Retterin Europas wird, die jene Widersprüche lösen wird, die bei einer über alle Massen ausgebildeten Intemationalität, bei einer bereits weit entwickelten Symbiose der Kultur- welt, noch immer das Gewaltprinzip als oberstes Gesetz proklamieren, was zu den Widersinnigkeiten des alle Kul- tur vernichtenden bewaffneten Friedens und zu dem Wahn- witz eines noch immer ins Auge zu fassenden selbst- mörderischen Krieges führen muss. Das sind die realen Grundlagen, auf denen sich die Friedensbewegung erhebt, und wahrlich, sie sind stark genug, um den auf ihnen errich- teten Bestrebimgen einen festen Halt zu geben. Sie be- weisen, dass diese Bewegung nicht etwa ein spekulatives Ideengebäude ist, sondern eine Notwendigkeit, aus den Tatsachen heraus geboren, das Rettungsventil, das Europa vor der Vernichtung bewahren wird. III. Die Orsranisation des Weltfriedens. Die Staatssouveränität und ihre Beschrän- kung. — Die internationale Anarchie. — Die selbsttätige Be- schränkung der staatlichen Souveränität, eine Folge der Staaten- symbiose. — Erhöhung der staatlichen Macht durch Beschrän- kung der Souveränität. — Die beschränkte Souveränität, die Grundlage höherer Staatseinheiten. — Umwandlung der eigenen Macht in Pflichten der andern, als Schlüssel der Friedensorgani- sation. — Die Friedensorganisation. — Der Wider- sinn der militärischen Formel der Friedenssicherung. — Die Wirkimg der sich bereits vollziehenden, aber von den meisten noch nicht erkannten Friedensorganisation. — Die Födera- tion Europas. — Falsche Vorstellung über die Vereinigten Staaten Europas. — Die Fortschritte der Föderation. — Die Föderation und der Krieg. — Vorteile der Föderation. — Die Organisation der Föderation. — Schliefs Staatensystem. — Die Föderation das Hauptproblem des Pazifismus. — Die Schiedsgerichtsbarkeit. — Die Schiedsgerichtsbarkeit ein Symptom der sich vollziehenden Föderation. — Der Einfluss^ der künftigen Föderation auf die heutige Politik. — Der eng- lisch-französische Kolonialvertrag. — Die kleineren Fragen und Interessengegensätze vor dem Schiedsgericht. — Ehrenfragen. — Die Autorität der Schiedsgerichtsurteile. — Entwicklung, der Schiedsgerichtsbarkeit. — Statistisches. — Her- vorragende Schiedsgerichtsfälle. — Die isolierte Schiedsgerichts- barkeit. — Die Kompromissklausel. — Spezielle Kompromiss- klausel. — Allgemeine Kompromissklausel. — Ständige Schieds- gerichtsverträge. — Der älteste Schiedsgerichtsvertrag. — Die Schiedsgerichtsverträge der zentralamerikanischen Staaten. — - 78 - Der erste panamerikanische Kongress und seine Folgen. — Der englisch-amerikanische Schiedsgerichtsvertrag von 1897. — Ita- lienisch-argentinischer Schiedsgerichtsvertrag. — Haager Kon- vention von 1899. — Zweiter panamerikanischer Kongress und die daraus hervorgegangenen Schiedsgerichtsverträge. — Spa- nisch-amerikanische Schiedsgerichtsverträge. — Vertrag zwischen Chile und Argentinien. — Die europäischen Schiedsgerichts- verträge von 1903/04. — Schiedsgerichtsverträge in Vorbereitung. — Resümee der Schiedsgerichtsentwicklimg. — Tabelle über die bis August 1904 abgeschlossenen ständigen Schiedsgerichts- verträge. Anhang: Vollständiges Schiedsgerichtslezikoii (1794-1904). i III. [Die Staatensouveränität und ihre Beschrän- kung.] Trotz all der wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Berührungspunkte, trotz der steten Verkleinerung des Erdballs und der raschen Entwicklung des internationalen Lebens, steht die äussere Politik der Staaten in der Theorie noch auf einem Standpunkt, der lediglich das Einzelinteresse des Staates berücksichtigt, ohne das ge- bieterisch sich aufdrängende Gesamtinteresse zu beachten. Bei unserer Diplomatie hat sich noch immer nicht die Erkenntnis durchgerungen, dass die .gegenseitige Ab- hängigkeit der modernen Staaten andere politische Mittel notwendig macht als früher, wo diese Abhängigkeit noch gar nicht oder noch wenig ausgebUdet war.- Alle Er- wägungen xmserer „Hohen Politik" gehen noch immer von der Ansicht aus, dass das Wohl des eigenen Staates unabhängig sei von dem Wohl der anderen Staaten. Man betreibt infolgedessen noch immer eine egoistische Machtpolitik und glaubt eintretenden Falls durch eine rücksichtslose Anwendung der angehäuften Macht- mittel das Interesse des Staates am besten wahren zu können. Der Grundsatz einer solchen Politik widerstrebt (Die internationale Anarchie.] aber völlig den Tatsachen. Die internationale Anarchie, die die Grundlage dieses Systems bildet, widerspricht bereits den wirklichen Verhältnissen. Indem — 8o — man aus geistiger Trägheit glaubt, an diesem System festhalten zu müssen, indem man die alten untauglich ge- wordenen Mittel der Politik weiter zu verwenden sucht, heuchelt man eine Anarchie, die in Wirk- lichkeit gar nicht mehr vorhanden ist. Die heute noch von allen Staaten geübte Politik der unum- schränkten Selbstgewalt und Selbstherrlichkeit wird nur noch durch eine Fiktion hervorgerufen, denn kein modemer Staat ist heute von der übrigen Gemeinschaft der Kulturstaaten so unabhängig, dass er sich nicht ge- wissen Rücksichten fügen müsste, dass er sich nicht ge- wisse Beschränkimgen gefallen lassen müsste. Die Ell- bogenfreiheit, die die Diplomaten heute noch für den souveränen Staat in Anspruch nehmen, besteht in Wahr- heit auch nicht mehr für den mächtigsten dieser Staaten^ [Die selbsttätige Beschränkung der staatlichen Souveränität, eine Folge der Staatensymbiose.] Gewisse Regeln haben sich herausgebildet, gewisse Pflichten haben sich stillschweigend einem jeden Mitgliede der Kulturgemeinschaft auferlegt, so dass die Souve- ränität der Staaten durch einen selbst^ tätigen Prozess immer mehr beschränkt wurde. Das was man in der „Hohen Politik" das europäische Gleichgewicht nennt, was sich heute bei dem er- weiterten Horizonte der Staateninteressen als Welt- gleichgewicht entwickelt, ist nichts weiter als eine gegenseitige Beschränkung der Machtbefugnisse, somit der Souveränität des einzelnen Staates, zugunsten der Gesamtheit. Jedes Zusammenleben legt dem, einzelnen Beschränkungen auf. Das trifft für das Zusammenleben der Staaten ebenso zu, wie für das Zusammenleben der Bürger. Diese Beschränkungen sind durchweg egoisti- schen Ursprungs. Man begibt sich hier wie dort nicht eines Teiles seiner Rechte, um dem andern Gefälligkeiten zu erweisen, sondern um ihn zu Pflichten zu veranlassen,, die einem wertvoller erscheinen, als die aufgegebenen — 8i — Rechte. Es ist wahr, sagt Professor Richet, ich be- schränke meine persönHche Freiheit und begebe mich eines Rechtes, wenn ich darauf verzichte, auf offener Strasse Revolver abzuschiessen so oft es mir behebt. Aber indem ich mich dieser Beschränkung unterwerfe, der sich ein amerikanischer Hinterwäldler niöht imterwerfen will, so geniesse ich gegenüber dem Hinterwäldler den Vor- zug, dass ich auf der Strasse viel sicherer bia als er, da ja auch die anderen Mitbürger keine Revolver öffent- lich abschiessen dürfen. Die bei den Europäern übliche Beschränkung gewisser Freiheiten bildet die Grundlage ihrer persönlichen Sicherheit und eines angenehmen Lebens; Vorzüge deren sich der amerikanische Hinter- wäldler trotz seiner vorzüglichen Bewaffnung nicht er- freut. [Erhöhung der staatlichen Macht durch Beschränkung der Souve- ränität.] Ganz so liegen die Dinge bei den Staaten. Sie haben es bisher in der Praxis verstanden, auf gewi3se Rechte zu verzichten, um dadurch die anderen Staaten zu gewissen Verzichtleistungen zu bringen, deren xmbeschränkte Aus- übung für jeden einzelnen Staat ein Nachteil sein würde. Ein jeder Staats vertrag enthält die Preis- gabe eines Stückes der staatlichen Souve- ränität zugunsten des eigenen Vorteils. Aber nicht nur diurch Verträge wird die Souveränität beschränkt, son- dern auch durch gewisse stillschweigende Verzicht- leistimgen auf die Ausübung von Rechten, durch die man die anderen Staaten zu denselben Verzichtleistungen ver- pflichtet. Je mehr die Staaten darauf verzichten werden, Handlxmgen vorzunehmen, die einem anderen Staate von Nachteil sein könnten, um so mehr sichern sie sich den Vorteil, dass dasselbe auch seitens der gesamten Kultur- gemeinschaft der Fall sein wird, so dass jeder einzelne durch die Beschränkung seiner Souveränität nur Vorteile einheimsen wird. Die staatliche Souveränität ist das bare - 82 - Machtkapital des Staates^ das jedoch dann erst Zinsen trägt, wenn man es in ertragreichen Unternehmungen anlegt. Das Machtkapital des Staates ver- zinst sich erst, wenn man sich seiner ent- äussert und dafür Pflichten der anderen Staaten erwirbt, die in Form greifbarer Vor- teile fette Zinsen tragen. Es wäre die Aufgabe einer weitsichtigen und modern denkenden Diplomatie, dieses Machtkapital dauernd und umfangreich in Pflichten der anderen ummsetzen imd so dem eigenen Staate die grössten Vorteile aus dessen Macht zu gewähren. P>ie beschränkte Souveränität als Grundlage höherer Staatsein- heiten.] In vielen Fällen hat sich dieser Prozess schon in denkbar hervorragendster Weise bewährt. Die Be- schränkung der staatlichen Souveränität ist die Grundlage höherer Staat engebilde geworden. So in dem Staatenverband der nord- amerikanischen Union, in der Schweizer Eidgenossenschaft und vor allen Dingen in dem Staaten- bimd des Deutschen Reichs. Es ist sonderbar, wenn gerade deutsche Völkerrechtslehrer und Politiker die Unantastbarkeit der staatlichen Souveränität prokla- mieren imd dabei völlig übersehen, dass das Deutsche Reich nicht denkbar wäre, wenn die Einzelstaaten, die es bilden, nicht einen Teil ihrer Souveränität geopfert hätten. Fürsten imd Völker haben dieses Opfer gebracht, um die höhere Einheit zu ermöglichen. Sie haben aber durch die Beschränkung ihrer Einzel- souveränität eine viel grössere Sicherheit, ein höheres Mass von Wohlstand und Ge- deihen eingetauscht, das den einzelnen Staatengebilden bei unbeschränkter Selbstgewalt vorenthalten bleiben musste und nur durch eine Beschränkung dieser Selbst- gewalt ermöglicht wurde. - 83 - [Umwandlung der eigenen staatlichen Macht in Pflichten der andern, als Schlüssel der Friedensorganisation.] Gerade das Beispiel des Deutschen Reiches müsste massgebend sein für das Erkennen des wahren Wesens der Souveränität und ihrer nutzbringenden Anwendung. £s ist ein Irrtum ru glauben, dass der Staat seine Macht am besten dadurch verwertet, dass er sie direkt als Gewalt wirken lässt. Wie man Wärme in Bewegung um- setzt, so muss in der internationalen Politik die eigene Macht in fremde Pflicht umge- wandelt werden. Man arbeitet bei diesem Verfahren nicht nur haushälterischer mit der Macht, sondern er- höht auch deren Wirkung um ein Bedeutendes. Man ist imstande Erfolge zu erzielen, die man bei der direkten Anwendung der Macht niemals zu erzielen in der Lage wäre und läuft dabei niemals, wie bei der direkten Ge- waltanwendung, Gefahr, zuviel zu riskieren oder gar den Bestand des Staates in Frage zu stellen. [Die Friedensorganisation.] In dieser Formel von der Umwandlung der eigenen Macht in fremde Pflichten liegt 'der Schlüssel zu einer internationalen Friedensorganisa- tion. Diese Formel bildet das gerade Gegenteil zu jenem veralteten Rezept, dessen bereits zu Eingang des ersten Kapitels Erwähnimg getan wurde, zu der heute noch ge- dankenlos nachgeplapperten Devise: „Si vis padem, para bellum** . . . Diese Devise verhält sich zu unserer Formel ungefähr wie die Karawelle des Kolumbus zu einem Doppelschrauben - Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd. Als unökonomisch, in ihrer Technik primitiv und für die modernen Erfordernisse der F^edenssicherung unwirksam, bezeichnet jener Satz so recht den ganzen [Der Widersinn der militaristischen Formel der Friedenssicherung.] Widersinn der herrschenden militaristi- schen Weltanschauung. Er fordert die Verwer" 6* - 84 - tung der Macht auf direktem Wege durch Gewalt, statt auf dem indirekten Wege der Umwandlung der Macht zu einem die Gegenkräfte paralysierenden Faktor. Wenn man nur den Gedankengang, der in der militaristischen Formel ausgedrückt wird, ganz zu Ende denken wollte, müsste man sofort zu der Erkenntnis kommen, dass das darin anempfohlene Rezept, ganz abgesehen von den grossen Schädigungen, die seine Anwendung mit sich bringt, heute in seiner Wirksamkeit gar nicht mehr ausreicht. Wenn man, um im Frieden leben zu kön- nen, den Krieg rüsten muss, so mus3 man sich logischer- weise so stark machen, dass man imstande wäreder Gesamtheitalle ränderen Nationen zu widerstehen. Der Friede kann zwar nur von einem Staate allein, kann aber auch ebensogut von mehreren gleichzeitig gebrochen werden, und um dieser Eventualität gewachsen zu sein, müsste man so stark sein, wie alle Staaten, die den Frieden bedrohen könnten, zusanmaen. Das ist aber offenbarer Widersinn; denn diese Pflicht obliegt ja dann auch den anderen Staaten, die derselben Maxime gehorchen, — sie tun's ja noch alle, — und so müsste jeder Staat so stark sein, wie alle andern zusammengenommen. Hier stehen wir an der Grenze der Vernunft und der Möglichkeit, und der Weg der uns dahin geführt, geht in gerader Richtung von jenem Lehrsatz unserer Kjriegsverhinunler und Anti- pazifisten aus. Dieses ganze Rüstungsrezept zum Zwecke der Frie- denserhaltung ist also hinfällig, denn kein Staat kann es wirklich konsequent durchführen. Wenn die Staaten Europas aber dennoch seit Jahrzehnten schon keinen Krieg mehr führten, so beweist das, dass dieser Friede nicht die Wirkung jenes Rezeptes ist, dass er nicht durch die Kriegsrüstungen bedingt ist, sondern dass da noch andere Kräfte mitwirken. Auch in der Soziologie gibt es noch geheime Kräfte und unbekannte Strahlen zu entdecken, - 85 - [Die Wirkung der sich bereits vollziehenden, aber von den meisten noch nicht erkannten Friedensorganisation.] von denen man bislang keine Ahnung hatte. Da die ein- zelnen Staaten einer Koalition der Gesamtheit gegenüber nicht stand zu halten vermögen, haben sie mit gleich- interessierten Staaten Bündnisse geschlossen, um die ihren Rüstungen fehlende Kraft zu ersetzen. Was sind aber diese Bündnisse anderes als abermals Beschränkxmgen der Souveränität, als abermals das Begeben gewisser Rechte, um Pflichten der andern dafür einzutauschen? Es ergibt sich hieraus offensichtlich, dass das noch immer so beliebte „para bellum" in der Praxis schon längst überwunden ist, da es in der Tat nicht mehr ausreicht, um einem Staate den Frieden zu sichern tmd femer das wichtige Moment, dass die Staaten unbewusst jene Wege bereits eingeschlagen haben, wobei sie die Forderung der Pazifisten nach einer Friedens- Organisation in Anwendung bringen. Hat man aber erst einmal begonnen, Bündnisse abzuschliessen, das heisst die souveräne Macht in weiser Selbstbeschränkimg nutzbrin- gend zu verwerten, um den Frieden zu haben, hat man, weil man den Frieden will, niciht nur gerüstet, sondern auch Verträge geschlossen, so hat man damit das alte militärische Prinzip verworfen und das neue pazifistische Prinzip der Friedenssicherung durch Organisation des Friedens anerkannt. Man braucht nur auf dem begonnenen Wege fortzufahren, und man hat also den wirklichen Frieden, den die Rüstungen niemals herbeizuführen vermochten. Man braucht die Verträge zum Friedensschutz nur zu erweitern, sie zu vervielfachen und zwischen allen jenen Staaten anzustreben, die heute ängstlich aber vergeblich bemüht sind, durch übermässige Rüstungen, somit durch Vergeudung ihrer besten Kräfte, durch Gefährdung ihrer Kultur und ihrer Existenz, den Krieg zu vermeiden. Sie werden alsdann in einer solchen Föderation der — 86 — Kulturwelt die ersehnte Garantie des Friedens haben, eine wirkliche, keine scheinbare Garantie, und werden die Vor- teile dieser Sicherheit in kurzer Zeit in Gestalt eines wirt- schaftlichen Aufschwungs verspüren. Die Friedensbe- wegung hat jene Methode erkannt, deren Erkenntnis sich unserer alten Diplomatie noch immer verschliesst und sie wird nicht aufhören jene Wege ru weisen, ehe nicht an Stelle der gegenwärtig noch vorherrschenden anar- chistischen Grundsätze der Hohen Politik die Grund- sätze einer Organisation des Weltfriedens getreten sein werden. [Die Föderation Europas.] Die Friedensbewegung denkt dabei nicht an irgend einen allgemeinen Weltverband, sondern zunächst an eine Föderation der europäischen Kulturwelt^ wobei erwähnt werden muss, dass sich der Begriff der europäischen Kulturwelt nicht mit dem geographischen [Falsche Vorstellungen über die Vereinigten Staaten Europas.] Begriff „Europa" deckt. Das Wort von den „Vereinigten Staaten Europas", deren Begriff ja ursprünglich einem utopischen Ideengang entsprungen sein mag, hat viel falsche Vorstellungen erweckt, die des Belächeins wert sind. Nur liegt die Ursache weniger an dem Belächelten,, sondern an dem mangelnden Vorstellungsvermögen der Lächelnden selbst. Träge wie das Auffassungsvermögen der Menschheit mm einmal ist, hat es das Bestreben,, sich bei allen neuen Ideen an etwas schon Vorhandenes anzulehnen und das Neue sklavisch in alte Formen zu drängen. So können sich die meisten Menschen eine euro- päische Union nur nach dem Muster der nordameri- kanischen Union vorstellen mit einer Aufhebung aller Grenzen, aller Staatssouveränität imd einem alle vier Jahre zu wählenden Präsidenten. Wer nur ein bisschen historisch zu denken vermag, wird einsehen, dass sich eine europäische Föderation, infolge der ganz andereiib historischen Entwicklung der europäischen Staaten, auck - 87 - unter ganz anderen Bedingungen erfüllen muss als die amerikanische Union. Der russische Anarchist B a k u n in forderte als erste Bedingung zur Durchführung der euro- päischen Union die Beseitigung aller Regierungen, und sein Landsmann J. N o v i c o w erwiderte ihm richtig, warum er denn nicht verlangt, dass bei den Wirbeltieren die Milz und die Leber beseitigt werde, imd findet es mit Recht im höchsten Grade unlogisch, dass man, vm. ein geringes Hindernis zu beseitigen, sich erst hundertmal grössere Hindernisse schafft. Auch noch an einer anderen Vorstellung bleiben unsere Geschichtsklitterer hängen, wenn sie von der euro- päischen Union hören. Sie meinen, dass diese Union auch alles das mnfassen müsse, was uns der Schulatlas in frühen Jahren bereits als „Europa" darstellte, Sie übersehen, dass es mehrere, politisch verschiedene Euro- pas gibt und dass es zunächst nur nötig wäre, wenn sich gewisse Teile des geographischen Europas wirtschaft- lich oder politisch einigten, imi anderen Teilen des Erd- teils ein wirksames Gegengewicht bieten zu können. Es ist leicht möglich, dass eine eiuropäische Föderation ohne England, das mit seinen Kolonien eine Welt für sich bildet, hingegen aber mit den Vereinigten Staaten vor sich gehen werde. Audh ob die russische Welt in diesem Verbände vertreten sein müsste, kann dahingestellt bleiben. So erscheint das Problem nic'ht nur nicht utopistisdi sondern im höchsten Grade vernünftig und seine Lösnng in absehbarer Zeit wahrscheinlich. Staatsmänner, wie Caprivi, Goluchowski und Prinetti, denen man sicherlich keine Neigung zu Utopien vorwerfen kann, haben diese Entwicklung Europas vorhergesagt. Die Ver- einigung der Staaten Europas wird nicht zu einem Bun- desstaat führen, sondern zu einem Staatenbund wie es Deutschland vor 1866, wie es die Schweiz vor 1848 war. Eine Genossenschaft selbständiger Staatengebilde wird es sein, die ihre Souveränität niu: um jenen Teil beschränken — 88 — wird, der notwendig ist, um ihre gemeinsamen Inter- essen besser vertreten zu können. Und diese gemein- samen Interessen nehmen täglich zu, während die Aktions- fähigkeit des einzehien Staates immer beschränkter wird. Gerade um ihre Selbständigkeit zu wahren, werden ein- zelne europäische Staaten eine engere Angliederung auf Grund fester Vereinbanmgen eingehen müssen. (Die Fortschritte der Föderation.] Sehen wir nicht auch den Keim dieses werdenden Europas, das mehr sein wird als ein geographischer Be- griff, täglich sich weiter entwickeln? Der Kristallisations- prozess ist trotz aller Rüstungen und Anfeindungen im besten Fortschreiten begriffen. Wir sahen bereits ein europäisches Polizeiheer auf Kreta fungieren, eine euro- päische Exekution in China. Wir sehen die ganze Politik der europäischen Staaten um zwei Spindeln sich drehen, um den Dreibund und den Zweibimd, imd merken täg- lich, wie dieses Doppelgetriebe immer einheitlicher zu- sammengreift. In der Feme sehen wir die Gefährdung der Handelsinteressen der hauptsächlichsten europäischen Staaten gemeinsam bedroht und wir wissen, dass gemein- sam bedrohte Interessen oft die grössten Gegensätze zum Schweigen bringen. Kongresse, Konferenzen, Verträge, Konmiissionen, Schiedsgerichte, ja sogar Heere wirken heute schon inter- national zusammen, bereiten das kommende Grosse vor, und der Gedanke an einen teilweisen Zollverband der west- oder mitteleuropäischen Staaten ist heute ein nicht mehr bestrittenes Postulat der Wirtschaftspolitiker ge- worden. Wir wissen aber auch, dass aus solchen Zoll- verbänden die grossen Staatenverbände der Gegenwart hervorgegangen sind, und da wir dies wissen, erblicken wir heute in den inneren Kämpfen aller europäischen Länder bereits die Vorbereitung für die spätere politische Zusammengehörigkeit, die aus der wirtschaftlichen her- vorgehen wird. - 89 - [Die Föderation und der Krieg.] Es wird zunächst nicht auf die Anzahl der Staaten ankommen, die sich zu einer Föderation zusammenfinden werden, sondern nur auf das Prinzip eines solchen Bünd- nisses. Alle bisherigen völkerrechtlichen Staatenbündnisse haben immer nur den Krieg zur Grundlage, heute wohl weniger mehr den Angriffskrieg als den Verteidigungs- krieg. Immerhin ist bei ihnen das Bestreben vorherr- schend, die Wucht der Gewalt zu erhöhen, die den Re- gierungen noch immer als der Weisheit letzter Schluss erscheint, als der allein wirksame Regulator im inter- nationalen Verkehr. Das Prinzip der Föderation wird die Gewalt in der schon angedeuteten Weise in den Hinter- grund treten lassen und wird das Recht und die Gegen- seitigkeit in den Vordergrund schieben. Die föderierten Staaten werden den Krieg nur mehr als ein Mittel zur Herstellung oder zur Verteidigung des Rechtes, niemals als einen idealen Rechtsersatz ins Auge fassen. Man muss sich aber darüber klar werden, welch seltene Ausnahme derartige Fälle bieten werden, wo die Föderation der Kulturwelt Europas in die Lage kommen könnte, die Gewalt in den Dienst des Rechtes zu stellen, da bei einer Föderation der hauptsächlichsten europäischen Kul- turstaaten die vorhandenen Reibimgsflächen, die heute noch Kriege ermöglichen, sich auf ein Minimum vermin- dern werden, so dass ein Bruch des Föderationsvertrages kaum zu erwarten sein wird, da die Staaten in sehr kurzer Zeit ihr grösstes Interesse in dem Bestand dieser Föde- ration, der sie sich ja freiwillig angeschlossen haben wer- den, erblicken dürften. Dies wird die Möglichkeit der Grewaltanwendung beinahe ganz als Theoriegebüde er- scheinen lassen. Die Möglichkeit eines Angriffes von aussen wird schon deshalb auf ein Minimum von Wahr- scheinlichkeit einschrumpfen, weil diese Föderation ein solcher Machtkomplex sein wird, dass es keinen andern auf Erden geben wird, der in einer ge- — 90 — waltsamen Auseinandersetzung mit den föderierten Staaten seine Rechnung zu finden hoffen könnte. Ausserdem würde sich bei einem solchen Zusammenprall die Gefahr für beide Teile im Kubik erhöhen. Die Fälle, wo eine solche Föderation durch Anwendung von Gewalt zu inter- venieren hätte, reduzieren sich demnach auf ein Mini- mum von Wahrscheinlichkeit, und es eröffnet sich sogar vor unserem Auge die Perspektive, dass, wie bereits im ersten Kapitel erwähnt, ein föderiertes Europa, ohne jede Anwendimg von Gewalt die Macht besitzen wird, drohende Kriege zwischen Staaten, die noch nicht auf der vollen Höhe der Zivilisation stehen, einfach za verbieten. [Vorteil der Föderation.] Es ist wahr, dass die einzelnen Staaten der Födera- tion einen Teil ihrer Souveränität opfern müssten, sie werden aber reichlich dadurch entschädigt sein, dass durch ihren Zusammenschluss der Machtwille der Födera^ tion, an denn sie ja auch beteiligt sind, zur höchsten Potenz gesteigert sein wird. Sie werden also in viel reich- licherem Masse einnehmen als sie ausgegeben haben, sie werden dabei ihre staatliche Eigenart bewahrt haben und doch mehr Macht entwickeln, mehr Vorteile ein- heimsen, mehr Wohlstand und mehr Sicherheit erreichen, als in dem anarchischen Zustand von heute. [Die Organisation der Föderation.] Auf die innere Organisation der künftigen Föderar tion einzugehen, könnte sich eigentlich erübrigen, da, wenn der Wille zur Föderation vorhanden sein wird, auch der Modus gefunden werden dürfte, wonach diese Fö- deration unter voller Berücksichtigung der nationalen An- sprüche der einzelnen Staaten und unter möglichst ge- ringer Beschränkung ihrer Souveränität am besten vor sich gehen kann. Es wird das um so leichter sein, da die zur Föderation bereiten Regierungen, an dem Tage, an dem sie sich zu dem grossen Schritt entschliessen — 91 — werden, zur nicht geringen Verwunderung ihrer heute noch zu sehr in den alten Dienkgeleisen steckenden Staatsmänner erkennen werden, dass das Werk der Fö- deration nicht etwa erst vom Anfang an zu schaffen sein wird, dass es sich vielmehr schon selbsttätig entwickelt hat; dass die Föderation eigentlich schon da ist und nur mehr eine Formalität zu erfüllen sein wird. Immerhin ist es interessant darauf hinzuweisen, wie der bekannte deutsche Pazifist Dr. Eugen Schlief, der in seinem grundlegenden Werk „Der Friede in Europa" (Leipzig 1892) die Notwendigkeit und die seiner Ansicht nach vorteilhaftesten Bedingungen einer „Staaten- vergesellschaftung**, wie er den Föderationspro- zess benennt, auseinandersetzte. [Schliefs Staatensystem.] Nach ihm „ist die Tendenz zur „Staatenverge- sellschaftung** durchaus nicht nur aus IQugheits- rücksichten geboten, d. h. nichts Willkürliches, sondern begrifflich notwendig; sie ist ebenso alt wie der moderne Staat selbst, der — im Gegensatze zu den im Altertum und Mittelalter bemerkbaren universalistischen Tendenzen jedes einzelnen Staates — ein nationaler oder, besser ge- sagt, individueller sein will und demgemäss die Existenz anderer, gleichartiger politischer Gebüde zur notwendigen Voraussetzung seiner eigenen Existenz hat, so dajss eben dadurch ein grundsätzliches „Miteinanderleben" dieser einzelnen Gemeinwesen bedingt ist. Die auf diese Weise in der Idee gegebene „Staaten* gesellschaft** bedarf natiurgemäss einer Organisation, wenn sie nicht völlig anarchisch sein soll; d. h. eines Sta- tutes, welches unter anderem und vor allen Dingen ein Organ schafft, durch das die Gesellschaft als solche den einzelnen Gesellschaftern gegenüber repräsentiert wird; dieses Statut ist — 92 — das, was man gemeinhin „Völkerrecht" heisst, aber, nach Schlief besser Staatengesellschaftsrecht heissen sollte; er nennt femer jede konkrete, auf diesem Rechte beruhende Staatengesellschaft, für welche notwendiger- weise ein Kunstausdruck gefimden werden muss, ein Staatensystem, welche Bezeichnung selbstverständ- lich auch durch eine andere ersetzt werden könnte, wenn sie richtig gewählt wird, wie es beispielsweise die Bezeich- nimg als „Vereinigte Staaten" nicht ist, da dabei an das Vorbild der verschiedenen „Vereinigten Staaten" in Amerika, Australien u. s. f. zu denken wäre, welche, wie das Deutsche Reich und die Eidgenossenschaft in Eiu-opa, nicht auf einer streng völkerrechtlichen, sondern staats- rechtlichen Basis beruhen. Ein Staatengesellschaftsstatut könnte an sich sehr wohl durch Gewohnheitsrecht oder Einzelver- träge entstehen und entsteht auch in dieser Weise, so- weit es sich um materielles Recht, die Festsetzung der jedem Teilnehmer zustehenden Rechtssphäre u. dgl. handelt; soweit es sich aber um formelles Recht, die Kon- stituierung des Gesellschaftsorganes imd seine Kompe- tenzen handelt — wird dazu ein allgemeiner Vertrag sämtlicher Gesellschafter erforderlich, welchen S. „Staatengrundvertrag** nennt, weil er in Wahrheit erst allen sonstigen einzelne konkrete Fragen betreffen- den Staatsverträgen oder den usancemässig anerkannten internationalen Verhältnissen ein festes Fundament \mter- liegt. Der Staatengrundvertrag muss nun der Natur der Sache nach ganz bestimmten Gesichtspunkten folgen; er muss nach einer präzisen Formel ausgestaltet sein, deren Feststellimg, so zwingend sie sich aus dem begrifflichen Wesen der Grimdidee ergibt, doch die unendlichsten Schwierigkeiten bietet, weil man sich, um nicht in Wider- spruch mit sich selbst zu geraten, durchaus davor hüten muss, in einen solchen Vertrag Bestimmimgen aufzu- nehmen, welche die Selbständigkeit der einzelnen Gesell- — 93 — schafter in unaoilässiger Weise berühren und damit keinen Internationalismus, sondern das direkte Gegenteil, d. h. Kosmopolitismus schaffen. Der Staatengrundver- trag muss sich von allem staatlichen Rechte so unterscheiden, wie sich der Staat, als gesellschaftlicher Faktor ge- dacht, von dem Individuum als gesell- schaftlichem Faktor, unterscheidet; er muss also in zeitlicher und materieller Hinsicht Einschrän- kungen enthalten, welche beim staatlichen Rechte gerade- zu unshmig wären. Nach S. sind demgemäss die wesent- lichen Momente eines Staatengrundvertrages: Konsti' tuienmg eines Völkergerichtshofes, welcher auf Antrag eines Beteiligten nach Massgabe einer bestimmten Pro- zessordnung alle zwischen ihm und einem andern Kontra- henten entstehenden rechtlichen Differenzen ent- scheidet, während alle hochpolitischen Fragen, d. h. solche für deren Erledigung es keinen vertragsmässigen oder usancemässigen Anhalt gibt, einer etwaigen Entscheidung im Wege der „Ma<^ht" vorbehalten bleiben müssen; Aus- schluss jeder Instanz mit legislativer oder dem ähnlicher Befugnis; ebenso Ausschluss jeder Exekutivinstanz, welche als solche die Entscheidungen des Völkergerichtshofes betreffenden Falles mit Gewalt durchzuführen hätte, wäh- rend nichts hindert, dass die Kontrahenten jede Ver- letzung des Staatengrundvertrages durch einen von ihnen, als einen gemeinschaftlichen casus belli ansehen und daraufhin sich ein Staatensystem nach Schliefscher Ter- minologie, gleichzeitig als „absolute Alliance" qualifiziert; endlich Beschränkung des Staatengrundvertrages auf eine bestimmte Zeitdauer. Es ist auch nach S. keineswegs notwendig, dass sofort alle Kulturmächte mittels Staatengrundvertrages sich zu einem Staatensystem zusammenschliessen, das, wie man sieht, weder einen „ewigen**, noch einen generellen Frieden bedeutet, sondern geradezu den Krieg als Eventualität aus- — 94 — drücklich in Rechnung stellt. Welche und wieviele Mächte sich zunächst einmal zur Gründung eines Sfaatensystems zusammentäten, ist gleichgültig; nur müssen es, nach dem alten Rechtssatze: tres faciunt coUegium, mehr als zwei sein, damit einem etwaigen Kontraktbruche eine „Soli- darität" der übrigen entgegentreten kaim und auf diese Weise die Aussicht auf Erfolg gewonnen wird. Was aus einem derartigen, zunächst einmal mit einer bestimmten Anzahl von Staaten etablierten Staatensysteme folgen würde, ist mit Gewissheit nicht zu sagen; aber wahr- scheinlich ist, dass der Staatengrundver- trag, nach seinem Ablauf, jeweils auf immer längerer Frist erneuert würde; dass allmählich immer mehr Angelegenheiten eine rechtliche Regelimg erfahren würden, welche den Kreis der zwischen den Beteiligten denkbaren hochpolitischen Fragen ent- sprechend einschränkt; dass nach und nach immer mehr Kulturmächte beitreten würden und demgemäss — was praktisch die Hauptsache ist, — sich ganz von selbst gelegentlich ein Rüstungsstillstand oder eine teilweise Ab- rüstung ermöglichen liesse, welche durch besonderen Vertrag festzusetzen, einen unzulässigen Eingriff in die Souveränität der Kontrahenten bedeuten würde. Das Charakteristische der Schliefschen Theorie liegt nach allem Gesagten darin: dass nach S. nur solche Mächte demselben Staatensysteme zugehören können, welche eine Aendenmg des Status quo bezgl. ihrer Inter- essensphären ausschliesslich unter ausdrücklicher Zustinmiung beider Teile zulassen wollen; und dass S. eine „ordentliche" Völkergerichtsbarkeit, im Gegensatze zur Schiedsgerichtsbarkeit, fordert, welche letztere, nach ihm nie einen obligatorischen Charakter haben kann, während andererseits gerade die gnmdsätzHche Konsti- tuierung einer „ordentHchen Gerichtsbarkeit" allerdings die Entscheidimg aller internationaler Differenzen, so- wohl der rechtlichen wie der hochpolitischen, durch frei — 95 — gewählte Schiedsgerichte erst in Wahrheit ermöglicht oder doch wesentlich fördert." [Die Föderation das Hauptproblem des Pazifismus.] Nicht die Schiedsgerichtsbarkeit, sondern die Föde- ration der europäischen Kulturwelt bildet das Haupt- problem des Pazifismus. Es kann sich nämlich nicht in erster Linie darum handeln, ein neues Mittel für die Streitlösung zu finden, sondern vielmehr darum die Streitmöglichkeit einzuschränken. Es ist nicht das wichtigere, dass sich die Staaten daran gewöhnen ihre Streitigkeiten ohne Gewalt auszutragen, es ist vielmehr wichtiger, dass der modus vivendi gefiuiden wird, der es den Staaten ermöglicht ihre gemeinsamen Interessen zu erkennen und ihre Politik dieser Erkenntnis ent- sprechend zu gestalten. Die Differenzpunkte zwischen den einzelnen Mitgliedern der Föderation werden dann aller- dings auch nicht vollständig verschwinden, sie werden aber durchweg ihres gefährlichen den Frieden und die Kultur bedrohenden Charakters beraubt sein, ebenso wie heute Konflikte zwischen Bundesstaaten oder zwischen Provinzen innerhalb eines Reiches. Das wird eben die hohe Bedeutimg einer Föderation bilden, dass sie im- stande sein wird, die Gegensätze der föderierten Staaten auszugleichen, die Reibungen zu mildem, die Reibungs- flächen einzuschränken, weil das Lebensinteresse des einzelnen Staates eng verknüpft sein wird mit dem Lebens- interesse der Staatenföderation, so dass alsdann die so- genannten vitalen Interessen, die heute noch die Haupt- sorge aller Staaten und die Hauptgefahr für den Frieden bilden, ihrer gefährlichen Spitze beraubt sein werden. Wird doch das vitalste Interesse der föderierten Staaten das Wohl und der Bestand der Föderation bilden. [Die Schiedsgerichtsbarkeit.] Die Schiedsgerichtsbarkeit ist bereits das Ergebnis einer Kette vorangegangener Umwandlungen innerhalb der internationalen Struktur, es bildet den - 96 - krönenden Oberbau eines Systems, dessen wesentliches Merkmal durch den Sieg des Rechtsgedankens über das Gewaltsystem bedingt wird. In dem Masse, wie die Staaten für die Schiedsgerichtsbarkeit reif geworden sind, ist schon eine grundsätzliche Umwandlung in ihren Be- ziehungen vor sich gegangen, die einen vorhandenen, immer mehr sich erweiternden Bruch mit der alten Ge- waltanschauung beweist. Die Schiedsgerichtsbarkeit er- gibt sich ebenfalls aus einer freiwilligen Beschränkung der staatlichen Souveränität und je mehr sich der Schieds- gerichtsgedanke entwickelt, um so mehr gewöhnen sich die Staaten daran, das ihnen noch immer sehr riskant erscheinende Unternehmen der Umwandlung von eigener Macht in fremde Pflicht vorzunehmen. Der grosse Um- fang, den die Schiedsgerichtsbarkeit bereits angenommen hat, ist daher ein beredtes Zeichen für den bereits in voller Umwandlung befindlichen Geist der politischen Welt, was den Schluss zulässt, dass der Politik der Anar- chie in absehbarer Zeit ein plötzliches Ende bereitet sein wird. [Die Schiedsgerichtsbarkeit ein Symptom der sich vollziehenden Föderation.] Die Schiedsgerichtsbarkeit ist daher nur eine sekun- däre Erscheinung; ein Symptom. Wenn seitens der Friedensbewegung lange Zeit hindurch der Schiedsgerichts- idee die führende Rolle zuerteilt wurde, so liegt das daran, dass sich die menschliche Psyche in der Regel zuerst an Symptome hält, ehe sie die Ursachen erfasst. Der Krieg ist ein Symptom des Gewaltsystems. Man glaubte das Gewaltsystem am besten zu beseitigen, indem man für die Streitlösung an Stelle des bisher geübten Mittels des Krieges ein anderes Mittel, nämlich das Schiedsgericht setzte. Um aber das Schiedsgericht wirk- sam zu machen, gehörte doch in erster Lime die völlige Umwandlung des durch das Gewaltsystem bedingten Prin- zips der internationalen Anarchie und dessen Ersetzung — 97 — durch ein System der Gemeinsamkeit, der inter* nationalen Organisation. So ergab sich von selbst diel Richtung der pazifistischen Aktion. Man muss die ge- trennten Staaten zu föderieren suchen, damit ihne da- durch gegebene Gemeinsamkeit der Interessen immer mehr von der gewaltsamen Regelung ihrer Angelegen- heiten zur Regielung auf rechtlicher Basis übergehe. {Der Einfluss der künftigen Föderation auf die heutige Politik.] Sind wir aber in der Lage die zunehmende Rolle, die die Schiedsgerichtsbarkeit in den Beziehungen der Staaten spielt, zu übersehen, so können wir darin auch gleichzeitig den Beweis für die Fortschritte der sich stetig entwickelnden Interessengemeinschaft, die zuneh- mende Erkenntnis dieser Gemeinschaft imd somit auch die bereits allenthalben vor sich gehende Entwick- lung zur Föderation überblicken. In der Tat sind die modernen Kulturstaaten, trotz ihrer steten Kriegs- bereitschaft und der stets anwachsenden Macht ihrer Rüstungsmittel noch niemals so geneigt gewesen ihre Differenzen friedlich auszugleichen. Offensichtlich ver- meiden die Regienmgen es heute schon mehr als früher gewisse Fragen auf die Spitze zu treiben; offensichtlich ist man allenthalben bemüht, Ausgleich und Anpassung zu suchen. Und wenn dem Schiedsgericht in der Mehr- zahl der Fälle kleinere Fragen zur Lösimg überwiesen werden, so liegt das daran, dass man eben ein Interesse hat, Konflikte zu lösen, ehe sie sich zu gefahrdrohenden Lebensfragen entwickelt haben könnten. Noch unbewusst, aber mit starkem sichtbaren Einfluss regiert d^ Wille der aus einer Föderation sich ergebenden höheren Staateneinheit, heute bereits die Politik der Kultur- staaten. [Der englisch-französische Kolonialvertrag.] Einen schwerwiegenden Beweis des Anwachsens des Föderationsgeistes, das heisst jener Strömung, die ihr Hauptaugenmerk darauf richtet, die Politik der grossen 7 - 98 - Kulturstaaten auf der Grundlage des Ausgleiches, der An- passung und der Verständigung aufzubauen, bildet jener Vertrag, den am 8. April 1904 England und Frank- reich miteinander eingingen. Die beiden Reiche, die kurz vorher, am 14. Oktober 1903, einen ständigen Schiedsgerichtsvertrag schlössen, durch den gewisse Streitigkeiten der Judikatur des Haager Schiedsgerichtes unterbreitet wurden, während Fragen über vitale Interessen von der Verpflichtimg sie schieds- gerichtlich zu erledigen ausgenommen wurden (was durch- aus nicht, wie die Gegner behaupteten, besagen sollte, dass diese auch unumgiänglich nur dmrch Gewalt emt- schieden werdem mussten), haben sich durch diesen Ver- trag über sämtliche, zum Teile seit vielen Jahren zwischen ihnen bestehende Streitfragen, von denen einige zweifels- ohne Fragen sogenannter vitalerNatur waren, fried- lich geeinigt. Ueber Aegypten, Marokko, Neufimd- land, Siam, Madagaskar, die Neu-Hebriden, die Niger- küste, kamen beiderseits befriedigende Vereinbarungen zustande. Es ist mit jenem Vertrag sichtbar erwiesen worden, dass sich die moderne Politik betreibenden Völker auch in Zukunft immer mehr bemühen werden, die grossen Fragen vitaler Natur nicht zu ernsten Kon- flikten zuspitzen zu lassen und dass sie sich femer be- mühen werden, jenen friedlichen modus vivendi zu finden, der eine Kollision der grossen Interessenfragen vermeidbar machen wird. In diesem Sinne ist das englisch-fran- zösische Abkommen eine weltgeschicht- liche Tat. Es zeigt die Bahnen, die die friedliche Föderation der Kulturvölker wandeln wird, es bricht mit der Theorie von der imumgänglichen Notwendigkeit gewalt- samer Lösungen für ernste Fragen, es wird notgedrungen zur Nachahmung anspornen, da es den beiden Völkern, die sich mit jenem Abkomm^i grosser Sorgen xmd grosser Gefahren begeben haben, ein wirtschaftliches und poli- — 99 — tisches Uebergewicht verleiht; es bedeutet nicht mehr und nicht weniger als den Anfang der euro- päischen Föderation, zu der zunächst zwei grosse Staaten den Grundstein gelegt zu haben scheinen. (Kleinere Fragen und Interessengegensätze vor dem Schiedsgericht.] Der von den Gegnern der Schiedsgerichtsbewegung stets vorgebrachte Einwand, dass sich die Schiedsgerichts- barkeit nur zur Lösung kleinerer Konflikte eigne, niemals aber zur Regelung der grossen Lebens- fragen der Staaten, findet in dem oben gesagten seine Erklärung imd Widerlegung zugleich. Das Schiedsgericht als das Produkt eines noch nicht vollendeten Umwand- lungsprozesses der internationalen Struktur wird, wenn dieser Prozess erst vollendet sein wird, zur Lösung der grossen Lebensfragen gar nicht mehr berufen sein. Diese werden in der Föderation ihren Ausgleich finden, und in- dem sie zu Lebensfragen einer Staatengesamtheit werden, als gefahrdrohende nationale Fragen gar nicht erstehen. Auf dem Wege, den der englisch-französische Kolonial- vertrag andeutet, werden schon jetzt und werden künftig in noch viel höherem Masse die Interessengegensätze aus- geglichen werden. Die Gegner der Schiedsgerichtsbar- keit, die die UnvoUkommenheiten des Augenblicks für die UnvoUkommenheit des Systems halten, betrachten eben die Schiedsgerichtsbarkeit als das Wesen der Frie- densorganisation an sich, währein4 sie nur ein Behelf dieser Organisation ist und diese ihren Kerp. in einer völligen Umwandlung der politischen Interessen besitzt. Diass aber dem Schiedsgericht bereits heute, wo der Uebergang von der internationalen Anarchie zur Föde- ration noch nicht vollendet ist, wo es naturgemäss noch nicht die Macht besitzt, die sogenannten Lebensfragen, die die Staaten heute noch zu besitzen glauben, durch Rechtsspruch aus der Welt zu schaffen, eine grosse Rolle in der internationalen Politik zufällt, kann nicht bestritten werden, wenn man in Betracht zieht, dass die Staaten 7* — lOO — heute bereits ein grosses Interesse daran haben, Kriege zu vermeiden und sogenannte grosse Lebens- und Inter- essenfragen daher in kleinere Fragen aufzulösen oder ihre Konflikte zur Löstmg zu bringen, ehe diese zu ge- fahrdrohenden grossen Fragen zugespitzt sind. Wieviel Kriege der letzten Vergangenheit hatten nicht ihren Ursprung in anfänglich ganz nebensächlichen Fra- gen, die leicht durch Schiedsgericht zu lösen gewesen wären und von denen die Schiedsgerichtsgegner dann geringschätzig gesagt hätten, dass sie niemals zwei Völker zu einem Kriege veranlasst hätten. Hätte man die Frage, ob die lateinischen oder die griechischen Mönche den Schlüssel zum heiligen Grabe in Jerusalem bewahren sollten, durch ein Schiedsgericht gelöst, so wäre der blu- tige Krimkrieg nicht entbrannt, hätte man den Berliner Köngress des Jahres 1878 um zwei Jahre früher abge- halten, so wäre das Blutbad des Balkankrieges erspart und die orientalische Frage gründlicher gelöst worden als es damals der Fall war. Wenn sich die Engländer und die Buren durch ein Schiedsgericht über die Rechte der Uitländer verständigt hätten, wenn Japan und Russ- land ihre Interessensphären in Korea und in der Mand-^ schurei durch Schiedsgericht oder einen Kongress ge- regelt hätten, so hätte man leicht sagen können, die Rechte einiger tausend Ausländer und eine Grenzdemar- kation im fernen Osten "sind natürlich keine Gründe, um derentwillen sich zwei Völker bekriegen können. Man hätte die Objekte des Ausgleiches in den erwähnten Fällen mit der gleichen Geringschätzung behandelt, nüt der die meisten der bisher erfolgten Schiedsgerichtssprüche von den Gegnern behandelt werden, obwohl sie doch zum grössten Teile blutigeKriegeverhinderthaben. Das Risiko, das die Regierungen bei einem Kriege mit seinen traurigen Folgen für den Unterliegenden, ja so- gar für den obsiegenden Staat, eingehen, wird sie doch immer mehr und mehr auf den Weg der Föderation — lOI — und somit aiif die Bahn des Schiedsgerichtes bringen. Sie werden, solange die Föderation nicht voUkonmien sein wird, auch bemüht sein, das Schiedsgericht im An- fangsstadium des Konfliktes anzurufen, solange es noch sichere Garantien des Erfolges bietet, und die juristischen Motive noch die vorhandenen Interessengegensätze über- wiegen werden. [Ehrenfragen.] Derselbe Einwand, der in bezug auf die Unzuläng- lichkeit des Schiedsgerichtes für vitale Fragen gemacht wird, wird auch in bezug auf jene Fragen erhoben, die die staatliche Ehre und das Ansehen einer Nation berühren. Hier bietet aber schon die Gegen- wart reichlich Gelegenheit, diesen Einwand abzu- tun. Bei den Völkern moderner Gesittung ist es heute ja fast ausgeschlossen, dass eine Verletzung der Ehre und des Ansehens eines anderen Staates und eines andern Volkes von verantwortlichen Organen begangen werden kann. Wo derartiges durch unverantwortliche Organe begangen wird, wird jede Regierimg gern bereit und in der Lage sein, die notwendige Genugtuung zu gewähren. Kriege um Ehrenfragen dürften grosse Staaten miteinander bei der zunehmenden Gefährhchkeit des Kriegsmechanismus überhaupt nicht mehr führen. Es wäre ja auch das kriegerische Verfahren nur ein Mittel der Starken gegen Schwache; der Kleinstaat würde in betreff seiner Ehre den. Grossstaaten gegenüber vogelfrei sein. Hier wird das Schiedsgericht, falls es überhaupt nicht möglich sein sollte, die Genugtuung auf einfachstem diplo- matischem Wege zu erhalten, gar bald das einzige Mittel zur Beilegung bilden. Man wird sich eben an seiner Ehre und seinem Ansehen nichts mehr vergeben, wenn man in solchen Angelegenheiten statt der zufälligen und gefährlichen Entscheidung des Krieges, mit all dem Un- heil, das er über zwei Völker verhäagt, das Urteil un- parteiischer Richter anruft. — I02 — Der springende Punkt bei den Einwänden, dass das Schiedsgericht bei vitalen und Ehrenfragen nicht wirksam sein könne, liegt eben darin, dass man bis in die Gegenwart hinein derartige Fragen mit Vorliebe als Kriegsvorwände benützte. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass man diese Konflikte nicht audh früher ohne gewaltsame Entscheidung hätte aus der Welt schaffen können; man fand nur gerade diese Vorwände immer am geeignetsten, um andere weniger Begeisterung weckende Kriegsabsichten zu verdecken. Bei der völlig veränderten Gestaltung, die die internationalen Verhältnisse jetzt an- genommen haben, bei der eine kriegerische Auseinander- setzung überhaupt nicht mehr im Interesse grosser Staaten liegt, wird man sich bald wundem, wie wenig bedrohte Lebensinteressen und wie wenig gekränkte Ehre und ver- letztes Ansehen es mehr gibt. Bei den Schiedsgerichts-^ vertragen der letzten Zeit wurde deren Kompetenz für die vitalen und Ehrenfragen ebenfalls noch ausgeschlossen. Dies gab den Gegnern der Schiedsgerichtsidee neuere dings Veranlassung zu behaupten, dass das Schiedsgericht eben für die wichtigsten und allein zum Kjriege führenden Fragen nicht anwendbar sei. Die Gegner haben aber dabei übersehen, dass der Umstand, dass man Fragen dieser Art von der Kompetenz der ständigen Schiedsgerichtsbarkeit ausge- nommen hat, keineswegs die Annahme recht- fertigt, dass diese auch immer auf kriege- rischem Wege erledigt werden müssen. Die Annahme ist vielmehr berechtigter, dass sich die kontrahierenden Staaten für solche Eventualitäten nur freie Hand bewahren wollten. Sie wollen nur nicht verpflichtet sein, derartige wichtige Streitigkeiten von vorn- herein einem Schiedsgericht unterbreiten zu müssen, aber es ist fast als sicher anzunehmen, dass sie in der überwiegenden Mehrzahl, trotz der Ausnahme- bestimmung, auch solche Streitfälle dem Schiedsgericht — I03 — unterbreiten werden. Man darf eben nicht vergessen, dass die Schiedsgieridhtspraxis noch ziemlich jung ist und eigent- lich erst in den letzten Jahrzehnten anfing eine Rolle zu spielen, so dass man in derartigen Vorsichtsmassregeln nur die Schüchternheit einer Uebergangs- und Versuchsperiode, aber nicht ein Argument gegen die ganze Institution zu erblicken hat. Mit der Zunahme der Schiedsgerichtspraxis wird sich der Vor-, teil der Schiedsgerichtsbarkeit immer mehr geltend machen und man wird schliesslich eines Tages ganz verwundert darüber sein, dass man ein so vernünftiges und nützliches Institut anfangs so zaudernd in Anspruch nahm. An die Eisenbahn mussten sich die Menschen auch erst ge- wöhnen, warum sollen sie nicht auch für die Schieds- gerichtsbarkeit, dieses internationale Verkehrsmittel von noch grösserer Tragweite, einen langsamen Uebergang vonnöten haben. [Die Autorität der Schiedsgerichtsurteile.] Man wendet heute auch vielfach ein, dass daß Schiedsgericht der Autorität entbehre, um seine (Beschlüsse zur Ausführung zu bringen. Das zeugt von einem völligen Verkennen des Schiedsgerichtsprinzips. Der Staat, der sich einem Schiedsverfahren unterwirft, tut dies nicht gezwungen, wie der Bürger, der sich dem Gerichte imterwerfen muss, sondern freiwillig. In dieser Freiwilligkeit liegt die Garantie für die Ausführung des Urteils. Der Staat hat aber auch das grösste Interesse daran, das Urteil des Schieds-. gerichtshofes zu befolgen, denn er schädigt nüt seiner Auflehnung gegen dieses Urteil nicht seinen Gegner, son- dern nur sich. In der engen Kulturgemeinschaft der Staaten zeitigt ein Widersacher des Rechtes nur Nach-; teüe für sich, da man ihm in Zukunft nicht mehr, Glauben entgegenbringen wird. Ein Staat, der es einmal versuchen sollte, sich einem Rechtsspruche zu widersetzen, den er vorher als bindend für sich erklärt hat, wird es — I04 — an seinen Börsen, an seinem Kredit, an seiner Handels- bilanz spüren, wie töricht dieses Vorgehen war. Inder Tat ist ein solcher Fall bis jetzt audh noch gar nicht vorgekommen. Die Autorität im inter- nationalen Rechtsverkehr der Staaten wird weniger eine be- waffnete Gendarmerie bilden, als vielmehr der freie Wille zum Recht und das Interesse an einer rechtlichen Ordnung, die die Staaten aneinander- ketten, und der sich keiner ungestraft entziehen wird. [Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit.] [Statistisches.] Die Geschichte der Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich weit zurückverfolgen; ihre Anfänge sind bereits im Amphyktionenbund des alten Griechenlands zu finden, doch ist hier nur die Entwickelung dieser Institution in neuester Zeit von Interesse. Sie dürfte durch nachstehende Zahlen am besten gekennzieichnet werden. Es kamen zur schiedsgerichtlichen Erledigung in den Jahren : 1794 — 1800 4 Streitfälle, 1801 — 1820 12 1821 — 1840 10 1841 — 1860 25 1861— 1880 54 1881 — 1900 III In den zwanzig Jahren von 1881 — 1900 haben sich die schiedsgerichtlich erledigten Streitfälle im Verhältnis zu den vorhergehenden 20 Jahren mehr als verdoppelt, im Verhältnis zu dem Zeitabschnitt von 1841 — i86a vervier- facht. In den seit 1900 vergangenen vier Jahren haben wir jetzt schon die Zahl von 29 Schiedsgerichtsfällen aufzuweisen, obwohl als sicher anzunehmen ist, dass diese Zahl in Wirklichkeit bedeutend grösser ist.i) ^) Ueber die meisten Streitfälle werden eben erst nach ihrer Erledigung genauere Daten bekannt. — I05 — Die Inanspruchnahme des Schiedsgerichts seitens der verschiedenen Staaten kennzeichnet folgende Zahlen: Grossbritannien nahm in 98 Fällen, die Vereinigten Staaten von Amerika in 76, Frankreich in 38, Chile in 27, Peru in 17, Deutschland in 16, Portugal in 14, Brasilien und Italien in 13, Venezuela in 12, Spanien in 11, Argen- tinien und Mexiko in 10, Nicaragua in 9, Columbien, Guatemala, Haiti in S, Russland in 7, Honduras, Costa- Rica, die Niederlande in 6, Ecuador, Oesterreich-Ungam, die Türkei in 5, San Salvador, Griechenland, China, Japan in 4, Bolivien, Paraguay, Transvaal, San Domingo, Siam, Schweiz, Schweden-Norwegen, Afghanistan, Persien in 3, Belgien, Uruguay, Marokko in 2, Dänemark, Oranjefrei- staat, Liberia, Kongostaat, Hawai in i Fall zu schieds- gerichtlicher Streitlösung Zuflucht. Wenn man von Grossbritannien und den Vereinigten Staaten absieht, die allein I74mal schiedsgerichtliche Entscheidungen anriefen, so verteilt sich das Verhältnis der Schiedsgerichtspraxis nach Weltteilen berechnet so, dass Süd- und Zentralamerika 155, Europa (ohne England) 128, Asien 17, Afrika 8 Schiedsgerichtsfälle aufzuweisen haben. [Hervorragende Schiedsgerichtsfälle. ] Wenn unter den bisher erledigten Schiedsgerichts- fällen sich auch viele befanden, die auf den ersten Blick nur als geringfügige Streitigkeiten erscheinen, so ist doch bereits die schiedsgerichtliche Erledigung in Fällen ein- getreten, die schon zu ernsten Konflikten angewachsen waren und die Kriegsgefahr recht nahe gebracht hatten. Typisch für diese durchaus nicht so vereinzelten Fälle ist der bekannte Alabamafall. Der Streit stammte aus dem in den Jahren 1861 bis 1865 stattgehabten nordamerikanischen Bürgerkrieg. Die amerikanischen Südstaaten hatten in England Kaper- schiffe bauen lassen, darunter auch die „A 1 a b a m a", die den Nordstaaten grossen Schaden verursachte. Die — io6 — Unionsregierung war der Ansicht, dass England dadurch^ dass es Kaperschiffe baute und ausrüsten liess, ein^i Neutralitätsbruch begangen habe. Die Erörterungai darüber nahmen sehr heftige Formen an und die Er- bitterung auf beiden Seiten wurde derartig, dass der Krieg zwischen der amerikanischen Union mid England unver- meidlich erschien. Da gelang es am 14. Januar 1869 in London ein Uebereinkommen zustande zu bringen, das nach neuen Unterhandlungen zum Abschluss des Vertrages von Washington vom 8. Mai 1871 Veranlassung gab, wonach die Angelegenheit eines aus fünf Richtern zusammengesetzten Schiedsgericht übergeben wurde. Die Staatsoberhäupter von England, den Ver- einigten Staaten, Italien, der Schweiz und Brasilien hatten je einen Richter zu ernennen. Am; 15. Dezember 187 1 vereinigten sich die Richter zu Genf und am 14. Sep- tember 1872 wurde daselbst das Urteil gefällt. England wurde nüt vier gegen eine (die Stimme des eigenen Ver- treters) Stimme verurteilt, 63 Millionen Mark an die Vereinigten Staaten zu zahlen. Es unter- warf sich diesem Richterspruch und leistete die Zahlung. Ein sehr blutiger und jedenfalls verhängnisvoller Krieg wurde auf diese Weise vermieden. „Das Genfer Schiedsgericht," sagt Michel Revoii, „ist in der Tat von ganz besonderer Tragweite. Die Schwere der Rechtsgrundsätze, die es zu regeln hatte, das beträcht- liche Streitobjekt, die grosse Eifersucht der beiden im Streit befindlichen Staaten rechtfertigen hinreichend den Ruhmesglanz, nüt dem es umgeben wurde. Die Schwere der Rechtsgrundsätze war dadurch gegeben, als es sich in der Tat um die Grundregeln des Rechtes der Neu- tralen handelte, und als das Genfer Tribimal Fragen zu prüfen hatte, über die sich weder nach langjährigen Ver- handlungen die Diplomatie, noch niach langen theoreti- schen Debatten die Wissenschaft ins Einvernehmen setzen konnte. Die Bedeutung des Streitgegenstandes lag nicht — I07 — nur in der Höhe der Strittigen Summe, sondern auch darin, dass es sich nicht um einfache Forderungen von Privaten handelte, viehnehr die Ehre zweier grosser Völker engagiert war. Die Eifersucht beider Nationen erschwerte schliesslich den Streit inso- fern, als sich die öiFf entliche Meinung in beiden Ländern in einem Zustande höchster Erregung be- fand." Von anderen ernsteren Streitfällen, die schiedsgericht- lich beigelegt wurden, seien noc^h nachstehende zu er- wähnen: Im Jahre 1875 erkannte ein Schiedsgericht in der Delagoastreitigkeit zwischen Portugal und England zugimsten Portugals. Im Jahre 1891 wurde zwischen diesen beiden Ländern ein Streit in bezug auf die Delagoaeisenbahn schiedsgerichtlich erledigt, der be- reits den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zur Folge hatte, also un- mittelbar zum Kriege geführt hätte. Der Streit um die Karolineninseln zwischen Spanien und Deutschland hatte ebenfalls die Ge^ müter in beiden Ländern schon sehr erhitzt. Er wurde durch einen Schiedsspruch des Papstes zur Erledigung gebracht und der Besitz der Inseln Spanien zugesprochen. Ein hartnäckiger Grenzstreit zwischen Italien und der Schweiz, also gerade ein Streitfall, bei dem früher die gewaltsame Regelung an der Tagesord- nung war, wurde Ende der 80er Jahre schiedsgerichtlich beigelegt; ebenso zwei gefährliche Streitfragen, die in den Jahren 1874/75 ^^^ ^^^^ Japan und China beinahe in einen Krieg verwickelten, der Streit lun die Neutra- lisierung der Magellaensstrasse zwischen Chile und Argentinien im Jahre 1887, sowie die berühmte Beh- ringsmeerfrage zwischen den Vereinigten Staaten und Grossbritannien, der Samoa-Streit zwi- — io8 — sehen Deutschland, Grossbritannien und den Vereinigten Staaten, etc. etc*. Erst in den letzten Jahren wurden gefährliche Streit- fälle zwischen Grossbritannien und England in bezug auf Venezuela, sowie zwischen Kanada und der amerikanischen Union in bezug auf die Grenze in Alaska, die infolge der dort vorgekonunenen Goldfunde auf einmal grossen Wert bekam, durch ein Schiedsgericht erledigt. Von nicht minder grosser Wichtigkeit war der Venezuelastreitfall, der im Jahre 1904 durch einen Schiedsspruch des Haager Schiedsgerichtes zum Austrag kam. D gerichtsvertrag, der in 19 Punkten die Schiedsgerichts-» barkeit zur Regelung aller vorhandenen oder künftigen Streitigkeiten zwischen den amerikanischen Staaten, so- fern diese nicht die Unabhängigkeit einer der beteiligten Nationen gefährde, festsetzte. Die Prozedur wurde festge- stellt, die Dauer des Vertrages auf 20 Jahre angenommen, 8 — 114 — und im Artikel 19 das Abkommen für jede, auch nichtamerikanische Nation offen erklärt. Nur 8 von den 17 vertretenen Staaten unterzeichneten den Vertrag, imd nur Brasilien ratifizierte ihn. Er trat niemals in Kraft. Dennoch haben die Vereinigten Staaten in Verfolg des Artikels 19 jenes Vertrages, durch Rundschreiben vom 23. Oktober 1890 den verschiedenen europäischen Regierungen das Abkonmien mit der Aufforderung über- mittelt, demselben beizutreten. Nur Frankreich, Dänemark und die Schweiz beantworteten das Rund- schreiben sympathisch, die anderen Staaten übergingen es mit Stillschweigen. Die Scfhweiz bezog sich dabei auf ein von ihr den Vereinigten Staaten bereits am 24. Juli 1883 gemachtes Anerbieten, bezüglich eines stän- digen Schiedsgerichtsvertrages, dem seitens der Vereinig- ten Staaten jedoch nicht Folge gegeben war. [Der englisch-amerikanische Schiedsgerichts vertrag von 1897.] Die durch den pan-amerikanischen Kongress ins Rollen gebrachte Frage der ständigen Schiedsgerichts- verträge wurde in der Folge von der interparlamen- tarischen Union aufgegriffen und in ihren Konfe- renzen wiederholt eingehend erörtert. Durch ihr Wirken imd namentlich durch das Wirken einzelner ihrer eng- lischen Mitglieder, von denen Randal Cremer die Führung übernahm, wurde der Entwurf eines englisch- amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages ins Rollen gebracht. Am 12. Januar 1897 wurde dieser Vertrag zu Washington imterzeichnet. Bei den Berattingen im amerikanischen Kongress wurde er jedoch in Ermange- lung von sechs Stimmen, die zu der für derartige Ver- träge notwendigen Zwei-Drittelmehrheit fehlten, verworfen. (Italienisch-argentinischer Schiedsgerichtsvertrag.] Inzwischen zeitigte die Schiedsgerichtsbewegung ihren ersten grösseren Erfolg durch den am 23. Juli 1898 zwischen Italien und der argentinischen Re- — 115 — publik zu Rom abgeschlossenen ständigen Schieds- gerichtsvertrag, der alle bestehenden und künftig sich ergebenden Streitigkeiten der beiden Staaten der Schiedsgerichtsbarkeit unterwarf. Zum ersten Mal geschah es damit, dass ein euro- päischer Staat einen ständigen Schiedsgerichtsvertrag xmterzeichnete imd noch dazu einen Vertrag, dessen Be- fugnisse in keiner Weise beschränkt waren. [Haager Konvention von 1899.] Einen mächtigen Anstoss erhielt die Schiedsgerichts- bewegung durch die im Jahre 1899 im Haag abgehal- tene Friedenskonferenz, an der 26 Staaten beteiligt waren und aus der die „H aager Konvention zur fried- lichen Beilegung internationaler Streitig- keiten" hervorging. Dieses wichtige Ereignis, auf das im nächsten Kapitel näher eingegangen wird, zeitigte, wenn auch kein obligatorisches Schiedsgerichtsabkonunen, so doch ein sehr bedeutendes fakultatives Abkommen, gleich- zeitig die Möglichkeit zulassend, es nach und nach zu einem obligatorischen zu gestalten, ferner als das wich- tigste Ergebnis den permanenten internatio- nalen Schiedsgerichtshof im Haag. [Zweiter panamerikanisdher Kongress und die daraus hervorgegange- nen Scfhiedsgerichtsverträge.] Der zweite pan-amerikanische Kongress, der im Oktober 1901 zu Mexiko zusammentrat, nahm die im Jahre 1889/90 ohne Erfolg gebliebenen Arbeiten wieder auf, und wenn zwar ein pan-amerikanisches Uebereinkom- men im Sinne der Vereinigten Staaten nicht er- zielt wurde, so kam es doch am 29. Januar 1902 zwischen der argentinischen Republik, Bolivien, San Domingo, Guatemala, San Salvador^ Me- xiko, Paraguay, Peru und Uruguay zu einem Vertrage, worin die erwähnten Staaten sich verpflichteten, alle späteren Streitigkeiten, sofern sie weder ihre Unab- hängigkeit, noch ihre nationale Ehre berühren^ dem 8* — ii6 — Haager Schiedsgericht zu unterbreiten. Auch die Bestimmungen über die Vennittelung und internationale Untersuchungskonmüssionen der Haager Konvention eigneten sich die Vertragsstaateh an. Einem Vertrage vom 30. Januar 1902^ der das stän- dige Schiedsgericht nur für alle aus Geldansprüchen resul- tierenden Streitigkeiten einsetzte und weniger umfassend war, als der obenerwähnte Vertrag, traten nachstehende 17 Staaten, unter denen sich auch die Vereinigten Staaten befinden, bei: Argentinien, Bolivien, Kolum- bien, Costa-Rica, Chile, Ecuador, Ver- einigte Staaten, Guatemala, Haiti, Hon- duras, Mexiko, Nicaragua, Paraguay, Peru, San Domingo, San Salvador, Uruguay. [Spanisch-amerikanische Schiedsgerichts vertrage. ] Während die Vertreter der amerikanischen Staaten zur Herstellung einer pan-amerikanischen Föderation be- rieten, verhandelten die Vertreter der lateinischen Re- publiken Amerikas mit Vertretern des alten Mutterlandes Spanien und es kam infolge dieser Verhandlungen eben- falls zu Mexiko am 11, Januar 1902 zur Unterzeich- nung eines Schiedsgerichtsvertrages zwischen Spanien, mit Mexiko und Guatemala, und am 28. Januar 1902 zu einem Vertrage zwischen Spanien einerseits imd San Domingo, Uruguay, Bolivien, Argentinien, Kolumbien, Paraguay, San Salvador anderer- seits. Das letztere Abkommen umfasst alle Streitigkeiten, soweit sie nicht Verfassungsgrundsätze betreffen. Als Schiedsrichter soll in erster Linie das Staatsoberhaupt eines spanisch-amerikanischen Staates in Betracht kom- men, ausserdem ein aus Spaniern und spanischen Ame- rikanern zusammengesetztes Tribunal und nur für den Fall, dass nach dieser Richtung eine Einigkeit nicht zu erzielen ist, das Haager Schiedsgericht. [Vertrag zwischen Chile und Argentinien.] Das Jahr 1902 zeitigte noch einen weiteren äusserst — 117 — wichtigen Schiedsgerichtsvertrag, den zwischen Argen- tinien und Chile, der am 28. Mai 1902 nach einem halben Jahrhundert erbitterter Kriege und heftiger politi- scher Kämpfe zum Abschiuss gelangte. Der Vertrag umfasst alle Streitigkeiten, sofern sie nicht die Verfassungsgrund- sätze eines der beiden Länder tangieren. Als Schieds- richter soll der König von England oder die Schweizer Regierung fungieren. Letztere hat dieses ihr zugewiesene Amt 1904 mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie diese ehrenvolle Funktion, jetzt, wo das Haager Schiedsgericht besteht, nicht mehr zu übernehmen gedenke. Die wich- tigste Erscheinung bei diesem Vertrage ist dessen Ver- quickung mit einem veritablen Abrüstungsvertrag, dem ersten in der Geschichte. (Die europäischen Schiedsgerichtsverträge von 1903/04.] Mit dem Jahre 1903 begann nun auch für Europa eine Aera der ständigen Schiedsgerichts vertrage. Am 14. Okt. 1903 wurde zu London der französisch-eng- tische Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet, dem am 25. Dezember desselben Jahres der fran- zösisch-italienische folgte. Ein italienisch- englischer Schiedsgerichtsvertrag wurde am 5. Februar 1904 abgeschlossen. Die Verträge zwischen diesen drei Mächten haben deiftelben Wortlaut und be- ziehen sich auf alle Streitigkeiten juristischer Natur oder auf die Auslegung bestehender Verträge, sofern sie Lebens- fragen, die Unabhängigkeit und Ehre der Kontraktstaaten nicht berühren. Die Streitigkeiten werden dem Haager Schiedsgerichtshof unterbreitet. Die Verträge sind vor- laufig auf die Datier von fünf Jahren abgeschlossen. Am 26. Februar 1964 wurde ein ständiger Schiedsgerichts- vertrag zwischen Spanien und Frankreich, am 27. Februar 1904 zwischen Spanien und England abgeschlossen, der dieselben Kompetenzen besitzt, wie die französisch-englisch-italienischen Verträge. Am 12. Fe- ruar 1904 schlössen Dänemark und Holland einen — ii8 — ständigen Schiedsgerichtsvertrag ab, für dessen Befugnisse keinerlei Reserven gemacht wurden. Er umfasst sämtliche Streitigkeiten, die sich zwischen beiden Staaten ergeben können, während der Zutritt zu diesem Abkom- men allen Staaten offensteht. Am 6. April 1904 schlössen Holland und Frankreich, am 31. Mai 1904 Por- tugal und Spanien, am 9. Juli 1904 Frankreich imd Schweden-Norwegen, am 14. Juli 1904 Eng- land und Deutschland, am 11. August 1904 Eng- land und Schweden-Norwegen ständige Schieds- gerichtsverträge ab, die ihrem Inhalt nach den oben er- wähnten Verträgen zwischen Frankreich, England und Italien völlig gleichen. Diese zwischen europäischen Staaten abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge beziehen sich fast durchwegs auf den Artikel 19 der Haager Konventionen (siehe diesen) und bilden dadurch eine Art Ergänzung dieser Konventionen, indem sie das damals nur fakultativ zustande gekommene Schiedsgerichtsabkommen für die Kontraktstaaten, in bezug auf die angegebenen Fälle, obligatorisch gestalten. (Siehe nächstes Kapitel). Die Verträge gewinnen dadurch insofern an Bedeutung, als sie einen sichtbaren F.ort schritt der Schieds- gerichtsbarkeit erweisen. [Schiedsgerichtsverträge in Vorbereitung.] Ausser diesen bereits abgeschlossenen Verträgen be- finden sich ständige Schiedsgerichtsverträge zwischen anderen europäischen Staaten, sowie zwischen die- sen und der amerikanischen Union in Vorbereitung. Am 12. Januar 1904 trat in Washington unter dem Vorsitz des früheren Staatssekretärs John Fester ein Ko- mitee zusammen ,das es sich zur Aufgabe stellte, den im Jahre 1897 zwischen England und den Ver- einigten Staaten gescheiterten Schiedsgerichts- — 119 — vertrag jetzt zu einem glücklichen Abschluss zu bringen^) und auch die im Jahre 1890 begoni;ienen Verhandlungen^ zwischen Frankreich und den Vereinigten Staa-. ten zur Herstellung eines ständigen Schiedsgerichts- vertrages sind wieder aufgenommen worden; Verträge zwischen England und Oesterreich-Ungarn und ein solcher zwischen England und Holland sollen unmittelbar vor ihrem Abschluss stehen. [Resümee der Schiedsgerichtsentwicklung.] So zeigt sich denn die Schiedsgerichtsbarkeit in voller. Entwicklung begriffen. Aus den isolierten Schiedsgerichtsfällen mit dem ad hoc getroffenen Schiedsgerichtsabkommen sahen wir die spezielle Kompromissklausel erstehen, die die künftigen Streitigkeiten über eine bestinmite Materie eines Vertrages* der Schiedsgerichtsbarkeit zuwiesen, die allgemeine Kom- promissklausel, die alle künftigen Streitigkeiten der Vertragsstaaten, abgesehen von gewissen Einschrän- kungen, im Anschluss an allgemeine Verträge der Schieds- gerichtsbarkeit zuwies. Wir sahen dann den ständigen Schiedsgerichts vertrag in Erscheinung treten, der die Schiedsgerichtsbarkeit zur Grundlage künftig ab-; 1) In dem vorgeschlagenen Vertrage werden keinerlei Aus- nahmen für Fragen vitaler Natur und Ehrenfragen gemacht. Es heisst in dem Entwürfe einfach: „Alle Fälle, die sich durch die Diplomatie nicht beilegen lassen, sind dem Schiedsgericht vom Haag oder einem für den Fall speziell ernannten Schieds- gerichtshof zu überweisen." Mr. Fester begründete den allge- meinen Charakter eines solchen Schiedsgerichtsvertrages mit folgenden Worten: „Zwischen den Vereinigten Staaten und Grossbritannien vermag sich keine Streitfrage mehr zu erheben, die in ernsterer Weise die Gebietsintegrität, die Ehre und Unabhängigkeit beider Länder zu berühren vermag, als jene Fragen, die zwischen diesen beiden Ländern bereits der Schieds- gerichtsbarkeit unterbreitet wurden, ohne irgend ein Interesse der Beteiligten zu verletzen." — 120 — ^schliessender Verttäge machte^ wir sahen die Haa- ger Koventionen mit ihrem fakultativen Schiedsgericht und ihrem ständigen Schieds- gerichtshof, wir sahen, wie einzelne Staaten daran gingen, die fakultativen Bestimmungen der Haager Kon- ventionen teilweise obligatorisch zu gestalten und sehen schliesslich, wie einzelne Staaten schon jetzt sämtliche zwischen ihnen entstehenden Streitig- keiten, welcher Art sie auch sein mögen, für die Schiedsgerichtsbarkeit geeignet erachten, und haben bereits das Beispiel eines mit einem Abrüstungsab- kommen verknüpften, ständigen Schiedsgerichtsvertrages. Wir können femer feststellen, wie die Einrichtung der Schiedsgerichtsorganisation zuerst nur zwischen nicht- europäischen Staaten in Anwendtmg kam, wie dann europäische Staaten mit aussereuro- päischen Staaten, zuerst Italien durch seinen Vertrag mit Argentinien, dann Spanien durch seine Vertcäge nüt lateinischen Republiken Süd- und Zentral- amerikas, in schiedsgerichtliche Vertragsverhältnisse traten und wie dann schliesslich europäische Staaten ständige Schiedsgerichtsverträge unter sich ab- schlössen. Man wird zugeben müssen, dass der Auf- schwung der Schiedsgerichtsbarkeit sowohl nach der Be- festigung det Einrichtung, wie nach der Bedeutung der kontrahierenden Staaten unbestreitbar ist, so dass er die besten Aussichten für die fernere Entwicklung dieser Institution zulässt und den Beweis der sich immer weiter vollziehenden Föderation der Kulturwelt erbringt. Tabelle ober die bis August 1904 abgeschlossenen ständigen Schiedsgertchtsverträge. 17. II. 1872. Allgemeiner Vertrag zwischen Costa-Biea, €(na« tettuüa, Honduras, San Salradon 1876. San SalYador--€faatemala. — 121 — ' m 1878. San Salrador— HontarM. 3. VIII. 1882. San SalTaior— San Doning«. 1882. San Salrainr— Cdsta-Rtet. 1883. San Salfad^r— Nlearagna« 7. II. 1883. San SalTwior— ünignaj. 1885. Gnatemala-Hdndoraa« 1889. Allgemeiner Vertrag zwischen GoBta-tticay Gna* tenala, ÜMiteiws San Salrador, Nicaragna. Dieser Vertrag wurde am 5. November 1890 er- neuert. 23. III. 1898. Italien— Argentinien. 29. VII. 1889. Haager Konvention zur friedlichen Beilegung inter- nationaler Streitigkeiten zwischen Dentsohland^ OesterreiGh-üngam, Belgien^ China, Dänemark, Spanien, Vereinigte Staaten, MexilEO, Franlt- reicb, England, Öriechenland, Italien, Japan, Inxemborg, Montenegro, Holland, Persien, Portugal, Bumlnien, Bnssland, Serliien, Slam, Schweden nnd Norwegen, Sehweic, Tflrlcei nnd Bnlgarlen. 21. IX. 1901. BoUfien— Fem. 29. I. 1902. Argentinien, Boliyien, San Domingo, Gna- temala, San Salvador, Mexiko, Paraguay, Fem nnd ümgaay. (Vertrag zu Mexiko.) 30. I. 1902. Argentbiien, Bolivien, dolnmhien, Coetn-Blea, Chile, Eonador, Vereinigte Staaten, Gnatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Paragnaj, Peru, San Domingo, San Salvador, Uruguay. (Vertrag zu Mexiko.) 11. I. 1902. Spanien— Mexiko. 11. I. 1902. Spanien— Guatemala. 28. I. 1902. Spanien mit San Domingo, Uruguay, BoUvien, Argentinien, Columbien, Paraguay, San Sal- vador. 28. V. 1902. ChUe— Argentinien. 14. X. 1903. Frankreich— England. 25. XII. 1903. Frankreich— Italien. 5. II. 1904. England— Italien. 26. II. 1904. Frankreich— Spanien. — 122 — 27. II. 1904. England—Spanien. 12. II. 1904. Bftnemark— Holland. 6. IV. 1904. Frankreich— Holland. 31. V. 1904. Spanien— Portngal. 9. VII. 1904. Frankreich — Schweden-Norwegen« 11. VII. 1904. Bentschland— England. 11. VIII. 1904. England— Schweden-Norwegen. England— Oesterreich-Ungam* In diesem Kapitel ist der Versuch unternommen wor- den, die stetige Entwicklung der Friedensorganisation innerhalb der Staatengesellschaft nachzuweisen, den Begriff der von den Pazifisten erstrebten internationalen Organisation klarzulegen und die bereits vorhandenen Fort- schritte in der Entwicklung dieser Organisation an den Tatsachen zu erhärten. Das Bild dieser Entwicklung wäre unvollständig, und ein Schluss auf deren verheissungsvoUe Zukunft nicht in vollem Umfange möglich, wenn nicht das entscheidendste Ereignis nach dieser Richtimg, die Haager Konferenz, einer eingehenden Erörterung unterzogen werden würde. Die Bedeutung und die Er- gebnisse dieser Konferenz werden deshalb im nach- folgenden Artikel eingehend gewürdigt. ) I Anhans: zum IIL Kapitel. Schiedsgerichtslexikon. Chronologische Zusammenstellung von 141 seit dem Jahre 1794 bis Anfang 1904 vorgekommenen SchiedsgerichtsfUlen.^) 1) Hierbei wurde die verdienstvolle Arbeit von H. L a F o n ~ t a i n e , Histoire sommaire et chronologique des Arbitrages inter- nationaux (1794 — 1900). Brüssel 1902, Evans Darby's aus- gezeichnetes Werk „International Tribunals" (3. Ed. London 1900), im übrigen die „Correspondence bi-mensuelle", Organ des. Bemer internationalen Friedensbureaus, benützt. Das nachstehende Verzeichnis dürfte nur soweit die jüngste Gegenwart in Betracht kommt, einige Lücken aufweisen. Es bestand nicht die Absicht, die Streitfälle genau zu charakteri- sieren und das Schiedsurteil ausführlich klarzulegen. Der Her- ausgeber wurde vielmehr von der Absicht geleitet, lediglich' durch die Zusanunenstellimg der Fälle einen Gesamtüberblick über die Entwicklung und Häufigkeit der Schiedsgerichtsbar- keit, wie der Mannigfaltigkeit der schiedsgerichtlich erledigten Streitfälle, zu bieten. Der Streitfall wurde kurz angedeutet^ die Zusammensetzung des Schiedsgerichts näher gekennzeichnet und in den meisten Fällen das Urteil nüt einigen Worten er- läutert. Dort, wo über das Urteil nichts angegeben wurde, fehlt es entweder an Material, oder es handelte sich dabei nur um die Regelung strittiger Forderungen; nicht um eine Entscheidung in einem Konflikt, so z. B. um die Prüfung und Anerkennung^ von Entsdhädigungssununen, Festsetzung von Grenzen etc. Die Jahreszahl hinter der Bezeichnung der im Streit befindlichen Länder bezeichnet den Zeitpunkt des Vertrages, durch den die schiedsgerichtliche Entscheidung beschlossen imd geregelt wurde. Wo ermittelbar, wurde das genaue Datum hinzugefügt. 1. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 19. Nov. 1794. Grenzstreitigkeiten. Schiedsrichter drei Kommissare. Urteil 25. Okt. 1798 zu Providence. 2. Vereinigte Staaten und Grossbritannien. 19. Nov. 1794. Uneintreibbare Fordenmgen englischer Bürger an amerikanische Staatsangehörige. Schiedsr. 5 Kommissare. Nach mehr als zweijährigen Beratungen wurde die Angelegenheit 8. Jan. 1802 in London durch Vergleich erledigt. 3. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 19. Nov. 1794. — 126 — Kaperei-Entschädigungen. Schiedsr. 5 Kommissare. Sie hatten 536 Fälle zu beurteilen. Urteil 24. Febr. 1804 zu London. 4. Spanien, Vereinigte Staaten. 27. Okt. 1795. Kaperei. Schiedsr. 3 Konmiissare. Beendigt durch Ausgleich (siehe No. 5). 5. Spanien, Vereinigte Staaten. 11. Aug. 1802. Wechsel- seitige Reklamationen. Schiedsr. 5 Kommissare. Die Konvention vom II. Aug. 1802 wurde seitens Amerikas erst 1804, seitens Spaniens 18 18 ratifiziert. Ein darauffolgender Freundschaf tsver- trag glich die Streitigkeiten von 1802 imd 1795 (siehe No. 4) aus. 6. Frankreich, Rnssland. 30. Mai 18 14. Gegenseitige For- derungen. Ansprüche auf das Herzogtum Warschau. Schiedsr. eine Kommission. Ergebnis nicht ermittelt. 7. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. Ge- bietsstreitigkeiten. Zugehörigkeit einzelner Inseln in der Bai von Passamaquoddy. Schiedsr. 2 Kommissare. Urteil 24. No- vember 18 17. 8. Kantone Tessin, Uri. 20. März 181 5. Anspruch Uns auf die Hälfte der Zollergebnisse im Levantine-Tal. Schiedsr. eine vom Landtag ernannte Kommission. Urteil 15. Aug. 18 16. 9. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 Kommissare mit Rekurs an einen Souverän oder einen befreimdeten Staat. Bis 1822 kamen die Schiedsrichter zu keinem Ergebnis. König Wilhelm I. von Holland wurde zum Rekurs-Schiedsrichter erwählt. Urteil 10. Jan. 1831. Das Urteil wurde von beiden Seiten refüsiert, da sich der Schiedsrichter nicht nach dem Kompromiss richtete. Neue Unterhandlungen führten 9. Aug^t 1842 zu Washington zu einem Grenzvertrage. 10. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 24. Dez. 18 14. Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen Souverän. Teilweises Urteil 18. Juni 1822. Der Rest wurde durch den Grenzverträg vom 9. August 1842 erledigt. 11. Anyergne, Rohan. 9. Jimi 181 5. Herzogliche Erbfolge. Schiedsr. je einer seitens der Streitenden, drei von den Höfen von Gestenreich, Preussen imd Sardinien. Urteil i. Juli 18 16 zu gunsten des Prinzen von Rohan. 12. Frankreich, Grossbritannien. 20. Nov. 181 5. Private Forderungen. Schiedsr. 3 Kommissare. Vergleich geschl. Paris 25. April 1818. — 127 — 13. Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien. 20. Nov. 181 5. Private Forderungen. Schiedsr. wie oben. Vergleich 25. April 1818 zu Paris. 14. Frankreich, Niederlande. 20. Nov. 181 5. Rückständige Zinsen der Sdhuld von Holland für ein Semester 18 13. Schiedsr. Kommission von sieben Mitgliedern. Je 2 Staatsangehörige der streitenden Mächte, je i neutraler Staatsangehöriger. Letztere wählten den siebenten Richter. Urteil 16. Okt. 18 16 zu gunsten Frankreichs. 15. Orossbritannien, Portugal. 28. Juli 18 17. Sklaven- handel. Schiedsr. 3 Kommissionen zu je 2 Richter-Kommissaren und 2 Schieds-Kommissaren, letztere mit der Befugnis eines Oberurteils im Falle der Uneinigkeit der Richter. Sitz der Kom- mission an der afrikanischen Küste, in BrasUien und in London. Ergebnis nicht ermittelt. 16. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 20. Okt. 18 18. Privatforderungen. Sdhiedsr. Kaiser Alexander L von Russland. Dieser gab nur ein prinzipielles Urteil ab, ohne die Entschädi- gungsstmmie festzusetzen. Hierzu wurde am 30. Juni 1822 eine Kommission eingesetzt, von je einem Kommissar und je einem Oberrichter mit Inaussichtnahme eines russ. Ministers als Ueber- Richter. Erledigung 13. Nov. 1826 durch Vergleich zu London. 17. Spanien, Grossbritannien. 12. März 1823. Gegen- seitige Forderungen. Schiedsr. 4 Richter mit eventL Einspruchs- befugnis des spanischen Gesandten in London und eines Ver- treters des englisdhen Herrscherhauses. Ausgleich London 28. Okt. 1828. 18. Brasilien, Grossbritannien. 5. Mai 1829. Entschädi- gung für englische Reeder, die in den Jahren 1826 und 1827 durch Ausübung des Beuterechtes geschädigt wurden. Schiedsr. 4 Kommissare. Ergebnis unermittelt. 18. Argentinien, Grossbritannien. 19. Juli 1830. Kriegs- ausschreittmgen zum Nachteile englischer Staatsangehöriger während eines Krieges zwischen Argentinien und BrasUien. Schiedsr. 2 Kommissare. Urteü unermittelt. 19. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 28. März 1830. Gegenseitige Entschädigungsansprüche und Forderungen aus den napoleoniscihen Kriegen. Schiedsr. 3 vom Präsidenten der Ver- einigten Staaten mit Genehmigung des Senates ernannte ameri- — 128 — kanische Bürger. Urteil 28. März 1833 stellte die Forde- ningen fest. 20. Vereinigte Staaten, Frankreich. 4. Juli 1831. Gegen- seitige Entschädigungsansprüche aus den Seeräubereien der Kriegführenden während der Napoleonischen Kriege. Schiedsr. 3 Kommissare. Während der Beratungen kam es zu einem Ab- bruch der diplomatischen Beziehungen, die durch Vermittlung Englands wieder hergestellt wurden. UrteU i. Jan. 1836 meist zum Vorteil der Vereinigten Staaten. 21. Vereini|[^ Staaten, Spanien. 17. Febr. 1834. Neue For- derungen gegen Spanien aus dessen Kriegen mit den ameri- kanischen Kolonien. Schiedsr. 2 Kommissare. Schlussbericht 31. Jan. 1838. 22. Frankreich, Mexiko. 9. März 1839. Forderungen der mexikanischen Regierung aus ihren Schäden infolge einer Blockade ihrer Häfen, Wegnahme von Schiffen seitens der Franzosen und Forderungen der Einwohner beider Natio- nalitäten, die durch die Feindseligkeiten zu Schaden kamen* Schiedsr. Königin von England. Urteil i. Aug. 1844. Ansprüche beider Parteien zurückgewiesen. 23. Vereinigte Staaten, Mexiko. 11. April 1839. Privat- forderungen amerikanischer Bürger an die Republik Mexiko. Schiedsr. Kollegium von 4 Kommissaren mit der Befugnis, bei Stimmengleichheit einen von dem König von Preussen, be- ziehungsweise der Königin von England oder dem König von Holland zu ernennenden Ober-Richter hinzuzuziehen. Teilweises Urteil 25. Febr. 1842 zu Mexiko. 24. Argentinien, Frankreich. 29. Okt. 1840. Entschädigung französischer Bürger. Schiedsr. 6 Mitglieder, zur Hälfte von jeder Partei ernannt, im Falle der Uneinigkeit Rekurs an das Urteil einer dritten Macht. Urteil der Kommissare 26. April 1841 zu Buenos-Aires. 25. GroBsbritannien, Portogal. 13. Nov. 1840. Entschädig gung englischer Untertanen, die an dem portugiesischen Be- freiungskrieg teilnahmen. Schiedsr. 2 Kommissare, für den Fall der Uneinigkeit Rekurs an einen bei der engl. Regienmg be- glaubigten Gesandten einer dritten Macht eruvianischen Präsidenten. Die englische Regierung hielt die Verhaftung für ungesetzlich und verlangte Entschädigung für ihren Untertanen. Schiedsr. Hamburger Senat. Urteil 13. April 1864 zu gunsten Perus. 58. Vereinigte Staaten, Grossbritannien, i. Juli 1863. Expropriation englischer Handelsgesellschaften in den V. St. und deren Entschädigung. Schiedsr. 2 Konunissare mit eventl. Re- kurs an einen von ihnen gewählten oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung von dem König von Italien zu ernennenden Oberrichter. Urteü 10. Sept. 1869. 59. Snez-Kanal-G^sellschaft, IJgypten. 21. April 1864. Pri- vatreklamationen. Das selbständige Eintreten einer Handelsgesell- schaft in einen internationalen Streit verdient besonders hervor- gehoben zu werden. Der Charakter einer internationalen juri- stischen Persönlichkeit der Suezkanalgesellschaft vermag das Vorkommnis zu erklären. Schiedsr. Napoleon HL, Kaiser der Franzosen. Urteil 6. Juli 1868 zu Paris. 60. Vereinigte Staaten, San Salvador. 4. Mai 1864. Schädi- gung eines amerikanischen Händlers durch die Einführung des Pulvermonopols in San Salvador. Schiedsr. 3 Kommissare. Urteil 21. Febr. 1865 2U gunsten der Vereinigten Staaten. 61. Argentinien, Grossbritannien. 15. Juli 1864. Schädi- gung englischer Reeder durch das Verbot der argentinischen Häfen für Schiffe aus Montevideo. Schiedsr. Präsident von Chile. Urteil i. Aug. 1870 zu Santiago de Chile zu gunsten Ar- gentiniens. 62. Vereinigte Staaten, Venezuela. 25. AprU 1866. For- derungen amerikanischer Bürger gegen die Regierung von Vene- zuela. Schiedsr. 2 Kommissare mit der Befugnis, einen Ueber- richter zu wählen, der in Ermangelung einer Uebereinstimmung — 134 — durch den Schweizer oder russischen Gesandten in Washington bezeichnet werden soll. Urteil vom 3. Aug. 1868 wurde von Venezuela angefochten. Der Kongress der V. St. beschloss nach wiederholten Beratungen am 3. März 1883, den Streit abermals einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Urteil 2. Sep- tember 1890. 63. Grossbritannien, Mexiko. 26. April 1866. Private For- derungen englischer Untertanen gegen die mexikanische Re- gierung. Schiedsr. 4 Kommissare mit einem von den beiden Regierungen gemeinsam zu ernennenden Oberrichter. Urteil nicht ermittelt. 64. Frankreich, Prenssen. 1867. Die Luxemburger Frage. Schiedsr. Konferenz der Grossmächte in London; Präs. Lord Stanley. Uebereinkommen vom 12. Mai 1867 erklärte Luxem- burg für neutral. 65. Spanien, Grossbritannien. 4. März 1868. Zerstörung eines englischen Handelsschiffes. Schiedsr. 4 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen zu erwählenden oder durch das Los zu bestimmenden Oberrichter. Urteil wurde gefällt, aber nicht veröffentlicht. 66. Vereinigte Staaten, Mexiko. 4. Juli 1868. Forderungen von Angehörigen beider Staaten wegen Entschädigung für will- kürliche Handlungen der beiderseitigen Behörden. Einer der, so- wohl der Zahl der Forderungen wie wegen der Höhe der Ent- schädigungen nach, wichtigsten Streitfälle des vorigen Jahr- hunderts. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen gemeinsam, evenü. durch das Los zu bestimmenden Oberrichter. Urteil 31. Jan. 1876. 2015 Forderimgen mit einem Gesamtwert von 556788404 Dollar waren zu prüfen. Die Oberrichter Francis Lieber und Eduard Thomton intervenierten in 35 bezw. 460 Fällen. 67. Grossbritannien, Venezuela. 21. Sept. 1869. Reklama- tionen englischer Untertanen gegen die venezolanische Regie- rung. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen zu wählenden oder durch das Los zu bestinunenden Oberrichter. Urteil 15. Nov. 1869. 68. Vereinigte Staaten, Peru: 4. Dez. 1868. Gegenseitige Forderungen von Untertanen beider Länder an die beiden Re- gierungen. Schiedsr. 2 Kommissare mit Rekurs an einen dritten. — 135 — von beiden übereinstimmend gewählten oder durch das Los be- zeichneten Oberrichter. Urteil 26. Febr. 1870. 69. GroBsbritannien, Portugal. 13. Jan. 1869. Gebiets-* Streitigkeit über den Besitz der Insel Bulama imd des dieser Inser gegenüberliegenden Küstenstriches des afrikanischen Fest- landes. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteil 21. April 1870 zu gunsten Portugals. 70. Oranjefreifltaat, Transvaal. 30. Okt. 1869. Streitig- keiten über die genaue Festsetzung der Quellen des Grenzflusses Vaal. Schiedsr. R. W. Keate, Gouverneur von Natal. Urteil 19. Februar 1870. 71. Türkei, Griechenland. 1869. Aufstand auf Kreta« Schiedsr. Konferenz der Grossmächte, Paris 1869. Die Vor- schläge der Konferenz wurden von Griechenland anerkannt. 72. Vereinigte Staaten, Brasilien. 14. März 1870. Ver- schulden brasilianischer Truppen bei dem Untergang eines ameri- kanischen Walfischfängers. Schiedsr. der englische Botschafter in Washington, Edward Thorton. Urteil 11. Juli 1870 zu Wa- shington zu gunsten der Vereinigten Staaten. 73. Spanien, Vereinigte Staaten. 16. Juni 1870. Ungerecht- fertigte Aufgreifung eines amerikanischen Dampfers durch ein spanisches Kriegsschiff. Schiedsr. 2 Konmiissare mit der Auf- gabe, einen dritten zu wählen. Urteil des letzteren 15. Nov. 1870 zu gunsten der Vereinigten Staaten. 74. Spanien, Vereinigte Staaten. 12. Nov. 1871. Schädi- gung amerikanischer Staatsangehöriger durch spanische Be- hörden gelegentlich der Revolution auf Kuba. Schiedsr. 2 Kom- missare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen übereinstimmend zu erwählenden Oberrichter. Urteil 22. Febr. 1883. 75. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. Ausrüstimg von Kaperschiffen. Die berühmte Alabama- frage. Schiedsr. 5 Richter, von denen je einer von dem Prä- sidenten der Vereinigten Staaten, von der Königin von England, von dem König von Italien, von dem Präsidenten der Schweizer Eidgenossenschaft und vom Kaiser von Brasilien ernannt werden. Urteil 14. Sept. 1872 zu gunsten der Vereinigten Staaten. Siehe S. 105. 76. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. Zahlreiche Privatforderungen von Angehörigen beider Staaten — 136 — gegen die beiden Regierungen. Schiedsr. 2 Kommissare, von denen je einer von beiden Regierungen zu ernennen, während der dritte durch Uebereinstimmung der beiden ersten zu be- stimmen ist. Sollte drei Monate nach Austausch der Rati- fikationen der Oberrichter nicht erwäMt sein, so soll der spa- nische Gesandte in Washington gebeten werden, die Ernennung vorzunehmen. Urteil 25. Sept. 1873. ^^, vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. Streitigkeiten über Auslegung eines Vertrages über Fischerei- rechte. Schiedsr. 3 Kommissare, wovon je einer durch die beiden Regierungen, der dritte durch Uebereinstimmung der beiden Kommissare zu erwählen ist. Wenn der letztere nach drei Monaten vom Datum des Austausches der Ratifikationen nicht ernannt ist, so soll der österr^-ungar. Gesandte in Washington gebeten werden, die Ernenntmg vorzunehmen. Urteü 22. Nov. 1877 zu Halifax zu gimsten Englands. 78. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Mai 1871. Streitigkeiten über die Grenze zwischen Kanada und den Ver- einigten Staaten. Schiedsr. Kaiser von Deutschland. Urteil 21. Okt. 1872 zu gimsten der Vereinigten Staaten. 79. Brasilien, Schweden-Norwegen. 12. Aug. 1871. Be- schädigung einer norwegischen Bark durch einen brasUianischen Monitor. Schiedsr. spanischer Gesandter in Brasilien. Urteil 26. März 1872 zu gunsten Schweden-Norwegens. 80. Chile, Fern. 27. Sept. 1871. Schwierigkeiten über die Liquidation der gemeinsamen Ausgaben während des Unab- hängigkeitskrieges gegen Spanien. Schiedsr. Gesandter der argentinischen Republik in Chili. Dieser und nachher der deutsche Gesandte lehnten ab. Der Gesandte der Vereinigten Staaten nahm an. Urteil zu gunsten Chiles. 81. Brasilien, Paraguay. 9. Jan. 1872. Feststellimg der während des Krieges zwischen beiden Ländern den Privaten zugefügten Schädigungen. Schiedsr. eine Kommission, die bis 30. Juli 1881 über 805 Forderimgen entschied. 82. Grossbritannien, PortugaL 25. Sept. 1872. Streitig- keiten über den Besitz einiger kleiner Inseln in der Delagoa- Bai. Schiedsr. Präsident der französischen Republik. Urteil 24. Juli 1875 2U Versailles zu grünsten Portugals. 83. Bolivien, Chile. 5. Dez. 1872. Ueber die Ausbeutung — 137 — der im Grenzgebiet liegenden Minen. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen selbst, oder im Falle eine Uebereinstinmiung nicht zu erzielen ist, durch den Kaiser von Brasilien zu ernennenden Oberrichter. Urteil durch Aus- bruch eines Krieges zwischen beiden Ländern verhindert. 84. Kolumbien, Grossbritannien. 14. Dez. 1872. Rechts- verweigerung gegen einen englischen Untertan. Schiedsrichter 2 Konmiissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen, oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung von dem französischen Gesandten in Kolimibien zu ernennenden Oberrichter. Urteil 5. Nov. 1875 zu Bogota zu gunsten Englands. 85. Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 19. März 1872. Grenzstreitigkeiten im Nordwesten des Lake of the Woods bis zu den Rocky Moimtains. Schiedsr. gemischte Kommission, je ein Kommissar beider Nationen. Urteil 1876. 86. Brasilien, Grossbritannien. 22. April 1873. Privatforde- rungen eines englischen Grafen für die seitens seines Vaters Brasilien geleisteten Kriegsdienste. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von ihnen zu wählenden Oberrichter. Urteil 6. Okt. 1873 zu Rio de Janeiro zu gunsten des Rekla- manten. 87. Japan, Peru. 19. Jimi 1873. Anhaltung peruvianischer Schiffe in einem japanischen Hafen. Schiedsr. Kaiser von Russ- land. Urteil 17. Mai 1875 zu Ems zu gunsten Japans. 88. Frankreich, Grossbritannien. 23. Juli 1873. Schädi- gimg englischer Händler durch Veränderung der französischen Bestimmimgen über den Import von Mineralölen. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen dritten gemeinsam von den beiden Regierungen zu ernennenden Schiedsrichter. Ur- teil vom 5. Januar 1874 entschied über 61 Reklamationen. 89. Chile, Vereinigte Staaten. 6. Dez. 1873. Beschlag- nahme eines englischen Walfischfängers im Hafen von Talca- guano unter dem Verdachte des Tabakschmuggels. Der Fall trug sich 1832 zu. Nach vierzigjährigen Verhandlungen Ein- setzung des Schiedsgerichtes. Schiedsr. italienischer Gesandter in Chile. Durch direkten Vergleich vom 18. Dez. 1874 erledigt. 90. Italien, Schweiz. 31. Dez. 1873. Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 Kommissare, die einen dritten zu erwählen haben. - 138 - Dieser letztere entschied durch Urteil vom 23. Sept. 1874 zu Mailand zu gunsten Italiens. 91. Kolnmbien, Vereinigte Staaten. 17. Aug. 1874. Be- schlagnahme eines amerikanischen Dampfers durch kolumbische Insurgenten. Schiedsr. 2 Kommissare mit dem Auftrag zur Wahl eines dritten. In Ermangelung einer Uebereinstimmung sollen zu diesem Zweck zwei besondere Kommissare ernannt werden. Der Oberrichter entschied durch Urteil vom 26. Juli 1875 *^ gunsten der Reklamanten. 92. China, Japan. 1874. Ermordimg von Japanern auf der Insel Formosa. Die Staaten waren bereits zum Kriege bereit ; durch Vermittlung der englischen imd amerikanischen Regierung Schiedsgericht. Schiedsr. Sir Thomas F. Wade, Vertreter Eng- lands in Peking. Urteil 1876 verurteilte China zur Zahlung von 500000 Taels. 93. Persien, Afghanistan. 1874. Aeltere Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. 2 englische Offiziere. Urteil anerkannt. Datum imer- mittelt. 94. Peru, Chile. 2. März 1874. Strittige Ansprüche be- züglich der im gemeinsamen Krieg gegen Spanien engagierten Flotten beider Länder. Schiedsr. C. A. Log an, Vertreter der Vereinigten Staaten in Valparaiso. Urteil 7. April 1875. 95. Chile, Grossbritannien. 4. Jtmi 1875. Verlust eines englischen Schiffes durch Verschulden der Hafenbehörden von Valparaiso. Schiedsr. Deutscher Kaiser. Urteil nicht ermittelt. 96. Kanada, Ontario. 1878. Grenzstreitigkeiten der beiden Provinzen. Schiedsr. 3 Kommissare. Urteil 3. Aug. 1878. 97. Grossbritannien, Liberia. 1878. Langjähriger Grenz- streit. Schiedsr. durch die Regiertmg der Vereinigten Staaten ernannter Kommissar. Kam zu keiner Erledigung. 98 Türkei, Griechenland. 11. Juni 1880. Gebietsstreitig- keiten infolge der Grenzfestsetzungen seitens des Berliner Kon- gresses. Schiedsr. die Berliner Vertreter der Grossmächte. Urteil zu Berlin, i. Juli 1880, wonach Thessalien und ein Teil des Epirus an Griechenland gelangte. 99. Grossbritannien, Nicaragua. ? Jan. 1879. Streitigkeit über die Ausübung der Hoheitsrechte gegenüber den Moskitos- Indianern. Schiedsr. Kaiser von Oesterreich, Urteil 2. Juli 1881 bestimmte genau die Grenzen der Hoheitsrechte Nicaraguas. — 139 — 100. Frankreich, Nicaragua. 15. Okt. 1879. Konfiskation von Waffen an Bord eines französischen Schiffes. Schiedsr. der Kassationshof Frankreichs. Urteil 29. Juli 1880 zu gunsten Frankreichs. loi. Chile, Kolnmbien. ? Okt. 1880. Streit über den Trans- port von Waffen für Peru durch den Isthmus von Panama. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteü imermittelt. 102. Vereinigte Staaten, Frankreich. 15. Okt. 1880. £nt- schädigimgsforderungen von Untertanen beider Länder, die wäh- rend des französisch-mexikanischen Krieges Verluste erlitten. Schiedsr. 3 Kommissare^ von denen einer vom Kaiser von Bra- silien ernannt wurde. Urteil 31. März 1884, wodurch 726 For- derungen zu Lasten der Vereinigten Staaten, 19 zu Lasten Frankreichs erledigt wurden. 103. Honduras, Salvador. 18. Dez. 1880. Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. Don Joaquim Zavala, Präsident der Republik Nicaragua. Urteü erfolgte nicht, da wegen zu später Lieferung des Materiab die Frist überschritten wurde und die vom Schiedsrichter ver- langte Verlängerung der Fimktionsdauer von den beiden Par- lamenten anscheinend nicht votiert wurde. 104. Kolumbien, Costa-Rica. 25. Dez. 1880. Grenzstreitig- keiten über die Auslegung eines Vertrages von 1825. Schiedsr. König von Spanien. Nach dem Tode Alphons XI L wurde die spanische Regierung am 20. Januar 1886 mit dem Schieds- richteramt betraut. Sie weigerte sich, das Schiedsrichter- amt zu übernehmen, ehe nicht ein Streit zwischen Kolmn- bien und Venezuela, in dem die spanische Regierung eben- falls als Schiedsrichter fungierte, erledigt wäre. Als dieser Streit im Jahre 1894 erledigt wurde, erklärte Kolumbien den Vertrag von 1886 als verjährt. Es wurde der Präsident der iFran- zösischen Republik zum Schiedsrichter erwählt. Urteü 11. Sept.. 1900 zu Paris. 105. Niederlande, St. Domingo. 26. März 1881. Konfis- kation eines niederländischen Schiffes durch die Behörden von Monte-Christo unter der Beschuldigung des Waffenschmuggels. Schiedsr. Präsident der französischen Republik. Urteil 16. Mär» 1883 zu gimsten der Niederlande. 106. Grossbritannien, Transvaal. 3. Aug. 1881. Entschädi- gung über die im Kriege beider Mächte durch feindselige — I40 — Handlungen verursachten Schäden. Schiedsr. Kommission von 3 Mitgliedern mit unbeschränkter Vollmacht. Urteil vom April 1882 setzte die Entschädigungssumme für Transvaal fest. 107. Kolumbien, Venezuela. 14. Sept. 1881. Grenzstreitig- keiten. Schiedsr. Alphons XII. von Spanien, nach dessen Tode durch Vertrag vom 15. Febr. 1886 die Königin-Regentin von Spanien. Urteil 16. März 1891 zu Madrid bestimmte die Grenzen. 108. Chile, Frankreicli. 2. Nov. 1881. Abschätzung der aus dem Kriege Chiles mit Bolivia und Peru hervorgegangenen Schädigimgen französischer Untertanen. Schiedsr. 3 Kommissare, deren je einer von den Präsidenten beider Republiken imd vom Kaiser von Brasilien bezw. dem brasilianischen Gesandten in Chile zu ernennen sind. Durch Vergleich vom 26. Nov. 1887 zahlte Chile 300000 Pesetas. 109. Mexiko, Guatemala. 27. Sept. 1882. Grenzstreitig- keiten. Schiedsr. 2 Kommissare. Die Funktion der Kommissare wurde 1886 auf zwei Jahre verlängert. Näheres imermittelt. HO. Grossbritannien, Frankreich. 28. Juni 1882. Fest- stellimg der Grenzen zwischen Franz. Guinea und Sierra Leone. Schiedsr. zwei technische Kommissare. Näheres unermittelt. 111. Chile, Italien. 7. Dez. 1882. Entschädigimgen wie im vorhergehenden Fall. Schiedsr. Zusammensetzimg in derselben Weise. Vergleich vom 12. Jan. 1888 zu Santiago; Chile zahlte 297 000 Pesetas. 112. Chile, Grossbritannien. 4. Jan. 1883. Entschädigungen wie No. 108 und iii. Schiedsr. in derselben Weise zusammen- gesetzt wie No. 108. Durch Vergleich von Santiago, 29. Sept. 1887, zahlte Chile 100 000 Pesetos. 113. Chile, Fem. 20. Okt. 1883. Entschädigung chile- nischer Bürger für die im Kriege mit Peru erlittenen Verluste. Schiedsr. 3 Kommissare, von denen je einer von den Präsidenten der beiden Republiken und von der Königin der Niederlande zu ernennen war. Dieses Schiedsgericht wurde erst 1897 organi- siert. UrteÜ nicht ermittelt. 114. Chile, Frankreich, Grossbritannien, Peru. 20. Okt. 1883. Ueber den Verkauf einer MUlion Tonnen Guano, die Chile bewerkstelligte, als es in seinem Kriege mit Peru einige peru- vianische Provinzen okkupiert hielt. Einer der kompliziertesten Schiedsgerichtsfälle. Im Friedensvertrag von 1883 wurde die — 141 — schiedsrichterliche Zuerteilung einer in England deponierten Summe für die Geschädigten vorgesehen. Später schloss Chile einen einseitigen Vertrag über die Guanoansbeutung mit Frank- reich, gegen den Peru protestierte. Schiedsr. 3 Mitglieder des Schweizer Bundesgerichtes. Urteil zu Rapperswyl 16. Nov. 1901. Chile zur Zahlimg von 50 0/0 der Guanoverkauf -Erträge von 1882 bis 1900 verurteilt. 115. China, Vereinigte Staaten. ? ? 1884. Ueber die Ver- hinderung der Ausnützung einer einem amerikanischen Bürger gewährten Fischereikonzession durch die chinesischen Behörden. Schiedsr. die Konsuln Grossbritanniens und der Niederlande. Urteil zu Swatow, 24. Mai 1884 zu gunsten der amerikanischen Reklamation. 116. GrosBbiitannien, Transyaal. 27. Febr. 1884. Streit über die südöstliche Grenze der südafrikanischen Republik. Schiedsr. Melius de Villiers, Richter am obersten Gerichtshof des Oianjef reistaats ; ernannt durch den Präsidenten des Oranje- freistaats. Durch Urteil zu Kunana, 5. Aug. 1885, wurde die Grenze festgestellt. 117. Bolivien, Chile. 4. April 1884. Abschätzung der Schäden, die chUenische Bürger in dem Kriege beider Länder durch Konfiskationen seitens der bolivianischen Behörden er- litten. Schiedsr. 2 Kommissare mit eventl. Rekurs an einen von den beiden Regierungen gemeinsam unter den bei Chile akkre- ditierten diplomatischen Vertretern neutraler Länder zu wählen- den Oberrichter. Näheres unermittelt. 118. Vereinigte Staaten, Haiti. 28. Mai 1884. Entschädi- gungsforderungen zweier amerikanischer Bürger an die Re- gierung von Haiti. Schiedsr. WUliam Strong, Ehrenrichter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Urteil bewilligte den beiden Bürgern Entschädigungssummen, deren Auszahlung die Vereinigten Staaten als auf irrtümlichen Auslegungen und in Unkenntnis neu bekannt gewordener Dokumente beruhend^ nicht einforderte. 119. Deutschland, Grossbritannien. 21. Juni 1884. Ent- schädigung deutscher Staatsangehöriger für ihren Besitz der an Grossbritannien abgetretenen Fidschi-Inseln. Schiedsrichter 2 Kommissare. Das Urteil von London, 15. April 1885, war in Form eines Ratschlages gekleidet und wurde» obwohl es nur — 142 — 8 o/o der deutschen Forderungen bewilligte, so ausgeführt, wie es gefällt wurde. 120. Eoliunbien, Ecuador. 28. Juni 1884. Forderungen ko- lumbischer Bürger an die Republik Ecuador. Das eingesetzte Schiedsgericht erledigte 37 Forderungen. 121. Dentschland, Chile. 23. Aug. 1884. Entschädigung deutscher Staatsangehöriger für die ihnen während des Krieges zwischen Chile, Peru und Bolivia zugefügten Verluste. Schiedsr. gemischte Kommission von drei Mitgliedern, von denen je ein Mitglied vom Präsidenten der Republik Chile, vom deutschen Kaiser und vom Kaiser von Brasilien ernannt wird. Vergleich von Santiago 22. AprU 1887. 122. Belgien, Chile. Entschädigung belgischer Staatsange- höriger für die im Kriege Chiles, Perus und Bolivias erlittenen Verluste. Die Reklamationen wurden von einem chilenisch-ita- lienbchen Tribunal zurückgewiesen. 123. Deutschland, Grossbritannien. Besitznahme der afri- kanischen Küste vom 26. Breitengrad bis zu Kap Frio. Schiedsr. 2 Kommissare. Erledigung durch ein Protokoll vom 15. Juli 1886 zu Berlin. 124. Vereinigte Staaten, Haiti. 25. Jan. 1885. Entschädi- gung amerikanischer Bürger für ihre Verluste durch Unruhen. Schiedsr. Kommission von 4 Mitgliedern. 22. und 24. April 1885. Entscheidung über einen Teil der Forderungen. 125. Spanien, Vereinigte Staaten. 28. Febr. 1885. Be- strafung eines Schiffskapitäns wegen angeblicher Einschmugge- lung von Petroleum seitens der Hafenbehörden von Manilla. Konfiskation und Verkauf des Schiffes, nachdem sich der Ka^ntän weigerte, die Strafe zu zahlen. Der Vorfall ereignete sich 1879. Schiedsr. italienischer Gesandter in Madrid. Urteil 27. Juni 1885 zu Madrid« Die Ansprüche der Reklamation wurden anerkannt. 126. Oesterreich-Ungarn, Chile. Entschädigung der öster- reich-imgarischen Untertanen für die im Kriege Chiles, Perus und Boliviens erlittenen Verluste. Schiedsr. dieselben wie oben bei No. 121. Vergleich von Santiago 22. April 1887. 127. Deutschland, Spanien. ? Sept. 1885. Karolinenstreit. Schiedsr. Papst. Urteil 22. Okt. 1885 zu Rom erkennt die Oberhoheit Spaniens über den Karolinen-Archipel an. 128. Grossbritannien, Russland. 10. Sept. 1885. Grenz- — 143 — regulierung in Afghanistan. Schiedsr. 2 Kommissare. Protokoll vom 10. Juli 1887 wurde von den Mächten approbiert. 129. Chile, Schweiz. 19. Jan. 1886. Entschädigimgsf orde- rungen wie No. 114, 121, 122, 126. Schiedsr. wie No. 121. Vergleich wie bei No. 121. 130. Kolumbien, Italien. 24. Mai 1886. Konfiskation der Güter eines italienischen Untertanen. Ein Krieg wurde nur durch die Vermittlung Spaniens vermieden. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteil Washington 2. März 1897 zu gunsten des Reklamanten. 131. Costa-Rica, Nicaragua. 24. Dez. 1886. Streitigkeiten über die Grenzbestimmungen eines Vertrages von 1858. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteil zu Washington 22. März 1888 wurde .akzeptiert, aber wegen verschiedener Hindemisse nicht ausgeführt. Unterm 27. März 1896 wurde neues Schieds- gericht eingesetzt, das noch nicht geurteilt hat. 132. Spanien, Grossbritannien. ? April 1887. Zusanunen- stoss eines spanischen Kriegsschiffes mit einem englischen Han- delsschiff. Schiedsr. 2 Kommissare und der in Madrid akkredi- tierte italienische Gesandte als Oberrichter. Urteil 5. Dez. 1887. Näheres nicht ermittelt. 133. Kolumbien, Ecuador, Peru. i. Aug. 1887. Grenz- streitigkeiten zwischen Ecuador und Peru. Schiedsr. König von Spanien. Im Jahre 1894 trat auch Koliunbien dem Schieds- gerichtsabkommen bei. Das Verfahren ist noch anhängig. 134. Bakweva, Bamangwato. 1887. Streit zweier afrika- nischer Eingeborenenstämme über die Rechte an gewissen Quellen imd an dem Platz Lopepe. Schiedsr. ein Beamter der Verwaltung von Betschuanaland. Urteil erfolgte und wurde von beiden Stämmen freudig akzeptiert. 135. Vereinigte Staaten, Marokko. 1888. Entschädigung für die Verhaftung eines amerikanischen Konsularschützlings. Schiedsr. gemischte Kommission mit einem vom amerikanischen Konsul in Tanger eventuell zu ernennenden Oberrichter. Urteil nicht ermittelt. 136. Guatemala, Mexiko. 26. Jan. 1888. Entschädigtmgs- ansprüche von Angehörigen beider Staaten. Schiedsr. 2 Kom- missare mit eventl. Rekurs an einen dritten von ihnen oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung vom Sekretär der äusseren — 144 — Angelegenheiten Mexikos und dem diplomatischen Vertreter Gua- temalas in Mexiko zu ernennenden Oberrichter. Entscheidung^ 22. Dez. 1891. 137. Vereinigte Staaten, Haiti. 24. Mai 1888. Verhaftung eines amerikanischen Bürgers. Schiedsr. Porte Moore. Urteil 4. Dez. 1888 teilweise zu gunsten des Reklamanten. 138. Frankreich, Niederlande. 29. Nov. 1888. Grenz- streitigkeiten in Guayana. Schiedsr. Kaiser von Russland. Ur- teil zu Gatschina, den 13. Mai 1891, zu gimsten der Niederlande. 139. Dänemark. Vereinigte Staaten, 6. Dez. 1888. Be- schlagnahme zweier amerikanischer Schiffe seitens der dänischen Behörden in St. Thomas. Schiedsr. Edmond Monson, Gesandter der Vereinigten Staaten in Athen. Urteil Athen, 22. Jan. 1890 zu gunsten Dänemarks. 140. Costa-Rica, Nicaragua. 10. Jan. 1889. Grenzstreitig- keiten aus Anlass des projektierten Nicaraguakanals. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Ratifikation des Schieds-^ gerichtsabkonmiens erfolgte nicht, es wurde als verjährt be- zeichnet. 141. Vereinigte Staaten, Mexiko, i. März 1889. Grenz- streitigkeiten infolge von Veränderungen des Bettes der Grenz- flüsse. Schiedsr. 2 Kommissare mit unbegrenzter Vollmacht^ mit Ausnahme für den Fall, dass eine der beiden Regierungen einen Monat nach der Entscheidung Protest erheben sollte, oder dass beide Kommissare zu einem Uebereinkommen nicht ge- langen könnten. Der Streit ist noch anhängig. 142. Deutschland, Grossbritannien. ? April 1889. Streit der deutschen Witu-Eisenbahngesellschaft imd der englischen Westafrikakompagnie über Verpachtung der Zölle und Verwal- tung der Insel Lamu. Schiedsr. Baron Lambermont, General- sekretär im belgischen Ministeriimi des Auswärtigen. Urteil Brüssel, 17. Aug. 1889, sprach beiden Parteien das Recht ab^ das allein dem Sultan von Sansibar zustehe. 143. Argentinien, Brasilien. 7. Sept. 1889. Grenzstreit um ein Gebiet von 30,621 Quadratkilometern. Schiedsr. Präsident der Vereinigten Staaten. Urteü Washington, 7. Sept. 1889, zu gunsten Brasiliens. 144. Kongostaat, Portugal. 7. Febr. 1890. Eventuelle — 145 — Grenzstreitigkeiten» Schiedsr*, im voraus bestimmt: Schweizer Bundesrat, Vergleich zu Brüssel, 25. Mai 1891. 145. Italien, Persien. 5. Jimi 1890. Konfiskation von Zoll-, gutem eines italienischen Staatsangehörigen. Schiedsr. englischer« Gesandter in Konstantinopel imd auf dessen Wimsch der bel- gische Gesandte und der deutsche Legationsrat in Konstantinopel. Urteil 12. Juni 1891 zu Therapia zu gunsten des Reklamanten. 146. Dentschland, Grossbritannien, i. Juli 1890. Grenz- bestimmungen in Südafrika im Süden der Sklavenküste und der Walfisichbai. Die Regierungen behielten sich, ehe sie sich einem Schiedsgericht unterwarfen, ein definitives Arrangement innerhalb zweier Jahre vor. Näheres unermittelt. 147. Grossbritannien, Haiti. 1890. Diverse Entschädigungs- ansprüche englischer Staatsangehöriger. Schiedsr. 2 Kommissare mit Befugnis zur Wahl eines Oberrichters. Urteil nicht er-, mittelt. 148. Frankreich, Haiti. 1890. Diverse £^ntschädigungs- . ansprüche französischer Staatsangehöriger. Schiedsr. wie oben. Urteil unermittelt. 149. Persien, Afghanistan. ? Jan. 1891. Langer, bereits sehr ernster Grenzstreit beider Länder im Haschtadan-Distrikt. Schiedsr. General Mac Lean, ernannt vom Vizekönig von Indien. Urteil vom Schah und Emir anerkannt. 150. Frankreich, Venezuela. 24. Febr. 1891. Rechtsver- weigerung gegen einen französischen Bürger im Jahre 1867. Schiedsr. Präsident der Schweizer Eidgenossenschaft. Urteil Bern, 30. Dez. 1896, sprach dem Reklamanten ca. 10 0/0 seiner Forderungen zu. ^151. Frankreich, Grossbritannien. 11. März 1891. Streitig- keiten über die Hiunmerfischerei an der Küste von Neufund- lands herrührend aus dem Utrechter Vertrag von 17 13. Schiedsn die Rechtsgelehrtcn Martens, Rivier imd Gram. Dürfte durch, die französisch-englische Kolonial-Entente vom 8. April 1904 erledigt sein. 152. Grossbritannien, PortngaL 11. Juni 1891. Grenz- stxeitigkeiten im Zambesigebiet. Bis jetzt is.^ das Schiedsgericht noch nicht eingesetzt. 153. Vereinigte Staaten, Grossbritannien, Portugal. Streit über di^ Annullierung einer Eisenbahnkonzession in Lamrenzo- 10 — 146 — Marquez, die einem amerikanischen Bürger gewährt wurde, der sie einer portugiesischen Gesellschaft abtrat, die sie wieder einer englischen GeseUschaft verkaufte. Schiedsr. drei vom Prä- sidenten der Schweizer Eidgenossenschaft ernannte Rechts- gelehrte. Urteil Bern, 30. Aug. 1891, zu ung^unsten Portugals. 154. Italien, Portugal, i. Sept. 1891. Schädigung eines italienischen Untertanen durch sanitäre Massnahmen der Hafen- behörden von Saint Vincent auf Cap Vert. Schiedsr. ein von der Königin von Holland ernannter Kommbsar. Urteil Haag, 12. März 1893. Teilweise Anerkennung der Ersatzansprüche des Reklamanten. 155. Vereinigte Staaten, Venezuela. 19. Jan. 1892. Be-> schlagnahme zweier Schiffe einer amerikanischen Handelsgesell- schaft durch venezolanische Behörden in den Jahren 1871 und 1872. Schiedsr. 2 Kommissare, der dritte von beiden zu wählen, oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung von dem bel- gischen oder schwedisch-norwegischen Gesandten in Washington zu bezeichnen. Urteü 29. Jan. 1895. Teilweise Anerkennung der Forderungen. 156. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 29. Febr. 1892. Der berühmte Behringsmeerstreit. Die Vereinigten Staaten beanspruchen die Rechtshoheit im Behringsmeer zum Schutz der Robben und zur Regelung des Fanges dieser Tiere. In Ausübung dieses Rechtes wurden verschiedene englische Schiffe beschlagnahmt. Schiedsr. 7 Kommissare, von denen je zwei von den streitenden Parteien, die drei anderen von dem Präsidenten der französischen Republik, dem Könige von Italien imd dem König von Schweden und Norwegen ernannt werden. Urteil 15. Aug. 1893 zu Paris beschränkte die Rechtshoheit der Vereinigten Staaten auf ein bestimmtes Gebiet und regelte den Robbenfang für das nicht dieser Rechtshoheit unterliegende Gebiet 157. Chile, Frankreich. 23. Juli 1892. Guanostreit (siehe No. 114). 158. Cliiley Vereinigte Staaten. 7. Aug. 1892. Verschiedene Privatforderungen amerikanischer Bürger, die zumeist aus dem Kriege Chiles mit Peru 1879/82 und dem Bürgerkriege 1890/91 herrühren. Schiedsr. 3 Kommissare, von denen je einer von den Präsidenten der im Streit liegenden Republiken, der dritte von — 147 — diesen beiden, oder in Ermangelung einer Uebereinstimmung vom Präsidenten der Schweizer Eidgenossenschaft ernannt wird. 25 Reklamationen bis 1894 erledigt, über den Abschluss der weiteren Arbeiten noch nichts bekannt. 159. Frankreich^ Grossbritaniiieii. 21. Nov. 1892. Protest der französischen Regierung gegen die von Sansibar einem Privatmann erteilte Konzession der Münzprägung. Der Protest richtete sich gegen England, dessen Schutzstaat Sansibar war. Schiedsr. Richard Biddulph Martin. Urteil 19 Juli 1893, nicht veröffentlicht. 160. Ecuador, Vereüiigte Staaten. 28. Febr. 1893. Ver- haftung eines amerikanischen Bürgers unter der Beschuldigung der Teilnahme an einem Komplott. Schiedsr. diplomatischer Vertreter Englands bei der Republik Ecuador. Erledig^ung in- folge eines Vergleiches. 161. Chile, Grossbritannieii. 26. Sept. 1893. Entschädigung englischer Bürger aus dem chilenischen Bürgerkriege von 1891. Schiedsr. 3 Kommissare, je einer von den Parteien, der dritte durch diese beiden. UrteU 4. März 1896 erledigte loi Rekla- mationen. 162. Grossbritannien, Transyaal. 11. Juli 1894. Bestim- mungen der südafrikanischen Republik über die Einwanderung von Kulis, die die englische Regierung auf die Eingeborenen Engliscfh-Indiens nicht anwendbar bezeichnete. Schiedsr. Ober- richter des Oranjefreistaates. Urteil Bloemfontein zu gunsten Transvaals. 163. Honduras, Nicaragua. 7. Okt. 1894. Grenzbestunmun- gen. Sdiiedsr. gemischte Kommission, mit Rekurs an ein Schieds- gericht von drei Mitgliedern, von denen je einer von den beiden Parteien, der dritte von den beiden erwählten Richtern aus dem bei Guatemala akkreditierten diplomatischen Korps zu bestimmen ist. Im Falle eine Einigung nidht erzielt werden kann, soll die spanische Regierung den Oberrichter ernennen. Die Sache ist noch anhängig. 164. Chile, Frankreich. 19. Okt. 1894. Entschädigungs- ansprüche französischer Bürger aus dem chüenischen Bürger- kriege 1891/92. Schiedsr. 3 Mitglieder, von denen je eines von den Präsidenten der streitenden Staaten und das dritte von den 10«' — 148 — beiden Staaten gemeinsam zu ernennen bt. Vergleich vom 2. Fe- bruar 1896. 165. Grossbritannien, Portugal. 7. Febr. 1895. Grenz- streitigkeiten über das Plateau von Manida am Zambesi. Schiedsr. Paul Honor^ Vigliani, italienischer Senator und Staatsminister. Urteil Florenz, 30. Jan. 1897, fixierte die Grenzen. 166. Honduras, San Salvador, i. März 1895. Grenzstreitig- keiten. Sdhiedsr. wie bei No. 163. .1900 noch anhängig. 167. Onatemala, Honduras. Grenzstreitigkeiten. Sdhiedsr. 2 Kommissare*. Falls diese nidht zu einer Einigung gelangen sollten, ist die freundliche Verständigung der beiden Regienmgen, oder das Urteil eines der Präsidenten der Republiken von San Salvador, Nicarag^ua oder Costa Rica, eventuell des Königs von Spaniens oder eines Präsidenten der südamerikanischen Re- publiken vorgesehen. Die Arbeiten sind anscheinend noch nicht begonnen. 168. Guatemala, Mexiko, i. April 1895. Okkupation des westlichen Ufers des Rio Lancantimi durch die bewaffnete Macht Guatemalas. Das Recht zu dieser Okkupation wurde anerkannt, doch erklärte sich die Regierimg von Guatemala bereit, die mexikanischen Bürger zu entschädigen. Die Höhe der Ent- schädigungen soll das Schiedsgericht entscheiden. Schiedsr. spa- nischer Gesandter in Mexiko. Urteü 15. Jan. 1898. 169. Grossbritannien, Niederlande. 16. Mai 1895. Ent- schädigung für die ungerechtfertigte Gefangennahme eines eng- lischen Schiffskapitäns. Schiedsr. Professor F. de Martens, der auf Wunsch der Parteien vom Kaiser von Russland bezeichnet wurde. Urteil 13. Febr. 1897 zu gunsten der Reklamanten. 170. Haiti, San Domingo. 3. Juli 1895. Grenzstreitigkeiten Schiedsr. der Papst. Näheres noch nicht ermittelt. 171. Chile, Schweden-Norwegen. 6. Juli 1895. Forde- rungen schwedisch-norwegischer Staatsangehöriger aus im chile- nischen Bürgerkrieg erlittenen Verlusten. Schiedsr. das englisch- chilenische Tribunal (siehe No. 161). Urteil 4. März 1896. 172. Bolivien, Peru. 26. Aug. 1895. Militärische Ueber- fälle bolivianischen Gebietes. Die geforderten Entschädigungen wurden geleistet, die Erweisung von Ehrenbezeugungen der bolivianischen Fahne verweigert. Dieser Pimkt bildete Gegen- — 149 — stand der schiedsrichterlichen Entscheidung. Schiedsr. Brasilien. 1900 noch anhängig. 173. Grossbritannien, Nicaragua, i. Nov. 1895. Vorgehen Nicaraguas gegen englische Untertanen, die sich an einem Aufstand beteiligten. England verweigerte jede Beteiligimg an einem Schiedsspruch imd okkupierte nach vorher- gegangenem Ultimatum Corinto. Durch Vermitte- lung der zentralamerikanischen Republiken und der Vereinigten Staaten gab Nicaragua nach imd verpflichtete sich zu Ent- schädigfungen, die durch ein Schiedsgericht festgesetzt werden sollten. Schiedsr. 3 Mitglieder, je eines durch die beiden Staaten, das dritte, ein Jurist, sollte von den beiden Gewählten gemeinsam, im Falle das nicht möglich, vom Schweizer Bundespräsidenten unter den nichtamerikanischen Staatsangehörigen gewählt werden. Näheres imermittelt. 174. Brasilien, Italien. 3. Dez. 1895. Forderungen italie- nischer Bürger an die brasilianische Regierung. Schiedsr. Prä- sident der Vereinigten Staaten. Die Abmachung wurde von der brasilianischen Nationalversanmüung nicht ratifiziert und durch Vergleich 19. Nov. 1895 erledigt. 175. Deutschland, Haiti. 1895. Forderungen deutscher Untertanen an die Regierung von Haiti. Schiedsr. ebenso wie oben No. 147 imd No. 148. Urteil ebenso wie oben. 176. Grossbritannien, Frankreich. 15. Jan. 1896. Fest- setzimg der Grenze am imteren Niger. Schiedsr. eine gemischte Konunission. Ergebnis die Konvention vom 14. Juni 1898 zu Paris; ratifiziert 13. Jxmi 1899. 177. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. 8. Febr. 1896. Entschädigung für seitens Amerika beim Robbenfang beschlag- nahmte englische Schiffe. Diese schiedsgerichtliche Erledi- gung schliesst sich an den Behringmeerstreit an (No. 156). Schiedsr. 2 Kommissare, die im Falle der Uneinigkeit sich an ihre Regierungen zu wenden haben. Falls diese sich nicht ver- ständigen können, sollen sie gemeinsam:, eventl. mit dem Schweizer Bimdespräsidenten, einen Oberrichter wählen. Urteil Victoria, 27. Dez. 1897. 178. Brasilien, Italien. 12. Febr. 1896. Entschädigimg italienischer Staatsangehöriger für Requisitionen der brasilia- nischen Behörden während der Feindseligkeiten gegen die föde- — ISO - ralistischen Truppen. Schiedsr. 2 Kommissionen, die eine für den Staat Rio Grande, die andere für den Staat Santa Ca- terina. Beide wurden gebüdet durch den Gouverneur des be- treffenden Staates imd den Konsul Italiens mit eventl. Rekurs an den deutschen Konsul. Auf Grund der Entscheidungen des Schiedsgerichtes kam i8. Juni 1898 ein Arrangement zustande. 179. Gosta-Bica, Nicaragna. 27. März 1896. Technische Durchführung der Grenzregulierung. Schiedsr. ein von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannter Ingenieur, der in Streitfällen der Demarkationskommission zu entscheiden hatte. £r traf von 1897 bis 1900 5 Entscheidimgen. 180. Argentinien, Chile. 17. AprU 1896. Grenzstreitig- keiten über die TeUungslinie der Anden und die Ufer der Magelhaensstrasse. Die Streitigkeiten führten zu starken und langwierigen Differenzen. Schiedsr. Königin von England. Ur- teil durch den König Eduard von England, Nov. 1902. 181. Kolumbien, Grogsbritannien. 31. Juli 1896. Streitig- keiten einer englischen Eisenbahnbau-Gesellschaft mit den ko- lumbischen Behörden. Schiedsr. drei vom Schweizer Bimdesrat zu bezeichnende Juristen. 182. Gosta-Biea, Kolumbien. 4. Nov. 1896. Grenzstreitig- keiten. Schiedsr. 3 Mitglieder, ernannt von Felix Faure, Präsi- dent der französischen Republik. Z. Zt. noch anhängig. 183. Frankreich, DeutBchland. 1897. Grenzstreit über das Hinterland von Togo. Schiedsr. gemischte Kommission. Urteil II. Juli 1897. 184. Japan, Hawai. 1897. Streit über die Japanesenein- wanderung auf den Sandwichsinseln. Schiedsr. 2 Kommissare, die einen Oberrichter wählen. Urteil hinfällig. Die Annexion der Inseln durch Amerika imterbrach wahrscheinlich die Ver- handlungen. 185. Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 30. Jan. 1897. Grenzfeststellung zwischen Alaska und den engUschen Be- sitzungen. Schiedsr. gemischte Kommission von 4 Mitgliedern. Oberrichter Lord Alvestone. Urteil 20. Okt. 1903 zum grössten Teü zu gimsten der Vereinigten Staaten. Der Urteilsspruch erregte in Kanada grosse Unzufriedenheit, wurde aber doch akzeptiert. 186. G^ossbritannien, Deutschland. 1897. Forderungen der — isi — Gebrüder Dennhardt an die Regierung von Südafrika. Schiedsr. eine Kommission zu Sansibar. Ansdieinend noch anhängig, 187. Chile, Frankreich. ? ? 1897. Forderungen eines fran- zösischen Reeders. Schiedsr. Biest Gana, Decrais, Edmond Mon- son. Urteil zu gunsten des Reklamanten. Näheres nicht ermittelt. 188. Vereinigte Staaten, Slam. ? ? 1897. Tätlichkeiten gegen einen amerikanischen Konsul. Schiedsr. John Barrett imd Pierre Orts. Urteil zu Chiengmai, 20. Sept. 1897, bestimmte die Bestrafung der Schuldigen und forderte den Ausdruck des offi* ziellen Bedauerns seitens der siamesischen Regierung. 189. GroBsbritannien, Venezuela. 1896. Grenzstreitigkeiten in Guayana. Nur durch eine Intervention der Vereinigten Staaten wurde der Krieg vermieden. Schiedsr. 5 Juristen, wovon zwei von England, zwei im Namen Venezuelas vom Präsidenten und dem obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der dritte von den vier gewählten Schiedsrichtern, eventl. vom König von Schweden-Norwegen zu erwählen sind. Urteil vom 3. Okt. 1899 zu Paris. 190. Vereinigte Staaten, Mexiko. 2. März 1897. Be- schwerden zweier amerikanischer Bürger gegen die Massnahmen der amerikanischen Behörden. Schiedsr. argentinischer Vertreter in Madrid. Urteil Madrid, 19. Nov. 1897, verwarf die An- sprüche der Reklamanten. 191. Brasilien, Frankreich. 10. April 1897. Streitigkeiten um die Grenze von Guayana. Feststellung über den im Utredhter Vertrag von 17 13 erwähnten Fluss Oyapoc. Schiedsr. Schweizer Regierung. Urteil Bern, i. Dez. 1900, zu gunsten Brasiliens. 192. Chile, Frankreich. 3. Juli 1897. Privatforderungen eines französischen Bürgers aus Verträgen mit der chilenischen Regierung. Schiedsr. Eduard H. Strobel. Urteil durch An- nahme eines Ausgleiches mit den Erben des Reklamanten hin- fällig geworden. 193. Lippe-Schanmbnrg, Lippe-Biesterfeld. 1897. Erbfolge- streit der beiden Häuser in bezug auf den Thron von Lippe- Detmold. Schiedsr. durch Vermittelimg des deutschen Reichs- kanzlers, der König von Sachsen. Urteil Juli 1897 zu gunsten Lippe-Biesterfelds. 194. Vereinigte Staaten, Haiti. 1897. Forderungen eines - 152 - amerikanischen Bürgers. Schiedsr. 1897 von Haiti vorgeschlagen, von den Vereinigten Staaten akzeptiert. Näheres imbekannt. 195. Vereinigte Staaten, Slam. 26. März 1897. Entschädi- -gungsfordenmgen eines amerikanischen Bürgers für die Ge- fährdung der ihm gewährten Konzessionen. Schiedsr. Nikolas V. Haasen, Generalkonsul von Grossbritannien in Shanghai. Urteil 21. Mai 1898 zu gunsten der Erben des Reklamanten, 196. Griechenland, Türkei. 22. Nov. 1897. Differenzen über die laut Friedensvertrag vom 22. Nov. 1897 zu errichtende Konsular-Konvention. Schiedsr. Vertreter der Grossmächte in Konstantinopel. Entscheidung durch Formulierung der Kon- vention, 20. März 1901. 197. Guatemala, Italien. 18. März 1898. Entziehung des Lehramtes, das eine Italienerin in Guatemala bekleidete. Schiedsr. F. Garcia Gomez de la Serna, ernannt vom König von Spanien. Urteü 12. Oktober 1898, Madrid, gewährt der Reklamantin ca 10 0/0 ihrer Fordenmgen. 198. Belgien, Grossbritannien. 19. März 1898. Entschädi- gung wegen Einspemmg und Ausweisung eines englischen Unter- tanen in Belgien. Schiedsr. Arthur Desjardin, Generaladvokat des französischen Kassationshofes. UrteU Paris, 26. Dez. 1898, Abweisung der Forderung. 199. Ecuador, Italien. 28. März 1898. Ausweisung italie- nischer Klosterbrüder aus Ecuador. Schiedsr. 2 Kommissare mit der Befugnis, im Falle der Uneinigkeit einen dritten zu ernennen. Urteil nicht ermittelt. 200. Chile, Peru. 16. April 1898. Chile verpflichtete sich im Friedensvertrag von 1883, in den von Peru abgetretenen Provinzen über deren endgültige Zugehörigkeit binnen zehn Jahren ein Plebiszit zu veranstalten. Die Veranstaltimg des Plebiszits unterblieb. Schiedsr. Königin-Regentin von Spanien. Das chUenische Parlament verlangte eine andere Fassung der Konvention. Die Sache ist 1900 noch in der Schwebe. 201. Costa-Rica, Republik Zentral- Amerika. 26. AprU 1898. Gegenseitige Reklamationen brachten die beiden Länder an den Rand eines Krieges. Guatemala intervenierte. Schiedsr. 3 Kommissare, je einer von den streitenden Parteien imd der Republik Guatemala. Wegen Auflösung der Republik von Zen- tral-Amerika scheint das Abkommen nicht ratifiziert zu sein. — 153 — 202. Yereiiilgte Staaten, Pem. 17. Mai 1898. Tätlichkeiten gegen Person und Besitz eines amerikaniscfaen Bürgers. Schiedsr. Samuel H. Strong, Richter am obersten Gerichtshof von Kanada. Urteil vom 15. Okt. 1898 setzte die Entschädigungssimune fest. 203. Argentinien, Chile. 2. Nov. 1898. Weitere Grenz- regulierungen in Ergänzung der in No. 180 erwähnten Streitig- keiten. Schiedsr. ein chilenischer, ein argentinischer Delegierter und der Vertreter der Vereinigten Staaten in Argentinien. Urteil erfolgte nicht, nur ein Protokoll über das Ergebnis der Be- ratungen wurde niedergelegt. 204. Grossbritannien, Bnssland. 1898. Entschädigungs- ansprüche für die Aufbringung kanadischer Schiffe im Behring- meer. Schiedsr. Professor Rivier in Brüssel, nach dessen Tod Professor Matzen, Kopenhagen. Zur Zeit noch anhängig. 205. Grossbritannien, Frankreich. 14. Febr. 1898. Weitere Grenzregulierungen am Niger. Schiedsr. eine gemischte Kom- mission. Anscheinend noch anhängig. 206. Grossbritannien, Brasilien. 6. Nov. 1901. Streit über die Guayana-Grenze. Schiedsr. italienischer Senator Visconti- Venosta. Urteü 15. Febr. 1904 zu Rom regelt die Grenzlinie. 207. Grossbritannien, Deutschland, Vereinigte Staaten. 1899. Schwierigkeiten auf Samoa infolge der Thronfolgestreitig- keiten und des daraus entstandenen Bürgerkrieges. Schiedsr. die von den drei interessierten Mächten eingesetzte „gemischte Samoa-Kommission**, bestehend aus Mr. C. N. E. Eliot für Eng- land, Bartlett Tripp, ehemaligem Gesandten in Oesterreich, für die Vereinigten Staaten, Baron v. Stemberg, Sekretär bei der Washingtoner Gesandschaft, für Deutschland. UrteU Washing- ton, 2. Dez. 1899. 208. Deutschland, Grossbritannien, Vereinigte Staaten. 7. Nov. 1899. Verletzung der Interessen deutscher Ansiedler durch die Folgen der Ausschiffung englbcher und amerikanischer Seeleute auf Samoa. Die Regierungen von London und New- York verweigerten Entschädigung, mit dem Hinweis, dass die Landung ihrer Streitkräfte absolut unumgänglich war, lun ihre von den Rebellen bedrohten Landsleute wirksamer zu schützen. Schiedsr. König Oskar von Schweden und Norwegen. Dieser wählte den Minister Hagerup, den Dr. Annerstedt und v. Ceder- — 154 — krantz zu Hilfskräften. Urteil Okt. 1902 zu gunsten Deutsch- lands. Die Entschädigungssumme belief sich auf i 250 000 Frcs. 209. GroBsbritannieii, Honduras. 20. März 1899. Anhal- timg eines englischen Schiffskapitäns durch die Hafenbehördeo von Roatän im Juli 1892. Schiedsr. interimbtischer Geschäfts- träger der Vereinigten Staaten in Guatemala. Urteil zu Guate- mala, 18. April 1899, bewilligte einen kleinen Teil der geforderten Entschädigungssumme. 210. Italien, Fem. 25. Nov. 1899. Entschädigung für die seitens der italienischen Staatsangehörigen im peruvianischeD Bürgerkrieg 1894/95 erlittenen Verluste. Schiedsr. Vertreter Spaniens in Peru. Urteü unermittelt. 211. Vereinigte Staaten, Guatemala. 23. Febr. 1900. For- derungen eines amerikanisdien Bürgers. Schiedsr. und Urteil unermittelt. 212. Vereinigte Staaten, Nicaragua. 22. März 1900. Kon- fiskation von Schiffen und Gütern amerikanischer Bürger. Schiedsr. General E. P. Alexander. Urteil noch nicht ergangen. 213. Bolivien, Chile. Entschädigung bolivianischer Bürger für Verluste im Kriege mit Chile 1891/92. Schiedsr. Vertreter Grossbritanniens in Chüe. Das Verfahren ist noch anhängig. 214. Vereinigte Staaten, Bassland. 8. Sept. 1900. Kape- rimg amerikanischer Schiffe durch russische Kreuzer während des Robbenfang-Zwistes im Behringmeer 1892. Schiedsr. T. M. C. Asser, Mitglied des niederländischen Staatsrates. Urteil 29. Nov. 1902 im Haag. 215. Vereinigte Staaten, San Salvador. 19. Dez. 1901. Ent- schädigtmgsforderungen einer amerikanischen Handelsgesellschaft infolge der Aneignimg ihrer Konzessionen seitens der Regierung von San Salvador. Objekt eine halbe Million Dollar. Schiedsr. Oberrichter von Kanada, Henry Strong, Oberrichter von San Salvador, David Castor, Don Dickinson von Detroit. Urteil 8. Mai 1902 gewährte den Interessenten eine Entschädigung von 523 178 Dollar. 216. Italien, Peru. 1901. Interpretation eines Artikels des Handels- und Sdhiffahrtsvertrages von 1874. Schiedsr. Winkler, Präsident des Schweizer Bundesgerichts. Die Parteien sollten ihre Schriftsätze bis zum 20. Nov. 1901 einreichen. Zur Zeit noch anhängig. — 155 - 217- Grossbritannieiif Frankreich. 3. Aug. 1901. Ent- schädigungsansprüche Englands anlässlich des Renkontres eines französischen Detachements mit englischen Truppen in Waima. Schiedsr. Baron Lambemx)nt. Urteil Brüssel, 15. Juli 1902, Frankreich zahlt 90CX) Lstr. für die Opfer von Waima. 218. Grossbritannien, Frankreich. 3. Aug. 1901. Kape- rung des französischen Schiffes „Sergeant Molamine*' durch die englischen Behörden am Niger. Schiedsr. Mr. Lambermont in Brüssel. Urteil 15. März 1902. England zahlt 6500 Lstr. an Frankreich. 219. Oesterreich, Ungarn, 25. Jan. 1897. Grenzstreitig- keit über die Zugehörigkeit des Gebietes „Meerauge". Schiedsr. Dr. Winkler, Präsident des Schweizer Bimdesgerichtes. Urteil 13. Sept. 1902 zu gunsten Oesterreichs. 220. Grossbritannien, Türkei. 1902. Streit um das Hinter- land von Aden und dessen Grenze an das Vilajet Yemen. Schiedsgericht 1902 im Prinzip anerkannt. Näheres unermittelt. 221. Mexiko, Vereinigte Staaten. 2. Mai 1902. Streit um die Rente der kalifornischen Kirchengüter. Schiedsr. Haager Schiedsgericht: Sir Ed. Fry, Professor Martens, Guaruschelli, Ridhter am italienischen Kassationshof, Savomin Lohmann. Diese wählten Professor Matzen-Kopenhagen als Oberrichter. UrteU 14. Okt. 1902. Mexiko bezahlt i 420 682 Dollar und eine Rente von 43051 Dollar an die Vereinigten Staaten. 222. Italien, Guatemala. 1902. Verschiedene Ansprüche italienischer Untertanen. Schiedsr. Präsident Loubet. Noch an- hängig. 223. Japan, Deutscliland, Frankreich, Grossbritannien. 28. Aug. 1902. Streit um die Berechtigung Japans, den unbeweg- lichen Besitz der Ausländer besteuern zu können. Schiedsr. das Haager Schiedsgericht, zwei Richter, Graf Motone, japa- nischer Gesandter in Paris, für Japan, Professor Renault für die anderen Mächte. Die beiden Richter wählten den Pro- vinzialgouvemeiu* M. G. Gram (Norwegen) als Oberrichter. Die Verhandlungen begannen am 26. Nov. 1904. Der Streit ist noch anhängig. 224. Grossbritannien, Italien. 1902. Grenzbestimmungen im Sudan. Näheres \mermittelt. - 156 - 225. Deutschland, GrossbHtannien. 1902. Grenzfragen im Westen des Victoria-Sees. Näheres noch imbekannt. 226. Grossbritannien, Niederlande. 1902. Grenzfragen zwischen Britisch-Guayana und Holiänd.-Guayana. Näheres noch unermittelt. 227. Grossbritannien, Russland. 1902. Tientsin- Angelegen- heit. Differenz über den Besitz des Gebietes von Chi-Chia-Lon. Schiedsr. Zolldirektor Detring. Urteil 1903 spricht der Eisen- bahngesellschaft von Tientsin das Gebiet gegen eine an den Prinzen Su zu zahlende Entschädigung zu. 228. Frankreich, Marokko. 1902. Grenzbestimmungen zwischen Marokko und Algier. 229. Frankreich, Venezuela. 19. Febr. 1902. Entschädi- gungsansprüche französischer Bürger für die während des Auf- standes von 1892 erlittenen Verluste. 2 Schiedsrichter, Castillo, Oberrichter. 230. China, die europäischen Mächte. 1902. Auf Veran- lassung von China forderten die Vereinigten Staaten die Mächte auf, sich zu entscheiden, ob die Frage auf Zahlung der chine- sischen Kriegsentschädigung in Gold oder Silber dem Haager Schiedsgerichtshofe unterbreitet werden solle. Bis jetzt hat nur Deutschland zugestimmt. 231. Vereinigte Staaten, Venezuela. 1903. Regelung aller noch nicht erledigten Reklamationen amerikanischer Bürger gegen Venezuela. Schiedsr. 2 Kommissare, je einer von den Präsidenten der beiden Länder ernannt, mit dem Rechte der Wahl eines Oberrichters. 232. Vereinigte Staaten, San Domingo. 1903. Differenzen der amerikanischen „San Domingo Improvement Company** mit der Regierung von San Domingo. Uebereinkommen zu einem Schiedsgericht 1903. Noch tmerledigt. 233. Schweden-Norwegen, Venezuela. 1903. Private For- derungen von Staatsangehörigen beider Länder an Venezuela. Schiedsr. R. Gaytor de Ayala, spanischer Gesandter in Carracas, ernannt vom König von Spanien. 234. Venezuela. Vereinigte Staaten, Grossbritannien. Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Mexiko, Holland, Schweden-Norwegen. 13. Febr. 1902. Entscheidung — 157 — darüber, ob Deutschland, England und Italien Anspruch auf bevorzugte Bezahlung von 30 0/0 der von Venezuela deponierten Zolleingänge besitzen. Schiedsr. Haager Schiedsgericht Der Zar hat drei Richter zu ernennen. Er ernannte den russischen Justizminister Murawiew, Professor Martens (Petersburg), Pro- fessor Lammasch (Wien). Urteil 22. Febr. 1904 zu gunsten der verbündeten Mächte Deutschland, England und Italien. 235. Tfirkei, Verwaltang der ottomanischen Schuld. 1903. Entsdheidung über eine Zusatzdividende von 1/4 0/0 für die tür- kischen Rententitel. Schiedsr. Lord Alverstone, Lord-Ober- ridhter von England. Anhängig. 236. Grossbritannien, Portugal. 12. Aug. 1903. Festsetzung der Grenzen von Barotseland. Schiedsr. König von Italien. Anhängig. 237. Italien, Peru. 1903. Differenzen bezüglich der Aus- legimg der Artikel 18 des Freundschafts- und Handelsvertrages vom 23. Dez. 1874. Schiedsr. Dr. Winkler, Präsident des Schweizer Bimdesgerichts. Urteil Nov. 1903. 238. Grossbritannien, Portugal. 1904. Grenzbestimmungen zwisdhen Süd-, Nord-, Ost-Rhodesia imd Portug. -Ost- Afrika. Ge- mischte Konmiission soll eingesetzt werden. 239. Vereinigte Staaten, San Salvador. 15. März 1902. Forderung einer Entschädigung seitens der Frau Rosa Gelb- trank für ihr durch Insurgenten konfiszierte Waren. Schiedsr. die- selben wie No. 215. Die Forderung wurde durch Urteil vom 2. Mai 1902 abgewiesen. 240. Schweden, Norwegen. März 1904. Streitigkeit über die Meeresgrenze beider Länder beim Eingang des Christiania- Fjords. Schiedsr. von jedem Lande zwei Schiedsr., die zu- sammen einen fünften ernennen, der für den Fall, dass eine Einigkeit nicht erzielt werden kann, von einem fremden Staats- oberhaupt ernannt werden soll. 241. Ecuador, Peru. März 1904. Grenzstreitigkeiten. Schiedsr. König von Spanien. IV. Die Haager Konferenz und ihre Ergebnisse. Das Zarenmanifest. — Zur Geschichte des Zarenmani- festes. — Die Aufnahme des Zarenmanifestes. — Das zweite Rundschreiben Murawiews. — Das Programm. — Zusammentritt der Konferenz. — Einladung. — Er- öffnungssitzung. — Beteiligung der Staaten und deren Haupt- delegierte. — Die Arbeitseinteilung. — Der Schlussakt und sein Inhalt. — Die Arbeiten. — Rüstungsbeschrän- kungen. — Schicksal des Vorschlags zur Rüstungsbeschrän- kung. — Abkommen zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten. — Einleitung. — Gute Dienste und Vermittlung. — Internationale Untersuchungs- kommissionen. — Internationale Schiedsgerichts- barkeit. — I. Schiedsgerichts Justiz. — Kompetenz des Schieds- gerichtes. — Obligatorisch oder fakultativ. — Bedeutung des Artikel 19. — II. Permanenter Schiedsgerichtshof. — Artikel 27. — III. Internationales Prozessverfahren. — Allgemeine Bestim- mungen. — Wortlaut der Konvention zur fried- lichen Beilegung internationaler Streitig- keiten. — Personalien des Schiedsgerichts- hofes. — Funktionierung des Schiedsgerichts- hofes. — I. Fall (Vereinigte Staaten, Mexiko). — II. Fall (Venezuelaaffäre). — Bedeutung des Urteils in der Venezuela- sache. — Graf Murawiew und Präsident Roosevelt über das Haager Schiedsgericht. — III. Fall (Japan, Europa). — Die Bedeutung der Konferenz und ihrer Institu- tionen. — Verschiedene Aeussenmgen über die Bedeutung der Konferenz. — Parallele zwischen der Entwicklimg des staat- lichen und des internationalen Rechtes. [Das Zarenmanifest.] Am 28. August 1898 wurde die gesamte zivilisierte Welt durch eine im Petersburger Regierungsboten erschie- nene Kundgebung überrascht. Der damalige Minister des Auswärtigen, der mittlerweile verstorbene Graf Murawiew, veröffentlichte in diesem Blatt ein Rundschreiben an die Mächte, das er einige Tage vorher an die am Petersburger Hof akkreditierten diplomatischen Vertreter übergeben hatte. Dieses Rundschreiben, das sich unter der Bezeich- nung „Zarenmanifest** einen Platz in der Geschichte sichern wird, hatte folgenden Wortlaut : „Die Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens und eine mögliche Herabsetzimg der übermässigen Rüstungen, welche auf allen Nationen lasten, stellen sich in der gegenwärtigen Lage der ganzen Welt als ein Ideal dar, auf das die Bemühungen aller Regierungen gerichtet sein müssten. Das humane und hochherzige Streben Sr. Majestät des Kaisers, meines erhabenen Herrn, ist ganz dieser Aufgabe gewidmet. In der Ueberzeugung, dass dieses erhabene Endziel den wesentlichsten Interessen und den berechtigten W^ünschen aller Mächte entspricht, glaubt die kaiserliche Regierung, dass der gegenwärtige Augenblick äusserst günstig dazu sei, auf dem Wege internationaler Beratung die wirksamsten Mittel zu suchen, um allen Völ- kern die Wohltaten wahren und dauernden Friedens zu sichern, und vor allem der fort- schreitenden Entwicklung der gegenwärtigen R ü s t u n gen ein Ziel zu setzen. Im Verlaufe der letzten zwanzig Jahre hat der Wunsch nach einer allgemeinen Beruhi- gimg in dem Empfinden der zivUisierten Nationen besonders festen Fuss gefasst. Die Erhaltung des Friedens ist als Endziel 11 — l62 — der internationalen Politik aufgestellt worden. Im Namen des Friedens haben grosse Staaten mächtige Bündnisse miteinander geschlossen. Um den Frieden besser zu wahren, haben sie in bisher imbekanntem Grade ihre Militärmacht entwickelt, und fahren fort, sie zu verstärken, ohne vor irgend einem Opfer zurückzuschrecken. Alle ihre Bemühungen haben dennoch noch nicht das segensreiche Ergeb- nis der ersehnten Friedensstiftung zeitigen können. Da die finanziellen Lasten eine stei- gende Richtung verfolgen und die Volkswohl- fahrt an ihrer Wurzel treffen, so werden die geistigen und physischen Kräfte der Völker, die Arbeit und das Kapital, zum grossen Teile von ihrer natürlichen Bestimmung abgelenkt und in unproduktiver Weise aufgezehrt. Hun- derte von Millionen werden aufgewendet, um furchtbare Zer- störungsmaschinen zu beschaffen, die heute als das letzte Wort der Wissenschaft betrachtet werden xmd schon morgen dazu verurteilt sind, jeden Wert zu verlieren, infolge irgend einer neuen Entdeckung auf diesem Gebiet. Die nationale Kultur, der wirtschaftliche Fortschritt, die Erzeugung von Werten sehen sich in ihrer Entwicklung gelähmt imd irregeführt. Daher entsprechen in dem Masse, wie die Rüstungen einer jeden Macht anwachsen, diese immer weniger und weniger dem Zweck, den sich die betreffende Regierung gesetzt hat. Die wirt- schafüichen Krisen sind zum grossen Teil hervorgerufen durch das System der Rüstungen bis aufs äusserste, und die ständige Gefahr, welche in dieser Kriegsstoffansanmilimg ruht, machen die Armee unserer Tage zu einer erdrückenden Last, welche die Völker mehr und mehr nur mit Mühe tragen können. Es ist deshalb klar, dass, wenn diese Lage sich noch weiter so hinzieht, sie in verhängnisvoller Weise zu eben der Katastrophe führen würde, welche man zu vermeiden wünscht, und deren Schrecken jeden Menschen schon beim blossen Gedanken schaudern machen. Diesen un- aufhörlichen Rüstungenein Ziel zu setzen und die Mittel zu such en , dem Unheil vorzubeugen, das die ganze Welt bedroht, das ist die höchste — i63 — Pflicht, welche sich heutzutage allen Staaten aufzwingt. Durchdrungen von diesem Gefühl, hat Se. Ma- jestät geruht, mir zu befehlen, dass ich allen Regierungen, deren Vertreter am kaiserlichen Hofe akkreditiert sind, den Zu- sammentritt einer Konferenz vorschlage, welche sich mit dieser ernsten Frage zu beschäftigen hätte. Diese Konferenz würde mit Gottes Hufe ein günstiges Vorzeichen des kommen- den Jahrhunderts sein. Sie würde in einem mächtigen Bündel die Bestrebungen aller Staaten vereinigen, welche aufrich- tig darum bemüht sind, den grossen Gedanken des Weltfriedens triumphieren zu lassen über alle Elemente des Unfriedens und der Zwie- tracht. Sie würde zugleich ihr Zusammengehen besiegeln durch eine solidarische Weihe der Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit, auf denen die Sicherheit der Staaten \md die Wohlfahrt der Völker beruht." Das war ein neuer Ton, der mit dieser Kundgebung in der politischen Welt erklang. Eine allgemeine Be- geisterung bemächtigte sich der Friedensfreunde, er- kannten sie doch in den Worten des Manifestes Geist von ihrem Geiste, eine von dem mächtigsten Mo- narchen, von dem Oberbefehlshaber der grössten Armee, herrührende Bestätigung ihrer Lehren, ihrer Propaganda. fZur Geschichte des Zarenmanifestes.] lieber den Ursprung dieser Kundgebung sind mittler- weile beglaubigte Mitteilimgen in die Oeffentlichkeit ge- drungen.i) Wir wissen heute, dass die Vorge- schichte dieses Zarenmanifestes bis zum Jahr 1891 zurückreicht, wo der englische Premierminister Salisbury eine Aufstellung der Kosten der europäi- schen Militärrüstungen herstellen Hess und dieses vertrau- liche Schriftstück zuerst dem DeutschenKaiser über- mittelte. Seit dieser Zeit haben sich englische, französische und deutsche Politiker eingehend mit der Frage beschäftigt. 1) Vergl. Stead, La Chronique de la Conference de la Haye 1899. La Haye o. J. II* — i64 — wie die europäischen Rüstimgskosten zu vermindern seien und auch der König von Dänemark widmete diesen Betrachtimgen grosse Aufmerksamkeit. Er scheint zu- erst seinen Schwiegersohn, d«i Zaren, für das Problem interessiert zu haben. Der interparlamentarischen Kon- ferenz von 1896, die damals in Budapest tagte, wohnte ein Vertreter des russischen Ministeriimis des Auswärtigen bei und der Bericht, den dieser an den Zaren erstattete^ gab den weiteren Anlass dazu, dass dieser der Frage näher trat. Die Arbeiten Johann von Blochs, der wieder- holt Audienzen beim Kaiser von Russland gehabt hat, auch die Lektüre des Romans „Die Waffen nieder I" wirkten auf den Zaren weiter ein, und so entwickelte sich im Kopfe dieses Souveräns jener Ideengang, wie er sonst nur in den Zeitschriften und Versammlungen der Frie- densfreimde zum Ausdruck gelangte. Den weiteren Kreisen entzog sich dieser Vorgang und so war es eine vollkommene Ueberraschung, als das vorhin zitierte Ma- nifest erschien. [Die Aufnahme des Zarenmanifestes.] Die Aufnahme dieser russischen Kund- gebung war eine sehr geteilte. Die Friedensfreunde triumphierten und sie waren die einzigen, die die Be- deutung der Kimdgebung wirklich zu schätzen wussten. Der grösste Teil der europäischen Presse erging sich in skeptischen Aeusserungen, ja sogar in Verdächtigungen gegen den XJrheber des Manifestes und über die Absichten der russischen Regienmg und prophezeite ihrem Vorhaben einen unfehlbaren Misserfolg. Die Diplomatie hingegen äusserte sich mit der jener Körperschaft eigenen Höf- lichkeit, die nichtsdestoweniger eine kühle Reserve durch- blicken liess. Die Tatsachen selbst schienen der Kund- gebung wenig günstig ru sein. Der Faschodazwischenfall, der gerade in jene Zeit fiel, erregte die Gemüter in Eng- land und Frankreich in hohem Grade, man fuhr in diesen Ländern fort, die Rüstungen zu vermehren und auch in - i65 - Deutschland wurde die Präsenzstärke der Armee um 26 000 Mann erhöht. [Das zweite Rundschreiben Murawiews.] Die zweite Kundgebung des Ministers Murawiew vom 11. Januar 1899 konnte allerdings die beifällige Aufnahme und die sympathische Beantwortung des kaiserlichen Manifestes vom 29. August bestätigen, verfehlte jedoch nicht, auf die Ungewissheit der Lage hinzuweisen und die Frage aufzuwerfen, ob die Mäthte unter den obwaltenden Umständen den Zeitpunkt für die internationale Besprechung der im Rundschreiben vom 24. August ausgedrückten Gedanken für günstig erachteten. Die Folge dieser Bedenken war, dass in derselben Note, um die Mächte trotz der ungünstigen Situation dennoch zu einer Besprechung zu veranlassen, ein Pro- gramm aufgestellt wurde, das sich als eine starke Ver- wässerung der ursprünglich aufgestellten Gesichtspunkte darstellte. [Das Programm.] In acht Punkten wurde dieses Programm entwickelt. Sechs davon galten der Reglementierung des Krieges und nur in zwei Punkten wurde den neuen Ansichten über die Rüstungsverminderung und die friedliche Schlich- tung für internationale Streitigkeiten Raum gegeben. Im ersten Punkte dieses Programmes wurde ein Ueber- einkommen zur Innehaltung der Rüstungen für eine be- stimmte Frist vorgeschlagen imd eine vorläufige Unter- suchung über die Wege, in welchen in Zukunft sogar eine Verminderung der Effektivstärken und der Heeres- budgets zu erreichen wäre. Es handelte sich dabei, wie man sieht, nicht mehr um eine Abrüstung, sondern lediglich um die Erörterung eines Rüstungsstillstandes und femer lediglich um die theoretische Erörterung über eine eventuelle künf- tige Abrüstung. In Punkt 8 wurde dennoch ein wichtiges pazifistisches — i66 — Postulat in das Programm aufgenommen. Dieser Pro- grammpunkt lautete: „Grundsätzliche Annahme der guten Dienste der Ver- mittelung imd des fakultativen Schiedsgerichtsverfahrens in dazu geeigneten Fällen zu dem Zwecke, bewaffnete Zusanmienstösse zwischen den Völkern zu vermeiden; Ver- ständigimg in betreff der Anwendungsweise dieser Mittel imd Aufstellung eines einheitlichen Verfahrens für ihre Anwendung." Mit diesem Punkte war die Gelegenheit gegeben, eine einschneidende Aenderung in die internationalen Be- ziehungen der Völker einzuführen und die seitens der Pazifisten daran geknüpften Hoffnungen wurden auch nicht getäuscht. Ich unterlasse es, hier die eigentümlichen Erscheinungen zu charakterisieren, die sich nach dieser Veröffentlichung des Programms in der öffentlichen Meinimg Europas ab- spielten, die erhöhte Skepsis zu kritisieren, die sich breit machte und die fast feindselig zu nennende Haltung zu erörtern, die die Presse und ein grosser Teil der politischen Parteien in allen Ländern dazu einnahm. [Einladung.] Allen Anfeindungen zum' Trotz erliess am 6. April 1899 der holländische Minister des Auswärtigen, Herr von Beaufort, die Einladung an die Mächte, an einer im Haag stattfindenden Konferenz teilzunehmen, wo auf Wunsch der russischen Regierung über die in den beiden Rund- schreiben gemachten positiven Vorschläge, sowie ange- regten Ideen, „jedoch mit Ausschluss von Beratungen über alles, was die politischen Beziehungen der Staaten untereinander oder die durch Verträge geschaffene Ord- nung der Dinge berührt," beraten werden sollte. Nach- dem noch einige Schwierigkeiten zu überwinden waren, so die Einladung des Papstes betreffend, gegen die die italienische Regierung protestierte und die Einladung der Transvaalrepublik betreffend, gegen die England Protest — i67 — einlegte, trat die Konferenz am i8. Mai 1899 im Haag im grossen Saale des historischen ,,Häus im Busch" zu- [£röf f nungssitzung. ] sanmien. Es war ein feierlicher Moment, als der hol- ländische Minister des Aeusseren die Vertreter von 26 Re- gierungen begrüsste imd zum ersten Mal offiziell die Bezeichnung Friedenskonferenz anwandte. Auf dem Balkon des Saales war ungefähr 1 5 Journalisten der Zutritt zu jener feierlichen Eröffnungssitzung gestattet worden jmd als einzige Frau, die jenem historischen Ereignbsie beiwohnte, befand sich auch Bertha von Suttner dort. Ich stand an ihrer Seite. Ich merkte den Schauer der Freude, der sie durchrieselte, als sie da unten das Ideal der Ver- wirklichung nahe sah, das ihr vorgeschwebt, als sie den Ruf „Die Waffen nieder 1** zum ersten Male in die Welt sandte. Auch ich war mir des historischen Momen- tes voll bewusst, dem ich beizuwohnen das Glück hatte und wie so mancher sich glücklich preist, irgend einer Schlacht beigewohnt zu haben, so preise ich nüch glück- lich, der Eröffnung der Haager Friedenskonferenz bei- gewohnt zu haben, die die Blätter der Geschichte zieren wird, wenn von den Blutopfern imserer Kriege nichts anderes mehr, als deren traurige Daten vorhanden sein werden. Damals fielen mir die Worte ein, die Goethe nach der Schlacht von Valmy geschrieben: „Von hier ab und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen!" [Die Beteiligung der Staaten und ihre Hauptdelegierten.] Die 26 Staaten, die sich an der Haager Konferenz be- teiligten, waren: Deutschland, Oesterreich-Ungam, Bel- gien, China, Dänemark, Spanien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko, Frankreich, England, Griechenland, Italien, Japan, Luxemburg, Montenegro, Holland, Persien, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Siam, Schweden und Norwegen, die Schweiz, die Türkei und Bulgarien. — i68 — Jeder Staat sandte eine ganze Delegation, die aus Diplomaten, militärischen Fachleuten und Völkerrechts- gelehrten bestand; insgesamt waren weit über hundert Personen versammelt. Darunter befanden sich Namen von hervorragendem Klang, so: Graf Münster, Baron Staal, SirPauncefoot, LeonBourgeois, Baron d'Estournelles, die Prof. Martens und Lam- masch, Mr. White und Mr. Holls, Asser, Che- valier Descamps, Beernaert, Rahusen, Graf Nigra, Graf Z a n i n i etc. Zimi Präsidenten wurde der russische Botschafter in London vonStaal ernannt, wäh- rend den Hauptdelegierten der übrigen Staaten die Würde von Vizepräsidenten zuerkannt wurde. [Die Arbeitseinteilung.] Es wurden aus der Mitte der Konferenz drei Kom- missionen gebildet. Die erste Kommission, unter dem Vorsitze des belgischen Senatspräsidenten Beernaert, hatte sich mit Punkt i — 4 des Programms zu befassen, also mit dem wichtigen Punkte der Rüstungsbeschrän- kungen und mit dem Verbot der Verwendung gewisser Zerstörungsnüttel während des Krieges. Diese Kommission gliederte sich wieder in eine mihtärische und in eine Marine-Unterkommission. Die erstere dieser Unterkom- missionen hielt 6, die letztere 7 Sitzungen ab, die gesamte erste Kommission 8 Sitzungen. Die zweite Kommission, xmter dem Vor- sitze des russischen Völkerrechtslehrers Prof. v. Mar- tens, hatte sich mit den Punkten 5 — 7 des Pro- gramms zu beschäftigen, die sich mit völkerrechtlicher Regulierung des Land- und Seekrieges befassten. Auch diese Konmiission teilte sich in zwei Unterkommissionen, deren erstere 5 Sitzungen, die zweite 12 Sitzungen ab- hielt; die gesamte Kommission hielt 4 Plenarsitzungen ab. Die erste Unterkommission beriet über die An- wendung der Genfer Konvention auf den Seekrieg, die — 169 — zweite befasste sich mit der Revision der Brüsseler Land- kriegsdeklarationen von 1874. Die dritte Kommission, unter dem Vorsitz des französischen Politikers Leon Bourgeois, hatte den wichtigsten Punkt des Progranmis, Punkt 8, über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ru beraten. Diese Konunission wählte ein besonderes Arbeitskomitee, das die Beschlüsse vorzubereiten hatte. Es hielt 18 Sitzun- gen ab, die Konmiission selbst 9. Plenarsitzungen der gesamten Konferenz fanden im ganzen 10 statt. [Der Schlussakt und sein Inhalt.] Das Gesamtresultat der Arbeiten dieser drei Kom- missionen zeitigte den Schlussakt, der am 29. Juli 1899 unterzeichnet wurde. Er enthält 3 Konventio- nen, 3 Deklarationen, i Resolution und 5 Wünsche und zwar : 1. Konvention zur friedlichen Beilegung inter- nationaler Konflikte. (Von den Vereinigten Staaten, Ru- mänien und Serbien nur mit Vorbehalt ratifiziert). 2. Konvention betreffend die Gesetze und Ge- bräuche des Landkrieges. (Von Schweden und Norwegen nicht ratifiziert). 3. Konvention über die Anwendung der Grund- sätze der Genfer Konvention auf den Seekrieg. (Artikel 10 dieser Konvention wurde seitens des Deutschen Reiches, Englands und der Vereinigten Staaten bei der Ratifikation ausgeschlossen). Die drei Deklarationen enthalten Ueberein- kommen : a. über das Verbot des Werfens von Geschossen imd Sprengstoffen aus Luftschiffen auf die Dauer von fünf Jahren, b. über das Verbot der Verwendimg solcher Geschosse, deren Zweck es ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten, c. über die Verweniiung von Ge- schossen, die sich leicht im menschlichen Körper defor- mieren (Dum-Dum-Kugeln). — I70 — Alle drei Deklarationen hat England nicht unter- zeichnet, die beiden letzten auch die Vereinigten Staaten nicht, die dritte Erklärung auch Portugal nicht. Die gefasste Resolution hat den Wortlaut: „E ine Beschränkung der a^urzeit die ganze Menschheit bedrückenden Militär- lasten ist für die Förderung des materiel- len und moralischen Wohles der Mensch- heit höchst wünschenswert." Die fünf „Wünsche" beziehen sich: 1. auf die Einberufung einer baldigen Konferenz zur Revision der Genfer Konvention. i) 2. auf die Festsetzung der Rechte und Pflichten der Neutralen in einer neuen Konferenz, 3. auf das Studium der Frage neuer Kanonen und Ge- wehre für den Seekrieg zum Zwecke eines Uebereinkom- mens über die Verwendung neuer Typs und Kaliber, 4. auf das seitens der Regierungen vorzunehtnönde Studium über die Möglichkeit eines Ueber- einkommens betreffend die Beschränkung der Land- und Seeheere und der Kriegs- budgets, 5. auf die Ueberweisung von Vorschlägen über die Unverletzlichkeit des Privateigentums im Seekriege an eine spätere Konferenz, 6. auf die Vertagung des Vorschlags zur Regelung der Frage über das Bombardement von Häfen, Städten und Ortschaften durch Seestreitkräfte an eine spätere Konferenz. Die fünf letzten Wünsche sind einstimmig angenom- men worden. Die gesamte Konvention wurde nur von China und der Türkei nicht ratifiziert. ^) Die Konferenz wurde vom Schweizer Bundesrat im Jahre 1903 vorbereitet, dann aber vertagt. Im Jahre 1904 ergingen eben die Einladimgen, als der russisch-japanische Krieg aus- brach und eine neuerliche Vertagung eintreten musste. — 171 — [Die Arbeiten.] Die Arbeiten der Konferenz, soweit sie die Regelung des Krieges in Betracht ziehen, inter- essieren uns hier nicht weiter. Von Interesse ist denmach nur die Wirksamkeit der ersten Kommission, soweit sie den Punkt I des Programms berührte, nämlich die Rüstungs- beschränkung imd in erster Linie die Arbeiten der dritten Kommission in ihrem vollen Umfange. Diese letzteren bilden überhaupt den Kern der gesamten Arbeiten und den Fortschritt, der durch die Haager Konferenz für die Menschheit gezeitigt wurde. [Rüstungsbeschränkungen.] Die Arbeiten der ersten Kommission, so- weit sie sich auf die Rüstungsbeschränkungen bezogen, boten von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg. Die Haltung der Regierungen war nicht danach, um be- sondere Aussichten zu gestatten und gerade in den Tagen während der Haager Konferenz hielt der deutsche Kaiser seine Wiesbadener Rede in der er „ein scharf geschliffenes Schwert" als die beste Friedensgarantie erklärte. Ausser- dem waren es fast durchwegs Militärs, die die Frage zu beraten hatten und von ihnen konnte man naturgemäss keine besonderen Reformen erhoffen. „Es ist,'* so äusserte sich während der Konferenz ein Diplomat, „als ob man die Schuster über die Abschaffung der Stiefel beraten liesse." Der russische Vorschlag ging dahin, die Effektivstärke der Truppen, mit Ausnahme der Kolonial- armeen, ebenso das Militärbudget in den nächsten fünf Jahren nicht zu erhöhen. Für die Marine sollte diese Pause nur drei Jahre betragen. Man begründete diese kurze Frist damit, dass man erhoffe, die wohltätigen Folgen dieser Beschränkung würden sich so sehr geltend machen, dass man in der Folge weitere Beschränkungen der Rüstun- gen vornehmen werde. In begeisterter Rede begründete — 172 — der russische MilitärbevoUmächtigte v. Gilinsky den Vorschlag seiner Regierung in einer Weise, die eine der glänzendsten Verurteilungen des Wettrüstens aus militärischem Munde bildet. Er führte den Nachteil der Rüstungen für die Nationen ins Feld, er bewies die kultur- hemmende Wirkung der Rüstungsausgaben und erinnerte daran, dass diese fortwährenden Rüstungen insofern ihren Zweck verfehlen, als das Verhältnis der Kräfte zwischen den verschiedenen Staaten ja immer das gleiche bleibe. Er schloss mit der zuversichtlichen Hoffnung, dass, wie immer auch das Ergebnis dieser Beratungen ausfallen möge, das Samenkorn in fruchtbare Erde gefallen sein werde und dass es sicherlich noch gute Früchte geben werde. Wenn nicht die jetzige Konferenz den Gedanken aufnehme, so werde es eine spätere Kon- ferenz tun. [Schicksal des Vorschlags zur Rüstungsbeschränkung.] Das Militärkomitee der ersten Kommission kam aber bei seinen Beratungen, mit Ausnahme des russischen Militärvertreters, einstimmig zu dem Ergebnis, dass der russische Vorschlag nicht annehmbar sei, dass hingegen ein eingehenderes Studium der Frage seitens der ver- schiedenen Regierungen zu wünschen wäre. Auch das Marinekomitee erklärte sich ausserstande, dem Vor- schlag in bündiger Form näher zu treten. Nach einer sehr vernünftigen Rede des französischen Delegierten Bourgeois, der die Einschränkung der Rüstimgen als eine Kulturforderung hinstellte und als eine internationale Pflicht, bei der die grossen Staaten nicht nur von ihren eigenen Gesichtspunkten ausgehen dürften, formulierte dieser die oben erwähnte Resolution, die dann ein- stimmig zur Annahme gelangte. Diese Kommission hat damit zwar keine bestimmte Formel für das Prinzip der Abrüstung gefunden, aber sie hat wenig- stens den Fortschritt gezeitigt, dass zum ersten — 173 — Mal von den Vertretern der 26 Regierungen aner- kannt wurde, dass dieses Prinzip berechtigt sei und dass man die Formel der Abrüstung suchen müsse. Es wurde also wenigstens der schwie- rige Anfang gemacht. [Abkommen zur friedlichen Beilegung inter- nationalerStreitigkeiten.] Die Arbeiten der dritten Kommission zeitigten das „Abkommen zur friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten." Es zerfällt in drei Teile: i. die guten Dienste und die Vemüttelung, 2. internationale Untersuchungskommissionen, 3. die inter- nationale Schiedsgerichtsbarkeit. [Einleitung.] Den drei Abteilimgen voran geht eine Einleitung (Pr^ambule), die sich als eine Verherrlichung der Friedens- idee darstellt und die in dem den Titel I bildenden all- gemeinen Passus als i. Artikel der Konvention zu folgen- dem Wortlaut zusammengezogen wurde: „In der Absicht, so viel als möglich der Anwendung der Gewalt in den gegen- seitigen Beziehungen der Staaten vorzu- beugen, kommen die Mächte dahin über- ein, alle Anstrengungen aufzubieten, um die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten zu sichern.** Dieser Eingangsformel wurde aber ausdrücklich die juristische Bindung abgesprochen, sie sollte als eine „all- gemeine Zusage** angesehen werden. [Gute Dienste und Vermittlung.] Das Abkommen über Gute Dienste und Ver- mittelung enthält 7 Artikel. Die Vermittelimg ist eine in der diplomatischen Praxis schon längst geübte Form, durch die Haager Konvention wurde diesem Verfahren nur eine gewisse Regelimg ge- geben imd das Vernüttelungsverfahren in gewissem Sinne — 174 — begünstigt, wenn es auch nicht gelang, wie die Absicht bestand, der Vermittelung einen obligatorischen Charakter zu geben, so glückte es doch, sie als ein wichtiges und nütz- liches Institut in den Vordergrund zu stellen, den Vertrags- staaten durch Ausübung der Vermittelung eine Pflicht aufzuerlegen und andererseits die Ausübung dieser Pflicht ein für allemal vor dem Odium einer „unfreund- lichen Handlung" zu bewahren. In dem Artikel 2 bestimmen die Signatarmächte, dass sie, ehe sie zu den Waffen greifen, die guten Dienste oder die Vermittelung einer oder mehrerer be- freundeten Mächte in Anspruch nehmen werden. Hier ist allerdings die berühmte Umstandsklausel ein- geschoben worden, die besagt : „Soweit die Umstände dies gestatten." Um diese Klausel, die namentlich von M a r - t e n s und Zorn sehr hartnäckig verteidigt wurde, ent- wickelten sich lebhafte Kontroversen. Schliesslich wurde sie angenommen. Der 3. Artikel gibt den Signatarmächten das Recht, ihre guten Dienste anzubieten, allerdings auch beschränkt durch die Klausel, „soweit die Umstände es ^gestatten". Neu wurden durch diesen Punkt in das Völker- recht die Befugnis der Neutralen eingeführt, „a u c h w ä h - rend des Verlaufs der Feindseligkeiten ihre guten Dienste und die Vermittelung anzu- bieten" und vor allen Dingen der Passus, dass diese Anerbieten von den streitenden Parteien nie, also auch nicht, wenn während eines Krieges gestellt, als unfreund- liche Handlung angesehen werden sollen. In Artikel 4 wird die Rolle des Vermittlers näher charakterisiert, und in Artikel 5 die Dauer der Vermittlerfunktion dahin beschränkt, dass sie auf- Jiört, sobald eine der streitenden Parteien erklärt, die Vor- schläge nicht annehmen zu wollen. Artikel 7 gibt den Vermittelungen eiaen rein beratenden Charakter Aind bestimmt, dass ihnen eine obligatorische Kraft nicht — 175 — innewohnt. Nach Artikel 7 soll die angebahnte Ver- mittlung weder die Kriegsvorbereitungen, noch die Mobi- lisierung hindern und in dem Falle, wo die Vermittlung nach Ausbruch der Feindseligkeiten untemonmien wurde, auch nicht die militärischen Aktionen. Ein neues imd sehr wichtiges Moment führt Artikel 8 in das internationale Völkerrecht ein. Er wurde von dem amerikanischen Delegierten HoUs vorgeschlagen und ge- langte mit einigen Verwässerungen, wonach er „unter Um- ständen, die es gestatten**, bloss „empfohlen** wird, zur Annahme. Dieser Artikel enthält nichts weniger, als die Uebertragung des Sekundanten- und Zeugenprinzips im Duell auf den Streit der Staaten. Zwei streitende Staaten wählen je eine Macht, der es nun obliegt, die vorhandene Streitigkeit zu schlichten. Sollte diese besondere Ver- mittelimg einen Ausbruch der Feindseligkeiten nicht ver- hindern, so bleiben diese beiden Staaten mit der Mission betraut, jede sich bietende Ge- legenheit zu benützen, um Friedens vor- schlage zu machen. Im allgemeinen liegt die Bedeutimg der Bestimmungen über die Guten Dienste und die Vermittelimg darin, dass sie diese Friedensdienste erleichtert und sie vor den Vor- wurf einer imfreundlichen Handlung schützt. Eine Ver- pflichtung ziun Anbieten und zur Annahme dieser guten Dienste, wie der Vernüttlung, ist nicht ausgesprochen, doch sind diese Handlungen als moralische Ver- pflichtungen mehr in den Vordergrund gestellt wor- den. Die Einführung des Artikel 8 ist auf völkerrecht- lichem Gebiete ein völliges Novum imd als solches ein grosser Fortschritt. Eine praktische Anwendimg hat diese Art der Vermittlung noch nicht erhalten. [Internationale Untersuchungskommissionen. ] Die Bestimmungen über internationale Untersuchungskommissionen enthalten 6 Ar- tikel. Auch diese Untersuchungskommissionen bilden im — 176 — Völkerrecht kein Novum; der Fortschritt liegt vielmehr darin, dass sie durch die Haager Konventionen zu einem international anerkannten Rechtsinstitut erhoben werden; das bisher nur gelegentlich Geübte wurde nun ein Be- standteil des internationalen Rechtes. Die Bestimmungen behandeln die Einsetzung internationaler Untersuchungs- konmiissionen in Fällen internationaler Meinungsver- schiedenheit, die weder die Ehre, noch die Le- bensinteressen der beteiligten Mächte be- rühren, und bei denen auf diplomatischem Wege eine Einigung nicht erreicht werden konnte; ferner die Art der Zusanmiensetzung dieser Kommissionen, ihre Prozedur und ihre Kompetenz, die sich auf die Feststellung von Tat- sachen zu beschränken hat und nicht den Charakter eines schiedsrichterlichen Urteils besitzt. [Internationale Schiedsgerichtsbarkeit.] Der wichtigste Teil der gesamten im Haag getroffenen Abkommen liegt in den Bestimmungen über die inter- nationale Schiedsgerichtsbarkeit. Diese Bestimmungen zerfallen in drei Abteilungen: 1. von der Schiedsgerichtsjustiz, 2. von dem permanenten Schiedsgerichtshof, 3. von dem Schiedsgerichtsverfahren. [I. Schiedsgerichts Justiz.] Die erste Abteilung enthält die Artikel 15 — 19, in welchen der Zwedk, die Bedeutung und die Kom- petenz der Schiedsgerichtsbarkeit festgelegt wurden. Diese Abmachimgen sind schon deshalb von hoher Bedeutung, weil darin zum ersten Male von den Regie- rungen die Schiedsgerichtsbarkeit „als das wirk- samste und zu gleicher Zeit als das gerech- teste Mittel zur Schlichtung von Streitfällen, welche nicht auf diplomatischem Wege zu schlichten sind'* be- zeichnet wurde, allerdings nur für Fragen juristischer Natur und bei Fragen der Auslegung odfer Anwendung von Staatsverträgen. In Fragen, die die Ehre der Nationen — 177 — berühren oder deren Lebensinteressen, wird die Wirk- samkeit des Schiedsgerichts auch nach den Haager Kon- ventionen keineswegs ausdrücklich verneint. [Kompetenz des Schiedsgerichtes.] Die Kompetenz des Schiedsgerichts wird dahin festgelegt, dass die Schlichtung der Streitigkeiten durch Richter eigener Wahl zu erfolgen hat. Nicht ein vorherbestehendes Richterkollegium soll über die Staaten urteilen können, sondern eine Anzahl von Richtern, über die man sich vorher geeinigt hat. Es wird daher vor jeder Schlichtung eines Streites auf dem Wege des Schieds- gerichtes eine Abmac'hung vorausgesetzt, worin sich die Staaten über die Richter und über den Gegenstand des Streites einigen. Wichtig ist der in Punkt i8 ausgedrückte Gedanke, dass die Abmachung, ein Schiedsgericht in An- spruch zu nehmen, die Verpflichtung in sich ächliesst, im guten Glauben dem Sdhieds- urteil sich zu unterwerfen. In dieser Be- stinunung liegt gleichzeitig ein Ersatz für die mangelnde Exekutive des Schiedsverfahrens. Indem die Staaten sich zur Einsetzimg eines Schiedsgerichtes bereit erklären, er- klären sie sich auch bereit, das Urteil, wie es auch aus- falle, anzuerkennen. Der Zwang wird damit wohl nicht ersetzt, hingegen werden die Voraussetzungen beseitigt, die einen Zwang nötig machen, indem ja die Unterwerfung unter das Urteil im voraus und freiwillig geschieht. Dies sind im wesentlichen die Abmachungen allge- meiner Natur über die Schiedsgerichtsbarkeit. Sie zeigen gegen früher insofern einen grossen Fortschritt, als die Schiedsgerichtsbarkeit, die ja auch vor dem Haager Ab- kommen bereits bestand und im Laufe des 19. Jahr- hunderts, wie oben ersichtlich, in zahlreichen Fällen aus- geübt würfle, durch bestimmte Vereinbarung geregelt imd erleichtert wurde. [Obligatorisch oder fakultativ.] Allerdings war bei diesen Abmachimgen nodh ein 12 - 178 - viel grösserer Fortschritt beabsichtigt, und wenn diese Absicht auch nicht erfüllt wurde, so ist damit dennoch der Anfang zur weiteren Entwicklung des Schieds- gerichtsgedankens gegeben worden. Der beabsichtigte Fortschritt lag in dem russischen Vorschlage, das Schieds- gericht, das fakultativ bereits vorhanden war, von nun an für eine Reihe von Fällen obligatorisch zu machen. Dieser Vorschlag kam völlig überraschend, da ja in dem Programmentwurf vom ii. Januar 1899 ^^^ von einem fakultativen Schiedsgericht die Rede war. Eine obliga- torische Schiedsgerichtsbarkeit gab es, für die europäischen Staaten wenigstens, bis dahin noch nicht. Hierin sollte mm die Haager Konferenz eine hervorragende Fortbildung des Völkerrechtes bewerkstelligen. Der russische Entwurf wollte die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit wenigstens im Prinzip eingeführt sehen, sie unter allen Umständen jedoch ausschliessen, wo es sich um die sogenannten vitalen und Ehrenfragen eines Staats handele. Hingegen sollte die Schiedsgerichts- barkeit obligatorisch eingeführt werden für materielle Ent- schädigimgsforderungen und für die Auslegung juristischer Streitigkeiten bei Verträgen mit imiversellem Charakter. Unter Verträge mit universellem Charakter sollten ver- standen werden, alle Abmachimgen zum Schutz der inter- nationalen Verkehrseinrichtungen, wie Post-, Tele- graphen-, Kabel-, Eisenbahn- und Schiffahrts- Verträge, so- wie bei Verträgen zum Schutz geistiger und moralischer Interessen, zum Beispiel zum Schutz des geistigen Eigen- tmns, über das Münz- und Gewichtswesen, über sanitäre Verhältnisse, Erbrecht, Auslieferung, Gerichtshilfe, Grenz- regulierungen etc. Man sieht, dass dieser Vorschlag kein sehr revolu- tionärer war, denn für jeden Sehenden ist es klar, dass Streitigkeiten dieser Art heute niemals mehr Gegenstand einer gewaltsamen Auseinandersetzung sein könnten, und dass eine Bestimmung, wonach Streitigkeiten dieser Art — 179 — obligatorisch der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden, nur dem allgemeinen Bedürfnis und dem allge- meinen Gebrauche entsprochen hätte. In der Tat bestand auch auf der Konferenz grosse Neigung, diesen russischen Vorschlag anzunehmen, wenn nicht der deutsche Delegierte, Prof. Zorn, in der Schiedsgerichtskommission Einwände erhoben hätte, die sich mehr gegen das Prinzip, als gegen die Sache richteten. Prof. Zorn hatte eine gebundene Marschroute und hielt eine Verpflichtung seines Staates, irgend einen Streit der Schiedsgerichtsbarkeit zu unter- werfen, ohne dass es dem freien Willen der Regierung anheimgestellt wurde, als „den Traditionen der Bismarck- schen Politik nicht entsprechend," wie er sich später selbst darüber äusserte. Die Verhandlungen gerieten auf einen toten Punkt und mussten 14 Tage ausgesetzt werden. Professor Zorn begab sich nach Berlin, lun mit seiner Regierung Rück- sprache zu nehmen, imd wurde dahin von dem ameri- kanischen Delegierten Dr. H o 1 1 s begleitet. In dieser Pause bestand unter den Delegierten die feste Absicht, das obligatorische Schiedsgerichtsabkommen ohne Deutschland anzunehmen. Dr. HoUs erklärte: „Der Zug ist zum Abgang bereit, und wenn die Deutschen in den Waggons nicht Platz nehmen wollen, wird man sie am Bahnsteig zurücklassen.** Die Unterhandlungen des deutschen Delegierten in Berlin führten zwar nicht dazu, das obligatorische Schiedsgericht in der vorgeschlagenen Beschränkung zur Annahme zu bringen; Deutschland widersetzte sich dem mit Energie. Soviel wurde jedoch erreicht, dass im Hin- blick auf die Bildung eines permanenten Schiedsgerichts- hofes, von dem wir weiter unten sprechen, gegen den der deutsche Delegierte ebenfalls Einwendungen gemacht hatte, ein Kompronüss zustande kam. [Bedeutung des Artikel 19.] Das Schiedsgericht blieb für alle Streit- 12* — i8o — fälle fakultativ. Dennoch gelang es aber, gewisser- massen durch eine Hintertüre, das obligato- rische Prinzipzu retten. Diese Hintertüre erblicken wir in dem berühmten Artikel 19, der der staatsmännischen Weisheit des Baron d'Estournelles entsprang. In diesem Punkte behalten sich die Mächte das Recht vor, „neue allgemeine oder besondere Abkommen zu treffen zu dem Be- hufe, das obligatorische Schiedsverfahren auf Fälle auszudehnen, die einem solchen zu unterbreiten sie für tunlich halten." Diu'ch dieses Abkonmien ist wenigstens für einen Teil der Kulturwelt der teilweise obligatorische Charakter des Haager Schiedsgerichtes gerettet worden. Ich habe im vorhergehenden Kapitel auf die unter Berufung auf jenen Artikel 19 inzwischen abgeschlossenen ständigen Schiedsgerichtsverträge zwischen England, Frankreich und Italien, Spanien, den Niederlanden und Dänemark, Por- tugal, Schweden-Norwegen, Deutschland hingewiesen, die zum grössten Teil übereinstimmend im Wortlaut, die obli- gatorische Schiedsgerichtsbarkeit für Fälle juristischer Natur und für Streitfälle über Auslegung von Verträgen, mit Ausschluss jener Fälle, die die vitalen und Ehrenf ragen eines Landes betreffen, festsetzen, und die Schlichtung solcher Fälle dem Haager Schiedsgericht übertragen. Wie erwähnt, besteht die Absicht, derartige Verträge auch noch zwischen anderen Ländern herzustellen. Diese Ab- konunen, auf Grund des Art. 19 der Haager Konven- tion geschlossen, bedeuten nicht mehr und nicht weni- ger als die Wiederherstellung des auf der Haager Konferenz abgelehnten russischen Vorschlages. Sie beweisen gleichzeitig die in den Haager Abkommen schlummernde Lebenskraft, die eine fortwährende Entwicklung des diesen Abkommen zu- grunde liegenden Gedankens verheisst. — i8i — [II. Permanenter Schiedsgerichts ho f.] Wir kommen nun zu dem Hauptergebnis der Haager Konferenz, zu dem Punkt II des Schiedsgerichtsabkom- mens, „lieber den permanenten Schieds- gericht shof.** In zehn Artikehi wird dessen Errichtung, Zusammen- setzung, Geschäftsordnung und Kompetenz festgesetzt. Von drei Seiten, nämlich von England, Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika, wurde beim Zu- sammentritt der Kommission der Vorschlag zur Errich- tung eines permanenten Schiedsgerichtshofes gemacht. Anfangs verhielt sich der deutsche Delegierte diesem Vor- schlage gegenüber ablehnend, er akzeptierte ihn aber später unter der Bedingung, dass das Schiedsgericht für alle Fälle fakultativ bleiben müsse. Der ständige Schiedsgerichtshof kam unter gewissen Einschränkungen zur Annahine. Er besteht nicht aus einem permanenten Richterkollegium, sondern aus einer Reihe von den Kon- traktstaaten ernannter Personen, aus denen sich die strei- tenden Staaten ihr Schiedsrichterkollegium eintretenden Falls wählen können. Die Schiedsrichter werden von den Staaten auf sechs Jahre ernannt. Jeder Staat kann bis vier Personen ernennen, über deren persönliche Quali- täten gewisse Vorschriften bestehen. Im Haag wird ein internationales Bureau errichtet, das die Gerichts- schreiberei des Schiedsgerichtshofes und dessen be- ständigen Mittelpunkt bildet. Dieses Bureau besorgt alle Verwaltungsgeschäfte. Die Kosten werden durch Beiträge aller Staaten bestritten. Als oberste Behörde des inter- nationalen Bureaus funktioniert ein ständiger Ver- waltungsrat, der sich aus den im Haag beglaubigten Vertretern der Signatarmächte zusanunensetzt und dessen Vorsitz der jeweilige holländische Minister des Auswär- tigen führt. Bekanntlich wird dem Haager Tribunal, das jetzt in bescheidenen, gemieteten Räumen funktioniert, — l82 — durch die Muiiifizenz des amerikanischen Milliardärs Carnegie gegenwärtig ein grosser Prachtpalast errichtet. Mit dieser Errichtung eines ständigen internationalen Schiedsgerichtshofes, bei dem Streitigkeiten geschlichtet werden können, wenn auch ein juristischer Zwang dafür nicht vorhanden ist, ist ein wichtiges, vielleicht das be- deutendste Novum in das Völkerrecht eingeführt worden, das seit dem Bestände eines Völkerrechtes überhaupt in Erscheinung trat. Artikel 20 des Abkommens besagt ausdrücklich, dass dieser ständige Schiedsgerichtshof die Lösung internatio- naler Differenzen erleichtern soll. In Artikel 21 wird dieser permanente Gerichtshof für alle Fälle als zu- ständig erklärt. Die Artikel 22 bis 26 bestimmen die For- mahtäten über die Gerichtsschreiberei, den Verwaltungs- rat, Sitz, Inanspruchnahme des Gerichts etc. Der wichtigste Punkt des Abkommens ist Artikel 27,. der nach lebhafter Debatte hauptsächlich durch das Ein- treten der Delegierten d'Estournelles und Nigra zustande kam, und der, wie während der Debatten erwähnt wurde,, den Mechanismus liefern soll, durc'h den der einmal ge- schaffene Gerichtshof auch zu Funktion gelange. [Artikel 27.] Es handelt sich bei Artikel 27 darum, die in Streit geratenen Staaten daran zu erinnern, dass die Bestimmungen des Haager Abkommens bestehen und dass ihnen ein permanenter Schiedshof offen steht. Diese „Erinnerung wird den Signatarmächten zur Pflicht gemacht*' und der „im höheren Interesse des Friedens" erteilte Rat darf ebensowenig wie der Vermittelimgsvorschlag und das An- gebot guter Dienste als unfreimdliche Handlung ange- sehen werden. Nach Ausführungen des Urhebers, Barons d'E s t o u r - nelles, soll Art. 27 dazu dienen, die Mächte an den Schiedsgerichtshof zu gewöhnen, und jene Mächte, die - i83 - aus Ehrenrücksichten nicht selbst den Vorschlag zu einer schiedsgerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten machen zu können glauben, durch einen sanften Druck der Neu- tralen auf dieses Institut hinzuweisen. Ursprüngüch sollte die Erinnerung dem Sekretär des internationalen Gerichtshofs zur Pflicht gemacht werden. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt imd auf Intervention des Grafen Nigra wurde der Art. 27 in der Fassung angenommen, dass den Mächten selbst diese Pflicht erwächst. Damit ist wieder eine Neuerung in das Völkerrecht eingeführt worden, die den Neutralen, die bisher ihre Aufgabe nur in einer teilnahmslosen Reserve erblickten, eine gewisse Pflicht im Interesse der Friedenserhaltung oder Wiederherstellimg des Friedens auferlegt. Freilich wurde diese Pflicht auf der Konferenz ausdrücklich nur als eine moralische und nicht als eine juri- stische bezeichnet, was leider solange von grosser Bedeutung sein wird, als Politik und Moral voneinander imabhängige Begriffe sein werden, ein Zustand, der mit zunehmender Gesittung sicherlich ein baldiges Ende finden muss. Es wird übrigen späteren Geschlechtern einige Heiterkeit verursachen, wenn sie sehen werden, wie man 1899 noch so sehr zwischen Politik und Moral unterschied. Eine Wandlung dürfte aus rein materiellen Gründen bald eintreten, da bei zunehmender Verquickung des intemati*^ nalen Lebens, das durch jeden Krieg geschädigte Inter- esse der Neutralen, diese bald dazu führen wird, die ihnen erwachsene moralische Pflicht als ein ihnen zur Selbst- verteidigung notwendiges Recht zu betrachten. Das sind die wichtigsten Bestimmungen über den per- manenten Schiedsgerichtshof, der eine hervorragende Neuerung und einen grossen Fortschritt bedeutet, so zag- haft auch seine Anfänge sind, und so schwach seine Er- folge zunächst auch sein mögen. Er wird dennoch als ständiges Wahrzeichen zwischen den Völkern stehen, er wird ein Gegengewicht gegen die Gewaltvorbereitungen — i84 — bieten imd wird sich schliesslich mit der Zeit und mit der zunehmenden Inanspruchnahme immer mehr zu einer kräftigen Rechtsgewalt entwickeln. Wurde damit auch nicht das den Utopisten vorschwebende Völkertribunal geschaffen, das ohne weiteres alle Streitigkeiten durch Rechtsspruch zu beseitigen vermag, so wurde doch eine internationale Rechtsinstanz geschaffen, die bisher fehlte und der sich die Staaten in um so höherem Masse zu- wenden werden, als die neue Einrichtung das von den Pazifisten in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen wird. [III. Internationales Prozessverfahren.] Der III. Teil des Abkommens f. d. B. i. Str. bietet ein vollständig ausgearbeitetes, internationales Prozessverfahren in 28 Artikeln. Dieses Verfahren ist nur subsidiärer Natur, denn es bleibt den Staaten vor- behalten, für ihre Schiedsgeridhtsprozesse ein eigenes Ver- fahren anzunehmen. Es wird aber immer eine willkom- mene Unterlage bilden imd schliesslich dahin führen, im Wege der Praxis ein völlig einwandfreies und allgemein anerkanntes internationales Prozessrecht für schiedsgerichtüche Streitigkeiten herauszubilden. In dem getroffenen Abkommen werden die Verhält- nisse der Parteien, der Richter und der Anwälte beim Schiedsgerichtsprozes3 festgestellt, das Verfahren bei der Verhandlung, die Urteilsfestsetzung und Verkündung, sowie Bestimmungen über ein eventl. Revisionsverfahren und über die Verbindlichkeiten des Urteils näher präzisiert. [Allgemeine Bestimmungen.] Die Artikel 58 bis 61 enthalten noch einige Bestim- mungen über die Unterzeichnung der Kon- vention imd den event. Rücktritt von dem Vertrage, von denen allein Art. 60 von grosser Wichtigkeit ist, der aus den Haager Konventionen ein sogenanntes geschlos- senes Abkommen macht. Es wird in diesem Artikel bestimmt, dass die Bedingxmgen, unter welchen Mächte, die auf der Haager Konferenz nicht vertreten - i85 - waren, der vorliegenden Konvention beitreten dürfen, den Gegenstand einer späteren Vereinbarung der Vertragsmächte bilden sollen. Wiederholt haben bereits die interparlamentarischen Konferenzen mid die Friedens- kongresse den Wunsch ausgesprochen, dass die Haager Konventionen für alle Nationen offen erklärt werden mögen. Am 29. Juli 1899 wurde, wie erwähnt, der Schlussakt der Konferenz in feierlicher Sitzimg von den Delegierten der Mächte unterzeichnet. Im November 1900I) waren die Konventionen von fast allen Signatarmächten (wie erwähnt, mit Ausnahme der Türkei imd Chinas) ratifiziert und traten die nachstehend im Wortlaut*) wiedergege- benen Bestimmungen, betreffend die Konvention für die friedliche Beilegimg internationaler Streitigkeiten um diese Zeit in Kraft. (Wortlaut der Konvention zur friedlichen Bei- legung internationaler Streitigkeiten.] Die Souveräne bezw. Staatsoberhäupter, beseelt von dem festen Willen, sidi zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens zusammenzutun, entschlossen, mit allen Kräften die friedliche Beilegung inter- nationaler Konflikte zu begünstigen, imter Anerkennung der Solidarität, welche die Mitglieder der Gesellschaft der zivilisierten Staaten zusammenschliesst, willens, die Geltung des Rechtes auszudehnen und das Ver- ständnis für das internationale Recht zu stärken, 1) Diese Zeitbestimmung des Inkrafttretens ist deshalb von grossem Interesse, weü der Transvaalkrieg, der im Sept. 1899 ausbrach, allgemein als ein Beweis für die Wertlosigkeit der Haager Konventionen, die aber damals noch gar nicht in Kraft waren, angeführt wurde. 2) In der dem Buche von Dr. Schlief: „Hohe Politik" beigegebenen Uebcrsetzung, die den Wortlaut des französischen Textes allen bisherigen Verdeutschungen gegenüber, wenn auch weniger glatt, aber um so getreuer wiedergibt. — i86 — in der Ueberzeugung, dass eine auf die Dauer berechnete Ein- ridhtung einer allen zugänglichen Schiedsgerichtsbarkeit, aus der Mitte der unabhängigen (souveränen) Mächte heraus, wirksam zu diesem Ergebnisse beitragen kann, in Anbetracht der Vorteile einer allgemeingültigen, ordentlichen Prozessordmmg für das Schiedsgerichtsverfahren, mit dem erhabenen Einberufer der Internationalen Friedens- konferenz der Meinung, dass es darauf ankommt, in inter- nationaler Uebereinstimmimg sich zu den Prinzipien des Rechtes imd der Billigkeit feierlich zu bekennen, sind (folgen die Namen) über folgende Bestimmungen überein- gekommen : Titel I. Von der Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens. Art. I. In der Absicht, soviel als möglich der Anwendung der Gewalt in den gegenseitigen Beziehungen der Staaten vorzubeugen, kommen die Mächte dahin überein, alle An- strengungen aufzubieten, um die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten zu sichern. Titel IL Von den guten Diensten und der Vermittlung. Art. 2. Für den Fall einer tiefgehenden Meinungsver- schiedenheit oder des Konfliktes, ehe zu den Waffen ge- griffen wird, kommen die Signatarmächte dahin überein, sofern es die Umstände erlauben, die guten Dienste oder die Vermittlung einer oder mehrerer befreundeter Mächte in Anspruch zu nehmen. Art. 3. Abgesehen von dieser Inanspruchnahme halten es die Signatarmächte für empfehlenswert, dass eine oder mehrere an dem Konflikte unbeteiligte Mächte aus eigener Initiative heraus, soweit es die Umstände erlauben, ihre guten Dienste oder ihre Vermittlung den streitenden Staaten an- bieten. Das Recht, gute Dienste oder Vermittlung anzubieten, steht den unbeteiligten Mächten - i87 - selbst während des Verlaufes der Feindselig- keiten zu. Die Ausübung dieses Rechtes darf niemals von der einen oder der andern der streitenden Parteien als ein unfreund- licher Akt angesehen werde ^. Art. 4. Die Rolle des Vermittlers besteht darin^ zwischen den einander gegenüberstehenden Forderungen einen Ausgleich herbeizuführen und etwaige Erregungen zu beschwich- tigen, welche sich zwischen den streitenden Staaten heraus- gebildet haben sollten. Art. 5. Die Funktionen des Vermittlers hören mit dem Augenblicke auf, wo, sei es durch eine der streitenden Parteien, sei es durch den Vermittler selbst, festgestellt ist, dass seine Vermittlungsvorschläge nicht angenommen werden. Art. 6. Die guten Dienste und die Vermittlung, mögen sie mm auf Ansuchen der streitenden Parteien oder aus der Initiative der unbeteiligten Mächte hervorgegangen sein, haben ausschliesslich den Charakter eines guten Rates und niemals rechtsverbindliche Kraft. Art. 7. Die Annahme der Vermittlimg kann, wenn nicht ausdrücklich anderes bestinunt wird, niemals die Wir- kung haben, Truppenmobilisierung und andere Massregeln zur Kr iegs Vorbereitung zu unter- brechen, zu verschieben oder gänzlich abzu- schneiden. Wenn sie nach Eröffnung der Feindseligkeiten Platz greift, so imterbricht sie, ausser im Falle anderweitcr Vereinbanmg, die im Gange befindlichen militärischen Operationen nicht. Art. 8. Die Signatarmächte sind einig, dass sich unter Um- ständen, die es gestatten, eine spezielle Vermittlung in folgender Form empfiehlt: Im Falle eines schweren den Frieden ge- fährdenden Streitfall es wählen die streitenden Staaten je eine Macht, welcher sie die Legiti- mation erteilen, sich in direkte Beziehungen mit der von dem anderen Teile erwählten Macht zu setzen, zum Zwecke, dem Abbruche der friedlichen Beziehungen vorzubeugen. — i88 — Während der Dauer dieses Mandates, welches, wenn nichts anderes vereinbart ist, dreissig Tage nicht überschreiten darf, verzichten die streitenden Staaten auf jede direkte Verhandlung miteinander über den Gegenstand des Streites, der so angesehen wird, als ob er (seine Erledigung) ausschliesslich den ver- mittelnden Mächten übertragen wäre; diese sollen alle Be- mühungen aufwenden, den Streitfall beizulegen. Brechen die friedlichen Beziehungen end- gültig ab, so verbleibt diesen Mächten gemein- sam die Legitimation, jede Gelegenheit zur Wiederherstellung des Friedens wahrzu- nehmen. Titel III. Von Internationalen Untersuchungs- kommissionen. Art. 9. In internationalen Streitfällen, welche weder die Ehre noch wesentliche Interessen betreffen und die lediglich daher rühren, dass ein bestinmiter Tatbestand verschieden auf- ^efasst wird, erachten es die Signatarmächte für empfehlens- wert, dass die Parteien, die sich darüber nicht auf diplomatischem Wege verständigen können, soweit es die Umstände erlauben, «ine internationale Untersuchungskonmdssion einsetzen, die be- auftragt wird, die Beilegung der Streitfrage durch Aufklärung •des Tatbestandes mittels imparteiischer und gewissenhafter Prüfung zu erleichtem. Art. 10. Die internationalen Untersuchungskommissionen werden durch ein Spezialabkommen der streitenden Parteien konstituiert. Dieses Abkommen stellt genau die Tatsachen, die zu prüfen sind und die Tragweite der den Kommissionen erteilten Voll- machten fest. Es regelt das Verfahren (der Untersuchungskammission). Die Untersuchung findet in kontradiktorischem Verfahren statt. Die Form und die Fristen, welche einzuhalten sind, werden, soweit sie nicht schon durch das Abkommen festgestellt sind, von der Kommission selbst bestimmt. Art. II. Die internationalen Untersuchungskommissionen — i89 — werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der durch Art. 32 der vorliegenden Konvention festgestellten Weise gebildet. Art. 12. Die streitenden Mächte verpflichten sich, die Untersuchungskommission in ausgedehntestem Masse mit allen Mitteln und allen Gelegenheiten zu. versehen, die für eine voll- ständige Eruierung und genaue Würdigung des fraglichen Tat- bestandes nötig sind. Art. 13. Die internationale Untersudiungskommission stellt den streitenden Mächten einen von allen Mitgliedern der Kom- mission unterzeichneten Bericht zu. Art. 14. Der Bericht der Untersuchungskommission, der sich auf die Feststelltmg des Tatbestandes zu beschränken hat, hat keineswegs den Charakter eines Schiedsspruches. Er lässt den streitenden Mächten volle Freiheit, welche Folgen sie dieser Feststellung geben wollen. Titel IV. Vo n dem internationalen Schiedsgerichts- verfahren. Kap. I. Von der internationalen Schiedsjustiz. Art. 15. Das internationale Schiedsverfahren hat zum Gegenstande die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl und auf der Grundlage der Achtung vor dem Recht. Art. 16. In Fragen juristischer Natur und in erster Stelle in Fragen der Auslegung oder Anerkennung von S taatsve rt ragen wird das Schiedsverfahren von den S ignat armächten als das wirksamste und zugleich den Grund- sätzen der Billigkeit meistentsprechende an- erkannt, Streitfälle beizulegen, die nicht auf diplomatischem Wege erledigt werden. Art. 17. Ein S<:hiedsvertrag wird für bereits entstandene oder eventuell entstehende Streitigkeiten geschlossen. Er kann sich auf alle Streitfälle oder nur solche einer bestimmten Art beziehen. Art. 18. Der Schiedsvertrag schliesst die Verpflichtung in sich, sich in gutem Glauben dem Schiedsurteil zu unterwerfen. — 190 — Art. 19. Ab ges ehen von allgemeinen oder b e- sonderen S taats vertragen, die schon jetzt für die S ignat armächte dahin bestehen, sich des Schiedsverfahrens zu bedienen, behalten sich diese Mächte das Recht vor, sei es vor oder nach Ratifikation dieser Akte, neue, allge- meine oder besondere Abkommen zu treffen, zu dem Behufe, das obligatorische Schieds- verfahren auf alle Fälle auszudehnen, die einem solchen zu unterbreiten sie für tunlich halten. Kap. 2. Von dem permanenten Schiedsgerichtshofe. Art. 20. Um die Anwendimg des Schiedsverfahrens ziu* Lösung internationaler Differenzen, die auf diplomatischem Wege nicht erledigt werden konnten, zu erleichtem, verpflichten sich die Signatarmächte, einen permanenten Schiedsgerichtshof zu organisieren, der jederzeit angerufen werden kann und, wenn von den Parteien nichts anderes bestimmt wird, nach Mass- gabe der durch die gegenwärtige Konvention festgestellten Prozessordnung zu verfahren hat. Art. 21. Der permanente Gerichtshof soll für alle Fälle im Schiedsverfahren zuständig sein, wenigstens, wenn kein Ein- verständnis der Parteien mit Bezug auf eine anderweite Recht- sprechung vorliegt. Art. 22. Ein im Haag aufzutuendes Bureau dient als Geridhtskanzlei. Dieses Bureau hat alle Mitteüungen, die sich auf ein etwaiges Zusammentreten des Gerichtshofes beziehen, zu be- wirken. Ihm liegt die Bewahrung der Archive imd alle Verwaltimgs- massreg^ln ob. Die Signatarmächte verpflichten sich, dem Internationalen Bureau im Haag eine beglaubigte Abschrift jedes etwa zwischen ihnen geschlossenen Schiedsvertrages und jedes sie betreffen- den von anderer Seite her gefällten Schiedsspruches einzu- reichen. Ebenso verpflichten sie sich, dem Bureau ihre Gesetze, Verordnungen oder sonstigen Urkunden einzureichen, welche — 191 — etwaigen Falles die Ausführung der von dem Gerichtshof er- gangenen Urteile betreffen. Art. 23. Jede Signatarmacht soll innerhalb drei Monaten nach der Ratifikation der vorliegenden Akte durch sie, im Höchstfalle vier Personen von anerkannter Zuständigkeit in Völkerrechtsfragen, bezeichnen, die des höchsten moralischen Ansehens gemessen und bereit sind, die Funktionen eines Schiedsrichters zu übernehmen. Die auf diese Weise namhaft gemachten Personen sollen als „Mitglieder des Gerichtshofes** auf eine Liste eingetragen werden, die allen Mächten durch das Bureau zugestellt wer- den soll. Jede Aenderung der Liste der Schiedsrichter ist durch das Bureau zur Kenntnis der Mächte zu bringen. Zwei oder mehrere Mächte können sich dahin verständigen, gemeinsam ein oder mehrere Mitglieder namhaft zu machen. Dieselbe Person kann von verschiedenen Mächten nam- haft gemacht werden. Die Mitglieder des Gerichtshofes werden auf die Dauer von sechs Jahren ernannt. Ihr Mandat kann erneuert werden. Falls ein Mitglied stirbt oder zurücktritt, soll sein Er- satz in derselben Weise erfolgen, die für seine Ernennung vorgesehen war. Art. 24. Wenn die Mächte beabsichtigen, sich behufs Bei- legung eines zwischen ilmen ausgebrochenen Streites an den vorgenannten Gerichtshof zu wenden, so muss die Wahl der Mitglieder, die berufen sein sollen, über den Fall zu entschei- den, aus der Liste der Mitglieder des Gerichtshofes geschehen. Kommt die Konstituierung des Schiedsgerichts durch un- mittelbares Einverständnis der Parteien nicht zustande, so wird folgendermassen verfahren : Jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter imd diese wählen zusammen einen Oberschiedsrichter. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl des Oberschieds- richters einer von den Parteien gemeinsam bestimmten dritten Macht anvertraut. Ist hinsichtlich dieses Ptmktes keine Einigung zu erzielen, so bestimmt jede Partei eine Macht und die Wahl des Ober- — 192 — Schiedsrichters wird dann gemeinsam durch die auf diese Weise bestimmten Mächte getroffen. Wenn das Gericht auf diese Weise gebildet ist, so geben die Parteien dem Bureau von ihrer Entscheidimg, sich an den Gerichtshof zu wenden und von den Namen der Schieds- richter Kenntnis. Das Schiedsgericht tritt zu dem von den Parteien bestimmten Zeitpunkte zusammen. Die Mitglieder des Gerichtshofes gemessen bei Ausübung ihres Amtes und ausserhalb ihres Landes die diplomatischen Privilegien und Immunitäten. Art. 25. Das Schiedsgericht hat seinen gewöhnlichen Sitz im Haag. Der Sitz kann, ausser im Falle höherer Gewalt, von dem Gerichte nur unter Zustimmung der Parteien verlegt werden. Art. 26. Das internationale Bureau im Haag wird ange- wiesen, seine Rämnlichkeiten imd seine Organisation den Sig- natarmächten für jedes spezielle Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügfung zu stellen. Die Gerichtsbarkeit des permanenten Gerichtshofes kann> in den aus seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Fällen, auf Streitigkeiten zwischen Nicht-Signatarmächten, sowie zwischen einer Signatarmacht und einer Nicht-Signatarmacht ausgedehnt werden, wenn die Parteien übereinkommen, sich an diese Gerichtsbarkeit zu wenden. Art. 27. Die Signatarmächte sehen es als ihre Pflicht an, für den F all, dass ein St reit zwischen zweien oder mehreren von ihnen auszubrechen droht, dieselben daran zu erinnern, dass ihnen die Anrufung des permanenten Gerichtshofes offen steht. Demgemäss erklären sie, dass die blosse Tatsache, den streitenden Parteien die Be- stimmungen der gegenwärtigen Konvention ins Gedächtnis zu rufen und der ihnen erteilte Ratschlag, sich, im höheren Interesse des all- gemeinen Friedens, an den permanenten Ge- richtshof zu wenden, nur als Akt guter Dienste angesehen werden dürfe. — 193 — Art. 28. £s soll ein permanenter Verwaltungsrat aus den im Haag beglaubigten diplomatischen Vertretern der Signatar- mächte und dem Niederländischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten^ der die Funktionen des Präsidenten zu üben hat, sobald als möglich nach Ratifizierung der gegenwärtigen Akte durch wenigstens neun Mächte gebildet werden. Dieser Verwaltimgsrat soll damit betraut werden, das inter- nationale Bureau aufzutun, welches imter seiner Leitung und Kontrolle bleiben soll. £r soll den Mächten die Konstituierung des Gerichtshofes anzeigen und für die Einsetzung desselben Vorkehrungen treffen. £r soll seine (des Gerichtshofes) Geschäftsordnung sowie alle anderen erforderlichen Satzimgen aufstellen. Er soll alle Fragen administrativer Natur, die mit Bezug auf das Funktionieren des Gerichtshofes entstehen sollten, ent- scheiden. Er soll alle Vollmacht haben mit Bezug auf die Berufung, Suspendierung oder Entlassimg der Angestellten imd Beamten des Bureaus. Er soll die Bezüge und Gehälter festsetzen und die all- gemeinen Ausgaben kontrollieren. Bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern, nach vorgängiger vorschriftsmässiger Ladung, ist der Rat beschlussfähig. Die Entscheidimgen werden nach Stimmenmehrheit getroffen. Der Rat teilt den Mächten imverzüglich die von ihm an- genonmienen Satztmgen mit; er übersendet ihnen jährlich einen Bericht über die Arbeiten des Gerichtshofes, den Geschäfts- gang des Verwaltimgsdienstes und die Ausgaben. Art. 29. Die Kosten für das Bureau sollen von den Mächten nach demselben Verhältnis aufgebracht werden, welches für das internationale Bureau der allgemeinen Postunion fest- gesetzt ist. Kap. 3. Von dem Prozessverfahren vor dem Schiedsgerichte. Art. 30. Um die Entwicklimg des schiedsgerichtlichen Ver- fahrens zu begünstigen, haben die Signatarmädhte die folgen- den Satzungen aufgestellt, die als Prozessordnung in Anwen- dung kommen sollen, soweit die Parteien nicht anderes ver- abreden. 13 L — 194 — Art 31. Die Mächte, welche sich für ein schiedsgiericht- liches Verfahren entscheiden, unterzeichnen einen Spezialakt (Schiedsvertrag), durch welchen genau der Streitgegenstand wie die Tragweite der den Schiedsrichtern erteilten Vollmachten festgestellt werden. Dieser Akt schliesst die Verpfhchtung in sich, sich in gutem Glauben dem Schiedsurteil zu unterwerfen. Art. 32. Das Schiedsrichteramt kann einer einzigen Person oder mehreren solchen übertragen werden, die von den Parteien nach ihrem Ermessen ernannt oder unter den Mitgliedern des durdi die gegenwärtigen Akte geschaffenen permanenten Schieds- gerichtshofes gewählt werden. Kommt die Konstituierung des Schiedsgerichtes durch im- mittelbares Einverständnis der Parteien nicht zustande, so wird folgendermassen verfahren : Jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter, imd diese wählen zusammen einen Oberschiedsrichter. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl des Oberschieds- richters einer von den Parteien gemeinsam bestimmten dritten Macht überlassen. Ist hinsichtlich dieses Punktes keine Einigung zu erzielen, so bestinmit jede Partei eine Macht imd die Wahl des Ober- schiedsrichters wird dann gemeinsam diu'ch die auf diese Weise bestimmten Mächte getroffen. Art. 33. Wird ein Souverän oder Staatsoberhaupt zum Schiedsrichter gewählt, so bestimmt er seinerseits die Prozess- ordnimg. Art. 34. Der Oberschiedsrichter ist von Rechts wegen Vorsitzender des Schiedsgerichts. Hat das Schiedsgericht keinen Oberschiedsrichter, so er- nennt es seinen Vorsitzenden selbst. Art. 35. Wenn ein Schiedsrichter fortfällt, seine Ent- lassung nimmt oder aus sonst irgend einem Grunde (an der Teilnahme) verhindert ist, so wird für ihn ein Ersatzmann in der Weise gewählt, in der seine Ernennung erfolgte. Art. 36. Der Sitz des Gerichtes wird durch die Parteien bestimmt; niangels einer solchen Bestimmung ist der Sitz des- selben im Haag. Der so bestimmte Sitz kann, ausser im Falle höherer Ge- — 195 — walt, von dem Gerichte nur unter Zustimmung der Parteien verlegt werden. Art. 37. Die Parteien haben das Recht, bei dem Gerichte Delegierte oder Spezial-Vertreter zu ernennen, denen obliegt, zwischen ihnen und dem Gericht als Vermittler zu dienen. Es steht ihnen auch frei, mit der Verteidigung ihrer Rechte imd Interessen vor dem Gerichte, von ihnen zu diesem Be- hufe ernannte Beistände oder Anwälte zu betrauen. Art. 38. Das Gericht entscheidet, welcher Sprache es sich bedienen will imd deren man sich vor ihm zu bedienen hat. Art. 39. Das Prozessverfahren soll in der Regel zwei ge- sonderte Phasen enthalten: die Instruktion (d. h. Feststellung des Prozessstoffes) und die Diskussion. Die Instruktion besteht in der durch die respektiven Ver- treter bewirkten Mitteilung aller Drucksachen oder Schriften und aller Dokumente, welche die für die Sache 'anzuziehen! den Gesichtspunkte enthalten, an die Mitglieder des Gerichtes imd an den Gegner. Diese Mitteilung soll unter der Form und in den Fristen erfolgen, welche von dem Gerichte nach Massgabe des Art. 49 bestimmt werden. Die Diskussion besteht in der mündlichen Verhandlung über alle die von den Parteien vor dem Gerichte geltend ge- machten Gesichtspunkte. Art. 40. Jedes Aktenstück, das von einer Partei beigebracht wird, muss der anderen Partei zugestellt werden. Art. 41. Die Diskussion wird von dem Vorsitzenden geleitet. Sie ist nur öffentlich auf Grund eines unter Zustimmung der Parteien zu fassenden Gerichtsbeschlusses. Es werden darüber Protokolle aufgenommen, die der von dem Vorsitzenden ernannte Gerichtsschreiber abfasst. Diese Protokolle haben allein beweisende Kraft. Art. 42. Sobald die Instruktion abgeschlossen ist, hat das Gericht das Recht, alle neuen Akte oder Dokumente von der Diskussion auszuschliessen, welche eine Partei ohne Zustinmiung der anderen ihm zu unterbreiten wünscht. Art. 43. Dem Gericht bleibt freigestellt, neue Akte oder Dokumente, auf welche die Vertreter oder Rechtsbeistände der Parteien sein Augenmerk lenken wollen, nachträglich in Er- wägung zu ziehen. 13* — 196 — In diesem Falle ist das Gericht befugt, die Vorlegung dieser Akte und Dokumente zu verfügen, mit der Auflage (an den verlangenden Teil), davon dem Gegner Kenntnis zu geben. Art. 44. Das Geric'ht kann, im übrigen, den Partei Vertretern die Beibringung aller derjenigen Akte aufgeben und alle die- jenigen Aufklärungen einfordern, deren Kenntnis erforderlich ist. Im Falle der Weigenmg nimmt das Gericht von der- selben Akt. Art. 45. Die Vertreter und Rechtsbeistände der Parteien sind befugt, vor dem Gerichte alle Gesichtspunkte mündlich vorzutragen, welche sie für die Durchführung ihrer Sache an- gezeigt halten. Art. 46. Sie haben das Recht, Einreden zu erheben und Anträge zu stellen. Die Beschlüsse des Gerichtes über diese Punkte sind endgültig und schliessen jede weitere Verhand- lung darüber aus. Art. 47. Die Mitglieder des Gerichtes sind befugt, an die Vertreter und Rechtsbeistände der Parteien Fragen zu stellen und über zweifelhafte Punkte Aufklärung zu verlangen. Weder die gestellten Fragen noch sonstige von den Mit- gliedern des Gerichtes während der Verhandlimg gemachte Be- merkungen dürfen als Meinungsäusserungen (d. h. als Fest- legung der endgültigen Meinung über den Fall) des Gerichtes als solchen oder seiner einzelnen Mitglieder angesehen werden. Art. 48. Das Gericht ist befugt, seine Zuständigkeit zu bestimmen durch Interpretation des Schiedsvertrages wie der anderen, für die Sache heranzuziehenden Staatsverträge und luiter Anwendung der Prinzipien des Völkerrechts . . . Art. 49. Das Gericht ist befugt, prozessleitende Verfügungen zu erlassen, die Form imd Fristen für die Parteiausführungen zu bestimmen imd alle Prozesshandlungen vorzunehmen, welche der Stand des Beweisverfahrens bedingt. Art. 50. Wenn die Vertreter und Rechtsbeistände der Par- teien alle Aufklärimgen imd Beweismittel zur Bekräftigimg ihrer Sache beigebracht haben, verkündet der Präsident den Schluss der Diskussion. Art. 51. Die Beratungen gehen bei geschlossenen Türen vor sich. Jede Entscheidung wird nach Stimmenmehrheit gefasst. — 197 — Verweigert ein Mitglied die Abgabe seines Votums, so muss dies protokolliert werden. Art. 52. Die Entscheidung, die nach Stimmenmehrheit ge- fasst wird, ist mit Gründen 201 versehen; sie wird schriftUch abgefasst und von jedem Mitgliede des Gerichtes unterzeichnet. Diejenigen Mitglieder, die überstimmt worden sind, können bei der Unterschrift ihre abweichende Meinung bemerken. Art. 53. Die Entscheidung wird in öffentlicher Sitzimg des Gerichtes verlesen, in Gegenwart oder nach vorschrifts- mässiger Ladung der Vertreter oder Beistände der Parteien. Art. 54. Die Entscheidung, nachdem sie gehörig verkündet und den Parteien zugestellt ist, erledigt den Rechtsstreit end- gültig und ohne Berufvmg. Art. 55. Die Parteien können sich in dem Schiedsverträge die Revision der Entscheidung vorbehalten. In diesem Falle muss, wenn nichts anderes abgemacht ist, das Revisionsersuchen dem Gerichte zugestellt werden, das die Entscheidung gefällt hat. Sie kann nur durch die Beibringung einer neuen Tatsache begründet werden, welche derartig ist, dass sie für das UrteU von ausschlaggebender Bedeutimg hätte sein müssen und die bei Schluss der Diskussion dem GericHte selbst und dem Revisionskläger nicht bekannt war. Das Revisionsverfahren kann nur durch eine Entscheidimg des Gerichtes eröffnet werden, welche ausdrücklich die neue Tatsache feststellt, unter Anerkennung, dass dieselbe den Be- stimmungen der vorhergehenden Alinea entspricht und dass dieserhalb dem Ersuchen (um Revision) stattzugeben sei. Der Schiedsvertrag hat zu bestimmen, innerhalb welcher Frist die Einlegung der Revision angemeldet werden muss. Art. 56. Die Entscheidung ist nur für die Parteien, welche den Schiedsvertrag geschlossen haben, verbindlich. Handelt es sich um die Auslegung emer Konvention, an welcher noch andere Mächte als die streitenden Parteien teil- genommen haben, so teilen diese den ersteren den Schieds- vertrag mit, den sie geschlossen haben; jede dieser Mächte hat das Recht der Intervention im Prozess. Wenn eine oder mehrere von ihnen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, so ist die in der Entscheidung gegebene Auslegung auch gleichmässig für sie verbindlich. — 198 — Art. 57. Jede Partei trägt ihre Kosten und die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen. Allgemeine Bestimmungen. Art. 58. Die vorliegende Konvention wird so bald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden im Haag niedergelegt. Ueber die Niederlegung jeder einzelnen Urkunde soll ein Protokoll aufgenommen werden, von dem eine beglaubigte Ab- schrift auf diplomatischem Wege allen Mächten zugestellt werden soll, welche auf der internationalen Friedenskonferenz im Haag vertreten waren. Art. 59. Die auf der Friedenskonferenz vertretenen Mächte, welche (die Konvention) nicht zeichnen, sollen der vor- liegenden Konvention beitreten können; sie sollen zu diesem Behuf e ihren Beitritt den Vertragsmächten, mittelst schriftlicher Notifikation, bekannt geben, welche an die niederländische Re- gierung zu richten und von dieser allen anderen Vertrags- mächten mitzuteilen ist. Art. 60. Die Bedingungen, unter welchen die Mächte, die auf der internationalen Friedens- konferenz nicht vertreten waren, der vor- liegenden Konvention sollen beitreten dür- fen, sollen Gegenstand einer späteren Ver- einbarung unter den Vertragsmächten bilden. Art. 61. Sollte eine der hohen Vertragsparteien von der gegenwärtigen Konvention zurücktreten wollen, so ist dieser Rücktritt erst gültig nach Verlauf eines Jahres nach ent- sprechender Notifikation, welche schriftlich der niederländischen Regierung einzureichen und von dieser den anderen Vertrags- mächten unverzüglich mitzuteilen ist. Dieser Rücktritt ist wirksam nur für die Macht, die ihn anzeigt. — [Die Personalien des Schiedsgerichtshofes.] Der internationale Schiedsgerichtshof setzte sich An- fang 1904 aus nachstehenden Personen zusammen: I. Ständiger Verwaltungsrat. Präsident : Baron R. Melvil von Lyndon, holländischer Minister des Aeusseren. — 199 — Mitglieder: Die diplomatischen Vertreter der im Haag beglau- bigten Signatarmädhte. IL Gerichtsschreiberei: General-Sekretär : Dr. L. H. Rnyssenaers, Kgl. niederländ. a. o. G. u. b. M. ; I. Sekretär des internationalen Bureaus: Dr. Jkhr. W. Roell; Kommis : Baron W. Snouckaert van Schauburg. III. Mitglieder des ständigen Schieds- gerichtshofes. Amerika, Y . St. : M. W. Füller, Präs. des Obersten Ger. -Hof es; J. W. Griggs; G. Gray, Circuit- richter; O. S. St raus, a. o. Ges. a. D. — Belgien: Beer- n a e r t , StMin. ; Baron Lambermont, StMin., a. o. G. u. b. M., Gen.-Sekr. im Min. der Ausw. Angel. ; Descamps, Sen., Gen.-Sekr. des Instit. f. internat. Recht; P. de Paepe, £Rat des Kass.-Hofes. — Bulgarien : Dr. St. D a n e w , Min. des Ausw. ; Dr. D. S t a n c i o w , dipl. Vertreter in St. Petersburg. — Dänemark : Dr. Matzen, Prof. a. d. Univ. Kopenhagen, a. o. Rat am höchsten Gericht etc. — Deutsches Reich: v. Frantzius, vortr. Rat im Auswärt. Amt, WGLeg.-Rat ; Dr. E. F. Sieveking, Präs. des OLdsgerichts in Hamburg; Prof. Dr. V. Martitz, Rat am Kgl. preuss. OVerwalt.-Ger. ; Prof. Dr. V. Bar, GJustizrat in Göttingen. — Frankreich : Dr. L. Bourgeois, Präs. der Deput. -Kammer ; de Laboulaye, Botisch. a. D. ; Baron d'£ stournelles de Constant, bev. Min., Deput. ; L. Renault, bev. Min., Prof. der Jurispr. in Paris, Rechtsbeirat im Dpt. der Ausw. Angeleg. — Griechen- land : D. Stephanos, Deput., ehem. Min. ; G. Streit, Prof. in Athen; M. Kebedky, Prof. in Bern. — Gross- britannien: Sir Edward B. Malet, PC, Botsch. a. D.; Dr. Sir Edward Fry, PC.; Prof. Dr. J. Westlake, KG.; Dr. Sir J. Ardagh, Gen.-Major. — Italien: Dr. Gf. C. Nigra, Sen., ehem. Botsch. in Wien; Dr. J. B. PaganoGuar- naschell i , Sen., i. Präsident des Kassationshofes in Rom; Dr. Gf . To.rnielli-Brusati di Vergano, Sen., Botsch. in Paris. — Japan : J. M o t o n o , a. o. G. u. b. M. in Paris; H. Willard Denison, Jurist. Beirat des Min. des Ausw. in Tokio. — Luxemburg : H. Vannerus, Präs. des StRates u. des Obersten Gerichtshofes. — Mexiko: Dr. M. de Azpfroz, Botsch. in Washington; Dr. J. M. Gamboa, a. o. G. u. b. M. ; Dr. G. R a i g o s a , Sen. ; Dr. A. Chavero, — 200 — Deput. — Niederlande : Dr. T. M. C. A s s e r , StMin., Mitgl. d. StRates; Dr. F. B. ConinckLiefsting, Präs. des Oberst. Gerichtshofes; Dr. Jkhr. A. F. de Savornin Lohman, De- put.; Dr. Jkhr. G. L. M. H. Ruys de Beerenbroudk, Kgl. Kommissar in Limburg. — Oesterreich-Ungarn : Dr. Gf . Fr. Schönborn, Präs. des K. u. K. Verwalt.-Ger.-Hofes in Wien; A. Gf. Apponyi, Mitgl. des ungar. Abg.-Hauses; Dr. H. Lammasch, Hofr., M. d. HH. ; A. v. Berzeviczy, ungar. Unterr.-Minister. — Portugal: Gf. de Macedo, Pair des Kgr., a. o. G. u. b. M. in Madrid; A. E. CorreiadeSä B r a n d a o , Präs. des Obersten Ger.-Hofes, StRat, Pair des Kgr. ; L. F. de Bivar Gomes da Costa, Richter am Obersten Ger. -Hof. — Bomänien: Th. Rosetti, Sen.; Dr. J. Kalind^ro, Verw. der Krondomänen; E. Statesco, Sen., Justizmin.; J. N. Lahovari. — Rnssland: N. V. Mura- w i e w , Justizmin., GRat u. StSekr. ; C. P. Pobjedonoss,- zew, OProk. des heil. Synod, WGRat, StSekr. u. Sen.; E. V. Frisch, Präs. der Ges. -Abt. des Reichrates, WGRat, StSekr. ; V. Martens, Mitgl. des Rates des Min. der auswärt. Angel., GRat. — Schweden u. Norwegen : Dr. S. R. D. K. v. Olive- crona; G. Gram, Prov.-Gouv. ; S. L. Annerstedt, Abg. ; Prof. G. F. Hagerup, StMin. — Schweiz: Dr. C. Lardy, a. o. G. u. b. M. in Paris; Dr. C. H ilty, U^iv.-Prof. in Bern, Mitgl. des Nationalrates; Dr. E. Rott, Mitgl. des Bundesger. in Lausanne. — Serbien: Prof. G. Pawlowitsch; Prof. G. Gerschitsc h; Dr. M. Milowanowitsch, Prof.; Dr. M. Wesnitsch, a. o. G. u. b. M. in Rom. — Slam: E. H. S t r o b e 1 , polit. Rat der siam. Reg. — Spanien : R. F. V i 1 1 a - verde; Marquis de Pozo Rubio; B. Oliver, Gen. -Dir. im Justizmin. ; Dr. M. Torres Campos, Prof. in Granada ; Hzg. v. Almodovar del Rio, ehem. StMin. [Funktionierung des Schiedsgerichtshofes.] Es hatte lange gedauert, bis die Mächte sich des von ihnen geschaffenen Instituts im Haag erinneiten. Wie ein verzaubertes Dornröschen schlief es einen festen Schlaf und wurde erst durch das Betreiben des um die Haager Konventionen und um die Verbreitung des Schiedsgerichts- gedankens so hochverdienten Baron d*E stournelles — 20I — de Constant aus dem Schlafe erweckt. Er reiste direkt nach Amerika, um den Präsidenten Roosevelt per- sönHch dazu zu veranlassen, dem Haager Schiedsgerichte Arbeit zu geben. Dieser liess durch seinen Staatssekretär einen Streit ausfindig machen, der für das neue Völker- gericht geeignet schien. Man übergab diesem einen Kon- flikt über eine mehrere Millionen betragende Summe eines Kirchenvermögens, um dessen Besitz sich die Ver- einigten Staaten mit Mexiko schon seit einigen Jahrzehnten stritten, ohne zu einem Ergebnis gelangen zu können. (I. Fall (Vereinigte Staaten, Mexiko).] Mexiko willigte ein. Am 15. September 1902 trat das Haager Schiedsgericht infolgedessen zum ersten Mal in Funktion und verurteilte am 14. Oktober 1902 Mexiko zur Zahlung einer Summe von ca. 1V2 Millionen Dollars und einer Jahresrente von ca. 43 000 Dollars. (Siehe: Schiedsgerichtslexikon No. 221.) (IL Fall (Venezuelaaffäre).] Ein zweiter Fall wurde dem Schiedsgerichtshofe durch die bekannte Venezuelasache übertragen. (Siehe: Schiedsgerichtslexikon No. 234.) Eine Geldforde- rung deutscher Handelsgesellschaften an die venezo- lanische Regierung, die sich der Präsident Castro zu zahlen weigerte, führte zu Zwangsmassregeln seitens Deutsch- lands. Dieses blockierte die Häfen Venezuelas und Eng- land wie Italien schlössen sich dieser Blockade an. Es kam sogar zu einer Beschiessung der venezolanischen Forts. Castro stimmte alsdann Verhandlungen zu und es kam am 13. Februar 1903 in Washington zu einem Vertrage, der nur die Verwendung von 30 Prozent sofort zur Verfügung gestellter Zolleinnah- men offen liess, die die drei Blockademächte für sich glaubten in Anspruch nehmen zu müssen, während Spa- nien, Frankreich, Mexiko, Holland, Schweden, Norwegen, die Verein. Staaten und Belgien, die ebenfalls Forderungen gegen Venezuela geltend gemacht hatten, diese Bevor- — 202 — mgung bekämpften. Präsident Roosevelt, der in dieser Sache als Schiedsrichter vorge- schlagen wurde, wies die Angelegenheit an das Haager Schiedsgericht. Der Zar er- nannte, einer Aufforderung der beteiligten Mächte ent- sprechend, den russischen Justizminister Murawiew^ den russischen Völkerrechtslehrer Martens und den Oesterreicher Hof rat Professor Lammasc'h zu Schieds- richtern. Die Verhandlungen begannen am i. Sep- tember 1903, wurden anfangs November fortgesetzt und am 22. Februar wurde das Urteil dahin verkündet, dass den Blockademächten das Recht der Vor- zugsbefriedigung ihrer Forderungen in Höhe der von Venezuela hinterlegten 30 0/0 der Zolleinnahmen zugesprochen wurde. [Bedeutung des Venezuela-Urteils.] Dieses Urteil ist seitens der Schiedsgerichtsgegner sehr freudig begrüsst worden, da sie darin eine Anerken- nung des „Rechtes auf Krieg" vermuteten. Dadurch, dass den Blockademächten das Vorzugsrecht zugesprochen wurde, sollte das Schiedsgeric'ht angeblich bekundet haben, dass auch vor dem Haager Friedensgericht Gewalt vor Recht gehe. Das ist ein grosser Irrtum, wie aus der nachher bekanntgegebenen Begründung des Urteils deut- lich hervorgeht. Hiernach erklärte sich der Gerichtshof für nicht kompetent, zu entscheiden, ob die drei Blockademächte alle friedlichen Mittel erschöpft hätten, um die Anwendung der Gewalt zu verhindern. Er fühlte sich lediglich befugt, festzustellen, dass Venezuela seit dem Jahre 1901 den ihm wiederholt (vor Beginn der Feindseligkeiten) gemachten Vorschlag eines schieds- gerichtlichen Vergleiches mit Deutschland und Gross- britannien abgelehnt hat, und es wurde ausdrücklich an- erkannt, dass die kriegerischen Massnahmen der Blockade- mächte beendigt wurden, ehe diese alle ihre Forderungen erlangt hatten. In dieser Begründung wird ganz deutlich bestritten, dass den Blockademächten infolge ihrer kriege- rischen Massnahmen der Vorzug gebühre. Dieser wurde ihnen nur deshalb zuerkannt, weil sie sich als die ersten um Regelung ihrer Forderung bemühten und weil sie zu- erst friedliche Massnahmen in Vorschlag gebracht hatten, weil ausserdem Präsident Castro die 30 o/o der Zolleinnahmen aus- drücklich zur Befriedigung dieser Mächte zur Verfügung gestellt hatte. Ist auch dieser dem Schiedsgericht zur Entscheidung überwiesene Fall kein sehr bedeutender, so ist er doch von grosser prinzipieller Tragweite. Zum ersten Male ver- sammelten sich dabei europäische Mächte vor dem Forum des permanenten Schiedsgerichtes und vertrauten ihre Angelegenheit den Haager Schiedsrichtern an, und noch dazu in einer Sache, in der kriegerische Massnahmen bereits ergriffen wurden. Der Fall bedeutet eine weitere Anerkennung jener Grundsätze, die zur Festlegung der Haager Konvention geführt haben und ist geeignet, das Institut des Haager Schiedsgerichtes weiter im inter- nationalen Verkehr einzuführen. [Graf Murawiew und Präsident Roosevelt über das Haager Schieds- geridht.] In diesem Sinne äusserte sich auch der russische Justizminister Murawiew in seinem im März 1904 an den Zaren erstatteten Bericht über das Venezuela-Schieds- gericht, indem er sagte: „Es ist nur zu erhoffen, dass bei häufigerer Anrufung und im Masse der weiteren Entwicklung seiner Wirksam- keit sowohl Methode und Formen, als auch einige Einzelheiten der Organi- sation des internationalen Gerichts- — 204 — Wesens zur Vervollkommnung gelangen werden. Dies grosse Unternehmen, über machtvolle und edle Initiative Eurer Kaiserlichen Majestät geschaffen, befindet sich noch in einem Stande, der fürsorglicher Aufmerksamkeit seitens der Staaten bedarf, welche auf das friedliche Gedeihen der Menschheit auf der Grund- lage des Rechts und der Gerechtigkeit be- dacht sind. Unter Einem birgt diese erhabene und wohlgeartete Ausführung der verständigen Uebereinstim- mung der Staaten ein so dauerhaftes Unterpfand des Welterfolges in sich, dass schon das günstige Verhalten der zivilisierten Re- gierungen und der kulturellen Oeffent- lichkedt zu der Versöhnungsmission des Haager Gerichtshofes allein für eine fruchtbringende Anwendung seiner Dienste auf dem Gebiete des Vorbeugens und Ab- schliessens internationaler Konflikte ge- nügt. Als Bürgschaft hierfür kann unter anderem auch das allgemeine Vertrauen, die Sympathie und die Achtung dienen, von welchen die Verhandlungen des Schieds- gerichtes über die venezolanische Angelegenheit begleitet waren." Präsident Roosevelt äusserte sich in seiner Botschaft an den Kongress von Washington am 7. De- zember 1903 über den Venezuelastreitfall: „Ein so achtunggebietendes Zusammenwirken von Na- tionen, die ihre Argumente diesemhohen Gerichts- hof internationaler Gerechtigkeit und internationalen Friedens vorlegen und dabei dessen Entscheidung anrufen, kann schwerlich verfehlen, eine gleiche Unterwerfung vieler künftiger Streitigkeiten nach sich zu ziehen. Den jetzt dort erschienenen Na- tionen wird es viel leichter fallen, ein zweites Mal hinzu- kommen, während keine Nation mehr ihren gerechten — 205 — Stolz verringert wähnen kann, wenn sie dem jetzt ge- gebenen Beispiele folgt. Dieser Triumph des Schieds- gerichtsprinzips ist ein Gegenstand, zu dem man sich warm beglückwünschen muss, und ist ein glückliches Vorzeichen für den Weltfrieden." „Es scheint jetzt sicherer Boden für den Glauben ge- wonnen, dass imter den zivilisierten Völkern ein wirk- liches Anwachsen einer Gesinnung stattgefunden hat, welche die allmähliche Substitution ande- rer Methoden, Streitigkeiten zu schlich- ten, als die Methode des Krieges gestatten w i r d." »•' ,Es wird noch nicht behauptet, dass wir einer Lage- ganz nahe gerückt seien, in der es möglich sein wird, den Krieg gänzlich zu vermeiden, oder dass eine gerechte Rücksicht auf die Interessen imd die Ehre einer Nation in jedem FaUe die Zuflucht zum Schiedsgerichte gestatten- wird, aber durch die Vereinigung von Kugheit und Festig- keit mit Weisheit wird es wohl möglich sein, viel von den Aufreizungen und Vorwänden zum Kriege wegzu- schaffen und doch in zahlreichen Fällen eine ver- nünftigere Methode als den Krieg zur Schlich- tung der Konflikte anzuwenden. Das Haager Tribunal bietet ein so gutes Beispiel dafür, was man in dieser Richtung leisten kann, dass es auf jede Weise ermutigt werden sollte. Weitere Schritte sollten unternommea werden." [III. Fall (Japan, Europa).] Bereits ist ein dritter Fall vor dem Haager Schiedsgericht anhängig. Es handelt sich um einen Streit zwischen Japan und Deutschland^ Frankreich, Grossbritannien, zu dessen Bei- legung die betreffenden Staaten durch Protokoll vom 28. Juli 1902 den Schiedsgerichtshof anriefen. (Siehe:. Schiedsgerichtslexikon No. 223.) — 2o6 — (Bedeutung der Konferenz und ihrer Institu- tionen.] Will man die Bedeutung der Haager Kon- ferenz und der daraus hervorgegangenen Institutionen ermessen, so ist es angebracht, sich darüber klar zu werden, dass es sich hierbei um einen Anfang handelte und nicht um die Krönung des Werkes. Von diesem Gesichtspunkte aus bedeutet die Haager Konferenz tatsächlich einen Wendepunkt in der Völkergeschichte. Alle Zaghaftigkeit, die wir bei Fest- setzung der Bestinunungen beobachteten, hat ihren Grund darin, dass man sich in der Hauptsache etwas völlig Neuem gegenübersah, dessen Erprobung man erst abwarten wollte, ehe man sich ganz dafür einsetzte. Andererseits war es hocherfreulich zu sehen, wie der Gedanke eines internationalen Rechtes bei ein- zelnen Völkern bereits tiefe Wurzeln geschlagen hat und wie die Vertreter bereit waren, der neuen Institution einen breiten Umfang ru geben. Ein Kompromiss dieser über- zeugten Anhänger der internationalen Rechtsordnung und der zaghaften Versuchenden zeitigte die hier näher charak- terisierten Konventionen. Es wird nun an den Völkern liegen, das im äaag Geschaffene auszubauen und zu vervollkonunnen. Der breiteste Spielraum ist gegeben, dass diese Institution in wenigen Jahrzehnten der Kristallisationspimkt der Kulturwelt werden kann. In den kaum 3 Jahren, die seit der Eröffnung des Schiedsgerichtshofes verflossen sind, konnte man nur beobachten, wie der Gedanke, der in ihm seine Verkörperung findet, sich in aufsteigender Linie bewegt. Die Haager Konferenz hat den Krieg nicht ab- geschafft, sie hat die Heere noch nicht vermindert. Das war aber auch nicht ihre Aufgabe, war von ihr gar nicht zu erwarten. Sie hat aber jedenfalls den Rechtsgedanken im internationalen Verkehr ausgebaut und neue Pflichten, neue Möglichkeiten geschaffen, die Kriege zu verhindern — 207 — und die internationalen Streitigkeiten friedlich beizulegen. Ein Samenkorn ist ausgestreut worden, das in fruchtbares Erdreich fiel und wenn es dereinst zum schattenspendenden Baume herangereift sein wird, so wird man wohl der Schwierigkeiten des Anfangs gedenken, diese aber auch begreiflich finden. Der grosse Fortschritt besteht darin, dass zum ersten Mal wesentliche Bestandteile des Völkerrechtes, das durchwegs Gewohnheitsrecht ist, geschriebenes Recht wurden. Aus diesen zaghaften Bestimmungen wird dereinst der internationale Kodex, wie das internationale Prozessrecht der föderierten Kulturwelt hervorwachsen. (Verschiedene Aeusserungen über die Bedeutung der Konferenz.] Einige Aeussenmgen über die Bedeutung der Haager Konferenz seien hier festgehalten. — Zunächst dürfte es interessieren, zu vernehmen, was Mitglieder des Arbeits- ausschusses der III. Kommission, Graf Nigra, Prof. M a r t e n s , der Gesandte Mr. White, Mr. H o 1 1 s , L^on Bourgeois und Prof. Zorn, über das von ihnen geschaffene Werk äusserten: Der italienische Diplomat Graf Nigra richtete am 29. Nov. 1899 an Baronin von Suttner ein Schreiben, in dem er u. a. in bezug auf die Arbeit im Haag mitteilte: „Wir wussten sehr gut, dass wir nicht den Weltfrieden von heute auf morgen sichern können, dagegen hatten wir das Bewusstsein, dass wir für die Zukunft der Menschheit arbeiten.'* Als positives Ergeb- nis der Konferenz will er die Tatsache betrachtet wissen, dass eine solche Konferenz von einem mächtigen Monarchen, wie dem Kaiser von Russland, einberufen und von allen Mächten beschickt worden ist, dass sie monatelang arbeiten konnte, zu dem Zwecke, die Kriege seltener und die Kriegführung humaner zu machen . . . „Das Ziel, das wir uns gesetzt haben, deckt sich mit dem Gesetz des Fortschritts, nach dessen Richtung sich die Menschheit bewegen muss. Das ist das Gesetz der Ge- schichte. Verblendet, wer es nicht sieht I" Der hervorragende russische Völkerrechtslehrer Professor Dr. Martens hielt im Februar 1900 in der Aula der Peters- — 2o8 — burger Universität eine Reihe von Vorlesungen über die Haager Konferenz, in denen er n. a. sagte: ,,Der Skeptizismus, mit dem man in Presse imd Gesellschaft auf die Ergebnisse der Konferenz blickt, entbehrt der Berechtigung. Die gegenwärtigen Ereignisse, wie der südafrikanische Krieg, sind noch kein Beweis dafür, dass die Arbeit im Haag ganz vergebens gewesen sei. Das Saatkorn wird aufgehen; es ist an und für sich ein grosser Erfolg der Konferenz, dass zum erstenmal die Fragen der Abrüstung, der Einschränkung und der Verhinderung der Kriege usw. aus dem Gebiete des Gedankens in jenes des prak- tischen Lebens gezogen worden sind. Die Welt hat noch nie eine ähnliche Versammlung gesehen . . . Die Konferenz war ein Triimiph des Völkerrechts, wie ihn die Ge- schichte bisher noch nicht verzeichnet hat.'* — Im Juli 1901 äusserte sich der amerikanische Gesandte Mr. White in Berlin zu Mr. Moscheies aus London : „Wir haben im Haag ein hervorragendes und ausgezeichnetes Werk vollbracht, und wir können und 'wollen daraus den grösst^i Nutzen ziehen. Das wird in gegebener Zeit jeder begreifen, imd Sie sollten in Ihren Friedensgesellschaften mit allem Nachdruck darauf hinarbeiten, das Verständnis über dieses Werk zu ver- breiten und das Datum dieses Ereignisses niemals vergessen, zu lassen.'* Mr. H o 1 1 s , einer der amerikanischen Delegierten, äusserte sich zur selben Zeit zu Mr. Moscheies über die Notwendigkeit, die Oeffentlichkeit von den Ergebnissen, die man mit Recht von den Arbeiten der Konferenz erwarten könne, zu imter- richten. „H aag ist der Kern, um den herum sich das internationale Gesetzbuch bilden wird; die Fruchtsubstanz wird sich automatisch entwickeln. Die Betäti- gung der Diplomatie erfährt bereits den heilsamsten Einfluss daraus. Indem man die Anrufung des Gerichtshofes fakultativ gestaltete, konnte eine offenbare Gefahr vermieden werden. Wäre es nämlich anders gewesen, hätte man ohne Gewissens- bisse alle imgerechten Sachen vor das Tribunal geschleppt,, da man sich gesagt hätte, man könne dabei nichts verlieren. Verloren hätte aber das Ansehen der Institution. Glauben Sie mir, ihr alle, ihr Arbeiter am Werke des Friedens, die ihr jahrelang dem Gelächter der Ungläubigen preisgegeben wart,. — 209 — ihr könnt mit mehr Recht, als ihr selbst annehmt, die endliche Krönung eures Werkes erblicken." — L^on Bourgois, einer der hervorragendsten Vertreter der 3. Kommission, Vertreter Frankreichs, hielt am 20. Jan. 1902 in der französischen Deputiertenkammer eine längere Rede über die Bedeutung der Haager Konvention. Er bestritt dabei zunächst, dass die Haager Konferenz „juristisch genommen'* auf den Transvaalkrieg in Anwendung zu bringen sei. Er er- wähnte ferner, dass die Konferenz den obligatorischen Charakter des Schiedsgerichtes verworfen habe und fuhr dann fort: „Und dennoch befinden wir uns einem Abkommen gegenüber, in welchem hervorragende Grundsätze formuliert worden sind. Die Gesamtheit der Vertreter der zivilisierten Völker war sich darüber einig, im Namen ihrer Regierimgen zu verkünden, dass einer dieser Grundsätze, und zweifellos der wichtigste, der Ver- such einer Lösung Internationaler Streitigkeiten durch friedliche Mittel an Stelle der Gewaltmittel sein solle. Ist die Verkündung dieses Prinzipes etwa zwecklos? Die Antwort auf diese Frage gleicht der Antwort auf die Frage: Ist es im Jahre 1789 zweck- los und vergebens gewesen, die Menschenrechte zu erklären? Wenn die Erklärung der Menschenrechte in der Tat nicht un- mittelbar von heute auf morgen die Achtung vor allen Rechten des Menschen und des Bürgers hervorgebracht hat, ist es zweck- los gewesen, dem Weltgewissen diese Formulierimg der mensch- lichen Würde und der menschlichen Freiheit zu geben? Ich halte diese Erklärung für notwendig, und es scheint mir nützUch, nach dieser Richtung hin die öffent- liche Meinimg zu erziehen. Es handelt sich darum, den Geistern beizubringen, dass von unseren Bemühungen und von unserer mühevollen Arbeit etwas bleiben wird, das man niemals wieder wird zerstören können. Es handelt sich darum, begreiflich zu machen, dass die gegen- wärtigen Umstände, so enttäuschend dieselben auch sein mögen, uns nicht vergessen lassen dürfen, dass in der Welt trotzdem etwas Neues entstanden ist, ein eingesetztes Samenkorn, dass trotz der Umstände, vielleicht gerade durch dieselben, die darauf gesetzten Hoffnungen verwirklichen und entwickeln wird.'* — Auch der deutsche Delegierte Professor Zorn sah 14 — 2IO — sich 1903 in einer im „Tag'* veröffentlichten, der Kon- ferenz gewidmeten Artikelserie veranlasst, die Haager Konferenz einen „Fortschritt für die Befestigimg des Weltfriedens** und „eine wertvolle Weiterbildung des Völkerrechtes** zu nennen, imd ruft aus: „Vielleicht hört auch in Deutschland allmählich die öde Phrase auf, die bezüglich der Haager Konferenz von Anbeginn bis heute die deutsche Presse und dadurch die deutsche öffentliche Meinung beherrscht hat, man habe im Haag nur leeres Stroh ge- droschen.** Ferner seien noch einige andere Aeusserungen von Juristen und Staatsmännern hinzugefügt: Der bekannte Völkerrechtslehrer Prof. Dr. von L i s z t äusserte sich am 3. Juni in einem Vortrage folgendermassen : „Ich betrachte die Ergebnisse der Haager Konferenz als einen ganz bedeutenden Fortschritt. Eine Schwäche des Völkerrechtes liegt zweifelsohne darin, dass ein grosser Teil der Völkerrechtssätze nicht geschriebenes sondern Gewohn- heitsrecht sind. Man hat jedoch die Nachteile dieser Eigen- tümlichkeiten des Völkerrechtes arg übertrieben. Wir Juristen wissen, dass wir bis zu unserem Bürgerlichen Gesetzbuch hinauf viel mit Gewohnheitsrecht zu arbeiten hatten, und wir sind doch ausgekonmien damit. Wenn nun gewisse Vereinbarungen des Völkerrechtes, die bislang ungesetztes Recht waren, ge- setztes Recht wurden, wie dies durch die Haager Konventionen der Fall ist, so ist dies ein wesentlicher Fortschritt.** In einem im Februar 1901 in Berlin abgehaltenen freien Hochschulkurs sagte derselbe Gelehrte folgendes: „Die Trag- weite dieser Konvention wird vielfach unterschätzt. Wenn auch manche Lücke offen gelassen ist, so stellt doch diese Konvention das Höchste dar, was unter den gegebenen Um- ständen zu erreichen gewesen ist, und selbst ein obligatori- sches Schiedsgericht würde sich nicht so wesentlich von dem. Erreichten unterschieden haben. Das Wesentliche liegt darin, dass eine förmliche Zivilprozessordnung für das Schiedsgericht mit allen einzelnen Bestimmungen ge- schaffen wurde, femer ein Gerichtshof, der uns jederzeit funktionsbereit zur Verfügung steht. Aber noch wesent- licher ist der Umstand, dass wir hier tatsächlich zu den schon — 211 — vorhandenen Ansätzen zur Ausbildung einer Zentralgewalt ein neues Organ bekommen haben, ein Organ, das seiner ganzen Zusammensetzung nach weit über all diesen andern Organen steht, die wir bis jetzt hatten. Der internationale Gerichtshof im Haag gibt der Ge- samtheit der durch das Völkerrecht beherrschten Staaten in greifbarerer Weise Ausdruck. Wir werden alle Bestrebungen, die auf Beseitigung des Krieges hinzielen, nicht miehr als eine leere Utopie an- sehen können. Wenn wir die ständige Gerichtsschreiberei im Haag ansehen, werden wir wissen, dass hinter dieser Gerichts- schreiberei der ganze Gerichtshof steht, und in völlig greif- barer Weise werden wir die Verkörperung einer die Staaten verbindenden Rechtsgemeinschaft erkennen. Mit dieser Schieds- gerichtskonvention ist in d,er Tat eine neue Periode in der Entwickelungsgeschichte des Völkerrech- tes angebrochen. Es kann noch Jahre, vielleicht Jahr- zehnte dauern, bis sich das Errungene bewährt, nichtsdesto- weniger wird von der Einsetzung des Haager Schiedsgerichtes eine neue Periode des Völ- kerrechts datieren." — Arthur Des j ardin, Mitglied des Institut de France, veröffentlichte im September 1899 in der „Revue de deux mondes" einen Artikel über die Haager Konferenz, worin er u. a. der Ansicht widerspricht, dass die Konferenz im Hinblick auf die friedliche Beilegung internationaler Konflikte kein Ergebnis ge- liefert habe. Er verweist die Skeptiker auf die Geschichte und ihre Lehren, wenn sie nicht selbst die Rolle der Utopisten über- nehmen wollen. „Zweifellos hat man diesmal nicht alles er- reicht, was man erstrebte, aber seit einer Reihe von Jahrhunder- ten haben sich die Dinge alle in ähnlicher Weise entwickelt. Hat man etwa die Privatkriege auf einmal beseitigt, hat man von heute auf morgen das Recht der Neutralen anerkannt, gelang die Abschaffung des Sklavenhandels auf den ersten Hieb, gelangte man nicht erst nach ungeheuren wiederholten Anstrengungen zur fast gänzlichen Unterdrückung der See- räuberei? . . . Vor allen Dingen ist nicht zu bestreiten, dass die im Haag versammelten Mächte nach einer ersten Debatte sich zu einem gemeinsamen Beschlüsse vereinigt haben, dass 14* — 212 — sie einstimmig das beschränkte obligatorische Schiedsgericht ins Völkerrecht eingeführt imd dass sie den Regierungen diesen Rat uad das gute Beispiel gegeben haben . . . £s bestehen zwei Lager» zwei Parteien; auf der einen Seite wendet man auf dieses internationale Problem den berühmten Grundsatz an: ,,Gewalt geht vor Recht!", von der anderen Seite antwortet man: „Seien wir die Gerechteren, weil wir die Stärkeren sind!** So und nicht anders ist die Frage gestellt. Und man erwähnt nicht ohne Grund, dass das Recht der Schutz des Schwachen ist." — Professor Meurer wählte im Jahre 1903 in seiner Eigen- schaft als Rektor der Universität Würzburg als Gegenstand einer Festrede zur 321. Stiftimgsfeier dieser Universität das Thema der Haager Konferenz. Er bezeichnete darin diese Kon- ferenz als einen Markstein in der Entwickelung des Völkerrechtes. Man kann nicht mehr hinter denselben zurück, sagte er darin . . . Anderer- seits kann und soll man über die Beschlüsse der Friedens- konferenz hinaus. In dieser Beziehung ist schon durch die Haager Konferenz ein grosses Arbeitsfeld abgesteckt worden. Der österreichische Premierminister Graf Goluchowsky entwickelte im Ausschuss für die auswärtigen Angelegenheiten der österreichischen Delegationen im Dezember 1899 ^i^ Expos6, wobei er auch auf die Haager Konventionen zu sprechen kam» in dem er von dem „gesunden, entwickelungs- fähigen Gedanken" sprach, der ihr zugrunde lag, und „der wohl berufen ist, einst segensreiche Früchte zu tragen". „An die erste Zusammenkunft des Areopags durften füglich keine allzu hohen Erwartungen ge- knüpft werden; die Lösung mancher im russischen Progranmi enthaltenen Frage muss einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Das Ergebnis der Haager Beratungen ist dennoch nicht zu unterschätzen, sowohl in humanitärer Hinsicht in- folge neuer Einschränkungen der Grausamkeiten der Kriegs- führung, als auch weil es gewisse Grundsätze, die bisher fromme Wünsche der Friedensapostel bilde- ten, in festere Normen zusammenf ass te und ihnen die völkerrechtliche Sanktion auf- drückte..." — In einem an den Verfasser dieses Buches gerichteten — 213 — Briefe vom 2. Mai 1900 sagte der holländische Minister des Auswärtigen, U. de Beaufort: „Die künftigen Generationen werden das Haager Werk mehr würdigen, als es die gegen- wärtige tut. Diejenigen, welche die Geschichte kennen, werden darüber nicht sehr erstaunt sein, sie werden sich aber freuen 2U sehen, dass es schon jetzt weitsichtige Menschen gibt, die das erschauen, was das grosse Publikum noch nicht sieht. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft Ihnen recht geben wir d.** Dieser Passus bezieht sich auf mein dem Minister überreichtes Buch über die Bedeutung der Haager Konferenz. Ein nicht genannter Minister einer Grossmacht sagte zu Mr. H o 1 1 s im Sommer 1900 : „Wenn selbst die In- stitution tausendmal weniger praktisch wäre, würden die ver- antwortlichen Minister aller Staaten dennoch Ihre Verbündeten bleiben, weil sie sich, um den Krieg zu vermeiden, sojgar an einen Strohhalm klammern würden. Aber das, was Sie im Haag geschaffen haben, ist kein Strohhalm, auch nicht ein Ealken, sondern ein festes Schiff, das dem Andrang der Wellen zu widerstehen fähig ist.*' [Parallele zwischen der Entwicklung des staatlichen und des inter- nationalen Rechts.] Um aber die volle Bedeutung der Haager Kon- ventionen für das Völkerrecht zu würdigen, sei eine Parallele mit der Entwicklung des staat- lichen Rechtes gestattet, die Professor Lisszt in einem öffentlichen Vortrag über die Haager Konvention zog. Der Rechtsgang des heutigen staatlichen Rechtes hat sich aus dem Fehdegang entwickelt. Drei Stufen der Entwicklung lassen sich hier feststellen. Zu- nächst die erste Stufe, wo zur Schlichtung der Fehde die Vermittlung Unbeteiligter angerufen, wurde. Auf der zweiten Stufe entwickelte sich eine Institution, an welche die Streitenden sich wenden konnten, wenn sie es wollten. Aber gleichzeitig wurde die Fehde zum Recht erhoben, indem man das Fehdewesen regle- mentierte, wie dies im ganzen Mittelalter der Fall war. Auf der dritten Stufe der Entwicklung wurden die — 214 — Streitenden gezwungen, sich zum Zwecke der Schlich- tung ihres Streites einer festen Gewalt zu unterwerfen. Der Fehdegang wird zurückgedrängt, er ist zvun Redhts- gang geworden. In ganz derselben Weise ent- wickelt sich das Völkerrecht. Auch hier kön- nen wir dieselben drei Entwicklungsstufen erkennen. Auf der ersten Stufe entscheidet der Wille des Streitenden über die Art der Streitbeilegung, auf der zweiten Stufe ist die Durchführung der gewaltsamen Entscheidung bereits an. feste Regeln gebunden (Kodifikation des Klriegsrechtes) anderseits sind bereits Organe geschaffen^ an die sich die Streitenden wenden können, um ihren Streit beizulegen, ohne dass sie irgend eine Macht dazu zwingen kann; auf der dritten Stufe er- blicken wir jene Phase, wo die Unterordnung der Strei- tenden unter das Gesetz im Notfalle erzwungen werden kann. (Obligatorische Unterordnung). Unter diesem Gesichtspunkte erblicken wir in dem Abschluss der Haager Konvention die zweite Entwick- lungsstufe des Völkerrechtes, in der die gewaltsame Aus- einandersetzung kodifiziert wurde, wobei aber gleich fakultative Organe zu einer rechtlichen Ordnung geschaffen wurden. Die Haager Konvention bedeutet aber nicht den Be- ginn dieser zweiten Stufe, sondern bereits deren Höhepunkt, denn das, was in ihnen festge- legt wurde, hat bereits schon eine Reihe voll Jahren bestanden, es ist nur erst durch jene Konventionen zum formulierten Ausdruck gebracht worden; und das ist der grosse Fortschritt jenes Haager Ereignisses, es. weist uns von der Höhe seiner Einrichtun- gen in die Zeit der dritten Entwicklungs- stufe des Völkerrechtes, in die Zeit der obligatorischen Unterordnung der Kultur- völker unter das Rechtl V. Geschichte der Friedensbewegung. A. Bis zum Wiener Kongress. Einleitung. — Altertum. — Mittelalter. — Neuzeit. — Podiebrad. — Heinrich IV. — Groitus. — Spinoza und Penn. — St. Pierre, Bentham etc. — Kant. — Herder, etc. — Der Wiener Kongress und die heilige Allianz.' B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Kon- ferenz. 1. Von der Gründung der ersten Friedensgesellschaften bis zur Gründung der interparlamentarischen Union (1815—1888). Die Anfänge der Friedensbewegung. — Elihu Burrit. — I. int. Friedenskongress zu Brüssel (1848). — H. int. Friedens- kongress zu Paris (1849). — m* i^t. Friedenskongress zu Frankfurt a. M. (1850).' — 'IV. u. V. int. Friedenskongress. — Die Friedensbewegung in den Parlamenten. — Amerika. — England. — Der Krimkrieg und der Pariser Kon- gress (1856). — Napoleons Friedensplan; die Genfer Kon- vention. — Der Luxemburger Streit und die Ligue de la Paix. — Die Friedens- und Freiheitsliga in Genf. — Von 1867 bis 1870. — Während des deutsch-französischen Krieges und nachher. — Henry Richards Antrag im engl. Parla- ment und dessen Wirkung in den anderen Par- lamenten. — Amerika. — Europa. — Das Institut du Droit international. — Völkerrechtsliteratur zu Anfang der 70er Jahre. — Friedensgesellschaften. — Bühlers Abrüstungsantrag im deutschen Reichstag. — Die Botschaft des Präsidenten Gar- — 2l6 — f ield. — Neue Anregung in den Parlamenten. — Cremers erste Reise nach Washington. — Passy in der franz. Kanmier. — Gründung der interparl. Union. 2. Vom ersten Weltfriedenskongress bis zur Haager Konferenz (1889—1899). DieWeltfriedenskongresse: — Paris 1889. — London 1890. — Rom 1891. — Bern 1892. — Chicago 1893. — Antwerpen 1894. — Budapest 1896. — Hamburg 1897. — Generalvers. Turin 1898. — Die interparlamentarischen Kon- ferenzen: — Paris 1889. — London 1890. — Rom 1891. — Bern 1892. — Haag 1894. — Brüssel 1895. — Budapest 1896. — Brüssel 1897. — Konf. des interparl. Rats Brüssel 1898. — Entwickelung der Friedensgesellschaf- ten. — Die ZentraHsierung. — Bertha v. Suttner. Gründimg der österr. Friedensges., „Die Waffen nieder I" (Roman und Revue). — Gründung der deutschen Friedensgesellschaft. — Deutsche Pazifisten. — Friedensgesellschaften in anderen Ländern. — Der 22. Februar. — Schiedsgerichts- aktion in den Parlamenten. — Die pan-amerikanische Konferenz omd ihre Einwirkung. — Der 16. Juni 1893. — Eng- land und Amerika. — Gladstones Anregung in den anderen Parlamenten. — Italien. — Gestenreich. — Deutschland. — Frankreich. — Belgien. — Stellungnahme des Papstes und hervorragender Staatsmänner. — Der Papst. — Caprivi, Goluchowsky, Salisbury und Gossler. — Die polit. Parteien in Deutschland. — Verschiedene Kongresse. — Nobels Testament. — Der spanisch-amerik. Krieg. — Blochs Werk. — Das Zarenmanifest. — Aktion der Pazifisten zu gunsten des Zarenmanifestes. — Das Zarenmanifest in den Par- lamenten. — Prof. Stengel. — Die Haager Konferenz. C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz. (1899—1904). Die Zeit des Uebergangs. — Das Haager Schiedsgericht u. s. Aufnahme. — Der Transvaalkrieg. — Konstituierung des Haager Schiedsgerichtshofes. — Die ver- — 217 — schieden«! Phasen der Skepsis. — Die polit. Verhält- nisse nach der Haager Konferenz.. — Das China- untemehmen. — Günstige Symptome. — Kaiser Wilhelm. — Neurüstungen. — Das neue Frankreich. — Die deutsch- französische Annäherung. — Das Hindernis. — Jaur^s und die Revanche. — Die „deutsch-französische Liga". — Nimes und Kassel. — Die westeuropäische Schiedsgerichtsaktion. — Frankreich und England. — Barclay und d'Estournelles. — Der engl. -franz. Schieds- gerichtsvertrag ein Ergebnis der pazifistischen Agitation. — Deutschland. — Amerika. — Venezuela. — Die Friedens- propaganda. — Das Berner Bureau. — IX. interparl. Kon- ferenz zu Christiania (1899). — Agitation gegen den Trans- vaalkrieg. — IX. Weltfriedenskongress zu Paris (1900). — X. interparlamentarische Konferenz zu Paris (1900). — X. Weltfriedenskongress zu Glasgow (1901). — Der interparl. Rat zu Brüssel (1901). — Blochs Tod; Blochfonds; Friedens- museum zu Luzem. — XI. Weltfriedenskongress zu Monako {1902). — Das int. Friedensinstitut in Monako. — XI. interparl. Friedenskonferenz zu Wien (1903). — XII. Weltfriedenskongress zu Ronen und Havre (1903). — Der russ. -Japan. Krieg. — Der Triimiph der Gegner. — Der „Friedenszar** und der Krieg. — Der russ.-japan. Krieg erhöht die Friedenssehnsucht der Völker. — Die Erfüllung der Vorhersagimgen Blochs. — Wachstum der pazifistischen Bewegung durch den russ. -Japan. Krieg. — Nationale Friedenskongresse. — XII. interparl. Kon- ferenz zu St. Louis (1904). — XIII. Weltfriedenskongress zu Boston. — Eine zweite Session der Haager Konferenz. — Die Beüegung der Dpggerbank- Affäre durch die Haager Konven- tionen (1904). — Schluss. A. Bis zum Wiener Kongress (1815). [Einleitung.] Ehe von der im vorhergehenden Kapitel ver-- suchten Darstellung der Grundlagen, des Wesens, der Ziele und Erfolge der modernen Friedensbewegung, auf deren gegenwärtige Organisation und Ausdehnung über- gegangen wird, sei im nachfolgenden ein Rückblick auf~ die Geschichte dieser Bewegung geworfen. Dieser Rück- blick ist notwendig, um zu zeigen, dass die Friedens^ bewegung nicht, wie es im gegnerischen Lager irrtüm- lich angenommen wird, eine reine Modelaune der Gegen- wart ist, die eines Tages ebenso rasch verschwinden wird, wie sie angeblich gekonmien sein soll, dass sie vielmehr schon seit langer . Zeit besteht und sich, wenn auch all- mählich, aber in stets aufsteigender Linie ent- wickelt, so dass ihr Zusanmienhang mit der all- gemeinen Entwicklimg des Menschengeschlechtes, mit der Ausbreitimg der Gesittung, erkannt, und der logische Schluss auf die nicht mehr zu hemmende Weiterentwick- lung und den endgültigen Sieg dieser Bewegung offenbar wird. Notwendig ist es, diese Darstellung als einen Ver- such, als eine Skizze in losen Strichen, zu bezeichnen, da es weit über den Rahmen dieser Arbeit und über die Kräfte des Verfassers hinausgehen würde, eine um- fassende Geschichte dieser grössten Bewegung imserer Zeit zu bieten. Auch, dass dieser Versuch, zimaal der grösste Teil der Entwicklung der Bewegung in die knapp — 220 — hinter uns liegende Jahrzehnte fäUt, der notwendigen Perspektive entbehren muss, je mjehr in der Betrach- tung vorwärts geschritten wird, soll hier gesagt sein. Ferner ist zu erwähnen, dass es sich nicht um eine Ge- schichte des Friedensideals handelt, der Friedensidee als solcher, sondern um die Geschichte der Friedens- bewegung, die erst da greifbar in Erscheinimg tritt, wo die uralte, die gesamte Menschheitsgeschichte wie ein roter Faden durchlaufende Idee in die Praxis zu über- tragen versucht wird. Erst die für die Verwirklichung der Friedensidee systematisch eingesetzte Arbeit ist Friedensbewegung. {Altertum.] Spuren des Friedensideals finden wir, aller- dings neben Argumenten, deren sich die Kriegsanhänger mit Vorliebe bedienen, schon im alten Testament. Das Altertum ist reich an Verherrlichungen des Friedens imd an Versuchen, das Recht an die Stelle der Gewalt zu stellen. Dass Streitschlichtungen auf dem Wege der Verständigung vorkamen, dafür spricht die Geschichte des alten Griechenlands. Der Amphyktionenbund ist das älteste Beispiel eines Föderationsvertrages und interstaatlicher Schiedsgerichtsbarkeit. Thukydides lässt den Archidamos sagen : „Es ist unmöglich, den- jenigen als Feind anzugreifen, der sich bereit erklärt, vor einem Schiedsgericht Rede zu stehen." Auch ein Vertrag zwischen Argos und Sparta ist erhalten geblieben, der folgende Bestimmungen enthält: „Wenn zwischen ver- tragschliessenden Parteien ein Streit entsteht, haben die- selben den Gepflogenheiten ihrer Vorfahren (1) gemäss, zum Schiedssprüche einer neutralen Stadt ihre Zuflucht zu nehmen.** Immerhin waren diese frühen Verwirklichungs- versuche des Friedensideals, für die sich noch zahlreiche Beispiele anführen Hessen, nur für die Griechenwelt be- stimmt. Der Gedanke einer internationalen friedlichen StreitschHchtung zwischen ihnen und fremden Völkern — 221 — lag den Griechen, wie überhaupt der ganzen antiken Welt^ noch völlig fern. [Mittelalter.] Auch den Friedensbestrebungen des Mittelalters muss man mit einer gewissen Skepsis gegenübertreten; bei näherer Betrachtung stellt sich nämlich heraus, dass jene Bestrebungen ausser dem Namen nichts gemein haben mit unserer neuzeit- lichen Auffassung des Friedensgedankens. Es waren zumeist Ideen zur Herstellung von Bündnissen, die zwar den Zweck friedlicher Vereinigung für die dem Bunde Angehörenden verfolgten, aber inmaer mit dem Hintergedanken, den Krieg gegen andere Verbände zu erleichtern. Wenn wir bereits in Dantes gött- licher Komödie, in den Schriften des Marsilius von Padua um 1325, in dem Werke des Abtes Honor6 Bonnor, betitelt „L'Arbre de Bataille**, dem Gedanken einer Universalmonarchie und des dadurch er- hofften ewigen Friedens begegnen, so standen diese Autoren doch zumeist im Dienste irgend eines zeitge- nössischen Fürsten, der durch die erträimite Universal- monarchie in erster Linie seinem Ehrgeiz genügen wollte und nicht dem Wohl der Menschheit. Auch die Treuga Dei, der Gottesfriede, der durch die Bischöfe von Arles, Avignon und Nizza und den Abt Odilo von Clugny um das Jahr 1041 gefordert und durch Papst Urban II. auf der Kirchen- versammlung zu Clermont 1095 für die gesamte Christenheit verkündet wurde, hatte keinen anderen Zweck, als diese zu einem gemeinsamen Kriege gegen den Islam näher aneinanderzuschliessen. In der Tat wurde auf derselben Kirchenversammlung zu Clermont auch der erste Kreuzzug beschlossen. In jener Zeit, wo die Vertretung der privaten Rechte wie die Bestrafung eines Vergehens noch Privatsache war, da nach altgermanischer Sitte jeder die — 222 — •Pflicht hatte, Blutrache zu nehmen an dem Verüber irgend einer Missetat, und wo die Beschäftigung der wehrhaften Ritterschaft in nichts anderem bestand, als fortwährend Uebergriffe abzuwehren imd solche zu he- rgehen, verursachte die Verkündigung des Gk)ttesfriedens eine entschieden wohltuende Beschränkung des damals herrschenden allgemeinen Krieges. Durch jene Be- schränkungen, die der Gottesfrieden mit sich brachte, wandelte sich das Faustrecht in das Fehderecht, das, wie bereits oben erwähnt, eine grosse Aehnlichkeit mit "der gegenwärtigen Kriegsreglementierung durch die Genfer, die Petersburger und die Haager Konvention besitzt, zumal auch dort bereits für gewisse Personen, für Geistliche, Wöchnerinnen, Kranke, Pilger, Kaufleute und Fuhrleute, für Kirchen, Kirchhöfe etc., Schutz- und Ausnahmebestimmungen bestanden, ähnlich jenen, die die erwähnten Vereinbarungen für den modernen Krieg festsetzen. Die Versuche verschiedener Kaiser, das Fehde- recht zu beseitigen und die Streitigkeiten vor er- wählten Schiedsrichtern zum Austrag zu bringen, führten nicht gleich zu der vollkommenen Beseitigung dieses Un- wesens, das erst durch die Einführung des „Ewigen Landfriedens" durch Maximilian L, am Reichstag zu Worms am 7. August 1495, proklamiert wurde. An Stelle der Fehde trat nunmehr das Reichskammergericht, womit an der Schwelle der Neuzeit ein erster gewaltiger Fortschritt im Sinne der Friedensidee erreicht war. [Neuzeit: Podiebrad.] Viel interessanter und für die heutige Friedens- bewegung noch massgebender waren andere Pläne und Ideen, die uns ebenfalls an der Schwelle der Neu- zeit begegnen. So war es der Böhmenkönig Georg von Podiebrad, der um das Jahr 1462 den Plan zur Herstellimg eines europäischen Friedensreiches fasste, in dem wir zuerst der Idee eines internationalen Parla- mentes und eines internationalen Schiedsgerichtes nüt — 223 — militärischer Exekuti\^ewalt begegnen. Natürlich hatte auch dieser Plan egoistische und kriegerische Hinter- gedanken. Dem Böhmenkönig war es dabei in erster Linie darum zu tun, die europäische Christenheit zum Entsätze Konstantinopels, das sich damals bereits in tür- kischen Händen befand, zu sammeln, und sich selbst die Krone von Byzanz aufzusetzen. Immerhin erblicken wir in dem Plane schon Keime der modernen Friedensidee. [Heinrich IV.] Anderthalb Jahrhunderte ruhte der Friedensgedanke dann gänzlich. Erst gegen Ende des i6. Jahrhunderts erscheint Frankreichs berühmter König Heinrich IV. mit seinem Plane einer „christlichen Republik** auf der Bildfläche, der übrigens von seinem Minister S u 1 1 y herrühren soll. Er erwartete von der Durchführung seines Projektes „La paix perpetuelle de FE u - rope**. Die christliche Republik Heinrichs IV. sollte aus 15 grossen Herrschaften bestehen, aus sechs erblichen Monarchien, fünf Wahlreichen und vier Republiken; auch dem russischen Zarentume war für später eine Stellung darin zugedacht. Ein Senat der RepubHk sollte durch seine Schiedssprüche alle Streitigkeiten regeln imd jeder Erhebimg zuvorkommen. Natürlich war in diesem Plan für Frankreich die Hegemonie vorgesehen, imd als Be- tätigung nach aussen war für die zu gründende Repu- bhk wieder der Krieg als erste Pflicht erklärt, allerdings nur mit dem Hinweis auf die Europa bedrohenden Türken. Die Ideen Heinrichs IV. wurden durch den Dolch Ra- vaillacs in ihrer Entwicklung gehemmt. Interessant ist es, dass mehr als 21/2 Jahrhunderte später Napoleonlll. diese Ideen seines Vorgängers auf dem Throne Frank- reichs wieder in Erwägung zog. Wenige Jahre nach Heinrichs IV. Tod verwüstete der dreissigjährige Krieg die Fluren Deutschlands, und als er beendet, waren die Völker Europas mehr als je geneigt, den Bestrebungen für die Wohltaten eines — 224 — dauernden Friedens Gehör zu leihen. Mit jener Epoche beginnt auch für die Entwicklung der Friedensbewegung eine Zeit, in welcher man schon deutlich die Fäden er- kennen kann, die in unsere Gegenwart hinüberleiten. Mit dem Frieden zu Münster imd Osnabrück begann ein wichtiger Abschnitt für die internationale PoHtik. Zum erstenmale wurde die Gleichberechtigung der Staaten anerkannt und der Gedanke des europäischen Gleich- gewichtes tauchte auf. Die Nationalitätenidee begann ihren Aufschwimg zu nehmen, der Welthandel begann sich zu entfalten imd die Söldnerheere sich in stehende Heere zu wandeln. Waren diese Wandlungen wohl noch kein hervortretendes Friedensmoment, so zeigten sie dennoch die Anfänge zu einer neuen Zivilisation, die sich auf internationales Recht und auf humanitäre An- schauungen gründete. [Grotius.] Um 1625 schrieb Hugo Grotius sein Buch „de jure belli slC pacis*' (Vom Recht des Krieges und des Friedens), mit dem die heutige Völkerrechtswissen- schaft begründet ward. Ihm gelang es auch, den Grund- satz von der Freiheit des Meeres zur Anerkennung; zu bringen. Das Meer galt bis dahin ebenso dem natio- nalen Besitz unterworfen, wie heute die Erde. Engländer, Holländer, Portugiesen imd andere seefahrende Nationen machten sich den Besitz des Meeres streitig und die Päpste fühlten sich autorisiert, ganze Meere zu ver- schenken. [Spinoza und Penn.] Im Jahre 1677 ertönte bereits die wuchtige Stimme eines Spinoza gegen den Krieg und im Jahre 1693 erschien mit seinem „Essay on the present and future peace of Europe" der Quäker William Penn, der bereits als ein wichtiger Vorläufer unserer modernen Friedensbewegung zu betrachten ist. Zahlreiche Friedens- forderungen und Friedenspläne traten auf, die bei dem — 225 — mangelnden geistigen und materiellen Verkehr natürlich mir auf eine kleine Elite der Geister beschränkt bleiben mussten. [St. Pierre, Bentham etc.] Durch den Frieden zu Utrecht, der lang- wierige Kriege, die ganz Europa verwüstet hatten, zum; Abschluss brachte, bemächtigte sich der europäischen Welt wieder eine intensive Friedenssehnsucht. Aus den Empfindungen dieser Zeit heraus veröffentlichte det französische Ahh6 Charles Iren 6 Castel St. Pierre im Jahre 17 13 zu Utrecht sein um- fassendes, dreibändiges Werk „Proj^t du Paix per- petuelle". Er knüpfte darin an die Pläne Heinrichs IV. an, schlug aber nicht, wie dieser, eine Universalmonarchie vor, sondern eine Föderation aller europäischen Staaten mit Ausnahme der Türkei und Russlands. Ein euro- päischer Reichstag, von sämtlichen Staaten mit Gesandten beschickt, sollte die Streitigkeiten schlichten, die die Fürsten diesem Forum zu imterbreiten hätten. St. Pierre wies dabei auf den altgriechischen Amphyktionen- bund hin, den er sich für Eiu-opa zum Vorbild nahm. Seine Ausführungen erregten grosses Aufsehen, stiessen aber natürlich auch auf grossen Widerstand, namentlich seitens der Fürsten. Er selbst gab sich darüber keiner Täuschung hin, tröstete sich aber mit den Worten: „Die Grösse des Gegenstandes gibt mir genügend Mut, um die Unzahl der Hindemisse nicht zu scheuen, die sich von allen Seiten in Menge darbieten.'* Das Buch wurde alsbald in alle Sprachen übersetzt imd rief eine ganze Literatur von Konmientaren, Ergänzungen rnid auch Wider- legungen hervor. Rousseau, der einen Auszug des Werkes anfertigen Hess, trat für dieses ein. Leibniz, wie die deutschen Autoren jener Zeit überhaupt, ver- hielten sich sehr skeptisch dagegen. Nur der deutsche Theologe Schinly wagte es, für das Werk seines fran- zösischen Amtsbruders einzutreten und in England nahm 15 — 226 — Jeremy Bentham die St. Pierreschen Ideen mit Nachdruck und Erfolg* auf. Bentham brachte (1789) das Friedensproblem zu- erst mit einer Reform des Völkerrechtes in Zusammen- hang und forderte die Ausarbeitung eines internatio- nalen Rechtskodex, der die Rechte und PfUchten der Nationen festzustellen habe. Bei seinen zahhreichen Forde- rungen und Vorschlägen über die Verhinderung der Kriege und die Durchführung einer völkerrechtlichen Friedensorganisation ist es am interessantesten, dass er bereits die allgemeine Entwaffnung nicht für imdurch- führbar hält, und dass er in den Schiedsgerichten den einzig möglichen Weg zur Herbeiführung eines dauern- den Friedens erblickt, selbst wenn es nicht gelinge, diese Schiedsgerichte mit einer zwingenden Gewalt auszustatten. [Kant.] Der Utrechter Friede hatte nicht den ersehnten Friedenszustand über Europa gebracht. Per österreichische Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg, die Teilung Polens, die französische Revolution und der I. Koalitionskrieg übten zunächst ihre furchtbaren Wirkungen aus. 1795 wurde zu Basel der Separatfriede zwischen Preussen imd Frankreich geschlossen. In diesem Jahre veröffentlichte der Königsberger Weltweise Immanuel Kant seine berühmte Schrift „Zum ewigen Frieden". Schon 1784 in einer Schrift „Die Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht" und in seinem 1793 erschienenen Essay „über das Verhältnis der Theorie zur Praxis", vertrat Kant den Gedanken einer natur- notwendigen Entwicklung der Menschheit zu einer allgemeinen bürgerUchen Gesellschaft und der Not- wendigkeit eines allgemeinen Völkerbundes zur Aufrecht- erhaltung des dauernden Friedens. In der letztgenannten Schrift gab er seiner festen Ueberzeugung dahin Aus- druck, dass die Völker im Laufe der historischen Ent- wicklung gezwungen sein werden, in ein föderatives, — 227 — jeden Krieg ausschliessendes Verhältnis zu treten. Die Schrift „Zum ewigen Frieden" ist in Form eines völkerrechtlichen Traktates gehalten. Kant drückt darin den Grundgedanken aus, dass der Krieg der Natiur- zustand der Menschen sei, solange sie noch Kriege führen, sind sie dem Naturzustande noch nicht ent- wachsen. Der Friede müsse demnach gestiftet werden ; Kant gibt bereits die berühmt gewordene Anregung, einen B u s s t a g nach beendetem Kriege auszuschreiben, und betont die starke Unmoral, die darin liegt, dem „Herrn der Heerscharen" Dankfeste und Siegeshymnen zu widmen. Als Grundlagen der Friedensstiftung dienen ihm drei Definitionen: i. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate miiss republikanisch sein. (Kant meinte damit demo- kratisch.) 2. Das Völkerrecht soll auf einem Föderalis- mus freier Staaten gegründet sein. 3. Das Weltbürger- recht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität beruhen. Der Friedensbund soll kein Föderativstaat sein, sondern ein durch Friedensvertrag hergestellter Verband freier Staaten, die durch jenen Vertrag nicht einen einzelnen Krieg zu beendigen suchen, sondern alle Kriege. Das Weltbürgerrecht auf Hospitalität ist mittler- weile durch die Erfindung der Eisenbahnen und Dampf- schiffe in Erfüllung gegangen. „Der ewige Friede," sagt Kant, „wird gesichert sein, wenn die mächtigsten Staaten der Welt eine wahre Repräsentativverfassung haben wer- den . . . Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus solcher wirklich freier Staaten gegründet sein. Den Angel- punkt dieser Föderation würde die Verbindung von zwei oder drei der mächtigsten dieser Staaten geben, die da sprechen könnten: Es soU zwischen uns kein Krieg mehr sein." Der Friedensbund (Völkerstaat) allein könne „aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält," hinausführen, indem sich die Kulturstaaten einem „von ihnen selbst zu konstituierenden Zwang" unterwerfen.^* — Bei diesem vielleicht modernsten 15* — 228 — Gedanken seiner so merkwürdig modernen Schrift be- tont Kant ausdrücklich die Ausführbarkeit. Die Voraussicht Kants scheint in imsem Tagen in Erfüllung zu gehen. Die heilige Allianz vermochte jene Föderation nicht herbeizuführen; in etwas erhöhtem Masse hat der Dreibund dazu beigetragen; die euro- päische Schiedsgerichtsimion scheint aber in der Tat jene Entwicklungsform zu bezeichnen, bei der nach Kant der „Föderalismus freier Staaten" einsetzt. Auch ein Kant musste es sich gefallen lassen, als Utopist und träumerischer Weltverbesserer verschrieen zu werden und Anfeindimgen trivialster Art über sich er- gehen zu lassen; schon damals aber erstand ihm u. a. in Professor Jakob ein beredter Fürsprecher, der die „ungemein aufgeblähte Art** jener heute längst ver- gessenen Kritikaster gebührend geisselte. Dass Kant nur das Programm einer internationalen Moral entwarf, die den Frieden als internationale Pflicht erfordert^ dass er nur den Leitweg andeuten wollte, den der Fort- schritt der Menschheit einschlagen muss, kam den wenigsten seiner Gegner zum Bewusstsein, und bei der Jahrhundertfeier des Königsberger Weisen (1904) mussten wir es erleben, dass er fast nur als der Urheber jenes Pflichtgedankens gefeiert wurde, der die deutschen Frei- heitskriege beseelte und die deutschen Heere 1870/71 zum Siege führte. Von der internationalen Pflicht zum dem Unverständnis, dem sie begegnete, zuzuschreiben,. Frieden, die er dargelegt hat, war bei jener Feier nicht die Rede. Jedenfalls ist es nicht der Schrift Kants, sondern wenn das Schlagwort vom „Ewigen Frieden*' so häufig dazu dienen muss, das angebliche Programm der Pazi- fisten • zu bezeichnen. [Herder etc.] Fast gleichzeitig mit Kants Friedenstraktat er- schienen Herders „Briefe zur Beförderung der Huma- nität*'. In diesen von den höchsten Humanitätsgedanken — 229 — geleiteten Veröffentlichimgen wird darauf hingewiesen, dass die Natur selbst den Menschen die Mittel gab, um sich vor den zerstörenden Erscheinungen innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu schützen, nämlich die Vernunft und der Gerechtigkeitssinn. Herder erhofft die allgemeine Friedfertigung der Menschen nicht durch äussere Mass- regeln, sondern durch innere Entwicklung. Er rechnet auf allmähliche Heranbildung der Friedens- gesinnimg unter den Völkern, auf das Verblassen des falschen Glorienscheines, um die Häupter der Kriegs- helden, auf die Erkenntnis, dass der „ländererobemde Heldengeist" ein Würgengel der Kultur sei, auf die Entlarvung jener falschen Staatskimst, die den Ruhm edfies Regenten auf die Erweiterung der Grenzen seines Landes basiert, auf Reinigung und Läuterung des Patriotis- mus von den Schlacken, die ihn durchsetzen. Kant und Herder wirkten befruchtend auf eine An- zahl Schriftsteller, so auf Traugott Krug, Bouter- weck, namentlich aber auf den Rechtsgelehrten Karl Salomo Zachariä, der in seinem berühmten Werke „Janus" (1802) das Friedensproblem im Kantischen Sinne behandelte. [Der Wiener Kongress und die heilige Allianz.] Mittlerweile raste der korsische Eroberer durch Europa. Als seine Macht gebrochen war, versammelten sich die Fürsten und Diplomaten zum Wiener Kon- gress (1815), um wieder einmal die politischen Grenzen des Erdteils gründlich zu verändern und eine neue Ord- nung der Dinge herbeizuführen. Das Bedürfnis, nach den Jahren heftiger Kriegsstürme endlich zur Ruhe zu kom- men, der unverkennbare Einfluss der Ideen Kants, Herders und auch der französischen Revolution, wenn man sich darüber auch nicht gern Rechenschaft geben wollte, Hessen es zuweilen erscheinen, als ob dieser Kon- gress einen Wendepunkt in der Geschichte bilden sollte, da er den Beweis erbrachte, dass man die verwickelten — 230 — politischen Fragen bei gutem Willen am besten durchi gegenseitige Verständigung lösen könne. Freilich stan- den die Diplomaten jener Zeit nicht auf der Höhe^ auf der sie hätten stehen sollen, und es ist vielleicht kein imgerechter Vorwurf, wenn behauptet wird, dass sie die grossen Kriege des 19. Jahrhimderts, die von 1864, 1866 und 1870/71, hätten vermeiden machen können. Dazu, standen sie alle zu sehr imter der Furcht der Revolution und betrieben die Geschichte mehr im Sinne der Dy- nastien als im Interesse der Völker. Im;m.erhin kristalli- sierte sich das zerstückte Emropa auf dem Wiener Kon^ gress zu grösseren Staatengebilden, die notwendig waren^ um eine spätere höhere Einheit vorzubereiten. Der Friedensgedanke wurde dabei völlig missver- standen, indem man die Herrscher von Russland, Oester- reich und Preussen, die sich zur „H eiligen Allian z" vereinigten, dazu berufen hielt, den Frieden Europas za bewahren. So traurige Folgen diese Allianz für die frei- heitliche Entwicklung Europas hervorbrachte, bedeutete sie immerhin einen, wenn auch stümperischen An- fang einer Gemeinschaft der Kulturstaaten, die in der Lage sein würde, die allgemeinen Interessen friedlich zu ordnen. Aber jeder Anfang, so stümperhaft er auch sein mag, bietet die frohe Aussicht auf vollendetere Formen der späteren Entwicklung. Schlief ist sogar der Ansicht, dass bislang kein Bündnis der Begründung: eines Staatensystems so nahe gekommen ist, wie jene soviel verlästerte heilige Allianz, die auf den nachfolgen- den Füjstenkongressen zu Troppau, Laibach und Verona bestrebt war, die störenden Erscheinungen in. Europa zu beseitigen, imd die, wenn sie auch sonst viel Bedauerliches geschaffen, dennoch grosse völkerrechtliche Fortschritte zeitigte. In jedem Falle bezeichnete der Wiener Kongress einen Wandel in der Geschichte der Friedensidee, die damals anfing, aus der Theorie in die Praxis überzutreten. Das Jahr des Wiener Kongresses — 231 — ist das Geburtsjahr der Friedensbiewegung, die von diesem denkwürdigen Kongress am Anfang des 19. Jahrhunderts bis zu jenem! nicht minder denkwür- digen Kongress im Haag, am Ende jenes Jahrhunderts, einen ununterbrochenen Aufstieg vollführte. B. Vom Wiener Kongress bis zur Haager Kon- [ f erenz. (1815 — 1899.) I* Von der Qründung der ersten Priedensgesellschaften bis zur Qründung der interparlamentarischen Union. (181 5 bis 1888.) [Die Anfänge der Friedensbewegung.] Die ersten Friedens,9^esellschaften treten in Erschei- nung. In Amerika traten schon 18 10 die Quäker Dr. W. Ellery Channing, Dr. Noah Worcester und William Ladd agitatorisch für die Friedensbe- wegimg auf und es kam im August 18 15 zur Gründung einer Friedensgesellschaft in New York, der 18 16 Ge- sellschaften in Philadelphia und Boston, 18 17 in den Staaten Rhode Island und Maine folgten. 1828 vereinigten sich jene Gesellschaften zur allgemeinen American Peace Sodiety, die heute noch besteht und in Boston ihren Sitz hat. Der Quäker Wm. Allen begründete mit seinem Freunde Joseph TragellacePrice 1816 die erste europäische Friedensgesellschaft, die ebenfalls heute noch bestehende „Peace Society** in London. 1830 wurde die erste Friedensgesellschaft auf dem Konti- nent, die durch den Grafen von S e 1 1 o n begründete Gesellschaft in Genf, ins Leben gerufen, die durch ein Schreiben Friedrich Wilhelm IV. an den Be- gründer beifällig begrüsst wurde. Auch in Paris wurde 1841 eine Friedensgesellschaft begründet. Beide Gesell- schaften auf Anregung der Londoner Gesellschaft. Die englische Friedensgesellschaft Hess durch Price und — 233 — Stephan Rigaud wiederholt den Kontinent bereisen und brachte dort die Friedensbewegung in Fluss. In Frankreich widmeten sich damals Saint Simon und Fourier der Friedenssache. Der erstere hatte schon an den Wiener Kongress eine Denkschrift „Ueber die Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Parla- mentes" überreicht, die von den Diplomaten natürlich be- lächelt wurde. Lamartine dichtete 1841 seine „Mar- seillaise de la Paix" und in Deutschland konnte sich noch ein Moltke „offen zur viel verspotteten Idee eines ewigen Friedens bekennen," eine Anschauung, die er be- kanntlich später änderte. In England wirkten Männer wie Richard Cob- den (1804—1865), John Bright (181 1— 1889) und Henry Richard (18 12 — 1888) für die Friedenssache. Letzterer hat zum Zwecke der Agitation allein 20 mal den Kontinent bereist. In London war es auch, wo 1843 der erste Friedenskongress abgehalten wurde, dem das Parlamentsmitglied Charles Hindley präsi- dierte. Dieser erste Friedenskongress, dem es aller- dings noch an Internationalität fehlte, versandte an 54 Re- gierungen eine Proklamation, worin diese gebeten wurden, in allen ihren Verträgen eine Klausel einzufügen, durch die sie sich verpflichteten, alle ihre Streitigkeiten der Vermittlimg einer oder mehrerer Mächte anzuvertrauen. tElihu Burrit.] Um das Jahr 1847 kam Elihu Burrit (1810 bis 1879), ein ehemaliger Grobschmied, dem eine umfassende Bildimg sowie besondere Agitationskraft und Bered- samkeit nachgerühmt wird, nach Europa, um hier durch Wort und Schrift für die Friedensidee zu wirken. Er bereiste den ganzen Kontinent, hielt überall Reden und verbreitete in grossen Massen von ihm verfasste Flug- schriften, „Funken vom Ambos", „Oelblätter" genannt. Durch seine Agitation wurde in den europäischen Ländern der Friedensgedanke erweckt. — 234 — [I. int. Friedenskongress zu Brüssel 1848.] Das Jahr 1848 sah auch den ersten wirklich international organisierten Friedenskon- gress, der sich auf Burrits und Richards Anregung vom 21. — 23. September 1848 in Brüssel versammelte, Couvreur (? — 1894) und Visshers hatten in Belgien schon seit mehreren Jahren vorgearbeitet und der letztere präsidierte audh diesem Brüsseler Kongress. Zahlreiche europäische und amerikanische Mitglieder nahmen daran teil. Deutschland war jedoch noch nicht vertreten. Die Beschlüsse des Kongresses wurden in folgende vier Sätze zusammen- gefasst: i. Der Kongress erklärt den Krieg für unvereinbar mit Religion, Gerechtigkeit, Humanität und Völkerrecht. 2. Der Kongress fordert die Regierungen auf, bei eintretenden Streitigkeiten Schiedsgerichte ein- zusetzen. 3. Der Kongress spricht den Wunsch aus, dass eine Versammlung von Abgeordneten aller Nationen zur Abfassung eines allgemein gültigen, internationalen Ge- setzbuches ernannt werde. 4. Der Kongress fordert die Regierungen auf, gleichzeitig ein Entwaffnungssystem ein- zugehen. , j [II. int. Friedenskongress zu Paris 1849.] Der zweite internationale Friedens- kongress wurde vom 22. — 24. August 1849 unter dem Vorsitz Victor Hugos zu Paris abgehalten. Dieser Kongress erfreute sich sehr grosser Teilnahme. Deutsch- land war durch Dr. Carov6 (Heidelberg) und Dr. Bodenstedt (Berlin) vertreten. Aus England war C ob den gekommen, von hervorragenden Franzosen waren Bastiat und Girardin anwesend. Zahlreiche Gelehrte und Schriftsteller sandten schriftlich ihre Zu- stimmung. In seiner Eröffnungsrede sprach Victor Hugo die berühmt gewordenen Worte: „Ein Tag wird erscheinen, wo man in den Museen eine Kanone zeigen wird, wie man heute die Folterwerkzeuge zeigt, und wo — 235 — man erstaunt sein wird, dass so etwas einmal möglich war !" [III. int. Friedenskongress zu Frankfurt a. M.] Unter noch grösserer Beteiligung fand im darauf- folgenden Jahre (1850) in Frankfurt am Main, als erster auf deutschem Boden, der dritte internationale Friedenskongress statt, der in der dritten Augustwoche in der 15 Monate vorher so berühmt gewordenen Paulskirche stattfand und von Jaup präsidiert wurde. Richard und Elihu Burrit, Garnier, Edmond Poto- nir6 (1829 — 1902), Gir ardin und viele andere her- vorragende Zeitgenossen waren anwesend. Eine grosse Anzahl bekannter Männer hatten briefliche Zustim- mungen gesandt, so der greise Alexander von Hum- boldt, der sich ausdrücklich mit den Zielen des Kon- gresses einverstanden erklärte. „Die ganze Vergangen- heit lehrt," so schrieb er, „wie unter dem Schutz eines höheren Waltens in dem Leben der Völker eine lang- genährte Sehnsucht nach einem edlen Zweck gerichtet, doch endlich ihre Befriedigung findet.** Frdderic Bastiat, Victor Hugo, Bischof Deguerry, der Präsident der Pariser Friedensgesellschaft, Professor Rosenkranz in Königsberg, Varnhagen von Ense, Arnold Rüge befanden sich unter den schrift- lich Zustimmenden. Der Kongress erklärte den Krieg als mit den Lehren der Religion, der Philosophie, der Sittlichkeit und den Staatszwecken im Widerspruch stehend, sprach sich für schiedsrichterliche Entscheidungen aus, betonte (damals schon I) die unerträgliche Last der stehenden Heere und riet zu einem gleichzeitigen Ent- waffnungssystem; er sprach sich für die Verwerflichkeit aller öffentlichen Anleihen für Kriegszwecke aus, er- klärte sich für das Prinzip der Nichteinmischung, empfahl die Agitation zugunsten eines Kongresses von Abgeord- neten der verschiedenen Länder, die ein völkerrechtliches Statut zu entwerfen hätten und verwarf schliesslich den — 236 — Zweikampf, von den Mitgliedern der Friedensgesell- schaften fordernd, dass sie jeden Zweikampf verweigern sollten. Interessant ist es, festzustellen, dass auf Antrag des Dr. Carov6 eine Klausel in bezug auf bewaffnete Notwehr vorgeschlagen wurde, die ebenso wie auf dem Kongress von Rouen (1903) aus religiösen und prinzi- piellen Bedenken nicht angenonunen wurde. (Siehe S. 22.) IIV. u. V. int. Friedenskongress.] Im Jahre 1851 fand der vierte internationale Friedenskongress anlässlich der Weltausstel- lung in London statt, und im Jahre 1853 ein fünfter Kongress in Edinburgh, womit die Friedens- kongresse für eine Reihe von Jahren aussetzten. Diese ersten Kongresse, so wenig praktische Erfolge sie auch gezeitigt haben, bilden dennoch unverkennbar einen Fort- schritt der Bewegung. Während nämlich die ersten Friedensgesellschaften unter dem Einfluss ihrer ameri- kanischen Gründer, zum Teil unter dem damals auch in olitischen Parteien in Deutschland.] In Deutschland begannen sich auch die poli- tischen Parteien dem Einf luss der Friedensbewegung zu erschli essen. In erster Linie waren es jedoch nur die Parteien der bürgerlichen Linken. Auf der Ver- sammlung der Süddeutschen Volkspartei am 24. September 1894 zu Mainz wurde der Vorschlag gemacht, dass die Abgeordneten für eine Abänderung der Verfassung eintreten sollten, die das Recht der Kriegs- erklärung dem Parlamente verleibte, das nur mit einer Zweidrittelmajorität den Krieg beschliessen dürfe. Gleich- zeitig wurde ein Vorschlag unterbreitet und ange- nommen, dass die Abgeordneten auf Einberufung einer internationalen Konferenz zur Friedfertigung und Ab- rüstung hinwirken sollten. Im August 1895 veröffentlichte die Süddeutsche Volkspartei ihr Programm, wo- rin sie sich „eine Partei des Friedens*' nennt, den Krieg verdanmit und die „Unterstützung aller Bestrebun- gen, welche auf die Annäherung der Völker, auf fried- lichen Ausgleich der zwischen ihnen entstehenden Streitig- keiten und auf gegenseitige Verminderung der Rüstungen sowie auf die Einsetzung ständiger internationaler Schiedsgerichte abzielen** proklamierte. Die f r e i s i n - — 294 — n i g e Volkspartei nahm bereits im August 1894 die Unter- stützung der internationalen Friedensbestrebungen und die Verallgemeinerung des schiedsrichterlichen Verfahrens bei internationalen Streitigkeiten in ihr Programm auf. Die deutsche Sozialdemokratie hingegen, die in ihrem 1891 festgesetzten Erfurter Programm die For- derung nach internationalen Schiedsgerichten proklamierte, im Parlament zwar wiederholt gegen die Zunahme der Rüstungen auftrat und bei ihrem Proteste zuweilen die schärfsten Töne fand, hielt sich nach wie vor von jeder aus- drücklichen Schiedsgerichtspropaganda zurück, von der irrigen Anschauung ausgehend, dass eine Pazifikation der Kulturmenschheit nicht durchführbar wäre, solange der bürgerliche Staat bestehe und die Anschauungen des Sozialismus nic^ht zur Herrschaft gelangt seien. Trotz- dem der Züricher internationale Sozialistenkongress am 10. August 1893 ausdrücklich verlangte, dass die sozial- demokratischen Parteien „alle Gesellschaften unterstützen, die den allgemeinen Frieden anstreben", war seitens der deutschen Sozialdemokratie den Bestrebungen der Pazifisten gegenüber eher das Gegenteil einer Unterstützung wahrzunehmen. [Verschiedene Kongresse.] Ausser den bereits skizzierten Friedenskongressen und interparlamentarischen Konferenzen jener Periode seien noch einige Kongresse erwähnt, deren pa- zifistischer Einfluss nicht ohne Bedeutung war. Hier steht zeitlich das am 20. August 1893 anlässlich der kolumbischen Weltausstellung zu Chikago eröffnete „Par- lament der Religionen" obenan, wo von den Vertretern sämtlicher Bekenntnisse die Brüderschaft des Menschen- geschlechtes und die Abschaffung der Kriege als einigendes Ziel bezeichnet wurde; ferner der höchst bedeutsame Kongress zu Perugia, der am 13. Septem- ber 1895 zusammentrat, wobei in erster Linie eine italienisch - französische Versöhnung propagiert wurde. — 295 — Nicht nur die Friedensfreunde beider Länder, auch sonst die hervorragendsten Geister Italiens und Frankreichs unterstützten diesen Kongress durch ihre Zustimmung. Der Bericht darüber schliesst mit den prophetischen Worten: „Die Skeptiker werden sagen, die internationale Kundgebung von Perugia wird — wie der Nebel — das Wetter zurücklassen, das sie gefunden. Wir sind nicht dieser Meinung. Wir glauben hingegen, dass sie ein Ereignis ist, welches einen gewissen Einfluss auf unsere internationalen Beziehungen zurücklassen wird." Wie die Zeit lehrte, sollten jene Worte recht behalten. Der III. Nordische Friedenskongress, der vom 3. bis 5. August 1895 i^ Stockholm unter dem Vorsitz des schwedischen Abgeordneten Wawrinsky stattfand (der I. Nordische Friedenskongress tagte 1885 in Gothenburg), befasste sich mit der Forderung der Neutralitäts- erklärung der drei skandinavischen Reiche, der Reform des Geschichtsunterrichtes und dem Ersatz des Krieges durch internationale Schiedsgerichte. Der im April 1896 zu Paris tagende erste internationale Frauen- kongress widmete der Friedensfrage einen ganzen Tag seiner Beratungen. [Nobels Testament.] Als wichtiges Ereignis wäre noch zu verzeichnen das im April 1896 bekannt gewordene Testament des am 10. Dezbr. 1895 verstorbenen Dynamiterf inders A 1 f r e d Nobel. Die Zinsen des fünften Teils eines da. 35 Mil- lionen Kronen betragenden Vermögens sollen nach den Testamentsbestimmungen alljährlich demjenigen zugute kommen, der am meisten und besten für die Friedens- sache gewirkt hat. Die Publikation dieses Testamentes, das das Wirken für die Friedenssache gleichstellt den hervorragenden Entdeckungen und Erfindungen, dem Wirken auf dem Gebiete der Medizin, Physik, Chemie wie der Literatur, trug nicht wenig dazu bei das Ansehen der Bewegung in weitesten Kreisen zu heben. — 296 — [Der spanisch-amerikanische Krieg.] Trotz des lebhaften Eintretens beider Welten für eine Ausgestaltung des Rechtsgedankens im Völkerverkehr, mussten die Friedensfreunde sehen, dass gerade in jenem Lande, auf das sie die meisten Hoffnungen ge- setzt, von dem fast alle pazifistischen Anregungen nach Europa herüberkamen, deft: Geist der Gewalt in seiner neuen Gestalt des Imperialismus, wenigstens für eine Zeitlang, die Oberhand bekam und die grosse transatlan- tische Republik zu einem verwerflichen Eroberungskriege führte. Entmutigt wurden die Friedensfreunde dadurch nicht. Wussten sie doch, dass ihr Werk nicht mit einem Schlage gelingen könne und fanden sie doch den vollen Trost und reiche Zuversicht in dem Umstände, dass das zeitweilige Aufflammen des alten Gewaltgeistes den Fortschritt der Friedensidee nicht zu unterbrechen ver- mag. Vermochten die Kundgebungen der Friedens- freunde in Europa und Amerika den spanisch-amerika- nischen Krieg nicht mehr zu hindern, vermochten die Schritte des Berner Bureaus ein Einhalten des entfesselten Wahnsiims nicht mehr zu ermöglichen, so trugen diese Kundgebungen dennoch dazu bei, die Stimme des Rechtes deutlich und laut in weitesten Kreisen vernehmlich zu machen und immer neue Anhänger und Streiter um das Banner des Rechtsfriedens und der Friedensorganisation der Kulturwelt zu sammeln. Trotz jenes im höchsten Grade bedauerlichen Krieges, — bedauerlich in erster Linie, weil er von einer Macht geführt wurde, die man zur Durchführung des Friedensgedankens schon völlig reif erachtete, ging die Idee ihren Gang, ja folgten so- gar unmittelbar darauf jene Ereignisse, die als wich- tige Errungenschaften des pazifistischen Kulturstrebens, als wichtige Etappen auf dem W^ege zur Beseitigung des Krieges zu betrachten sind. [Blochs Werk.] Als Vorläufer jener Ereignisse präsentierte sich wieder — 297 — ein Buch, — wie so oft Bücher die Vorläufer grosser geschichtlicher Wendepunkte waren. Das bändereiche, monumentale Werk des russischen Staatsrats J. v. Bloch, „Der Krieg" betitelt, erschien. Um die Mitte des Jahres 1898 hörte man zuerst Von dem umfangreichen Werke eines russischen Bankiers, das gegen den Krieg gerichtet sein sollte, ohne dass es gelang, genaue Daten darüber zu vernehmen. Das Buch war um jene Zeit erst in russischer Sprache erschienen. Einige Bruchstücke da- von waren schon vor Jahren in einer russischen Revue veröffentlicht, ohne die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, als der direkt beteiligten militärischen und vor allen Dingen die des damaligen Kronprinzen, des nachmaligen Kaisers Nikolaus IL, zu erregen. Acht Jahre lang hatte von Bloch an diesem Werke gearbeitet. Die Ideen, die ihm dabei vorschwebten, sollten nach seinen eigenen Aeusserungen der Aufklärung folgender Fragen dienen: „Wie wird sich ein Krieg bei den heutigen Kriegs- mitteln gestalten ? Wird es möglich sein mit den Millionen- heeren einen Streit durch Krieg zum Austrag zu bringen, da die namhaftesten Fachleute, wie Feldmar schall von Moltke, General von der Goltz, General von Leer u. a. behaupten, dass er mindestens zwei Jahre dauern muss? Werden nicht schon früher auf beiden Seiten alle das Heer erhaltenden ökonomischen und finanziellen Kräfte vernichtet sein? Wird es möglich sein, Heerführer für eine Völkerschlacht zu finden, da diese nach dem Aus- spruche von der Goltz' — für die Militärs selbst eine Sphinx mit ungelöstem Rätsel ist? Werden die heutigen Millionenheere dahin zu bringen sein, die ganze Wirkung der neuen Waffen und der Schanzentaktik zu ertragen?" Die Prüfung all dieser Fragen brachte von Bloch dahin, zu erklären, dass der Krieg zwischen den gleich- gerüsteten Grossmächten Europas unter den ziu: Zeit seines Buches gegebenen Verhältnissen, die ja zum Teil von der Gegenwart noch überholt sind, ein Wagnis ohne- — 298 — gleichen wäre. In ausführlichen Darstellungen, die sich durchweg auf die Beobachtungen von Fachleuten stützen, legte er den. erstaimten Regierungen dar, dass der Krieg, den sie mit Aufwand all ihrer Kräfte rüsteten, soweit gesunde Vernunft dabei in Betracht kommt, einfach nicht mehr durchführbar wäre. Nidht der Friede, der Krieg selbst sei zur Utopie geworden. Gegen- über diesem Ergebnis seiner Forschungen stellte er die Frage: „Wanmi erschöpfen die Völker mehr und mehr ihre Kraft in der Anhäufung solcher Zerstörungsmittel, warum verzehren sich die Völker in den Vorbereitun- gen zu einem Titanenkampf, der doch nur eine Chimäre bleibt? Wanun sammelt Öie europäische Menschheit in ihrer Mitte einen Sprengstoff auf, dessen Wirkung furchtbar werden und die Gesellschaft selbst zerstören kann ?" Als das letzte Ergebnis seiner Studien erschien ihm die Ueberzeugung, „dass ein gemeinschaft- liches Uebereinkommen sowohl behufs Vermeidung eines drohendein Krieges, als auch behufs Einführung eines permanen- ten internationalen Schiedsgerichtes zur friedlichen Schlichtung von Streitigkeiten durchaus möglich wäre.** Der von Bloch ausge- drückte Gedanke, dass der Krieg wenigstens innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft fast zur Utopie geworden, dass er Vorteile nicht mehr zu zeitigen vermag, dass man deswegen zu einem ainderen Mittel der Friedenssicherung greifen müsse, war durchaus nicht neu. Neu war nur die ungeheure Wucht des Beweises, die Bloch für diese von den Pazifisten wiederholt aufgestellte Behauptung führte. Er begnügte sich nicht, nur eine Seite des Krieges ins Auge zu fassen, er studierte die tech- nische, die ökonomische, die soziale und ethische, ja sogar auch die psychologische Seite und durch die hierbei ge- wonnenen Erfahrungen bot er zum erstenmal ein zu- — 299 — sammenhän^endes Bild der Wirkungen eines künftigen Krieges zwischen den Knltttrmächten. Die Wirkung des Blochschen Werkes konnte innerhalb des waffenstarrenden Etu*opas, innerhalb jener Kultur- kreise, die ihre ganze Existenz auf ein Mittel bauten, dessen Unanwendbarkeit ihnen hier erwiesen, dessen Wahnsinn ihnen klargelegt wurde, nicht ausbleiben. Die nächste greifbare Wirkung des Werkes, das erst im Jahre 1899 in deutscher, nachher in englischer, französischer und ita- lienischer Sprache .erschien, war die, dass es, wahrschein- lich durch Vermittlung des modern gesbinten Ministers Witte, gelang, den Zaren für Blochs Lehren zu gewinnen. In persönlichen Audienzen konnte Bloch dem russischen Selbstherrscher die Ueberzeugung von der Richtigkeit seiner Theorien beibringen. Damit wurde der Menschheit einer der grössten Dienste geleistet, ein Dienst, der, mögen sich die Stimmen der Gegner noch so sehr bemerkbar ntiachen, nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann, ein Dienst, dessen Wirkungen anhalten werden, bis der Friedensgedanke die Welt erobert haben wird. [Das Zarenmanifest.] Am 31. Juli des Jahres 1898 starb Bismarck, der Mann von Blut und Eisen, am 14. August wurden die Feind- seligkeiten im spanisch-amerikanischen Kriege eingestellt, am 18. August feierte im Haag das Institut für internatio- nales Recht sein fünfimdzwamdgjähriges Jubiläimi und a m 28. August desselben Jahres wurde die ge- samte Welt durch jene Veröffentlichung im russischen Regierungsboten überrascht, die für alle Zeiten die Bezeichnung „Das Zarenmanifest** erhalten hat. (Siehe Kap. IV S. 161.) [Aktion der Pazifisten zu gunsten der Zarenkundgebimg.j Aus dem traurigen Bilde der Verwirrung, das die Aufnahime jener Kundgebung (siehe S. 164) bot, ragte die Aktion der Friedensfreunde wie ein Trostzeichen hervor. Unbekümmert um jene Kapriolen der öffentlichen Meinung — 300 — mobilisierten sie ihre Scharen. Die zu T u r i n versainiinelte Generalversammlung des Berner Friedens- bureaus stand ganz unter dem Banne der 2^renkund- gebung imd fasste den Beschluss zu einer kraftvollen Propaganda im Siime jener Kundgebung. (Siehe General- versammlung zu Turin, S. 260.) In England setzte sich William T. Steadan die Spitze einer Agitationsbewe- gung zugunsten der vom Zaren angeregten Konferenz und plante einen Friedenskreuzzug, dem sich die hervor- ragendsten Persönlichkeiten aller Nationen anschliessen sollten imd der durch alle Städte Europas ziehend, dem Zaren in Petersburg eine grosse Kundgebung der Kultur- welt bereiten sollte. Kam zwar dieser Plan nicht zur Voll- endimg, so gelang es dennoch diurch die darauf ab- zielenden Arbeiten die öffentliche Meimmg in allen Län- dem zu erwecken, namentlich aber in England, wo an 200 Orten öffentliche Versanomlungen zugunsten der Anregung des Zaren veranstaltet wurden, die manch- mal von tausenden von Zuhörern besucht waren, und in denen von Staatsmännern, Kirchenfürsten, Parlamienta- riem grosse Reden gehalten wurden. Eine Deputation, der erste Persönlichkeiten des Landes angehörten, wandte sich an die Regierung imd wurde von Balfour emp- fangen, der imter lebhaftem Bedauern über das vor- läufige Scheitern des englisch-amerikanischen Ver- trages und in der sicheren Hoffnung seines endlichen Zustandekommens, die Erschienenen versicherte, dass die Anregung des Zaren nirgends lauteren tuid sympathische- ren Beifall erregte aU in England. In einer eigens für die Propagandazwecke des Frie- denskreuzzuges von Stead begründeten Zeitschrift „War against war*' betitelt, von der im ganzen 12 Wochen- nummern erschienen, kamen die ersten Persönlichkeiten Europas zu Worte und auch PapstLeoXIII. liess durch Kardinal Rampolla in einem Schreiben vom 12. Januar 1899 seinen Beifall zu dem geplanten Friedenskreuzzug aus- — 30I — drücken und erklären, dass der Heilige Stuhl nichts sehn- licher wünsche, als dass alle Völker durch einen Friedens- bund brüderlich verbunden sein möchten, und dass in den Beziehimgen der Nationen Gerechtigkeit herrschen möge. In Deutschland ging die Anregimg zu einer nachhaltigen Bewegung zugunsten des Erfolges der zu erwartenden Friedenskonferenz von München aus, wo Frau Professor Leonore Selenka ein Komitee bildete, dem die ersten Persönlichkeiten der süddeutschen Residenz angehörten und dem auch Kreise ihre Unter- stützung widmeten, die sich bislang der Friedensbewe- gung ferngehalten. Angeregt und im Anschluss an diese Münchener Aktion kam auch in Berlin ein „K o m i t e e für Kundgebungen zur Friedenskonfe- renz** zustande, das sich ebenfalls grosser Unterstützimg unter den hervorragendsten Persönlichkeiten der deut- schen Reichshauptstadt erfreute. Zahlreiche Subkomi- tees wurden in anderen deutschen Städten begründet, grosse Versammlimgen abgehalten und Aufrufe ver- breitet. Nicht minder gewaltig war die Bewegung in den anderen europäischen Ländern, in Oesterreich- Ungarn, in Frankreich, Italien und im skan« dinavischen Norden entbrannt. Vor dem Zusammentritt der Konferenz am 15. Mai fanden in allen zi\'ilisierten Ländern, auch in den entlegensten, wie Japan, Neuseeland, Brasilien und Kanada, grosse Demonstrations Versammlungen der Frauen zugunsten des auf der Konferenz zu schaffenden Werkes statt. Im ganzen fanden 565 solcher Frauenver- sammlimgen statt, deren Resolutionen telegraphisch nach der europäischen Zentrale mitgeteilt wurden. Frau S e - lenka, die Urheberin jener Demonstration, überreichte dann die eingelaufenen Kundgebungen dem Präsidenten der Haager Konferenz, der sie offiziell entgegennahm. — 302 — [Das Zarenmanifest in den Parlamenten.] Am 12. und 13. Januar 1899 wurde das Zarenmanifest während der Lesimgi der neuen Militärvorlage im deut- schen Reichstage einer eingehenden Würdigung unterzogen. Nur die Reichspartei und die Antisemiten nah- men eine gegnerische Stellung ein. Alle anderen Parteien und sogar der Kriegspiinister sprachen in halbwegs gün- stigem Sinne. Der Kriegsminister beschränkte seine Sympathien allerdings darauf, dass er das Zarenmanifest als eine Bürgschaft bezeichnete, die wenigstens' von Russland her einen Angriffskrieg gegen Deutschland für ausgeschlos- sen erscheinen lasse. Der Abg. Richter benützte dieses Manifest, das seiner Ansicht nach nicht bloss einer senti- mentalen Anwandlimg entsprimgen sei, dazu, um die Not- wendigkeit der neuen Heer es vorläge zu bestreiten, wäh- rend sich die Redner des Zentnmis und der National- liberalen auf kühle Sympathieerklärimgen beschränkten und es für ratsamer hielten, die eigene Kraft trotzdem nidht ausser acht zu lassen. Nur Bebel, der Redner der Sozialdemokraten, fand die richtigen Worte, obgleich das Manifest in den sozialdemokratischen Organen in widriger Weise verhöhnt wurde. Die Worte, die der Zar gesprochen, erschienen ihm als eine Verurteilung des Militarismus und des gegenwärtigen Zustandes Europas, dessen Unerträglichkeit niemand mehr bestreiten könne. Im österreichischen Reichsrat erklärte Ministerpräsident Graf Thun Ende 1898, dass das Aus- wärtige Amt „diesem hochherzig eminent humanitären Gedanken" sympathisch gegenüberstehe, und in der Sitzung des ungarischen Parlaments vom 7. Sep- tember 1898 sagte der Ministerpräsident B a n f f y, über das Zarenmanifest interpelliert, dass der gemeinsame Minister des Auswärtigen „die hochbedeutsame und edle Initiative des Kaisers von Russland" mit wärmster Sympathie ^it- gegengenommjen habe, hielt es aber für notwendig, zu bemerken, dass er die Schwierigkeiten nicht gering — 303 — schätze, die der praktischen Verwirklichung dieser grossen Idee im Wege stünden. Im warmen Tone war die unter dem 15. September an die russische Regierung gerichtete Antwort der italienischen Regierung gehalten, und in der französischen Kammer erklärte D e 1 - cass6, dass Frankreich das erste Land gewesen sei, dass der Einladung des Zaren freudig Folge gegeben habe. Der englische Minister des Auswärtigen konnte nach Petersburg mitteilen, dass die dem Vorschlage seitens der Regierung gewidmete Sympathie ebenso von der öffentlichen Meinung des Landes geteilt werde; er unterliess es nicht, auf die zu- gunsten der im Manifest ausgedrückten Ideen abgehaltenen zahlreichen Versamm- lungen hinzuweisen. [Prof. Stengel.] Die zweite Einladung Murawiews erschien (siehe Kap. IV, S. 165), die Stimmen der Gegner melurteu sich; man trium^phierte ordentlich durch Weissagungen des Scheiterns der nunmehr feststehenden Konferenz, In Deutschland erschien ein Pamphlet gegen das Zarenmani- fest und eine Verhöhnung der noch gar nicht zusammen- getretenen Konferenz aus der Feder des Mündhiener Völkerrechtslehrers Professor Stengel, das sicher- lich nicht das geringste Aufsehen gemacht hätte, wenn seitens des deutschen Auswärtigen Amtes nicht just dieser Professor Stengel als einer der Vertreter Deutsch- lands auf der Haager Konferenz erwählt und so im wahren Sinne des Wortes der Bock zumGärtner genüacht worden wäre. fDie Haager Konferenz.] Allen Anfeindungen ziun Trotz trat diese schon vor ihrer Existenz so vielgeschmähte Konferenz am 18. Mai 1899 im Haus im Busch im Haag zusammen. Was dort beraten und erreicht wurde, ist an anderer Stelle dieses Buches dargetan. (Siehe Kap. IV.) — 304 — Gleichzeitig mit den Diplomaten aller Nationen trafen im Haag auch zahlreiche führende Pazifisten aus allen Ländern Europas und Amerikas ein. Sie wollten Zeuge jenes Ereignisses sein, das ihrfe Arbeit ermöglicht hatte und wollten während des grossen Momentes mit ihrem weitgehenden Verständnis für das Gebiet, das dort be- ackert wurde, helfen. Was die S u 1 1 n e r , was Bloch, was Stead in jenen Tagen geleistet, gehört der Ge- schichte an. Durch dieses Zusanmienströmen der führen- den Friedensfreunde hatte sich im Haag ein richtiger Friedenskongress, eine Art Nebenkongress versanunelt, der zwar von niemandem einberufen, nicht geringe Dienste geleistet hat. Als am 29. JuH 1899 die Konferenz ihre Arbeiten schloss und die Haager Konventionen unter- zeichnet wurden, damit zugleich einer der wich- tigsten Abschnitte in der modernen Kulturentwick- lung abgeschlossen. Vom Wiener Kongress am Anfang des 19. Jahrhunderts bis zur Haager Konfe- renz an dessen Ende, von den Kriegen des korsischen Eroberers bis zu dem auf den Ruf des Kaisers von Russ- land beschlossenen ständigen Schiedsgerichtshof, führte ein weiter und beschwerlicher Weg. Ein Rückblick zeigt dem Betrachter, dass es eine aufsteigende Linie war, in der sich die Menschheit in diesem Zeitraum bewegte und dies gibt dem Menschenfreunde die Beruhigung, dass es, allen Hindernissen und Widerlichkeiten zum Trotz^ alle der in hohen Wällen aufgeschichteten Dummheit und Kurzsichtigkeit zum Verdruss, dennoch vorwärts geht. C. Das Jahrfünft nach der Haager Konferenz. (1899-1904.) I [Eine Zeit des Ueberganges.] ! Die fünf Jahre Friedensbewegung vom Abschluss der Haager Konvention bis zur Gegenwart zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass die Idee aus den Kreisen der Friedensgesellschaften und dem Propagandabereich einzelner Pazifisten imjnazifist. Agitation.] Wenn man sich vergegenwärtigt, dass der englisch- f ranzösisdhe Schiedsgerichtsvertrag der Anfang der grossen europäischen Schiedsgerichtsbewegung ist, die seitdem so herrliche Früchte gezeitigt und noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht hat (siehe: III. Kapitel, S. 117 u. f. u. i. Nachtrag), so ist es angezeigt, auch daran zu erinnern, dass dieser Vertrag und die sich daran knüpfen- den Schritte der europäischen Regierungen nicht dem Ermessender Diplomaten, sondern in erster Linie der Agitation der Pazifisten zu dan- ken ist. In dem über das englisch-französische Ueber- einkommen veröfficntlichten Gelbbuch ist der Briefwechsel zwischen dem französischen Gesandten in Paris, C a m b o n und dem französischen Minister des Auswärtigen D e 1- c a s s ^ enthalten, worin der Minister wiederholt auf die Kampagne hinweist, die auf beiden Sei- — 325 — ten des Kanals zugunsten des Vertrages be- trieben wird, und worin er auf Grund dieser Bewegung seinen Gesandten auffordert, die englische Regierung über ihre Bereit- willigkeit zur Abschliessung eines solchen Vertrages zu sondieren. In Frankreich nahmen sich die offiziellen Kreise, wie erwähnt, in entschiedenster Weise der Friedensidee an. Ministerpräsident Comb es äusserte sich 1903 bei einem Festmahl in Tr6guien: „Ich hoffe, wir werden bald das Morgenrot des allgemeinen Friedens aufgehen sehen;" am 10. April 1904 rühmte er in einer Rede zu Laon die Friedensliebe Frankreichs, die durch die fort- während abgeschlossenen Schiedsgerichts- verträge zum Ausdruck komme, und die der Mi- nister das „mächtigste Werkzeug zur Verhütung künftiger Kriege" nannte. Präsident L o u b e t ' selbst namxte sich im April 1904 zu Arras einen „überzeugten und beharrlichen Werkmeister" des Friedens. JDeutschland.] Während die europäische Schiedsgerichtsbewegung im Westen des Kontinentes ihre Erfolge feierte, und sich Staatsmänner wie grosse Volksteile offen zu der Friedens- idee bekannten, stand Deutschland dieser Bewegung völlig ablehnend gegenüber. Als am 14. April 1904 das englisch-französische Abkommen nebst der kurz darauf abgeschlossenen Kolonial-Entente (siehe Kap. III, S. 97) im deutschen Reichstag berührt wurde und der Abge- ordnete B e b e 1 das vielerörterte Thema von der „Iso- lierung Deutschlands" zur Sprache brachte, er- widerte der Reichskanzler Graf Bülow : „wenn wir uns unser Schwert scharf halten, so brauchen wir uns vor dem Alleinsein nicht so zu fürchten." Um so mehr musste es überraschen, als am 14. Juli 1904 auch Deutschland durch den Schiedsgerichts vertrag mit Eng- land den ersten Schritt auf der Bahn der ständigen Schieds- — 326 — geric'htsbarkeit unternahm. Dass sich auch die deutsche PoUtik, die der Schiedsgerichtsbewegung mit Hartnäckig- keit schon seit den Haager Tagen widerstand, dazu veran- lasst sah, der herrschenden Strömung Konzessionen zu machen, war ein neuer Beweis für den sieghaften Fort- schritt der Schiedsgerichtsidee. [Amerika.] In Amerika hat sich am 12. Januar 1904 ein Komitee konstituiert, dem hervorragende Persönlichkeiten der Union angehören und dessen Vorsitz der bewährte Jurist John Foster übernahm (siehe Kapitel III, S. 119/119), das den Zweck verfolgte, den 1897 zurück- gewiesenen englisch - amerikanischen Schiedsgerichts- vertrag wieder auf die Tagesordnung zu bringen, 62 Jahre waren vergangen, seit W i 1 1 i a m J a y zum ersten- mal den Vorschlag eines ständigen Schiedsgerichtsver- trags der Union mit England vorbrachte, immer wieder siegte die Reaktion, und vermochte, wie wir gesehen haben, die Vollendung des Werkes zu hindern, dennoch konnten wir beobachten, dass das Projekt immer reifer und greif- barer wurde. Bei der grossen Rolle, die die Schieds- gerichtsidee gegenwärtig in den Vereinigten Staaten spielt, gilt es nun als sicher, dass der Vertrag in kurzer Zeit wirk- lich zustande kommen wird, um als beredtes Zeichen pazi- fistischer Ausdauer und Zähigkeit im Kampf um die grosse Idee zu gelten.^) [Venezuela.] Gegen Ende des Jahres 1902 wurde der politische Horizont durch die Venezuelaaffäre abermals ver- *) Die grosse Entwickelung der Schiedsgerichtsbarkeit in Amerika, die Ergebnisse der II. pan-amerikanischen Konferenz, die Verträge Spaniens mit den lateinischen Staaten des amerikani- schen Südens, die in diesen letzten fünf Jahren zur schiedsgericht- lichen Entscheidung gelangten Streitfälle seien hier nur ge- streift, im übrigen wird auf die ausführliche Darstellung im. Kap. III. verwiesen. — 327 — dunkelt. Deutschland und England hatten schon kriege- rische Massnahmen gegen die südamerikanische Republik ergriffen und die Gefahr eines neuen Krieges tauchte auf. Diesmal zeigte sich jedoch bereits der wohltätige Einfluss des obsiegenden pazifistischen Gedankens. Was in Transvaal und in China noch nicht möglich war, wurde hier Ereignis. Der Venezuelakonflikt endigte 1904 vor deni Völkertribunal im Haag. [Die Friedens-Propaganda.] Nachdem hier nun in grossen Strichen die auf die pazifistische Bewegung Bezug habenden politischen Er- eignisse des letzten Jahrfünfts charakterisiert wurden, sei es gestattet, noch einen kurzen Ueberblick auf die eigent- liche Friedenspropaganda dieser Jahre zu werfen. [Das Bemer Bureau.] Das Berner Bureau entwickelte sich in diesemi Zeitraum inmier mehr zum eigentlichen Zentrum der Be- wegung und Hess keine Gelegenheit, kein Ereignis vor- übergehen, ohne dazu im Sinne des Pazifismus Stellung zu nehmen. Wiederholt wandte es sich bei entstehenden Verwickelungen oder nach Ausbruch kriegerischer! Ereig- nisse an die Staatsoberhäupter und die Regierungen der beteiligten wie der neutralen Länder, veröffentlichte es sachgemässe Memoranden, in denen die drohenden oder schwebenden Konflikte eingehend klargelegt wurden, oder es wandte sich mit Anfragen an die Völker, an, die Presse oder die FriedensrCresellschaften in allen Ländern, sie zum Proteste, zur Einsichtnahme oder Stellungnahme in Bezug auf brennende Fragen des Tages anzurufen. Zu jeder Zeit bewies sich die internationale FriedensrCen- tralstätte in Bern unter der aufopfernden Leitimg Elle Ducommuns als die umsichtigste und berufenste Ver- treterin der durch die Haager Konventionen, eingeführteii neuen Weltordnung. Wohl muss zugegeben werden, dass nicht alle seine Schritte von Erfolg gekrönt waren, wonüt aber» keineswegs — 328 — zugegeben werden kann, dass sie ganz ohne Ergebnis ge- wesen und besser unterblieben wären. Es ist von zu grosser Wichtigkeit, dass angesichts entbrannter oder drohender Kriege die Stinmie des modernen Welt- gewissens ertönt. Vorerst noch schwach und wirkungslos, wird sie kraft der ihr innewohnenden Macht immer stärker werden, bis ihr schliesslich auch von den Mächtigsten Gehör geschenkt werden muss. Es wäre nicht zum ersten- mal, dass sich das Wort stärker erweist in der Geschichte, als die brutale Tat. Alle grossen Umwälzimgen! und Fort- schritte zeigten sich erst nur in den Worten ihrer Ver- küader und das Wort erst zimmerte die Brücke zur erlösenden Tat. [IX. interparl. Konferenz zu Kristiania.] Unmittelbar nach Unterzeichnung der Haager Pro- tokolle — am 2- August 1899 — trat zu Kristiania die IX. interparlamentarische Konferenz zu- sammen, die bis zum 4. August unter dem Präsidium John Lunds, damals Vorsitzenden des norwegischen Lagthings, tagte. Die Sitzimgen fanden im grossen Sitz- ungssaal des Storthings statt. Der Staatsminister von Steen hielt die "Eröftnirngsrede. Es herrschte unter den zahlreich versammelten Delegierten eine ge- wisse Siegesstimmimg. Der authentische Wortlaut der Haager Konventionen traf erst während der Sitzimgen ein, doch hatte Mr. S t e a d , der direkt aus dem Haag nach Kristiania gekommen war, Gelegenheit, die Mitglieder über das Vorgefallene und Beschlossene zu unterrichten. Die interparlamentarische Union hatte allen Anlass, sich dieses Ereignisses zu freuen; war doch von ihr die erste machtvolle Anregung zur Errichtung eines internatio- nalen Schiedsgerichtshofes ausgegangen, imd hatten doch gerade jene Mitglieder der interparlamentarischen Union, die in deren Auftrag die positiven Vorarbeiten leiteten, Gelegenheit, als Regierungsdelegierte an dem Haager Werk mitzuarbeiten (Descamps, Beernaert, Rahusen etc.). — 329 — Wie sehr die IX. interparlamentarische Konferenz unter dem Eindruck des Haager Ereignisses stand, bezeugen ihre Beschlüsse, die sich fast durchweg auf jenes bezogen. Da- mals bereits drückte die interparlamentarische Konferenz den Wimsch aus, dass dieser ersten Konferenz bald weitere folgenmögen. In einem anderen Beschluss drückt die interparlamentarische Konferenz dem Einbe- rufer der Haager Konferenz, dem Kaiser von Russland, ihren Glückwimsch aus und betonte dabei ihre Genug- tuung, dass der von ihr im Jahre 1895 angenomlmenei „Entwurf zur Errichtung eines internationalen Schieds- gerichtes", im Haag prinzipielle Annahme fand. In einer weiteren Resolution wurden die nationalen Gruppen der interparlamentarischen Union verpflichtet, die Zustimmung ihrer Regierungen zu den Haager Beschlüssen zu erwirken, wie zum Abschluss weiterer Schiedsgerichtsverträge an- zuspornen imd den Zutritt der nicht im Haag vertreten gewesenen Länder zu den dort abgeschlossenen Konven- tionen zu erleichtem, sowie die Ergebnisse der Kon- ferenz in weiten Kreisen zu popularisieren. Die Gruppen der Union wurden femer aufgefordert, die Haager Beschlüsse zu studieren und die ihnen notwendig erscheinenden Ergänzungen möglichst sofort dem inter- parlamentarischen Rat zur Kenntnis zu bringen. Man sieht, dass man bereits 1899 in den Kreisen der interparlamentarischen Union entschlossen war, das Be- gonnene auszubauen und dass man in der richtigen Er- kenntnis sich befand; im Haag habe es sich erst um, einen Anfang und noch nicht um etwas Fertiges gehandelt. Die interparlamentarische Union erkannte, dass die Haupt- arbeit noch zu tun, und dass hartnäckig an der Vervoll- kommnung des Erreichten zu arbeiten sei, dass sie nur eine Etappe auf dem Wege zu dem grossen ihr vorschwe- benden Ziele bildet. [Agitation gegen den Transvaalkrieg.] Gegen Ende des Jahres 1899 bis Mitte 1902 — 330 — nahm die Transvaalkrisis die Tätigkeit der Friedens- gescUschaften in erster Linie in Anspruch. Am heftigsten entbrannte der Kampf der Pazifisten in England selbst, wo William T. Stead mit bewundernswerter Auf- opferung den Krieg* gegen den Krieg inszenierte. In der- selben Weise, wie er einige Monate vorher für das Zaren- manifest eingetreten, wagte er es nun einer patriotisch- fanatisierten Menge gegenüber mit Riesenmeetings und in zu Hunderttausenden verbreiteten Flugschriften auf- zutreten. Sein Blatt, „Stop the war I** sagte den Chamber- lainisten ungeschminkt die Wahrheit und auch die von ihm geleitete **Review of Reviews" stellte er in den Dienst der Anti-Kriegsbewegung. Von den vielen damals in Eng- land stattgehabten Meetings gegen den Krieg sei nur der am 25. September am Trafalgar-Square in London unter freiem Himmel von der International Peace und Arbitra- tion-Society veranstalteten Versammlimg Erwähnung ge- tan, bei der es dank der Hetze, die die Jingoblätter in- szenierten, zu tätlichen Angriffen gegen die Frie- densfreunde kam, die von einem Dutzend Tribünen das Volk zur Besinnung riefen. Aber nicht nur in London, auch in Paris, in ganz Deutschland, in Holland, in der Schweiz, in Oesterreich-Ungarn etc. fanden Friedensdemonstrationen statt, die zum Teil als imposante Kundgebungen der antikriegerischen Völker- stimmung an der Jahrhundertwende gelten können. Diese Demonstrationen haben nichts gemein mit den im späteren Verlauf des Krieges namentlich in Deutschland arran- gierten Burenmeetings, die, wie oben erwähnt, weniger einen pazifistischen als einen anti-englischen, zum Kriege gegen das Inselreich hetzenden Charakter trugen. [IX. Weltfriedenskongress zu Paris.] Das Jahr 1900 brachte die grosse Pariser Welt- ausstellung, an und für sich ein Friedensfest. Die Friedens- gesellschaften hatten darin eine vom Bemer Bureau arrangierte, in der Hauptsache von Gaston Moch ge- — 331 — leitete Ausstellung veranstaltet. Im Rahmen der Welt- ausstellung fand unter grosser Anteilnahme der Dele- gierten aller Länder der IX. Weltfriedenskon- gress statt. Eröffnet wurde dieser Kongress von dem damaligen Handelsminister Millerand; Fr^d, P a s s y übernahm das Ehrenpräsidium, der berühmte Physiologe Charles Riebet fungierte als Präsident, Gaston Moch, der rührige Präsident des Organi- sationskomitees, als Vizepräident. Die Versammlungen fan- den vom 30. September bis 5. Oktober in dem grossen Kon- gressgebäude der Ausstellung statt, das direkt an den Ufern der Seine lag, mitten in der malerischen Umgebung der herrlichen Ausstellungsszenerie und der von der Ferne herübergrüssenden Kuppeln imd Brücken von Paris. In erster Linie beschäftigte sich der Kongress mit dem Transvaalkrieg, den er in verschiedenen Resolutionen ver- urteilte, dabei der englischen Regierung die Verant- wortung zuschiebend. Es war erhebend, zu sehen, wie die Engländer sämtlich für diese Resolution eintraten und sogar noch schärfere Wendungen vorschlugen. Das eng- lische Parlamentsmitglied C 1 a r c k bezeichnete den Krieg sogar als ein unentschuldbares Verbrechen Englands. Der Kongress drückte ferner sein Bedauern aus, dass keiner der Haager Vertr^^gsstaaten den Versuch gemalt habe, die ihnen durch die Konvention auferlegten Pflichten zu erfüllen und drückte schliesslich den englischen Kon- gressmitgliedern für ihre mutigen Erklärungen seine Sym- pathien aus. Die blutigen Ereignisse in Armenien, die Vorgänge in China gaben dem Kongress weiteren Anlass zu energischer Stellungnahme. Zum, Schluss beschäftigte man sich eingehend mit dem Bloch'schen Kriegswerk und forderte eine Staatenenquete über ^die veränderten Be- dingimgen des Kriegsmechanismus, wie sie Bloch be- wiesen hat. [X. interparl. Konferenz zu Paris.] Einige Monate vorher, vom 31. Juli bis 2. August, fand — 332 — im Sitzungssaale des französischen Senats, dem altbe- rühmten Palais Luxembourg zu Paris, die X. Inter- parlamentarische Konferenz statt, die vom Grosssiegelbewahrer Monis namens der Regierung be- grüsst und eröffnet, vom Senatspräsidenten Palliares präsidiert wurde. Die Konferenz fasste eine Resolution, worin sie auf § 19 der Haager Konvention aufmerksam und ihren Mitgliedern es zur Pflicht machte, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, dass auf Grund jenes Para- graphen weitere Schiedsgerichttsverträge abgeschlossen würden und möglichst in 'alle Verträge die Schiedsgerichts- klausel aufgenommen werde. Sie brachte neuerdings zum Ausdruck, dass eine Vervollständigung der Haager Kon- ventionen in mannigfachen Punkten wünschenswert er- scheine und verpflichtete auf ' Antrag des imga- rischen Politikers Grafen Albert Apponyi ihre Mitglieder für die Gründüng einer internationalen Presse-Union für Frieden und Schieds- gericht einzutreten. Im Hinblick auf die chinesischen Wirren nahm die Konferenz eine von Baron d'Estour- n eil es vorgeschlagene Resolution an, die die Regie- rungen aufforderte, dahin zu wirken, dass die chinesischen Wirren nicht den Anlass zu neuen Eroberungen und neuen Kriegen geben mögen, dass die Vereinigung der Staaten 2ur Unterdrückung der fremdenfeindlichen Bewegung in China vielmehr den Anfang zu einer dauernden und or- ganisierten Vereinigung zwischen diesen Staaten bedeuten möge. Die Konferenz richtete schliesslich ihren Dank an alle, die an den Ergebnissen der Haager Konferenz mit- gearbeitet haben, und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich die Mächte des zu ihrer Verfügung gestellten Mittels nunmehr bedienen würden. JX. Weltfriedenskongress zu Glasgow.] Auch das Jahr 1901 sah noch keinen Frieden in Süd- afrika. Vom 10. bis 18. September tagte in Glasgow der X. Weltfriedenskongress. Das Präsidium — 333 — führte Joseph W. Pease. Der Kongress fand in St. Andrew Hall statt und wurde später vom Lord Prevost begrüsst. Es ist selbstverständlich, dass auf diesem Kon- gresse, der auf englischem Boden stattfand, der Krieg, den das Britenreich in Südafrika führte, eine grosse Rolle spielte. Mr. Stead, der heldenmütige Bekämpf er des Transvaalkrieges^ benützte die Gelegenheit, um in einer flammenden Rede gegen die „Blutschuld" zu protestieren, die England mit diesem Kriege auf sich geladen habe; „der Fluch der Kultur liegt auf Englands Haupt, während Transvaal für die Zivihsation kämpft, denn es kämpft für die Schiedsgerichtsbarkeit**. Stead griff in so harter Weise sein Vaterland an, dass der deutsche Professor Quidde dieses gegen den Vorwurf der Unkultur in Schutz nehmen m,usste. Es wurde schliesslich eine Re- solution angenommen, die einem Staat, der im Falle eines Krieges die vier Arten des Ausgleiches, die die Haager Konventionen eröffnen, unbeachtet lässt, den An- spruch, als zivilisierter Staat zu gelten, absprach, und jeden Bürger, der bewusst die Handlung seiner Regierung billigt, zu deren Mitschuldigem stempelte. Ausserdem pro- testierte der Kongress gegen, den Vorwurf der Vaterlands- losigkeit, der den Friedensfreunden gemacht wurde, erklärte, dass die Abrüstung nur die Folge einer Friedens- organisation sein könne und forderte die Offenerklärung der Haager Konventionen. Er verlangte femer den Ein- klang der staatlichen Handlungen nüt der Moral und dem- entsprechend eine dem Krieg und Militarism,us entgegenge- setzte Haltung der Regierungen ; er sprach den Blochschen Lehren seinen Beifall aus und verlangte abermals deren Prüfung durch die Regierungen, protestierte gegen die Ein- führung der allgemeinen Wehrpflicht in England und befasste sich de» weiteren mit zahlreichen, die Friedens- agitation betreffenden Angelegenheiten. [Der interparl. Rat zu Brüssel.] Die interparlamentarische Union, die im Jahre 1901 — 334 — keine Zusammenkunft abhielt, versammelte den inter- parlamentarischen Rat am 2. September zu Brüssel, der in seiner Sitzung zum Transvaalkrieg und zu der chinesi- schen Angelegenheit Stellung nahm. Auf Antrag von John L u n d (Norweg.) wurde unter Darlegung zahlreicher Fälle von Uebertretimgen des Kriegsrechts in Südafrika gegen solche seitens der englischen Regierung veranlassten Völkerrechtsverletzungen im4 der Verletzimgen der Haager Konvention feierlichst Protest erhoben, ausserdem der Wunsch nach Offenerklärung der Haager Konventionen und der allgemeinen Anwendung der Haager Beschlüsse nochmals ausgedrückt. Am 10. Dezember 190 1 kam zum erstenmal der Frie- denspreis der Nobelstiftung zur Verteilung, der zu gleichen Teilen Fr6d. Passy und Henri D u - nant zuerkannt wurde. [Blochs Tod, Blochfonds und Friedensmuseum.] Zu Beginn des Jahres 1902 wurde die pazifistische ' Welt durch den so frühzeitig erfolgten Tod Johann von Blochs in tiefe Trauer versetzt. Ein von dem Ver- storbenen der Friedensbewegung hinterlassenes Legat wurde als Blochfonds zur 'Propagierung der Blochschen Lehre im Laufe von zehn hintereinanderfolgenden Jahren der Verwaltung des Berner Bureaus übergeben. Am 7. Juni dieses Jahres wurde in L u z e r n , unter Assistenz zahlreicher hervorragender Friedensfreunde aus allen Ländern, das von Bloch begründete Kriegs- und Friedensmuseum eröffnet, das in weiten Hallen ein Gesamtbild der Entwicklung der Vernichtungswerkzeuge des Krieges geben und dementsprechend den Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit eines Krieges zwischen Kulturvölkern nach den Lehren seines Gründers veranschauüchen soll. PCI. Weltfriedenskongress zu Monako.] Vom 2. bis 6. April tagte zu Monaco an der an Naturschönheiten so reichen Küste des ligurischen — 335 — Meeres der XI. Weltfriedenskongress, der vom Gouverneur des Fürstentums, Herrn Olliver Ritt, eröffnet und von Gaston Moch, dem Organi- sator der Vorarbeiten, präsidiert wurde. Das gewaltsame Vorgehen der französischen Regierung gegen die Türkei aus Anlass des Turbini-Lorando-Konflikts gab dem Kon- gress Veranlassung, in einer ausführlichen Resolution die durch jenes Vorgehen erfolgte Vexletzimg der Vorschriften des positiven Völkerrechtes zu betonen, und die Ansicht zu vertreten, dass eine Nation nicht eher die Gewalt in den Dienst des Rechtes stellen dürfe, ehe ihr dieses Recht nicht durch ein internationales Tribunal zuerkannt wurde. Der Kongress protestierte gegen die alle Kultur verhöh- nenden grausamen Massnahmen der Türkei gegen die Armenier, rief die Kontraktstaaten des Berliner Ver- trages zur Durchführung der vom Berliner Kongress der Türkei auferlegten Reformen an und lenkte schliesslich angesichts des noch immer währenden Transvaalkrieges das Augenmerk der Regierungen, 'dxirch die im; Transvaal sich ergebenden Tatsachen, auf die Unmöglichkeit, internationale Schwierigkeiten durch Gewalt zu lösen, er missbilligte die im Chinafeldzug begangenen Greuel und fasste ausserdem noch verschiedene Beschlüsse in Bezug auf internationales Recht, Freihandel und Organisation der Friedenspropaganda. Die X. interparlamentarische Konferenz, die im Sep- tember in Wien stattfinden sollte, musste im letzten Mo- ment vertagt werden. Im Oktober fand in Toulouse der erste französische Nationalkongress statt, der infolge der zunehmenden Bedeutung der Friedensbewegung in Frank- reich in glänzendster Weise ausfiel imd in Anwesenheit eines Regierungsvertreters abgehalten wurde. Der Nobelpreis wurde 1902 zu gleichen Teilen an Elie Decommun und Dr. E. G o b a t vergeben. [Intern. Friedensinstitut zu Monako.] Das Jahr 1903 brachte zunächst eine neue Friedens- — 336 — institution, das „Internationale Friedensinsti- tut", das am 25. Februar jenes Jahres unter dem Protekto- rate des eifrig für den Pazifismus eintretenden Fürsten Albert in Gegenwart der Baronin von Suttner in Mo- na k o eröffnet wurde. Gaston Moch wurde zum Präsi- denten dieser auf höchstens 60 Personen berechneten Körperschaft ernannt, der zimächst nur 46 Mitglieder ver- schiedener europäischer Länder angehören ' und deren Zweck es ist, der Friedensbewegung durch wissenschaft- liche Arbeiten die für ihre Propaganda nötigen Hilfs- mittel zu gewähren, [XL interparl. Friedenskonferenz zu Wien.] Vom 7. bis 9. Septem,ber tagte in Wien die im Vor- jahre verschobene XI. interparlamentarische Konferenz, die, von der Regierung aufs wärmste be- grüsst, im Sitzungssaal des österreichischen Reidhsrates unter zahlreicher Beteiligung von Delegierten aus allen Län- dern ihre Beratungen abhielt. Vorbereitet von dem Präsi- denten der österreichischen interparlamentarischen Gruppe, Pierre v. Pirquet, wurde die Konferenz von Dr. von P 1 e n e r , dem Präsidenten des obersten Rechnungshofes, präsidiert. Der Minister des Innern, Dr. von Körber, begrüsste die Konferenz namens, der Regierung. Zahl- reiche Diplomaten und Politiker, darimter mehrere Mit- glieder des Haager Hofes, wohnten den Sitzungen bei. Die Konferenz konstatierte mit Genugtuung die seit ihrer letzten Tagung in Paris (1900) eingetretene Entwickelung der Schiedsgerichtsbarkeit und des Völkerrechtes, nament- hch das Infunktiontreten des Haager Hofes, und drückte abermals den Wunsch aus, dass baldmöglichst eine zweite Session der Haager Konferenz ein- berufen werde, deren Zweck es sein sollte, das Haager Werk auszubauen und verschiedene ihm noch innewoh- nende Mängel zu beseitigen. Die Konferenz beschäftigte sich noch mit der Neutralität der skandinavischen Staaten, mit dem Vorschlage der Einführung der „Pacig^rence" — in — und mit der Aufnahme der Schiedsgerichtsklausel in die abzuschliessenden Handelsverträge, sie regte die Einbe- rufung einer intergouvernementalen Konferenz zum Zwecke der Beratungen über einen Rüstungsstillstand an und er- teilte dem interparlamentarischen Amt für seine im Jahre 1901 in Brüssel gefassten Beschlüsse Decharge. [XII. Weltfriedenskongress zu Rouen und Havre.] Unmittelbar nach der Wiener interparlamentarischen Konferenz versammelten sich die Friedensfreunde zum XII. Weltfriedenskongress in Rouen, der dort vom 22. bis 25. September tagte und am 26. und 27. Sep- tember in Havre seinen Abschluss fand. Der Kongress stand unter dem Protektorate des Präsidenten L o u b e t ^ wurde vom Präfekten der untern Seine, Herrn de la Fosse, namens der Regierung begrüsst und in Havre vom Handelsminister Trouillot geschlossen. Das Prä- sidium führte EmileArnaud. Der Kongress stand ganz unter dem Einfluss der hohen Bedeutung, den die Frie- densbewegung in Frankreich errungen imd wurde von allen Teilen 'der Bevölkerimg, von der Regierung sowohl, wie vom Bürgerstande und den Arbeitern, die sich in grossen Massenversammlungen daran beteiligten, aufs sympa- thischste begrüsst. Der Kongress erklärte in Bezug auf Armenien und Mazedonien seinen Standpunkt auf friedliche Durchsetzung der im Berliner Vertrag beschlossenen Reformjeo, in Hinsicht auf die Annexion des Transvaals deren Widerspruch mit den Grundsätzen * der internatio- nalen Justiz, konstatierte aber andererseits den durch die Ueberweisung der Venezuelafrage zutage getretenen Sieg der Schiedsgerichtsbarkeit. Anknüpfend an den von der vorhergehenden interparlamentarischen Konferenz zu Wien geäusserten Wunsch auf Einberufung einer neuen intergouvernementalen Konferenz, die, einem im Haag gefassten Beschlüsse entsprechend, das Problem eines Rüstungsstillstandes neuerdings ins Auge fassen möchte, 22 - 338 - schloss sich der Kongress dem Wunsche der Interparla- mentarier an, empfahl verschiedene Massnahmen, die der Verwirklichung dieses Wunsches dienen sollten und for- derte den Präsidenten der französischen Republik auf, die Initiative zu einem Rüstungsstillstand zu ergreifen. In be- zug auf die deutsch-französische Annäherung gelangte der Kongress zu dem an anderer Stelle erwähnten Beschluss, debattierte alsdann den Begriff des „Rechtes der Staaten auf Notwehr**, der zu interessanten Diskussionen Anlass gab, ohne dass, infolge des Widerstandes einiger englischer und amerikanischer Delegierter von auf religiöser Grund- lage beruhenden Friedensgesellschaften, ein definitiver Beschluss zustande kanv (Siehe S. 22 u. f.) Unter verschie- denen anderen Materien diskutierte der Kongress noch das vom Völkerrechtslehrer Prof. M6rignhac vorge- schlagene Projekt der „Freiheit der Luft** und empfahl die Abhaltung von nationalen Friedenskongressen. Den Nobelpreis des Jahres 1903 erhielt der verdiente englische Pazifist Randal W. Cremer. [Der r u s s. - j a p a n. Krieg.] [Der Triumph der Gegner.] Das Jahr 1904 stellte die Friedensbewegung aber- mals vor ernste Aufgaben. Im Februar brach der imselige russisch-japanische Krieg aus. Die Friedensgesellschaften und an ihrer Spitze das Bemer Bureau Hessen nichts unversucht, um dem drohenden Un- heil Einhalt zu gebieten, und als die Feindseligkeiten bereits ausgebrochen waren, noch zur friedlichen Beilegung aufzufordern. Das vom Berner Bureau über den ostasia- tischen Konflikt veröffentlichte Weissbuch fasste alles zu- zusanmien, was zur Würdigung des Streites in Betracht kam. Das Bureau wandte sich an die Staatsoberhäupter der im Kriege befindlichen Reiche und an die Regierungen der neutralen Staaten, diese um Anwendung der Bestim- mungen der Haager Konventionen ersuchend. Baronin von Suttner wandte sich in einem ausführlichen Tele- — 339 — gramm an den Präsidenten Roosevelt, um ihn zu einer Vermittlung im Sinne der Konventionen vom Haag zu er- suchen imd die hervorragendsten Pazifisten in den verschie- denen Ländern, die Friedensgesellschaften und die Frie- denszeitschriften imterliessen keine Gelegenheit, immer wie- der auf die flagrante Verletzung jener Bestimmungen hinzu- weisen, die die Mächte vor fünf Jahren festsetzten, und die Erfüllung sie als ihre „heiligste Pflicht'* bezeichneten. Die Erfolglosigkeit all dieser Bestrebungen gab den Geg- nern wieder einmal Gelegenheit, über die Wertlosigkeit imd Erfolglosigkeit der Friedensbestrebungen zu trium- phieren. {Der „Friedenszar" und der Krieg.] Den meisten Anlass zu ihrem „Triumphe" glaubten die Gegner in dem Umstand zu finden, dass gerade jener Fürst, der den Anlass zur Haager Konferenz gegeben, nunmehr gezwungen war, den ersten grossen Krieg zu führen. Für den ersten Moment hat diese Logik etwas Bestechendes an sich, doch wird man zugeben müssen, dass heute weder die Vorgeschichte der Einberufung der Haager Konferenz, nodh die Vorgeschichte dieses Krieges authentisch bekannt ist. Wird das einmal der Fall sein, so wird sich für den scheinbaren Widerspruch wohl die Lösung finden. Allem Anschein nach wird es sich dann herausstellen, dass der angeblich selbstherrschende Zar nur die Deckfigur verschiedener sich bekämpfender Inte- ressenkreise des grossen Russenreiches ist, die mit allen Kräften auf ihn Einfluss zu nehmen suchen. Obsiegen die moderneren, fortgeschritteneren Kreise, dann erscheint der Licht- und Friedenszar vom Haag, gelingt es den alt- russischen reaktionären Kreisen, die Oberhand zu erringen, dann erscheint der Zar der Finsternis und des Krieges, der die Finnen vergewaltigt und die Mandschurei mit Blut bedeckt. In diesem Falle kann dem Zaren wohl keine per- sönliche Schuld an dem Unheil des gegenwärtigen Krieges EUgemessen werden, aber, was zugegeben werden muss, 22* — 340 — auch kein besonderes Verdienst um das Haager Werk, das wahrscheinlich der Initiative einiger nlodemer Köpfe in des Selbstherrschers Umgebung entsprang. Wohl ist nach allem^ was über des Zaren Persönlichkeit bekannt ge- worden, anzunehmen, dass dessen eigene Neigungen mehr nach der guten Seite der ihm zugeschriebenen Handlungen Hegen. Wie es auch sei, die eigentümlichen Schicksale eines Einzelnen, und wenn er selbst der angeblich all- mächtige Zar wäre, können niemals ausschlaggebend sein für die reale Grundlage und den schliesslichen Erfolg einer Idee, die der Zar nicht geschaffen, die Jahrzehnte lang ohne seine Gunst wuchs und sich entwickelte und der er nur in einem glücklichen Momente seine Hilfe lieh. [Der russ. -Japan. Krieg stärkt die Friedenssehnsucht der Völker.] Die Pazifisten der ganzen Welt sahen zwar zu ihrem Schmerze das augenbhckliche Versagen jener Bestimmungen, die in bezug auf die Verweisung der Streitenden nach dem Haag und auf die Vermitt- lung nicht zur Anwendung gelangten, verkannten aber nicht, dass bei dem heftigen Kampfe zwischen pazi- fistischer und militärischer Weltanschauung, das Ueber- gewicht der letzteren sich wohl noch fühlbar machen könne, ohne dass die Lebenskraft des Pazifismus irgendwie Einbusse erleiden müsse. Es ist nicht möglich, am An- fang alles zu erreichen. Hingegen konnte man es schon als einen grossen Fortschritt begrüssen, dass weite Kreise der Bevölkerung und der politischen Welt nachdrück- lichst auf das durch die Haager Konventionen gegebene Friedensrecht hinwiesen und infolge von dessen Nichtbeachtung zu einer Verurteilung jenes Krieges kamen,, wie sie in solchem Masse die Welt noch nie gesehen hat. Der Krieg erwies sich als ein trauriger, aber um so mächtigerer Bundesgenosse des Pazifismus. Noch nie war die antikriegerische Stimmung der Völker und weiter poli- tischer Kreise in der ganzen Welt so gross, als während • jenes grauenvollen Feldzuges in der Mandschurei, der als — 341 — der erste zwischen europäisch ausgerüsteten, mit den mo- dernsten Vervollkommnungen der Waffentechnik versehe- nen grossen Heeren geführte, gleichsam ein abschrecken- des Beispiel für die Menschheit und eine weithin bemerk- bare Propaganda für den Pazifismus wurde. Die Stimmung gegen den Krieg wuchs in diesem Jahre ins ungemessene und man kann voraussehen, dass nach dem Friedens- schluss, der den Wahnwitz eines modernen Krieges erst recht deutlich beleuchten wird, der Friedensgedanke einen noch grösseren Aufschwung nehmen wird. Fast alle [Die Erfüllung der Vorhersagungen Blochs.] Vorhersagungen Johann von Blochs gingen in der Mandschurei in Erfüllung und die europäischen Militär- niächte, die ihre Vertreter studienhalber nach dem Kriegs- schauplatz entsandt hatten, erkannten . nun plötzlich jene völlige Veränderung der Kriegführung, jene völlige Revo- lution des Krieges selbst, wie sie Bloch schon seit Jahren vorausgesagt hatte. Die Theorie, der sie nicht glauben wollten, fand nunmehr ihre volle Bestätigung in der Praxis. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Bestätigung der Lehren Blochs, nach Beendigung des ostasiatischen Krie- ges, dazu führen wird, dass die europäischen Regierungen die Schlüsse, die Bloch aus seinen Lehren zog und die in einer internationalen Rechtsordnung gipfeln, werden anerkennen müssen, so dass der entsetzliche Krieg, den die Friedensbewegung nicht abwenden konnte, zum Zusammenbruch des internationalen Militarismus und zu erneuter Befestigung der pazifistischen Lehre führen muss. [Wachstum der pazifi^t. Bewegung durch den Krieg.] Dass der Ausbruch des russisch-japanischen Krieges gerade ein Beweis für die Unbesiegbarkeit des Pazifismus wurde, konnte man auch sonst aus den Ereignissen dieses Kriegs Jahres ersehen. U eberall erhoben sich die Pazifisten in verstärkten Reihen zu wuchtigerer und kraftvoller Tat. Die Schiedsgerichtsbewegung in Europa nahm ihren Fortgang, in Amerika erwachte der Schiedsgerichts- und — 342 — Friedensgedanke zu erhöhter Tätigkeit. Im Kongress der Vereinigten Staaten bildete sich eine Gruppe der inter- parlamentarischen Union, die noch im selben Jahre die XII. interparlamentarische Konferenz nach St. Louis ein- [Nationale Friedenskongresse.] lud. Vom 7. bis 10. April hielten zu Nim es unter zahl- reicher Beteiligung die französischen Pazifisten ihren II. nationalen Friedenskongress ab. Politiker, Arbeiter- vereine, Freimaurerlogen, Volksuniversitäten beteiligten sich an dieser grandiosen Kimdgebung der „Friedens- partei" — so nennen sich nunmehr die französischen Ver- teidiger einer internationalen Rechtsordnung. Seinen Höhepunkt fand der Kongress durch die an anderer Stelle gewürdigte Erklärung über die deutsch-französische An- näherimg. Vom 29. bis 31. Mai tagte ein nationaler italieni- scher Friedenskongress zu Turin, am 21. bis 23. Juni versammelten sich die englischen Pazifisten zu ihrem ersten, unter dem Präsidium von Leonard Courtney in Anwesenheit des Lordmajors tagenden National-Kongpress in Manchester. Am 5. Juli waren die Pazifisten der drei skandinavischen Länder zum 5. Nordischen Friedens- kongress in Kopenhagen versammelt. [XII. interparl. Konferenz zu St. Louis.] Die XII. interparlamentarische Konfe- renz, die in den Tagen vom 12. bis 15. September über 200 Parlamentarier aus 18 verschiedenen Parlamenten zum erstenmal in Amerika vereinigte, zeitigte ein wichtiges Ergebnis. Die Konferenz, die vom amerikanischen Kon- gressmitglied Barthold präsidiert wurde, erneuerte ihren schon früher vielfach ausgedrückten Wunsch nach Ein- berufung einer neuen intergouvernementalen Konferenz, die das Haager Werk vervollständigen solle und überreichte die von ihr darüber gefasste Reso- lution am 29. September dem Präsidenten Roosevelt im weissen Hause zu Washington. Der Präsident gab hier- auf den Interparlamentariern das Versprechen, binnen — 343 — kurzem die Mächte zur Beschickung einer zweiten Session der Haager Konferenz ein- zuladen. Die XII. interparlamentarische Konferenz unterliess es nicht, den zwischen Russland und Japan wütenden Krieg zu verurteilen und ihr Bedauern darüber auszusprechen, dass die Vertragsstaaten der Haager Kon- vention die ihnen obliegende Pflicht der Vermittlung nicht erfüllt haben. Ueber die von mehreren europäisch^ Nationen abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge konnte sie ihre Genugtuung aussprechen. [XIII. Weltfriedenskongress zu Boston.] Der unnüttelbar hierauf vom 3. bis 7. Oktober 1904 zu Boston vereinigte XIII. Weltfriedenskongress wurde durch eine Ansprache des Staatssekretärs der auswärtigen Angelegenheiten, H a y , namens der Regierung begrüsst. Er teilte dem Kongresse nut, dass die Regierung der Vereinigten Staaten bereit sei, mit allen Mächten, die es wünschen, zum Abschluss von Schiedsgerichtsverträgen zu schreiten und dass sie hofft, diese Verträge im nächsten Winter dem Senat vorlegen zu können. Er bestätigte das seitens des Präsidenten der interparlamentarischen Kon- ferenz abgegebene Versprechen zur Einberufung einer zweiten Session der Haager Konferenz. Zum Präsidenten des Kongresses wurde Robert Trait Paine ernannt, Edwin D. Mead und Benjamin Trueblood zu Sekretären. Der Kongress wandte sich ebenfalls gegen den russisch- japanischen Krieg, verlangte dessen Beendigung, trat für eine Revision des Haager Abkommens ein, dahingehend, dass dessen Anrufung erleichtert werden solle, forderte die Unterzeichnung des englisch-amerikanischen, eines französisch-amerikanischen und deutsch-amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages und sprach sich für eine Ver- hindeirung von Kriegsanleihen aus; etc. etc. [Eine zweite Session der Haager Konferenz.] Präsident Roosevelt, der am 8. November mit über- wältigender Mehrheit neuerdings zum Präsidenten der — 344 — Vereinigten Staaten gewählt wurde, hat sein der inter- parlamentarischen Konferenz gegebenes Versprechen ge- halten. Am 31. Oktober versandte der Staatssekretär H a y eine Zirkulardepesche an alle Vertreter der Union im Auslande, worin diese aufgefordert wurden, mit den Regierungen, bei denen sie beglaubigt sind, über die Ab- haltung einer zweiten Session der Haager Konferenz zu verhandeln. Diese Zirkulardepesche ist ein wichtiges Friedensdokument. Es lässt der Haager Konferenz des Jahres 1899 und nicht minder dem Wirken der interparlamentarischen Union volle Gerechtigkeit zuteil werden. „Unter den Bewegungen, die den Geist der Regierungen für eine Uebereinstimmung in der Richtung der Friedenssicherung (hier ist nicht mehr von Üer Friedens er hal tu ng die Rede. D. Verf.) in der Welt vorbereiteten,** heisst es in diesem Zirkular, „ist ein hervorragender Platz geziemender Weise jener einzu- räumen, die von der interparlamentarischen Union aus- gegangen ist.** Die Resolution, die die St. Louiser Kon- ferenz dem Präsidenten Roosevelt unterbreitete, wird darin angeführt. Das Zirkular weist ferner darauf hin, dass die Konferenz auch während des russisch-japanischen Krieges abgehalten werden könne und resümiert das Programm der einzuberufenden Konferenz mit folgenden Worten: „Ihre Bemühungen würden natürlich in der Richtung einer weiteren Kodifikation der allgemeinen Ideen von Recht und Gerechtigkeit liegen, die wir Völkerrecht nennen, und ihre Mission wäre, diesen Ideen in der Zukunft Geltung zu verschaffen." Nachdem, was bei Abschluss dieses Buches bekannt ist, wurde die Anregung des Präsidenten Roosevelt von allen Kabinette^ beifällig aufgenommen, so dass die zweite Friedenskonferenz im Haag gesichert er- scheint. [Die Beilegung der Doggerbankaflfäre durch die Haager Konventionen.] Ein weiteres Ereignis, das unmittelbar nach Abschluss — 345 — des Bostoner Friedenskongresses dem Pazifismus zu einem grossen Siege verhalf, vielleicht zu dem grössten, den er je errungen, wurde durch die sogenannte Dogger- bankaffäre und deren friedliche Beilegung auf Grund der Haager Konventionen gezeitigt. Die auf der Ausreise nach Ostasien befindliche baltische Flotte bombardierte in der Nordsee zwanzig Minuten lang eine englische Fischerflottille, wobei zwei englische Fischer getötet upd zahlreiche verwundet wurden. Die Erregung, die sich der englischen Bevölkerung darob bemächtigte, erreichte jenen gefährlichen Grad, wo die Leidenschaft die Vernunft in den Hintergrund drängt, imd die Gefahr eines Weltkrieges zwischen England und Russ- land lagerte drei Tage lang über ganz Europa. Die eng- lische Flotte wurde bereits in Dienst gestellt, ein kritischer Moment, wie er seit Jahrzehnten in der politi- schen Geschichte Europas nicht mehr verzeichnet wurde, war eingetreten. Trotzdem gelang es, das Ungeheuerliche abzuwenden. Frankreich vermittelte auf Grund der ihm durch die Haager Konventionen auferlegten Pflicht, imd die beiden in so harten Konflikt geratenen Regierungen — England und Russland — nahmen dem Streit seine Schwere, indem sie ihn einer von den Haager Verein- barungen vorgesehenen internationalen Unter- suchungskommission unterbreiteten. Zur Zeit des Abschlusses dieses Buches ist die Untersuchung wohl noch nicht erledigt, soviel steht aber bereits fest, dass die Kriegsgefahr beseitigt ist, und dass das Haager Werk einen grossen, seine Kraft für die Zukunft bedeutend erhöhenden, neuen Erfolg errungen hat. [Schluss.] Ich bin mit der geschichtlichen Skizze der Friedens- bewegung bis zur Gegenwart gelangt. So unvollständig diese Aufzeichnungen auch sein mögen, sie werden immer- hin ein Bild der aufsteigenden Entwicklung des Pazifismus geben und die Zuversicht erwecken können, dass trotz aller — 346 — kriegerischen Neigungen, die sich heute noch lebhaft regen, trotz aller Blut- und Gewaltmiasmen^ die in der Gegenwart die Atmosphäre noch schwängern, der Frie- densgedanke und das Postulat einer auf Recht und Ver- nunft basierenden Ordnimg der Kulturwelt als das Mor- genrot einer neuen Aera die Ucht- und glückhungrige Menschheit begrüsst und seine zarten Strahlen wohl noch nicht wärmend aber schon hell erstrahlend über die Welt des 20. Jahrhunderts ergiesst. VI. Friedensbewegung und ihre Organe. A. Friedens-Institute und Gesellschaften. Statistisches. — I. Institute. — Internationaler Schieds- gerichtshof im Haag. — Union interparlamentaire pour l'Arbi- trage international. — Bureau international de la Paix. — Institut du droit international. — Institut international de la Paix. — Internationales Kriegs- und Friedensmuseum zu Luzem. — Die Nobelstiftung. — Das norwegische Storthing- Nobelkomitee. — Das norwegische Nobel-Institut. — II. Friedensgesellschaften. A. Europa: — Deutsch- land. — Oesterreich. — Belgien. — Dänemark. — Frankreich. — Grossbritannien. — Italien. — Niederlande. — Norwegen. — Portugal. — Rumänien. — Russland. — Schweden. — Schweiz. — Ungarn. — B. Nord- imd Südamerika. C. Andere Länder. B. Biographisches Lexikon der führenden Pazifisten. Einleitung. — Statistisches. — Adler. — Albert II. — Alexander. — Apponyi. — Arnaud. — Amoldson. — Baart de la Faule. — Bailey. — Bajcr. — Barclay. — Beauquier. — Björnson. — Broom6. — Byles. — Carlier. — Cremer. — Darby. — Descamps. — Ducommun. — d'Estoumelles. — Feldhaus. — Flammarion. — Fox-Boume. — Fried. — Giretti. — Gobat. — Green. — Hirsch. — Horst. — van Houten. — Houzeau de Lehaie. — Hubbard. — Katscher. — Kolben. — Labiche. — Lafontaine. — Le Foyer. — Lockwood. — Love. — Lund. — Magelhaes- — 348 - Lima. — Mead, Edw. — Mead, Luc. — Mörignhac. — Moch. — Moneta. — Moscheies. — Nilson. — Novicow. — Paine. — Paiva. — Pandolfi. — Passy. — Pazmandy. — Peckover. — Perris. — Pichot. — Pierantoni. — Pirquet. — Pratt. — Prud- bommeaux. — Quidde. — Rahusen. — Rasmussen. — Reuter. — Revon. — Riebet. — Richter. — Robinson. — Ruyssen. — Schlief. — Schmid. — Selenka. — S^v6rine. — Sewall. — Snape. — Stanhope. — Stead. — Suttner. — Trueblood. — Türr. — Ull- mann. — Umfrid. — Vincent. — Wawrinsky. C. Pazifistische Litteratun ^i. Allgemeines. — 2. Schiedsgericht. — 3. Haager Konferenz. — 4. Jobann von Bloch. — 5. Zur Geschichte der Friedens- bewegung. — 6. Zeitschriften. A. Friedens-Institute und Gesellschaften. [Statistisches.] Im nachstehenden folgt ein Verzeichnis derjenigen Institute und Friedensgesellschaften, die speziell der För- derung der Friedensidee dienen. Es soll ausdrücklich bemerkt werden, dass die Friedensgesellschaften nur die Kadres der für die Förderung des Friedensgedankens wirkenden Gesellschaften sind, aber nicht die gesamte Armee des Pazifismus. Jede Giesellschaft, jede Körper- schaft, jede Vereinigung von Menschen, die einem fort- schrittlichen Zwecke dient, wirkt indirekt für die Ent- wicklung des Friedensgedankens. Die eigentlichen Frie- densgesellschaften sind nur die Sammelpunkte der direkten Friedenspropaganda. Das nachstehende Verzeichnis ergibt folgende Zahlen : Es bestehen zur Zeit: i offizielles von den Regie- rungen von 25 Staaten erhaltenes Institut, der Haager Schiedsgerichtshof; 7 private Institute bezw. Verbände internationaler Art, deren jedes einer besonderen Aufgabe im Dienste der Friedensidee gewidmet ist, ausserdem folgende Vereine und Gruppen: Europa: Deutschland. 4 Gesellschaften, 70 Gruppen 74 Glieder. Oesterreich. 2 Gesellschaften, 2 Gruppen . 4 Glieder. — 350 — Belgien. I Gesellschaft, i Glied. Dänemark. I Gesellschaft, 72 Gruppen . T2^ Glieder. Frankreich. 26 Gesellschaften, 154 Gruppen . 180 Glieder. Grossbritannien. 12 Gesellschaften, 125 Gruppen 137 Glieder. Italien. 20 Gesellschaften, 4 Gruppen . 24 Glieder. Niederlande. 1 Gesellschaft, 7 Gruppen . 8 Gheder. Norwegen. 3 Gesellschaften, 34 Gruppen 37 Glieder. Portugal. 2 Gesellschaften, 2 Glieder. Rumänien. 1 Gesellschaft, i Glied. Schweden. 2 Gesellschaften, 15 Gruppen . 17 Glieder. Schweiz. 4 Gesellschaften, 24 Gruppen . 28 Glieder. Ungarn. 1 Gesellschaft, i Glied. In Europa 587 Friedens- gruppen. Nord-Amerika. 18 Gesellschaften, ...... 18 Gheder. Süd-Amerika. 6 Gesellschaften, 6 Glieder. Uebrige Länder. 2 Qesellschaften, 2 Glieder. Insgesamt 613 Friedens- gruf^en. — 351 — I. Institute. Internationaler Schiedsgerichtshof im Haag. (Siehe Kap. IV. S. 198.) Union interparlamentalre pour l'Arbitrage international. (Die interparlamentarische Union für internationale Schieds- gerichtsbarkeit. ) Die interparlamentarische Union, 1888 ins Leben gerufen, umfasst die Mitglieder aller Parlamente, die sich zu dem Zwecke in Gruppen vereinigt haben, um auf dem Wege der Gesetz- gebung oder mittels internationaler Verträge in ihren respektiven Staaten das Prinzip zur Anerkennung zu bringen, dass die inter- nationalen Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden, wie auch, um andere Fragen des internationalen öffent- lichten Rechtes zum Zwecke der Friedensaufrechterhaltung zu behandeln. Jedes Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft kann Mitglied der Union werden. Mitglieder, die der Union bereits angehört haben, können darin verbleiben, auch wenn sie ihr parlamentarisches Mandat nicht mehr besitzen. Die Interparla- mentarische Union vereinigt sich alljährlich zu Konferenzen in einer vorher zu bezeichnenden Stadt. Sie besitzt zurzeit 17 natio- nale Gruppen mit ca. 2000 Mitgliedern. Jede nationale Gruppe ernennt zwei Delegierte, die den interparlamentari- schen Rat bilden. Das interparlamentarische Bureau, das auf Gnmd des Beschlusses der Berner inter- parlamentarischen Konferenz des Jahres 1892 begründet wurde, ist das Organ der Interparlamentarischen Union. £s setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des interparlamentarischen Rates, hat seinen Sitz in Bern imd wird von einem Administrator ver- waltet. Das Biureau hat die Aufgabe, die Verbindung der natio- nalen Gruppen imtereinander aufrecht zu erhalten, die Konfe- renzen vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen. Personalien: Dr. Albert Gobat, Chef des interparlamentari- schen Amtes. Interparlamentarischer Rat : Belgien: Professor Houzeau de Lehaie, Senator, Mons; Staatsminister von Beernaert, Brüssel. — Dänemark: Fr6d. Bajer, ehemaliges Mitglied des Folke- thing, Kopenhagen; Christopher Krabbe, Mitglied des Folkething, — 352 — Kjellenip. — Deutschland: Dr. Max Hirsch, preussischer LaiMitagsabgeordneter, Berlin; Professor Hauptmann, preussi- scher Landtagsabgeordneter, Bonn. — Frankreich: Senator E. Labiche, Paris; Le Vicomte de la Batut, Deputierter, Paris. — Griechenland: Nicolas Schinas, Deputierter, Athen. — Grossbritannien: Randal W. Cremer, Deputierter, Lon- don ; Hon. Ph. Stanhope, Deputierter, London. — Italien: Senator Professor Pierantoni, Rom; Ferraris, Deputierter, Rom. — Niederlande: Senator Advokat Rahusen, Amsterdam ; Dr. Tydemann, Mitglied der Generalstaaten, Breda. — Nor- wegen: John Limd, ehemaliger Lagthingpräsident, Bergen; B. Brand, Deputierter, Christiania. — Oesterreich: Baron von Pirquet, ehemaliges Mitglied des Reichsrats, Wien; Exzel- lenz von Plener, Mitglied des Herrenhauses, Wien. — Por- tugal: Jao de Paiva, ehemaliger Deputierter, Oporto; Falcao, Deputierter, Lissabon. — Rumänien: Porumbaro, Depu- tierter, Bukarest; Djudava, Senator, Bukarest. — Schweden: Ed. Wawrinsky, Deputierter, Stockholm; Direktor Beckmann, Deputierter, Stockholm. — Schweiz: Dr. Gobat, Nationalrat, Bern ; Scherrer-Füllemann, Nationalrat, St. Gallen. — Ser- bien: Nicolajewitsch, Staatsrat, Belgrad ; Gwodzditsz, Depu- tierter, Belgrad. — Ungarn: Graf A. Apponyi, Deputierter, Budapest ; Baron Inkey, Deputierter, Budapest. — Vereinigte Staaten von Amerika: Mr. T. E. Burton, Mitglied des Repräsentantenhauses, Washington; Richard Barthold, Mitglied des Repräsentantenhauses, Washington. — Bureau international de la Paix (Internationales Friedensbureau) in Bern, Kanonenweg 12. Errichtet auf Grund eines Be- schlusses des III. Weltfriedenskongresses zu Rom (1891). Das Internationale Friedensbureau hat den Zweck, die Ver- bindung unter den Friedensgesellschaften der verschiedenen Länder aufrecht zu erhalten, die Friedenskongresse vorzubereiten imd deren Beschlüsse auszuführen. Es ist befugt, in dringenden Fällen im Namen der Friedensbewegung Kundgebungen zu ver- anstalten und sonstige dem Frieden dienende Schritte zu unter- nehmen. Es sammelt alles auf die Friedensbewegung bezug- habende Material und veröffentlicht eine Halbmonatsschrift, die — 353 — „Correspondance bi-mensuelle'*, die kostenlos an alle Inter- essenten versandt wird. Das Bureau hat ein durchschnittliches Jahresbudget von 9000 Fr., das zum grössten Teil durch frei- willige private Beiträge gedeckt wird. Seit 1894 gewährt die Regierung der Schweiz eine jährliche Subvention von 1000 Fr., Norwegen seit 1897 700 Fr., die Regierung von Schweden seit 1902 ungefähr 1035 Fr. ; Dänemark hat einen einmaligen Beitrag von 2758,62 Fr. gegeben. Das Internationale Friedensbureau setzt sich zusammen aus der „Soci6t6 du Bureau international de la Paix", die das Recht der juristischen Person geniesst, und steht unter der Aufsicht einer aus mindestens 15 Mitgliedern bestehenden Verwaltungs- konmiission, die den verschiedenen Ländern angehören, in denen Friedensgesellschaften bestehen. Die ersten 15 Mitglieder sind vom Bemer Kongress (1892) ernannt worden; diese ergänzen sich nunmehr aus eigener Wahl. Mitglieder der Kommission des Bureaus: Präsidium: Fr6d. Bajer (Kopenhagen), Präsident; Baronin Bertha von Suttner (Wien), Vizepräsidentin. — Elie Duconmiun (Bern), Ehrensekretär. Ständiger Ausschuss der Konunission: Elie Ducommun, Henri Morel, Professor Ludwig Stein, sämtlich in Bern. Mitglieder : Emile Amaud, Luzarches. — Graf von Bothmer, Wiesbaden. — Dr. Baart de la Faille, Haag. — Dr. Darby, London. — Nicolas Fleva (Rumänien), Rom. — Dr. Giretti, Bricherasio. — Dr. Horst, Hammerfest. — Direktor Kemenyi, Budapest. — Henri Lafontaine, Brüssel. — Magelhaes Lima; Lissabon. — Mrs. Belva Lockwood, Washington. — E. T. Moneta, Mailand. — Gaston Moch, Paris. — Fr6d. Passy, Paris. — Felix Moscheies, London. — Dr. Ad. Richter, PforzheinL — Miss Ellen Robinson, Liverpool. — Dr. Trueblood, Boston. — Ed. Wawrinsky , Stockholm. — J. Novicow, Odessa. — Professor Quidde, München. lastltut du droit international. (Institut für internationales Recht.) D21S Institut du Droit international wurde im Jahre 1873 durch den belgischen Staatsmann Rolin-Jaquemin zu Gent unter Mitwirkung der Rechtsgelehrten Asser, Haag; Beso- 23 — 354 — brasoff, St. Petersburg; Bluntschli Heidelberg; Calvo, Buenos- Aires; Dudley-Field, New York; Emile de Laveley, Lüttich; Lorimer, Edinburg; Mancini, Rom; Moyner, Genf; Pierantoni, Rom, begründet. Das Institut hat den Zweck, das Völkerrecht zu kodifizieren, an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Beobachtung der Kriegsgesetze zu arbeiten, die Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung des Rechts ergeben, zu prüfen, durch Veröffentlichungen und andere Mittel zu dem Triumphe der Gerechtigkeit und der Humanität, die die Beziehungen der Völker untereinander regieren sollen, beizutragen. Es besteht aus 60 Mitgliedern und aus 60 „Mitglieder- genossen". Das Institut hält alljährUch einen Kongress ab. Institut international de la Paix (Internationales Friedensinstitut) zu Monaco, unter dem Protektorat des Fürsten Albert I. von Monaco 1903 begründet. Es hat die Aufgabe, dokumentierte Arbeiten über das internationale Recht, die friedliche Löstmg internationaler Streitigkeiten, die Kriegs- imd Rüstungsstatistik, die Entwickelung der internationalen Einrichtungen imd Organe, die pazifistische Propaganda und den pazifistischen Unterricht, sowie die Geschichte und Bibliographie dieser Fragen betreffend zu veröffentlichen. Das Institut besitzt ein Museum und eine Bibliothek. Die Mitgliederzahl wird auf höchstens 60 beschränkt. Mitglieder. Ortsansässige : Gaston Moch, Präsident. Abh6 Pichot, Vizepräsident. Edmond Izard, Generalsekretär. Graf Henri de Maleville, Staatsrat, Generalsekretär der Re- gierung. Charles de Monicault, Staatsrat, Generaladvokat am obersten Gerichtshof. Dr. Jules Richard, Direktor des ozeano- graphischen Museums. Gustave Saige, Staatsrat, Konservator der Bibliotheken und der Archive des Palastes. Auswärtige Mitglieder: Emile Amaud, Notar, Luzarches. — Staatsminister Asser, Haag. — Fr6d. Bajer, Kopenhagen. — Senator Descamps, Löwen. — Elie Ducommun, Bern. — Alfred H. Fried, Berlin. — Professor Geddes, Edinbxirg. — General- inspektor Guebbin, Paris. — Kriegsminister Heffty, Christiania. — Senator Houzeau de Lehaie, Mons. — Direktor Kemenyi, Buda- pest. — Christian Lange, Christiania. — John Macdonall, Pro- — 355 — fessor, Gerichtsrat, London. — Gerichtspräsident Masson, Lau- sanne. — Edwin D. Mead, Boston. — E. T. Moneta, Mailand. — J. Novicow, Odessa. — Fr6d. Passy, Neuilly sur Seine. — G. H. Perris, Sekretär des Cobdenklubs, London. — Professor und Senator Pierantoni, Rom. — Ehemaliger Minister Porum- baru, Bukarest. — Staatsrat Arthur Raffalowitsch, Paris. — Professor Dr. Michel, Revon, Paris. — Professor Charles Riebet, Paris. — Oberstleutnant a. D. Rogalla von Biberstein, Breslau. — Professor Th. Ruyssen, Aix en Provence. — Baronin B. von Suttner, Wien. — Professor van der Vlugt, Leiden. — Eduard Wawrinsky, Deputierter, Stockholm. — Organ: „Comptes rendues de 1' Institut international de la Paix**, in zwangloser Reihenfolge. Internationales Kriegs- und Priedensmaseum zn Lnzem. Begründet von Johann von Bloch, in der Absicht, die Mittel des modernen Krieges imd ihre Wirkung anschaulich darzustellen, um die Notwendigkeit der friedlichen Streit- schlichtung internationaler Konflikte darzulegen. Das Museum wurde im Juni 1902 eröffnet; es imifasst in 11 Abteilungen die gesamte Kriegstechnik \md die Heeresorganisation, wie die volks- wirtschaftliche, die völkerrechtliche imd pazifistische Entwick- lung der Gegenwart. Es enthält gegen 5000 Nummern, eine Bibliothek und einen Lesesaal. Grossartig am Ufer des Vier- waldstädtersees gelegen, ruft es die vielen Tausende von Touristen aller Länder, die alljährlich diese Stelle passieren zur Betrach- tung. Der Besuch erreichte im Jahre 1903 beinahe die Zahl von 40000. Das Museum ist Eigentum einer Aktiengesellschaft. Präsident des Verwaltungsrates : Heinrich von Bloch in Warschau. Vizepräsident : Dr. J. Zimmerli, Luzern. Aktuar : Dr. J. F. Bucher, Luzem. Direktor: Herr J. Zimmermann, Luzern. Publikations- organ: „Die Friedens-Warte". Die Nobelstiftung. Die Nobelstiftimg hat das am 27. November 1895 von dem Ingenieur Doktor Alfred Bernhard Nobel errichtete Testament zur Grundlage, wonach die jährlichen Zinsen des gesamten von ihm hinterlassenen Kapitals (ca. 35 Millionen Kronen), nach 23* — 356 — dessen Realisierung und Anlegung in sicheren Werten, in fünf gleichen Teilen jenen zuerkannt werden sollen, die im verflossenen Jahre „der Menschheit den grössten Dienst geleistet haben**. Je ein Preis fällt für die entsprechenden Leistungen auf dem Gebiete der Physik, der Chemie, der Medizin, der Literatur; „der fünfte Teil endlich an denjenigen, der das meiste oder beste für die Brüderlichkeit zwischen den Völkern, für die Abschaffimg oder Verminderimg der stehenden Heere oder die Bildimg und Verbreitimg von Friedenskongressen getan hat.** Eine Kommission von fünf vom norwegischen Storthing zu erwählenden Mitgliedern verteilt diesen Preis ohne Rücksicht auf die Nationalität der Bewerber. Die Preise können geteilt werden, können jauch mehreren Personen, die gemeinsam an einem Werke gearbeitet haben, auch einer Ge- sellschaft oder einem Institut verliehen, und können even- tuell auch ausgesetzt werden, jedoch mit der Beschränkung, dass sie im Laufe von fünf Jahren nündestens einmal zur Auszahlung gelangen müssen. Um zum Wettbewerb zuge- lassen zu werden, muss man schriftlich durch eine zum Vor- schlag berechtigte Person vorgeschlagen werden. Eigene Vor- schläge werden nicht berücksichtigt. Für den Friedenspreis sind vorschlagsberechtigt: i. die Mitglieder des nor- wegischen Nobelkomitees, 2. die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften und der Regierung der verschiedenen Staaten, 3. die Mitglieder des interparlamentarischen Rates, 4. die Mit- glieder der Kommission des Berner Bureaus, 5. die Mitglieder des „Institut du droit international**, 6. die Universitätsprofessoren der Rechts- und der politischen Wissenschaft, der Geschichte und der Philosophie, 7. jene Personen und Gesellschaften, die den Nobelpreis bereits empfangen haben. Die Vorschläge sind an das norwegische Nobelkomitee zu richten und müssen bis zum I. Februar eines jeden Jahres, in dem sie berücksichtigt werden sollen, eingebracht sein. Die Preisverteilung^ findet alljährlich am 10. Dezember, dem Todestage des Erb- lassers, in Kristiania statt. Der Laureat, der ausser dem Preise auch noch eine Nobelmedaille in Gold und ein Diplom erhält, ist verpflichtet, falls nicht ernste Hinderungsgründe vorwalten, im Verlaufe der der Preiszuerkennnug folgenden sechs Monate in Kristiania eine öffentliche Vorlesung zu halten. — 357 — Das norwegische Storthins:-Nobelkoinitee. Kristiania, Victoria-Terrasse 7. Mitglieder: Jörgen Gundersen Lövland, Staatsrat (1900 bis 1906),!) Vorsitzender des Komitees. — John Lund, ehemaliger Lagthingpräsident (1904 — 1909), Vizepräsident des Komitees. — Bjömstjerne Björnson (1900 — 1906). — Exzellenz Johannes Wil- helm Christian Steen, ehemaliger Minister (1904 — 1909). — Hans Jakob Horst, ehemaliger Odelthingspräsident (1904 — 1909). — Ergänzungsmitglieder: Carl Christian Hemer, Storthingpräsident (1904 — 1909). — Nicolas Mathias Gjelsvik, Professor an der Universität Kristiania (1904 — 1909). — Jörgen Christian Knudsen, Schiff srheder und Storthingsmitglied (1904 bis 1909). — Sekretär: Louis Christian Lange. Den Nobelpreis erhielten im Jahre 1901 : Henri Dimant imd Fr6d. Passy, zu gleichen Teilen. Im Jahre 1902 : Elie Ducommun und Dr. H. Gobat zu gleichen Teilen. Im Jahre 1903: Randal W. Cremer. Das norwegische NobeUnstitut. Kristiania, Victoria-Terrasse 7. Von den Zinsen der Nobelstiftung werden alljährlich 25 0/0 für die Instandhaltung des norwegischen Nobelinstituts verwendet, dem 300000 Kronen der Nobelschen Hinterlassenschaft als Grundstock dienen. Das Nobelinstitut ist laut den Grundregeln der Nobelstiftung von dem Nobelkomitee des norwegischen Storthings gegründet, und wird von ihm geleitet. Die Aufgabe des Instituts ist, der Entwicklung der internationalen Verhältnisse, besonders der Arbeit für friedliche Ordnungen derselben zu folgen, und dadurch die Verteilung des Nobelpreises vorzubereiten. Daneben soll es für gegenseitige Kenntnis und Achtung, für friedlichen Ver- kehr, für Gerechtigkeit und Brüderlichkeit unter den Völkern wirken. Das Institut hat eine Bibliothek, eine Auswahl von Zeit- schriften und einen Lesesaal. Hieran knüpfen sich wissenschaft- 1) Die eingeklammerten Jahreszahlen bezeichnen die Frist, für die die betr. Person gewählt ist. - 358 - liehe Wirksamkeit tmd volkstümliche Aufklärungsarbeit. Das Institut kann von seinen Mitteln solche Arbeit im In- und Auslande unterstützen. Seit I. Mai 1904 sind an dem Norwegischen Nobelinstitut Konsulenten für Völkerrecht, Politische Geschichte und Staats- ökonomie angestellt. Ausserdem, dass sie innerhalb ihres be- sonderen Fachkreises Studien treiben, sollen sie nach der näheren Bestimmung des Nobelkomitees diesem bei Anschaffungen für die Bibliothek beistehen, Auskünfte für die Preisverteilung ver- schaffen, sowie Meimmgen über Fragen, die ihnen vorgelegt werden, abgeben. Die Bibliothek, die zur Zeit ungefähr 5500 Bände zählt, umfasst Friedensliteratur, Völkerrecht und Internationales Privat- recht, Staatswissenschaft und Moderne Geschichte. Sie wird von dem Sekretär des Komitees verwaltet, unter Beistand eines Amanuensis und eines Assistenten. P ersonal: 1. Konsulenten für Völkerrecht: Gjelsvik, Nico- laus Mathias, Dr. juris, Dozent der Rechtswissenschaft an der Universität zu Kristiania ; Politische Geschichte: Koht, Halfdan, Universitätsstipendiat in Geschichte an der Universität zu Kristiania; Staatsökonomie: Hertzberg, Ebbe Carsten Homemann, ehemaliger Professor der Staatsökonomie und Stati- stik an der Universität zu Kristiania, Direktor der Hypotheken- bank des Königreichs Norwegen. 2. Bibliothekar: Lange, Christian Louis zugleich Sekre- tär des Nobelkomitees des norwegischen Storthings seit 1900; Amanuensis: Selmer-Anderssen, Olaf, seit 1903; Assi- stent: Hornemann, Augusta Charlotte, seit 1903. IL Friedensgesellschaften : A. Europa. Deutschland : Deutsche Friedensgesellschaft (begründet 1892 zu Berlin). Sitz: Stuttgart. Präsident: Dr. Adolf Richter, Pforz- heim (Baden). Vizepräsident: Stadtpfarrer Umfrid, Stuttgart. Biu'eau : Stuttgart, Wächterstrasse 3 A. Sekretär : W. Hartmann. -- 359 — Zählt 68 Ortsgruppen mit nahezu iocxx> Mitgliedern. — Organ: „Die Friedensblätter*', Verlag W. Langguth, Esslingen a. N. (Württemberg), erscheint monatlich zweimal, Preis für das ganze Jahr i Mk.; für Mitglieder gratis. Ortsgruppen: i. Altbach bei Esslingen: Lehrer Heise- rich. 2. Backnang: Schullehrer C. Bayer. 3. Berlin:' Ad. Mehlisch, Steinmetzstr. 25 1. 4. Besigheim : Lehrer KuUen. 5. Biedenkopf (Hessen-Nassau): Max Stephani. 6. Biberach am Rhein : Rotgerbermeister Jakob Rupp. 7. Blaubeuren : Kaufmann A. Find. 8. Bremen: Prediger Dr. Kalthoff. 9. Breslau: Justiz- rat Heilberg, Nicolaistadtgraben 26. 10. Calw: Kaufmann G. Rümelin. 11. Cannstatt: Dr. med. Paulus, Karlstr. 35. 12. Constanz am Bodensee: Professor Dr. Martens. 13. Cronberg i. Taimus: Rektor Schiigen. 14. Dresden: Komm.-Rat Amhold, Waisenhausstr. 16. 15. Dürkheim i. Pfalz: Professor Ludwig Strauss. 16. Ehingen: Aichmeister Binder. 17. Elberfeld-Barmen : Kaufmann Ed. Kauertz, Schlossbleicherstr. 18. Esslingen: Semi- naroberlehrer Kohler. 19. Frankenthal i. Pfalz: Carl Voegeli, westliche Ringstr. 9. 20. Freudenstadt: Oberpräzeptor Kübel. 21. Gera, R. j. L. : H. Geweniger. 22. Giengen a. Brenz: Kaufmann Schlierer. 23. Glogau i. Schlesien: Stadtrat Theodor Linke. 24. Göppingen: Fabrikant Kaufmann. 25. Görlitz: Kauf- mann Gustav Hönnicke. 26. Gotha: R. Mohnhaupt, Franken- bergstr. 6. 27. Gmünd (Schwäbisch): Kaufmann Fr. Breymayer. 28. Hall (Schwäbisch): Apotheker Dr. Blezinger. 29. Hanau am Main: Prediger O. Nessler, Rebengasse 7. 30. Hamburg« Altona: J. J. Freimann, Gerhof str. 38 I. 31. Heidelberg: Kauf- mann Heyder. 32. Heübronn: Landtagsabgeordneter C. Betz. 33. Heidenheim: Dr. med. Bundschu. 34. Jena: Redakteur Vopelius, Saalbahnhof Str. 3. 35. Kassel: Prof. Dr. Kressner, Lessingstr. 2. 36. Königsberg i. Preussen : Sanitätsrat Dr. Wedel, Bergplatz 1/2. 37. Königstein i. Taimus: Geschäftsstelle: Frank- furter Friedensverein. 38. Laichingen (Würt.): Geschäftsführen D. Frank. 39. Lauffen a. N. : Cxemeindepfleger Stricker. 40. Löwenberg i. Schlesien: Handelsgärtner E. Pohl, Gartenstr. 4. 41. Lübeck: Schriftsteller Martin Maack. 42. Mainz: Karl WUh. Klein, Jakobsbergerstr. 2. 43. Magdebtirg: Oberlehrer Reinh. Meyer, Peter Paulstr. 31 L 44. Mannheim: Bankdirektor Otto Wüst. 45. München: Karl Wolfgang Graff, Karlstr. 611. — 36o — 46. Metzingen: Landtagsabgeordneter Henning. 47. Naumburg a. Saale: Regieningsassessor R. Reuter. 48. Neustadt a. d. Haardt: ICaufmann J. Daab. 49. Nürnberg: Rechtsanwalt H. Lust, Josephplatz 12. 50. Oehringen: Lehrer Stotz. 51. Pforz- heim: Dr. Adolf Richter. 52. Poesneck (Sachsen-Meiningen): Finanzrat R. Eberlein. 53. Reutlingen: Optiker Wendler. 54, Schorndorf i. W. : Graveur L. Halm. 55. Schweinfurt: Ober- landesgerichtsrat Held. 56. Siegen (Westfalen): Fabrikant Carl Ley. 57. Sindelfingen: Rektor Dr. Hartranft, Landtagsabge- ordneter. 58. Stuttgart : W. Hartmann, Wächterstr. 3 A. 59. Sten- dal: Kaufmann H. Gramm, Markt 9/10. 60. Thailfingen: Lehrer Dieterle. 61. Tuttüngen: Schuhfabrikant Rieker jr. 62. Ulm a. D. : Postsekretär H. Mass. 63. Untertürkheim : Oberlehrer Staiger. 64. Wiesbaden: Graf von Bothmer, Neudorferstr. 2. 65. Vaihingen a. Enz: Fabrikant Wilh. Conradt. 66. Waib- lingen: Lehrer Schanz. 67. Weinsberg: Gerichtssekretär Schnitzer. 68. Winnenden: Uhrmacher G. Klein. 69 Zuffen- hausen: Oberlehrer Rudel. 70. Eisenach: Sanitätsrat Dr. Bil- finger. frankfurter Friedensverein (begründet 1886). Präsident: Dr. Dietz. Sekretär: C. Laiisberg, Schneidwallgasse 10. Wiesbadener Gesellschaft der Friedens- f runde (begründet 1892). Präsident: Graf von Bothmer, Neu- dorferstrasse 2. Deutsch-französiche Liga (1903). Sekretär : Dr. H. Molenaar, München, Holzkirchnerstrasse 5. Oesterreieh. Oesterreichische Gesellschaft der Frie- densfreunde (begründet 1891). Sitz: Wien. Präsident: Baronin Bertha von Suttner. Vizepräsident : Fürst Alfred Wrede. Bureau: Wien, I., S'piegelgasse 4. Sekr. : Rud. Schuster. Ca. 2000 Mitglieder. Organ: „Mitteilungen der österreichi- schen Friedensgesellschaf t'*, die zur Zeit in der „Friedens-Warte** erscheinen. Die „Friedens-Warte** wird den Mitgliedern gratis zugesandt. Ortsgruppen: Gablonz (Böhmen): Vorsitzender Josef Richter. Marienbad (Böhmen): Vorsitzender Ch. G. Petzold. Schriftführer Dr. Ph. Goldberger. Akademischer Friedensverein (begründet 1892). Sitz : Wien. Präsident : Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Gorodetzky. Bureau: Wien, I., Spiegelgasse 4. Sekretär: Stud. rer. techn. Goldschmid. Belgien. Soci^t^ Beige de l'Arbitrage et de la Paix (begründet 1889). Generalsekretär: Senator Henri Lafontaine, Brüssel, Rue d'Arlon 81. Dänemark. Dansk Fredsforening. (Dänische Friedensgesell- schaft. Begründet 1882 als „Gesellschaft für die Neutralisierung Dänemarks.) Präsident : R. S. Rasmussen, Kopenhagen N., Bleg- damsvej 24. Ehrenpräsident: Fred. Bajer, Kopenhagen. Bureau: Sekretär Uhrbrand, Kopenhagen N., Waldemarsgade 24. — Organ : „Fredsblade t". 50 öre p. a. I. Kopenhagen. Präsident: M. Jens Rasmussen, Friskolen ved Enghavevey V. (1000 Mitglieder). 2. Praestö Amts I Valgkres. Präsident : M. P.-Chr. Hansen, Haarlev (mehr als 500 Mitglieder). 3. Hvalsö. 4. Sonnerup. 5. Hejmdal. 6. Skensved. 7. Birkeröd. 8. Vig-Asminderup. 9. Höjby. 10. Eskildstrup. 11. Svinninge. 12. Kundby. 13. Gislinge. 14. Grundlovsvoemeforeningen for Holboek Amts V. Valgkres. 15. Skee-Haraldsted. 16. Ringsted. 17. Svoerdborg. 18. Fensmark. 19. Tybjerg. 20. Proestö. 21. Grundlovsvoemeforeningen for Bomholms Amt. 22. Born- holm. 23. Svaneke. 24. Askö. 25. Skeby. 26. Oure. 27. Refsöre. 28. Langeland. 29. Aerö Venstreforening. 30. Skroem. 31. Salling. 32. Vindbloes. 33. Ulsted. 34. Viborg Amts II L Valgkres. 35. Randers. 36. Oestbirk. 37. Stafrup. 38. Vejen. 39. Nestved. 40. Karup. 41. Skovshoved. 42. Viby. 43. Tune. 44. Helsingör. 45. Samsö. 46. Tyvelse. 47. Vallensved. 48. Proeströ Amts IL Valgkres. 49. Spjellerup. 50. Roholte. 51. Stokkemarke. 52. Köng. 53. Söllested. 54. Svendborg Amts IIL Valgkres. 55. Taasinge. 56. Taars. 57. Haverslev. 58. Boelum. 59. V. Hornum. 60. Beder. 61. Todbjerg-Mejby. 62. Skaade. 63. Skan- derborg. 64. Jellinge. 65. Sundbjerg. 66. Aarre. 67. Faaborg. 68. Holsted. 69. Aastrup. 70. Grindsted. 71. Hoven. 72. Social- demokratisk Forening (section XIII). t^. Hannaes. Präsident: Pastor Thomson in Oeslös. Frankreich. D61^gation permanente des Soc. fr. de la — 302 — Paix. Präsident: F. Passy. Sekretär: Ed. Spalikowski. Mit- glieder: E. Amaud, A116gret, Beauquier, Le Foyer, Nattan- Larrier, Mme. S6v6rine. Soci6t6 frangaise pour l'arbitrage entre nations, früher „Ligue internationale de la Paix" (1867), dann „Soci^t^ fran^aise des Amis de la Paix". Biureau: Rue de la Sorbonne 16, (Ecole des Hautes Etudes sociales)» Ehren- präsident: Fr^^ric Passy. Präsident: Professor Charles Riebet. Sekretär: Jules Gaillard, ehemaliger Deputierter. Organ: „La Revue de la Pai x", revue mensuelle. 5 Fr. für Frank- reich, 6,50 Fr. für dasi Ausland. — Section de Nice et du littoral fran^ais (1896). Präsident: M. le comte Gurowski. Sekretär: A. Piatti, vüla Noisetierre, Nizza. Organ: „Journal de la C o r n i c h e". Redakteur : Ph. Casimir, Nizza. — Section du Hävre (1899), 3 rue Edouard Lame, le Hävre. Präsident: H. FoUin. Sekretär: Fahre. — Section senonnaise (1901). Prä- sident: Cemesson, i rue Montp6zat. Schatzmeister: Doigneau, Richter, 8 boulevard du 14 Juillet, Sens (Yonne). — Section d'Angoul^me (1902). Präsident: Mme Frugier, directrice de TEcole normale d*Angoulfeme. Sekretär: Mlle. Espinoux. — Section de Trouville-Deauville : le Hoc, maire ä Deauville. Calvados. — Ligue internationale de la Paix et de la Libert^ (siehe Schweiz). Präsident: Emile Arnaud, Notar, Luzarches (Seine-et-Oise). — i. Comit6 de Paris: Mlle. Toussaint, 7 ^e de Bruxelles, Paris. 2. Comit^ de la Sarthe : Mme. Bestricht, Chäteau du Loire (Sarthe). 3. Ligue „Pax** (1901). General- Sekretär: M. Pierre Deullin, 3 rue Rodier, Paris. 4. Section d^partementale du Nord: M. L6on de Montluc, Präsident, place du Beriet, ä Douai. 5. Section Varoise: M. Briengue, 11 rue ä Vincent Courdouan, Toulon, Var. 6. Section de la Dröme: Morellet, pharmacien, Valence (Dröme). 7. Section de TArd^che : Raymond, fils, boulevard de la Republique, Annonay. 8. Section cantonale de Lens: Pouey, Advokat, Lens (Pas-de-Calais). 9. Section de Mazamet. 10. Section de Romans et de Bourg de P^ge (Dröme), Pinet, maire in Romans. 11. Section de Dieppe : Larchevesque, Lehrer, 6co\e de la Barre, Dieppe. (Seine Inf.). Section suisse: Soci6t^ suisse de la Paix. Sitz des Vor- orts in Chaux-de-Fonds. — 363 — Croupe de l'arbitrage internationale au Parlament frangais (1903). Präsident: Baron d'Estour- nelles de Constant. Vizepräsident: Charles Beauquier. Sekretär: Jules Rais, Paris^ Palais Bourbon, Bibliotheque de la Chambre des D6put6s. Association internationale ^conomique des Amis de la Paix. Präsident: A. Cromier, i nie de March^-Ordener, Paris 18 e. Les Amis de la Paix du Puy-de-D6me (1884). Präs. : Pardoux, 5 rue St-Eloi, Clermont-Ferrand (Puey-de-Döme). Soci^t6 de paix et d'arbitrage internatio- nal du Familistfere de Cuise (1886). Präsident: Sarra- zin-Duhem. Sekretär: A. Prudhomme, Cuise (Aisne). Organ: „Lc Devoir", begründet 1878. Aissociation de la Paix par le Droit (1887). Sitz: H6tel des Soci^t^s savantes, rue Danton, Paris. Präsident: Th. Ruyssen, agr6g6 de philosophie, 4 rue du roi Ren6, Aix en Provence, Bouches du Rhone. Sekretär: J. Prudhommeaux, agr6g6 des lettres, 12 rue Bourdaloue, Nimes (Card). Organ: „La Paix par le Droit". 2 Fr. 50; Ausland 3 Fr. 50. „l'Almanach de la Paix**. 20 Cts. — i. Section de Paris (1898). Präsident für 1904: Paul Coutant, 29 rue de Lübeck, Paris. 2. Croupe de Lyon (1901). Präsident: Justin Codart, 123 rue Vendöme, Lyon. 3. Section de Ronen (Amienne Ligue rouennaise de la Paix) (1901). Präsident: N. Beausain, rue des Forgettes, Ronen. 4. Section de Valenciennes. M. E. Weill, prof. au Lyc6e, 72 rue St. C^ry. M. Maurette, prof. au Lyc^e, 27 Avenue de Mons, Valenciennes (Nord). 5. Section de Chäteauroux. D6\6gu6 M. Foumier, Inspecteur primaire hon. ä Chäteauroux, Indre. 6. Section de Cette. D6\6gu6 M. Maurin, Secr. de la Chambre de Commerce, Cette. 7. Section de Lille. M. E. Boubes, pr^parateur ä la Facult6 des sciences de Lille. 8. Croupe de Poitu. D61^gu6 M. Charnaud n6gociant St. Maixent. 9. Section de Laval. 10. Section de Bolbec. II. Section de Montpellier. D616gu6 M. Roussel, prof. au Lyc^e. Association franco-italienne de Toulouse. Präsident: M. le prof. M^rignhac, 18 rue Mage, Toulouse. Soci^t^ de Paix d*Abbeville et du Ponthieu — 364 — (1892). Adresse: Jules Tripier, £aucourt-sur-Somme, par Pont- R^my, France. 29 Ortsgruppen. Soci6t6 de la Paix de Feilet in et Aubusson (1893). Adresse: L*abb6 Pichot, 3 nie des Princes, Monaco; L. Jorrand, Ingenieur, Aubusson (Creuse). Ligue franco-italienne. Sekretär : Raqueni, 2 nie Gr^try, Paris. L*Alliance universelle. Präsident : A. Jounet, villa St-Antoine, St-Raphael, Var. Organ : „La R6surrec- t i o n", erscheint 7 mal jährlich. L'Alliance universelle des Femmes pour la Paix par l*£ducation (1896). Bureau : 7 bis nie du D^barcad^re, Paris. Präsidentin: Frau Maria Ch^liga. Internationalis Concordia. (Soci6t6 d'dtudes et de correspondences internationales). Begründet von Emile Lom- bard. Präsident: Dr. Aubeau. Sitz: ^^ rue Denfert-Rochereau, Paris. Die Mitglieder erhalten die Monatsschrift: „Inter- nationalis Concordia" gratis. Ueber 25 Lokalgruppen in allen Ländern. Soci^t^ Gratry de la Paix (1889). Präsidentin: Mme la baronne de Lourmel, au chäteau de Gussignies, par Bavay (Nord). Sekretär: L'abb6 Pichot, 3 rue des Princes, Monaco. Ligue frangaise pour le droit des femmes, begründet 1882 (1899) dmrch Mme. Maria Pognon, 54 rue Vaneau. Präsidentin: Mlle Marie Bonnevial. Association „La Paix et le d^sarmement par les femmes'* (1899). Präsidentin: Mme. Camille Flammarion, 16 rue Cassini, Paris. Soci6t6 chr^tienne des amis de la Paix (1899). Präsident : Pasteur All^gret, 25 rue des P^nitents, Hävre. Sekr. : H. Huchet. Organ : „l'Universel, organe du mouve- ment pacifique chr^tien'*. — i. Section de Bolbec (Seine- Inf 6rieure) (1902). Präsident: Ulysse Dupuis. 2. Section de Rouen (1903). Henri Lemonnier, Conseiller gdn^ral, 2 rue Pouchet, Rouen. 3. Section de Cond6-sur-Noireau (1903). Prä- sident : Pastor Capillery, Cond^-sur-Noireau (Calvados). 4. Section de Nantes. £ug. Creissel, Pastor. 5. Section de Luneray. D. Joye, Pastor. — 365 — Association toulousaine de la Paix (1900). 24 rue Montardy, Toulouse. Präsident: Professor M^rignhac. Sekretär: Magnol, docteur en droit. Schatzmeister: A. Dubos, nie St-Sylve 17, Toulouse. — Croupe de Carcassonne (Aude) 1901. Präsident: Bouisset, vice-pr^sident du Conseil de pröfecture de TAude. Union internationale, begründet 1900 zu Paris durch W.-T. Stead. prov. Kommission. Präsident: Professor Ch. Richet, 15 rue de rUniversit6, Paris. Sekretär: Lucien Le Foyer, avocat ä la Cour d*appel, 252 rue de Rivoli, Paris. Mitglieder: Crook, E. Ducommun, Hodgson Pratt, H. La Fon- taine, C. Moch, E. T. Moneta, Novicow, F. Passy, W. T. Stead, Mme. Pognon. Association montalbanaise de la Paix par le Droit (1901). Präsident: C. Cazals, professeur au Lyc6e. Sekretär: Ch.'Carisson, Advokat in Montauban (Tam-et-Caronne). Soci6t6 de l*6ducation pacifique (1901). Prä- sident: Mme. Carlier, Croisilles (Pas-de-Calais). — Sectionen in den Departements: Ain, Alpes Maritimes, Alger, Aube, Aude, Charente, Indre, Landes, Lot-et-Caronne, Loir-et-Cher, Meurthe- et-Moselle, Basses-Pyr6n6es, Rh6ne, Sa6ne-et-Loire, Seine-et-Oise, Deux-S^vres, Paris, Charente Inf., Eure, Paris, Charente. Soci6t^ castraise de la Paix (1901). Präsident: Miguel, President du Tribunal civil, Castres (Tarn). Union patriotique de France pour la paci- fication de l'Europe et le d^sarmement. Paris, 80 rue des Martyrs (18 me arr.). Secr6taire-d61^gu^ de T Union: P. Edger. Grossbritannien. Peace Society (181 6). Die älteste Friedensgesellschaft in Europa. Präsident: Dr. Spence Watson. Sekretär: Dr. W. Evans Darby, 47 New Broad Str., London E. C. Organ : „The Herald of Peace & International Arbitration. I sh. 6 d. — Zweiggesellschaften: i. Peace Union. Präsident: Mrs. Henry Richard. Sekretär: Miss Ellen Cooke, 14 Bar- mouth W., Wandsworth, London SW. Umfasst 32 Sektionen, einschliesslich der von Wisbech, die 88 Sektionen zählt. Präs, : Miss P. H. Peckover, Wistaria House, Wisbech. Organ : „Peace and G 00 d will". 2. Birmingham Auxiliary. Sekretär: Rev. - 366 - J. J. EUes. Treasurer: Mr. John W. Shorthouse, 59, Welling- ton Road, Egdbaston, Birmingham. 3. Bristol Peace and Arbi- tration Association. Sekretär: A. Kemp Brown, B. A., Blen- heim Rd, Duxd Lam P. R., Bristol. 4. Brookfield School Auxi- liary. 5. Calne Auxiliary. 6. Cleveland Auxiliary. Sekretär: Mr. & Mrs. Ralph-Dixon of Great Ayton. 7. Colchester and District Peace Association. Sekretär: Mrs. Marige. 8, Exeter Auxiliary. Sekretär: Miss I. Fry, 23 Magdalen Rd, Exeter. 9. Halstead Auxiliary. Präsident: Mrs. Little, Sudbury Road, Halstead. 10. Halsden and Willesden Women*s Liberal Asso- ciation. II. Ipswich Auxiliary. 12. Knights of the Prince of Peace. Sekretär: Rev. Wl J. Spriggs-Smith, Terrington St- John, Norfolk. 13. Lancaster and District P. A. Sekretär: Chas. Lord, Bath Str. 14. Leeds Women's P. A. 15. Leominster Auxiliary. 16. Lincoln and District P. A. 17. Liverpool and Birkenhead Women's P. A. Sekretär: Miss C. B. Cooke, 46 Wellington Rd, Oxton, Birkenhead. 18. London Local P. A. with Brauch Aux. at Staines. 19. Manchester Peace Auxiliary. Sekretär: Chas. Stevenson, 9 Albert Square, Manchester. 20. Manchester Women's P. A. Sekretär: Miss Irwin, 3 Wilton Polygon, Cheetham Hill, Manchester. 21. March Auxiliary. Sekretär: Rev. J. Lloyd- James. 22. Norwich Peace Association. Sekretär: Mr. Frederik Easton, Norwich. 23. Norwich Auxiliary. Sekre- tär: Miss E. M. Jones, Norwich. 24. Oldham Auxiliary. Sekretär: S. W. Yates, 84 Tudor Str. 25. Peterborough Auxiliary. Sekretär: P. Russell. 26. Plymouth Auxiliary. 27. Sheffield Women's Peace Association. 28. Southport Auxiliary. Sekretär: Thompson Coventry, 3 Liverpool Rd, Birkdale, Southport. 29. Sunderland Auxiliary. 30. Thomaby-on-Tees Auxiliary. Sekretär: John Watson, Maylands, Stockton-on-Tees. 31. West of Scotland Peace and Arbitration Society. Sekretär: W. J. ße&g» ^50 Hope St. Glasgow. 32. York Local P. A. Sekretär: Mrs. Thompson, Dringcote, The Mount. International Arbitration League (1868). Se- kretär: Mr. W. Randal Cremer. Bureau: Lincoln's Inn Fields 11, London W. C. International Arbitration and Peace Asso- ciation (1880). Präsident: Hodgson Pratt et Felix Mo- scheies. Sekretär: Frederik Green, 40 Outer Temple, Strand, — 36/ — London. Organ : „Concor d**. i sh. 6 d. — Tyneside Auxi- liary. — Exeter Auxiliary. — Bristol Auxiliary. — Hampstead Auxiliary. — Edinburgh-Battersea. Liverpool and Birkenhead Women's Peace and Arbitration Society (1886). Präsidentin: Miss Frances Thompson, Birkenhead (England). Sekretär: Miss Caroline Cook. Peace Committee of the Society of Friends (1888). Sekretär: Mr. Isaac Sharp and Mr. William Braith- waite. Central Offices: Devonshire House 12, Bishopsgate Without, London E. C. Liverpool Peace Society (1809). Präsident : Alder- man Th. Snape. Sekretär: Mr. Wm. Lawton, 6 Ramilies Rd, Liverpool, 12 Elm HoU Drive, Wavertree. Arbitration Alliance. Secr^taire honoraire : Dr. Evans Darby, 47 New Broad St. London E. C. International Law Association („Association f or the Reform and Codification of the Law of nations"). Sekretär : Mr. Joseph G. Alexander, 33 Chancery Lane, London W. E. Dublin Peace Society. Sekretär : Mr. J. B. Moriarty, 4 Eustace Str., Dublin. Aborigines Protection Society. Sekretär : Mr. Fox Boume, Broadway Chambers, Westminster, London S. W. Women's Liberal Federation, 124 Victoria St. London S. W. Präsident: The Coimtess of Carlisle. International Council of Women (1889). Sekre- tär: Miss Teresa F. Wilson, 9 Member's Mansions, Victoria Str., London S. W. Italien. Societä internazionale per la Pace — Unione lombarda (1887). Organ : „La Vita Internazional e". Preis: Italien L. 10, Ausland L. 15. Präsident: E.-T. Moneta. Sekretär: Aless. Tassoni, Portici settentrionali, 21, Mailand. Associazione per l*Arbitrato e per la Pace internazionale, Rom (1887). Sekretär: M. le professeur Facelli, via Nazionale 243, Rom. Societä della Pace, Palermo (1890). Präsident: Senator Guameri. Sekretär: Professor Cosentini. Sitz: Palazzo Monteleone, via Monteleone, Palermo. - 368 - Comitato delle Signore per la Pace e l'Ar- bitrato Internazionale di Palermo (1891). Sekretär : Frln. Concettina Rap, via Francesco, Crispi 41. Societä della Pace ed Arbitrato di Perugia (1892). Präsident: Professor Tiberi, Perugia, Italien. Sekretär: M. Vignaroli. Organ: Almanach: „II Pensiero Umbro". Comit6 permanent f r anco-it alien de propa- gande conciliatrice (1893). Sekretär: Lazzarini. Via deir Orso 74, Rom. Comitato perla Pace de Firenze. Präsident : Otta- vio Parenti, via dei Conti, i. Firenze. Societä per la Pace e l'Arbitratio intier- nazionale, Torino (1894). Präsident: Advokat J. Luzzati. Sekretär: Le Chev. S. A. Foa, Torino, via Bogino 4. Comitato di Barzanö. Adresse : Attilio Galliani, Barzanö, province de Come. Societä per la Pace e l'Arbitrato di Voghera (1888). Adresse: V. Bidoja, Ing., Voghera. Comitato di Missaglia. Dr. Romeo Paladini, Mis- saglia, province de Come. Comitato di Torre Pellice (1896). Präsident : Pro- fessor Toum, Torre Pellice. Sekretär: E. Eynard, Torre Pellice. Societä per l'Arbitrato internazionale e per 1 a P a c e. Comitato di Val Chisone. Präsident : Giacomo Hoehn. Sekretär : Vincenzo Battü, Perosa Argentina, Circ : di Pinerolo. ■ Lega Italiana per la pace e per la difesa, degli Emigranti (1899). Präsident: Marquis Pandolfi, via del Tritone, 36, Rom. Comitato per la pace di Cittä di Castello. Präsident: Professor U. Biondi. Sekretär: Volpi. Unione Astigiana per la Pace. Präsident : Ad vokat F. Drago. Sekretär: Professor Temistocle Garibaldi, Asti. Comitato di Borgo Sesia per l'arbitrato in- ternazionale e per la Pace. Präsident : Le Cav. F. Ottone, Borgo Sesia (Provinz Novare). Comitato per la Pace di Gallarate. Präsident: Carlo Macchi, Ingenieur, Gallarate bei Mailand. Comitato per la Pace di Spezzia. Präsident : Dottore Cav. Amadeo Carletti, via delle Mille, 12, Spezia. — 369 — ComitatidelaPace. i. Temi. Präsident: M. Fabbri Alessandro. 2. Pistoja. Professor Pierrecci. 3. Bari. Dott. Nicolo Avellino. 4. Bologna. Prof. Alb. Boorghi. Niederlande. • Algemeene N eder landsche Bond: Vrede door Recht. (Allgemeiner niederländischer Verein : „Friede durch Recht".) (1871 und 1899.) Präsident: GoUmann Borgesius M. P., Minister des Innern. Sekretär: Frau H. van Delden- van Rossum, 16 Batjanstraat, Haag. Organ: Monatsschrift: „Vrede door Recht**. — i. Section Haag. Sekretär: Frl. J. Backer. Juliana v. Stolberglaan 15, Haag. 2. Section Dord- recht. Präsident : Dr. Keller van Hoom. 3. Section Winterswjik. Sekretär: Frau Lugt-Tideman. 4. Section Rotterdam. Sekretär: D. Wanjon, Oldenbameveldstraat 73. 5. Section Leeuwarden. Sekretär: A. J. Brouwer. 6. Section Groningen. Sekretär: W. Stuivinga. 7. Section Leiden. D. v. Eck, Huize, Pomona, Oegst- geet, S. Hollande. Norwegen. Norges Fredsforening. (Norwegische Friedens- gesellschaft.) (1895.) Präsident: Staatsrevisor H. Sörensen, Christiania. Vizepräsident: Th. Sandstöl, Stavanger. Sekretär: Frau Birgit Weltzien Sörensen, Christiania. Organ : „Freds- Tidende**. Preis: i kr. — 6 No. zu 16 Seiten jährlich. — Gruppen: i. Flekkefjord. 2. Gyland. 3. Oeyslebö und Lauvdal. 4. Torsnes. 5. Skien und Gjerpen. 6. Skodje. 7. Sigdal. 8. Aren- dal u. Umgebung. 9. Stavanger. 10. Bergen. ii.Onsö. 12. Modum. 13. Herred. 14. Christiania. 15. Vennesla. 16. Hiterö. 17. Vidrak. 18. Oeksendal. 19. Drammen. 20. Lund. 21. Fevig. 22. Höivaag. 23. Vingelen. 24. Fede. 25. Eidsberg. 26. Randösund. 27. Christianssand. 28. Egersund. 29. Hjelmeland. 30. Strand. 31. Time. 32. Bakke. 33. Aalessimd. 34. Skaatö. Friedensgesellschaft von Torsnes. Präsident : Professor Thomassen. Vizepräsident: Frau Dikka Möller, Under Lien p. Frederikstad. Alliance universelles des femmes pour la Paix, Section norv^gienne (1897) (Section de la Soci^t6 nor- v^gienne de la Paix). Ehrenpräsident: Björnstjeme Björnson. Präsident: Frau Randi Blehr, Bygdö A116 17, Christiania. Se- kretär: Frau Cläre Mjöen. 24 — 370 — Portugal. Commission g6n6rale de Paix et d'Arbitrage de la Soci6t6 de Geographie, Lissabon (1897). Ligue portuguesa da Paz (1899). Sitz: Rue de 5. Roque 92, i^, Lissabon. Präsident: Magalhaes Lima, Direktor der ,,Vangiiarda**, Lissabon. Organ: „Boletim mensal da Liga Portugueza da Pa z". Sekretär : Pedro Roxa, R. Praia 65, A. Pedrougos, Lisboa. Rumänien. Ligue de la Paix de Roumanie (1902). Präsident: Advokat St. Perietzianu. Sekretär: Advokat S. J. Bratu, Braila, Rumänien. Schweden. Svenska Freds och Skiljedoms Föreningen. (Schwed. Friedens- und Schiedsgerichtsgesellschaft.) (1883.) Prä- sident : Dr. N. A. Nilsson, Oerebro. Vizepräsident : Knut Sandstedt, Stockholm. Sekretär : Advokat Emil Gullers, Stockholm. Organ : „Fredsfana n". Verleger : Carl Simdbald, Oesmo. Cän Stockholm. Preis: Kr. 1,50 jährlich. Bureau: 74 Regerings- gatan, Stockholm. — Sectionen: i. Dala-Husby. 2. Elfdalen. 3. Fjellstedtskaskolan i. Upsala. 4. Häradshammar. 5. Järfsö. 6. Kyrkefalla. 7. Mansarp. 8. Norra hammar. 9. Rans- berg. 10. Stockholm. 11. Södertöm. 12. Stora Mellösa. 13. Oerebro. 14. Ostersund. 15. Oerebro. Rdinnliga Fredsförening. Präsident: Fröken Hilda Widegren, Oerebro. Sveriges Kvinnliga Fredsförening. (Schwe- dische Frauen-Friedensgesellschaft.) (1899.) Präsident: Frau Emilie Broom^, Malmskilnadsgatan 60, Stockholm. Sekretär: Frau Fanny Petterson, geb. Falkmann, Fleminggatan 51 a, Stockholm. Schweiz. Soci^t^ du Journal „Les Etats-Unis d'Eu- rope". Adresse: Dr. G. Bovet, Place du thdätre 2, Bern. Ligue internationale de la Paix et de la Li- berty (1867). Präsident : Notar Emile Arnaud, Luzarches (Seine et Oise). Sekretär: Dr. Bovet, Place du th^Ätre 2, Bern. Organ: „Les Etats-Unis d'Europe. Preis : 2 Fr., für das Aus- land 4 Fr. — 37^^ — Soci6t6 suisse de la Paix. Section de la Ligue internationale de la paix et de la libert^ (1889). Organ: „Les Etats-Unis d'Europe" (Imprimerie Wälchli, Beme) und „Der Friede** (Redaktion M. Geering-Christ, Eulerstrasse 55, Basel). H^risau ist Vorort für 1904/5. — i. Section de Berne (1892). Professor Müller-Hess, Bern. 2. Section de Berthoud. Wyss, inspecteur des Cooles, Berthoud. 3. Section de Huttwyl (1895). Hans Müller, Huttwyl. 4. Section de Neuchätel (1889). Henri Magnin, Professor, Neuchätel. 5. Section de Chaux-de- Fonds (Neuchätel, 1899). Präsident: Dr. H. Monnier, Ghaux- de-Fonds. 6. Section de Boudry (1897). M. Aubert, professeur en th6ologie, Auvernier (Ct. de Neuchätel). 7. Section vaudoise (1897). Pastor Rapin, Lausanne. 8. Section genevoise (1893). Eugene Isaac, r^gisseur d'immeubles, 13 nie G6n^ral Dufour ä Gen^ve. 9. Section de Zürich (1893). Präsident: M. Engster, Wardtstr. 10, Zürich V. Sekretär: Pastor Hottinger, Stallikon. 10. Section d'Elgg (Zürich, 1898). U. Beringer, Pastor, Elgg, Zürich. II. Section Bäloise (1895). Geering-Christ, Eulerstr. 55, Bäle. 12. Section de Frauenfeld. Ruoff, Kurzdorf prhs Frauen- feld. 13. Section des Grisons (1895). Michel, Pastor, Samaden. 14. Section de St-Gall. G. Schmid, 33 nie du Mus^e. 15. Ver- band der appenzellischen Friedensfreunde. Präsident: K. Rued^ Bienenhof, H^risau. Umfasst nachstehende Sektionen: Section de H^risau (1895). Dr. Hertz., Herisau. Section de Speicher (1894). Präsident: Arnold Meier. Vizepräsident: Reallehrer Engster. Secticm de Bühler. Rob. Steiger, instituteur,. Bühler. Section de Luzenberg. H. Schottli, Lehrer. Section de Schwell- brunn. S. B. Diem, capitaine, Schwellbrunn^ 16. Section du Locle (Ct. de Neuchätel, 1900). Präsident: Professor P. Clerget au Locle. 17. Section de Luzerne. Präsident: Dr. F. Bucher, Advokat, Adligenschwilerstrasse, Lucerne. 18. Winterthour. Präsident: Professor Peter, Winterthour. — Verein zur Förde- rung des Friedens. Präsident: Pr. H. Reimann, Biel. Sekretär: H. H. Ammann, Hofwyl. Ungarn. Magyar B^keegyesület. Ungarische Friedensgesell- schaft (1895). Bureau: V. Dorottya-utcza 6, Budapest. Präsident: Professor Zipemowsky. Vizepräsident: Hermann Vamb6ry. Se- kretär: Ed. Gergely. Schatzmeister: L. Kende; evtl. Budapest. 24* — 372 — B. Nord- und Südamerika. Vereinigte Staaten von Nordamerika. The American Peace Society (1815 — 1828), 31 Bea- con St., Boston, Mass. Sekretär: Dr. Benjamin F. Trueblood. Organ: „Advocate of Peace". i Doli. The Universal Peace Union (1866), 1305 Arch Street, Logan Building, Philadelphia, Pa. Präsident: Alfred H. Love. Organ: „Peacemaker**. i Doli. National Association for the Promotion of Arbitration (1899), Washington. Präsident: Belva A. Look- wood, Advokat. Peace Department of the World's and Natio- nal Women's Christian Temperance Union (N. W. C. T. U.) (1887). Winthrop Centre, Maine. Hannah J. Bailey, Superintendent. The Peace Association of Friends in Ame- rica (1867). Präsident: Dr. R. H. Thomas, 1718 John Steet, Baltimore, Maryland. Organ :„TheMessengerofPeac e". The Illinois Peace Society, 200 Randolf Str., Chicago, III. Edward Coale, Holder, III., Präsident, Allen, J. Flitcraft, Cor.-Secretary. The pacific Coast Arbitration Society, Mon- terey, Sekretär: Cal. E. Berwick. The Connecticut Peace Society (1835), Mystic, Conn. Präsident: E. B. Benham. The Rhode Island Peace Society, Providence, Rh. I. Sekretär: Robert P. Gifford. Friend*s Peace Association of Philadelphia, 20 South 12. Str., Philadelphia. Arbitration Council, 1 224 Chestnut St., Philadelphia, Pa. Präsident: Geo. May Powell. , The Women's International Peace League of America (1895). Präsident: Mary Frost Evans, Fort Collins, Colon Sekretär: Christine V. Clarke, Mystic, Conn. Pennsylvania Peace Society, Philadelphia. Präsident: Hon W. N. Ashmann. Sekretär: Arabella Carter, 1305, Arch. St-Philadelphia. The Delaware Peace Society, Wilmington, Dela- — 373 — wäre. Präsident : G. A. Rhoad. Sekretär : David Ferris, 301 West St-Wilmington. The American Association of Ministers to promote Peace (1902). Adresse: Dr. Scott F. Herskey> pastor of the First Presbyterian Church. Boston, U. S. A. The Chicago Peace Society (1902). Affiliated to the American Peace Society. Präsident: Rev. H. W. Thomas D. D. Chicago. Sekretär: Mrs. E. A. W. Hoswell. The Minnesota Peace Society. Präsident : R. J. Mendenhall, Florist, Minneapolis. The Kansas State Peace Society, Wichita. Präsi- dent: Georgo W. Hoss. Sfldamerika. „La Paz" (1899). Sekretär: Manuel Zuniga Medina. Correo Casilla 214, Santiago de Chile. Ehrenpräsident: Minister Terry. Zentralkomitee von Bu6nos-Aires. Präsident: Dr. Pedro Arata, Rivadavia 2261, Bu6nos-Aires. Zentralkomitee von Montevideo. Präsident: Dr. Ildefondo Garcia Lagos. Calle Sarandi 102, Montevideo, Uruguay. Zentralkomitee von Bolivia, La Paz. Präsident : Dr. Federico Diez de Medina, Minister des Aeusseren, La Paz, Bolivia. Zentralkomitee von Santiago de Chile: Dr. Manuel Martinez, Santiago de Chile. Zentralkomitee von Rio de Janeiro. Dr. Don Quintino Bocayuya. C. Andere Länder. Aegypten. Section du Caire de la Ligue de la Paix et de la Iibert6. Präsident : Jules Zivy, Handelshaus, Kairo. Persien. Association de Paix et d'Arbitrage des Ar- meniens de Perse (1901). Präsident: Hambartzoum Ara- k^lian, publiciste. Sitz: Maison Toumanciantz, T^h^ran, Persien. Biographisches Lexikon der führenden Pazifisten. [Einleitung.] Im nächstehenden werden kurze biographische Notizen über Personen aller Nationen gegeben, die ausschliesslich oder mmeist im Dienste der Friedens- bewegung und an deren Fortentwicklung arbeiten. Es sind im ganzen 85 Personen, deren Geburtsdaten, Adresse, Beruf und soziale Stellung nebst einem kurzen Ueber- blick über ihre pazifistische Arbeit und Angabe der von ihnen veröffentlichten Schriften hier vermerkt wurden. Dieses Verzeichnis ist natürlich nach keiner Richtung als erschöpfend anmsehen. Es kann zunächst mancher Pazi- fist, der ein Anrecht darauf hätte, hier angeführt zu werden, übersehen worden sein, obwohl sich der Verfasser gerade nach dieser Richtung befleissigte, alle Einwände zu er- übrigen; andererseits war es schwer, die Linie festzu- stellen, wo die führende Stellung einer Persönlichkeit be- ginnt und wo sie aufhört, so dass nach dieser Richtung die Wahl nach möglichst weitem Gesichtspunkte getroffen wurde und auch solche Pazifisten Aufnahme fanden, die, ohne eine führende Stellung einzunehmen, doch umfang- reichere und dauernde Leistungen aufzuweisen haben. Bezüglich der Vollständigkeit der Daten, namentlich im Hinblick auf die erfolgten Veröffentlichungen, stand mir nicht immer das wünschenswert erschienene — 376 — Material rur Verfügung. Im grossen und ganzen glaube ich aber, das Wissenswerteste beigebracht zu haben; auch in den wenigen Fällen, wo mir das Material trotz wieder- holten Ansuchens versagt wurde. [Statistisches.] Der Nationalität nach gruppieren sich die im nachstehenden Lexikon behandelten 85 Persönlichkeiten folgendermassen : 19 Franzosen, 15 Engländer, 9 Deutsche, 8 Amerikaner aus den V. St. v. A., 4 Italiener, 4 Norweger, 4 Oesterreicher, 4 Schweden, 4 Ungarn, 3 Belgier, 3 Holländer, 3 Schweizer, 2 Dänen, 2 Portugiesen, i Russe, darunter 13 Frauen und 72 Männer. Dem Berufe nach zusammengestellt ergibt sich folgendes Bild. 27 Poli- tiker, 17 Juristen, 12 Schriftsteller und Journalisten, 9 Ge- lehrte anderer Disziplinen, 5 Pädagogen 4 Kaufleute und Industrielle, 3 Theologen, 3 Verwaltungsbeamte, 2 Mili- tärs,i) I Arzt, i Schauspieler, i Maler. Bei der Einteilung der Berufsklassen, ist, wo zwei verschiedene Kategorien in Betracht kommen (z. B. sehr häufig: Jurist und Politiker), die Einteilung nach jener Kategorie vollzogen, worin der Betreffende mehr gewirkt hat. Dem Alter nach figurieren die hier erwähnten 85 Pazifisten in folgender Reihenfolge: Es wurden geboren im Jahre: 1822: Passy. 1824: Pratt. 1825: Türr. 1) Eigentlich befinden sich acht ehemalige Soldaten unter den führenden Friedensfreunden : Fredr. Bajer, Moneta, Freiherr v. Pirquet, Marchese P a n d o 1 f i , General Türr, Fürst Albert von Monaco, Gaston Moch und Wawrinsky. Die sechs erstgenannten haben auf dem Schlachtfelde gekämpft. — 377 — 827: Labiche. 830: Lockwood, Lov8, Rahiisen. 831 : Adler. 832: Bjömson, Hirsch. 833: Beauquier, Ducommun, Moneta, Moscheies, Peclcover. 835 : Paine. 837: Bajer, Fox-Boume, van Houten. 838: Cremer, Pirquet. 839: Bailey, Byles, Pandolfi, Richter. 840: Pierantoni, Reuter, Robinson. 842: Baart de la Faille, Flammarion, Lund. 843: Gobat, Suttner. 844: Amoldson, Darby, Sewall. 845: Vincent. 846: Apponyi. 847: Trueblood, Stanhope. 848: Fürst Albert I., Horst, Pazmandy, Schmid, Ullmann, Wawrinsky. 849: E. Mead, Novicow, Paiva, Stead. 850: Magelhaes-Lima, Riebet. 851 : Schlief. 852: Barclay, d'Estoumelles, Rasmussen. 853: Katscher. 854: Lafontaine. 855 : Green, S6v6rine, Kolben. 856: Feldhaus, L. Mead. 857: M^rignhac. 858: Hubbard, Quidde. 859: Moch, Umfrid. 860: Nilson. 864: Amaud, Fried, Giretti, Pichot. 866: Broom^, Carlier, Perris. 867 : Revon. 868 : Ruyssen. 869: Prudhommeaux. 872: Le Foyer. Nicht ermitteln konnte ich das Alter von Alexander, Des- camps, Houzeau, Snape. Nach dem ermittelten Zeitpimkt des Eintretens in die - 378 - Friedensbewegung geordnet, stellt sich die Tabelle folgender- massen : 1862: Ducommun. 1867 : Beauquier, Passy, Türr. 1868: Adler. 1870: Love. 1871 : Baart de la Faille. 1872: Cremer. 1873: Pierantoni. 1878 : Moneta, Moscheies. 1879: Peckover. 1880: Snape. 1881 : Pratt. 1882: Rasmussen. 1883 : Amoldson, Wawrinsky. 1886: Green, Arnaud, Revon. 1887 : Bailey, Bajer, Prudhommeaux, Robinson, Ulimann. 1888: Fox-Boume, Stanhope. 1889: Alexander, Darby, Houzeau, Lafontaine, Paine, Pan- dolfi. Riebet, Schmid, Richter. 1890: Horst, van Honten, Lund, Suttner. 1891 : Fried, Gobat, Hirsch, Kolben, Labiche, Pazmandy, Pirquet, Rahusen, Schlief, Trueblood. 1892: Feldhaus, Novicow, Reuter. 1893: Byles, Lockwood, Pichot, Paiva. 1894: Katscher, Moch, Nilson, Umfrid, Vincent. 1895 : Apponyi, Ruyssen. 1896: Flammarion, Le Foyer, M6rignhac, Perris. 1898: Broom6, Selenka, Stead, Quidde. 1899: Carlier, d'Estournelles, Sewall. 1900: E. Mead, L. Mead, S^v^rine. 1901 : Barclay. 1902: Fürst Albert I. von Monaco. 1903 : Hubbard. Nicht genau festzustellen ist die Zeit des Eintrittes in die Bewegung bei Björnson, Giretti, Magelhaes-Lima. — 379 — * = geboren: ^ = Adresse: Adler, Moritz, Privatgelehrter. * 3. IX. 1831 zu Habem in Böhmen. * Wien III, Reisnerstrasse 42. Bevollmächtigter des Allgemeinen deutschen Erziehungsvereins. Seit dem 20. Lebens- jahre Anhänger der Friedensidee. Schrieb in zahlreichen Revuen Deutschlands und Frankreichs grössere Essays, worin er die Probleme des Pazifismus wissenschaftlich behandelte; auch ver- schiedene Artikel in Zeitimgen. Verf. : Der Krieg, die Kongressidee und die allgemeine Wehrpflicht. 1868. — Offenes Sendschreiben an Professor Th, Billroth. 1892. — Die Opale. 1902. — Albert Honorins Karl Fflrst Yon Monaco, regierender Fürst von Monaco. * 13. XI. 1848. ^ Monaco imd Sc bloss M a r c h a i s (Dept. Aisne), Frankreich. Widmete sich anfangs der Kriegsmarine und nahm Dienst in der spanischen Flotte. Später wandte er sich ganz den Naturwissenschaften zu. Seit 1902 entwickelt er, durch Charles Riebet und Gaston Moch dazu angeregt, reges Interesse für die Friedensbewegung. Im April 1902 berief er den Friedenskongress nach Monaco, über- nahm das Protektorat und wohnte fast sämtlichen Sitzungen bei. In seiner grossen Rede beim Schlussbankett erwies er sich als überzeugter Anhänger des Pazifismus. Im Frühjahr 1903 rief er das nunmehr unter seinem Protektorate stehende Inter- nationale Friedensinstitut ins Leben. Auch über den Friedens- kongress 1903 übernahm er im Verein mit dem Präsidenten Loubet das Protektorat, wohnte den Verhandlungen bei und beteiligte sich an den Debatten. In seinem Buche „La Carrifere d*un Navigateur'* entwickelte er ein Stück Selbstbiographie, wobei seine pazifistische Gesinnung wiederholt zum Ausdruck kommt. Am deutlichsten ist dies der Fall, bei der, der deutschen Uebersetzung jenes Buches vorangesetzten Widmung an Kaiser Wilhelm IL, worin er diesen als Souverän anspricht, „der die Arbeit und die Wissenschaft beschützt, und so die Verwirklichung des edelsten Sehnens des Menschengewissens, die Vereinigimg aller Kulturkräfte zur Herbeiführung der Herrschaft eines unver- letzbaren Friedens, vorbereitet.** Fürst Albert unterhält rege Beziehungen mit vielen führenden Pazifisten und versäumt es nicht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit für den Pazifismus einzutreten. I — 38o — Verf. : La Carri^re d'un Navigateur. 1902. Deutsche Ueber- setzung 1903. Alexander, Joseph G., LL. B. (Bachelor of Law) der Londoner Universität. * London, 3 Mayfield Road, Tunbridge Wells. Advokat; zurzeit jedoch nicht ausübend* Mit-Ehrensekretär der „International Law Association**, Mitglied des Friedensbomitees der Society of friends (Quaker). Wohnte den Friedenskon- gressen in Paris, London, Budapest, Hamburg, Turin, Paris, Glasgow, Rouen-Havre, Boston bei. Wirkte dabei in der Regel an den Arbeiten der Kommission für internationales Recht mit, hielt in den Jahren 1900 — 1904 über die Entwicklimg der Schieds- gerichtsbarkeit Vorlesimgen in England, Irland, auf den Kanal- Inseln, in Frankreich, Dänemark imd Norwegen. Apponyi, Albert Graf, Politiker. * 20. Mai 1846. ♦ E b e r - liardbei Pressburg (Ungarn). Seit 1872 — mit ii/a Jahren Unterbrechung — Mitglied des ungarischen Reichstages und von 1902 — 1904 dessen Präsident. Mitglied des interparlamen- tarischen Rats imd Vorsitzender der ungarischen interparlamen- tarischen Gruppe. Besuchte die interparlamentarischen Kon- ferenzen von Brüssel (1895), Budapest, Kristiania, Paris, Wien und St. Louis, nahm regen Anteil an deren Arbeiten, wirkte in hervorragendem Masse durch seine Rednergabe, die in fast allen eiuopäischen Sprachen gleichmässig glänzend ist. A. regte 1899 ^i® Gründung einer internationalen Presse-Union für Frieden imd Schiedsgericht an und vertrat diesen Gedanken, der leider noch nicht zur Ausführung gelangte, auf der Pariser interparla- mentarischen Konferenz. > Arnand, Emile, Notar. * 1864 zu Sechilienne. * Luzar- ches (Seine et Oise), Frankreich. Präsident der „Ligue int. de la Paix et de la libert^", Mitglied der Kommission des Bemer Bureaus und der ständigen Delegation des französischen Friedensbureaus. Trat 1887 in das um diese Zeit in Grdnoble errichtete Komitee der „Ligue de la Paix et de la libert^**, 1889 ^^ ^<^ Zentralkomitee dieser Liga und wurde 1891 als Nachfolger Charles Lemonniers deren Präsident. Er nahm seit 1889 an allen Friedenskongressen teil, war Vizepräsident des Organisationskomitees des Pariser Kongresses von 1900 und Präsident des Kongresses von Ronen (1903). In Rom würde er mit der Ausarbeitung der Grundprinzipien des internationalen - 38i - Rechtes betraut und beteiligte sich auf den folgenden Kongressen hauptsächlich als Präsident und Generalberichterstatter der Kom- mission für internationales Recht. Auf diesem Gebiete hat Amaud mustergiltige Arbeiten veröffentlicht, so „L'Organisation, de la Paix'*, eine Schrift, die für die Mitarbeiter der Haager Konferenz bestimmt war, um sie darüber aufzuklären, wie sich die Pazifisten das zu lösende Problem vorstellen. A. ist Mitarbeiter am „Si^cle" und an der „Ind^pendance Beige", er redigiert das pazifistische Journal „Les £tats unis de TEurope" und die Rubrik „Internationale Fragen" in der „Grande Revue". Arnoldson, Klas Pontus, Schriftsteller. * 27. X. 1844 zu Gothenburg. * Helsingborg. 1882 — 1887 Mitglied des schwedischen Reichstages, wo er 1883 die Fragen der Neutralität Schwedens und Norwegens imd der gesicherten Unabhängigkeit der kleineren Staaten in Anregimg brachte, dadurch eine stän- dige Volksbewegung zugunsten dieser Forderimgen ins Leben rufend; gründete 1883 den schwedischen Friedens- und Schieds- gerichtsverein, dessen Leiter er wurde. Seit 1888 brachte er in Schweden imd Norwegen eine Petitionsbewegung zugunsten von Schiedsgerichtsabschlüssen in Gang imd unterhielt sie dau- ernd. In den von ihm herausgegebenen periodischen Schriften „Der Wahrheitssucher", 1877 — 1881, und „Das Buch des Volkes", 1882 — 1884, sowie in den von ihm redigierten Zeitungen, „Nor- disches Tagblatt", 1870— 1871, „Stockholmer Morgenblatt", 1877 bis 1878, die „Zeit", 1883— 1885, „Stockholm", 1885, „Der Friedensfreund", 1885 — 1888, „Das nordschwedische Tagblatt", 1892 — 1894, sowie in zahlreichen anderen Zeitungen und Zeit- schriften, wie auch als Redner und Vorleser, vertrat er die Friedensidee. Ausser zahlreichen historischen, politischen, reli- giösen und sozialen Schriften, in denen er die Friedensidee vertrat, verfasste er (in schwedischer Sprache): Der Norden als Freistaat. 1872. — Nach dem Sturm. 1879. — Der Apostel des Unitarismus. 1882. — Die Neutralitäts- frage. 1883. — Die Friedensarbeit und ihre Gegner. 1883. (2. Aufl.) — Ein Apostel. 1890. — Ist Weltfriede möglich? 1890. — Gesetz, nicht Krieg. 1890. — Kain, der Held des Tages. 1891. (4. Aufl.) — Maritime Neutralisation. 1891. (2. Aufl.) — Pax mundi (in englischer Sprache). 1892. — Friede mit Nor- wegen, die Union mag tragen oder bersten. 1895. — Pax — 382 — mundi (deutsche Ausgabe). 1895. — Die Einheit des Nordens. 1899. — Die Hoffnung der Jahrhunderte. 1901. — In Schützen- zeit. 1902. — Marie Magdalena. I. II. 1903. — Baart de la Faule, Samuel, theol. Dr., Prediger a. D. der niederländischen reformierten Kirche. * 20. V. 1842 zu Leu- warden (Friesland). * Haag, Koninginnegracht 86. Mitglied der „Maatschappy der Nederlandsche Letterkunde te Leiden", der Kommission des Berner Bureaus und Ehrenmitglied der „AUiance universelle des femmes pour la Paix par T^ducation", Paris. Errichtete kurz nach der am 26. Januar 1871 erfolgten Gründung des „Algemeenen Nederlandschen Vredebond** in seinem damaligen Wohnort Knype bei Heerenveen (Friesland) einen Zweigverein, der bis 1890 bestehen blieb. Im Jahre 1893 nach dem Haag übersiedelnd, wurde B. Mitglied des Komitees und blieb es bis zur Auflösung des Bimdes im Jahre 1901. Seit 1903 wirkt er als Vorstandsmitglied des „Algemeenen Neder- landschen Bonds: „Vrede door Recht". Er nahm an den Friedenskongressen in Budapest, Hamburg, Paris und Rouen- Havre teil, hielt zahlreiche Vorträge über die Friedensbewegung in verschiedenen Städten Hollands und schrieb für das Jahrbuch des Nederlandschen Vredebonds 1896: Mr. D. van Eck, Vor- sitter van het Algemeenen Nederlandsch Vredebond. 3. Juli 1872. 13. Maart 1895. — 1897: Het VII. Algemeene Vrede- congres te Budapest. — 1898: Het VIII. Algemeene Vrede- oongres te Hamburg. — 1900: De Vredes-Conferentie. — 1901 : Het IX. Algemeenen Vredecongres te Paris. Bailey, Hannah J., Superintendentin. *i839 zu Comwall N. Y. ♦ Winthrop Centre, Me. U. S. A. Vorsteherin der Frie- dens- und Schiedsgerichtsabteilung der „National Women's Christian Temperance Union" seit deren Begründimg im Jahre 1887, und der „World's Women's Christian Temperance Union". B. widmet ihre ganze Zeit den Arbeiten dieser Abteilungen, indem sie durch Wort und Schrift dafür eintritt, und in den verschiedenen Staaten der Union und anderen Ländern Zweig- vereine organisiert. Von 1891 — 1897 war sie Präsidentin der „Maine Woman's Equal Suff rage Association"; im Jahre 1893 Jurymitglied des Departements der freien Künste auf der Chicagoer Weltausstellung; zweimal wurde sie vom Staats- / — 383 - Präsidenten von Maine bestimmt, den Staat Maine im National- kollegium für das Armen- und Besserungswesen zu vertreten. Bajer, Fredrik, Politiker. * 21. IV. 1837 zu Vesteregede (Sielande, Dänemark). ♦ Kopenhagen N., Korsgade 56. Präsident des internationalen Friedensbureaus in Bern, Mitglied des internationalen Friedensinstituts in Monaco, Mitglied des interparlamentarischen Rates, Präsident der dänischen inter- parlamentarischen Gruppe. Von 1856 — 1864 Offizier, machte den Krieg von 1864 mit und nahm an den Kämpfen bei Schles- wig, Veile und Horsens teil. Von 1872 — 1895 Mitglied des dänischen Reichstages. Ist seitdem im Archiv des dänischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten mit der Anferti- gung von Dossiers über aktuelle politische Fragen internationaler Natur beschäftigt. Seit 1887 steht B. mit Fr6d. Passy in Ver- bindung und bemühte er sich um diese Zeit eine dänische Frie- densgesellschaft ins Leben zu rufen, was ihm am 28. November 1882 gelang, B. ist der Gründer des Berner internationalen Friedensbureaus, ein Werk, das ihm nach mühevoller Arbeit am 13. November 1891 am Friedenskongress zu Rom gelang. Er be- gründete ausserdem die dänische interparlamentarische Grupp)e. Während seiner Tätigkeit im Parlament hat er vielfach die Friedensidee vor das Forum des Reichstages gebracht und wieder- holt Anträge gestellt, wonach die Regierung zum Abschluss von Schiedsgerichstsverträgen aufgefordert wurde. B. nahm an den Friedenskongressen der Ligue international de la Paix et de la libert6 1884 zu Bern, 1886 zu Genf, 1888 zu Neuchätel teil, seit 1889 an allen Weltfriedenskongressen mit Ausnahme der Kongresse von Glasgow, Ronen und Boston und an allen interparlamentari- schen Konferenzen, mit Ausnahme der zu Paris (1900) und St. Louis. Er nahm an den skandinavischen National-Friedens- kongressen zu Gothenburg (1886), Kopenhagen (1890), Stockholm (1895), Skien (1901), Kopenhagen (1904), sowie an der Friedens- vereinigung von Seljord in Norwegen im Jahre 1891 teil. Er war Mitglied der offiziellen Abordnung des Folkething bei der skandinavischen Parlamentsentrevue in Paris (November 1904). B. ist Verfasser einer grossen Anzahl die Friedensidee be- treffender Abhandlungen in dänischer, schwedischer, französi- scher und deutscher Sprache, über die ein Verzeichnis leider nicht zu erhalten war. In zahlreichen Zeitschriften, Revuen und — 384 — Zeitungen finden sich Artikel von seiner Feder. Er ist Heratis- geber einer mindestens zweimal monatlich erscheinenden Zeitungs- korrespondenz. Barclay, Thomas, Sir, LL. B. (Bachelor of Laws), Dr. Phil., Advokat. * 1853 zu Dunfermline (Schottland). * Passybei Paris, 7 Boulevard Beaus^joiu*. Mitglied des „Institut du droit international", Vizepräsident der „International Law-Asso- ciation", Mitglied des Appellationsgerichtshofes des Kongo-Frei- staates zu Brüssel, Vizepräsident der „franco-schottischen Ge- sellschaft", ehemaliger Präsident der Britischen Handelskammer in Paris (1899 — 1900) etc. etc. Ursprünglich journalistisch tätig, begann B. 1875 ^ Artikeln für die „Times** für die Ausbildung des Völkerrechts zu wirken und liess sich 1883 als Anwalt für internationales Recht in Paris nieder. Seine Beiträge für die „Revue du droit international*' trugen ihm die Berufung in das Institut du droit international ein. Im Jahre 1894 regte er die Gründung der franco-schottischen Gesellschaft an. Als wirt- schaftlicher Mitarbeiter der „Times** brachte er den franco- englischen Handelsbeziehungen besonderes Interesse entgegen, so dass er 1881 zum Direktor imd Ehrensekretär der britischen Handelskammer in Paris ernannt wurde, um später zum Vize- präsidenten und nachher zum Präsidenten dieser Institute zu avanzieren. In dieser Stellung hatte er Gelegenheit für die regen Beziehungen der beiden Kulturvölker einzutreten. Es gelang ihm im Winter 1899 die beiderseitige feindliche Stimmung, die anlässlich der Faschodaaffäre und der französischen Buren- sympathie Platz griff, durch verschiedene wirksame Aufrufe in Zeitungen und Revuen einzudämmen, so dass er schon im Frühjahr 1900 die Gesellschaft der Handelskammern der ver- einigten Königreiche veranlassen konnte, ihre Herbstsitzung während der Weltausstellung in Paris abzuhalten. Der Erfolg war so grossartig, dass B. sechs Monate später, am 27. März 1901, in einer unter Fr^d. Passys Vorsitz abgehaltenen Versamm- limg der Pariser „Soci6t6 pour 1* Arbitrage entre nations" den Vorschlag machen konnte, die innigen Beziehimgen der Handels- kreise beider Länder durch einen ständigen Schiedsgerichts- vertrag zu besiegeln. Der Vorschlag wurde in der Presse und in den Handelskreisen beider Länder enthusiastisch aufge- nommen. B. vertrat ihn in mehr als zweihundert Versammlungen, - 38s - SO dass im Mai 1903 das Parlamentsmitglied Ernest Beckett den Premierminister im Unterhause auf diese Bewegung aufmerksan^ machen, und am 14. Oktober desselben Jahres der ständige Schiedsgerichtsvertrag zwischen beiden Ländern unterzeichnet werden konnte. Nach Abschluss dieses Vertrages begab sich B. nach New York und setzte sich mit den einflussreichsten Per- sönlichkeiten der Union wegen Herstellung eines englisch- amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages in Verbindung. In den verschiedensten Körperschaften imd Klubs der Union hielt er zugunsten eines solchen Vertrages zahlreiche Vorträge. Im November 1904 war B. in Berlin und begann im Sinne einer deutsch-englischen Verständigung zu wirken. B. verfasste zahlreiche rechtswissenschaftliche Werke und nicht minder zahlreiche Artikel in den hervorragendsten eng- lischen und amerikanischen Revuen. Die auf das Völkerrecht bezughabenden Artikel in der „Encyclopädia oft the Laws of England" und der „Encyclopädia Britannica" rühren von ihm her. Beanqnier, Charles, Licenci^ en Droit, Politiker. * 19. XII. 1833 zu Besangon. ^ Paris VII, i rue Cler. Seit 1880 Mit- glied der Deputiertenkammer. Vizepräsident der „Soci^t^ pour l'Arbitrage entre nations", Mitglied der interparlamentarischen Union für Frieden und Schiedsgericht seit deren Gründimg und Vizepräsident der (d'Estournelles 'sehen) parlamentarischen Friedensgruppe der französischen Kammer. Präsident der „Ligue franco-italienne". Ursprünglich Journalist, und als solcher selbst Herausgeber politischer Tageblätter, tritt B. seit vierzig Jahren für die Friedensidee ein. Er ist Mitarbeiter an den Revuen „L'Arbitrage entre nations", „Paix par le droit" etc.; nahm an den meisten interparlamentarischen Konferenzen imd an den nationalen französischen Friedenskongressen teil. Ausser zahl- reichen politischen und schöngeistigen Schriften veröffentlichte er erst kürzlich in der „Biblioth^que Pacifiste" einen Band „France et Italie" betitelt. Björnson, Björnstjerne, hervorragender norwegischer Dichter und Politiker. * 8. XIL 1832 zu Osterdalen. * Aule s t ad (Nor- wegen). B. ist seit seiner frühesten Jugend Anhänger imd Förderer des Friedensgedankens, der schon in seinen Erstlingswerken, wie in „Synnöve Solbacken", „Malte Hulda", „Sigurd Jorsalfar", „Arnljot Gellina" hervortritt. Haupt- 25 - 386 - sächlich tritt der Widerstreit zwischen Kriegs- und Friedens- moral in seinem herrlichen Gedicht „An die Ver- wundeten" packend zutage. Mit seiner starken glühenden Dichter- phantasie lebte sich Björnson in die heftigen Kämpfe der alt- nordischen Sagenwelt hinein, andererseits wirkten die kriege- rischen Ereignisse des letzten Jahrhunderts so tief auf ihn ein, dass er dadurch, als wären es eigene Erlebnisse gewesen, zum glühendsten Anhänger des Pazifismus wurde, dem er in be- deutenden Reden und zahlreichen politischen Artikeln, abge- sehen von dem pazifistischen Grundzug fast aller seiner Schriften, tatkräftig zum Durchbruch verhalf. Berühmt ist seine Rede, die er am 19. Juni 1892 am Himmelberg in Jütland vor 15000 Zuhörern hielt, und wo er die Worte sprach: „Nehmt nur diese unsere Friedenssache als eure Sammelsache. Wir müssen solchen Wogengang darin haben, dass es hin- einspritzt bis in die Fenster des obersten Stockwerks.'* B. beteiligte sich an der interparlamentari- schen Konferenz zu Christiania imd hielt bei dem grossen Fest- bankett anlässlich dieser Konferenz eine bedeutende Rede über die Friedensbewegung. Bekannt ist sein grosses „Friedens- oratorium". Im norwegischen Storthing ist er vielfach zugunsten der Friedensidee und Schiedsgerichtsbarkeit hervor- getreten. Er ist Mitglied der Nobelkommission des norwegischen Storthings. Broom6, Emilia, geb. L o t h i g i u s , Dr. med. und phil., Vorsteherin des Instituts für soziale Informationen und Lehrerin. * 13. I. 1886 zu Jönköping (Schweden). ^ Stockholm. B. gründete 1898 den schwedischen Frauen-Friedensverein, dessen Vorsitzende sie ist. Sie trat in zahlreichen Vorträgen und durch energische Organisationsarbeit für die Verbreitung der Friedens- idee in Schweden ein, wo sie gleichzeitig als Vorsteherin des Vereins für Frauenstimmrecht für die Frauenfrage und soziale Erziehimg wirkt. Verf. (in schwedischer Sprache) : Aufruf an die schwedischen Frauen. — Die Friedenssache und die Frau. — Das Kind und die Friedenssache. — Unterredungen in bezug auf den Einfluss des Kasemenlebens auf die Jugend. — Vom Krieg zum Schieds- gericht. — Ihre Schriften sind teilweise ins Dänische und Holländische übersetzt worden. k - 3^7 - Byles, William PoUard, Politiker. * 13. II. 1839 zu Brad- ford, Yorkshire. ^ Manchester, Higher Broughton. Mit- glied der interparlamentarischen Union. Von 1892 — 1895 Mit- glied des englischen Parlamentes, gegenwärtig Parlaments- kandidat für North Salford. Bis 1898 Eigentümer der Tages- zeitung „The Bradford Observer". Im Parlament trat er für die Gewerkschaften, die Cooperativ- und Freunde-Gesellschaften ein, wie für die Friedensbewegung, der er im öffentlichen Leben, namentlich in der Presse, seine ganzen Kräfte widmete. Im Jahre 1893 richtete er im Unterhaus an Gladstone die Auf- forderung, die englische Regierung solle eine Bewegimg zu- gunsten einer gleichmässigen Abrüstung in Europa in Angriff nehmen. Es war das erstemal, dass ein derartiges Ansuchen im englischen Unterhause gestellt wurde. Carlier, Marie Madeleine, Schriftstellerin. * 1866 zu Calais. ^ Croisilles (Pas de Calais), Frankreich. Präsidentin der „Societ6 poür Education pacifique". Angeregt durch den von William T. Stead im Jahre 1899 geplanten Friedenskreuzzug begann sich Mlle. C. mit der Friedenspropaganda zu beschäf- tigen. Im Mai desselben Jahres begründete sie in ihrem Heimats- Departement eine Gruppe der „Ligue des Femmes pour le d6sarmement", und im Juli 1901, in Verein mit Mlle. Bodin, die „Soci^t6 de l'Education pacifique", unter dem Ehren- präsidimn Fred. Passys. Diese Gesellschaft veranlasste in Unter- richtskreisen eine grosse Bewegung zugunsten der Friedensidee, so dass sie im Mai 1904 bereits 21 Departements-Sektionen und zwei ausländische Sektionen umfasste, ausserdem 35 Vereine mit zahlreichen Mitgliedern zu ihren Anhängern zählte. Durch Vermittlung der „Soci^t^ p. E. p." erklärten 22 dieser Vereine ihre Teilnahme am französischen Friedenskongress zu Toulouse (1902). 104 städtische Körperschaften votierten auf Veranlassung der „S» p. E. p.'* für den Unterricht in der Friedens- imd Schiedsgerichtslehre. Mlle C. nahm an den Friedenskongressen zu Paris und Monaco teil. In der „Fronde" und in verschiedenen pädagogischen Revuen veröffentlichte sie zahlreiche Artikel gegen den Krieg und für die Friedensbewegung, namentlich aber für die Erziehung zum Frieden. Cremer, Randal W., Politiker. * 1838 zu Fareham. * London W. C, 11 Lincolns Inn Fields. Seit 1872 Sekretär 25* - 388 - ■ der „International Arbitration League", Mitglied des interparla- mentarischen Rates und Laureat des Nobelpreises (1903). Seit 1868 mit Unterbrechungen Mitglied des Unterhauses. C. gründete 1888 in Verein mit Fr^d. Passy die interparlamentarische Union und betrieb in seiner Stellung als Parlainentarier hauptsächlich das Zustandekommen eines englisch-amerikanischen Schieds- gerichtsvertrages. Dreimal war er in den Vereinigten Staaten, um den Präsidenten und die politischen Kreise der Union für den Schiedsgerichtsvertrag mit England zu interessieren. Das erstemal nahm er eine von 234 englischen Parlamentsmitgliedern zugunsten des Schiedsgerichts Vertrags unterzeichnete Adresse mit^ das zweitemal eine, die mit 354 Unterschriften bedeckt war^ Am 16. Juni 1893 erreichte er im Unterhause die einstimmige Annahme einer Resolution zugunsten eines englisch-amerika- nischen Schiedsgerichtsvertrages. Er unterstützte diesen Antrag durch eine Petition, die zwei Millionen aus den Kreisen der Trade-Unions stammende Unterschriften trug. Dieser Parlaments- beschluss führte am 11. Januar 1897 zur Unterzeichnung des Vertrages. C. besuchte sämtliche interparlamentarische Konfe- renzen seit 1889. Er ist Herausgeber der Zeitschrift „The Arbitrator'*. Verschiedene seiner zahlreichen, zugunsten der Schiedsgerichtsbewegung gehaltenen Reden sind im Druck er- schienen. Darby, William Evans, Dr. LL. D. (Doctor of Laws), F. S. A. (Mitglied der Gesellschaft der Künste). * 15. VIL 1844 zu Langharne in Carmarthenshire (Wales). ♦ London E. C, New Broad Street 47. Sekretär der „Peace Society", Herausgeber des „Herald of Peace" und der „Olive Leafs", Mitglied der Kommission des Berner Friedensbureaus, Mitglied des Rates der „International Law Association", Ehrensekretär der „Arbitration Alliance" und der „Natives Races Association". Schon frühzeitig aktiv für die Friedensbewegung tätig, ist D. nach dem im Jahre 1889 erfolgten Tod Henry Richards zum Sekretär der „Peace Society" ernannt worden. Es gelang ihm in diesen 15 Jahren, durch seine rührige und energische Tätig- keit die „Peace Society" zu einer Bedeutung emporzubringen, die sie in früheren Jahren niemals erreicht hatte. Er organisierte die Verbreitung von Literatur, die Herausgabe von Zeitschriften, vertrat in Wort und Schrift und durch persönliches Eingreifen - 389 - die Aufgabe der Gesellschaft, die durch ihn in die erste Linie gerückt wurde. In Ausübung seiner Friedensagitation bereiste •er den ganzen Kontinent, die Vereinigten Staaten und Kanada. D. wohnte seit 1889 allen Friedenskongressen, mit Ausnahme des- jenigen zu Monaco, bei. Zweimal arrangierte er Petitionsbewegun- gen zugunsten eines Schiedsgerichtsvertrags-Abschlusses mit den Vereinigten Staaten, einmal im Jahre 1892, wobei 70 250 Unter- schriften gesammelt und dem Unterhause überreicht wurden, das anderemal im Jahre 1897, als das National-Memorial mit 61 276 Unterschriften dem Premierminister imterb reitet wurde. Auch die Kirchenpetition, die die bevollmächtigten Unterschriften der offiziellen Vertreter von 119 Kirchengemeinden trug, deren Mitglieder 88 Millionen umfassen, war D.'s Werk. Der Einrichtimg des Friedenssonntags widmete D. grosses Augen- merk. Unter seiner Leitung nahm< diese Einrichtung von Jahr zu Jahr an Bedeutung zu. Die Zahl der Geistlichen der Ver- einigten Königreiche, die diesen Tag der Friedensfeier widmete, vermehrte sich stets. Eines seiner zahlreichen Bücher, die „Internationais Tribimals**, diente während der Haager Kon- ferenz, ebenso während der II. pan-amerikanischen Konferenz zu Mexiko zum Gebrauch der Mitglieder. Verf. : Internationais Tribunals. 4. ed. 1904. — Proved Practicability of int. Arbitration. — More recent Progress of intern. Arbitration. — Continuing Progress of int. Arbitration. — Progress of int. Arbitration. — The present Position of int. Arbi- tration. — Int. Arbitration and int. Law. — Permanent Arbitration in int. Law. — Int. Arbitration in the XX. Century. — Law and Love; or the question of Sanctions. — Historical Outlinö of the modern Peace Movement. — Sermon Notes on Peace Topics. — The Tsars Rescript. — The base against Conscription. — Rocks Aheadl — Breakers AheadI — Armed Peace. — Declaration of War. — Populär responsability, in declaring war. — A poli- tical Blunder. — The origin of Peace Societys. — Military Drill in Schools. — etc. etc. — Descamps, Baron Eduard. (Geburtsdatum unermittelt.) * L o u V a i n und Chateau de Grimonster pr^s F e r - r i 6 r e s (Belgien). Staatsminister, Senator, Professor für inter- nationales Recht an der Universität Löwen. Mitglied des inter- nationalen Schiedsgerichtshofes im Haag, der königlichen Aka- - 390 — demie von Belgien, des „Institut de France**, des internationalen Kolonialinstituts; Mitglied des interparlamentarischen Rats> Generalsekretär und ehemaliger Präsident des Institut du droit international. D. steht seit 1884 ii^ politischen Leben und zeichnete sich durch hervorragende Arbeiten auf dem Gebiete des Völkerrechts aus. Er präsidierte der interparlamentarischen Konferenz zu Brüssel (1895) und nahm an den Konferenzen zu Budapest und Brüssel (1897) teil. Er redigierte im Auftrage der interparlamentarischen Konferenz zu Haag die dem Entwurf für die Errichtung eines ständigen Schiedsgerichtshofes bei- gegebene „Denkschrift an die Mächte**. War belgischer Dele- gierter auf der Haager Konferenz und nahm hervorragenden Anteil an den Arbeiten der III. (Schiedsgerichts-) Konmiission, deren Berichterstatter er war. Bei den Prozessen am Haager Schiedsgerichtshof war er bei dem Streit der Vereinigten Staaten mit Mexiko juristischer Beirat des amerikanischen Vertreters und in dem Streit Japans mit den europäischen Staaten wurde er zum Sachwalter Japans bestellt. Verf. : I. Arbeiten über die Brüderlichkeit der Völker und der Rassen, insbesondere für die Abschaffung der Sklaverei: Les grandes initiatives dans la lutte contre l'^sclavage. 1888.. — La Traite af ricaine. 1889. — l'Avenir de la civilisation en Afrique. 1891. — Premier Code r^pressif de la Traite sur terre. 1891. — Begründung der Revue „Le mouvement anti-^sclavage internationale**. IL Arbeiten für die Entwicklung der Weltvereinigungen und der internationalen Aemter: Les offices intemationaux et leur avenir. 1894. — L* Union international pour la publication des Trait^s; memoire ä l'Institut de France. 1895. — III. Arbeiten über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Memoire aux Puissanges, Bruxelles. 1896. (Deutsche Ueber- setzung München, 1896.) Diese Denkschrift wurde an alle Re- gierungen versandt. — Le premier Arbitrage de la Cour de la Haye: Les fondations californiennes. Plaidoyer de M. D. conmie Conseil des Etats-Unis. 1902. — Le fonctionnement du premier Tribunal d* Arbitrage constitu^ au sein de la Cour permanent de la Haye; Memoire ä l'Institut de France. 1903. — IV. Arbeiten für die Entwicklung des Rechts der Neutralen und dfe Umwandlung der Neutralität in Pacig6rat: Le Droit — 391 — de la Paix et de la guerre, Essai sur l'^volution de la Neutralit6 et sur la Constitution du pacigörat. 1898. — Disoours et rapport sur le Pacig^rat (Conf6ren^e interparl. de Paris). 1900. — V. Arbeiten über die Friedensorganisation neuer Länder; L'Afrique nouvelle, essai sur le gouvernement civilisatrice dans les pays neiifs. 1903. — La main d*oeuvre dans les Colonies; Projöt du r^glement int. adopt^ par 1' Institut Colonial int. dans sa session ä Bruxelles. 1899. — VL Arbeiten über die Friedensorganisation zivilisierter Staaten: Rapport ä la Conference de la Haye sur le r^glement pacifique des differends intemationaux. 1900. — La Neutralit6 de Belgique; Etüde sur la Constitution des Etats pacifique ä titre permanent. — etc. etc. Ducommnn, Elie. * 19. IL 1833 zu Genf. ^ Bern, Kanonenweg 12. Mitglied des Grossen Rates des Kanton Genf 1856 — 1865, Staatskanzler des Kanton Genf 1862— 1865, Mitglied des Grossen Rates des Kanton Bern 1868 — 1871, Generalsekretär der Jura-Simplon-Bahn von 1873 — ^9^3- Mitbegründer der inter- nationalen Friedensbureaus und Ehrensekretär seit dessen Grün- dung im Jahre 1891, Laureat des Nobelpreises von 1902 (ge- meinsam mit Dr. Gobat), Mitglied des „Institut international de la Paix" (Monaco), Direktor der Blochstiftung, Ehrenmitglied verschiedener Friedensgesellschaften. D. ist seit 1862 für die Friedensbewegung tätig. In jenem' Jahre war er bereits Mitglied des Comit^ de la Paix seiner Vaterstadt Genf, ist seit 1867 Vizepräsident der „Ligue de la Paix et de la libert^** und war viele Jahre gemeinsam mit G. Vogt Redakteur des Organs dieser Liga „Les Etats Unis d'Europe**. Im Jahre 1892 organi- sierte er den Berner Friedenskongress amd gründete die dortige Friedensgesellschaft; nahm seit 1889 an allen Friedenskongressen teil, mit Ausnahme jener von Chicago, Glasgow imd Boston. Als Sekretär des internationalen Friedensbureaus sammelt und ordnet er das Material zu den Kongressverhandlimgen, redigierte die Protokolle und die Bulletins der Kongresse von Bern, Ant- werpen, Budapest, Hamburg, Paris und Ronen, die Aufrufe an die Völker, etc. D. ist Redakteur der Correspondence bi-» mensuelle, des Organs des Bemer Bureaus. Verf. : Programme pratique des Amis de la Paix. 1897. — Pr^cis historique du mouvement en faveur de la Paix. 1900. — — 392 — RAle de la Guerre et de la Paix dans le progr^ de la civili- sation. 1899. — Guerre ou Paix. 1901. — Fil conducteur k travers les congr^s (in drei Sprachen) und verschiedene Vor- träge über die Friedensidee. d'Estoamelles de Constant de Rebecqne, Baron Paul Henri, Benjamin, Balluet, Politiker. * 22. XI. 1852 zu La Fläche (Departement Sarthe), Frankreich. * P a r i s, 131 rue de la Cour. Senator, Bevollmächtigter Minister, Mitglied des Haager Schieds- gerichtshofes, Präsident der „Groupe parlamentaire de l'Arbi- trage international". d'E. war ursprünglich Diplomat, vertrat nach dem Berliner Kongress Frankreich in der Konunission zur Bestinmiung der montenegrinischen Grenze, imd in der Kom- mission der Hafengebühren von Alexandrien, war Gesandtschafts- sekretär in London, Tunis, im Haag und in Paris, kam dann neuerdings nach London, wo er acht Jahre verblieb, zuerst die Funktionen eines Gesandtschaftsrates, dann eines bevoll- mächtigten Ministers ausübend. Er wurde dabei häufig als Geschäftsträger verwendet und brachte als solcher am 10. August 1893 die so schwierige Siam- Angelegenheit zu einer glücklichen Lösung. Kurz vor der Ernennimg zum Gesandten stehend, ver- zichtete er auf die diplomatische Laufbahn und wandte sich der Politik zu, indem er im! April 1895 als Vertreter seiner engeren Heimat in die Deputiertenkammer eintrat, um mit grösserer Unabhängigkeit für die wirtschaftliche Entwicklung und für die internationale Versöhnung zu wirken. Im Jahre 1899 wurde er zum Vertreter Frankreichs auf der Haager Konferenz er- nannt und nahm, wie aus anderen Teüen dieses Buches her- vorgeht, an den Arbeiten der III. (Schiedsgerichts-) Kommission hervorragenden Anteil. Nach Abschluss der Konferenz zum Mitglied des internationalen Schiedsgerichtshofes ernannt, wid- mete er seine ganze Kraft dem Ausbau des Haager Werkes. Er bereiste Frankreich und die anderen Länder Europas sowie auch die Vereinigten Staaten, um das Werk der Konferenz in Vorträgen und Unterredungen mit hervorragenden politischen Persönlichkeiten zu fördern. Seiner Einwirkung gelang es, dass Präsident Roosevelt dem Haager Schiedsgericht einen ersten Streitfall imterbreitete, und dass die dort geschaffene Maschinerie in Bewegung kam. Hierauf begründete er im Schosse des französischen Parlaments am 26. März 1903 die „Groupe de — 393 — l'Axbitrage international", der 250 Mitglieder der Kammer und des Senats angehören, und die zu der Unterzeichnung der zahlreichen im Jahre 1903 — 4 abgeschlossenen Schieds- gerichtsverträge und diplomatischen Konventionen in entscheiden- der Weise beitrug. An der Spitze dieser Gruppe veranlasste d*E. auch die wechselseitigen Visiten der französischen und englischen Parlamentarier, wie in der Folge den Besuch der skandinavischen Parlamente in Paris. Im Jimi 1904 weilte d'Estournelles gelegentlich der Anwesenheit des Königs von Eng- land in Kiel, in jener Stadt, wobei er vom deutschen Kaiser wiederholt empfangen wurde. In der Deputiertenkammer trat d'E. in grossen Reden, wie in Interpellationen der Regierung wiederholt entschieden für den Haager Schiedsgerichtshof und für die internationale Friedenspolitik ein. Am 13. November 1904 wurde er zum Senator gewählt. d'E. schrieb zahl- reiche Artikel für hervorragende französische Revuen, wie „Revue des deux mondes**, „Revue de Paris**, „La Revue**, und für hervorragende französische wie ausländische Zeitungen (Temps, D^bats, Neue Freie Presse, Wiener „Zeit** etc.). Grosses Auf- sehen machten seine 1899 im „Temps** erschienenen Berichte über die Haager Konferenz. Feldhans, Richard. * 17. VIII. 1856 zu Neuss (Rhein- Preussen). * Bottmingermühle bei Basel, Villa „Friedens-Warte". Vorstandsmitglied der deutschen und der Baseler Friedensgesellschaft. Ursprünglich Schauspieler, widmete sich F., angeregt durch den Roman „Die Waffen nieder I**, der Friedensbewegung, für die er 1892 zu wirken begann. Als Wanderredner der deutschen Friedensgesellschaft gründete er die Ortsgruppen Königsberg, Görlitz, Löwenberg, Pössneck, Gera, Barmen, Elberfeld, Düsseldorf etc. Im Jahre 1901 unternahm er als Dolmetscher von Burenoffizieren eine vierwöchige Vor- tragstournee durch Deutschland. Seit März 1902 hielt er 86 Vorträge über die Theorien v. Blochs in Deutschland, Oester- reich-Ungam und der Schweiz, im Jahre 1903 sogar in zahlreichen der Friedensbewegung bisher unzugänglichen Kreisen, wie in Kriegervereinen, der Gesellschaft vom Roten Kreuz etc. 1904 wirkte er auf der Schweizer Lehrer-Konferenz zu Basel als Referent über die Friedensbewegung. Im Frühjahr 1904 betrüg die Zahl der von F. gehaltenen Vorträge 260. Der deutschen — 394 — Friedensgesellschaft dürfte er dabei weit über 2000 Mitglieder zugeführt haben. F. nahm seit dem Hamburger Kongress 1897 an den meisten Friedenskongressen teil und benützte seine An- wesenheit am Bostoner Friedenskongress zu einer Tournee in den Vereinigten Staaten. Er ist der Verfasser verschiedener Artikel in „Der Friede", den „Friedens-Blättem" etc. Flammarion, Camille, Sylvie, geb. Petiaux-Hugo. * 1842 zu Valenciennes (Departement Nord), Frankreich. * Paris, nie Cassini 16. Präsidentin der Gesellschaft „La Paix et le D6sarmement par les femmes*'. Die Gattin des berühmten Astronomen. Ursprünglich an den wissenschaftlichen Arbeiten ihres Gatten aktiv beteiligt, trat Frau F. im Jahre 1896 durch eine in grosser Auflage und in verschiedenen Sprachen ver- breitete Broschüre „Brief an den General X." in die Friedens- propaganda ein, wo sie sich namentlich als wirksame Rednerin imd talentierte Schriftstellerin hervortat. Sie legte das Schwer- gewicht ihrer Tätigkeit auf die Propaganda in der Frauen- welt und trat im Jahre 1896 in die von der Prinzessin Wisszniewska gegründete „Ligue international des Femmes pour le D^sarmement g^n^ral" als I. Vizepräsidentin ein, trat aber 1899 wieder aus und begründete die Gesellschaft „La Paix et le Desarmement par les Femmes", die auf breiterer, volkstümlicherer Grundlage errichtet wurde. Es gelang ihr auch bald, in ganz Frankreich bis in die einfachsten Volkskreise hinunter die Frauenwelt für die Friedens- und Schiedsgerichts- idee zu interessieren. Frau F. nahm an den Friedenskongressen in Paris und Ronen teil. Fox-Bonrne, Henry Richard. * 24. XH. 1837 auf Jamaika. ^ London, Broadway Chambers, Westminster S. W. F.-B. ist seit 1888 Sekretär der „Aborigines Protection Society", die im Jahre 1837 zum Schutz der Interessen der unter der Kontrolle oder Beeinflussung zivilisierter Nationen stehenden eingeborenen Rassen begründet wurde. In dieser Eigenschaft nahm F.-B. an den Friedenskongressen der letzten Jahre regen Anteil und trat dort für den Schutz der eingeborenen Rassen in den Kolonien und für die Pflicht der Kulturnationen zur Vermeidung von grausamen Kriegen und Verfolgungen der unwissenden und ungleich bewaffneten Bevölkerungen ein. Verf. u. a. : Zivilisation in Kongoland. — The other Side — 395 — of the Emin Pasha Relief Expedition. — Blacks and Whites in South-Afrika. — Blacks and Whites in West-Afrika. — The Claims of uncivilised Races. — Slavery and its Substitutes in Africa. — The Straggle for Markets. — F.-B. ist Leiter des „Aborigines Friend", des monatlichen Organs der „Aborigines Protection Society**. • Fried, Alfred Hermann, Schriftsteller. * ii. XI. 1864 zu Wien. ^ Zurzeit auf Reisen, ständige Postadresse : Berlin- Schöneberg. Herausgeber der „Friedens-Warte**, Mitglied des internationalen Friedensinstituts. Durch eine Ausstellung der Wereschaginschen Kriegsbilder bereits 1881 — mit 16 Jahren — zum Kriegsgegner gemacht, widmete ich mich seit 1891 der aktiven Friedenspropaganda. Begründete 1891 die Revue „Die Waffen nieder I**, die ich verlegte und für deren Herausgabe ich die Baronin Suttner gewann. Im Herbst 1892 ging ich, zuerst völlig alleinstehend, daran, in Berlin die „Deutsche Friedens- gesellschaft" zu gründen. Es gelang mir, ein Konutee hervor- ragender Personen der Politik, Literatur und der Gelehrtenwelt zusammenzubringen und die Gründung im November jenes Jahres zu bewerkstelligen. Ich widmete mich in der Hauptsache der Friedenspropaganda durch die Presse, wobei ich gegen 700 Artikel veröffentlichte. Seit 1894 besuchte ich alle Friedenskongresse mit Ausnahme des Bostoner Kongresses und die interparlamentarischen Konferenzen von Brüssel (1895), Budapest, Kristiania und Wien, wo meine Tätigkeit hauptsächlich in der Anfertigung sachge- mässer, der Bewegung sympathischer Berichte und deren Ver- breitung in der deutschen Presse bestand. Während der Haager Konferenz war ich als Vertreter zweier grosser imd einer Anzahl kleinerer deutscher Blätter im Haag anwesend. Von Anfang 1896 bis Ende 1900 redigierte ich die „Monatliche Friedens-Korrespon- denz'*, (damals Organ der deutschen Friedensgesellschaft; von 1899 bis Ende 1900 war ich Redakteur der Revue „Die Waffen nieder!** und gründete im Juli 1899 „Die Friedens-Warte**. Im Jahre 1899 rief ich das Berliner „Komitee zur Kundgebung für die Friedenskonferenz" ins Leben. Auf der Haager Konferenz lernte ich Johann von Bloch kennen, dem ich bis zu seinem 1902 erfolgten Tode als Mitarbeiter, namentlich für die Propaganda seüier Lehren in der deutschen Presse und für die Herausgabe von Flugschriften zur Seite stand. Im Jahre 1902 nahm ich an — 396 — der Eröffnung des Kriegs- und Friedensmuseums in Luzem teil und wurde 1903 zum Mitglied des Internationalen Friedens- instituts ernannt. Später wandte ich mich auch der mündlichen Propaganda zu und hielt in verschiedenen Städten Deutsch- lands, Oesterreich-Ungams und der Schweiz zahlreiche Vorträge. Verf. : Friedenskatechismus ; ein Kompendium der Friedens- lehre. 1894. — Elsass-Lothringen und der Krieg (in deutscher vaid französischer Sprache). 1895. — Dschinghis Khan mit Tele- graphen. 1895. — Was kann die Petersburger (nachher Haager) Konferenz erreichen? 1898. — Die Haager Konferenz, ihre Bedeutimg und ihre Ergebnisse ; mit einem Vorwort von d'Estour- nelles de Constant. 1900. — Unter der weissen Fahne; aus der Mappe eines Friedensjournalisten (Auswahl meiner in Zei- timgen erschienenen Artikel). 1901. — Die Grundlagen der modernen Wirtschaft und der Krieg. 1903. — Die Lasten des bewaffneten Friedens imd .der Zukunftskrieg. 1903. — Die Ausgestaltimg der Friedensaktion in Deutschland. 1903. — Die hauptsächlichsten Missverständnisse über die Friedens- bewegimg. 1903. — Weder Sedan noch Jena. 1904. — Deutsch- land und Frankreich; ein Wort über die Notwendigkeit und Möglichkeit einer deutsch-französischen Verständigung. 1904. — Der gegenwärtige Krieg und die Friedensbewegung. 1904. — Die moderne Schiedsgerichtsbewegung. 1904. — Das Abrüstungs- problem. 1904. — Handbuch der Friedensbewegung. 1905. — Annuaire de la Vie internationale. 1905. — Ausserdem über- setzte ich ins Deutsche: Descamps: Die Organisation eines int. Schiedsgerichtes; Denkschrift an die Mächte. — J. Novicow: Föderation Europas. — Die angeblichen Wohltaten des Krieges. — Der ewige Krieg. — Revon: Philosophie des Krieges. — Gaston Moch: Armee der Demokratie. — Johann von Bloch: Wahrscheinliche Folgen eines Krieges zwischen Grossmächten. — Zur gegenwärtigen Lage in China. — Fürst Albert von Monaco: Eine Seemannslaufbahn. Giretti, Edoardo, Dr. der Rechte, Seidenindustrieller und Publizist. * 10. VIII. 1864 zu Torre Pellice (Italien). * Bri- ch e r a s i o (Italien, Piemont). Mitglied der Kommission des Bemer Bureaus, Rat der Turiner Handelskammer, Ehrenmitglied des Londoner „Cobden-Club". G. veröffentlichte Artikel in italienischen Tageszeitungen, wie in wirtschaftlichen Revuen — 397 — Frankreichs und Italiens; namentlich über den Freihandel, den er als Hauptbedingung für die Verwirklichung des pazifistischen Ideals ansieht. Er ist ständiger Mitarbeiter des „Giornale degli Econimisti" und betonte stets die Notwendigkeit einer gemein- samen Aktion der italienischen Demokratie gegen den Mili- tarismus und das Schutzzollsystem. G. nahm an verschiedenen Friedenskongressen teU und war am Nationalkongress der italie- nischen Friedensgesellschaften zu Turin (1904) einer der Vize- präsidenten und der Berichterstatter über die „Beteiligung der Arbeiterorganisationen an der Friedensbewegimg". Gobat, Charles, Albert, Dr., Regierungsrat. * 21. V. 1843 zu Tramelan. ^ Bern. Direktor des Unterrichtswesens des Kanton Bern, Nationalrat, Mitglied des interparlamentarischen Rates, Generalsekretär der interparlamentarischen Union und Verw^ter des interparlamentarischen Amtes seit dessen Gründung im Jahre 1891. Laureat des Nobelpreises 1902 (gemeinsam mit Elie Ducommun). Gobat nahm an allen interparlamentarischen Konferenzen teil und präsidierte der interparlamentarischen Kon- ferenz zu Bern. Er ist Herausgeber aller Publikationen der interparlamentarischen Union. Green, Joseph Frederik. * 5. VII. zu London 1855. ♦ London, 40 Outer Temple Strand. Seit 1886 Sekretär der International Arbitration and Peace-Association, Schatzmeister der sozialdemokratischen Föderation von Grossbritannien und Ehrensekretär der Gesellschaft der russischen Freiheitsfreunde. G. besuchte seit 1890 die Friedenskongresse zu London, Buda- pest, Hamburg, Paris, Glasgow, Monaco und Ronen, hielt viele hundert Vorträge über die Friedensbewegung und verwandte Themata. Er wird von 1905 ab den „Concord" redigieren und ist Mitherausgeber der „Free-Russia". G. ist als rühriger Pro}>agandist der sozialdemokratischen Bewegung in England tätig. Hirsch, Dr. Max, Sozialpolitiker. * 30. XII. 1832 zu Halber- stadt. Berlin W., Genthinerstrasse 14. Anwalt der Hirsch- Dunckerschen Gewerkvereine, Mitglied des interparlamentari- schen Rates. Zuerst Buchhändler, gründete er 1868 mit Franz Duncker den „Deutschen Gewerkverein**, dessen Anwalt und Repräsentant er seit 31 Jahren ist. Im Jahre 1878 gründete er die Humboldtakademie, die erste und grösste deutsche Volks- - 398 - Universität. Seit 1869 — 1898 gehörte er dem deutschen Reichs- tag an; ist zurzeit Mitglied des preussischen Abgeordneten- hauses. Er gründete 1891 die deutsche Gruppe der interparla- mentarischen Union imd ist deren Sekretär seit ihrer Gründung. An den interparlamentarischen Konferenzen von Rom, Bern, Haag, Brüssel (1895), Budapest, Christiania, Paris, Wien be- teiligte er sich aktiv. Im preussischen Abgeordnetenhause trat er für eine Petition der deutschen Friedensgesellschaft auf Be- seitigung des chauvinistischen Stoffes in den Schullesebüchem ein. Von 1897 — 1900 war er Präsident der deutschen Friedens- gesellschaft. Horst, Hans Dr., Politiker und Pädagoge. * 7. XI. 1848 zu Hammerfest (Norwegen). ♦ T r o m s ö. Direktor des Staats- gymnasiums zu Tromsö. Von 1889 — 1903 Mitglied des Storthings, davon von 1892—1900 Präsident des Odelthings, von 1900 bis 1903 Präsident des Lagthings. Mitglied des vom Storthing erwählten Nobelkomitees, Mitglied der Kommission des Berner Bureaus, Präsident der norwegischen Gruppe der interparlamen- tarischen Union; er wurde auch nach seinem Ausscheiden aus dem Storthing (1903) wieder zu deren Präsidenten gewählt. Stadtrat und Präsident des Arbeitervereins zu Tromsö. Ent- faltete als Mitglied einer Konmiission für das höhere Schulwesen (1890 — 1894) tmd später als Präsident des Storthingkomitees für das Unterrichts wesen (1892 — 1903) eine erfolgreiche Tätigkeit für die Reformen des höheren Schulwesens in moderner und demokratischer Richtung. Seit 1890 ist H. öffentlich für die Friedensbewegung tätig. In jenem Jahre brachte er im Storthing den ersten Antrag auf Abschliessung internationaler Schieds- gerichtsverträge ein, nahm darauf im selben Jahre als gewählter Delegierter der norwegischen Gruppe der interparlamentarischen Union an der Londoner interparlamentarischen Konferenz teil. Seitdem war er auf allen interparlamentarischen Konferenzen an- wesend, fungierte im Jahre 1899 auf der Konferenz zu Kristiania als einer der beiden Präsidenten und 1903 als Vizepräsident der Wiener Konferenz. Im Jahre 1897 war er Mitglied eines vom Storthing eingesetzten Sonderkomitees, dessen Vorschlag betreffs Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen nachher im Plenum einstimmig zur Annahme gelangte. Im Jahre 1902 war er Vor- sitzender und Berichterstatter des vom Storthing erwählten Neu- — 399 — tralitätskomitees, dessen Vorschlag, betreffend die permanente Neutralität Norwegens vom Plenum ebenfalls einstimmig ange- nommen wurde. Auf der interparlamentarischen Konferenz zu Wien referierte H. über die skandinavische Neutralitäts- bewegung. Im Sommer 1904 studierte H. im Auftrage des Nobel- komitees die Friedensbewegung in Frankreich. Neben verschiedenen Zeitungsartikeln Verf. von : Der Bericht an den Storthing über die Neutralitätsfrage. 1902 (in norwegischer Sprache). Rapport sur l'activit^ du groupe norw^gien 1901 bis 1902. (Separat und im „Compte rendu'* der Wiener Konferenz erschienen.) — Bericht über die Wiener Konferenz an die Regierung und an den Storthing (in norwegischer Sprache in den Verhandlungsberichten des Storthings erschienen). van Honten, Samuel, Dr. der Rechte. * 17. II. 1837 zu Groningen. ♦ Haag. Von 1867 — 1894 Mitglied der Zweiten Kammer der Generalstaaten, von 1894 — 1897 Minister des Innern. Gründete mit einigen andern Mitgliedern der Generalstaaten, die der Londoner interparlamentarischen Konferenz beigewohnt hatten, die holländische Gruppe der interparlamentarischen Union. Nahm an verschiedenen interparlamentarischen Kon- ferenzen teil und eröffnete als Minister die interparlamentarische Konferenz im Haag durch eine Rede. Verf. verschiedener Schriften politischen und wirtschaftlichen Inhalts. Honzean de Lehaie, Politiker. (Geburtsdatum unermittelt.) ♦ M o n s (Belgien). Mitglied des interparlamentarischen Rates. Von 1882 in der Repräsentantenkammer, seit 1897 im Senat. Mitbegründer der belgischen Gruppe der interparlamentarischen Union. War beinahe auf allen interparlamentarischen Konfe- renzen und auch auf den meisten Friedenskongressen anwesend. Auf der VI. Konferenz zu Brüssel war er mit der Berichterstattung über den Entwurf eines internationalen Schiedsgerichtshofes be- traut. Hnbbard, Gustave, Advokat und Politiker. * 22. V. 1858 zu Madrid (von französischen Eltern). ^ P a r i s , 3 rue Chaptal. Advokat am Apellationsgerichtshof, Professor des internationalen Rechts, Mitglied der Deputiertenkammer, Mitglied der französi- schen Gruppe der interparlamentarischen Union. Mitglied der „International Law Association". H. trat energisch für den Anschluss der in Frankreich sehr mächtigen Freidenkergruppe — 400 — an die Friedensbewegung ein. Er erhob im Parlament die Forderung nach einer gleichzeitigen und fortschreitenden Ver- minderung der Rüstungsausgaben und nach der juristischen Föderation der Kulturvölker. In der von ihm begründeten und herausgegebenen Revue „La Justice internationale'* sowie in zahlreichen Zeitungs- und Zeitschriften-Artikeln trat er für den Ausbau der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ein und propagiert die Bildung einer Vereinigung aller gelehrten Juristen und Volksvertreter, um jenes Ziel zu beschleunigen. H. nahm an den Friedenskongressen zu Ronen und Boston teil. Katscher, Leopold, Schriftsteller. * 30. VI IL 1853 zu Csakova (Ungarn). Auf Reisen. * Postadresse : Berlin W. 35. Vorstandsmitglied der österreichischen und der ungarischen Friedensgesellschaft. Gründete 1894 die Ortsgruppe Baden der österreichischen Friedensgesellschaft und wurde deren Vorsitzen- der, war Gründer der ungarischen Friedensgesellschaft (1895), beteiligte sich in hervorragendem Masse an den Vorarbeiten des Budapester Friedenskongresses. Im Jahre 1903 wirkte K. an der Gründung der imgarischen Antiduell-Liga mit und trat in deren Vorstand. Im Jahre 1896 war er Direktor der öster- reichischen Friedensgesellschaft und war 1895 — ^^9^ Redakteur von „Die Waffen nieder!'*. Er hielt zahlreiche Vorträge in deutscher und ungarischer Sprache und veröffentlichte in den verschiedensten Zeitungen und Revuen Artikel über die Friedens- bewegung. Verf.: Frieden! Frieden! Frieden! 1890. — Friedens- stimmen; eine Anthologie. 1894. — Krieg imd Frieden. 1895. — War and Peace. 1895. — Bertha von Suttner, die „Schwärmerin** für Güte. 1903. — Kolben, Dr. Max, Hof- und Gerichtsadvokat. * 4. VI. 1855 zu Prag. ^ Wien, VII 1/6. St. Veitgasse 68. Ehemaliger Vizepräsident des „Literar. künstlerischen Friedensvereins'* in Wien. Schrieb Artikel in „Die Waffen nieder!'*, die „Friedens- Warte**, wie in verschiedenen Tageszeitungen, wirkte auch als Redner, Machte die Friedenskongresse von Rom, Bern, Ant- werpen, Budapest und Hamburg mit, war Gast der Wiener interparlamentärischen Konferenz. Arbeitete auf den Kongressen zumeist in der Kommission für internationales Recht. Verf. : Wahrheit und Klarheit über die Haager Friedens- — 40I — konferenz. 1900. — Die Ausserstreitstellung der Mandschurei. 1904. — Labiche, Emile Charles Didier, Dr. der Rechte, * 25. XI, 1827 zu B^llville le Comte (Eure et Loire). ^ Paris, 28 rue du Luxembourg und B^llville le Comte (Eure et Loire). Seit 1864 Generalrat des Departement Eure et Loire, seit 187 1 Präsident desselben. G. gehörte schon unter dem Kaiserreich zur republikanischen Opposition, war unter der Regierung der Nationalverteidigung Präfekt und nachher Generalsekretär des Ministers des Innern. Seit Januar 1876 ist er Mitglied des Senats. Seit der interparlamentarischen Konferenz zu Rom ist er Präsident der französischen interparlamentarischen Gruppe, als welcher er an den meisten interparlamentarischen Konferenz^ teilnahm. Lafontaine, Heinrich. * 22. IV. 1854 zu Brüssel. ^ Brüssel, rue d'Arlon 81. Advokat am Appellationsgerichts- hof, Professor des internationalen Rechts, Senator von Belgien, Stadtrat, Direktor des internationalen bibliographischen Amtes, Mitglied des Bemer Friedensbureaus und der interparlamentari- schen Union. Seit 1889 Sekretär der Soci^td beige de T Arbi- trage et de la Paix. Wirkt seit 1889 öffentlich für die Friedensbewegung, angeregt durch Hodgson Pratt, der nach Belgien gekommen war, um eine Gruppe der „Föderation internationale de 1' Arbitrage et de la Paix" zu gründen. Redi- gierte 1892 — 1894 die von der Soci6t^ beige de 1' Arbitrage et de la Paix herausgegebenen „Annales de la Paix". Nahm seit 1899 an fast allen Friedenskongressen (mit Ausnahme von Chicago, London und Glasgow) als Delegierter teil, seit 1895, in welchem Jahre er als neuerwählter belgischer Senator Mit- glied der interparlamentarischen Union wurde, an allen inter- parlamentarischen Konferenzen. Auf den Friedenskongressen trat L. für die Organisation der Bewegung, namentlich für die Schaffung des internation^en Friedensbureaus (Rom), des Friedensmuseums (Bern), für die Wahl eines Emblems (Bern) ein und beteUigte sich hauptsächlich an den Arbeiten für die internationale Gesetzgebung, über die er auf den Kongressen zu Bern, Antwerpen, Budapest und Ronen Bericht erstattete. Wiederholt trat L. im belgischen Senat zugunsten der Abrüstung und der Schiedsgerichtsidee auf und hielt in den verschiedenstoi 26 — 402 — Teilen Belgiens wie im Auslande zahlreiche Vorträge. Im Jahre 1894 organisierte er den IV. Weltfriedenskongress zu Ant- werpen, im Jahre 1898 eine Sympathiekundgebung für die im Zarenmanifest ausgedrückten Ideen, die in Form einer mit 200000 Unterschriften bedeckten Petition vom Präsidenten der Haager Konferenz offiziell in Empfang genommen wurde. Auch für die Beteilig^ung der Arbeitervereinigungen an der Friedensbewegung trat L. aktiv ein (Antwerpen, Budapest, Boston). Verf. : Essaie de Bibliographie de la Paix. Brüssel 1891. — Manuel des Lois de la Paix; Code de 1* Arbitrage internationale. Brüssel 1894. — Pasicrisie internationale, Histoire documentaire des Arbitrages internationales. Bern 1902. Quart 670 S. — Histoire sommaire et chronologique des Arbitrages internationales (1794 — 1900)' Brüssel 1902. — Bibliographie de la Paix et de r Arbitrage internationale. I. Band. Mouvement pacifique. Monaco 1904. — Le Foyer, Lucien, Advokat, Politiker. * 29. VI. 1872 zu Paris. ^ Paris, 252 rue de Rivoli. Advokat am Appellations- gerichtshof, Licenci^-^s-lettres (Philosoph). Vizepräsident der Gesellschaft „La Paix par le droit", Sekretär des Organisations- komitees der „Union internationale", Mitglied der ständigen Delegation der französischen Friedensgesellschaften. Widmet sich seit 1896 der Friedenspropaganda, war Sekretär des Pariser Friedenskongresses (1900), nahm tätigen Anteil an den Kon- gressen zu Monaco und Ronen \md nicht minder an den natio- nalen Friedenskongressen zu Toulouse imd Nimes, wo er als Berichterstatter über zahlreiche Fragen hauptsächlich diploma- tischer imd juristischer Natur fungierte. Als hervorragender Redner stellt Le F. seine Rednergabe bei jeder Gelegenheit in den Dienst der Bewegung. Er hält durchschnittlich 60 — 70 grosse Versammlungen im Jahre und bereist dabei ganz Frankreich. Bei der Zentenarfeier Victor Hugos (1902), am Freimaurer-Kon- gress zu Brüssel (1904) trat er in beifällig aufgenommenen Reden für die Friedensidee ein. Im November 1902 hielt er vor 280 Schülern der Militärschule zu St. Maixent einen „Patriotismus tmd Zivismus" betitelten pazifistischen Vortrag. Er ist Mit- arbeiter zahlreicher Zeitimgen und Revuen, danmter der „Revue bleu", der „Revue internationale de la Sociologie", der „Revue — 403 — Politique et Parlamentaire", von „Paix par le droit", „Les droits de THomme*', etc. etc. Verf. : La Patrie Pacifique. 1898. — Lettre ä MM. les Membres de la Conference de la Paix ä la Haye: Le Droit des Peuples. 1899. — La Guerre et la Paix par des chiffres. 1901. — Patriotisme et Civisme. 1901. — La Mission morale de la France. — Solution juridique des Questions de Macedoine et d'Arm^nie. 1904. — Lockwood, Belva, A., Advokatin. * 24. X. 1830 zu Royalton N. Y., Vereinigte Staaten. ♦ Washington, U. S. A., 619 F. St., N. W. Vizepräsidentin der Universal Peace Union, Sekretärin der Washingtoner Filiale des Berner Bureaus. Ist sozialpolitisch für die Frauenbewegung tätig und eine energische Kämpferin für die Friedensidee. Im Jahre 1884 wurde sie von der Equal Rights Party zur Präsidentin der Vereinigten Staaten vorgeschlagen. Sie vertrat die Vereinigten Staaten auf dem Kongress für Fürsorge- \md Besserungswesen, auf dem Kongress in Genf 1896, nahm an den Friedenskongressen von 1893, 1894 und 1904 teil, tritt als Rednerin und Schriftstellerin für die Be- wegung ein. Love, Alfred H. * 7. IX. 1830 zu Philadelphia. ♦ Phila- delphia, Pa., 219 Chestnutstreet. Begründete mit einigen anderen im Jahre 1866 die Universal Peace Union und ist seit dieser Zeit deren Präsident. Seit 34 Jahren ist er Herausgeber des „Peacemaker". L. ist als Redner und Schriftsteller für die Friedens- und Schiedsgerichtssache in hervorragendem Masse tätig, auch hat er viel für die Schaffung von Industrie-Schieds: gerichten gewirkt. Lund, John, Politiker. * 9. X. 1842 zu Bergen in Norwegen. * Bergen in Norwegen. Mitglied des interparlamentarischen Rates imd Vizepräsident der Nobelkommission des norwegischen Storthings. War 15 Jahre lang Vertreter seiner Vaterstadt im Storthing, davon 7 Jahre als Präsident des Lagthing und einige Jahre lang als Präsident der Eisenbahnkommission. Hat seit 1890 an allen interparlamentarischen Konferenzen (mit Ausnahme der von 1897) teUgenommen und war auf diesen Konferenzen bis 1900 imd 1904 in St. Louis Wortführer der norwegischen Delegation. L. war das erste Mitglied der interparlamentarischen Union, das über die Verhandlungen der interparlamentarischen 26* — 404 — Konferenzen von 1890 bis inkl. 1900 seinem Parlament offiziellen Bericht erstattete. Er war der Organisator der interparlamen- tarischen Konferenz von 1899 zu Christiania und Präsident der- selben. Seiner Initiative ist es zu danken, dass der Storthing als erste offizielle Körperschaft das Bemer interparlamentarische Amt durch einen jährlichen Geldbeitrag unterstützte. Zur inter- parlamentarischen Konferenz in St. Louis wurde L. als einer der Vertreter der interparlamentarischen Gruppe des Storthing^ gewählt imd erhielt gleichzeitig vom Nobelinstitut in Christiania den Auftrag zum Studium der amerikanischen Friedensbewegung. Verf. : Geschichte Norwegens ; erschienen deutsch, englisch^ französisch. — L' Union interparlamentaire pour 1' Arbitrage et la Paix. 1889 — 1899. Illustrierte Festschrift zur Konferenz von Kristiania. Kristiania 1899. — In Vorbereitimg, ein grosses illustriertes Werk, das Referate in mehreren Sprachen über sämtliche grössere Reden und sämtliche Resolutionen der inter- parlamentarischen Konferenzen bis 1904 enthalten wird. — Schrieb eine Reihe politischer Artikel in norwegischen und ausländischen Zeitungen, darunter einen vielbemerkten „Ueber die staatsrechtliche Stellung Norwegens in der Union mit Schweden", erschienen in der „Italie" 1891, femer einen in deutscher und französischer Sprache erschienenen, bei der inter- parlamentarischen Konferenz in Brüssel gehaltenen Vortrag über die Stellimg Norwegens in der Union, der auch an alle Inter- parlamentarier versandt wurde. Magelhaes-Lima, S. de, Journalist. * 30. V. 1850 zu Rio de Janeiro. ^ Lissabon, rue de S. Roque No. 92. Zweiter Direktor der Zeitung „Vanguarda" (Die Avantgarde), Präsident der „Ligue portugaise de la Paix" und Vizepräsident der General- kommission für Frieden und Schiedsgericht innerhalb der Geographischen Gesellschaft, Mitglied der Kommission de& Bemer Bureaus und des internationalen Bureaus der Presse- Assoziation. In seiner Eigenschaft als Journalist und begabter Redner trat M.-L. in Portugal für die Verbreitung der Friedens- idee ein. Den ersten Ansatz zu der Friedensbeweg^ung in diesem Lande gab die von ihm veranstaltete Uebersetzung von Charles- Lemonniers „Etats-Unis de l'Europe". M.-L. nahm an zahl- reichen Friedenskongressen teil. Verf. : La Paix et 1' Arbitrage. — La guerre et la Paix. — — 405 — L'Oeuvre international. — La f^deration iberique. — Le livre de la Paix (portugiesisch). Mead, Edwin D., Schriftsteller. * 29. IX. 1849 zu Chester- field, N. H. * Boston, Mass., U. S. A., 20 Beaconstreet. Mitglied des internationalen Friedensinstituts. Seit 1895 in der Friedensbewegung als Schriftsteller und Redner tätig. Heraus- geber der von Edwin Ginn & Co. veröffentlichten „National Peace Library", war viele Jahre hindurch Herausgeber des „New England Magazine", Begründer und viele Jahre Präsident des Twenty Century Club in Boston, Direktor der Old South Historical Works in Boston, Verfasser zahlreicher Schriften und Flugblätter. Mead nahm an verschiedenen Friedenskongressen teil und war Vorsitzender des Organisationskomitees des Bostoner Friedenskongresses im Jahre 1904. Mead, Lucia Ames. * 5. V. 1856 zu Boscawen N. H. ^ Boston, Mass., U. S. A., 20 Beaconstreet. Schriftstellerin und Sozialpolitikerin, Präsidentin der Massachusetts Woman's Suf- irage Association. Hielt zahlreiche Vorträge über wirtschaft- liche, soziale und internationale Fragen. Sie nahm an ver- schiedenen Friedenskongressen teil. Verf. u. a. Werken: „Mil- ton's England". M^rignhac, Alexandre, Professor. * 21. L 1857 zu Tou- louse. ^ Toulouse, 10 nie V^lane. Professor für intern. Recht an der Universität Toulouse, Präsident der Friedens- gesellschaft zu Toulouse, Ehrenmitglied der ständigen Delegation der französischen Friedensgesellschaft. Wirkt als Völkerrechts- lehrer hervorragend in pazifistischem Sinne. War Organisator und Präsident des L nationalen Friedenskongresses der franzö- sischen Friedensgesellschaften. Verf. : Trait^ th6orique et pratique de l'Arbitrage internatio- nale. 1896. — La Conference internationale de la Paix. 1900. — Les Lois et coutumes de la guerre sur terre. 1903. — Les Trait^s permanents au XX. si^cle. Moch, Gaston. * 6. IH. 1859 zu Saint-Cyr-l'ficole. ^ Paris, 16 Avenue de la grande Arm^e. Präsident des inter- nationalen Friedensinstituts (Monaco), Mitglied der Kommission des Bemer Bureaus, Mitglied des Zentralkomitees der Ligue internationale de la Paix et de la libert^, Ehrenmitglied der Association de la Paix par le droit, der dänischen imd — 4o6 — ungarischen Friedensgesellschaften, wie der Friedensgesellschaft zu Torre Pellice, Ehrenpräsident der Esperantisteng^uppe zu Paris lind Monaco. Verliess im Jahre 1894 als Artilleriehauptmann, nachdem er sich bereits durch seine militärischen Schriften einen Namen gemacht hatte, den Dienst, um sich ganz der Friedens- bewegimg zu widmen. Seit dieser Zeit nahm er aktiven An- teil an allen Friedenskongressen (Vorschläge betreffend das Recht der legitimen Verteidigung und der Defensivbündnis-Ver- träge, 1897, 1903; die internationale Hilfssprache 1897; Re- vision des Kongressreglements 1898; Friedensfahne 1902 und 1903). Moch war Vizepräsident und Organisator des IX. Welt- friedenskongresses zu Paris (1900), sowie Präsident und Organisator des XI. zu Monaco (1902). Er gründete, nachdem er im Jahre 1895 versucht hatte, die verschiedenen französischen Friedens- gesellschaften zu föderieren, im Jahre 1896 das Bureau Frangais de la Paix, das sich mittlerweile zur ständigen Delegation der französischen Friedensgesellschaften entwickelte. Im Jahre 1900 organisierte er die vom Berner Bureau vorbereitete Ausstellung der Friedensgesellschaften auf der Pariser Weltausstellung. M. hielt zahlreiche Vorträge, hauptsächlich in den Volksuniversitäten von Paris und der Provinz und einen 12 Lektionen umfassenden Kurs über „Die Entwicklung zum Frieden" an der £cole des Hautes £tudes sociales, die er mit begründen half. Seine auf die Friedenspolitik und Friedenspropaganda bezüglichen Artikel sind äusserst zahlreich und in verschiedenen Tages- zeitungen und Revuen enthalten, hauptsächlich jedoch in der Brüsseler „Independance Beige". Dieses Weltblatt wurde der Friedenssache durch ein Direktionskomitee gewidmet, das M. von 1895 — 1899 leitete und dem ausserdem noch Emile Arnaud und Charles Riebet angehörten. Verf. : L'Alsace-Lorraine devant TEurope. 1896. — Alsace- Lorraine. 1897. — Autour de la Conference interparlamentaire. 1895. — Une royale id^e. 1896. — De la claiise arbitrale, consid^r^ comme fondement des trait^s d*alliance pacifique (1897). — Comment se fera le d^sarmement? 1897. — Rapport sur la question de la langue internationale. 1897. — L'Ere sans violence. 1899. — Ce que coüte la Paix arm6e et comment en finir. 1900. — L'Arm^e d'une d^mocratie. 1900. (Deutsche — 407 — Uebersetzung, Stuttgart 1900.) — La R^forme militaire, vive la milicel 1901. — D^sarmons les Alpes. 1904. — Seit 1897 ausserdem noch eine Anzahl kleinere, die Friedensfrage und die internationale Sprachenfrage berührende Broschüren. Moneta, Ernesto Teodoro, Dr. der Rechte, Publizist. * 20. IX. 1833 zu Mailand. ^ Mailand, Piazza Cavour 5. Präsident der „Societa internazionale per la pace ; — Unione Lom- barda", Mitglied der Kommission des Berner Bureaus, Mitglied des internationalen Friedensinstituts (Monaco), Ehrenpräsident der Internationalis Concordia, Paris, Mitglied der Union inter- nationale, Vizepräsident des Mailänder Komitees zur Ehrung des Präsidenten Loubet, Präsident der Gesellschaft für den internationalen Austausch von Schulkindern. M. hat in früher Jugend mit seiner ganzen Familie an dem Mailänder Aufstand im Jahre 1848 teilgenommen, war im Jahre 1859 Freiwilliger bei den von Garibaldi kommandierten Alpenjägern, 1860 Generalstabsoffizier in der Armee Garibaldis und machte als solcher den Feldzug in Süditalien mit; von 1861 — 1867 Offizier in der italienischen Armee. Von Mai 1867 bis Oktober 1896 war er Chefredakteur der grossen Mailänder Tageszeitung „Secolo**. Im Jahre 1897 gründete er die der Friedensidee und dem Internationalismus gewidmete Revue „La Vita inter- nazionale**, deren Direktor er seit der Gründxmg ist. Im Jahre 1889 rief er noch den Friedensalmanach „Giu il armi** ins Leben, der jährlich erscheint und sich eines stets wachsenden Erfolges erfreut. Im Jahre 1878 gründete er die „Unione Lombarda*', die erfolgreichste \md tätigste italienische Friedensgesellschaft, eine der rührigsten Friedensgesellschaften überhaupt, der er seit 1891 präsidiert imd deren Wirken in seiner Person konzentriert ist. Er ist der Gründer der italienischen Friedensgesellschaften zu Assi, Barzano, Borgolesia, Gallarate, Missaglia, Perugia und Voghera, organisierte die Konferenz der italienischen Friedens- gesellschaften von 1891 und war deren Berichterstatter über die Abrüstimgsfrage. Als Delegierter der Unione Lombarda war M. auf allen Friedenskongressen, mit Ausnahme derer von Chicago, Paris (1900) \md Glasgow abgehaltenen, und beteiligte sich im reichsten Masse an den Arbeiten. In Rom beantragte er, dass die Frage der em*opäischen Föderation auf die nächste Tagesordnung gesetzt werde und erstattete in Bern in Verein — 4o8 — mit Baronin Suttner den Bericht über diese Materie. Auf dem Antwerpener Kongress wurde auf seinen Antrag einstimmig beschlossen, dass künftig zu Beginn eines jeden Kongresses ein Bericht über die Ereignisse des verflossenen Jahres in bezug auf Krieg und Frieden erstattet, und dass am Schluss der Kongresse ein „Aufruf an die Völker" erlassen werde. Im Jahre 1894 veranstaltete M. auf der Mailänder Ausstellung eine Propaganda-Ausstellung im Sinne der Friedensidee und im Jahre 1896 gelang es ihm, nach der Schlacht von Adua eine mit 120000 Unterschriften bedeckte Petition gegen die Fortsetzung des Krieges, die von einer grossen Revanchepartei gefordert wurde, dem Parlament zu unterbreiten und diese Forderung durchzusetzen. Unzählig sind die Vorträge, die M. seit dem Jahre 1889 in Italien über die europäische Union und die Umwandlung der stehenden Heere in Defensivheere gehalten hat. Verf. : Le Guerre, le Insurrezioni e la Pace nel secolo XIX. I. Vol. (der zweite Band erscheint demnächst). Zahl- reiche Broschüren und Artikel in den verschiedensten Zeitungen und Revuen. Moscheies, Felix, Maler und Schriftsteller. * 8. II. 1833 zu London. ^ London, 80 Elm Parkroad W. Chairman der International Arbitration and Peace Society. Besuchte in Leipzig die Schule und wandte sich schon in seinem 14. Jahre gegen die Auswüchse des Ueber-Patriotismus und verfocht die Verbrüderungsidee. Im Jahre 1878 schrieb er eine Broschüre „Patriotismus as an incentive to warfare" Patriotismus als Anreizung zum Kriege), kam dadurch in nähere Beziehungen zu Henry Richard und wurde Mitglied des Aus- schusses der „Peace Society", deren Vorsitzender Richard da- mals war. Als dann Hodgson Pratt im Jahre 1880 die „Inter- national Arbitration and Peace Association" gründete, trat M. auch in das Komitee dieser Gesellschaft, deren Vorsitzender er nach dem im Jahre 1897 erfolgten Ausscheiden Pratts wurde. Sein Hauptstreben ist es, die Beziehungen der verschiedenen Friedensgesellschaften zu verengem, imd aus diesem Beweg- grunde heraus veranlasste er, dass seit 1896 der 22. Februar alljährlich als gemeinsamer Friedenstag von allen Friedensgesell- schaften der Erde begangen wird. Es gelangte bisher jedesmal an diesem Tage eine von M. in Vorschlag gebrachte — 409 — Resolution zur Annahme. M. ist regelmässiger Mitarbeiter des „Concord** und schreibt auch häufig in anderen Zeitimgen imd Zeitschriften über die Friedensfrage, auch hält er Vorträge und benützt jede Gelegenheit durch private Propaganda die Bildung neuer Gesellschaften zu bewirken. Auch als Maler hat er sich in den Dienst der Bewegung gestellt, und hat in einer Serie von Gemälden den Krieg im allgemeinen, besonders aber die bulgarischen und armenischen Greuel, wie die Schrecken im Transvaalkrieg in das schärfste Licht gestellt. M. war regelmässiger Besucher fast aller bisherigen Friedenskongresse imd nimmt regen Anteil an deren Arbeiten. Seit 1903 ist er auch Präsident der in diesem Jahre begründeten englischen Gesellschaft zur Verbreitung des Esperanto in London. Nilson, Nils, August, Dr. med. * 13. IL 1860 zu Maglehem de Christianstads (Schweden). ^ Oerebro (Schweden). Präsident der schwedischen Friedens- imd Schiedsgerichtsgesell- schait seit 1900, und der Friedensgesellschaft zu Oerebro seit 1894. Von da ab in der Friedensbewegung tätig, vertrat N. die schwedische Friedensgesellschaft auf dem Kongress zu Monaco. Er organisierte den zweiten schwedischen nationalen Friedens- kongress zu Oerebro im Jahre 1902, dem er auch präsidierte, ebenso wie den zweiten schwedischen nationalen Friedenskongress zu Oestersund im Jahre 1903. Auf dem letztgenannten Kongress ergriff er die Initiative zur Gründung eines schwedischen Frie- densinstituts, das hauptsächlich dem praktischen, nicht lediglich dem wissenschaftlichen Pazifismus sein Augenmerk zuwenden soll. Verf. (in schwedischer Sprache) : Die Idealschrift der Mensch- heit. — Die grössten Wahrheiten des Menschen. — Die Lösimg der Abrüstungsfrage. — Ausserdem mehrere kleinere Schriften und Uebersetzungen. Novicow, Jacques, Soziologe. * 29. IX. 1849 zu Konstanti- nopel. ^ Odessa, 8 nie) de la Poste. Mitglied und ehemaliger Vizepräsident des internationalen soziologischen Instituts, Mit- glied der Kommission des Berner Bureaus, Mitglied des inter- nationalen Friedensinstituts (Monaco). Kam infolge seiner sozio- logischen Arbeiten dazu, sich eingehend mit der Friedensfrage zu beschäftigen. Seit 1896 nahm er — mit Ausnahme des Kon- gresses in Boston — an allen Friedenskongressen teil, wo er in der Regel allein das grosse russische Reich vertrat. Auch — 4IO — den interparlamentarischen Konferenzen zu Budapest und Wien wohnte er als Ehrengast bei. Auf den Friedenskongressen präsidierte er vier Jahre hintereinander der Kommission für die aktuellen Fragen und beteiligte sich wiederholt an der Redaktion des „Aufrufs an die Völker**. Im Jahre 1899 versuchte er in Russland eine Friedensgesellschaft zu gründen, doch wurde ihm vom Ministerium die Erlaubnis dazu verweigert. N. gehört seit 1902 dem Ehrendirektorium des „Europ^en** an, von dem er jedoch Ende 1904 für die Dauer des russisch- japanischen Krieges zurücktrat. N. schreibt für die hervorragendsten europäischen Revuen gehaltvolle Artikel über die Friedensidee in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung. So arbeitet er an der „Nouvelle Revue**, der „Revue**, der „Revue de Sociologie**, der „Vita internazionale**, der „International Quarterley Revier** (Burlington, Ver. St.) etc. etc. Besonders fruchtbar ist er als soziologischer Schriftsteller. Einzelne seiner Werke haben auf die Friedens- bewegimg bahnbrechend eingewirkt. Verf. : Les Lüttes entre les soci^t6s humaines et leurs phases successives. 1892. — Lal guerre et ses pr^tendues bienfaits. 1894. (Deutsche Uebersetzung, München 1901.) — La Föderation de TEurope. 1901. (Deutsche Uebersetzung, Berlin 1901.) — Der Ewige Krieg. 1899. — Comment accroitre T^fficacit^ du mouve- ment pacifique. 1901. — l'Expansion de la Nationalit6 frangais. 1903. — La Possibilit6 du Bonheur. 1904. — Paine, Robert Trait, Advokat. * 28. X. 1835 z^ Beverly, Mass. ♦ Boston, Mass., U. S. A., 6 Joy Street. Seit 1891 Präsident der American Peace Society, seit 1878 Präsident der Associated Charities of Boston, seit 1879 Präsident von Well's Memorial Workingmens Institute, Mitglied zahlreicher humaner Gesellschaften. P., der sein ganzes Leben fast ausschliesslich himianen Unternehmungen widmete, war im Jahre 1884 Mitglied der Regienmg des Staates Massachusetts. Seit 15 Jahren wendet er seine ganze Kraft der Friedensbewegimg zu, ist Mitglied der ständigen Kommission der Mohonk Arbitration Konferenz, und präsidierte dem XIII. Weltfriedenskongress zu Boston. Er ist Verf. zahlreicher Bücher und Broschüren. Paiva, Joao de, Dr., Jurist und Politiker. * 26. I. 1849 zu Lamego (Portugal). ^ Porto (Portugal), Hotel de Franc- — 411 — fort. Mitglied des interparlamentarischen Rates, Vizepräsident der Friedens- und Schiedsgerichtskommission der Lissabonner geographischen Gesellschaft. Zuerst Advokat, dann Gerichts- beamter, jetzt Richter in Porto, während vieler Jahre Deputierter imd als solcher vorerst Sekretär, dann Präsident der portugiesi- schen interparlamentarischen Gruppe, deren Delegierter auf den Konferenzen zu Bern, Budapest, Haag, Paris (1900) und Wien. Er übte in Portugal stets eine energische Propaganda für den internationalen Frieden und die Schiedsgerichtsbarkeit aus, war einer der Gründer der portugiesischen Friedensliga, in der er zahl- reiche interessante Vorträge hielt. Der geographischen Gesell- schaft unterbreitete er 1893 eine umfangreiche Denkschrift über die Schiedsgerichtsbarkeit in betreff der Kolonialfragen, schrieb zahlreiche Artikel in verschiedenen Zeitimgen seines Landes und veröffentlichte die Berichte über alle Konferenzen der inter- parlamentarischen Union. Pandolfi, Benjamin, Marquis, Fürst von Guttadauro. * 12. VI. 1839 2U Neapel. ^ Rom. Adresse: Deputiertenkammer, Monte Citorio. Präsident der italienischen interparlamentarischen Gruppe. Während der Revolution von 1860 — 61 war P. unter Garibaldi Offizier, dann Genie-Hauptmann und Ehren-Ordonnanzoffizier des Königs Victor Emanuel bis 1870. Bis 1897 Mitglied der Deputierten- kammer. Seit 1889, wo er an der Pariser interparlamentarischen Konferenz teilnahm, widmete er sich der Friedensbewegung. Tat sich als Organisator der interparlamentarischen Konferenz zu Rom hervor, die in ihrem Glanz und in der Ehrung, die ihr zuteil wurde, der erste grosse Erfolg der interparlamentarischen Union bedeutete. P. besuchte in der Folge die meisten inter- parlamentarischen Konferenzen imd nahm regen Anteil an deren Arbeiten. Auf seinen Antrag nahm die interparlamentarische Konferenz im Haag eine Resolution an, die die Notwendigkeit einer intergouvernementalen Konferenz zur Organisation der Schiedsgerichtsbarkeit anstrebte. Im Jahre 1899 wurde in Kristiania sein Vorschlag, dass weitere intergouvernementale Konferenzen, ähnlich der Haager, einberufen werden mögen, ebenfalls angenommen. Im Parlament trat er mehreremal mit Anträgen im pazifistischen Sinne hervor, so am 19. Mai 1893 und am 3. Mai 1894. Verf. u. a. : „Die Föderation und der Friede" (deutsch — 4^2 — von Bertha von Suttner in „Die Waffen nieder!** 1893) und zahlreiche Artikel in Revuen und Tageszeitungen. Passy, Fr6d6ric, Politiker und Nationalökonom. * 20. V. 1822 zu Paris. ^ N e u i 1 1 y prfes de Paris, Mitglied des Instituts, Mitglied der ständigen Kommission des Bemer Bureaus, Mitglied der ständigen Delegation der französischen Friedens- gesellschaften, Lam'eat des I. Nobelpreises (1901), Ehrenpräsident der Soci^t^ d' Arbitrage entre nations, der Internationalis Con- cordia amd zahlreicher anderer Friedensgesellschaften aller Länder. P. widmete sich der Nationalökonomie und lehrte in Peau, Bordeau, Nizza, und von 1866 an in Paris politische Oekonomie. Fünfundzwanzig Jahre lang Mitglied des General- rates des Departements Seine et Oise, war er acht Jahre lang (1881 — 1889) Mitglied der Deputiertenkammer. Seit 1867 ist P. für die Friedensidee tätig. Als im Jahre 1867 wegen der Luxemburger Frage ein Krieg zwischen Preussen imd Frank- reich auszubrechen drohte, rief P. mit einigen andern in Frank- reich eine Bewegung ins Leben, der es damals gelang, den Krieg zu verhindern, und die zur Gründung der „Ligue int. et permanent de la Paix" führte, deren Generalsekretär P. wurde. Nach dem Kriege wurde die Gesellschaft in die „Soci^td frangaise des Amis de la Paix** umgewandelt und nahm später den Namen „Soci6t6 pour 1' Arbitrage entre nations** an, deren Präsident Passy bis zum Schluss des Jahres 1903 blieb. Nach seinem Rücktritt blieb er als Ehrenpräsident mit der Gesellschaft in Verbindung. Mitglied des Pariser Friedenskongresses von 1878, organisierte er im Verein mit Hodgson Pratt und Charles Lemonnier den Friedenskongress von 1889, der den Beginn einer neuen Aera der Friedens- bewegung bezeichnete. Mit Randal W. Cremer gründete er im Jahre 1888 die interparlamentarische Union. Seit 1889 nahm er an sämtlichen Friedenskongressen — mit Ausnahme des von , Chicago und Boston — und interparlamentarischen Konferenzen — mit Ausnahme derer von Kristiania und St. Louis — teil, präsidierte der interparlamentarischen Konferenz zu Paris (1889) und war Ehrenpräsident der Friedenskongresse zu Paris (1900) und Ronen. Auf den Kongressen beteiligte sich Passy in umfassendster Weise an den Arbeiten der Kommissionen und an den Debatten des Plenums. Während seiner parlamentarischen — 413 — Tätigkeit trat er wiederholt von der Tribüne des Parlaments für die Friedensidee und die Schiedsgerichtsbarkeit ein, hielt mehrere Reden in diesem Sinne und stellte mehrere Anträge zugimsten des Abschlusses von Schiedsgerichtsverträgen mit anderen Nationen (siehe 5. Kapitel), namentlich einen Antrag zugunsten eines Schiedsgerichtsvertrages mit den Vereinigten Staaten, der zuerst abgelehnt, bei späterer Wiederholung jedoch einstimmig angenommen wurde. Was P. als Redner geleistet hat, ist schwer darzustellen. Mit seiner hinreissenden Beredsamkeit wusste er die Herzen seiner Hörer zu entzünden imd durch die Klarheit seiner Diktion auch ihre Köpfe gefangen zu nehmen. Trotz seines Alters hat er die Propaganda durch das Wort noch nicht aufgegeben und noch im Frühjahr 1904 machte er — ein 82 jähriger — eine Vortragstournee durch Belgien vmd Holland. Nicht nur in Frankreich, sondern in zahlreichen andern Ländern des Kontinents trat er als Redner auf. Nicht minder erfolgreich imd fruchtbar war seine Propagandaarbeit mit der Feder. In den meisten grossen Revuen aller Länder und allen grossen politischen Tageszeitungen Frankreichs und des Auslandes schrieb und wirkte er für den Friedensgedanken und förderte dessen Entwicklung in den vielen Jahrzehnten seines reichen Lebens. In der Friedensrevue „Arbitrage entre nations" schreibt er noch regelmässig Artikel. Verf. : Conference sur la guerre et la Paix, Paris 1867. — La Barbarie moderne. 1871. — Revanche et R^levement. 1872. — La Question de la Paix. 1891. — La Paix internationale et la Paix sociale. 1892. — La Question de la Paix ä la Con- ference de Berne. 1892. — Le Prix de la Gloire. 1893. — Verit^s et paradoxes. 1894. — l'Avenir de l'Europe. 1895. — Sur les arm^ments de l'avenir. 1895. — Le Congr^s de Religions ä Chicago. 1896. — L* Utopie de la Paix. 1897. — Une fite de la Paix. 1898. — l'Heritage du XIX. si^cle. 1900. -— Lamartine et la Paix. 1900. — Echos de Budapest. 1896. — Le Mouvement de la Paix en Europe. 1896. — l'Education pacifique. 1902. — (Im Verein mit Bertha von Suttner) Jean de Bloch et la Mus^e de la guerre et de la Paix. 1902 (auch in deutscher Sprache erschienen). — Le Mouvement de — 414 — la Paix. 1904. — Ueber die zahlreichen Revueartikel etc. ver- gleiche Lafontaines „Bibliographie de la Paix". Pazmandy, Dionys von, Politiker und Journalist. * 1848 zu Budapest. ^ Budapest, 4 Louis Kossuth-utcza. P. war der erste ungarische Parlamentarier, der an den interparlamen- tarischen Konferenzen teilnahm. Auf seine Veranlassung wurde die tmgarische Gruppe der interparlamentarischen Union be- gründet, deren Sekretär er seit der Gründung ist. Er nahm an allen interparlamentarischen Konferenzen teil imd organisierte die überaus glanzvolle und erfolgreiche interparlamentarische Konferenz zu Budapest 1896. In diesem Jahre gründete er auch die serbische interparlamentarische Gruppe. F. gibt in Budapest verschiedene Zeitungen heraus. Peekover, (Miss) Priscella Hannah. * 27. X. 1833 zu Wis- bech (England). ♦ W i s b e c h , Wistaria House. Präsidentin der Wisbech Local Peace Association seit deren Gründung im Jahre 1879; Vizepräsidentin der Londoner Peace Society, der Mailänder Unione Lombarda und der Universal Peace Society in Philadelphia, U. S. A., und Ehrenmitglied der dänischen. Frie- densgesellschaft für Friede und Neutralisation. Miss P. ist seit Mitte der siebziger Jahre eine der eifrigsten Agitatorinnen für die Friedensidee. 1879 gründete sie die Wisbecher Filiale der Peace Society \md im Jahre 1882 die Zeitschrift „Peace and Goodwill", die sie seither redigiert. Sie nahm regen Anteil an der Gründtmg der französischen Friedens- gesellschaft „Jeimes Amis de la Paix", jetzt „Soci6t6 de la Paix par le Droit", und an den ersten Veranstaltungen des „Almanach de la Paix" jener Gesellschaft. Der Herausgabe und Ver- breitung von Friedensliteratur gab sie sich mit besonderem Eifer hin und verschaffte Büchern und Flugschriften nicht nur in England, sondern auch am Kontinent, in Indien und in den englischen Kolonien weiteste Verbreitung. In verschiedenen Teilen Englands trat sie auch als Rednerin für das Friedens- werk auf. Die Friedenskongresse von Paris (1889 und 1900), von London, Bern, Antwerpen, Budapest, Hamburg und Glasgow, den Pariser Frauen-Friedenskongress von 1900 besuchte sie als Delegierte. Sie wirkte als Gönnerin imd Helferin bei so mancher der Friedensbewegung dienenden Institution oder Unternehmung; war von grösster Hilfsbereitschaft, als es sich darum handelte, — 415 — das Bemer Bureau ins Leben zu rufen, und liess keinen Appell von Friedensfreunden und Gesellschaften, aus welchem Lande er auch kommen mochte, unerwidert. Verf. : Sie verfasste selbst einige Flugschriften über die Friedensidee, wobei sie sich bemühte, die Friedenslehren des Christentums zu betonen, imd übersetzte Amoldsons „Pax Mundi" aus dem Schwedischen und Carlsens „Das ist der Krieg" aus dem Dänischen ins Englische. Sie verfasste die Texte für durch Lichtbilder illustrierte Vorträge, die dann weite Verbreitung fanden. Perris, Georges Herbert, Politiker. * 29. L 1866. ♦Lon- don, 5 Henrietta Street W. C. Sekretär des Cobden-Clubs, Direktor des „Concord" (Organ der Intern. Arbitration and Peace Society), Mitglied des internationalen Friedensinstituts und der Royal Statistical Society von London. Seit zwanzig Jahren Journalist und politischer Agitator, trat er infolge der Gründung eines Komitees zur Bekämpfung der stets anwachsenden Rüstun- gen im März 1896 in die Friedensbewegung, wo er als Redner imd talentierter Schriftsteller unausgesetzt tätig war. Er be- suchte die Friedenskongresse von Turin, Paris (1900), Glasgow, Monaco, Rouen und Boston, wohnte der Eröffnimg des Kriegs- und Friedensmuseums in Luzem imd verschiedenen andern inter- nationalen Friedensveranstaltungen bei. Im Jahre 1902 besuchte er die Vereinigten Staaten zur Abhaltung von Friedensvorträgen in New York, Boston, Chicago, Philadelphia, etc. etc. Verf. : The Eastem Crisis and British Policy. 1897. — The Life and Teaching of Leo Tolstoi. 1901. — The protectionist Peru. 1903. — Empire, Trade and Armements. 1896. — A short History of the Hague Conference. 1889. — Blood and Gold in South Africa. 1902. — Jean de Bloch and the Lucerne Museum. 1902. — etc. etc. Pichet, L., Abb6. * 17. VII. 1864 zu Brousse (Dept. Creuse), Frankreich. ^ Monaco, rue des Princes 3. Vize- präsident des internationalen Friedensinstituts in Monaco. Von 1898 — 1900 Professor der Mathematik imd Physik am CoUegue de Felletin (Creuse), dann Pfarrer in Monaco. Steht seit 1893 in der Friedensbewegung, an der er sich durch Flugblätter, Broschüren und Artikel in Zeitungen, Revuen, Almanachs etc. beteiligte. Er gründete im Jahre 1893 im Verein mit Louis — 4^6 — Jorrand die Friedensgesellschaft zu Felletin und Aubusson und 1900 unter Mithilfe der Baronin von Lourmel die Gesellschaft von Gratry. Er wandte sich im Interesse der Friedensbewegung an verschiedene Souveräne, besonders auch an Papst Leo XIII. An den Friedenskongressen von Antwerpen, Hamburg, Budapest^ Paris (1900), Glasgow, Monaco, Ronen und Boston nahm er aktiven Anteil. Seiner Initiative ist es zu danken, dass sich der Budapester Kongress an Papst Leo XIII. wandte, worauf eine die Friedensfreunde ermutigende Zuschrift seitens des Kardinals Rampolla eintraf (siehe Kap. 5). In der Krisis der Dreyfussaffäre in den Jahren 1897 — 1900 kämpfte er an der Seite der Pazifisten für Gerechtigkeit und Gesetzmässigkeit, wurde deshalb gemassregelt, verlor sein Lehramt, folgte einem Rufe des Fürsten von Monaco imd übernahm dort eine Pfarrstelle. Verf. : La Paix universelle, le d^sarmement et TArbitrage. 1893. — La Conscience chr^tienne et la question juive. 1900, — - La Conscience chr^tienne et TAf faire Dreyfuss. 1900. — Pierantoni, Augusto, Professor imd Politiker. * 24. VI. 1840 zu Chieti (Abruzzen). ♦ Rom. Senator, Universitätsprofessor, Mitglied des Haager Schiedsgerichtshofes, Ehrendoktor der Uni- versität Oxford, Mitglied der Akademie von Philadelphia, Mit- glied des interparlamentarischen Rates, Mitglied des internatio- nalen Friedensinstituts (Monaco), Mitglied des Instituts du droit international. P. hat auf dem Gebiete des internationalen Rechtes, des Völkerrechtes imd vor allem für die Verbreitung der Schieds- gerichts- imd Friedensidee Hervorragendes geleistet. Er ist der Schwiegersohn des um die Schiedsgerichtsbarkeit so hoch- verdienten italienischen Staatsmannes Mancini. Zur Zeit des Alabamakonflikts von amerikanischer Seite aufgefordert, ein Gut- achten abzugeben, trat er für die Lösung des Streites durch ein Schiedsgericht ein. Im Jahre 1873 war er Mitbegründer des Instituts du droit international zu Gent, war Mitglied der im Jahre 1873 zu Brüssel tagenden Konferenz des amerikanischen International Codes Committees. Im Jahre 1883 war er Vertreter Italiens an der internationalen Konferenz zur Sicherung der Neutralität des Suezkanals; er beteiligte sich in hervorragendem Masse an den Haager Konferenzen für die Regelung des inter- nationalen Privatrechtes. An den Sitzungen des Instituts du droit international nahm er regelmässig teil. Als das Institut 1882 — 417 - in Turin tagte, war er Präsident der Konferenz; im Jahre 1894 im Haag Vizepräsident. Er nahm an den interparlamentarischen Konferenzen zu Budapest und Christiania teil und hielt über die Ergebnisse der Haager Friedenskonferenz in verschiedenen Städten Italiens Vorträge. Sein Wirken für die Schieds- gerichtsbarkeit, sowie seine Arbeiten in praktischen Fällen des internationalen Lebens lassen sich in dieser gedrängten Dar- stellung nicht eingehend würdigen. Erwähnt sei nur noch, dass er im Venezuelaprozess vor dem Haager Schiedsgericht 1903/4 als Vertreter Italiens fungierte. Verf. weit über 70 umfangreiche Schriften, abgesehen von zahlreichen Revueartikeln. Erwähnt seien nur: I progressi del diritto publico e delle genti. 1868. — La storia degli Studie del diritto intern, in Italia. 1869 (deutsche Ueber- setzung). — Gli Arbitrati intemaz. e il Trattato di Washington. 1871. — La Riforma^ del Diritto delle Genti e l'instituto di diritto int. 1874. — La Storia del Diritto intern, nel secolo XIX. 1876. — Trait6 du droit int. I. vol. 1884. — II Diritto internaz. privato e la Conferenze internaz. dell* Aja. — L'Histoire des constitutions anciennes du droit de Guerre et de Paix. 1897. — I progressi del Diritto internaz. nel secolo XIX. 1898 (deutsche Ausgabe). — Histoire approfondie du droit int. en Italie. 1902. — etc. etc. etc. Pirquet, Pierre Freiherr v., Politiker. ♦ 1838 zu Laibach. ^ Wien I., Krugerstrasse 17. Mitglied des interparlamentari- schen Rates, Vorsitzender der österreichischen Gruppe der inter- parlamentarischen Union. Machte als Dragonerleutnant den Feldzug von 1859 gegen Piemont nüt und widmete sich dann von 1861 — 1868 der diplomatischen Laufbahn. 23 Jahre Mitglied des österreichischen Reichsrates, war P. im Jahre 1891 Mitbegründer der österreichischen interparlamentarischen Gruppe, nahm vom Jahre 1891 ab an den meisten Konferenzen der interparlamen- tarischen Union aktiven Anteil vnd war Organisator der Wiener interparlamentarischen Konferenz. Im Reichsrat trat er wiederholt zugimsten der Schiedsgerichtsbarkeit hervor. Pratt, Hodgson, Politiker. * 10. I. 1824 zu Bath (England). * Le Pecque (Seine et Oise), Frankreich. Ehrenpräsident der Kommission des Berner Bureaus, Präsident der Inter- national Arbitration and Peace-Society in London, Mitglied der 27 — 4i8 — Union international, Ehrenmitglied zahlreicher Friedensgesell- Schäften. Trat als Jüngling in den indischen Staatsdienst, in dem er es bis zum Untersekretär der Regierung brachte. £r }^t>gstnn sich in Indien für soziale Fragen zu interessieren, gründete in Kalkutta eine Gesellschaft zur Veröffentlichung west- licher Literatur in bengalischer Sprache und auch eine Gesell- schaft zur Diskussion sozialer Fragen, deren Präsident er wurde. Im Jahre 1859 nach England zurückgekehrt, beteiligte er sich an der Gründung der National Indian Association in London. Er widmete sich in der Folge der Verbesserung der sozialen Lage der arbeitenden Klassen und wurde Chairman des von ihm mitbegründeten Britain Working Men's Club. Ueber vierzig Jahre lieh er diesem Klub, der jetzt in ungefähr tausend Zweigvereinen über das vereinigte Königreich verbreitet ist, und der von dem Klub veröffentlichten Zeitung seine ganze Arbeits- kraft, ohne eine Entschädigung dafür zu nehmen. Ausserdem setzte er sich für das Konsum- und Genossenschaftswesen in her- vorragender Weise ein. Er trat von diesen Bestrebungen zurück, als er sich im Jahre 1881 an der Gründung der International Arbitration and Peace-Society beteiligte, deren Präsident er später wurde. Diese Gesellschaft unterschied sich durch ihren ausgesprochenen politischen Charakter von der älteren Lcmdoner Peace Society, die mehr auf religiöser Grundlage beruhte. Es lag in der Absicht der Gründer, in allen Ländern ähnliche Friedensgesellschaften hervorzurufen und diese zum Zwecke wirkungsvollerer Arbeit später zu föderieren. Zu diesem Zweck bereiste P. die Hauptstädte Europas und nahm überall Qiit den leitenden Männern Fühlung. Drei bis vier Jahre h^^durch blieb er auf Reisen und besuchte u. a. Paris, Nimes, Mont- pellier, Berlin, Stuttgart, Darmstadt, Frankfurt, Mailand, Florenz, Rom, Brüssel und Wien, manchmal zwei bis dreimal in einem Jahre wiederkehrend. Bei dieser Gelegenheit s^nrach er mit zahlreichen hervorragenden Persönlichkeiten und hielt öffentliche Vorträge, in deren Folge zahlreiche Friedensgesell- schaften gegründet wurden. In Berlin gelang es ihm durch die Vermittlimg Virchows in einem grossen Saale des Reichs- tagsgebäudes vor einer grossen Zahl von Abgeordneten einen Vortrag zu halten. In Mailand vermochte er die Freimaurer für die Sache zu interessieren imd in Paris begründete er eine — 419 — Arbeiter-Friedensgesellschaft. Er trat in engste Beziehungen zu Charles Lemonnier. Im Jahre 1882 führten seine Bemühungen zu der Brüsseler Friedenskonferenz, auf der er die Föderation der internationalen Friedensbewegung empfahl. Bei der Grün- dung des internationalen Friedensbureaus auf dem römischen Kongress leistete Pratt wichtige Dienste und beteiligte sich in der Folge lange Jahre hindurch aktiv an den Arbeiten des Bureaus. An den Friedenskongressen seit 1889 nahm er bis 1900 regen Anteil. Bis zur Uebernahme der Redaktion des „Concord" durch Mr. Perris fungierte P. seit der Gründung des Blattes im Jahre 1884 als Herausgeber und lieferte zahlreiche Beiträge. Er ist der Verfasser zahlreicher Broschüren für die Friedensidee und hielt eine Unmenge von Vorträgen, die zum Teil auch im Druck erschienen. Sechs Jahre lang schrieb er eine vierzehntägig regelmässig wiederkehrende Chronik, „Inter- national Unity" betitelt, für die Zeitimg „Echo**. Im Jahre 1896 besuchte Pratt Washington, um mit dem Präsidenten Cleveland über den in der Schwebe befindlichen anglo-amerika- nischen Schiedsgerichtsvertrag und über die Venezuelaaffäre Rücksprache zu nehmen. Er wurde vom Präsidenten wie vom britischen Gesandten Lord Pauncefoote aufs liebenswürdigste empfangen. Gegenwärtig lebt Pratt in der Nähe von Paris, noch immer regen Anteil an der Bewegung nehmend, doch infolge seines hohen Alters der ihm gebührenden Ruhe pflegend. Fmdhommeanx, Jules Jean, Professor. * 2. XI. 1869 zu Chevennes (Dept. Aisne), Frankreich. ^ N t m e s , 1 2 rue Bour- dalone. Agr6g6 de TUniversit^, professeur de 1' Universite en cong^. Sekretär der Association de la Paix par le droit seit deren Gründimg. P. gründete im Jahre 1887 mit fünf seiner Freimde diese Gesellschaft, die heute 4000 Mitglieder zählt. Seit 1892 Mitarbeiter der Revue „Paix par le droit*', übt er das Amt eines Direktors dieser Revue aus. Im Jahre 1889 rief €r mit seinen Freunden den „Almanach de la Paix" ins Leben, an dem er selbst regelmässig mitarbeitet. Als Delegierter der genannten Gesellschaft nahm er teil an den Friedenskongressen in Paris (1889), Bern, Antwerpen, Hamburg, Turin, Glasgow, Monaco, Ronen, Boston, an dem Notionalkongress in Toulouse imd wirkte als Generalsekretär am II. Nationalkongress der französischen Friedensgesellschaften zu Nimes. Er übernahm 27* — 420 — mit Mme. Pnidhommeaux-Dallet die Leitung des von „Paix par le droit" organisierten Dienstes der Projektionsbilder für die Propaganda der Friedensidee. Er wirkt auch als Redner und hat bereits über 50 Vorträge im Süden Frankreichs gehalten. Verf. : Les causes ^conomiques de la guerre. — Cooperation et pacification. — La Familist^re de Guise. Qnidde, Ludwig, Prof. Dr., Historiker und Politiker. * 23. III. 1858 zu Bremen. ^ München, Leopoldstrasse 42. Mitglied der Kommission des Berner Bureaus, Vorstands- mitglied der deutschen Friedensgesellschaft. Trat 1898, angeregt durch Leonore Selenka, anlässlich der Münchener Aktion zu- gimsten des Zarenmanifestes, in die Friedensbewegimg. Hielt seitdem zahlreiche Vorträge in den verschiedensten Teilen Deutschlands und nahm an den Friedenskongressen zu Glasgow und Boston teil. ßahusen, Dr. E. N., Senator. * 16. XI. 1830 zu Amsterdam. ^ Amsterdam. Advokat am Appellationsgerichtshof. Mit- glied des interparlamentarischen Rates. Seit 1891 Mitglied der Ersten Kammer der Generalstaaten, wo er häufig Gelegenheit nahm, in internationalen Fragen zugunsten der Schiedsgerichts- barkeit hervorzutreten. Er war einer der ersten, die für das Werk der interparlamentarischen Union in Holland eintraten,, und nahm regen Anteil an den Arbeiten der Union, deren Konferenzen er regelmässig besuchte. Der Konferenz im Haag von 1894 präsidierte er. Im Jahre 1899 w^r er Delegierter der holländischen Regierung auf der Haager Konferenz. Kasmussen, Peter Rasmus, Lehrer. * 12. V. 1853 zu Hör bei Mariager (Jütland). ^ Kopenhagen N., Blegdamsvej 24. Präsident der dänischen Friedensgesellschaft. Ist seit 1882 Mit- glied des dänischen Friedensvereins, trat 1887 in dessen Vor- stand und wurde 1893 zum Präsidenten gewählt. Er ist seit 1893 Redakteur des „Fredsbladet**, das in einer Auflage von 6 — 10 000 Exemplaren erscheint. Im Jahre 1892/3 leitete er die Propaganda für Unterzeichnimg einer Petition an die Regienmg, die 243 000 Unterschriften erhielt, 1 1 0/0 der Be- völkenmg; eine von ihm vorgeschlagene und propagierte Kund- gebimg zum Zarenmanifest erhielt 289000 Unterschriften, gleich- zeitig ergab diese 12000 Kronen, die in 10 Oere-Beiträgen — 421 — zusammenkamen. R. war wiederholt Kandidat für den Reichstag und erlag im Jahre 1901 mit nur 22 Stimmen. Renter, Richard, Regienmgsassessor a. D. * 26. II. 1840 zu München. * Naumburg a. S. Vorstandsmitglied der deutschen Friedensgesellschaft. Wirkt seit 1892 schriftstellerisch und als Redner für die Friedensidee. Ausser in „Die Waffen nieder I**, den „Friedensblättern" und in der „Friedens-Warte" erschienen zahlreiche Artikel aus seiner Feder in Tages- zeitungen. Im Jahre 1894 bekam er auf die vom Grafen Björklund in Schweden gestellte Preisfrage „Wie kann eine kräftige internationale Strömung gegen die herrschende Rüstungs- raserei auf passendste Weise hervorgerufen werden?" durch seine Arbeit, die in der Broschüre „Friede und Abrüstung" des Grafen Björklund (Berlin 1895) abgedruckt wurde, den aus- gesetzten Preis. Mit Franz Wirth absolvierte er 1896 eine Agitationstour durch die Rheinpfalz und Rheinhessen, wobei er an der Gründung einer Anzahl Ortsgruppen der deutschen Friedensgesellschaft mitwirkte. Auch später hielt er in vielen deutschen Städten Vorträge, die zum Teil zur Gründung von Ortsgruppen den Anlass gaben, so in Magdeburg, Gotha, Erfurt, Stendal, Kassel, Alsfeld, Dresden, Sebnitz. Auf seine Veran- lassung wurde auf der Frankfurter Generalversammlung 1896 beschlossen, den nächsten Friedenskongress in Deutschland ab- zuhalten, was 1897 in Hamburg zur Tat wurde. Er nahm an den Kongressen zu Budapest und Hamburg, wie an zahlreichen Generalversammlungen der deutschen Friedensgesellschaft teil. Verf. : Was will das Volk ? Weder Militarismus noch Krieg. 1893. — Der MUitarismus, insonderheit in der Militärrechtspflege; Gumbinnen und Karlsruhe. 1902. — Reyon, Michel, Professor. * 24. III. 1867 zu Genf. * Moutiers d'Orgerus (Dept. Seine et Oise). Dr. der Rechte und der schönen Künste, Professor an der Universität Paris. Ehemaliger gesetzeskundiger Rat der japanischen Re- gierung, Professor der Rechtsfakultät zu Tokio, und Doyen der franco-japanischen Rechtsschule, wo er 1892 — 1899 Völkerrecht tmd internationales Recht dozierte. Laureat der französischen Akademie und der Akademie des sciences morales et politiques, Mitglied des internationalen Friedensinstituts (Monaco), des Zen- tralkomitees der Ligue internationale de la Paix et de la Liberte, — 422 — des französischen Komitees der Union internationale, Ehren- mitglied der Soci6t6 frangaise de TArbitrage entre nations, der Association la Paix par le droit, der Association pour la Neu- tralisation du Danemark. R. beschäftigt sich seit fast 20 Jahreä mit der Friedensbewegung, er begründete im Jahre 1887 in Gr^noble eine Sektion der Ligue internationale pour la Paix et de la Libert^, arbeitete am Journal „Les Etats-Unis de l'Europe" mit und nahm an verschiedenen Kongressen jener Liga teil. Im Jahre 1892 veröffentlichte er sein Werk „L* Arbitrage internatio- nal**, das vom Institut de France mit dem Preis Bordin gekrönt wurde, ihm eine Beglückwünschung seitens des Friedens- kongresses tmd der interparlamentarischen Konferenz zu Bern eintrug, und das namentlich in der juristischen Welt einen für die Entwicklung der Friedensidee wichtigen theoretischen Einfluss übte. In Japan hielt er den ersten Kursus über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ab, der überhaupt an einer Universität gehalten wurde; während des chinesisch-japanischen Krieges hielt er in Tokio einen öffentlichen Kursus gegen das Recht des Krieges und bemühte sich bei verschiedenen inter- nationalen Konflikten, so in der Hawai- Affäre der friedlichen Lösung zum Durchbruch zu verhelfen. Auf dem Friedens- kongress zu Chicago war er Berichterstatter über die inter- nationale Schiedsgerichtsbarkeit. Im Jahre 1896 reiste er nach Washington, um für die Abschliessung eines franco-amerika- nischen ständigen Schiedsgerichts Vertrages zu wirken. Seit seiner Rückkehr nach Frankreich im Jahre 1900 lehrt er an der Sor- bonne im Sinne des Friedensgedankens. Verf. : Le droit de la guerre sous la R^publique romaine. 1891. — L* Arbitrage international, son pass6, son präsent, sthenburg. Seit 1891 Mitglied des schwedischen Reichstages, ergriff er 1892 die Initiative zur Gründung der schwedischen Gruppe der inter- parlamentarischen Union, deren Sekretär er ist. War 1893 bis 1894 mit Gustav Björklund Preisrichter über den internationalen Wettbewerb für die beste Beantwortung der Frage: „Wie kann eine kräftige internationale Strömung gegen den heutigen Mili- tarismus auf passendste Weise hervorgerufen werden**. Einlauf: 112 Antworten in verschiedenen Sprachen. (Siehe Richard Reuter, S. 421.) Im Jahre 1895 war er Vorsitzender des nordi- schen Friedenskongresses zu Stockholm und organisierte über das ganze Land eine Oppositionsbewegung gegen kriegerische Aeusserimgen der Norweger; er überreichte 1896 dem König von Schweden eine mit mehr als 247 000 schwedischen Unter- schriften bedeckte Adresse, in der Regierung und Reichstag zum Kampf für den Frieden aufgefordert wurden. Auf seine Initiative zahlt die schwedische Regierung dem Bemer Bureau eine jährliche Subvention von 1000 Frcs. und werden den schwe- dischen Delegierten zu den interparlamentarischen Konferenzen seit einigen Jahren die Reisekosten gewährt. Die interparlamentari- schen Konferenzen besuchte W. regelmässig imd nahm auch an verschiedenen Friedenskongressen teil. Durch zahlreiche Vor- träge imd Aufsätze wirkt er unablässig in den weitesten Kreisen für die Friedensidee. Er veröffentlichte von 1880 — 1882 die „Tidning för Ungdoni** (Jugendzeitung), von 1894 — 1897 „Ned med Vapnen'* (Die Waffen nieder), ferner Berichte über die Konferenzen zu Haag, Brüssel (1895), Budapest und Wien. 28 c. Pazifistische Litteratur. Für diejenigen^ die sidh eingehender mit der Friedens- bewegung befass^i wollen oder über besondere Gebiete umfassendere Studien zu betreiben beabsichtigen^ seien hier einige der dazu geeignetsten Schriften angeführt. Ein umfassendes Verzeichnis der pazifistischen Literatur zu geben, liegt nicht im Rahmen dieser Arbeit und wäre audh technisch nicht möglich. In der unten angegebenen „Bibliographie de la Paix" von H. Lafontaine wie in den zitierten Zeitschriften finden sich weitere Angaben über die umfangreiche Literatur des Pazifismus.^) ^) Die mit * bezeichneten Bücher sind bei der Abfassung des vorliegenden Buches als Quellen benützt worden, ausser- dem noch nachstehende Schriften: Gothaer Hofkalender für 1904. — Otto Hübners geographisch-statistische Tabellen für 1903. — Handbuch für sozialdemokratische Wähler. BerUn 1903. — Les Visites interparlamentaire de Londres et de Paris. — Statut de la fondation Nobel. — Nobelstiftelsens Kalender. 1904. — M. L. Selenka, die mtemationale Kxmdgebung der Frauen zur Friedenskonferenz vom 15. Mai 1899. München 1900. — A. M6rignbac, le Trait^ d' Arbitrage permanent au XX. Sifecle. 1904. — Bericht des Verwaltungsrates des internationalen Kriegs- nnd Friedensmuseums in Luzem über das Betriebs jähr 1903. — Holtzendorff, die Idee des ewigen Völkerfriedens. Berlin 1882. — Resolutions textuelles des onze Congr^s Universeis de la Paix. 1902. — Catalogue d'Ouvrages sur la Paix et la Guerre class^s dans la Bibliotheque du Bureau international ä Berne. Beme 1901. — L'Union interparlamentaire pour l'Arbitrage et la Paix. Kristiania 1899. — Die gesamten Jahrgänge der Corre- spondance bi-mensuelle und der Friedens-Warte. — Diverse Kongressberichte. — 435 — ! 1. Allgemeines. Björklund, Gustav Graf, Friede und Abrüstung. Berlin 1895. Berndt, Die Zahl im Kriege. 1899. *H e t z e 1 , H., Die Humanisierung des Krieges in ihrer Kultur- geschichtlichen Entwicklung. Frankfurt a. O. 1889. Quart. Das H.'sche Buch ist eine reiche Fundgrube historischer Daten über die Friedensbewegung und über die Kriegs- ereignisse des vergangenen Jahrhunderts, sowie über die zeitgenössische Kritik pazifistischer und kriegerischer Unternehmungen und Ereignisse. ^Lafontaine, Henri, Bibliographie de la Paix et de 1' Arbi- trage internationale. Tome I. Mouvement pacifique. Monaco. Publication de 1* Institut international de la Paix. 1904. Enthält in 2222 Nummern eine umfassende Bibliographie nicht nur der auf die Friedensbewegung bezughabenden Bücher imd Broschüren, sondern auch der grösseren Revueartikel etc. M o c h , Gaston, Die Armee der Demokratie. A. d. Franz. Stuttgart 1900. Die einzige wissenschaftliche Darlegung des Miliz- gedankens. , Ce que coüte la Paix arm5o P- Qu. (Ausland: 4. — ). Seit 1904. (Dieses Blatt trat im November 1904 infolge der Sezession eines Teiles der Redaktion des „Europ^en" ins Leben.) Les Etats Unis de l'Europe, Journal de la Ligue internationale de la Paix et de la Libert^. Redakteur : Emile A r n a u d , Luzarches, und G. B o v e t , Bern, 2 Place du Th6atre. Erscheint in Genf. Monatlich einmal. Preis : Frcs. 2. — (Ausland: Frcs. 4. — ). Seit 1868. La Justice internationale. Revue des Questions de Droit cosmopolitique. Direktor : Gustav Hubbard, 3 nie Chaptal, Paris. Erscheint monatlich. Frcs. 25. — p. a. Seit 1903. Internationalis Concordia. Revue de la Soci6t6 d*£tudes et de Correspondances internationales. Direktor: Dr. A. A u b e a u, Paris, ^^ rue Denfert Rochereau. Erscheint monat- lich. Frcs. 8. — p. a. Seit 1895. Comptes Rendus de T Institut international d « 1 a Paix. Herausgeber : Institut international de la Paix in Monaco. Erscheint zwanglos. Wird an die Mit- glieder des Instituts gratis abgegeben. Seit 1903. L'Universel. Organe du Mouvement pacifique Chr6- tien de Langue Francais. Le Havre. Erscheint monatlich. Frcs. 2. — p. a. Seit 1898. Englische : The Concor d. Journal of the international Arbitration and Peace Association. London, W. C, Outer Temple Strand. Redakteur: Mr. Green (ab 1900). Erscheint monatlich. Preis: Sh. I. — p. a. Seit 1884. — 442 — The Herald of Peace and international Ar- bitration. Organ der Peace Society. Redakteur : Dr. Evans Darby, London, £. C, 47 New Broad Street. Erscheint monatlich einmal. Preis: Sh. 1,6 p. a. Seit 18 19. The Advocat of Peace. Organ der American Peace Society, Boston, Mass., U. S. A., 31 Beaconstreet. Redakteur: Dr. B. F. T r u e b 1 o o d. Erscheint monatlich Preis i Dollar p. a. Seit 1846. The Arbitrato r. Organ of the Arbitration League. Redakteur: Randal W. Cremer, London, W. C, 11 Lin- coln's Inn Fields. Erscheint unregelmässig. Preis Sh. 1,6 p. a. Seit 1872. Peace and Goodwill. A Sequel to the Olive Leaf. A Quarterley periodical and Organ of Local Peace Associations. Redakteur : Miss Peckover, Wisbech. Erscheint vierteljähr- lich. Preis: i Penny pro Niunmer. Seit 1882. The Olive Leaf. A Monthly Journal for the Young. Redakteur: Dr. Evans Darby, London, E. C, 47 New Broad Sti«et. Erscheint monatlich. 6 Pc. p. a. Seit 1903. War or Brotherhood. Organ of the Christian Union for Promoting International Concord. London. Erscheint monat- lich. Preis: i Penny jede Niunmer. Seit 1889. The Voice of Peace. An exponent of universal Peace. Philadelphia. Erscheint monatlich, i Dollar p. a. Seit 1874. The Peacemaker and Court of Arbitration. Edited and publ. by the Universal Peace Union. Redakteiur: Alfred H. Love, Philadelphia. Erscheint monatlich. Preis: I Dollar p. a. Seit 1883. Italienische : La Vita internazionale. Redakteur: E. T. Mo- neta. Bureau: Mailand, Portici settentrionali 21. Erscheint monatlich zweimal. Preis: L. 7,50 (Ausland: L. 12,50). Seit 1898. La Pace. Organ der Lega italiena per la Pace ed Arbi- trato internazionale. Turin. Erscheint monatlich einmal. L. i p. a. Seit 1891. Norwegische : Fred. Tidskrift for Folkeret og Voldgift. Kristiania. Redakteur : N. Sörensen, Kristiania. Erscheint zweimal im Monat. Preis: 2 Kr. p. a. Seit 1898. ~ 443 — Freds-Tidende. Udgivet av Norges fredsforening. Kristiania. Erscheint jeden zweiten Monat. Preis: i Kr. p. a. Seit 1894. Schwedische : Ned med Vapnen. Organ för svenska Freds och Skile- domsföreningen. Stockholm. Erscheint monatlich. Preis: i Kr. p. a. Seit 1894. Fredsfanan. Svenska Fredsföreningens medlemsblad. Stockholm. Erscheint viermal im Jahre. Preis: 1,50 Kr. p. a. Seit 1900. Dänische : Fredsbladet. Udgivet af Dansk Fredsforening. Kopen- hagen. Redakteur: P. R. Rasmussen, Kopenhagen, Bleg- damsvej 24. Erscheint monatlich. 50 Oere p. a. Seit 1892. Fredstidende. Korrespondance redigeret of Fredrik B a j e r , Kopenhagen. Erscheint mindestens zweimal im Monat. Wird nur an Zeitungen versandt. Seit 1895. Holländische : Vrede door Recht. Orgaan van den Nederlandschen Vrouwenbond fer internationale Ontwapening. Haag. Erscheint monatlich einmal. Preis: i fl. p. a. Seit 1900. Portugiesische : Boletim de Liga portugueza da Paz. Lissabon. Erscheint monatlich. Seit 1901. Nachträge und Berichtigungen. Zur „Tabelle über die bis August 1904 abge- schlossenen ständigen Schiedsgerichtsver- träge** auf SS. 120—122 sind noch nachstehende Verträge, die während der Drucklegung des Buches (bis 10. Dezember 1904) zustande kamen, zu verzeichnen : 30. X. 1904. BnsslaiLd und Belgien. 1. XI. 1904. Frankreich nnd Yereinigte Staaten. 16. XI. 1904. England nnd Schweia. XI. 1904. Schweiz nnd Belgien. XI. 1904. England nnd Portugal. 22. XI. 1904. Dentschland nnd Yereinigte Staaten. 23. XI. 1904. Yereinigte Staaten nnd Portugal. 24. XI. 1904. Italien und Schwele. XI. 1904. Yereinigte Staaten und Schweix. 30. XI. 1904. Belgien und Schweden-Norwegen. 3. XII. 1904. Oesterreich-Ungarn und Schwele. Zu der Anmerkung auf S. 64 muss hinzugefügt werden, dass neueren Zeitungsmeldungen zufolge Prof. Neisser mittler- weile durch die preussische Unterrichtsverwaltung in die Lage gesetzt wurde, nach Java abzureisen und dort ,,mit unbe- schränktem Kredit** seinen Studien an Affen zu obliegen. — Dass gerade das von mir gewählte Beispiel nicht mehr zutrifft, ändert allerdings wenig an der vorgebrachten, nur zu offen- kundigen Tatsache. Zu Seite 185 imd 308. Ende November ratifizierte auch China die Haager Konventionen, so dass nur noch die Türkei im Rückstande ist. Zu Seite 357. Den Nobelpreis erhielt im Jahre 1904 das Institut du droit international. Seite 228 ist die 10. Zeile von unten vor der 7. Zeile von unten zu lesen. Seite 235 Zeile lo/ii von oben lies „Po ton i^** statt „Potonir^". Seite 264 Zeile 10 von unten lies „R a h u s e n" statt „Rehusen**. Alphabetisches Wortregister. (Die Zahlen bedeuten die Seiten.) Abgeordnetenliaus, preuss. 288,398. Abkommen (Haager Konf.) 173 flF. Abrüstung 25—27, 117. 226, 234, 235, 239, 242. 256, 257, 258, 290, 333, 387. Abriistung, Formel der 173, 314, 409. Abschaffung der Kriege 294. Achtung, gegenseitige 357. Adler, Moritz 242. „ Biographisches 379. Aegypten 373. Aeltester Schiedsvertrag 112. Agitation, pacifist, 324/25, 329/30, 333. Akadem. Friedensvereiue 275, 276. Alabamafall 105—107, 135, 243. 41C. Alaska 108. Albert I. Fürst, s. Monaco. Alexander, Joseph G., 367; Biog^r. 380. Allegret 362. 364. Allen W., Quäker 232. Aller weltsfrieden 23 — 25. Allgegenwart 45, 46. Allgemeine Bestimmungen (Haag) 198. Alliance univ. des Femmes 275, Allianz, die heilige 228, 230. AUison, Senator 251, 252. Almodovar del Rio 200. Altertum 220. Altgeld 241. Amerikanische Gefahr 65, 66. „ Schiedsverträge ^ 112/113, 280. American Peace Society 232, 236, 480. Amphyktionenbund 220, 225. Anarchie, internat. 34, 47, 48, 79% 80. Andrassy 262. Andr^, General 318. Anfange d. Bewegung 232 ff. Anleihen für Kriegszwecke 235, 258, 343. Annäherung Deutschi, und Frank- reichs 815 jff., 319, 338, 342. Annerstedt, S. L. 200. Antwerpen, Weltfriedenskongress 259. Apponyi, Graf Albert 200, 382, 352. M Biographisches 380 Arbeiten (d. Haager Konf.) 171 ff« Arbeiterbesuche, internat, 322. Arbeiterbörse, Pariser 322. Rouen 337. Arbeitsteilung, internat. 42, 43. Ardagh, Sir J. 199. Argentinien: s. „Chile**. Armee d. Demokratie, s. Moch. Armenien 314, 331, 335, 337. Amaud, Emile 241, 289, 337, 353, 354, 362, 370, 406, 486, 441. Amaud, Biographisches 380/81. Arnhold, Komm. -Rat 359. Arnoldson, K. P. 381/82, 415, 431, 439. Artikel 19 (Haag) 118, 180, 190, 332. Artikel 27 (Haag) 182, 192. 60 n 184, 198. Asser 168, 200, 858, 354. 29 — 450 — Assoziation d. Heere 312. Aubeau, Direktor 441. Aeusserungen über Haag 203 — 205, 207—213, 308. Aufklärungsarbeit 358. Aufruf 270. 408, 410. Aufschwung der Schiedsidee 120, 345. Augusta V. Preussen, Königin 240. Ausfahrbarkeit 228. Ausweg aus der Dilemma 74, 75. Ausweisung 266 Autorität des Schiedsgerichts 103. Azpiros, Dr. M. de 199. «Baart de la Faille, Dr. 353. n n n Biographisches 382. Badische Kammer 288. Bacley, Hannah J. 372. „ Biographisches 382/83. Bajer, Frederik 349,279,351, 353, 354, 361, 431, 439, 443. Bajer, Biographisches 383/84. Bakunin, Amarchist 87. Balfour, Minister 300, 323, 324. Balkankrieg 100. Banffy, Ministerpräsident 302. Bar, Professor Dr. von 199. Bara Dr. 247. Barclay, Sk Thomas 322/23. „ Biographisches 384/85. Bami, Jules 241. Barodet, Deputierter 254, 289. Baith, Dr , Abgeordneter 279. Barthold 342, 352. Baseler Separatfriede 226. Basily, von, Diplomat 266. Bastiat 234, 235. Batut, de la, Vicomte 352. Baumbach, von 262, 264. Bayerische Kammer 287. Beaufort, U. de, Minister 213. Beauquier 362, 363. „ Biographisches 385. Bebel, August 302. 325. Beckmann, Direktor 352. Bedauern 308, 343. Bedeutung d. Haager Konf. 206 ff. Beecher-Stowe, Schriftstellerin 268. Beemaert 168, 199, 266, 351. Behringsmeerfrage 107, 146. Beilegung, friedliche 173. Belgien 289, 861, 445. Bentham, Jeremy 226. Beringer, U., Pastor 371. BerUner Komitee 301, 395. Kongress 100, 248, 335. Bemdt 435. Berner Fiiedensbureau, s. Bureau. Interparl. Konf. 263/64. M Weltfriedenskongress 257, 258. Bemer, Präsident 357. Bernhard, Sarah 316. Berzeviczy, A. von 200. Beschränkung der Souveränität 79, 80—82. BesobrasoflF 353/54. Bestätigung von Blochs Lehren 71. Betz, Abgeordneter 359. Bewaffneter „Friede" 49, 65, 73, 238, 290/91, 435. Biancheri, Präsident 263. Bibliographie 354, 434. Bilfinger, Sanitätsrat 360. Billroth 70. Biograph. Lexikon der Pazifisten 346/47, 375 jff. Bismarck, Otto von 250, 287, 299, 317. Bivar Gomes da Costa 200. Björklund, Gustav 421, 433, 435. Bjömson, Bj. 357, 369, 441. n Biographisches 385/86. Blehr, Frau Randi 369. Bloch, Heinrich von 355. „ Johann von 164, 304, 331, 333, 393, 395. Blochs Lehren und sein Werk 438, 439. 67 ff., 296 ff. (vergl. Schusswaffen, Umwälz- ungen, Zukunftsschlacht usw.) Bloch, Auszüge aus s. Werk 426, 439. Bloch, Bestätigung s. Lehren 71, 341. Blochfonds 334. 4SI Blochs Friedensmuseum 334, 355. „ Tod 334. Bluntscbli, Caspar 246, 247, 354, 437. Bodenstedt, Dr. 234. Bodin. MUe. 387. Boguslawski, von 270. Bonghi, Rug^gero 249, 256. 279. Bonnal, General 316. Boston. Weltfriedenskongress 343, Bothmer, Graf 270, 353. 360. Bourgeois, L^on 168, 169, 172, 199, 209, 435, 438. Bouterweck 229. Bovel, Dr. G. 370, 441. Bredius 245. Bright, John 233. 239. Bristol, Marquis von 251. Brockeville, de, Deputierter 289, Broom^, Frau Emilie 370. „ Biographisches 386. Brüsseler Interparl. Konf. 265, 266 281, 291. Brüsseler Kongress 234, Brzoräd, Abgeordneter 286. Bucher, Dr. J. F. 355, 371. Budapester Interparl. Konf. 266, 267. „ Weltfriedenskongress 259/60, 291. Bühler, Abg. von 249/50. BÜlow, Graf 314, 325. Bureau, Berner Friedens-, 249, 257, 260, 261, 267, 277, 296, 827/28, 334, 338, 352/53, 433. Bureau, internal. (Haag) 181, 190 ff», 199, 308. Buren, s. Transvaal. Burenmeetings 330. Burrit, Elihu 233, 234, 235. Burton, Mr. T. E. 352. Busstag (nach Kant) 227. Byles, Politiker 387. €alvo 246, 354. Oimbon, Gesandter 324. Campbell-Bannermana 323. Cantu 241. Capper, Samuel 258. CapriTi 87, 292. Carlier, Schriftstellerin 365. ,, Biographisches 387. Carlisle, Countess of 367. Carisen 415. Carlyle 7. Carmichale, Sir 281. Carnegie 182, 810 Carov^, Dr. 234, 236. Castro, Präsident 201, 203. Chamberlain, Minister 311, 323, 330, 427. Channing, Dr., Quäker 232. Chatam, Graf 427. Chauvinismus 288. Chavero, Dr. A. 199. Ch^liga, Frau Maria 364. Chevalier, Michel 240/41. Chicago, Weltfriedenskongress 258/59. Chile u. Argentinien 107, 116, 117, 150, 153, 261, 277, 810/11. Chimäre 298. China 445. China-Feldzug 156, 305, 309, 811, 312, 331, 332, 335. Christentum 415. Christiania 356, 369. Christiania, Inteip. Konf. 328/29. Chronik d. neuesten Zeit 306 fif. Clarck, Deputierter 331. Clarendon, Lord 239. C!6menceau 262. Cleveland, Präsident 283, 284, 419. Cobden, Richard, 233, 234, 288, 244, 251, 415. Cochrane, Sir 238. Combes, Ministerpräsident 325. Concordia, internal. 364, 441. Coninck-Liefsting, Präsident 200. Cooke, Miss Ellen 365. Correia de La Brand ao 200. Correspondance bi- mensuello 123, 353, 440. Courtney, Leonard 342. Couturier, Senator 254. Couvreur 234, 241. 245. Cremer, Randal W. 243, 251, 253, 280, 282, 283, 338, 352, 357, 366, 412, 442. 452 — Cremer, Biographisches 387/88. Crispi 262, 279. Crook 365. Cuxhavener Kaiserrede 313. Dalier, Abgeordneter 287. Dänemark 164, 245, 252, 279, 358, 361. Danew, Dr. St. 199. Dante 221. Darby, Evans 123, 255, 353, 365, 367, 436/379 ^^2. Darby, Biographisches 388/89. Deguerry, Bischof 235. DeklaratioEen (vom Haag) 169/170. Delagoastreit 107. Delcass^, Minister 303, 323, 324/25. Delegierte (im Haag) 168. Denison, H. Willard 199. Descamps 168, 169, 265, 354. 437; Biogr.: 389—391. Desjardin, Arthur 211/12. d'Estournelles de Constant 168, 180, 182, 199, 201, 308/9, 310, 317, 322/23, 332, 363, 385. 435, 438. d'Estournelles, Biographisches 392/93. Deutschland 82, 118, 246, 247, 257, 262, 263, 269, 271/72, 274, 287-289, 293/94, 301, 303, 313, 325/26, 358—360, 445. Deutschland und Frankreich: vgl. „Frankreich". Deutschlands Mililärlasten 52 — 54, 56 ir. Deutschlands Militärlasten (Tabelle) 57/58. Dielz, Dr. 360. Diez de Mediua, Minister 373. Doggerbank- Affäre (s. auch Revon, S. 107) 344/45. Dolfus, Jean 241. Dreibund 228, 250, 287. Dreyfus- Affäre 315, 318, 416. Dreissigjährige Krieg, der 223/24. Droz, Numa 112. Ducommun. Elie 267, 327, 335, ^3, 354, 357, 365. 439, 440. Ducommun, Biographisches 391/92» Dudley-Field 354. Duell, s. Zweikampf. Dufour, Arl^s 240. Dunant, Henri 239/40, 334, 357. Dunker, Abg. 246. Durham, Bischof von 283. Eck. van 243. 245. Edinburgh, Kongress zu 236. Edmund, Exsenator 283. Eduard VII. 393. Egidy, Moritz von 273/74, 317. Ehrenfragen 101 ff. Eichthal, Gustav von 240. Einjährige 55. Einladung zur Haager Konferenz 166. Einschränkung d. Rüstungen 28. Eintritt in die Bewegung 377/78. Eisenbahnen 38/39, 227. Eisenbahnfrachten- Union 110, Element der göttlichen Weltord- nung 15. Elsass-Lothringen, vgl. FrAiik» i*6icli England*237, 243, 248. 275. 280ff ,. 300, 303, 307, 312, 314, 330, 345, 365-367, 445. Englisch amerikan. Schiedsvertrag 114. 284, 300, 326. 343. Englisch-französ. Schiedsvertrag 324/25. Englisch-deutscher Schiedsvertrag 325/26. Entente, französ.-engl. 321/22. EntWickelung 33—35, 229, 307, 318, 336, 349, 354, 406. Entwickelung der Schiedsidee 104 ff., 345, 357. Erfüllung von Blochs Prophezei« ungen 341, 439. „Erha tung" des Friedens 290, 344. Eröffnung der Haager Konferenz 167. Eröffnung des Haager Hofes 308/0^. Esperanto als Wellsprache 409. Estournelles, s. d^Estournelles. „Europa" 86—88, 278, 313. — 4S3 Europäische Schiedsverträge um 1900 117, 311. Europäisches Gleichgewicht 80, 224. ^Europeen" 410, 440/41. Evans, Mary Frost 372. ^Ewiger« Friede 20, ÖS, 221. 226, 228, 313. ^Ewiger" Krieg 410. Exekuüon (s. Gewalt) 20—22, 223. Fakultatives Schiedsgericht 177 ff., 181, 214, 226. Palliares, Senatspräsident 332. Familistere de Guise . . . 249, 363. Faschoda 164, 321. Fatum 16, 17. Faverau, Minister 289. Februar, der 22. 276, 408. Fehde 11, 213, 222. Feldhaus, Richard 272. „ Biographisches 393/94. Ferraris, Deputierter 352. Feuerwaffen , moderne 67. Field, David Dudley 255. Finland 339. Fischer-Lette, Marie 439/40. FischhoflF, Abg. 246. Flammarion, Camille 275, 364. „ Biographisches 394. Fleva, Nikolas 353. Flotte, s. Marlnebadgets. Flüttenverein 314. Föderation 80—91, 95, 96, 97, 99, 226, 258, 293, 317, 410, 411. Follin, H. 362. Fortschritt 306. 326, 340, 349. Fosse, de la, Präfekt 337. Foster, John 118, 119, 283, 326. Fourier 233. Fox-Bourne 367. Biographisches 394/95. Franck, Adolph 248, 254. Frankfurt a. M. 235, 249, 270, 272, 359, 360. Frankfurter Vertrag 317, 321. Franklin, Benjamin 36. Frankreich (vgl. auch Deutschland) 150, 240, 242/43, 252, 274, 275, 289, 301, 303, 315 f., 317, 345. 361 ff. Frantzius, vortr. Rat 199. Frauenkongress, I. Internat. 295. n Versammlungen 301, 382, 386, 394, 424, 425/26, 427, 432. Freihandel 397. Freiheit des Meeres 224. der Luft 338. Freimaurer 260. 402, 418, 426. Freisinnige Volkspartei 293/94. Freiwilligkeit 103 Fried. Alfred Hermann 167, 269, 274, 319, 354, 438, 440. „ Biographisches 395/96. Friede, Der, Zeitschrift 371, 425, 440. Friedensbegrifie 14, 15, 17, 18. Friedensbewegung 5, 7, 30, 75, 95, 215ff., 220, 231, 236, 253, 276. Friedensblätter, Zeitschrift 274, 359, 440. Friedensbureau, Bemer, s. Bureau. Friedensfreund, s. Friedenskämpfer. Friedensgesellschaften : (232, 236, 247 ff., 249, 269/70, 347, 358 ff., 349, 358-373.) A. Europa: 1. Belgien 361. 2. Dänemark 361. 3. Deutschland 358—360, 395. 4. Frankreich 361 — 365. 5. Grossbritannien 365 — 367. 6. Italien 367—369. 7. Niederlande 369. 8. Norwegen 369. 9. Oesterreich 360/61. 10. Portugal 370. 11. Rumänien 370. 12. Schweden 370. 13. Schweiz 370/71. 14. Ungarn 371. B. Amerika: 1. Nordamerika (Vereinigte Staaten) 372/73. 2. Südamerika 373. G. Andere Länder: 1. Aegypten 373. 2. Persien 373. — 454 — Friedenskämpfer 273, 299 ff., 340, 3ao. Fried enskoDgresse 233, 294 ff., 249, 356. Friedenskorrespondenz , Mooatl. 274, 395, 486. Friedenskreuzzug 428. Friedensliga (in Genf) 241. „ museum (Luzem) 334, 355» Fdedensstiflung (nach Kant) 227. Friedenswarte, Zeitschrift 355, 360, 395, 400, 436, 440. Friedrich Wühelm IV. 232. Frisch. E. v., Präsident 200. Fry, Sir Edward 199. Führende Stellung 375. Fürsten kongresse 230. Füller. M. W. 199. Funktionierung d. Schiedshofs 200ff., 309/10, 336. Gaillard. Jules 362, 440. Gamboa, Dr. J. M. 199. Garfield, Präsident, 250. Garibaldi 241, 407. 411, 431. Garibaldis Friedensmanifest 431. Garnier 235, 241. Geddes, Professor 354. Geering- Christ 371, 440. Gegner, s. Widerstand. Genf 232, 241, 243. 272. Genfer Konvention 240, 307» Gerschitsch, Professor 200. Geschichte der Bewegung 215 IT., 219/20, 230, 345, 435, 489/40. Geschlossenes Abkommen 184. Gewalt (als Exekution) 20—22, 223. Gilinsky, von 172. Girardia, 234, 235. Giretti, Edoardo 353. „ Biographisches 396/97. Gjelsvilf, Piofessor 357, 358. Gladstone 239, 244, 258, 262, • 280/81, 283, 284, 286, 387. Glasgow. Weltfriedenskongress 332/33. Gleichgewicht, europäisches 80. Gobat, Dr. E. 263/64. 267, 335, 351. 352, 357. Gobat, Biographisches 397. Godart. Justin 363. Godin 249. Goethe 167. Goldschmidt 246, 437. Goltz, Colmar von der 71, 297» Goluchowski 87, 212, 292. Gorodetzky, Advokat 361. Gossler, General von 292, 302. Gothenburg, Kongress 295. Gottesfriede, s.TreugaDei 221, 271. Gram. G. Gouverneur 200. Gray, G. 199. Green, Jos. Fred. 255, 366, 441. n Biographisches 397. Grelling, Richard 27 L Grey. E. Staatssekretär 281. Griechenland, Das alte 220. Griggs, J. W. 199. Grotius. Hugo 224. Grundlagen d. Bewegung 5, 33 ff., 75. Guamaschelli, Pagano 199. Guesnet, Kommandant 316. Guincy. Josiah 258. Gurowski, M. le comte 362. Gute Dienste 166, 173/174, 186 ff . 192, 239. Haager Interparl. Konf. 264/65,428. Haager Konf. von 1899 122, 159 ff , 231, 265, 277, 303/04, 438. (vgl. „Abkommen, Aeusse- rungen, Arbeiten, Delegierte, Einladung, Eröffnung, Gute Dienste, Kommissionen, Mura- wiew, Programm, Rüstungsbe- schränkungen, Schlussakt, Um- Standsklausel , Untersuchungs- kommission, Vermittel ung" n8w.) Haager Konventionen 28, 115, 118, 169, 185 ff., 214, 304, 307, 328, 345. (Tgl. „Artikel 19, 27, 26; Transvaal krieg, Wortlaut" nsw.) Haager Schiedsgericht 115, 116, 176 ff., 198 ff.. 306/07, 308 ff. (vgl.' «Allgem. Bestimmungen, Bedeutung .... Carnegie, Fa- — 455 — cultativ, Fehde, Funktionierung, Justiz, Kompetenz, Obligatorisch, Offenerklärung, Personalien, Pro- zess" nsw«) Hagerup, Professor 200. Hamburg, Weltfriedenskongress 2e0/61, 274, 288. Handelskammern 323. Hartmann, W., Stuttgart 358, 360. Hauptmann, Professor 352. Hauptproblem d. Pazifismus 95. Havre: s. „Ronen". Hay, Staatssekretär 343, 844. Heere, stehende 224, 235, 242, 356, 408. Heflfty, Kriegsminister 354. Hefter 246. Heilberg, Justizrat 359. Heinrich IV. 223, 225. Held, O.-L.-G.-Rat 360. Heldengeist 229. Henning, Abgeordneter 360. Herder 228, 229. Herschell, Lord 262. Hertz, Dr. 371 Hetzel, H. 435. Hill, Deputierter 251, 252. Hilty, Dr. C 200. Hindley, Charles 233. Hirsch, Dr. Max 289, 352. „ , Biographisches 397/98. «Hohe Politik- 425, 436. Holland 420. Holländischer Friedensverein (1870) 243. Holls 168. 175, 179, 208, 213, 438. Holtzendorff 246, 437. Honor6 Bonnor, Abt 221. Hornemann, Direktor 358. Horst, Dr. Hans 353, 357. „ , Biographisches 398/99. Honten, Samuel van 399. Houzeau de Lehaie 259, 265, 267, 351. 354. Houzeau de Lehaie, Biographisches 399. Hubbard, Gustave 399/400, 441. Hugo, Victor 234, 235, 241, 402. Humanisierung d. Krieges 171, 239/40, 242, 264. Humboldt, Alexander v. 235. Hungersnot 69. Imperialismus 296. Ind^pendance Beige 381, 406, 423. Indien 418. Industrie 41, 316, 403. Inkey, Baron 352. Institut du droit int. 246, 353/54. Institute, internationale 45, 56, 246, 299, 335/36, 347, 349 ff., 356. Institut, Statistisches 349/50. Interessengegensätze 99 — 101 . Intemationalität 29, 34, 44, 45^ 247, 275, 305. Interparl. Amt (Bern) 264, 266, 267, 337, 351. Interparl. Konferenzen 262 — 267^ 266, 283, 328 ff. Interparl. Rat 329, 333/34, 351. Union 252/53, 260, 263, 267, 328/29, 344, 351/52. Isolierung Deutschlands 325. ItaUen 275/76, 279, 284, 301, 303, 314, 367-369, 445. Italien. - argentin. Schiedsvertrag 114/115. Izard, Edmond 354. Jaehns, Max 270. Jakob, Professor 228. Japan u. Europa, Schied sfall 205. Jaup 235. Jaur^s. Deputierter 318/19. Jay, William 237, 326. Jonassen 245. Jorrand, Louis 415/16. Journalisten 275, 285, 291, 306/7, 308, 395, 415. Juden 314. Juristen und Politiker 376. Juristische Fragen 189. Justiz 22, 189. Justiz, Ausgaben für 62, 63. „ (Schiedsgerichts-) 176 ff. Kadres 349. Kaftan, Abgeordneter 285. Kalindero, Dr. J. 200. — 456 — iUlnoky, Graf 285. Kalthoflf, Prediorer 359. Kamerowsky 246, 437. Kampf (Unterschied von »Krieg") 8-11, 13. Kant, Immanuel 226-228, 229. 424, 430. Karolineninseln (Schiedsgericht) 107, 142 (No. 127). Kassel, Generalversammlung 321. Katscher, Leopold, 400. Kebedky. M. 199. Kemenyi, Direktor 353, 354. Kirche 389. Kjellerup 352. Kleinbetrieb, s. , Politischer". „Kleinere Fragen* (Schiedsgericht) 97. 99—101. Knudsen, Kheder 357. Kodifikation 344, 354. Königin v. England 244. Königsberg i. Fr. 52, 226, 228, 235, 247, 869. Körber, Ministerpräs. 336. Kolben, Dr. Max 400/01, 438. Kolonialpolitik 261, 394/95, 411. Kolonialvertrag (engl. - französ.) 97—99, 325. Kommission des Berner Bureaus 353. Kommissionen d. Haager Konferenz 168/69. Kommissionen, Internat. 45. Kompetenz d. Schiedshofs 177. Kompromissklausel 109 — 111, 119, 237, 245, 263. Konstituierung des Haager Hofes 308. Konsulenten 358. Konsum, Zunahme ... 41, 42. Kossuth 431. Kosten des Zukunftskrieges 69. Krabbe, Christopher 351. Kramarz, Abgeordneter 286. Kreta 312. Krieg (s. „Kampf«) 8-11, 89, 239, 840/41. Krieg der Zukunft 67 ff. (vgl. „Bloch-.) Kriegerischer Sinn 270. Kriegervereine 393. Kriegslasten, direkte 61, 246, 314. Kriegslasten, indirekte 54 — 56. (vgl. „Militär lasten".) Kriegsrecht 307, 334, 354. Kriegstechnik, s. „Umwälzungen". Krimkrieg 100, 239, 431. Kronawetter, Abgeordneter 286. Krüger, Präsident 312. Krug, Traugott 229. Kulturaufgaben leiden 68—65, 445 (Nachtrag). Labiche, Dr. 351. „ Biogrraphisches 40 1. Laboulaye, de 199. Ladd, Wüliam, Quäker 232, 236/371 . Lafontaine, H. 123, 259, 353, 361, 365, 434, 435, 437. M Biographisches 401/2. Lahovari, J. N. 200, 279. Lamartine 233. Lambermont, Baron 199. Lammasch, Professor 168, 200, 202. Landfrieden, „ewiger" 222. Lange, Friedrich Albert 242/43. „ Louis Christian 354, 357, 358. Langguth, W. 440. Lardy. Dr C. 200. Laveley 243, 246, 247, 354, 437. Lawson, Sir Wilfried 282, Lebensalter der Pacifisten 376/77. Lebensfragen 102, 108« Leer, General von 297. Le Foyer, Lucien 362, 365. „ „ Biographisches 402/03. Lehren von Bloch, s. Bloch, Leibniz, Philosoph 225. Lemonnier, Charles 241, 263, 254, 404, 412, 419. Leo XIII. 107, 286. 290/91, 300, 416. Le Pecque 353. Lerno, Abgeordneter 288. Lexikon (Schiedgerichts-) 108, 123-157. Lieber, Dr., Abgeordneter 287. 457 7 Liebig, 241. Liga, Deutsch-franz. 319, 360. Ligue de la Paix 240. , pour la Paix 241, 422. Linden, R. Melvil von 198. Lippe 151. Liszt, Professor von 210/11, 213, 437. Literatur, pacifist. 348, 358, 414) 484 -448. Lockwold, Belva 353, 372. „ Biographisches 403. Losung schwebender Fragen 321. Lövland, Staatsrat 357. Lövenstein, Reichsfürst 288. Lowenthal, Dr. Eduard 248. Lombard, Dr. Emil 275, 864. Lombardische Krieg, Der 239. London, interparl, Konf. 262/63. Kongress zu 236, 240. 255. Lorimer 246, 247, 354. Loubet, Präsident 316, 825, 337, 379, 329. Louis Napoleon 238. Louis, St., Interp. Konf. zu 342/43. Love, Alfred H. 247, 372, 442. „ Biographisches 403. Lubbock, Sir John 280, Lund, John 328. 334, 352, 357. „ Biographisches 403/4. Luxemburg 134 (No. 64), 240, 412. Luzemer Frieden smuseum 334, 855. Luzzati, Hippoljt 261, 368. Maack, Martin 359. Macedo, Graf de 200. Macedonien 314. Machtkapital des Staates 82. Machtpolitik 79. Magelhaes-Lima 353, 370. „ „ Biographisches 404/5. Mailand, Kongress 276. Maler für den Frieden 395, 409. Malet, Sir Edward B. 119. Maleville, Graf de 354. Manchester, Kongress 342. Mancini, Staatsmann 110, 245, 246, 354, 416. Mandschurei 305, 339. 340/41 , 401. Mangel an Mitteln 64. Manifest, s. Zaren manifest« Marcuartu, Senator 245/46, 271, 279. Maret. Deputierter 318. Marinebudgets (s. Militärbudgets) 52, 57, 59, 60, 814. Marsilius von Padua 221. Martens, Professor von 168, 174, 200. 202. 207, 437, 438. Martitz, Professor von 199. Massenheere, Verpflegung der 69, 70. Masson, Präsident 355. Matzen, Dr. 199. Mead, Edwin D. 343, 355; Biogr. 405. Mead, Lucia Ames 405. Mees, Abgeordneter 279. Meetings 330. Meinungsaustausch 324. Memoranden dBemer Bureaus 327. Menschlichkeit 314. M^rignhac, Alexandre 338, 363, 365, 437, 438. M^rignhac, Biographisches 405. Meurer, Professor 212, 488. Mexiko 201. MUitärbudgets \ 49 ff., 57 ff., 280, „ -lasten I 297, 314. „ (Tabelle) 53/54, 60. Miliz (vgl. auch „Moch") 50, 406/7, 435. Millerand, Minister 331. Milowanowitsch, Professor 200. Mitempfinden, Internat. 46. Mittelalter 221/22. Moch, Gaston 50, 51, 55, 56, 275, 317, 331. 335. 3-J6, 353, 354, 365, 379, 435. Moch, Biographisches 405/6. Möller, Minister 316. Mönche (Krimkrieg) 100. Molenaar, Dr. 319, 320, 360. Moltke 74, 233, 297. Monaco, Friedensinstitut 336, 354/55, 441. Monaco, Fürst Albert I. von 336, 354, - 458 - Monaco, Fürst Albert I. von, Bio- graphisches 379/80. Monaco, Weltfriedenskong^ress 334, 335. Moneta. Dr. 249, 258, 353, 355, 365, 367, 440, 442. Moneta, Dr. Biographisches 407/8. Monicault, Staatsrat 354. Monis, Grosssiegelbewahrer 332, 351. Moral 175, 188, 333. Morel, Henry 353. Morin, Gaston 254. Morton 282. Moscheies, Felix 208, 277, 353, 866. „ Biographisches 408/9. Motherby, Dr. 247. Motono, J. 199. Moyner 354. Müller-Hess, Professor 371. Münchener Komitee 426. Münster, Graf 168. Murawiew, Graf, 161, 165, 267, 303, 429. Murawiew, Justizminister 200, 202, 203/04. Napoleon I. 229, 304. , III. 223, 239. Nationale Kongresse 338, 312. Nationale Staat, der 35, 36, 224, 238. Nationalität der Pacifisten 376. Nattan-Larrier 362. Neapel, Kongress 276. Nebenkong^ess (im Haag) 304. Neflftzer, Chefredakteur 240. Neisser, Professor 64. , (Nachtrag) 445. Neue Freie Presse (Wien) 393. Neue Ideen 6. Neumann-Spallart 49. Neutralität 235, 255, 295, 336, 3»9. Neuzeit 222 ff. Nicolaje witsch, Staatsrat 352. Niederlande 279, 869. Nigra. Graf 168, 183, 199. 207. Nikolaus II. 161, 164, 202, 266, 297, 299, 304, 313, 329, 839/40. Nilson, Nüs 370. „ Biographisches 409. Nimes, Kongress zu 320, 342, 424. Nobel, Ingenieur 295, 335. „ insütut 857/58, 432. „ preise 334, 335, 356, 357. , Stiftung 355/56, 357/58, 429. Norwegen 267, 276, 278, 289/90, 301, 328, 353, 356-358, 869, 381, 383, 386, 398/99, 404, 432, 433. „ (Kopenhagen, Kongress) 342. Notwehr 22, 23, 236, 338. Novicow, J. 55, 87, 353. 355, 365, 485, 441. „ Biographisches 409/10. Obligator. Schiedsgerichtsbarkeit 118—120, 177 ff , 180, 190. 286. O'Brien, Lord-Oberrichter 313. Oeflfentliche Meinung 240, 254, 262,. 270, 299, 300, 803, 306/7. Oesterreich 246, 268, 276, 285 flf.,. 301, 302, 336, 360/61, 429. Oflfenerklärung 185, 278, 333, 334. Offizielles Protokoll vom Haag 437. Olivecrona, Dr. von 200. Oliver, B., General-Direktor 200. Olney, Staatssekretär 284. Optimismus 254. Oratorium (Friedens-) 386. Organe der Bewegung 347 ff. Organisation des Fxieleus 74, 75^ 82, 83, 85, 319, 335, 381, 391. Organisation der Föderation 90, 9U Orientalische Frage 100. Ortsgruppen (s. a. Friedensgesell- scharten) 270, 272, 358-373, 393. 421. Pacigerance 336. Paepe, P. de 199. Paine, Robert Trait 343. „ , Biographisches 410. Paiva, Joao de 352. „ , Biographisches 410/11. Palermo 276. Palmerstone, Lord 238. Panamerikanische Kongresse 459 — 113/14, 115/16, 263. 277/78, 285/86. Pandolfi, Benjamin 271, 284, 368. „ , Biogiaphisches 411 12. Papst (s. auch Leo XIII.) 166, 224. Paris 232, 234, 248, 253, 254, 262, 295, 816/17. Pariser Konferenz 239. „ Interparl. Konf. 363, 331/32. Weltfriedenskongress 248, 330/31. Parlamente (Friedensidee) 236 ff«, 245/46, 249, 250 ff.. 263, 266, 277, 278, 280 ff., 293, 302. Parlamentsentervue 323/24, 393. Parteien, polit , in Deutschland 293/94. Paschoud, Pfarrer Martin 240. Passy, Frederic 240, 241, 252, 253, 254, 262, 264/65, 331. 334, 353, 355. 357, 362, 365, 383, 384, 387, 388, 429, 431, 435, 440. Passy, Biographisches 412/13. Patriotismus 29, 30, 229, 259, 274, 402, 408. Paulus, Dr. med. 359. Pauncefoote, Sir 168, 281, 284, 419. Pawlowitsch, Professor 200. Pazifismus, s. Frieden 8b ew^gang. Pazifisten, deutsche 270—274. Pazmandi, Dionys von 414. „Peace and Goodwill" 414, 442. Peace Society (London) 233, 237, 248, 408, 418, 424. Pease, Joseph W. 333. Peckover, Pr. Hannah 442. „ , Biographisches 414/15. Pedalti, Kjiegsminister 314. Peez, Abgeordneter 285. Penn, William 224 Permanent, s. ständig. Perris, Georges Herbert 355, 419, 438. Perris, Biographisches 415. Persien 373. PersoBallen des Haager Tribunals 198 ff. Perugia 276, 294/95. Peter v. Oldenburg, Prinz 248. Petersburger Konvention 241/42. Pflicht, internal. 228, 320, 339. Philosophenkongress (Prag) 242. Philosophie des Krieges 422. Physischer Kampf 10, 23. Pichot, Abbe L. 354, 364. „ , Biographisches 415/16. Pierantoni. Augusto 246, 352, 354, 355, 437. Pierantoni. Biographisches 416/17. Pirquet, Pierre 285, 287, 336, 352. , Biographisches 417. Pitt, William, Minister 427. Plebiszit 320. Plener, Dr. von, Präsident 336, 352. Pobjedonoszew, O.-Prokurator 200. Podiebrad, Georg von 222/23. Pognon, Mme. Maria 364, 365. Politik 97, 305, 311, 315. Politischer Kleinbetrieb 48, 49. Polizeiheer 312. Portugal 239, 370. Porumbaru, Minister a. D. 352, 355. Postulat d. Bewegung 346. Postwesen 39. Potoni^, Edmond 235, 241. Pozo Rubio, Marquis de 200. Pratt. Hodgson 249, 255, 272. 365, 366. 401, 408, 412, 423. Pratt, Biographisches 417—419. Preisbildung, Internat. 42. Preisfrage 421, 433 Presse s. Journalisten. Presse-Union 261, 332, 380. Prevost. Lord 333. Price, Jos. Tragellace 232. Prinetti 87. Programm der Haager Konferenz 165/166. Projektionsbilder 423. Propaganda 256. 270, 272, 300. 303, 310, 327 ff., 336, 341, 349, 354, 408, 413, 420. Prozessverfahren, internat. 184/186, 189, 193. Prudhomme, A. 363. Pradhommeaux, Jules Jean ^363, 423. 440. — 4^0 Prudhommeaux , Biographisches 419/23. Psychischer Kampf 11, 13. Psychologie d. Kriegs 298. Quäker 282, 423. Quellen dieses Buches 434. Quidde, Professor 333, 353. „ Biographisches 420. Badetzky 431. Raffalowitsch, Staatsrat 355. RahuseD, Dr. IBS, 264, 279, 332. „ • Biographisches 420. Raigosa, Dr. G. 199. Rampolla, Kardinal 291, 300, 416. Raqueni 275, 364. Rasmussen, Peter Rasmus 420/21; 443. Ratifikationen (Haag) 308. Ratz, Abgeordneter 288. Ravaillac 223. Reaktion 326. Recht (u. Gewalt) 22, 75, 346. auf Notwehr, s. Notwehr. (Friedens-) 340. Rechtszus-and, gesicherter 18. Reichstag, der deutsche 302. Renault, L. 199. Renouard, Generalprokurator 422. Republik, christl., Heinrichs IV. 223. Resolution (d. Haager Konf.) 170. R^sume 119/120. Reuter, Richard, Assessor a. D. 272, 360; Biogr.: 421, Revanche 318, 319, 320. Revolution 69. französ. 226, 229. 253. Revon, Michel 106, 107, 278, 355, 436, 437. Revon, Biographisches 421/22. Revue de la Paix 362, 440. „ La paix par le Droit 275, 363, 419/20, 440. Richard, Henry 233, 234, 235. 242, 243, 244, 251, 365, 388, 408. Richard, Jules 354. Riebet, Professor 81, 331, 355, 362, 365, 379, 406, 435. Riebet, Biographisches 422/23. Richter, Adolf, Dr. 260, 272/73, 321, 353, 368, 360. Richter, Biographisches 423. ., Eugen, Abgeordneter 302. Rigaud. Stephan 233. Ritt, Olliver 335. Robinson. Ellen 353; Biographi- sches 423/24. Rogalla V. Biberstein 355. Rolin-Jaquemin 353. Rom 249. ., Interparl. Konf. 263, 411. n Weltfriedenskongress 256,352. Roosevelt. Präsident 201. 202, 204, 339, 342/43, 344, 429. Rosebery, Lord 281, 282. Rosegger, Peter 268. Rosenkranz, Professor 235. Rosetti, Th., Senator 200. Rote Kreuz, das 393. Rott, Dr. E. 200. Roueo, Weltfriedenskongress 22, 28, 236, 320, 337/38. Rousseau 225. Roussel, Professor 363. Ruchonnet, Louis 257. Rüstungen 4, 56 ff., 260, 284, 290, 302, 314, 318. Rüstungen. Beschränkungen der 170, 171/72, 400. Rüstungen, Kosten der 56 — 58 ff. Rüstungslast 318. Rüstungsstillstand 27, 28, 165, 337, 338. Rüstungswahn 74. 238, 299. Rüge, Arnold 235. Rumänien 279, 314, 370. Russisch-Japan. Krieg 44, 72, 100, 170, 311. 338/39, 340/41, 343/44, 410. Russisch-türkischer Krieg 248. Russland 248. Ruys de Beerenbrouck 200. Ruyssen, Theodore 355, 363 ; Bio- graphisches 424. Saige, Staatsrat 354. Saint-Simon 233. 461 Salisbury 163, 251, 288, 292/93. Salon Suttner im Haag 430. Samoastreit 107/108. Sarrazin-Duhem 363. Savornin-Lohman, A. F. de 200. SchaDzentaktik 297. Scheicher, Pater 286. Schenk, Bundespräsident 264. Schiedsgerichtsbarkeit (vergl. auch Haag, S. 176 ff) 95/96, 97, 99 ff., 104 ff., 109 ff., 176ff., 222, 226, 237, 238, 244, 251, 264, 265, 280, 312. Schiedsgerichtsunion, europ. 228, 321 ff. Schiffahrt, Ent Wickelung der 36-88. Schiller 16. Schinly, Theologe 225. Schlief, Dr. Eugen 91—96, 185, 230, 271, 436. „ Biographisches 42-1/25. Schlussakt (d. Haager Konf.) 169/70, 185. Schmid, J. Georg 371. „ Biographisches 425. Schnellbahnen 38. Schönborn, Graf Fr. 200. Schulden d. Staaten 54, 61, 62. (Kriegs-) 52. Schule 256. 259, 260, 261, 268, 288/89, 295, 354, 387, 398, 432. Schuster, Rud., Sekretär 360. Schusswaifen (Fortschritte) 67. Schweden, s. Norwegen. Schwedische Friedensgesellschaft 370. Schweiz 82, 112, 114, 117, 250, 276, 810/11, 353, 370/71, 393, 425, 445. Sedanfeier 317. Seignobos, Charles 441. Selbstbestimmung d. Völker 241, 257, 320. Selenka, Marg. Leonore 301, 420. „ Biographisches 425/26. Sellon, Graf 232. Serbien 414. Severine (C. Guebhardt) 362. Biographisches 426. Sewall, Mary Wright 426/27. Sherman, Senator 251, 282. Sicherung des Friedens 1, 73, 83, 84, 290, 298, 320, 344. Sieg 15, 16, 70. 71, 845. Siemering, Carl Ludwig VII (Vor- wort.) Sieveking, Dr. E. F. 199. Simon, Jules 271. Si vis pacem, para bellum 4, 83, 85. Skepticismus 254, 310. Snape, Thomas 367. „ Biographisches 427. Socialdemokratie 294, 302, 397. Society pour l'Arbitrage 241, 362, 384. Sörensen, H. 369, 442. Solidarität 313, 316, 321. Souveränität 79. Soziologie 409/10. Spalikowski, Ed. 362. Spanisch-amerik. Krieg 296, 299. „ „ Schiedsverträge 116. Spencer 283. Spinoza 224. Sprachgrenzen (Teilung) 319, 407. Staal, Baron von 168, 301. Staatengrundvertrag (Schlief) 92 ff,, 271. Staatsvertrag 81, 189. Ständige Schiedsverträge 111/112, 237, 250, 252, 257. 259, 262, 282. „ (Tabelle bis 1904) 120—122, 445. Ständiger Schiedshof 181, 190. 259, 264/65, 281, 289, 298, 304. Stärkeverhältnis 28. Stanciow, Dr. D. 199. Stanfeld, Sir 283. Stanhope, Philipp 262, 264/65, 352. Biographisches 427/28, Statesco, E., Senator 200. Statistik der Pacinsten 376 flf. Stead, William Thomas 300, 304. 328, 330, 333, 365, 387, 423, 438. „ „ Biographisches 428. Stein, Minister von 328, 357. Stein, Professor 353, 486. Stengel, Professor 303. — 4^2 — Stephanos. D. 199. Stockholm, KoDgress 295. St. Pierre, Abbe de 225. St. Privat 315/16, 317. Strauss, O. S. 199. Streit, G., Professor 199. Strobel, E. H. 200. Studium, Ueberweisung zum 320. Stuttgart, Zentrale 273. Südamerika 373. Süddeutsche Volkspartei 293. Sumner, am Senator 241, 244. Suttner, Artur G. 429. Suttner, Bertha von 167, 207, 258, 268/69, 304, 336, 338/39, 353, 355, 360 395, 408, 412, 413, 488, Biographisches 428—430, Szilägyi, Desider 266. Tabelle (der ständigen Schieds- verträge) 120—122. Tabelle (Nachtrag) 445. Taschenbuch, literarisches 425. „Taufe** von Kriegsschififen 309. Technik, s. Umwälzungen. Telegraph 40. Telephon 40. Terry, Minister 373. Thomas, Dr. R. 372. Thomson 236/37. „ Pastor 361. Thonissen 245. Thukydides 220. Thun, Graf 302. Togoland 315. Tokio 421/22. Tomielli-Brusati, Graf 199. Torre de Pellice, 276. Torres Campos, Dr. M. 200. Toulouse, Kongress 335. Trägheitsgesetz 7, 810. Transportverbilligung 37, 39. Transvaal 100, 135, 139, 141, 147, 166, 887, 393. Transvaalkrieg 71. 185, 305, 807/8, 309. 311, 312, 321, 880/81, 888, 335. 426. 428. Trarieux, Minister 289. Treuga Dei (Gottesfriede) 221, 271. Tribunal, ein internat. 335. „Triumph" der Gegner 339. Trouillot, Minister 337. Trueblood, Benjamin F. 343, 353, 872, 442. Trueblood, Biographisches 430/31. Türkei 314, 335, 445. Türr, Stephan, General 259, 291. „ Biographisches 431. Turin, Generalversammlung 261, 300. Turin, Kongress 342. Tydemann, Abgeordneter 279, 352. Uebereinkommen 298. Uebergangsperiode 103, 805/06. Ueberge wicht der alten Weltan- schauung 340. UUmann, Vigo 431/32. ümfrid, Otto 278, 358, 486. „ Biographisches 432. Umstandsklausel 174. • Umwälzungen in d. Ejriegstechnik 67, 341. Unbesiegbarkeit des Pazifismus 341. Unfreundliche Handlung, 182. Ungarn 276, 302, 371, 400, 414. Union, Internationale 865, 408. Union. Nordamerikanische 82, 106. Union, Patriotique 365. Universalmonarchie 221. Unmöglichkeit d. Krieges 334, 885. Unterricht, Ausgaben für 62, 63. Untersuchungskommission 175, 188, 845. UnWahrscheinlichkeit eines Krieges Urechia, Senator 279. Urquarth 238. Utopie 20, 23, 211, 228, 298, 341, 418. Utrecht, Friede zu 225, 226. Vannerus, H., Präsident 199. Vamhagen von Ense 235. Vaterlandslosigkeit 333. Venezuela, Streitfall von 1896: 282, 288. Venezuela, Streitfall von 1902: — 463 — 108, 1&6/57, 201-203, 326/27, 337. Verantwortlichkeit 73. Verbrechen 324. Vereinigte Staaten Amerikas 326, 342, 343, 372/73, 445. Vereinigte Staaten Europas 86—88, 241. Vergangenheit 313. Vergesellschaftung 91, 92. Verkehr, der moderne 36. Vermittelung 174, 186 IT., 239, 339. Verteidigung 11, 22, 23, 406. Verurteüung d. Krieges 312, 340. Verwaltungsrat (Haag) 181, 193, 198, 308. Verwechselungen (Tabelle) 19. Verwundetenpflege 70, 386« Villaverde, R. F. 200. Vincent, Eliska 432/33. Virchow, Rudolf 242, 249, 418. Visshers 234, 241. Vitale Fragen, s. Lebensfragen. Vlugt, van der 355. Völkerrecht 208 ff., 211 ff., 214, 226 ff., 230, 246/47, 335, 344, 405, 437. Völkersta'it (nach Kant) 227. Vogt, Gustav 241. Volkskalender 432. Volkspartei 293/94. Vollmar, Sozialist 288. Vorbereitung von Schiedsverträgen 118. Vorschläge (zum Nobelpreis) 356. Vorteil der Föderation 90. Vorwände zum Krieg 102. Vorwort Vflf. Wachstum der Bewegung 341/42, Wähler 262. Waflfe der Zahl 13. Waffen nieder! Die 164, 268/69, 393. 429/30. Waffen nieder! Die, Monatsschrift 269, 395, 400, 430, 436. Waffen, moderne (s. auch Bloch) 341. Waffenstillstand. Erhaltener 18. Waldersee, Feldmarschall 312. Wanderredner 393. Warentrapp 241. Washington 277, 282, 283. 284, 427. Watson, Dr. 365. Wawrinsky, Eduard 295, 352, 353, 355. Wawi'insky. Biographisches 433. Wehrpflicht, Allgemeine 333. WeiU, Professor 363 Weltausstellungen 45, 253, 260, 294, 316, 322, 830/81. Weltbürgertum 47, 227. Weltfriedenskongresse 254 — 861« Welthandel 43, 44, 224. Weltordnung, Göttliche 15. Weltpostverein 39, 110. Weltsprache, Esperanto. Weltwirtschaft 42, 49. Wereschtschagin. Wassili 395. Wesnitsch, Dr. M. 200. Westlake, J., Professor 199. Wettbewerb (Nobelpreis) 356. White 168, 208. Widersetzliche Staaten 103. 104. Widersinn 83, 84. Widerstand gegen das Neue 6, 7, 8, 803, 304, 339. Wiederherstellung d. Fiiedens 188. Wiener interparl. Konf. 336/37. Kongress 229, 304. Wiesbadener Friedensgesellschaft 270. 360. Wilhelm II. 163. 171, 312/18, 815/16, 879, 393. Wiith, Franz 272, 421. Wissniewska, Prinzessin 275. Witte, Minister 299. Worcester, Dr., Quäker 232. Wort und Tat 328. Wortlaut der Haager Konvention 185—198. Wortlaut des Zarenmanifests 161 bis 163. Wrede, Fürst Alfred 360. Wucht des Beweises 298. „Wünsche" (d. Haager Konf.) 170. Wundsam, Jul. V. Ed. 440. 464 — Zachariä, K. Salomo 229. Zahl, s. , Waffe«. Zanini, Graf 168. Zar, s. Nikolaus II. Zarenmanifest 161 ff., 261, 267, 274, 2d9, 302. Zarenmanifest, Geschichte 163/164. „ Programm 165. Zeitschriften 440 - 443. „ deutsche 440. „ englische 441/42. „ französische 440/41. „ italienische 442. „ sonstige 442/43. Zentralisation 254, 267/68. Ziel der Friedensbewegung 26. Zimmerli, Dr. J. 355. Zimmermann, Abg. 246. „ J., Direktor 355. Zipemowsky, Professor 371. Zivilisation 33a. Zorn, Professor 174, 179, 209/10. Zukunftsaussichten 293. Zukunftsschlacht 68, 69, 297. Zweikampf 236, 260. 400. Zweite Session d Haager Konf. 329, 336, 342/43, 344. Druck von Pass & Garleb, Berlin W. 35. r HARVARD LAW LIBRARY FROM THE LIBRARY RAMON DE DAI.MAU Y DE OLIVART MARQUES DE OLIVART Received December 31, 1911