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Besellschaft fir Seschicbte ni Altertbrnnskwide der

Ostseepravinzeir Rustlanils

aus dem Jahre 189 8.

Hiersn cwei Pläne.

Drnpk von W. F. Hacker. 1899.

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Gedruckt auf Verfügen der Geseliechaft für Geschichte nnd Alter- thamskande der Ostseeprovinzen Bnsslands.

Präsident: H. Baron Bruiningk.

Biga, den 10. Mai 1899.

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Jahre 1899

1 22. April 1899

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Gedruckt auf Verfügen der Gesellschaft für Geschichte and Alter- thnmskande der Ostseeprovinzen Baselands.

Präsident: H. Baron Brainingk.

Biga, den 10. Mai 1899.

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Sitnugsbericlite kob dem Jahre 1698

Jahresbericht des SecreUire der GeeellBCbaft

Veneichaisa der Yereine, Academien etc., deren Schriften im

Jahre 1.898 eiogegaugen Bind

Toretand der Q«sellBchaft Im Jahre 1899

TeneichDiss der Mitglieder am 22. April 1899

1898 gehaltenen Vorträge und ver-

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14. iMUf 1818.

ag gedachte der Präsident

»t der latzteo Sitzung Ter-

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sait 1859 der OesellBchiift

1865-68 als Schatzmeister

resen ist, und des Herrn

s Lennewarden.

las Andenken an die Ver-

ihren Sitzen erhob.

Schreiben Terlesen, darunter

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Kspondirenden Mitglieder und eine an das Directorinm ge-

nehtete Einladung zur Betheiligung an der Feier des

I5jahrigen Jubiläums der ..Fraternitas Bigeneis".

i Zorn ordentlichen Mitgliede wurde Herr Ern^t

Bostroem anfgenommen.

|l Der Bibliothekar verlas den Accessionsbericht. An

ßescheoken waren dargebracht worden : 1) von Herrn

iholtz: Globns, Bd. 72, Nr. 24; 2) von Herrn

. K. Lohmeyer in Königsberg dessen: Her-

erzog-Albrecht-Bpitaphs in der Domkirche zu

leparatabdr, aus dem Kepertor. für Knnstwiss.;

Daenel, Geschichte der dentschen Hansa,

aus der „Königsb. Hart. Zeitung"; 3) von Herrn

2

Otto Baron Badberg: einige Zeitungs- und andere Blätter zur Geschichte des Jahres 1848; 4) von Herrn Professor Dr. R. Hausmann dessen: Die Monstranz des Hans Bjssen- berch. Separatabdr.; 5) von Herrn Gustav Baron Man- teuffel dessen: Ciwilizacya literatura i sztuka wdawneij kolonii zachodnij nad Baltykiem. 2. Aufl., Krakau 1897;

6) von Herrn Alex. Baron Budberg-Gemauert-Poniemon dessen: Beiträge zu einer Geschichte des Geschlechtes der Freiherrn von Boenninghausen gen. Budberg. Riga 1897;

7) von Herrn Geheimrath Baron Heyking: Einige Flug- blätter aus dem Jahre 1848.

Für das Museum waren nach dem Bericht des Museums- inspectors dargebracht worden: 1) von den Baronessen Wr an gell in Walk als Leihgabe: ein reichgestickter Sattel des Feldherrn Karl Gustav Wrangell; 2) von Herrn Paul Neumann: ein Fingerring aus Bronze, gefunden auf Gerzike; 3) von Frau Dr. W. Neumann: ein Pfeifenkopf aus Por- cellan mit der Ansicht von Schloss Marienberg bei Würz- bürg; 4) von Herrn v. Schlippe: eine Pfeilspitze aus Eisen; ein Kreuz aus Schiefer (?), gelocht; 10 Fragmente von gebogenen Stäben (eines aus Thon, 9 aus buntem Glas), gefunden gegenüber dem Dorfe Nikolsk (früher Serensk) am Flusse Ser^na, Gouvernement Kaluga, Kreis Meschtschowsk ; 5) von Baronesse Adelheid Schoultz von Ascheraden: ein Paar Ohrgehänge, I. Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Herr K. v. Löwis of Menar gab eine Beschreibung eines von Herrn Th. Baron Funck- Almahlen dargebrachten Kupferstichs, welcher nach der Unterschrift darstellt: Herrn Georg Holzschuher, Erbherr zu Bremen und Kost, Domherr des Stifts Dörpt in Liffland, geb. 1545 den 15. Januar, gestorben 1607 den 17. April (s. unten).

Der Präsident verlas eine von Herrn Dr. Alexander Bergengrün in Schwerin übersandte Zuschrift, enthaltend Mittheilungen aus dem Schweriner Archiv über das Archiv des Erzstifts Riga (s. unten).

Herr Inspector C. Met t ig machte Mittheilnngen Aber einen Auszug ans einem revalschen Eirchenbuche, der sich in einem der grossen Oilde za Riga angehörenden Acten- &scikel befindet. Derselbe enthält einen Bericht über Besuche and Aufnahme des revalschen Bischofs Nioolaus Rotendorf (Boddendorpp) vom Jahr 1501 März 19 und 1501 Jnni 8 in einer reyalschen Kirche, deren Namen nicht genannt wird, die sich aber vielleicht nach dem Namen des Vor- stehers der Kirche, des Bathsherm Hans Roettchers, wird feststellen lassen (vergl. auch v. ToU-Schwartz, Brief lade III 8, 324 nnd die dort angegebenen Quellen).

Derselbe machte femer auf eine Notiz im ,,Deutschen Herold" 1897 (Nr. 7, Beiblatt S. 74, Nr. 78, 79) über einen flgaschen Studenten aufmerksam. Es wurden daselbst, als in dem Besitze der Freiin Isabella von Bülow, Stiftsdame in Celle, befindlich, zwei Portraits (Zeichnungen) von Job. Christoph Scbwartz, später Bürgermeister von Riga (geb. 17.54, f 1824), angefahrt, von denen das erste ihn als Student darstellt. Joh. Christoph Schwartz hat von 1771 an in Göttingen und Leipzig studirt und wurde 1777 in der Kanzlei des rigaschen Raths angestellt. Wenn dieses Jugend- bild von ihm hier unbekannt sein sollte, so dürfte diese Notiz nicht unbeachtet bleiben.

Herr Anton Buchholtz machte Mittheilungen über Gebräuche bei Errichtung von Galgen und Prangern in Kiga (s. unten).

Herr Leo nid Arbusow unterzog den Schrägen der Stadtdiener v. J. 1415 einer Besprechung (s. unten).

Herr cand. bist. Nie. Busch führte an, dass er bei der Inventarisirung der im Ritterhause deponirten band- schrifüichen Sanunlung des weil. M. Baron Wrangell unter anderem auf ein Quartheft mit 33 Originalbriefen von Gadebusch an Brotze aus den Jahren 1783—1788 gestossen ttt Die Schreiben, auf deren Inhalt der Vortragende näher

1*

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einging, sind fast ausschliesslich wissenschaftlichen Cha- rakters und gewähren nicht uninteressanten Einblick in die Geistesarbeit der beiden unermüdlichen livländischen Ge- lehrten. Vor allem lässt sich nach ihnen Gadebuschs Ai*beit an seinem letzten grossen, ungedruckt gebliebenen Werk, der livländischen Adelsgeschichte, ziemlich genau verfolgen *).

Ueber einen Georg von Holzsohoher darstellenden

EnpfersticL

Von E. y. Löwis of Menar.

Portrait Kupferstich, dargebracht von Herrn Baron von Funck- Almahlen: 16 cm breit, 23V« cm hoch. Die Platte 17 cm breit, 25 cm hoch.

Neben dem Kopfe: Abcontrafeit im iar 1584. Unter- schrift: Herr Georg Holzschvher Erbsass zv Bremen vnd Kost, Domherr des Stifts Dörpt in Liffland geb. 1545 d. 15. Janvar. gestorb. 1607. d. 17. April.

Diese Unterschrift steht zu beiden Seiten eines vier- felderigen Wappens: 1. und 2. Feld: Roth gefutterter schwarzer Schuh in goldenem Felde; 2. und 3. Feld: Bär- tiges Männerhaupt mit goldenem Wulst gekrönt und goldenem Kragen in blauem Felde. In der Mitte des vierßlderigen Schildes ein rothes Kreuz mit schmälerem silbernem Kreuze belegt. Diese 2 Kreuze zeigt auch eine Medaille mit der Unterschrift: „In hoc signo vinces^, die an seidenem Bande auf dem Brustharnisch angebracht ist. Helmschmuck: Ein wachsender bartloser Mann (Jüngling) in blauem Mantel, der die Arme verdeckt, desgl. blauer Mütze. Helmdecke: anscheinend silbern und roth. Das Bildniss selbst stellt Holzschuher mit Schnurrbart und eigenthümlichem ringför- migem Barte um das Kinn vor.

^) Zu dem Vortrag von Prof. R. Hausmann, Ein vei^essener baltischer Forscher des 18. Jahrhunderts, Sitzimgsber. der Gel. Estn. Geselisch. 1895. Dorpat 1896 S. 113 ff., sei bemerkt, dass in den Briefen mehrfach von den hente verloren gegangenen Zeichnangeu des Herrn von Gyllenschmidt die Bede ist. Gadebasch, der übrigens den Werth dieser Zeichnungen keineswegs hoch anzaschlagen scheint, erreichte bei ihrem Besitzer, dem Herrn Oberst -Wachtmeister von Stiernhielm, ihre leihweise üebersendang an Brotze nach Riga.

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Nach dem Adelslexicon von Zedlitz-Nenkiroh soll der Mantel und die Mütze des Helmschmucks roth sein und die Helmdecke ffolden und roth.

um den Hsus hat er eine ziemlich grosse weisse Hals- krause. Der übrige Theil des Körpers auf diesem Brust- bilde wird von einem nicht gut gezeichneten Harnisch be- deckt. Der rechte Arm nebst Hand ist ganz sichtbar; der büke nur zum Theil, die Hand garnicht. Die linke Schulter Terdeckt zum Theil einen dahinterstehenden Helm.

Die in Süddeutschland noch blühende alte und anffe« sebene Familie von Holzschuher ') hat im 16. und 17. Janr- bnndert in drei Generationen in Livland Grundbesitz inne

Ebabt Der Vater unseres Georg, ebenfalls Georg benannt, ufte 1541 Yon Otto von Dönhof das Gut Bremenhof oder floldflchuershof bei Odenpäh.

Dieser ältere Georg war Dr. jur. und bischöflich dor- patiBcher Bath und Kanzler. Dessen Sohn Bertram (Bruder unseres Georg des jüngeren) war Gastellan auf Cremen und gelangte nach der russischen Invasion wieder in den Besitz von Bremenhof, besass auch noch die Güter Engelhardtshof oder Bilien und Zamau 1599. Sein Sohn Wilhelm besass 1624 Bremenhof, das von den Schweden einffezogen und 1629 dem Hermann von Bellingshausen verlienen ward'). Georg der jüngere, Bruder des Bertram, wird in der polnischen Güterrevision Livlands') von 1599 ebenfalls als &8itzer von Bremenhof mit den zugehörigen Dörfern Pa- dnver, Tülleman, Kasti, Lerx und Karmenik (Kaimonik) genannt, mnss somit als Mitbesitzer angesehen werden.

Das Gut Kosse erhielt Georg der ältere 1542 vom Bischof Johann von Dorpat: sein Sohn Georg verkaufte es 1598 dem schwedischen Major Otto von Yietinghoff^). Ob das Originalgemälde unseres Kupferstiches erhalten ist und wo etwa, ist unbekannt. Der Elupferstich scheint ein Einzelblatt zu sein jedenfalls passt er dem Formate nach nicht in das Werk von Gatterer. Hergestellt sein oiag er wohl erst im 18. Jahrhundert.

^) Näheres in Gatter er: Historia ffenealo^ca dominoram Holz- iefaolieroram. Cuin cod. diplom. Noiimb. 1755. Folio. Mit vielen Knpfern.

*) Stryk,L. von, Beiträge znr Geschichte der Rittergüter Liv- Ittds. 1. TheiL Dorpat 1877. 80. Seite 115 und 116.

^ Handschrift der Ges. f. Gesch. Exemplar ans dem Besitze von Caipar von Cearoem mit dessen Correctoren daher die braach- btnte HaDdschrifL Seite 147.

4) Bbendort I, 277. Auch Kaisraa oder Lemmet soll zu pohii- s^en Zeiten einem Holtzschuher gehört haben. Bbendort I, 313,

Znr öesohiohte des Archivs des Erzbisthimis Biga«

Nach Aktenstücken des Grossherzoglichen Geheimen und Haupt- Archivs

zu Schwerin.

Von Alexander Bergengrün.

Im dritten Bande der ,,Mittheilungen ans der livl. Gesch/' S. 63 ff. ist ein Yerzeichniss von 226 livländischen Urkunden veröffentlicht worden, die einem von den Pröpsten Stanislans und Mathias Lubienski 1613 angefertigten Inven- tarium omnium et singulorum privilegiorum, literarum et documentorum,quaecunque in Arcnivo Regio ArcisCracoviensis continentur etc. entnommen waren und sich im genannten Jahr im polnischen Reichsarchiv zu Ej'akau befunden haben ^).

Sofort wurde erkannt, dass diese Urkunden aus den Archiven des Erzbisthums Risa stammen müssten. Ueber die Schicksale der Livonica des polnischen Reichsarchivs gab zuerst Hausmann 1872 im zwöliten Bande der ,,Mitthei- lungen*' auf Grund eigener Forschungen in den Petersburger Archiven ausführliche Kunde. Er wies nach^ dass von den 226 Urkunden des Inventars sich ietzt 81 m der Kaiser- lichen Bibliothek zu Petersburg una 50 in der sogenannten Litauischen Metrik im Gebäude des dirigirenden Senats eben- daselbst befinden. Gleichfalls in der Kaiserlichen Bibliothek entdeckte bald darauf Hildebrand*) weitere 43 Urkunden derselben Herkunft; 31 Urkunden des Krakauer Inventars fand schliesslich Perlbach im J. 1877 in der Czartoryskischen Bibliothek zu Krakau, so dass jetzt nach einer Berechnung von G. Berkholz nur noch 21 Urkunden des Inventars fehlen*). Aufs neue ist dann im verflossenen Jahre durch die Mit- theilungen Baron Bruiningks (in den Sitzungsberichten der rigaschen Gesellsch. f. Gesch. u. Alterth. für 1897, S. 156 ff.) über bisher unbekannte Urkunden im Besitze des

1) Schirren hat in sein ,,yerz. livl. Geschichtsqnellen'' aas einem im Jahre 1682 augefertigten „Inventarinm omnium singnloram privi-

legioram litteraram diplomatum et monament[or]am *' das auf

Livland Bezügliche aufgenommen. 175 Urkunden dieses Verzeich- nisses finden sich auch in dem von 1613. Dem 1613 verzeichneteu Bestände der Sammlung livländischer Urkunden waren mithin im J. 1682 bereits 51 Stücke entfremdet, die zum Theil von Hausmann und Perlbach wieder aufgefunden worden sind. Das ganze Inventar von 1682 ist veröfifentlicht von Bykoczewski unter dem Titel: Inventa- rium omnium et singulorum privile|^orum, litterarum .... quaecunque in archivo regni in arce Cracoviensi continentur .... 1682. Paris 1862.

^) H. Hildebrand, Die Arbeiten für das liv-, est- und kurlän- dische Urkundenbuch im J. 1874/75. Biga 1876. S. 22.

3) Perlbach in den Mittheiluntren XIII . 1 ff. und die berichti- genden Bemerkungen von G. Berkholz ebenda S. 24 ff.

firzbiflcbofB Popiel toh Warschau die Aufmerksamkeit der Forscher auf das rigasche erzbischöfliche und das Eapitels- arehiv gelenkt worden. Wie und wann die 226 Urkunden des Krakauer Inventars nach Polen gelangt sind, war bis- her Töllig unbekannt. Dogiels Behauptung, dass sie aus dem OrdensarchiY stanunten und von Eettier im J. 1562 der pol- nischen Regierung überliefert seien, ist von Hausmann und Berkholz widerlegt ^) und mit gutem Grunde von Hausmann auch seine weitere Bemerkung angezweifelt worden, dass das erzbischöfliche Archiv in Kokenhusen verbrannt sei*). Da aber Hausmann die Urkunden des Krakauer Inventars in ein besonders nahes Verhältniss zum rigaschen Erz- kapitel setzen möchte, eine Vermuthung, die Berkholz eine ansprechende nennt, so lag für ihn kein Grund vor ihre Provenienz aus Kokenhusen zu behaupten, auch wenn das Archiv dieses Schlosses nicht durch Feuer zerstört war. Er betont vielmehr, dass der Weg, auf dem die Urkunden ins polnische Seichsarchiv gelangten, nicht anzugeben sei. Auf die Fragen, wie die genannten Urkunden nach Polen gelangt sind, wo sie sich früher befunden, ob sie zum Archiv des Erzbischofs oder zu dem des Domkapitels ^ört haben, geben einige Aktenstücke des Grossherzog- Üchen Geheimen und Haupt- Archivs zu Schwerin erwünschte Auskunft. Im Folgenden berichte ich über sie und bringe sie theils vollständig, theils auszüglich zum Abdruck.

Aus Nr. 1, einem Schreiben des Erzbischofs Jaspar Linde von Riga an das Lübecker Domkapitel vom 13. Januar 1519, erfahren wir zunächst, dass die Vorgänger des Erz- biachofe und seiner Domherren einmal in Zeiten der Gefahr ^en Kasten mit Urkunden, welche sich auf die rigasche Kirche bezogen, dem Lübecker Domkapitel zur Aufbewah- nmg übergeben haben. Der Hauskaplan des Erzbischofs, Johann Eoster, hat nun von seinem Herrn und dem Dom- kapitel den Auftrag erhalten, einige der in dem Kasten zu Löbeck befindlichen Urkunden durchzulesen und abzuschrei- ben. Erzbischof und Kapitel ersuchen das Lübecker Kapitel, iem Kaplan in Begleitung eines Notars und eines Lübecker Domherm Zutritt zum Kasten zu gestatten und ihn die ikiD angetragene Arbeit verrichten zu lassen, die Urkun- den aber auch weiterhin in Verwahrung zu halten.

Nr. 2 ist ein Schreiben des rigascnen Domkapitels an das zu Lübeck d. d. Kremon 1529, Januar 22. Ersteres

1) Haasmann in Mitth. XII, S. 82-83 q. 93-96, Berkholz i&Mitth. Xni, S. 25 ff.

') Hausmann a. a. 0. S. 95.

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dankt dafar, dass die Lübecker dem Erzbischof von Riga Thomas Schöning und dem rigaschen Domherrn Matthias Unverfert den Zutritt zu der Urkundenlade und die Einsicht in die Urkunden gestattet haben, obwohl es dem Erzbischof und dem Domherrn keinen entsprechenden Auftrag gegeben hatte. Das Kapitel ertheilt den Genannten nachträglich Vollmacht zur Besichtigung der Urkunden und heisst das Geschehene gut.

Aus diesen Briefen geht hervor, dass die in Lübeck deponirten Urkunden nicht über das 15. Jahrhundert hin- ausreichten. Denn Jaspar Linde ist 1509 Erzbischof geworden und der Deposition der Urkunden wird in den Briefen als eines offenbar schon vor sehr langer Zeit geschehenen Ereig- nisses gedacht. Die Urkunden gehören sowohl dem Archiv des Erzbischofs wie des Domkapitels an. Erzbischof und Kapitel haben das gleiche Interesse an ihnen und keiner von beiden kann einseitig über sie verfugen»

Die Briefe Nrr. 1 und 2 liegen nicht im Original, sondern in Abschriften von der mir wohlbekannten Hand Andreas Brachmanns, des Sekretärs Herzog Christophs von Mecklen- burg, vor. Brachmann hat diese Abschriften, wie aus Nr. 7 fefol^ert werden kann, im Januar 1563 angefertigt. Der Loadjutor des Erzbisthums Riga, Christoph von Mecklen- burg, befand sich im J. 1562 in seiner Heimath und truff sich mit dem Gedanken, entweder seine Stellung in Livland ganz aufzugeben, oder sie im Bunde mit Schweden gegen Polen zu behaupten, dessen eben errungene Oberherrschaft in Livland er nicht anerkennen wollte'). Um diese Zeit erhielt er, wie er Brachmann in Nr. 4 schreibt, durch Johann Lange, einen mit livländischen Verhältnissen wohl ver- trauten Mann'), Kenntniss von den in Lübeck aufbewahrten Urkunden des Erzbisthums, nachdem ein Johann Warmbeck, von dem ich sonst nichts weiss, bereits einen vergeblichen Versuch, in den Besitz des Urkundenkastens zu gelangen, gemacht hatte. Brachmaun, der sich in Lübeck aufhielt, bestätigte diese Nachricht, und Christoph beauftragte ihn, sowie denHauptmann des ratzeburgischen Stiftshauses Schön- berg, Matthias Gans, ein Verzeichniss der Urkunden anzufer- tigen und womöglich die Auslieferung derselben zu bewirken (Nr. 4). Das Lübecker Kapitel erklärte zwar seine Bereit- willigkeit dazu, auf die Wunsche des Herzogs einzugehen, doch konnte der Schlüssel zur Klausur, in welcher die

1) Vergl. BergeDgrün, Herzog Christoph von Mecklenburg. Reval 1898. S. 159 ff.

2) A. a. 0. S. 28 und 33.

ürkniiden lagen, nicht gefunden werden, und die Bevoll- mächtigten Gnristophs wurden auf eine andere Zeit ver- Wstet (Nr. 7).

Bald darauf fuhr Christoph nach Schweden, schloss mit Erich XIY« ein Bündniss und kehrte im December 1662 auf die falsche Nachricht vom Tode des Erzbischofs nach Liv* land zurück, um die Regierung des Erzbisthnms anzutreten. Am 13. Januar 1563 ging Brachmann und Oans der noch ans Schweden datirte Befehl Christophs zu, die Auslieferung des ürkundenkastens aufs neue zu lordem, und zwar berief er sich jetzt darauf, dass er nach dem Tode des Er^bischofs zur Tollkommenen Jurisdiction im Erzstift gelangt sei. Am ä Januar wurde den beiden Beauftragten Christophs virklich die Besichtigung und Verzeichnung der Urkun- den gestattet. Den Kasten auszuliefern, weigerten sich jedoch die Lübecker Domherren, wenn nicht auch das rigasohe Ihnnkapitel dazu seine Einwilligung gebe. Gegen die W eij^e- niDg der Domherren setzte Brachmann eine Protestation (Nr. 7) auf nnd wollte sie notariell instrumentiren lassen. IMeser Protestation sind die vorstehenden Mittheilungen eDtDommen. Wir erfahren aus derselben auch die merk- rädige Tbatsache, dass in Riga die Deposition des Urknndenkastens bei dem Lübecker Domkapitel vollständig in Vergessenheit gerathen war. Es scheint, dass die Lübecker erst durch jenen Johann Warmbeck auf ihn aufmerksam gemacht worden, und als sie darüber nach Riga berichteten, erhielten sie zur Antwort, dass rigasche Kapitel wisse von keinen ihm gehörigen und in Lübeck deponirten Urkunden. DasB Christoph erst kürzlich etwas von diesen Urkunden erfahren hatte, erwähnten wir schon (siehe Nr. 4). Aber »ch der Erzbischof Wilhelm hat offenbar, wie aus Nr. 6 berrorgeht, nichts Genaueres über sie gewusst. Brachmann erwähnt in der Protestschrift ferner, um das Verfügungsrecht Christophs über die Urkunden darzuthun, der grösste Theil derselben beziehe sich nicht auf das Kapitel, sondern auf das Erzstift, eine wenig belangreiche Unterscheidung, da an Urkunden über das Erzstift, wenn sie sich nicht insbe- s<Hidere auf die Person des Erzbischofs bezogen, das Kapitel dasselbe Interesse wie dieser hatte. Ob nun eine fiourielle Protestation wirklich stattfand, muss dahinge- stellt bleiben. Uns liegt in Nr. 7 nur ein Entwurf der dea Thatbestand erzählenden Einleitung von Brachmanns Haad vor. Jedenfalls erreichte Brachmann seinen Zweck. Uainittelbar nach dem 25. Januar muss die Auslieferung der meisten Urkunden an Christoph doch erfolgt sein, wie tt8 Nr. 8y einem Schreiben Herzog Albrechts von Preussen

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an Christophs Bruder Johann Albrecht vom 5. April 1563, hervorgeht.

unterdessen hatte auch Erzbischof Wilhelm daran ge- dacht, die wichtigen Urkunden zurückzufordern. Warum er sich zu diesem 2jweck der Vermittelung eines der berüch- tigsten politischen Intriguanten, des Ritters Friedrich von Speth^), bedienen wollte, gegen den er selbst stets das gross te Misstrauen hegte, vermag ich nicht anzugeben. Am 13. September 1562 schrieb er seinem Bruder Herzog Albrecht von Preussen, dass er trotz aller Bedenken Speth eine YoU- mac'bt zustellen wolle. Er schickte dieselbe dann dem Her- zoge Johann Albrecht von Mecklenburg zu und stellte es wonl in sein Ermessen, wann die Sache in Angriff genom- men werden sollte. Johann Albrecht aber zögerte damit, die Vollmacht Speth wirklich anzuvertrauen. Im December

1562 hatte er sie noch nicht aus den Händen gegeben (Nr. 6) und so geschah es, dass Christoph ihnen zuvorkam. Als Speth sich dann, wohl erst im März 1563, also nach des Erzbischofs Tode, beim Kapitel in Lübeck meldete, er- fuhr er, dass die meisten Urkunden bereits an Christoph ausgeliefert waren. Als das wichtigste der zuriickgebliebenen Aktenstücke bezeichnete Herzog Albrecht in einem Briefe an Johann Albrecht vom 5. April 1563 (^t. 8) das Privile- gium „wegen des konigl. polnischen scnutzes'^ Albrecht erbot sich darauf von dem rigaschen Domkapitel eine Voll- macht f&r Johann Albrecht zu beschaffen, damit er den Best der Urkunden dem Erzbisthum zum besten an sich bringe und in Verwahrung nehme. Was mit diesem Best der Urkunden geschehen ist, weiss ich nicht. Vielleicht

feben die Briefe Johann Albrechts an Albrecht im Königs- erger Archiv und die Akten des ehemaligen Lübecker Kapitelsarchivs im Haus- und Centralarchiv zu Oldenburg über ihn Auskunft.

Dagegen lässt sich das Schicksal der in Christophs Besitz gelangten Urkunden weiter verfolgen. Noch im August

1563 gerieth bekanntlich Christoph in polnische (^efanffen- schaft und wurde gegen Ende des Jahres nach Warscnau gebracht. Im Januar 1564 erschien auch Johann Albrecht in Warschau, um Christophs Befreiui]^ und die Uebertragune des Erzbisthums Riga auf seinen eigenen Sohn Sigismund August zu betreiben. Ihm lag jetzt an dem Besitz der Ur- kunden sehr viel und so theilte er dem Könige von Polen mit, dass Christoph sie in Deutschland verborgen halte.

1) Allgem. Deutsche Biographie. Schirrmacher, Johann Al- brecht I. 8. 405 ff.

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Sönig Sigismund Angnst forderte nun von Christoph ihre Auslieferung als eine der Bedingungen für seine Frei- lassung. Christoph antwortete am 7. Februar ausweichend, dass er im Schloss Eremon, welches er 1561 dem Dom- kapitel entrissen hatte, einige erzstiftische Privilegien ge- funden habe und dass er bereit sei, sie auszuliefern, wenn er nach Mecklenburg zurückgekehrt sei'). In der That hatte sich Christoph einiger Archivalien des Kapitels bemächtigt. Das geht aus einem Schreiben des Domdekans Jakob Meck an Johann Albrecht vom Jahre 1566 hervor, in dem er faittety Johann Albrecht möge ihm „etzliche pergamentbücher", die Christoph ihm einst fortgenommen, wieder verschaffen; aum habe sie, „so es ad tractatus kommen sollte, sonder- lich die Stadt Riga belangent hochnotig"'). Und es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Sachen nach Deutschland ge- langten, da Christophs Diener nach seiner Gefangennahme einen grossen Theil des Inventars seiner Schlösser nach Deutschland mitnehmen konnten'). Zu der Auslieferung der eiiedem in Lübeck aufbewahrten Urkunden verstand Chri- stoph sich erst im J. 1567. Am 18. Juli dieses Jahres trafen m in seinem Grefängniss zu Bawa ein. Am 20. meldete er dieses Ereigniss dem Könige und fugte hinzu:

Quorum numero 197 sigillis roboratarum schedarum membranacearum sunt, 3 cum auratis sigillis, 6 libri, 19 sdwdae membranaceae sine sigillis, 31 chartaceae schedulae.

Ausgeliefert wurden die Urkunden dem Könige vielleicht erst am 18. Februar 1569, als Christoph seine Freiheit wiedererhielt. Der Wortlaut des mit dem Könige von Polen an diesem Tage geschlossenen Vertrages lässt wenigstens darauf schliessen. Christoph versicherte auch an Eides statt, ausser den ausgelieferten keine anderen erzbischöflichen Privilegien zu besitzen.

In diesen im 15. Jahrhundert in Lübeck hinterlegten, 1563 von Christoph in Besitz genommenen und 1567 oder 1569 dem Köniffe von Polen ausgelieferten Urkunden erkenne ieh die Urkunden des Krakauer Inventars von 1613 wieder. Zwar stinunt die Zahl der Urkunden in dem angeführten Veneichnisse Christophs nicht mit denen des Inventars von 1613. Jene beträgt 245, diese nur 226. Nun ist aber wohl

1) Christophs BechtfertifiQngBBebrift, „Begeatram" genannt. Mann- ikript im Sehweriner Archiv« VergL Bergengräu, Herzog Christoph, S.1S8.

*) Original im Schweriner Archiv.

^) Bergeugrün, Herzog Christoph, S. 204.

sicher anzunehmen, dass dieNammern 223—26 desInventars *), die nm mehr als 100 Jahre jünger sind, als die übrigen Urkun- den, deren letzte aus dem J. 1438 stammt, gar nicht zu dem ursprünglichen Bestände der 1613 inventirten Sammlung ge- hört haben. Es würde sich danach der Bestand der urspriing- lichen Sammlung auf 222 Stücke reduciren. In Bezug auf die von Christoph übergebenen 245 Urkunden wird die Ver- muthuDg zulässig sein, dass sie, entsprechend der von Chri- stoph gegebenen Charakterisirung derselben, in 5 verschie- dene Fascikel vertheilt waren, so dass leicht ein ganzes Fascikel von der übrigen Sammlung getrennt werden und abhanden kommen konnte. Bringen wir nun das wohl Minderwerthiges enthaltende Fascikel der 21 schedulae chartaceae in Abzug, so bebalten wir 224 Stücke nach. Und will man noch weiter gehen, so kann man von dieser Zahl auch die zwei mit Ooldsiegeln versehenen Urkunden subtrahiren, die der Oefahr der Entwendung wohl am meisten ausgesetzt waren, und erhält dann die mit dem ursprünglichen Bestände der 1613 inventirten Sammlung übereinstimmende Zahl 222. Unter den von Hausmann a. a. 0. und von Ferlbach

S[itth. XIII, 5 ff.) verzeichneten Urkunden des Krakauer ventars finden sich solche mit Goldsiegeln nicht. Doch will ich hierauf kein besonderes Gewicht legen. Der Um- stand, dasB' den 245 resp. 224 Urkunden auf der einen Seite 222 auf der anderen g^enüberstehen, muss alleia schon genügen, um die Identität beider Sammlungen als höchst wahrscheinlich erscheinen zu lassen. In Folge dessea kann mich auch eine andere Incongruenz in den Angaben über die von Christoph angelieferten und die 1613 ver* zeichneten Urkunden an der Kichtigkeit meiner Vermutbun^ nicht irre machen. Christoph zählt nämlich 6 libri auf, während sich allein schon in den von HausmauE a. a. O. verzeichneten Stücken 9 Codices finden. Doch haben 3 der- selben hangende Siegel (Nrr. 39, 41, 42 bei Hausmann a. a. O.) und sind vielleicht zu den Urkunden im engeren Sinn gerechnet worden, obwohl sie als Papiercodices dann nur zu den 21 schedulae chartaceae gehört haben können, welche wir hier aus dem Spiel lassen wollten. Auf die Erklärung dieses Widersprucnes muss ich verzichten.

Für meine Behauptung spricht auch noch der Umstand, dass die Urkunden des &aKauer Inventars mit Ausnahme der vier letzten, erst später mit ihnen vereinigten, nur bis zum Jahre 1438 reichen. Dass andererseits die Hinterlegung

1) Nr. 223 des luventan, der Vertrag zwischen Christoph und Erich aIV. von 1561, irelanffte im J. 1&64 nach Polen. Bergenffrün S. 235.

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der rigaacheii ürkanden in Lübeck im 15. Jahrhundert erfolgte, habe ich vorhin eezeigt^).

Die ErgebniBse TOrst^ender Darlwungen lassen sich in folgende Sätaee Ensammenfassen : Die Urknnden des Kra- kauer Inventars von 1613 entstammen einer Urkundensamm- hsDg, welche bald nach 1438 vom Erzbischof von Riga und dessen Kapitel dem Lübecker Domkapitel zur Anfbewahrnn^ sbCTgeben würden. Den grössten Tbeil der Sammlang, nämlich 245 Stücke, eignete sich Herzog Christoph von Mecklenburg in Januar löS an und lieferte sie 1567 oder 1569 dem von Polen ans. 222 derselben (zusammen mit 4 nicht

SU ihnen gehörigen) gelangten noch im J. 1618 in Krakau rar Verzeichnung. 23 Stücke, wahrscheinlich 2 mit Goldsiegeln Tersehen und 21 Papier-Urkunden, waren der Sammlung be« reits entfremdet. Da von den im J. 1613 verzeichneten Urkun- den zur Zeit 21 noch nicht aufgefunden sind, so fehlen uns mit- hin von der König Sisismund August ausgelieferten Sammlung 44 Stücke. Ueber die im Januar 1563 im Lübecker Kapitels* archiv zurückgebliebenen Urkunden sind in den Archiven zu Königsberg und Oldenburg Nachforschungen anzustellen').

Nur kurz weise ich auf das in Nr. 3 auszüglich mitge- theQte Aktenstück hin. Demselben zufolge gingen 1556 bei der Einnahme Kokenbusens in der Koadjutoriehde die Registranden der erzbischöflichen Kanzlei zu Grunde, sodass der Erzbischof den Herzog Johann Albrecht von Mecklen- burg för gewisse Auskünfte auf das an alten Urkunden reidie Archiv des Domkapitels verweisen musste. Sollten wirklich f wie Dogiel behauptet hat, durch den späteren Brand Kokenhusens noch Archivalien vernichtet worden

1) Eines nebena&chliehen Umstandes will ich hier noch gedenken. Nach Beikhols' Berechnnng (Mitth. XUI, 25) sind von den 226 Ur^ konden des alten Inventars noch 21 als bis jetzt nicht wiedergefundene IQ bezeichnen. 21 war aber die Zahl der Papierarknnden, welche Christoph dem Könige Sigismond August auslieferte. Sollte hier ein Ziaammenhang stattfinden, so müsste allerdings angenommen werden, daas nieht dieses Fascikel, sondern ausser den 2 Goldbullen 21 Stacke a«s den anderen von Christoph Übergebenen Fasdkeln der Urknnden- t^nifiilnng eotfreradet waren, als diese 1613 zur Verzeichnung gelangte.

^ Auf Dr. Bergengruns Bitte hat inzwischen Herr Archiv- rath Dr. Sello Nachforschungen in Oldenburg angestellt und daselbst ein 1528/29 angefertigtes, c. 232 Nummern umfassendes Yerzeichniss der bei dem Lübeeker Domkapitel deponirten rigaschen Urkunden in beglaubigter gleichzeitiger Abschrift gefunden. Eine in Schwerin her- gestellte Abschrift dieses „Begistmm vel catologus jurium literamm «t processnom nonnuUorum ecclesiae Rigensis per quendam Johannem Xarer notarium eonscriptum'* ist nach Kiga gesandt worden und wird Uer znm Drnck in den ,, Mittheilungen" vorbereitet, j^^ Redaction

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sein, 80 können es nur wenige, nur die nach 1556 dort wieder angesammelten Kanzleiakten, gewesen sein. Dass Christoph im J. 1561 einige dem Kapitel gehörende Akten- stucke in die Hände fielen, erwähnte ich bereits. Ueber ihren Verbleib fehlt jede Nachricht. Dass sie sich in der Zahl der 1567 oder 1569 dem Könige von Polen ausgelieferten 345 Urkunden befanden, halte ich deswegen f&r unwahr* scheinlich, weil der Köniff im J. 1564 nur die in Lübeck aufbewaiirt gewesenen verlangt hatte.

Beachtenswerth ist in diesem Zusammenhange noch die Thatsache, dass der ganze Nachlass Erzbischof Wilhelms 1563 nach Preussen geführt wurde ^). Es ist nicht unmöglich, dass sich in demselben auch Archivalien befunden haben.

Nr. 1 und 2.

Kopien der Schreiben des Erebischofs Jaspar Linde von Biga, d, d. Riga 1519 Januar 13, und des rigaschen Domkapitels, d. d, Kremon 1689 Januar 8ä, an das Dom- kapitel gu Lilbecky betr. die bei diesem deponirten erz- bischöflich rigaschen Urkunden.

In dorso: Lateynisch abschrifft der bryfife, so nach Lübeck ahn eyn capittell der verwarthen und hindersetzten briff halben doselbst, •) eynem ertzbischofiF Jas-

S^arus erstlichen und volgents dem capittell zu Riga an- örderung und transsumu*ens wegen geschickt wurden.

1. Jasparus dei gratia archiepiscopus Rigensis etc.

Salutem in Domino plurimam venerabiles et egregii in Christo nobis amice et syncere dilecti. Pro comperto nabemus ex quam plurimis scripturarum monumentis in scriniis nostns adhuc exstantium, quod antecessores nostri archiepisc. et. capitulares ecclesiae nostrae sanctae Rigensis singularem semper amicitiam fidutiam et integritatem mutuo cum reve- rendis in Christo patribus et dominis episcopis et venerabili capitulo ecclesiae Lubicensis abantiquitus celebrandam et conservandam esse voluerunt, ita etiam ut iidem antecessores et capitulares tempore periculorum certam capsam sive cistam jura ac privileeia ecclesiam nostram concernentia continentem olim apud venerabile capitulum vestrum in bona et indubitata custodia nee immerito deponere confi- derent, prout adhuc deposita habentur, habemusque pro benevolentia hujusmodi do: vestrae gratias immortaies. Praeterea dedimus nos et capitulum nostrum in mandatis

a) Bin oder iwei Worte fttifgeriiwen.

1) Bergen grün, Herzog Ghriitoph, S. 204.

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iuoorabili nobis dilecto dno: Johanni Koster^ cupelUao Guniliari nostro, valori praeaentimn ad hoc fldalitatis jua jaraadi sacramento deviucto, qoi ob certa sua üegooia in patriam et ci?itatein Labec remeare, nostra lioentia, et ad no8 redüre constitait, ad petendam et obtinendum a dami: yestris aditam ad capsam praefatam atque una cum notario publioo et teatibaB legitimis ballas aive literas juriam et orivile- giorom noBtrorum perlustrandas et lectitandaa ac de illia qaasdam praeeeiüm regalium ecclesiae nostrae et archi- episeop: Bigen: concessorum et nonnullas alias qaae sibi videbantar, ezemplari et tranBumi cum decreti^) alicqjoa

G9onae in dignitate ecclesiastica constitntae interpositione ^ ) ffindam^) transamptaque hiyttamodi ad nos deferenda, prout in mandato constitationiB nostrae latins continetor, rogentes peramice d. t., qnatenus non fastidient dicto dno. Johanni Eoster, procuratori nostro, liberum accessam in ... ^j unius de capitulari gremio vestro [etwa: pnesentia] ad capsam juraque et privilegia nostra protecta eoooedere, benevolentiam assistentiam favorem ad buUas hojnsmodi yisendas lectitandas et transumendas, nee non in n^ociis suis propriis quae illic sibi duzerit expedienda iK)6tri ecclesiae capit: nostrarumque precum intuitu elargiri benignum, capsamque ipsam antiqaae amicitiae fidelitati et CQstodiae ulterius commendatam*) habere. Et si quid in leferendis do: veetris gratiis pro hujusmodi benevolentia B^ligentia hactenus commissa sit, nos capitnlumque nostrum ediac intentiori studio ac liberalitate^) erga do: restras omnes insimul et in Studium quemlibets) Deo annuente

Sondere comutemur, quos do: yestras faeliciter ac semper ere ezoptamus. Datum in civitate nostra Bigensi XIII iDensis januarij anno etc. XIX.

Titnlus.

Tenerabilibus et egreg^is viris in Christo nobis amicis siocere dilectis dominis, praeposito, decano, totique capitulo ^esiae Lubicensis.

2.

Salutem cum incremento omnis boni ac faelicitatis semper praemissis. Yenerabiles ac circumspecti viri, domini

a) tlnpHkngMeh decreti, mit anderer Tinte in lecreti korrigirt.

V) iateipocitionein.

e) fkdendaxD. d) afnw.

9) commeBdatom.

f) Ub«riUt«. O fMMMUbet.

16

et amiei charissimi. Accepimus ex litteris reverendissimi

et gratiosissimi domini nostri, domini Thomae, ecdesiae

Bigensis electi archipraesulis, domi: yestras paternitati suae

ac yenerabili viro domino et magistro Mathiae Unver-

fert confratri nostro, privil^a, bullas, jura ac alias litteras

ecclesiae Bigensis libertatem, jus ac gratiam concernentia

apud do: vestras bona fide depositas, non habito ad hoc

mandato nostro, fidei illorum aperiendas, inspiciendas per-

legendasque concredidisse. Btsi ob hoc aliaque ezhibita

beneficia atque sinffularem in archipraesulem et confiratrem

nostrum, nos praedecessoresque nostros benevolentiam do:

yestris multis nominibus referre gratias devincti essemus,

eaqne relatio herum temporam malignitate partim nobis

conslaricta, partim adempta est, agimus tarnen pro hoc posse

nostro quantumque in nobis est do: vestris gratias ingentes

et immortales, his ipsis litteris vestris ratum habentes et

approbantes hoc ipsnm et qoicquid literarum praedictamm

gratia praedicti dominus noster gratiosissimns et confrater

noster apud do: vestras egerunt ac acturi sint, plaenam

Ulis his nostris litteris concedentes et nostram in eos trans-

ferentes facultatem, obnixe et amice petentes, ipsis domino

nostro gratiosissimo et confratri nostro ad eorum instantiam

snper hac re indubitatam fidem ulterius adhibere velitis^

ac consiliis vestris prudentissimis fidelissimisque (: quemad-

modum plene confidimus:) ecclesiae nostrae causa eos

juvare non intermittatis, namque ubi do. vestris animi ac

corporis viribus adesse atque ecclesiae vestrae et singulatim

uniuscujnsque bonum promovere valebimus minime postha-

bituri. His paucis do: vestras [Deo] optifmo] maxi[mo]

longevas sanos et incolumes commendatos efncimus.

Ex arce nostra Gremona 22. Januarij anno etc. 1529.

Dominartionibusi vrestrisl deditissimi , i

*- j L j Johannes.

Johannes Storbeck decanus et totum capitulunoi ecclesiae Rigensis.

Egregiis venerabilibus ac circumspectis viris domini 8 et magistris praeposito, decano, totique capitulo ecclesiae Lubicensis, amicis nostris charissimis.

Nr. 3.

Aus einem Schreiben des Erehisctiofs Wilhelm an Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg vom 10. Juli 1660, der ihn um Mittheilungen über die Höhe der Gebühren am

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kaigerl Hofe für die Verleihung der BegaUen an den Ere-

hischof von Miga gebeten hatte:

„Wir können aber der taxa halben keine nachrich- tonge in ynsrer cantzlej haben noch finden , denn die re- giatranden, darann vns am meisten gelegen, inn jüngster in- nerlicher entporunge gentzlichen vorkommen .... difi aber mugen wir Euer L. freandtlichen nicht bergen, daß wir viell alte brieffe vnd monamenta bej vnserm thumb cap: finden, daß die herren ertzbischoffe stedts diesen tittel ^efuret: Nos etc. Archiepiscopus Rigensis totius Liuo- niae Estoniae et Prussiae Metropolitanus.^ .... [Herzog Christoph möge auch mit diesem Titel belehnt werden.^

Nr. 4.

Herzog Christoph von Mecklenburg an seinen Secretair Andreas Brachmann d. d. 1662, Mai 14, Lübz. Original

Geneigtheit selbst nach Schweden zu gehen, um die Unterhandlungen mit Erich XIV. zu Ende zu führen.

„Ferner anlangendt den andern handel derentwegen wir dich an Johan Warmbeken abgefertigt, verstehen wir aach nicht weiniger gern, die Sachen dermaJBen, wie Johan Lange uns berichtet, in der warheit befunden, und solche brieffe nnd galdene bulle vorbanden. Wan uns dan als einem erweiten stände der lande Lifi'landt und zuvoraus des ertz- stiffits wegen nodtwendiglichen unvorbeigenglich geburen will mit vleiB dahin zu dencken und uff wege zu trachten , wie osd wellicher gestalt solche dem ertzstifft stadtliche angel- tende brieffe an uns zu bringen sein, oder zum weinigsten besichtigt werden mochten. Und dan uns deine furge- Bchlagene meinunge nicht misfellet, sondern demselben der- gestalt nachzugehen und zu versuchen für ratsam bei uns erachten, Aber dannoch durch werbunge etwas mehr dan durch schreiben .... zu erhalten verhoffen, Solchem nach obersenden wir dir gleichsfalls hienebenst ein credentz an ein wirdigd capittel zu Lübeck und begeren darauff, du dich an dasselbe furderlichst verfugen, ihnen solche mei- nimge wie du uns entdeckt deiner bescheidenheit nach msert wegen eroffnen, die verzeichnus solcher brieffe zu geataten gütigen gesinnen, und an deinem muglichen vleisse Qiehts . . . erwinden lassen wollest.""

Datum Lupze den 14. May. Anno 62.

[Ohne Unterschrift mit briefschliessendem Siegel.]

Adr. : Unsem Secretarien und lieben getrewen Andressen Brachman.

2

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Nr. 5.

Am 13. Sept. 1562 schreibt der Erzbischof Wilhelm seinem Bruder Herzog Albrecht: Gegen den Ritter Frie- drich von Speth hege er Misstrauen und habe daher Bedenken, ihn zu bevollmächtigen, dasjenige, was von des Erzstifts Privilegien etwa in Lübeck vorhanden ist, einzu- fordern. Man erzähle sich viel von Speth und in Livland verlaute, dass er vom Papst die Propstei des Erzstifts er- beten und erhalten habe. Doch habe er, der Erzbischof, ihm auf Herzog Albrechts Rath trotzdem die Vollmacht zu- gestellt in der Hoffnung, er werde das in Lübeck Vorhan- dene nicht einem Fremden, sondern ihm, dem Erzbischof, zum Besten einfordern. Er, der Erzbischof, wisse, dass in früheren Zeiten etzliche Privilegien und Urkunden nach Lübeck in Verwahrung gegeben worden sind.

Nr. 6.

Aus einem Schreiben Herzog Albrechts von Preussen an Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg d. d. 1562, December 6, Königsberg. Original.

Dass Johann Albrecht die Vollmacht auf iiViedrich Speth noch zur Zeit angehalten habe, sei ihm, Albrecht, nicht ent- gegen. Er bitte aber, Johann Albrecht wolle gleichwohl die Gelegenheit zur Erlangung der Privilegien des Erzstifts, die am bewussten Orte hinterlegt seien, nicht versäumen.

Nr. 7.

Eigenhändiges Concept einer Protestschrift -Andreas Brachmanns, Secretairs des Herzogs Christoph von Mecklen- burg, wegen der Weigerung des Lübecker Domkapitels, ihm die Urkunden des Erzbisthums Riga auszuhändigeny d, d, 1563, Januar 86, Lübeck.

Protestation

contra Gapitulum Lubicense wegen ausanttworttung des kastens dorinnen etliche ffuldene bullen, priuilegia, jura und andere bryff und siege! uff das ertzstifft Riga lautende, welche *) vor etlichen vilen jaren geferlickeit halben bey erwentem capittel zu guther und treuer verwarung hinder- setzet wurden, durch Matthisen Gänsen und mich An- dre sen Brachman in beysein notarien und glaubwirdiger

a) and.

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xeugen der Ursachen, das sie gedachten kästen mit dorinnen enthaltenen bryfTen und siegeln unserm gest. fursten und hem hertzogen Cbristoffen etc. wyder fngk recht und zu mercklichem schaden itziger irer f. g. erlangten wircklichen ertzbischofflichen Jurisdiction vorenthalten und volgen zu lassen geweigert, den 25. Januarii Anno etc. 63 in der dechanei Tor eynem coaocirten und sitzenden capittel beschehen und instrumenta darüber erbethen.

Nachdem sich eyn erwirdiges capittel zu Lübeck aller nottwendigkeit nach zu berichten, wieunlangsterzeitt, Anno etc. 62 nach yerlauffenen osterfeyrtagen der hochwirdigste durchlauchtige hochgeborene fürst und her, her Christoff erweUter Goadjutor des ertzstiffts Riga, administrator des stiffts Ratzenburgk, hertzogk zu Mechlenburgk etc. mich Andresen Brachman, derselben irer f. g. secretarien, mit ey ner credetiffschrifft mit irer f. g. signet befestiget und eigener handt untherschrieben ahn obermelt erw: capittel der meynung abgeferttigt, das ir f. g. anfenglichen glaub- lichen bejkommen where, wie vor etlichen vielen jarn eyn kästen, dorinnen etliche güldene bullen, priuilegia, jura und andere mher siegell und bryffe enthalten und von den vor- fam des ertzstims Riga bey mhergedachtem erw: thumca- pittel zu threuen henden und guther bewarung in ettwan Torgelauffenen in den landen Lifflandt geferligkeitten hin- dersetzet gewesen, mit angehefftem gantz gnedigem gesinnen, eyn erwirdiges capittelle wolle in amerkung, das ire fe. g. durch geburliche mittel und de jure postulationis zu der coadjutorei des ertzstiffts Riga gereichet [!], ingleichen uffn fall der anwarttung der volkommenen ertzbiscboüichen iuris- dietion sich zu erirewen hette, und derwegen ahn solchen hindersetzten bryff und siegeln zu vertrettung des ertzstiffts herligkeit irer f. g. nicht wenigk sondern zum höchsten ge- legen were, mir als irer f. g. vermöge des exhibirten cre- dentz abgesanten die reuision und besichtigung, ingleichen vertzeichnung villberurther bryff und siegel in meynung den gmnt, wes sie dannoch in sich haltten mochten, zu er- sehepfen, zu gönnen und gunstiglichen zu gestatten unbe- schweret seyn. Nach welchem volntzogenem meynem an- bringen eyn erwirdig capittel mir nachvolgende anttwort geben:

Wye eyn kästen mit etlichen güldenen bullen, priuile-

glen und andern mher briffen und siegeln uff das ertzstifft iga laattende ungeferlich bey eynes erwirdigen capittels za Labeck kysten und kästen, dorynnen des stiffts zu Lübeck priuilegia und jura verwart wheren, stehende gefunden, und liiere solcher kästen uff rechtliche anspräche eynes mit namen

2*

'20

Johan Warnbecken uff yllfaltiges hefftigea aühalUen uad dringen mit furwendung, gleich als soltte von seynen ver- wandthen evnem ettwan eyne stadtliche summa geldes dorauff gelent, auch nicht allein briff sondern goltt und silber dor- ynnen enthaltten sein, geöffnet und nichts als briff, so noch vorhanden, wern in demselben befunden wurden. Und ob woU erwentter Warnbeck umb ausanttworttung des kastena hefftigk angebauten, so hette doch eyn erw: thumcapittel zu Lübeck ime denselben uff blosse wortt und nicht eynigen dargelegthen genügsamen schein volgen zu lassen alleney billiche bedencken gehabt, und where also abgewysen wurden, mit ferner angehengther erclerung,

das sie irer f. g. nicht allein mit der reuision und be- sichti^ng der in dem kästen enthaltenen briff und Siegel dinstliche wilfarung zu leisten sondern auch kegen genug* same caution für fernere anspräche den kästen selbst volgen zu lassen geneigt weren. Es where aber ahn deme, das der jenige, so die schlussel zur clausur, in welcher der kästen verwart, nicht für der handt und zur stette were. Sie weiten sich aber das gesen irer f. g. dinstlichen erbothen haben, wan derselbe wider nach Lübeck gelangte, solches irer f. g. kunt zu thun, damit ir f. e. imandts offt und vilbestimpte bryffe zu besichtigen anhin lerttigen mochte.

Welchs aber gentzlichen vorblieben und irer f. g. nicht das geringste vermeldet wurde, bis so lange ire f. g, eyn beuhelichschrifft aus Schweden umb weittere anforderung und ausanttworttung der güldenen uffs ertzstifft gerichte bullen ahn Matthisen Gänsen und mich, welchs wir den 13 Ja- nuarii entpfangen, ergeben lassen. Welchem schreiben wir uns beyderseits zuvolge ahn eyn erwirdiges capittel zu Lü- beck verfugt und die besichtigung der bryff und Siegel den 15 Januarii in beysein eynes notarij und zweyer zeugen er- langet und unther zweyen güldenen bullen vill andere bullen, keyserliche und andere privilegia gefunden und ider stuck in Sonderheit durch den notarien uffzeichnen lassen, zuletzt aber, wie die bryffe fast alle meystentheils übersehen ge- wesen, ist ungeferlich eyn verzeichnus aller in dem kästen enthalttenen bryffe und Siegel angetroffen worden, welchs ich zu meynen henden nhemmen und weiter durchsehen wollen. Es hat mir aber nicht gestattet werden können, son- dern ist dem notario zugestelt mit bcuhelich dasselbe abzu- schreiben und myr dessen copey mitzutheilen , mit fernerm anhangk, das das gefundene vertzeichnus bey den heupt- briffen in der kysten bleiben soltte. Welchs ich, weill meyn vilfalttiges anhaltten keyn Stadt gewynnen mögen, also ge- schehen lassen müssen. i

21

Und weiln dan der ergangene benhelichBbryff nicht allein äff mich sondern Matthisen Gänsen mittlauttende gewest und ehr in erster instantz bey der inventation kranck- heit halben zn sein verhindert wurden, und ich für meyn person über vilfaches anregen, auch genügsame gestelte asseeuration, den kästen mit den inventirten briffen und siegeln nit erlangen mögen, unangesehen obwoU die caution dennassen verfasset gewesen, das eyn capittel für fernere anspräche gegen menniglichen entfreyet sein soltte, so hat doch eyn erw: capittel darkegen furgewant, das solcher kästen und bryffe nicht allein von eynem h. ertzbischoff sondern sowoU eynem capittel der kirchen zu Riga in ver- warung bey den capittulanbus zu Lübeck hindersetzet wurden, und kontten derw^en ohne mitcaution des Bieischen ca-

tittels den kästen nicht ausantwortten , und haben der- alben mir eyn notel der assecuration, beyde uff s.*) f. g. und das capittel lauttende, von inen concipiret, zagestellet der meynung s/) f. g. solche, das dieselbte beyderseits, von 8.^) f. g. sowoU eynen Rigischen capittel, mochte ver- siegelt und femer, do dan dye ausanttworttung des kastens vo^en soltte, inen hinwider zugeschickt werden.

Dorauff ich geanttwort, das dannoch s/) f. g. des ca- pittels heupt where und were augenscheinlich, das fast alle bryff uff das ertzstifft und nicht das capittel lauttende gerioht weren, zndeme thette sie ire f. g. für menniglichs anspräche, dorynnen das capittel sowoU, wher der immer sein mochte, begriffen und verstanden werden kontte, genugsam cauiren, über das das am thage where, wye dan eyn erw: capittel selbst bekennen mnst, das eyn erw: capittel zu Lübeck selbst ahn die thumbhem zu Riga geschrieben und inen von solchen kästen und bryffen Vermeidung ffethan, aber eju capittel zu Lübeck dye anttwort erhalten, das sye von keynen hyndersetzten bryffe, so das cap: zu Lübeck [soll wohl heissen: Riga] betreffen were, wüsten. Dorauft nachmals amgetzoffen, weil das capittel solchs selbst von sich geschrieben und sich keyner bryff angemast und auch durch die inuen- tation offenbar, das die bryffe und siegel allermeist uff das ertzstifft Riga verfast weren und dannoch irer f. g. wegen er- langter volkommener ertzbischoff liehen Jurisdiction in diesen eeschwyiiden geferlichen zeitten, do nicht allein durch den Mnscowither äs den erbfeindt die lande Lifflandt, beson- dem auch der her meyster durch die königliche mat zu Schweden bekriget wirdt, auch sonsten der königlichen mat. zu Polen aa%enhommenen schütz wegen etliche heusser in Lifflandt vom orden abgetretten wurden und genugsam dan-

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noch notoriam ist, das durch vilfalttige eyDgerissene zwist, Widerwillen und entstandene krigsentporung dem ertzstifft Till abgenhommen und ire f. g. durch solche schrifftliche urkunt und boweyß zu recuperation viler abgenommenen dingk, ehr und zuvor dieselbten in frembde hende gesetzet werden mochten, gereichen kontte. Und obwoll irer f. g. caution nicht stadt haben soltte, so kontten wyr doch eynem erw: capittel uneroffneth nicht lassen, das gar eyn geringe capittel und nhur eyn eynige person mit namen Jacob Meck in demselben verbanden were*), welche durch etliche böse begangene that sich mit dem laster crimine laesae majesta- tis beflecket und derwegen ime dye Session in deme ertz- bischoff liehen rathe benhommen wurde, das sich derhalben eyn erwirdiges capittel seyner oder sonsten eyniger person halben von wegen des capittels zu Riga nit beiaren dorffeo. Dan der vernunfft nach, gleich wie eyn einig gelidt nicht eyn gantzen corpus constituirt, also constituirt auch eyn eynige person keyn gantz capittel.

Und haben dorauff nochmals irer f. g. wegen gnedigst gesonnen kegen dye genügsame caution den kästen mit den bryflfen und siegeln irer f. g., in amerckung das derselb- ten merglichen itziger hohen auch noch tneglichen eyn- reißenden geferligkeit nach doran gelegen, volgen zu lassen. Dorauff ferner die anttwort ervolgt, das sye ohne mitcon- sent des Rigischen capittels nicht thun konthen. Darkegen wir nothwendiglichen zu protestirn geursacht, das sich wegen solcher Weigerung ire f. g. zum höchsten, herlichsten und krefftigsten als immer im recht bundigk, do derselbten mit- 1er weyle einiger schade doraus entsprissen oder zugefügt werden mochte, kegen eyn erw: capittel sich dessen ahn nymandts anders als ahn denselbten zu erholen will bewa- reth haben. Und seint dorauff notarien und zeugen requi- riret und instrumenta zu verferttigen gebethen wurden etc.

Nr. 8.

Herzog Albrecht von JPreussen an Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg betreffend die in Lübeck auf- beivahrten Urkunden des Erzbisthums Riga, d. d. 1663, April 6. Original.

Verschiedene Mittheilungen, Ist erfreut^ dass Johann Albrecht eine Gesandtschaft an Herzog Christoph nach Liv- land zu schicken versprochen hat . . . „Als ferner E, L., Weichermassen sie auf erlangte von unsern geliepten brudern

1) Das Domkapitel bestand damals aus vier Personen.

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dem hem ertzbischoff zn Biga volnmacht durch Bitter Speten nnd Iren rath einen bey dem thumbcappittel zu Labeck amb die deponirte prinilegia des ertzstifts Biga ansnchnng dum lassen, was sie darauf in antwortt erhalten, auch vol- gents, wie hertzogk Cristoff solche briue zum theil empfangen, melden und ferner bitten, wes E. L. nun, weil unser bruder todt, in diesem falle thun und vortsetzen sollen. Für solche E. L. treue vnd vleiB seint wir derselben freuntlich danck- bar. Das aber hertzogk Christoff solche prinilegia zum theil und die meisten albereit mit seltzamen practicken und anschlegen und mit vorwendung des hern ertzbischofs todlichen abgangs, do doch Se. L. noch bey leben und zwey monat für Sr. L. seb'gem absterben gefordert und vom capittel erlangt^), solchs und das das thumbcappittel dieselben one wissen nnd mitfordern des capittels der ertzbischoflichen kirchen zu Biga von sich gegeben, nimbt uns nicht wenig wunder, und ob wol hertzogk Cristoff in S. L. reuerß zugesaget, das thumbcapittel zu Lübeck schadlos zu halten, können wir doch bey uns nicht ermessen , wie S. L. solchs thnn werden können.

Wir rathen aber treulich, obschon die meisten brief hinw^, das doch E. L., sonderlich weil das priuilegium wepen des konigl. polnischen Schutzes noch aldo, wie E. L. melden, yerhanden, widerumb an das thumbcapittel schicken. und bitten, die noch hinderstelligen one femer fordern una mitwissen des thumbcapittels zu Biga niemanndsten ausgeben oder Yolgen zu lassen. Wir wollen itzo balde in Eiilandt an das capittel schreiben, alle Sachen, wie die gelegen, was Ton den priuilegien hinweg und noch vorhanden sein mag, Yormelden und umb ire volmacht auf E. L. zuforderung der hinderstelligen ansuchen, sobald wir die erlangen, solche £. L. zuschicken, uf das sie darauf von dem thumbcapittel zn Labeck die noch furhanden zu fordern und dem gantzen ertzstift zum besten an sich zu bringen."

i) Christoph war des guten GlaabeoB, der Erzbisehof sei gestorben.

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üeber die Oebranohe bei Erriohtung von GhJgen und

Prangern in Biga.

Von Dr. Anton Bachholtz.

Wie es nach deutschem Volksbewusstsein „unehrliche Leute'' gab, deren Umgang ängstlich gemieden werden musste, so gab es auch „unehrliche Dinge'', deren Berührung man „floh wie die Pest", vor Allem gehörte dazu das, was zur Execution eines armen Sünders diente: des Scharfrich- ters Geräthe und der Ort, wo er sein gefürchtetes Amt verrichtete, Pranger und Galgen. Die Berührung mit diesen Dingen machte nach der tief eingewurzelten Anschauung vergangener Zeiten den ehrlichen Mann unehrlich, und da es doch, wollte man überhaupt Justiz üben, Nothlagen gab, in denen der ehrliche Mann bei diesen unehrlichen Dingen die Hand mit anlegen musste, wie besonders beim Bau von Galgen und Prangern, so hatte die Gewohnheit sonderbare Gebräuche herausgebildet, die bei strenger Beobachtung die Schmach der Unehrlichkeit nicht aufkommen liessen.

Otto Beneke giebt in seinen kulturhistorischen Studien über die unehrlichen Leute zahlreiche Beispiele auch davon, wie es beim Bau von Galgen herging, insbesondere aus seiner Vaterstadt Hamburg, und dass in Kiga, dem rechts- verwandten Gebiete, ähnliche Gebräuche bestanden, mag an einem Vorgange im J. 1720 nachgewiesen werden.

In Riga wurde die Aufsicht über den Scharfrichter und dessen Geräthe sowie über die Executionsstätten vom Nieder- fferichte geübt: im Innern der Stadt vom Voeteigerichte, darüber hinaus vom Landvogteigerichte. So handelte denn der Obervogt Melchior Wiedau aucm ganz pflichtgemäss, wenn er dem Rathe am 20. August 1720 folgende Anzeige erstattete^):

Bei einer jüngst stattgehabten Execution sei vom Scharf- und Nachrichter er hiess Hermann Fischer bemerkt worden, dass der Pranger, der in einer Ecke des Rathhausesmarktes stand, durch Länge der Zeit schadhaft

feworden sei und daher bei dem ängstlichen Ringen des Delinquenten sich bewegt und gewackelt hätte. Um aller besorglichen Gefahr abzubeugen, sei sogleich dem Eunst- meister Joh. Adam Steingötter und dem A eltermann der Zimmerleute Martin Dehn der Auftrag gegeben worden, das baufUUige Holz zu untersuchen. Aus deren Gutachten ginge hervor, dass der Pranger in der That bauÜlUig and dass eine Reparatur durch Ansetzen von Stützen möglich

ij Fabüca 77 ö. 251^-52.

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väre. Der Rath wollte sich aber zu der in Vorschlag gebrachten Reparatur nicht recht verstehen, denn einmal dürften, so wnrde gemeint, die Executionen durch die anzusetzenden Stützen doch etwas behindert werden, vor Allem aber möchten „bei den üebelgesinnten durch dergleichen ungewöhnliches Anflicken allerhand anstössige Raisonne- ments erwachsen''. Der Rath beschloss daher, den Pranger anf öffentliche Kosten neu verfertigen zu lassen und stellte 66 der Geschicklichkeit des Obervogts anheim, die best- möglichen Veranstaltungen für den Bau zu treffen.

Dem Obervogt war es sehr wohl bekannt gewesen, dass man bei Errichtung eines neuen Eaakes oder Prangei*s sewisae Geremonien wegen der dabei in Betracht kommenden Gewerke zu beobachten pflegte, und so hatte er denn, da er aus eigener Erfahrung davon nichts wusste, im Archive nachforschen, auch bei alten Leuten nachfragen lassen^). Aber er hatte keine umständlichen Verschreibungen gefunden und nur von einem alten Zimmermann Namens Zilling erzählen gehört, dass der wohlselige Bürgermeister Thomas Vegesack als Oberlandvogt beim Bau des vorstädtischen Galgens auf dem Bauhofe den ersten Hieb ^ethan hatte.

Eigentlich müsste man sich darüber wundern, dass die Tradition von diesem Vorgange damals nicht mehr lebhaft im Gredächtnisse von Vielen gewesen war, denn die Zeit dra Oberlandvogts Vegesack lag nicht sehr weit zurück, sie fiel in die Jahre 1705 bis 1706 und 1710 bis 1715, mithin wohl nicht mehr als 15 Jahre zurück. Aber wenn man bedenkt, dass die Pest von 1710 wohl die Hälfte von Rigas Einwohnerschaft, wenn nicht mehr, dahingerafft hatte, ao darf die Unterbrechung der Tradition weiter nicht Wunder nehmen. Die thätig dabei gewesen waren, sie ruhten wohl fast Alle schon im Grabe. Man wusste also nur, dass der neoe vorstädtische Galgen auf dem städtischen Bauhofe von den Zinunerleuten hergerichtet worden war und dass man, om die Arbeit ehrlich zu machen, die auch sonst bekannte Sitte dabei beobachtet hatte, dass der Gerichtsherr den ersten Hieb ins Bauholz geführt hatte. Er, der Richter und Bni^ermeister, stand nach der Anschauung des Volkes in za angesehener Stellung, als dass ihm die Berührung mit „anehrlichen Dingen'^ zum Nachtheil hätte gedeutet werden können, der Verdacht einer Entweihung durch unehrliche Dinge konnte nur beim gesellschaftlich tiefer itehenden Handwerker entstehen und der Handwerker war CS, der vor diesem Verdachte geschützt werden musste.

1) Publica 77 S. 272—73.

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Der Bürgermeister war sein Schild, hinter den er sich flüchtete. Was jener that, durfte er auch than, und so hieb der Zimmermann denn aufs Holz frisch weiter los, auch wenn es zum Galgen bestimmt war. Wie man den auf dem Bauhofe fertig gestellten Galgen nach der Bicht- stätte beförderte und was für Gebräuche bei dessen Auf- richtung beobachtet wurden, darüber schweigen leider unsere Quellen. Aber hier wird es nicht anders gewesen sein, wie an andern Orten, wo die betheiligten Handwerksämter in festlicher Tracht, die Zimmerleute mit blankem Beil aaf der Schulter, voran die Stadtmusikanten und nebenher die Stadtsoldaten das Galgenholz geleiteten, und wo dann die Gewerke an der Galgenstätte bei Pauken- und Trompeten- schall und bei festlicher Bewirthung Seitens der Stadt ihre ehrliche Arbeit in wenigen Stunden vollendeten.

Doch das kam in Riga im August 1720 noch nicht in Frage, der Obervogt erbat sich vom Rathe zunächst nur die Instruction, wie er sich gegenüber den Gewerken ver- halten solle, da nicht nur die Zimmerleute, sondern auch die Maurer, Kupferschmiede und Andere in Betracht kämen, ob er nämlich allein bei den Zimmerleuten oder auch bei den andern Gewerken die Ceremonie des ersten Hiebes, Schlages u. B. w. vornehmen und ob er diese Ceremonie „uno actu oder separatim'' zu verrichten hätte. Der Rath entschied, dass der Obervogt wie bei den Zimmerleuten, also auch bei den andern Gewerken die Ceremonie uno actu verrichten solle. Wenn ich diese Entscheidung recht verstehe, so war gemeint, dass die svmbolische Handlung in Gegenwart aller dazu einzuladenden Gewerke in einem Zuge vorgenommen werden sollte, sodass also der Obervogt hinter einander einen Hieb ins Holz für die Zimmerleute, einen Schlag mit dem Hammer auf den Stein für den Maurer u. s. w. zu führen gehabt hätte.

Dazu sollte es jedoch gar nicht kommen, denn am. 7. September^) musste der Obervogt dem Rathe berichten, dass, wie sehr er sich auch bemünt hätte, mit den Hand- werksämtem eine Vereinigung hinsichtlich der bei Errichtung eines neuen Prangers gebräuchlichen Gewohnheiten herbei- zufuhren, es doch das Ansehn zu haben schiene, als ob alle diese Bemühungen vergeblich angewandt seien. Alle in Betracht kommenden Gewerke hätten zwar auf sein Zureden sich dem gefugt, dass die Ceremonie uno actu vollzogen werde, aber die Zahl der Gewerke, die mit Hand anzu- legen hätten, wäre gar zu gross, es wären deren nicht weniger als elf, nämlich die Zimmerleute, Maurer, Grobschmiede^

») Poblica 77 S. 298—303.

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Ileinschmiede, Bildbaaer, Maler, Gürtler, Nagelschmiede, Kopferscbmiede, Schwertfeger und Messerschmiede. Da der feierliche Act dort, wo der Pranger stehe, vorgenommen werden müsste, dieser Ort aber sehr eng sei, so würden dnrcb die Versammlung der vielen Oewerke, ganz zu ^^hweigen „des Aufflaaffs unterschiedener die Neugierig- leit liebenden Menschen'^ viele Unzuträglichkeiten und Unordnungen entstehen. Biese Unordnungen würden noch dadurch vermehrt werden, weil man gezwungen wäre, alle zu diesen Aemtern gehörigen Gesellen und Jungen, auch wenn sie direct mit der Arbeit nichts zu schaffen hätten, zum Erscheinen bei Androhang einer Strafe anzuhalten, damit verhütet werde, dass Einer oder der Andere in aus- wärtigen Oertern durch üble Vorstellungen den bei der Arbeit Betheiligten Verdruss zufügen könnte oder die fremden Gesellen dieserhalb von der Stadt abhalten möchte. Auch wären die Handwerksgesellen und Jungen ein rohes Volk.

Der Obervogt hatte während dieser Verhandlungen mit den Aemtern, wie es schien, vollständig den Muth verloren. Er gab es auf, sich weiter mit der Sache eingehend zu be* fassen und sie zu glücklichem Abschluss zu fuhren, und schlug vor, den Neubau des Prangers ganz aufzugeben und gemäss dem Vorschlage des Eunstmeisters und des Aelter- manns der Zimmerleute den Pranger nur zu stützen. Ein- mal wurde man dabei ein Erkleckliches ersparen und dann wurde man hierzu blos die Zimmerleute und Maurer, also eine bei weitem geringere Zahl von Personen, als bei einem Neubau, nöthig haben.

Der Bath rühmte die sorgfältigen Bemühungen des Ober- vogts und seinen dabei angewandten Fleiss, fand, dass seine Vorstellungen höchst gegründet seien und dass man bei der Uneinigkeit der Aemter nichts werde ausrichten können, Dud nahm dessen Vorschlag wegen Stützung des Prangers nm so lieber an, als man bei den damaligen schlechten Zeiten auf Ersparnisse sehen musste. Die Ausfuhrung der Bicparatur wurae alsdann wiederum dem Obervogt übertragen.

Am 13. Sept. geschah die in Aussicht genommene Er- öfibungaceremonie^). Der Obervogt Melchior Wiedau be- gab sich unter Assistenz des Gerichtsvogts Oeorg Baes nebst dem Secretair und Notair des Vogteigerichts, gefolgt vom Gewerke der Maurer und Zimmerleute, nach dem zum Bau bestimmten Orte. Dort stellte er in einer kurzen Anrede ien beiden Aemtern vor, dass diese jetzt vorzunehmende irbeit sie durchaus nicht an ihrer Ehre und ihrem unbe-

1) Prot, civile des Vogteigerichts vom 13. Sept. 1720 S. 458.

scbolteuen Namen gefährden, vielweniger ihnen zu ninem vermein tlichen Schimpfe von Jemandem aufgerückt werden sollte, allermassen er, der Obervogt aelbat, im Namen des Ratbs in Gegenwart des ganzen Vogteigerichts diesen Act zu legitimiren entecblossen sei. &r wolle ndurch w&rck- licbe Ergreiffung der Mauerkelle und geführten Hammer- schlag, sowohl alll such .durch dreymahligen Hieb in den Bau Balcken die bejden Ämbter zu dem unter bänden seyn- deu Werck angefrischet haben". Der spätere Bürgermeister Scbievelbeiu fugt in seiner Chronik hinzu, dass mau um V«9 Uhr Morgens im Zuge vom Rathhause aus zu der auf dem alten Markt stehenden Kake ging, wo dem Obervogt nach gehaltener Rede eine neue Relle überreicht wurde, womit er auf die dazu gelegten Steine 3 Mal Kalk warf, auch ein Beil, womit er drei Mal ins Holz einhaute.

Bei dieser Ceremonie bediente sich der Obervogt zweier Paar weisser Handschuhe, die er Tags zuvor für 48 Weissen gekauft hatte und wozu er das Geld aus den beim Yogtei- gericbte eingegangenen Straf- und Appellationageldern ent- nommen hatte. Daranf reichte er ein Paar au das Amt der Zimmerleate, das andere Paar an das Amt der Maurer aus.

An welchem Tage die Arbeit vollendet wnrde und ob nach der Yolleudung eine neue Ceremonie der Einweihung stattfand, erfahren wir nicht, wir wissen nur aus einem am 21. Sept.') vom Obervogte au den Rath erstatteten Be- richt, dass das Maurer- und Zimmermannsamt die Reparatur des Prangers inzwischen völlig beendigt nnd dass sie dieser- halb kein Entgeld begehrt, wohl aber um eine Erkenntlich- keit angehalten hätten. Auf Vorschlag des Obervogts wurde beschlossen, jedem Amte 2 TonneD Bier zu schenken. Vod einem Gescheok an den Diener des Eämmereigerichts Bra- zenstrOm, der angeblich viele Mnbe nnd Arbeit dabei ge- habt, wollte aber der Rath nichts wissen, weil er in festem Gehalte stand und daher nicht besonders belohnt zu werden brauchte.

Die 1720 vorgenomme Reparatur muss sehr grüad- lieh bewerkstelligt gewesen sein, denn erst nach 22 Jahren erfahren wir wieder etwas vom Pranger. Es war am 25. Ja- nuar 1742, dass der damalige Vicegouverueur Generallien- tenant Jeropkin mittheilte, dass eine gewisse StandesperaoD aas Deutdcbland täglich erwartet werde, weshalb man ge- eignete Quartiere für sie und deren Gefolge schaffen sollte. Die feetguetste Wobnnn^ fand man im neuen Hanse des wenige [ouate vorher (28. Nov. 1741) verstorbenen Doctors Martini,

>) PnbUc« 77 ö. S46.

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bellen am Markte and der Herrenstrasse. Der Vicegon- Temeur nabm aber „w^en des üblen prospects'^ Anstoss an dem gegenüber dem Hause auf dem Markte stehenden Oalgen. Auf seinen Wansch beschloss der Bath, diesen Galgen noch am selben Tage wegschaffen und einen neuen Galgen nach Abreise der hohen Herrschaft an Stelle des ▼origen zu errichten.

Das geschah, wie aus der Schievelbeinsohen Chronik henrorgebt, in der That noch am selben Tage, und aus ihr erfahren wir auch, dass dieser Galgen bei dem Pranger vor der grossen Wage gestanden hatte und dass der Büttel und seine Leute diese unehrliche Arbeit yerrichten mussten. Die hohe Standesperson, derentwegen das geschah, war aber Nie- mand anders, als der nachmalige Kaiser Peter UL, damals soch Herzog Karl Peter Ulrich von Holstein-Gottorff. Er var bald nach der Thronbesteigung der Kaiserin Elisabeth, die im NoTember 1741 erfolgte, nach Petersburg berufen worden and langte am 28. Januar in Biga an, wo er sich aar einen Tag aufhielt.

Am 17. Februar 1742 erinnerte der Obervogt v. Cas- par! den Bath daran, dass die Errichtung eines neuen Galgens bereits beschlossen worden sei, und bemerkte zugleich, dass nach dem Berichte des Scharfrichters der daneben befind- liche Pranger in sehr schlechten Umständen wäre und nicht ohne Besorgung einer grossen Gefahr bei einer Execution weiter gebraucht werden könne. Auf Anordnung des Baths worden darauf Pläne für einen neuen Galgen und einen neaen Pranger eingereicht, und zwar

1. vom Zimmermann Lackmann ein Biss über einen von Holz neu zu errichtenden Pranger und sowohl über einen Kniegalgen, als über einen andern ordinairen Galgen;

2. vom Stadtwerkmeister Meinerts ein Biss über einen von Stein aufzuführenden Pranger.

Der Bath beschloss am 23. Febr., nach Meinerts Biss einen neaen steinernen Pranger an Stelle des verfallenen and nach Lackmanns Biss einen Kniegalgen gleich neben dem Praiurer anflühren zu lassen.

Die Kosten waren gering, nur der Preis des Baumate- rials kam in Betracht und etwas an Bier und Branntwein ^ Ergötzlichkeit** der Arbeiter, weil alle Gewerke, deren Bohulfe man benöthigt war, schuldig waren, ihre Arbeit neonat ZQ thun. Ein gewiss sehr charakteristischer Zug. Saehrichten über die bei Errichtung dieses Galgens und dkaes Prangers beobachteten Ceremonien haben sich leider B^t erhalten. Es scheint doch wohl, als ob die Gewerke

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weniger schwierig waren, als 1720, denn sonst hätte man es sich nicht verdriessen lassen, darüber, wie damals, um- ständliche Protocolle zu verfassen. Es kann aber auch sein, dass man aufgeklärter als früher geworden war, und so er- klärt sichs am natürlichsten, dass man nichts darüber zu lesen findet.

Ausser diesem in der inneren Stadt auf dem Rathhaus- markte belegenen Galgen und Pranger gab es damals auch noch einen Galgen in der Vorstadt ausserhalb des Bauens- thors, das ungemhr dort lag, wo sich heute die Alexander- strasse mit der Gertrudstrasse kreuzt. Das livländische Hof- gericht wollte sich im Mai 1722 dieses Galgens bedienen, um einen zum Tode verurtheilten Dieb aufhängen zu lassen, und liess den Rath durch den Assessor von Samson bitten, den etwas schadhaften Galgen zu repariren. Der Rath beauftragte in Folge dessen das Landvogteigericht, in dessen Bezirk der Galgen lag, mit der Reparatur *), es erwies sich jedoch, dass der alte Galgen ganz verfault und baufällig war, weshalb die Errichtung eines neuen Galgens beschlossen wurde. Der Bericht über die dabei vorgenommene Ceremonie lautet folgendermassen ^):

Am 29. Mai 1722 Morgens um 6 Uhr begab sich der Landvogt Hermann Claudius Witte von Nordeck in Begleitung des Gerichtssecretairs Peter v. Schievelbein und des Land- wachtmeisters Otto Banck zu Wagen nach dem auf der Lastadie belegenen städtischen Bauhof, wohin der Kunst- meister Johann Adam Steingötter nebst den deutschen und undeutschen Meistern, Gesellen und Jungen des Zimmer- amts bestellt worden waren. Der Landvogt hielt eine kurze Rede. Er hob hervor : die Gewohnheit erfordere beim Bau eines neuen Galgens, dass die Gerichtsherren, damit die daran arbeitenden Aemter keinen Vorwurf von andern ihres- gleichen bekämen, den ersten Schlag thun müssen, deshalb wäre er mit Einwilligung des Raths herausgekommen, um zur Errichtung der Justice die erste Hand anzulegen. Hierauf nahm der Landvogt ein neues Blattbeil und that drei Hiebe in einen für oen Galgen bestimmten und vom Eunstmeister und Zimmermanns^termann abgekreideten Balken, worauf er das Beil und die Handschuhe^ die er angehabt hatte, dem Aeltermann der Zimmerleute übergab und die Arbeit alsdann ihren Forteang nahm. Darnach begab sich der Landvogt zum Drechslerältermann Mercker, der mit der Anfertigung von drei, oben auf den Galgen zu

1) Publica 82 8. 188-84.

«) Prot<K5ollum Orlminale Jndicii terreatris Bd. 13 S. 116-^17.

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Mtzenden Knöpfen beauftragt worden war, nnd liess in dessen Hanse das Rad dreimal umdrehen, damit die Knöpfe »fort yerfertigt werden könnten.

Ueber die Geremonie der Aufrichtung und Einweihung des Denen Oalgens habe ich nichts ermitteln können, wohl iber findet sich hinterher eine Nachricht über eine andere Sitte. Der Scharfrichter Hermann Fischer richtete nämlich am 8. Joni 1722 an den Bath ein Gesuch ^), worin er anfuhrt, es sei in der Welt gebräuchlich und manierlich, dass, wenn ein neues Gericht aufgesetzt wird, der Scharfrichter ein neues Kleid zum Andenken bekomme. Da nun in diesen Tagen ein neuer Galgen aufgesetzt worden sei, so möge ihm eine deiche Wohlthat widerfahren. Dem Bath war diese Gevonnheit nicht bekannt, weshalb er den Beschluss fasste, den Bittsteller abzuweisen, bis man davon Information ein- geiogen habe.

Diese Galsenstätte diente auch zu Hinrichtungen mittelst des Rades. Zum Bel^ dafür dient ein Schreiben der liyläDdischen Begierung vom 26. Juni 1725'), worin sie nuttheilt, der Generalgouvemeur Feldmarschall Fürst Bepnin klänge, dass die vor dem Bauensthore beim Gerichte siebenden Pfähle und Bäder forteeschafft, die auf den Bädern Hegenden Körper daselbst verscharrt und nur der vor zwei Tagen an den Galgen gehän^ Dieb hängend gelassen verde. Dieses Verlangen wurde sofort erfüllt.

lieber einen umgearbeiteten Bigisohen Schrägen vom

Jahre 1415.

Von L. ArbuBOw.

In den Schrägen der Gilden und Äemter der Stadt ÜgOy bearbeitet von W. Stieda und C. Mettig,^) ist unter 1 122 ein Schrägen der Stadtdiener^) vom 24. Juli 1415 >l^ruckt. Nach einer späten Abschrift^) ist er bereits ^00 Bange im Urkundenbuch 5 n. 1979 zum J. 1414 ver- tfentlicht; diese Jahrzahl mag ein alter Schreib- oder Lese-

^) Pnbliea 82 8. 262-63.

5 PubUca 90 8. 220-21.

'! Henmsgeg. von der €^b. f. Gesch. n. Alt, Riga 1896; im Folgen- ^ als Schrägen citirt.

«) Zugleich eine Gilde ü. L. Fr.; vgl. Fr. B. im Big. Tagebl. W n. 278; auch Sehragen n. 104 (Schnhknechte vom J. 1414), n. 128 iTifelnlde ▼. J. 1425), ebenso die Grosse Gilde sind Gilden ü. L. Fr.

^ Nach den Regesten des ÜB. im änsseni Rathsarchiv zu Riga.

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fehler sein; weitere AbweichnngeQ; die aber hier nicht in Betracht kommen, mögen einen ähnlichen Ursprung haben. Die sehr geringen Differenzen, die eine Abschrift im 1688 vom Amtsherrn Evert Huszmann angelegten Schragenbuch aufweist, sind in den Schrägen verzeichnet M; es mag her- vorgehoben werden, dass nur hier*) sich die üeberschrift findet : Eins erbam Baihs und der Stadtt geschtvamenn diener Schragenn.

Erst die Publication in den Schrägen gab Veran- lassung zur folgenden Untersuchung. Wir erfahren, dass ein- zelne Wörter und kurze Sätze in der Vorlage des Drucks auf Rasuren stehen. Die Vermuthung, dass wir es mit einer Umarbeitung zu thun haben, liegt auf der Hand. Die Ein- sicht in die Druckvorlage ^), die ich dem Herrn Stadtarchivar verdanke, Hess erkennen, dass die Veränderungen durch Aus- merzung gewisser Ausdrücke und Ersetzung derselben durch anderslautende erst aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. stammen können, während der Grundtext der Vorlage*) noch im 15. Jahrh. hergestellt ist; noch späteren Ursprungs ist eine Numerirung mit arabischen Ziffern von 1—20. Für die angegebene Zeit spricht die Hand, die auf der in- neren Seite des vorderen Deckels von Eichenholz ein Con- cept^) eintrug, nach dem die Veränderungen im Text vorge- nommen worden sind: vergeblich sucht der Schreiber die ihm ungewohnten Buchstabenformen des Grundtextes ängstlich nachzuahmen. Ganz ohne Versehen geht es auch dabei nicht ab. In der Einleitung (S. 656) sind die Worte unde eren zelen szalicheyt, da wo sie jetzt stehen, ganz unge- hörig; in § 1 ist das Wort vorsiorve doppelt vorhanden: einmal vom Grundtext her (und hinterdrein gestrichen), dann noch einmal durch die Gorrectur hineingerathen.

Was hat nun auf den radirten Stellen gestanden, mit anderen Worten: was für einen Gildeschragen (denn ein Amtsschragen liegt nicht vor) hat der unverstümmelte Text

1) Schrägen S. 655 ist im Text begenknisse za leaeu, nicht begrabnlBse.

2) Wenigstens fehlt diese im ÜB. und die Druckvorlage der Sehragen hat keine üeberschrift.

^) Kein Original, das nach § 26 ein ausgeschnittener Zettel (Zerter) gewesen ist. Vgl auch A. ron Bulmerincq in Sitz.-ber. der Ges. a. d. J. 1897 S. 92 mit Bezug auf Schraten S. 228, dem ich mich anschliesse; dagegen Mettig« ebenda S. 100 sub 5.

*) a. a. 0. beschrieben.

) gefs] waren dener der Stadt unde er er seien salicheyt gesellen und denere dener de noch nwn bfrojder der [gjilde were und in godt vorstorve broderscopp» Einzelne Bachstaben sind aus* gesprangen, vgl. dazu den Wortlaut in den Schrägen.

einst enthalten? Die Anwendung von Reagentien würde diesen herstellen; aber indem dadurch die jetzt auf den Rasuren stehenden Veränderungen voraussichtlich zerstört Verden würden, vernichtete man auch ein geschichtliches Denkmal, das mögen diese Gorrecturen wann immer ein- getragen sein zur Zeit unsere einzige Grundlage ist, um erkennen zu lassen, dass überhaupt in dem überlie^rten Die- nerschragen die Umarbeitung eines anderen Schragens vorliegt.

Bei wiederholtem Durchlesen des Stückes fallen § 23 snd 24 auf, die auch nicht in die Numerirung von 1—20 mit einbezogen sind. § 23 könnte allenfalls auch in einem Dienerschragen Platz finden, wenn schon die fremden Piper in einer Gilde der geschworenen Diener einer Stadt betremdlich sind. § 24 kann seinem Wortlaut nach nicht in einen Dienerschragen gehören: nur die Spielleute, die sich der Gilde angeschlossen haben, haben danach ein Anrecht auf Unterstützung im Fall von Krankheit; und die ihrigen Diener nicht?

Jfun hat eine Pipergilde (s. Schrägen S. 88) in Biga existirt; ihr Schrägen ist unbekannt. § 23 und 24 scheinen doch den Hinweis darauf zu enthalten, dass uns in dem Grundtexte dieser vermisste Gildeschragen noch er- halten ist, wenigstens in der Hauptsache wiederhergestellt werden könnte^).

Ueber die Stadtdiener zu Biga verdanken wir C. Mettig wichtige Mittheilungen ^); was für verschiedenen Berufs- arten sie angehörten, lassen die Register zu den bisher 9w:hienenen bänden des Urkundenbuchs erkennen. Weitere Aasbeate gewähren die nur zum geringsten Theile bisher reröffentli^ten Kämmereirechnungen Rigas und zum Ver- gleich die noch reichhaltigeren und aus grösseren zusammen- hängenden Zeiträumen erhaltenen Kämmereibücher Revals. Danach sind die Spielleute, die sich in die Dienste der Stadt b^aben und hier niederliessen, wenngleich sie einen der beweglichsten Bestandtheile der Bevölkerung gebildet haben dürften, ebenfalls zu den Stadtdienern zu rechnen. Der Vorgang wäre aber an sich nicht unmöglich, dass die Spielleate') aus den in der Einleitung zum Gildeschragen

1) Eme Beconstraction im Einzelnen wage ich nicht; doch lässt osh daa Wort dhener und dgl. dem verfagbaren Baum nach durch iau Wort speltnan oder pipere (in § 6 statt broderenn wohl kumpanen)

S) SitK.-ber. der Ges. a. d. J. 1890 S. 21—28.

S) Deren Zahl immerhin nicht sehr beträchtlich gewesen sein kann; oe haben (£inleitiing zar Gilde) übrigens sofort die Aufnahme »»anderer** föUebrader ins Auge gefasst; und diese nicht zu ihrem Gewerbe Ge- hörigen finden auch in den folgenden Paragraphen Berücksichtigung.

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auseinandergesetzten Beweggründen unter sich eine Gilde gestiftet, die dann durch den Beitritt der Oesammtheit der Stadtdiener eine Erweiterung erfahren hätte, so dass den Spielleuten der Anstoss zu der erfolgten Gründung bliebe. Die Belege lassen sich aus der spärlich erhaltenen Ueber- lieferung nicht bringen.

Heber die Spielleute in Riga erfahren wir noch, dass sie um 1588 nicht mehr oder noch keinen Amtsschragen, der ihre Thätigkeit regelte, besassen (Schraeen S. 670 n. 6); auch 100 Jahre später hatten die Kunstpfeiffere der- gleichen nicht (ebenda S. 688 ff.); doch hat die Absicht vorgelegen, ihnen einen solchen zu ertheilen (ebenda S. 696).

Von den Stadtdienern wissen wir, dass sie im J. 1478 bereits zu einer Gilde zusammengetreten waren ^), da von da ab sich ihre Bechnungsbücher erhalten haben: nach diesen zu urtheilen, gab es im Leben auch dieser Genossen- schaften Zeiten, in denen der Eifer nachliess, dann wieder aufs neue erwuchs. Die Mitgliederverzeichnisse werden z. B. nach 1520 unregelmässiger geführt und beginnen erst 1644 wieder reichhaltiger zu werden. Von welcher Bedeutung die veränderten kirchlichen Verhältnisse seit 1524 für die Gilde waren, hat Mettig a. a. 0. gezeigt.

Zergliedern wir den Schrägen vom J. 1415*), so erhalten wir folgende Rubriken: I. Einleitung, II. Bestimmung über Begräbniss, Seelmessen und dgl. (§1—4), III. die Aemter und deren Besetzung 5—8), IV. von den Jahrestrunken (Aug. 14) und damit im Zusammenhang Stehendes 9—16), V. vom Verhalten der Mitglieder, event. Ausschluss aus der Gilde (8 17 20), VI. Bedingungen zum Eintritt in die Gilde 21—23), VII. von der Krankenkasse 24),

VIII. Jahressteven 25; Aug. 15 und Reminiscere),

IX. Beziehungen zum Rathe der Stadt 26)'). Streng systematisch ist die Anordnung nicht; die Rubrik V enthält z. B. Ergänzungen zu III und IV. Verglichen mit anderen mittelalterl. Schrägen *) kann dem vorliegenden aber Ueber- sichtlichkeit nicht abgesprochen werden.

1; Mettig, Sitz.-ber. Riga 1890 S. 21 £f.; auf diese Angaben stützen sich auch die folgenden Bemerkungen.

S) Za beachten ist, dass der Dienerschragen in der Gestalt, in der er uns vorliegt, kein Datnm hat, sondern das Datnm der ntn ^er- arbeiteten Vorlage beibeliielt.

3] § 27 ist ein gelegentlicher späterer Nachtrag, dnrch 2V8 Seiten vom Texte des Schragens getrennt

^ Vffl. namentlich Schrägen n. 69 (Leineweber, vom J. 14&8); dazu S. 134 f. Er besteht ans einem ursprünglichen Haupttheil (geistl! Genossenschaft) und den verschiedenartigsten Nachtraben; wie der Text jetzt vorliegt, bietet er ein buntes öonglomerat.

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Durch die ümarbeitusg, nnd namentlich die Nam. Ton 1—20, Bind folgende Veränderungen hervoi^ebracht: S 2—4 fallen danach ganz ans, ebenso sind § 23 und 24 (die beiden „Spielmanns- Artikel") nicht mitgezählt^). An Stelle der ausgefallenen Paragraphen traten wahrscheinlich andere, die uns aber nicht erhalten sind. Dass ein solcher Ersatz beabsichtigt war, darauf deutet noch ein Verweisungs- zeichen zwischen § 1 and 2 hin: die veränderte Fassung mag wie so oft auf einem Nebenblatt verzeichnet worden sein und ist jetzt verloren. Eine Beibehaltung der Einleitung und der § 1 4 ist nach dem J. 1524 kaum anzunehmen. Ueberliefert ist uns blos eine üeberarbeituuff einzelner §§ aus dem Jahre 1575^. Damals wurden § 3 and 19 anders redigirt und erhielten einen Zusatz (Kran- kenwache); § 24 (Vorschüsse an kranke mittellose Genossen) ist ganz umgearbeitet.

Huszmann nahm 1588 in seine Sammlung einen Diener- sehragen auf, der der vorliegenden Fassung entspricht, d. h. auch mit Aufnahme der §§ 23 und 24. In dieser Form kouBte der Schrägen damals keine Geltung mehr haben; besonders die auf die kirchlichen Verhältnisse beziiglichen Bestimmungen waren ganz veraltet und gegenstandslos ge- worden. Er mag ein im Rathsarchiv befindliches Exemplar des alten Schragens, in dem die Veränderungen nicht ange- deutet waren, zu Grunde gelegt haben. Dass er mit der Genossenschaft der Stadtdiener keinerlei Fühlung hatte, beweist der Umstand, dass er die Umarbeitung vom J. 1575 nicht gekannt hat.

Da das uns vorliegende Exemplar, das als Druckvorlage m den Schrägen gedient hat, keine Andeutung über die Cmarbeitung vom J. 1575 aufweist, ist die Redaction, die es enthält, gewiss älter und vor das J. 1575 (wahrscheinlich om einen beträchtlichen Zeitraum) zu setzen. Factisch ein- getragen können diese CoiTecturen aber erst im späten 16. Jahrh. sein und tragen für die Datirung somit nichts aus

(20. Torgamnling vom 11. Febraar 1898.

Kach Eröffnung der Sitzung gedachte der Präsident H. Baron Bruiningk der seit der letzten Versammlung, ▼erstorbenen Mitglieder, der Herren Heinrichv. Blancken- J) § 22 der heutigen Zählung (vom Herausgeber eingeführt) bäiet ni& § 21 zusammen § 18 der Num. 1—20. f) Mettig, a. a. O. S. 28.

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hagen zu Dfobbusch, Axel v, Wahl zu Tappik, Victor Baron Loudon zu Keisen.

Die Versammlung ehrte das Andenken an die Ver- storbenen, indem sie sich von ihren Sitzen erhob.

Nach der Verlesung mehrerer Schreiben geschäftlichen Inhalts trug der Bibliothekar den Accessionsbericht vor. An Geschenken waren dargebracht worden: 1) von E. Behrens Verlag in Mitau: Geuter's Notizkalender für das Jahr 1898; 2) von Herrn Heinrich Brutzer: ein russisches Manuscript über studentisches Leben in Dorpat, verfasst von M. Sonzow (studirt 1837 41); 3) von Herrn Pastor Dr. A. Bielenstein in Doblen dessen Schriften: lieber den Verfall unserer historischen Denkmäler, Separatabdruck aus der „Düna- Zeitung" 1897 ; Das lettische Haus in der Mitte des 19. Jahr- hunderts, Separatabdruck aus dem „Globus", Band 72, Nr. 24; 4) von Herrn Dr. Gonwentz dessen: Die Moor- brücken im Thal der Sorge. Danzig 1897.

Für das Museum waren nach dem Bericht des Museums- inspectors dargebracht worden: 1) von Herrn Sigismund Krause: eine Sammlung von Grabalterthümem, die im Juni und Juli 1889 bei Kertsch auf dem Mithridatesberge ge- funden wurden, sowie ein grosser Henkelkrug, der bei Sewa- stopol gefunden wurde; 2) von Herrn Gustav v. Seng- busch: das Oelbild des letzten wortf. Bürgermeisters der Stadt Riga Eduai*d Hollander, f den 3. October 1897, ge- malt von J. Siegmund.

Für die Münzsammlung sind zur Januar- und Februar- Sitzung Geschenke von folgenden Herren eingegangen: G. Beythien, Dr. B. Doss, B. Höflinger, E. Hollberg, Bürgermeister R. Pohlmann, desgleichen eine DarbringUDg der Kaiserlich archäologischen Gesellschaft in St. Petersburg.

Zu ordentlichen Mitgliedern wurden aufgenommen die Herren Leopold Schultz und Robert von Hirsch- hey dt.

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Herr Leonid Arbusow legte im Zasammenhange mit BemerkBDgen, die er in der yorigen Sitzung gemacht hatte, ein in Virgil Solis' Wappenbüchlein (Nürnberg 1555. Neu- druck Manchen 1882, O. Hirth) anf Tafel 9 befindliches Wappen des Erzbisthums V. RIGB IN NIPLÄ vor. Das Wappen der Wallenrod (Schnalle) ist darauf mit phanta- stischen Zugaben (dem Dorpater Stiftswappen und einem goldenen Kreuz in rothem Felde) verquickt.

Herr Inspector G. Mettig lenkte die Aufmerksamkeit auf die im Jahre 1897 erschienenen 4 Lieferungen des Ur- knndenbuchs der Stadt Lübeck (10. Bd.), welche die Zeit von 1460 Januar 14 bis 1463 April 1 umfassen und etwa 12 auf die livländische Geschichte bezügliche Ur- kanden enthalten, von denen wiederum 5 für die Geschichte Rigas in Betracht kommen. Da die Urkunden ohne einen Vennerk über einen früheren Abdruck publicirt seien, also bisher wohl noch nicht bekannt wären, gab der Vortragende iliren wesentlichen Inhalt an. Für die Kenntniss des Ver- hältnisses der Stadt Biga zu dem Ordensmeister Mengede sind auch die Danziger Urkunden vom Jahre 1462 nicht ohne Interesse. Nachdem Mengede nach der Erneuerung des Eirchholmer Vertrages vom Jahre 1454 die Stadt durch seinen Gnadenbrief an sich zu ziehen gesucht hatte, hatte Riga im Bunde mit Pemau und gemeinsam mit dem livlän- dischen Ordensmeister zu Gunsten des deutschen Ordens theilgenommen an dem Kriege, der damals zwischen dem letzteren und den mit Polen verbündeten preussischen ätädten geführt wurde. Danzig beklagta sich, wie aus den enrihnten Urkunden hervorgeht, bitter darüber, dass die ÜTlindischen Städte, besonders Riga, mit ihren Feinden gemeinsame Sache machten und sie mit allem möglichen Kri^smaterial versorgten, dagegen Danziger Bürger miss- ttodelten. Einen Geleitsbrief des Raths von Danzig für tvei Sdiiffe, welche Bathssendeboten von Biga und Pemau tteh Lübeck bringen sollten, glaubt der Vortragende mit

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Versuchen zu einer Verständigung in Zusammenhang bringen zu können (vergl. Voigt, Gesch. Preussens, Bd. VIII, S. 614).

Herr E. v. Löwis of Menar machte, an der Hand einiger Pläne, Mittheilungen über die yor 10 Jahren im Gonyent zum Heiligen Geist in Riga wieder auf- gefundene St. Georgskirche, die ehemalige Convents- kirche des Livländischen Schwertbruderordens und nach* mals des Deutschordens. Dieses älteste Gebäude Rigas ist fast so alt wie die Stadt selbst, die nach 3 Jahren ihre siebente Gentenarfeier buchen wird. Die Kirche ist im romanischen Stil erbaut und ihre Umfassungsmauer mit deu Wandpfeilern, den Schildbogen der Gewölbe und den Lai- bungen der halbvermauerten grossen Fenster sind erhalten, namentlich auch die über 20 Fuss hohe, rund geschlossene Apsis. Das Langhaus ist zweischiffig. Referent berichtete über den gegenwärtigen Stand der Frage einer Wiederin- standsetzung dieses seit etwa 300 Jahren profanen Zwecken dienenden ehemaligen Gotteshauses, dessen Einrichtung als Kirche der estnischen Gemeinde schon vor 10 Jahren aa* geregt ward. Bereits im Jahre 1880 hat die zur Zeit als Gast die St. Jacobikirche benutzende estnische Gemeinde eine obrigkeitlich bestätigte Collecte zur Errichtung einer eigenen Kirche begonnen, doch ist bis jetzt der gewünschte Erfolg noch nicht erreicht. Unlängst ist nun ein erweiterter Plan aufgenommen, der dahin geht, die älteste Kii*che der Stadt nicht nur für die fast ganz mittellose estnische Ge* meinde zu deren Sonntagsgottesdiensten herzurichten, sondern diese 500 (mit d^r westlichen Vorhalle sogar bis 60O) Personen bequem fassenden Räume als Hilfskirche, gewisser- massen als Stadtvicariatskirche, zu eröffnen.

Die deutsche Gemeinde der nahe belegenen St. P^tri- kirche bedarf dringend eines Confirmandensaales , da ihre Sacristei für den Confirmandenunterricht keineswegs mehr ausreicht. Aehnlich sind die Verhältnisse der ebenfalls in der nächsten Nachbarschaft belegenen lettischen St. Jo*

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iuimiskirche. Endlich wurde die St. Oeorgskirche sich vor- zögUch für kleinere Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Beerdigungen) eignen, wodurch auch für die Instandhaltung der Vicariatskirche Mittel zu erhalten wären.

Ein Ton dem Vortragenden gestellter Antrag auf Heraus- gabe einer populär gehaltenen Broschüre nebst Plan zur Orientirung der sich dafar interessirenden Personen wurde seitens der Gesellschaft angenommen und die nöthigen Mittel dazu auslagsweise bewilligt.

Im Anschluss hieran wurde die Mittheilung gemacht; da88 die an der Südseite der Jacobikirche befind- liche Capelle zum heiligen Kreuze wiederhei^^estellt und zn einem Confirmandensaal ausgebaut werden solle.

121. TerBamnloig vom 11. Hin 1898.

An Stelle des durch Amtsgeschäfte am Erscheinen ver- hinderten Präsidenten übernahm der Director Dr. Ph. Schwartz das Präsidium.

Der Präsidirende legte ein Schreiben des Herrn Livländischen Gouverneurs vom 7. März c. sub Nr. 1583 vor, in welchem derselbe davon Mittheilung macht, dass auf einen Allerhöchsten Befehl vom 17. Juli v. J. eine Commis- sion unter dem Vorsitz eines Delegirten des Ministeriums te Innern ans Vertretern der Ministerien der Justiz und des Krieges, sowie der livländischen und kurländischen Bitter- aehaften und der örtlichen gelehrten Gesellschaften niederge- setzt sei, welche über das herzogliche Archiv in Mitau und isß schwedische Archiv in Riga und die historische Be- deatong der in ihnen aufbewahrten Documente Bericht er- "latten solle. In Ausfährung dieses Allerhöchsten Befehls sei auf Vorstellung des Herrn Gouverneurs zum Präsidenten dieser Commission für Livland der ältere Regierungsrath ^L Staatsrath Juschkewicz ernannt, vom Justizministerium äer Procureursgehilfe beim Rigaschen Bezirksgericht Staats-

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rath Ghrutzky, vom Eriegsministerinm der Geschäftsführer der Kanzlei des gelehrten Comit^s des Hanptstabcs General- stabsoberst Myschlajewski abdelegirt worden, und es werde nan die Gesellschaft aufgefordert, auch von sich aus zwei Vertreter für die genannte Commission zu ernennen.

Die Versammlung beschloss, die Wahl der Vertreter dem Directorium zu übertragen.

Der Bibliothekar verlas den Accessionsbericht. An Geschenken für die Bibliothek waren dargebracht worden: 1) von Herrn Dr. Anton Buchholtz: C. Zander, Das Stift Gampenhausens Elend; G. Zander, Der Gonvent zum heil. Geist; 2) von Herrn Kaufmann G. W. Schröder: Wojcicka, Mapa pagladowa. Warschau 1885; 3) vom ärzt- lichen Verein zu Biga: Bibliotheca Bigensis. Sectio medica. 1891.

Fiir das Museum waren nach dem Berichte des Museums- inspectors dargebracht worden: 1) von dem vormaligen Kaiserlich russischen Gesandten in Korea, Herrn wirkl. Staatsrath G. v. Waeber: eine koreanische Kanone aus Bronze, Hinterlader, ungefähr 300 Jahre alt; 2) von Frau M. Nauming: ein Arbeitsbeutel, Perlenstickerei; 3) von Herrn G. G. v. Sengbusch: ein Würfel aus Elfenbein mit den Nummern 1 bis 22 auf den 22 Feldern; ein Feuer- zeug aus Stahl mit eingeätztem Namen G. E. Brachmann; 4) vom Herrn Aeltesten der Schwarzen Häupter Woldemar Fränkel: zwei Lichtputzscheeren mit Untersatz und zwei Lichtmanschetten aus Messing; 5) von Herrn General Mir- kowitsch: ein Brustharnisch, ein Helm aus dem Ende des 16. Jahrhunderts und ein Schwert mit „Vivat Zaar Feter Alexetz 1710^' auf der Klinge; 6) von der Administration der Gertrudkirche: die zinnerne Grundsteinplatte der 1779 erbauten Gertrudkirche, gravirt vom Zinngiessermeister Jo* hann Hayen; 7) vonHerrn G. Happe: ein weisses Spitzentuch.

Gekauft worden sind für das Museum: ein silberner Halsring; ausgepflügt im Frühjahr 1897 auf einem Felde

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des Dampe-Oesindes in Mesothen; ein Zinntopf mit rigascfaem Stempel, 16.— 17. Jahrhnndert, gefunden vor einigen Jahren beim Abbrach der Maner eines Hauses in der Schwimmstrasse. Ffir die numismatisch-sphragistische Sammlung Gefen Geschenke ein von den Herren Aeltester H. Höpker, Karl von Beisner und C. 6. v. Sengbusch.

Zorn ordentlichen Mitgliede wurde aufgenommen Herr Baron Fritz von der Pahlen.

Ben cand. bist. N. Busch sprach über die Identität dar Persönlichkeit des Bigaschen Erzbischofs Johann ^. Synten (1374—93) und eines in der Mitte des Jahr- hunderts nachweisbaren Stadtnotars Johannes. Die ältesten QDfl erhaltenen Kämmereirechnungen der Stadt Biga (1348 -W) sind in den Jahren 1352—59 von der Hand eines Schreibers geführt, der sich selbst wiederholt notarius Johannes, an einer Stelle Johannes Sintyn nennt; er ist offenbar identisch mit einem Kleriker der Ermländer Diöcese, dem Notarius publicus Johannes, Walters Sohn, von Sinten, der 1359 am 30. Juli in Biga ein Notariatsinstrument aus- stellt Aus den von anderer Hand weiter geführten Käm- oereirechnungen erfahren wir, dass die Kämmerer 1360 (nach Ostern) Auslagen, die f&r den Herrn Johannes, den ehemaligen Notar der Stadt, am päpstlichen Hof in Avignon gmacht worden waren, aus seinem Conto beglichen haben. Sdir wahrscheinlich stehen eben jene Zahlungen in Avignon nit der Erwerbung einer Pfründe am rigaschen Dom in KtBanmienhang, denn der 1372 zum Prior der Kirche von %i erwählte Domherr Job. v. S3mten , der in demselben Jahre zugleich als officieller Vertreter des abwesenden ^zbiBchofs fuBgirt, wird sicher erst geraume Zeit Mitglied ^ Capitels gewesen sein, ehe er zu dieser hervorragenden äeUnng avancirte. In kurzen Zügen kennzeichnete der Yor- ^nde Syntens späteres Pontificat und seinen Streit mit ^ in Dichtung und Sage berfihmten Hochmeister Konrad Vallenrode.

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Anknüpfend an die leider noch nicht veröfifentlichten Eämmereirechnungen, wies der Vortragende darauf hin, dass noch eine Keihe mittelalterlicher Quellen, die für die Geschichte unserer Vaterstadt von hervorragender Be- deutung sind, der Publication harren. Nach den ausge- zeichneten Editionen, die J. 6. L. Napiersky zu danken sind, hat die Arbeit für die Herausgabe unserer mittel- alterlichen Stadtbücher völlig geruht, so dass Riga auf diesem Gebiete gegenüber anderen Städten nicht unbe- trächtlich im Rückstande steht.

622. VersammloDg vom 8. April 1898.

Nach Eröffnung der Sitzung berichtete der Präsident H. Baron Bruiningk, dass das Directorium in Erfüllung des ihm in der letzten Sitzung ertheilten Auftrages als Vertreter der Gesellschaft in die auf Allerhöchsten Befehl vom 17. Juli 1897 behufs Berichterstattung über das schwedische und Generalgouvernements- Archiv niedergesetzte Gommission den Director Dr. Antou Buchholtz und den Bibliothekar Dr. Friedrich Bienemann jun. entsandt habe. Ferner könne er mittheilen, dass das Directorium sich in der Hoffnung, es werde die wissenschaftliche Ordnung des schwedischen Archivs unserer Gesellschaft übertragen werden, an die livländische Ritterschaft mit dem Gesuch. gewandt habe, es möge dieselbe ihr zur Bestreitung der Kosten der Registrirungsarbeiten eine Unterstützung su Theil werden lassen. In dankenswerther Weise habe nun der letzte Landtag, wie in einem Schreiben des Liv- ländischen Landrathscollegiums mitgetheilt werde, dieses Gesuch bewilligt, und für den Fall, dass uns jene Aufgabe übertragen werde, die Summe von 800 Rbl. jährlicli auf 3 Jahre zugesagt.

Nachdem noch andere Schreiben geschäftlichen Inhalts vorgelegt worden, verlas der Bibliothekar den Accessio ns-

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bericbt An Oeschenken waren dargebracht worden:

1) Ton Herrn Baron Manteuffel seine Arbeiten: Upadek panstwa inflanzkiego. Lemberg 1894; Przewroty w dziejach biestwa knrlandzkiego XYIII. wieka. Erakau 1896; Stupi rog. Erakan 1885; Lucya w infiantach. Erakau 1884; Ksfestwo inflanzkie XVII. i XVm. stulecia. Erakau 1897 ;

2) TOB der Buchhandlung des Herrn N. Eymmel in Riga: Lange's Earte von Liv-, Est- und Eurland, 3. Auflage 1898;

3) Ton Herrn Dr. Anton Buchholtz: Bericht über die Thätigkeit der Unterstützungskasse für eyangelisch-lutherische Oemeiiiden in Bussland für 1896; KpaTsifi jrEaaaTejiL xy^osH. orxii. pyccK. Myse^ Hini. AjeKcan^pa III. C. neTepÖyprt 1898 nebet einer Nr. 280 HeTepC. shshb 1898; 4} von der BedactioB des !„Bigaer Tageblatt^': Dr. Trubart Zur Frage der Reorganisation des Sanitätswesens in Livland 1898. Separatabdr. ; 5) von Herrn Professor Dr. Richard Haus- nann: die von ihm herausgegebene Arbeit des Grafen £arl Heinrich Sievers, Osiliana. Bericht über eine »chäologische Reise nach Oesel im Jahre 1877; 6) von Herrn V. Gramer: Oauhen, Genealogisch-historisches Adels- lexikon. Leipzig 1740; 7) von Herrn Staatsrath Dr. E. T. Nottbeck dessen Aufsatz: Die Ryssenberchsche Monstranz^ Separatabdr. aus dem ,,Revaler Beob.^' 1898; i) Ton Herrn Oberlehrer B. Hollander im Auftrage seiner Geschwister: Zur Erinnerung an Eduard Hollander, weil, vortffihrenden Bürgermeister der Stadt Riga. Sammlung ^ zu seiner Bestattung am 8. October 1897 gehaltenen Jfeden; 9) von Frl. E. Rosenberg: Archiv der Sterbe- kaaae „Erneuerte treue Hilfe", 13 Bände; 10) vom Liv- lindischen LandrathscoUegium: Materialien zur Yor- l^ereitong der vom Livländischen Landtag projectirten Gnmdsteuerreform in Livland. Heft I— VII; Vorschläge ir zar Reform der Grundsteuern im Jahre 1895 nieder- PKtzten Commission; Vorschläge der zur Reform der Gnmdatenem vom Landtage 1896 niedergesetzten Commis-

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sion; Vorlagen für die im Mai 1897 tagende Orundeteaer- commission.

Ffir das M n sen m waren nach dem Berichte des Museoms- inspectors dargebracht worden: 1) von Herrn G. G. v. Sengbnsch: ein Berdan-Gavalleriegewehry Talasche Arbeit 1877; 2) Ton Herrn Hermann v. Bötticher: eine kleine eiserne VoUkngel, gefunden auf Orieklieben bei Sassmacken bei Reparatur eines Brunnens an dessen Aussenseite, 4 Fuss tief; 3) vom Schüler der Stadtrealschule A lex. v.Sengbusch: eine Photographie des in Stein gehauenen rigaschen Stadt- wappens, das auf der Gartenmauer des ehemaligen Oonsulent Peter senschen Hauses, Bischofstrasse Nr. 1 angebracht ist;

4) von Herrn v. Gramer jun.: ein Damenbrettstein aus Buchsbaumholz mit erhabener Schnitzerei, auf der einen Seite Prinz Eugen von Savoyen zu Pferde, auf der anderen die Anbetung der heiligen drei Könige, 18. Jahrhundert;

5) von Herrn Dr. Wittkowsky in Wenden: ein Holz- kästchen, worin eine vierläufige Drehpistole, Pulverhorn, Eugelform, Schraubenzieher und anderes Zubehör. Die reich ciselirte Pistole trägt die Anfangsbuchstaben des Namens des früheren Eigenthümers, Landrathes Friedrich von Grote auf Naukschen, der sie dem Darbringer geschenkt hatte, sowie den Meistemamen C. F. BARTMER IN REVAL ;

6) von Herrn Alexander Baron von der Pahlen in Wenden: ein Reisenecessaire der Frau Marquise von Amblard^ geb. V. Sivers, aus dem Hause Rantzen, angefertigt in Paris von Maire, um 1820; 7) von Herrn Reinhold von Elot: fünf silberne Halsringe, ausgepflügt im Jahre 1897 auf einem Felde seines Gutes Baltenau in Polnisch Livland, etwa. 7 Werst von der livländischen Grenze entfernt, einem vom grossen Gute Bolwa abgetheilten Gute. Das Gesammt- gewicht der Ringe beträgt 1142 Gramm; 8) von Herrn L. A rb US 0 w : ein Oelportrait, Brustbild, höchst wahrscheinlicli das Portrait Peters des Grossen aus seinen letzten Jahrerk ; es stammt aus der Bauskeschen Gegend ; 9) von Frl. Böttclier:

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eine vierkantige Olasflasche mit vier eingeschliffenen Sternen,

Mitte des 18. Jahrhanderts; 10) von Herrn Dr. med.

G. Dahlfeld: ein Säbel in yergoldeter, reich verzierter

lesgiogscheide, Anfang des 19. Jahrhunderts; 11) von Herrn

Otto Baron Ropp: eine kleine indische Oötzenfigur aus

Bronce; 12) von einem Ungenannten: zwei Schuhblfttter

US weissem Sammetplüsch mit Blumen- und Fruchtmalerei ;

13) von Herrn Dr. med. £. Lehmann in Beshiza: die

Photographie der sogenannten goldenen Kutsche, die sich

auf Schloss Warkland befindet und die von der Stadt Riga

der Tochter des Oeneralgouverneurs Grafen Browne bei

ihrer Hochzeit mit dem Grafen v. Borch, Woywoden von

Beh'ts, geschenkt worden sein soll. Die Kutsche soll in

Wien bestellt worden sein.

Für das Museum ist gekauft worden: ein ovales Oel- portrait, Brustbild, höchst wahrscheinlich das des livländischen Gronvemeurs Generallieutenants Bekleschew, um 1790.

Zu ordentlichen Mitgliedern wurden aufgenommen die Herren Alfred Baron Maydell zu Ulpisch, Leon Baron Freytag-Loringhoven, Eduard Hollberg, Pa^or Carl Keller in Riga.

In Betreff der im heutigen Bericht des Museums- iBspectors verzeichneten, von Herrn Dr. Lehmann dar- gebrachten Photographie einer „goldenen Kutsche'', iie der Gräfin Browne zu ihrer Vermählung mit dem Grafen Borch von der Stadt Riga angeblich geschenkt worden sein soll, bemerkt Herr Dr. Anton Buchholtz Folgendes: Die Yermählung der Gräfin Eleonore Christina Browne, fo am 19. März 1766 geborenen Tochter des General- goaremeurs Grafen George Browne aus seiner zweiten Ehe nt der Baronin Eleonore Ghristina Mengden, verw. V- Tietinghoff, mit dem späteren Generallieutenant Grafen ^Bckäel Johannes Borch habe am 9. Februar 1783 in Riga sttttgefunden. Er habe jedoch weder in den ProtocoUen <k8 Raths noch in denen des Stadtcassa-GoUegiums etwas

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darüber gefunden, dass der Braut bei dieser Gelegenheit ein Geschenk gemacht worden sei, wie denn der Hochzeit in den ProtocoUen überhaupt gar nicht gedacht werde. Da aber die Stadt bei ähnlichen Gelegenheiten in früheren Jahren stets, wie die ProtocoUe ausweisen, Geschenke gemacht habe, so sei die üeberlieferung von einem Geschenk der Stadt Riga nicht unwahrscheinlich. Vielleicht habe man sich durch irgend einen Umstand veranlasst gesehen, nichts darüber zu protocoUiren. Jedenfalls habe die Stadt Riga im Februar 1783, wie die Stadtcassenbelege ausweisen (das Cassabuch ist verloren gegangen), sich einen kostbaren Gegenstand liefern lassen, der nur zu einem Geschenk für eine hochgestellte Person bestimmt gewesen sein könne. Darüber geben drei Rechnungen vom Februar 1783, die sich in der Abtheilung „allgemeine Ausgaben" des betreflfenden Belegbandes befinden, Aufschluss. Der Gold- schmied Krnsemann lieferte laut Rechnung vom 13. Februar auf Bestellung des Bürgermeisters v. Schick für den Stadt- kasten eine aus- und inwendig vergoldete Toilette, die aus 24 Stücken bestand: zwei grossen Schachteln, zwei kleineren Schachteln, zwei Puderdosen, zwei kleineren Dosen zum Schminken, zwei Leuchtern, zwei Nadeltellem, zwei Bechern nebst Teller, einem Waschbecken, nebst Giesskanne, einem Spiegelrahmen, einer Kleiderbürste nebst Kammbürste, einer Suppenschale nebst Teller, einer Glocke und einer Senfdose. Diese Geräthe wogen 40 Pfund 29V2 Loth, was, zu 14 Rthl.

Alb. das Pfund, ausmacht . . Rthl. Alb. 573. Mark.

Dazu kam Macherlohn zu 7 Mark das Loth

(40 Mk. a. e. Thlr. gerechn.) 229. 6

Für das Stechen von 24 Wappen 24.

Für die Kleider- und Kammbürste 1. 30

Für das Vergolden 250 Dukaten 500. Ago V. 200 Dukaten zu 3 Groschen 6. 26

zusammen Rthl. Alb. 1334. 22 Mark,

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Transport Rthl. Abi. 1334. 22 Mark. Davon abgezogen laut Abrede . Rthl. 30.

Rthl. Alb. 1304. 22 Mark. Dua lieferte F. Thiessen am

6. Febrnar einen Koffer mit

Rfickwand und Fuss für . 10. 20

ond Joh. Phil. Eellermann lieferte

laut Rechnung v. 28. Februar

2 getriebene Schilder mit

Handhaben und Klauben,

1 doppeltes Schlüsselschild;

2 Bügelscheeren mit Schrau- ben, 2 Klinkenriegel mit Schrauben, 1 Knopf am innersten Deckel und 200 Nägel, alles stark im Feuer

vergoldet, für 18. ,^_

Pär dieses Geschenk wurden also

im Ganzen verausgabt . . Rthl. Alb. 1333. 2 Mark.

Er glaube mit Wahrscheinlichkeit annehmen zu dürfen, te diese Toilette der Gräfin Browne geschenkt wurde.')

^) Die Däna-Zeitong vom 8. Mai c. Nr. 102 enthält folgende Ziichrift: In Betreff der in der Gesellschaft für Alterthnmskande wwähntcn, der Grafin Borch, geb. Gräfin Browne, von der Stadt ^ geschenkten silbemen Toilette bin ich in der Lage, Ihnen mit- ^^n u können, daea dieselbe thatsächlich am 9. Febrnar 1783 *^io€r Grossmutter von der Stadt Riga dargebracht worden ist. Bis ^ Jahre 1863 befand sich die Toilette im Besitze meiner Familie. Wilirend des letzten polnischen Anfstandes sollten verschiedene ^eithgegenstände, damnter aach die erwähnte Toilette, vom Gnte ^vkland nach dem Gnte Mariensee gebracht werden, der die Sachen ^'^B^poitirende Wa^en wurde jedoch von den Anfständigen anf dem "^ dahin überfallen ond ausgeraubt und nie wieder hat sich nachdem ^Spnr der gestohlenen Sachen auffinden lassen. Nur das zur Toilette Porige silberne Waschbecken befindet sich auch jetzt noch im Besitze Familie. Mit vorsüglicher Hochachtung

Theodor Graf von der Borch Mariensee.

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Herr Inspector G. Mettig unterzog die Frage nach dem Alter des Siegels der grossen Gilde zu Riga einer Untersuchung (s. unten).

Im Anschluss hieran bemerkte Herr cand. hist. N. Busch, dass im Rathsarchiv zu Jurjew (Dorpat) ein Siegelstempel der grossen Gilde aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts erhalten sei.

Herr Dr. Anton Buchholtz legte zur Ergänzung des vom Inspector Mettig Vorgetragenen mehrere Auszüge aus den Rig. RathsprotocoUen vor. Am 26. und 28. März 1587 wurde hiernach über das Vorhaben der Aelterleute grosser Gilde, sich ein eigenes Siegel herstellen zu lassen, verhandelt und dieselben ernstlich davon abgemahnt. Am 29. December 1624 hielten Deputirte der grossen Gilde an „umb das Siegel ihrer Gildestuben, welches in der Gantzley sein sollte . . . Sie können beweisen, dass sie eins gehabt, darumb könnte maus ihnen nicht verweigern^, worauf der Bürgermeister berichtete, dass die königlichen Gommissarien im Jahre 1589, wie sie in der Stadt das unruhige Wesen wiederum gestillet, der grossen Gilde das Siegel ex delicto genommen hätten.

Herr Dr. W. Neumann hielt im Anschluss an einen Aufsatz von Dr. P. Hasse Lübeck einen Vortrag über die Maler Hans und Albrecht von Hembsen (s. unten).

Herr Dr. Anton Buchholtz gab einige aus bisher unbekannt gebliebenen Documenten geschöpfte Beiträge zur Geschichte von Gampenhausens Elend und des Gonvents des heiligen Geistes (s. unten).

Herr Stadtarchivar Dr. Philipp Schwär tz hielt einen Vortrag über die Einnahmequellen der Glieder des Rigaschen Raths in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (s. unten).

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Das Siegel der grossen Gilde in Biga.

YoD C. Mettig.

Die kürzlich an mich gerichtete Frage von Seiten eines biefligen Architecten, der die älteste Form des Wappens oder des Siegels der grossen Gilde in Riga zu Decorations- nrecken verwerthen wollte, ob sich ein Siegel der grossen QMe ans dem Mittelalter erhalten habe, nnd ans welcher Zeit das älteste Siegel stamme, beantwortete ich dahin, dass Bär ein mittelalterliches Siegel der grossen Gilde nicht bekannt sei nnd dass das älteste von den erhaltenen, d. h. den beglaubigten Siegeln, dem 17. Jahrhunderte angehöre.

Die Frage nach dem Alter des Siegels der grossen

Gflde hatte mich schon früher beschäftigt, und was ich

darüber ermittelt habe, will ich im Folgenden behufs

Ergänzung und Emendation zur weiteren Eenntniss bringen.

Bb ist aUerdings auffallend, dass eine so einflussreiche

Genossenschaft wie die grosse Gilde im Mittelalter kein

^'^^^ gehabt haben sollte. Sein Fehlen erklärt sich vielleicht

daraus, dass die grosse Gilde nur einen Tbeil der Commune

bildete, die durch den Rath, den ersten Stand, gewisser-

BMssen als Einheit repräsentirt wurde. Erst gegen Ende

des 16. Jahrhunderts hören wir von einem Siegel der grossen

Gilde. Das war zur Zeit des Kalenderstreites, als die auf-

ger^te Bürgerschaft unter Führung Martin Gieses ^egen

den Kath Stnrm lief, um sich die völlige Autonomie zu

erkämpfen. Martin Giese bediente sich erst im Jahre 1588

Gnes Siegels der grossen Gilde; seine Macht war aber

bekanntlich nur von kurzer Dauer. Schon 1589 erfolgte

ioik der Intervention der polnischen Regierung sein Sturz.

IKe gewaltsam erlangte Machtstellung der grossen Gilde

erfilhr nun eine wesentliche Einschränkung. Unter anderem

vnrde auch bestimmt, dass nur ein Stadtsiegel und zwar auf

dem Baihhaose bestehen solle, und dass das propria autoritate'

SBgefertigte Siegel der grossen Gilde dagegen „gänzlich

»l^eschaflFet" werde *). Hieraus geht hervor, dass die Führung

^) B. Bergmann, Die Ealenderanrnhen In Biga in den Jahren IS6&~90. S. 2§6— 87. „Zum vierten. So soll ancE nach dem alten ^«brtiieb bey der Stadt Riga nicht auf den Ofilde-Stoben, sondern ^hmae nur eine Gantzeley nnd das Stadtsiegel sein, nnd dasselbe ■f der großen Gäldestnbe. im stehenden Tamnlt propria aotoritate "■aditeB Siegel gäntslich abgeschaffet nnd bev Verlast aller der vfile^tabeii Gerechtigkeit keines zn ewigen Zeiten mehr gemachet ^ tarn Yoracbein gebracht werde."

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eines Siegels von Seiten der grossen Oilde als eine Aneignung eines Rechtes bezeichnet wird, das der Gilde nicht zustand. Wahrscheinlich wurde das Siegel sofort eingezogen und wahrscheinlich ist es auch, dass die Gilde eine Zeit darnach kein Siegel gebraucht habe. In den späteren Verträgen zwischen dem Rathe und der gössen Gilde ton 1604 und 1616, in denen die grosse Gilde wieder eine Erweiterung ihrer Gompetenzen ertährt, ist von einem Rechte der Siegel- führung noch nicht die Rede. Erst im Jahre 1623, als die grosse Gilde eine Reihe von gravamina und desideria hin- sichtlich der Erweiteruujg ihrer Rechte vorträgt, wird das Recht, ein Siegel zu mhren, wieder beansprucht. Die erwähnte Eingabe vom Jahre 1623 ist bisher nicht bekannt gewesen, und die in ihr enthaltene Notiz über das Siegel der grossen Gilde lautet folgendermassen: Artikel 26. 9 Es hat auch die große güldestuben ihren Insiegel vormals gehabt, wovon man eigentlich bericht hat, daß es auf der Cantzeley sein soll, also begehret man, daß uns solches möge ausgeantwortet werden." Es dürfte ja auch den Anschein haben, als ob die grosse Gilde das Siegel im Sinne hat, welches Martin Giese benutzte und das von der Stadt confiscirt worden war^). Was der Rath auf diese Bitte geäussert hat, ist uns unbekannt^ jedoch wird nach nicht sehr langer Zeit die grosse Gilde das Recht erlangt haben, ein Siegel zu fahren. Der Kamin in der Brautkammer der grossen Gilde vom Jahre 1633 ist schon mit dem Wappen, einem goldenen Schiff mit gekreuzten Schlüsseln, geschmückt. Brotzes Abbildung des Siegelstempels der grossen Gilde konnte dem 17. Jahrhundert angehören. Hieraus lässt sicfai jedoch noch nicht mit Sicherheit auf die Existenz eines beglaubigten Siegels schliessen. Eine zuverlässigere Zeit- grenze bieten die Auszüge aus dem dörptschen Raths- protocoUe von Wybers. Der Stadt Dorpat diente Riga von jeher als Muster. Wie für die Verfassung, für das Rechts- leben und für die Organisation der Zünfte, so diente auch. Riga der Stadt Dorpat als Vorbild für die Opposition der grossen Gilde gegen den Rath und auch für die Führung eines eigenen Siegels. Wie Riga, so hatte nun auch Dorpat an der Spitze der frondirenden Bürgerschaft grosser Gilde einen Martin Giese in der Person Hans Karthausens, der sich 1592 eines Gildesiegels bedient, das der Oppositions- partei von Johann Brincken, dem Genossen Martin Gieaes,

^) In dem ältesten, möelieher Weise dem Ende des 16. Jalkr-» h'onderto angehörenden Siegel könnte man das von Martin Gieae gebrauchte sehen.

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^mchait war, und dessen Gebrauch der Bath als strafbares

Unterfangen bezeichnet^). In der Mitte des 17. Jahrhunderts

iommt die Frage des Siegels der grossen Gilde za Dorpat

wieder aufs Tapet. Im Jahre 1^7 nämlich forscht der

häi darnach, seit wann bei der grossen Gilde das Siegel,

mit dem kürzlich das Schreiben an Se. Ezcellenz den

Generalgoayemeur Gabriel Oxenstierna untersieeelt gewesen

iv, im Gebrauche sei, und von wem sie es erhalten hätte,

da der Vergleich vom Jahre 1642 mit den Privatsiegeln der

ielterleote rersehen sei. Der Rath erhielt darauf Folgendes

zur Antwort: Seit des H. Schlottmann Zeiten (wahrscheinlich

Fahrend der Zeit seines Aeltermannsamtes) ') hatte die

Gilde sich des besagten Siegels bedient, und 1642 wäre der

»gezogene Vergleich, weil das Gildesiegel verlegt war, mit

fei Privatsiegeln der Aelterleute versehen worden. Bei

dieser Untersuchung hebt nun der Bath zum Schluss, hervor,

dass die grosse Gilde in Riga in ihrem Siegel etwas anderes

nilire als das Wappen der Stadt, das sich die dörptsche

grosse Gilde angemasst, und dass die grosse Gilde in Riga

flicht mit rothem Wachse, sondern mit gelbem Wachse

segele. Also innerhalb der Zeit von 1623—1647 hat die

grosse Gilde in Riga ihr Siegel erhalten und pflegte seit

fieser Zeit in gelbem Wachse zu siegeln.

Zum Schiasse will ich noch über die mehrfach citirte Beadiwerdeschrift der grossen Gilde vom 20. Mai 1623 i'emerken, dass sie, aus 27 Artikeln bestehend, für die Ver- Jassimgsgeschichte der Stadt Riga von Werth ist und wohl ^dient veröffentlicht zu werden. Auf einige culturhistorische Momente in ihr möge noch hingewiesen werden, und zwar ttf den ersten und letzten Artikel. Im ersten Artikel wird tober geklagt, dass schon vor der Belagerung der Stadt (wohl der von 1621) eine gute alte Sitte, nämlich die Abhaltung der Hochzeitsfeierlichkeiten der Biirgerkinder der pdsen Gilde nach der Trauung am Sonntage in der grossen vildestube, ausser Uebung gekommen sei, und dass sie i^ in den Wochentagen in rrivathäusern und in Winkeln ^siüätndeüj was in Zukunft, da die Bürgerschaft grosser Gilde bei ihren alten Gebräuchen zu verbleiben wünsche, ^&boten werden möchte.

') Wjbers Collectaneen S. 296. Karthausens politische Tliätig- ^ oad seiii Ausgang mit der Hinrichtung in Biffa ist Gegenstand ^ angehenden Monographie eines jnngen HistoriKers A. Fenereisen ^vorden, die hoffentlich bald yeröffentücht sein wird.

*) Hans Schlottmann wurde 1634 und 1641 zum Aeltermaun f<Ut 1642 ist er schon Mitglied des Baths. Gadebusch, Ldv- «•b^ Jahrfofieher, 8. Th. 1. Abth.

4*

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Der letzte Artikel plaidirt dagegen für die Beseitigang einer alten Sitte; er lautet:

.Weilen auch Leider diese gute Stadt durch allerhandt unffelegenheit fast zurück undt in Schuldt gerathen, so ver- meinet undt begehret man, daß E. E. Kath ihr Deputat eine Zeit lang möchte stehen lassen, biß gott helffende die Stadt in besser aufnähme undt Frieden kompt, damit die Schulden eines theils abgeleget undt die überschwengliche Unkosten abffeschafEt werden möchten, so woU auch diß Brustkraut, welches fast viel Geldes kostet undt von den Wenigsten davon etwas genossen wirdt, abstellen.^

Die Maler Hans und Albrecht von Hembsen.

Von Dr. W. Neu mann.

Im 7. Bande der Zeitschrift des Vereins far Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde, S. 312 u. f., bringt der Stadtarchivar Dr. P. Hasse einen Artikel über den „Maler Hans Hemssen und sein Bild vom Audienzsaal des Rath- hauses^'. Am Schlüsse heisst es von dem Künstler, dass er nach Beval gezogen und dort im Elend zu Grunde gegangen sei. Gelegentlich meiner Arbeiten über den Revaler Maler Ernst Wilhelm Londicer habe ich, was das Revaler Archiv an Material über die dortigen Maler besitzt, durchgesehen und zum Theil abgeschrieben. Auch über den Maler Hans von Hembsen und dessen Sohn Albrecht fand sich Einiges darunter, das dem Hasseschen Aufsatze zwar wenig Neaes hinzufügt, für die Stellung der Künstler in unserem Lande während des 17. Jahrhunderts aber nicht ohne Interesse ist«

Ueber den Maler Hans von Hembsen (Hemssen, He- messen, Heinsenn der Name kommt in den verschiedensten Formen vor ) berichtet Dr. Hasse, dass er „zu Lübeck: von ehrlichen, redlichen Eltern geboren sei" und bei Philipp Röseler die Malerei erlernt habe, nach Beendigung seinei^ Lehrzeit in Danzig und Königsberg beschäftigt gewesen sei« Am 15. März 1616 richtet er ein von ihm als „Gonterfeieir und Mahlergesell" unterzeichnetes Gesuch an den Lübeckeir Rath mit der Bitte um Zulassung als Freimeister und berichtet, wie er sich „von Jugend auf im Malen, der Kunst; der Gontrafactur und besonders in der pictur der Land- schaften geübt habe", in fremden Landen den tüchtigsten Künstlern nachgezogen sei „und allen Fleiß darauf gewandt; habe, mehr denn andere gemeine Maler zu lernen und zu. erfahren". Er bittet ferner ihn g^en die Amtsmeister iu

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Schatz zu nehmen, die ihm die Aufnahme ins Amt verweigern, venn er nicht aufs neue zu einem von ihnen in die Lehre träte oder eines Meisters Tochter heirathe. Er empfiehlt ach zugleich dem Bathe, wenn dieser etwa ,,Neue gebewde oder gemacher mit künstlichen Landtaffeln zu exomiren ffirhabens sein sollte'*, wie ihm berichtet worden.

Die Amtsmeister dagegen gehen denBathin einer Supplik Tom 10. April 1616 an, Hembsen nicht als Freimeister zu- zolaesen, da ihrer schon drei, wie Arnt Raetke, Elias Meyer und Jacob Benssborg, zugelassen seien.

Hembsens Gesuch wird abschläslich beschieden und erst am 26. April 1625 erneuert er dasselbe. Mit diesem Gesuch stellt er dem Bathe gleichzeitig ein Oemälde vor, in dem Hasse das noch jetzt m der Hörkammer des Bath- bases befindliche Bild des Audienzsaales erkennen will. £r stellt diesen Saal nach seiner 1573 erfolgten Erneuerung dar und als Staffage eine Sitzung des Obergerichts.

Des Malers Gesuch findet jetzt Gewährung. Am 16. Juni 1625 wird ihm die Berechtigung, als Freimaler in Lübeck thätig zu sein, bewilligt, jedoch mit der Einschränkung, dass er nur ,yGonterfeien, Landschafften vnnd Historienn, doch mit Eigener Handt'' ^u malen berechtigt sein soll und oor einen Jungen halten darf, „der ihm die färben zu richtet ^nnd Reiffet"; auch soll er nicht das Becht haben, „die Kahler Kunst zu lehren".

Diese Vorschriften werden von ihm aber wenig beachtet. Statt des ihm gestatteten Jungen hält er bald einen Gesellen, is^ßü sofort^e Entlassung mm am 5. April 1626 und noch- mals am 5. September 1627 bei fünf Thaler Strafe an- befohlen wird.

Hembsen hat sich inzwischen verheirathet, sieht bald eine aUreiche Nachkommenschaft um sich, geräth aber durch ^rankheit und Augenschwäche, die ihn am Malen hindert, ia grosse Noth.

Er wendet sich daher am 10. März 1629 an den Bath Bit der Bitte, ihm in seiner trostlosen Lage zu gestatten 6iieD Gesellen halten zu dürfen, oder wenn man ihm diese Ktte abschlagen müsse, ihm die erledigte Zöllnerstelle am Bvgthor zu verleihen. Er erhält die Erlaubniss, mit einem ^llen arbeiten zu dürfen, und ausser ihm am 15. April 1629 ^ die Freimeister Jost Delaval, Geore Starck und Jacob ^ Holländer. Die üebertretung der Vorschrift zieht ihm ^iioeh am 10. April 1635 eine Büge vom Wettegericht zu.

Mit vollem Namen und der Jahreszahl bezeichnet ist ^TOQ Hembsen gemalte Epitaph des 1634 gestorbenen I^becker Bürgermeisters Lorenz Möller; eines Verwandten

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des Malers. Es enthält ausser einem Portrait des Verstorbenen eine Auferstehung und eine Kreuzigung Christi, die sowohl von Hasse wie von S. Funk in dessen ^Merkwürdigkeiten der Marienkirche zu Lübeek'' als tüchtige Arbeiten gerühmt werden, durch die ihm, neben seinem Bilde vom Audienz- saale, wie Hasse am Schlüsse seiner Abhandlung sagt, wenn auch kein hervorragender, so doch ein ehrenvoller Platz in der Malergeschichte der Stadt Lübeck gesichert wird.

1637 begegnen wir dem Maler schon in Reval, wo er auf dem Dom wohnhaft ist und mit einem Gesellen arbeitet. Auch hier entbrennt der Kampf mit den Amtsmeistem. Am 11. December dieses Jahres richtet er ein Gesuch an den Rath, ihn, den Freimaler, vor dem Hass, dem Zorn und den üblen Angriffen der städtischen Amtsmeister zu schützen. Das Amt dagegen klagt über ihn, als einen ausländischen „Contrafeier^, der den örtlichen Meistern das Brot w^- nähme, da er mit „gemalten Stücken in der leute Häußer herumb leufft um selbige zu verkauffen'^ In demselben Sinne klagen auch die Maler Pawel Blum, Peter Wicherts und Hans Blum gegen ihn. Hembsen klagt dagegen, daes die Amtsmeister ihn und seinen Gesellen Hans Deters als Bönhasen verfolgen. Ehe er nach Reval gekommen und auf dem Dom Wohnung genommen habe, habe er 18 Jahre iu Lübeck als Freimaler gearbeitet und zwar mit 10—5 Gesellen« (Die Zahlen sind ziemlich willkürlich genommen, wie man sieht.) Als andere Freimeister nennt er dann in Lübeck Jacob Reussburgk, Hans Glausen (dieser Maler scheint 1632 als Gesell bei Hembsen in Lübeck gearbeitet zu haben), Hinrich Bolandt und Jürgen Nedder; in Hamburg: Jacob Rossav, Samuel Wolters, Dieterich Ditmars; in Danzig: Salamon Wegener, Barthel Strobel, Lambrecht van Zween- husen und Jacob Mahlers. Die Entscheidung des Rathes in dieser Angelegenheit ist nicht vorhanden.

Weiter ist über ihn hier nichts bekannt. Auch Arbeiten, die sich auf ihn zurückfuhren lassen könnten, haben bisher* nicht nachgewiesen werden können. Yon seinem Tode höirt man nur in einem Gesuch der Lübecker Amtsmaler an den dortigen Rath vom Jahre 1673 (auszugsweise mitgetheilt von Hasse S. 327). Es heisst dort von ihm: „zumahlen Bx-^ Indem Er gedachte Unßer Ambt einzugreiffen, vndt uoßeire Nahrung zu schmelern, dennoch diese Stadt Reumen, naolx Reval ziehen vndt daselbsten im Elende sterben müssen^'.

Seinem Sohn und Nachfolger in der Kunst Albreobt von Hembsen begegnet man im Jahre 1646. Es wird von ihm gesagt, dass er viele Portraits, namentlich adeliger Personen, gemalt habe, die ihm mit 4 bis 6 Reicbstli^ex

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das Staek bezahlt w3rden. Anf Anrathen ^^zweier guten Kinner" war er zn der Wittwe des Malers reter Wichers (Ficfaerts), eines der Verfolger seines Vaters ^ als Werk- Skret ins Gfeschäft getreten nnd sollte die Hälfte aller Sinnahmen als Lohn erhalten. Die Wittwe hielt ihr Ver- sprechen aber nicht nnd Albrecht reicht daher am ^. Anlast 1646 eine Klage beim Bath ein. Er sagt in diesem Klaffeschreiben, dass er ein Jahr nnd 20 Wochen m den Tafeln der Kanzel gemalt habe, sei aber schlecht bdohhi worden und habe daher die Arbeit unterbrochen. Anaseor einer kleinen Tafel habe er auch das Epitaph des Oberem fiechenberch Terfertigt und dafür nur 8 Keichs- tbaler erhalten, obgleich die Wichers 40 Beichsthider dafür eiBpiaogen habe.

Von welcher Kanzel hier die Bede ist, lässt sich nicht mehr nachweisen. Die Gemälde an der Kanzel der Nicolai- Uiehe sind inschrifüich 1624 von Daniel Blome gemalt, die der Domkirche sind sehr minderwerthig und wal^scheinlich Ost nach dem Brande von 1684 entstanden, die Apostel- %aren an der von dem Büi^ermeister Lohne gestifteten Kimel der Heiligen Geistkirche scheinen einer früheren Zeit anzugehören ^). Das Bechenberchsche Epitaph ist nicht Aahr Torhanden; es fand wahrscheinlich beim Dombrande 1684 seinen Untergug.

Albrecht ron Hembsen und seine Frau starben 1657 «D d^ PesL

Zur Gescliichte von Oampenhausens Elend.

Yen Dr. Anton Buchholtz.

Die ürkande über die vom Bathmanne Johann Kamp- ksea angeblich 1492 erfolgte Gründung dieses Armenhauses bt sich nicht erhalten. Die älteste Nachricht über diese Anstalt ist enthalten in einem aus dem Jahre 1557 stammenden Gemdie der Vorsteher des Heiligen Geist -Hospitals oder &mTent8; der Bathsherren Werner Mey undVincenzGlandorp. Dieses G^ch betrifft in erster Linie das Hospital oder den Konvent des Heiligen Geistes, berührt aber nebenbei auch ^ Kamphusensche Elend. Es wird darin der Wunsch ^lageeprochen, dass diejenigen, die das Elend in Verwaltung wss, das der selige Kamphusen von des Heiligen Geistes Gütern zum Bedarf der Armen eingenommen hat.

^) Der Stifter starb am 29. März 1626.

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dasselbe „baoen^ and jährlich über die Einkünfte Rechen- schaft ablegen mögen. Öieses Oesuch'war dem f H. Hilde- brand, als er seinen Aufisatz über das Elend schrieb, bekannt gewesen ^). Er folgert daraus, dass der Stifter Eamphusen ^ins der Gebäude des damaligen Franziskanerklosters zum Heiligen Geist in ein Armenhaus umgewandelt habe^. Eine Folgerung, die nicht unwahrscheinlich klingt, wenn man die Tier Jahre vorher, am 28. September 1488 ausgeferti^ Urkunde in Betracht zieht, durch welche der Kath vier Brüdern der dritten Regel des heiligen Franziskus gestattet hatte, sich bis auf 13 zu einem vollständigen Konvente zu ergänzen, und ihnen die gegenüber der Peterskirche belegene Kirche des Heiligen Geistes mit ihrem Grunde, Häusern, Zubehör und allen Gütern innerhalb und ausserhalb der Stadt zum Niessbrauch sowie nebst der Pforte in der Stadt- mauer übergeben hatte, wobei der Stadt Eigenthum und Herrlichkeit sowie das Recht zustehen sollte, zwei Rath* mannen zu Vormündern der Stiftung zu ernennen, denen jährliche Rechenschaft abgelegt und ohne deren Vor wissen keine Veränderungen mit dem Besitze vorgenommen werden sollte ').

Wie weit EUldebrand mit seiner Schlussfolgemng Recht gehabt hat, will ich später untersucdien, nachdem ich zunächst einige Urkunden herangezogen haben werde, die Hildebrand nicht erwähnt, auch zum grössten Theil nicht gekannt hat.

Die zeitlich nächststenende Nachricht über Kamphusens Elend ist nämlich enthalten in einem von den Rathsherren Andreas Kove und Hinrich v. Ulenbrock am 19. October 1592 erstatteten Berichte über die in der Stadt belegenen Elend- häuser'). Dort heisst es:

„Gamphusen Elend ist gelegen zwischen Simon voa Treuw Stehne [Steinhaus] und der Brinkschene, ist gants und gar verfallen, also daß es unmuglich^ daß die armen Leute noch lenger darinnen wohnen muffen. Daß jus patronatus hat man ohne sonderlichen Verdacht nicht können, zu sehen bekommen, scheinet aber, daß zum wenigsten Einem E. Rahte die Inspection ffebühre, und lieget darunter* ein Keller, gibt jahrlicn 40 Mk. Heuer, auch haben die Armen zweyerß in einer Wochen den Umbgang mit der Buchsen, waß sie (wie Frembde berichten) an Gelde

1) Mittheil, was der livl. Geschichte Bd. 15 S. 106. Das Oeauoli liegt jetzt im Äensseren Bathsarehive unter der UrkimdenBainmlnn£;.

S) EbeDdort S. 100.

8) Archiv der ct. Gilde, Mspt. Nr. 68 8. 169—74, Absclirift von der Hand des Aeltermanns Georg Ploenuies, angefertigt ^wolil om 1670.

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bekommen, daB wirt dehnen Verwaltern, daß Brodt aber bekommen und theilen die arm^n Leute unter sich. Noch kt daß . . . Hauß verhundert Mk. Hauptgeldeß . . . gibt jahrlich 24 Mk. Rente ... die Verwaltung aber Foß (?)... gehabt . . . Nach Absterben aber der OsterholBschen hat eB nun die Iggermansche itzo fast ins ander Jahr gehabt, reiche sich nach Außgang deß Jahreß der Rechnungen gebuhrlich yerhalten wird."

Zunächst interessirt uns die Nachricht fiber die Ver-

valtnng der Stiftung. Man kann wohl mit Recht annehmen,

dass in der Stiftungsurkunde in derselben Weise, wie das

bei den heute noch bestehenden, von den Bürgermeistern

Franz Nyenstede und Nicolaus Eke 1594 und 1596 errichteten

Wittwenkonventen geschah, den Nachkommen des Stifters

das Patronats- und Verwaltungsrecht eingeräumt worden

rVf sowie dass die genannten Personen, die Osterhoffischen

uid die Iggermansche zu den Nachkommen des Rathmannen

Kamphusen gehört haben werden. Die in dem Berichte

Ton 1592 zuna Schluss in Aussicht gestellte Rechenschaft

der Igffermanschen liest uns auch yor. Sie fand sich in

einem Konvolute von Papieren, das sich auf den Heiligen

Geist bezieht und unter den alten Archivalien des Stadt-

kasBakoIlegiunas auf dem Boden des Rathhauses lag, von

vo es erst nach dem Ableben Hildebrands ins Stadtarchiv

obeirgefohrt wurde. Diese Rechnung, 3 Bogen stark, ist

geführt Ton fVau Catharina Seimens (al. Sinans), der Wittwe

des Bathsherrn Henrich Iggerman, und reicht vom 29. Juni

1591, dem Tage, wo sie die Verwaltung von Osterhoffs

£rben übernahm, bis zum 9. Februar 1607. Die Osterhoffs

laben, wie bemerkt wird, über ihre lange Verwaltung

keinen Bescheid geben können. Obwohl nun, wie der

Bericht aus dem Jahre 1592 bestätigt, das Oebäude damals

bereits ganz und ear verfallen war, so vermochte die Wittwe

JKernian dennoch ein Kapital von 2522 Mark 28 Schill.

]^;i8di zu Bammeln, was sie nur thun konnte, indem sie

die Ausgaben auf das geringste Mass, auf Holz, Knechtlohn

und geringfogige Reparaturen beschränkte. Die Folge dieses

■nai^ebrachten Sparsystems war denn auch der gänzliche

^erfaU des G^ebäudes und der Verlust der Verwaltung für

üe Nachkommen des Stifters. Das geht aus einem, im

selben Konvolute befindlichen, undatirten Qesuche der

Ivpektoren und Vorsteher des Heili^n Geistes hervor,

ias vom Aeltesten grosser Gilde Mattias Koke, als damaligem

Vorsteher nnterscl^eben ist. Da Koke 1607 Aeltester und

ttl5 Aeltermann wurde, so muss das Gesuch aus der

Zviachenzeit herstammen, es lässt sich aber, was später

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geschehen soll, noch genauer datiren. In diesem Oesaehe wird Folgendes gesagt: Nachdem der Rath anfänglich dem lieben Gott zu Ehren den Konvent des Heiligen Oeistes fnndirt, auch die Kirche neben der zneehörigen Nutzung dazu legirt hatte, wurde im Jahre 1494 (nicht 1492, wie sonst überliefert ist) der Herr Kamphusen mit dem Kirchenthurm begünstigt. Er erbaute ein Elend für arme Leute und war schuldig, dem Konvente jährlich 12 Mark Rekognition zu zahlen. Obgleich man in der Folge aus dem (dazu gehörigen) Keller viel mehr an Miethe erhielt, hat der Konvent dennoch keine Zahlung erhalten« üeberdies ist das Elend augenscheinlich seit vielen Jahren nicht unterhalten worden, sondern die „possessores^' (also die Kamphusenschen Nachkommen) haben das schöne Ge- bäude dermassen verkommen lassen, dass das Dach, die Böden und die Kammern eingefallen sind, so dass die armen Leute aus dem einen Gemach in das andere fliehen mussten und jetzt sich gar gefährlich und beschwerlich „bei der erden'' aufhalten. Es ist zu vermuthen, dass sie bdd ia den Keller fallen werden. Auch sind sie ohne Küche und sie behelfen sich derart, dass sie hin und wieder an den Wänden ihr Feuer anmachen, weshalb nicht geringe Feuers- gefahr vorhanden ist. Auch ist die ünsauberkeit gross und die Nachbarn müssen darunter leiden. Die Mauern fallen täglich stückweise herunter. Aus allem diesem geht hervor, dass die jetzigen „Dominatores'' ihres Rechts verlustig genügen und überdies auch noch dem Konvent die Reko- gnition für 120 Jahre zu zahlen schuldig sind. (Aus dieser letzten Behauptung kann man folgern, dass dieses Gesnch 1614, 120 Jahre nach 1494, abgefasst wurde.) Die Vor- steher des Heiligen Geistes bitten zum Schluss den Bath, als Hauptpfieger und Regenten des Konvents des Heüigexi Geistes, er möge, weil das Elend vom Konvente herruhrty das verfallene Haus wieder dem Konvente zuordnen und die Erbnehmer des seligen Herrn Kamphusen anweisen, dem Kon- vente die aufgelaufene Schuld zu zahlen. Die Vorsteher erbieten sich zugleich, zum Besten des Konvents ein nütz- liches Gebäude zu verfertigen, und bitten den RaÜi, ihnen. einiges Baumaterial zu schenken. Hinsichtlich der armen. Weiber im Elend sprechen sie die Absicht aus, diejenigen, die zur Wache und Handreichung bei Kranken untüchtig wären, mit Genehmigung des Raths im Geoi^enhospitsti unterzubringen („nach S: Jürgen zubestellen"), diejeaigen aber, die noch guten Leuten in Krankheit oder in Todesnöthen dienen könnten, im Konvente zu versorgen, nur sollte ihnen auch femer der „Umgang^ ^ vergönnt

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sein, das heisst das Recht, Gaben von Haus zu Haus zu sammeln.

Das Verfugen, das der Rath auf dieses Oesuch getroffen hat, habe ich nicht ermitteln können, denn leider sind die Protokolle des Kaths aus jener Zeit bereits 1674 verbrannt. Die Angabe von Hildebrand (S. 107), dass das Elend im Jahre 1605 mit Hilfe milder Beiträge neu errichtet wurde, stammt jedenfalls aus einer unrichtigen Quelle, denn noch 1614 ist das Elend, wie wir erfahren, ganz verfallen und auch 1619 seheint es noch nicht hergestellt gewesen zu sein, denn die Vorsteher des Heiligen Geistes mahnten damals einige Schuldner des Elends mit der Begründung, dass der Balh den Vorstehern ernstlich auferlegt habe, das verfallende Elend wieder zu bauen.

Das vorliegende Gesuch ist nach einer Richtung hin besonders wichtig f&r die Geschichte der Anstalt. Ich meine nicht die Eingangsworte, dass der Rath anfänfflich den Konvent des Heiugen Geistes dem lieben Gott zu Ehren

Sitiftet und die Eirene dazu legirt habe. Darauf wird man n historisches Gewicht l^en können, denn diese Worte geben offenbar nur der damals eingebürgerten Meinung Ausdruck. Aber das Gresuch ist wohl wichtig, weil es über die ursprüngliche Lage des Elends Auskunft giebt. Mit der Angabe im Bericht von 1592, dass das Elend zwischen Simen von Treuw Stehne und der Brinkschene gelegen ▼ar, können wir nichts anfangen, denn die Lage dieser beiden Häuser hat sich nicht oder nicht genau ermitteln lassen. Das der Wittwe des hingerichteten Aeltermanns Hans zum Brincken lebenslänglich verlehnte Haus, das dem Heiligen Geist gehörte, lag gegenüber dem Fleischschrangen and wurde 1603 an den damdigen Stadtkassanotair Aeltesten Vichael Zanpe verlohnt^). Auch aus einer Ortsbeschreibung im Rsntebach aus dem Jahre 1601, wonach das Elend »Unter der Brinckeschen und Heiligen Geist gelegen^ war % Termtoen wir nichts abzuleiten. Dag^en giebt uns die Bememing im Gesuch von 1614, dass Kamphusen 1494 mit im Thorm der im Konvent des Heiligen Geistes belegenen Kirche begünstigt wurde, volle Gewissheit. Es kann nur der llmrm der St. Geoi^skirche oder Heiligengeistkirche

^) Das BrinckeBche Hans ist wohl identisch mit dem, dem Konvent ■m H. Geist gehörigen Hause, das der Wittwe des Aeltermanns Bai» zum Biineken, nach deren Ableben 1603 April 20 aber dem idtesten Michael Zanpe lebenslänglich verliehen wnrde, es lag gegen- te dem Fleischschrangen. Vgl. die Abschrift der Lehnsnrknnde im ffvibiiteo KoüTolnte.

*) Abechrift im erwähnten Eonvolnte.

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gemeint sein und dieser Thurm, von dem bisher nichts be- kannt war, kann nur am Westende der Kirche gelegen haben, also an der Stelle, die auf dem Plane des Herrn E. t. Löwis') als „Vorhalle'' bezeichnet ist und die jetzt den Speicher „die braune Taube'' bildet. Dass in der That dieser Kirchen- thurm dem Rathmanne Kamphusen abgetreten wurde, dafür spricht noch eine andere Nachricht aus dem Jahre 1614. Im selben Konvolute, wo das Gesuch lag, befindet sich auch ein Folioblatt, das vom 28. November 1614 datirt ist und einige Nachrichten über ausstehende Forderungen der Anstalt enthält. Es beginnt mit folgenden Worten: „Fann dem h: oltesten Glas Ludinckhusen bericht einffenhamen uhon des h: Geistes Kirchen; torn, nachmaln genant h: Kamphusen elend.''

Auffallend bleibt aber immerhin der Umstand, dass der Bath 1488 die Kirche des Heiligen Geistes den Franzis- kanern zur Nutzniessung und bereits vier oder sechs Jahre darauf den Thurm der Kirche nebst darunter befindlichem Keller, denn auch von einem solchen ist die Rede, an Kamphusen zu einem Armenhause übergiebt. Vielleicht lässt sich das durch die Annahme erklären, dass die Kirche oder mindestens der Eirchenthurm damals bereits baufällig war und garnicht mehr oder nur in sehr geringem Masse benutzt werden konnte. Jedenfalls spricht dafür, dass die Franziskaner in der Nähe dieser Kirche lange Jahre ihr Kloster gehabt haben, der Umstand, dass die Bezeichnung „Kloster'' far das Kirchengebäude sich noch lange, jeden- falls während des ganzen 17. Jahrhunderts erhalten hat.

Wann das 1619 noch ganz verfallene Elend wieder hergestellt wurde, darüber schweigen die bisher gefundenen. Quellen. Erst das 1704 vom damaligen Stiftungskalkulator, Aeltesten Gotthard Yegesack eingerichtete, im Archiv des Konvents zum Heiligen Geist aufbewahrte „Grund und Heur Buch Lit. A^' giebt nähere Nachricht. Auf den] ersten. drei Blättern dieses Buches befindet sich ein Inventariam, das die zum Konvente gehörigen Gebäude und deren Ein- künfte aufzählt. Dort wird auch ein Haus erwähnt, das auf der vom Kapitain Pargold angefertigten, leider nicht; mehr vorhandenen Karte mit P bezeichnet ist und Kamp-- hausen Elend genannt wird. „Dessen unterste Wohnung - so lautet die Eintragung wird zum Behalt armer Leute gebrauchet, die darinnen auffgenommen werden, genießen nichts mehr, alß daß ihnen 3 mahl im Jahr, b& Ostei^^ Michaelis und Weihnachten jedesmahl einen jeden V2 rth.«

1) Mittheil. Bd 14.

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Schill, und die Yorbeterm 1 rth. schill. gereichet wird. Das Johannis Quartal wird zum Einkanff des Brennholtzes ver* vandy davon sie die Wärme genießen. Diese Oelder, so iimen ansgetheUet und dafür das Holtz eingekaufet wird, Tird wodientlich durch 2 Kerlen mit Umbgang der Büchse Ton den Einwohnern dieser Stadt vor den Thüren ein- ^[esamlet.^ Ausser dieser untersten Wohnung gab es in jenem Hause 1704 noch 5 oberste Wohnungen, die damals zusammen 46 rth. jährliche Miethe eintrugen, und 2 Boden, die für 10 rth. jährlich vermiethet waren.

Wir erfahren also, dass die im Elend untergebrachten armen Leute sehr kümmerlich gestellt waren. Wie 1592 and 1614, so war es noch 1704 der ^ümgang'^, durch den die Stiftung zum grössten Theil erhalten wurde.

Noch sind mir bei Durchsicht einer im Stadtarchive befindlichen Rechnung des Aeltesten Gerhard Bojert, Vor- Stehers des Konvents des Heiligen Geistes , aus den Jahren 1^6 bis 1699 einige Ausgabeposten aufgefallen, die ich

Eeziell auf das Eamphausensche Elend beziehen möchte. I wird nämlich am 28. November 1696 rth. alb. verausgabt für die Umwechselung einer alten Glocke gegen eine neue, ,^80 bej umbgaug derer Büße gebrauchet wird^. Die ^erle", die mit der Büchse von Thür zu Thür gingen, bedienten sich also dabei einer kleinen Glocke, mit der sie wohl das Signal gaben, dass sie vor der Thür ständen, um die Almosen mit der Büchse entgegen zu nehmen. Diese kleinen Glocken scheinen sich, was zum Beweise ihres häufigen Gebrauchs dienen mag, bald abgenutzt zu haben, denn am 4. Januar und 20. Dezember 1697 sind wiederum 1 rth. und Vs rth. alb. für Umwechselung von zwei alten Glocken gegen neue verausgabt worden. Endlich möchte ich die in dieser Rechnung zwei Mal vorkommenden Ausgabe- posten aus dem Juli 1698 und 1699 für je 10 Faden Brenn- bok zum „ündeutschen Elende'* auf das Eamphausensche Hend b^EOgen wissen. Denn wie heute, so wurden wohl such damals in jenes Elend nicht etwa Bürgerfrauen oder iungfirauen aufgenommen, sondern Leute niedrigsten Standes, „snne Leute*', wie sie kurz 1557 bereits genannt werden, 4ie, da sie meist aus dem lettischen Volke herstammten, SgUch wohl „Undeutsche'' genannt werden konnten. Trifft hese Annahme zu, dann bezieht sich auch auf das Eamp- taaensche Blend die gegen den Schluss der Bojertschen lechnong befindliche Bemerkung, dass von Bojert während ^Zeit seiner mehr als 21jährigen Verwaltung des Konvents, S78 1699, auch „ein neuer undeutscher Elend" erbaut arde. Dieses im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts erbaute

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Elend lag jedenfalls nicht mehr an der Stelle, wo der Thnrm der Kirche gestanden hatte, sondern wohl an der Stelle mitten im Hofe des Konvents, wo heute noch das Elendhaas steht. Diese mehr als 60jährige Lücke in der Geschichte des Elendhauses dürfte vielleicht durch einige Nachrichten ausgefallt werden, die sich in einem im Archiv des Konvents zum H. Oeist befindlichen Konvolut von Akten- stücken befinden, die sich auf einen Prozess des H. Geistes mit den Palm Bigemanschen Erben beziehen. Darnach hat Palm Bigeman von den Inspektoren des H. Geistes zu Michaelis 1633 „daß alte Kloster nebenst den Keller, wie auch daß alte Elend in seinen Grentzen, wie es der sehl. Herr Johan Schröder besessen, auf 8 Jahre jährlich ä 320 Mk/' gemiethet. unter dem „alten Kloster^' denke ich mir die Kirche des H. Geistes und unter dem „alten Elend'' deren Vorhalle, das vormalige Kamphausensche Elend. Vor Weih- nachten 1635 verkau^n dann die Vorsteher des Konvents dem Palm Bigeman „ein alt Ehlen bey des Heiligen Geistes Kirche und der Frauw Zaupischen Wohnhauß belegen'' für 1250 Mk. und lassen es ihm am 18. Dez. 1635 auftragen. Durch diese Ortsbeschreibung wird meine soeben ausge- sprochene Annahme bestätigt, denn das benachbarte Zau- pische Wohnhaus ist identisch mit dem 1592 als benachbart erwähnten Wohnhause der Brinkeschen.

Wir erfahren also, dass das Kamphausensche Elend an der Stelle, wo es ursprünglich errichtet wurde, bereits 1633 ganz eingegangen war. Wo es während der Zwischenzeit bis zum Erbau des sog. „undeutschen Elends" bestanden hat, darüber schweigen die Quellen. Das dürfte auch schwer zu ermitteln sein, da die Archivalien des Konvents aus jener Zeit nicht mehr vorhanden sind.

Die äussere Geschichte von Kamphausens Elend seit der Mitte des 18. Jahrhunderts ist genügend durch die Hilde- brandsche Arbeit und vollends durch die lithographirte Arbeit des verstorbenen Aeltermanns C. Zander aufgeklärt.

Zur Geschichte des Konvents des Heiligen Geistes.

Von Dr. Anton Bachholtz.

Der heute bereits erwähnte Bericht über die Elend- häuser aus dem Jahre 1592 fuhrt noch zwei Elendhäuser auf, die in der Nähe der St. Johanniskirche lagen , nämlicli ^^Zimmermanns oder der Pilgrimmen Elend ist gelten zwischen St. Johannis Kirchen und Hm. Rekemans Haase'^

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ofld „DtS Mend im heiligen Oeist, bey der Johannis Kirchen belegen'/. Das Zimmermannsche Elend ist identisch dem heute noch bestehenden Wittwenkonvente des Börffermeisters Nicolans Eke, vom Elend im H. Geist aber wird gesagt: ;,Da& Elend . . . verwaltet Hr. Gerdt Hudde, wird ia gatten Banw erhalten, darbey seindt 5 Kammern» geben jährlich jede 5 Mk., welche d. Hr. Hndde empfenget, iber anff dem Bdne helt der Hr. Hndde sein Khome.'^ Di8 Bndi der Aeltermänner grosser Gilde giebt uns über die Wiederaufrichtung des H. Geistes die erste Nachricht. Bb heisst dort^) unterm Jahre 1564: Die Aelterleute und idtesten hätten yiele Male den Rath yermahnt, den H. Geist wieder aufzurichten, weil in beiden Gilden yiele arme Bürger wftren, die gern hineinkommen und dazu nach ihrem Ver- mögen geben wollten. Denn die Stiftung wäre yon Alters Sir «nne Bürger und Bürgerfrauen, die alt und krank wären ad die dort ihre Nothdnrft und Wohnung gehabt, errichtet

Sevesen. Der Bath hätte damit den Kämmerer Herrn Werner kf beauftragt, dem dann die Gilde noch den ehrsamen Yincenz Glandorp beigegeben hätte. Diese Beiden hätten ißü Bau mit Fleiss begonnen und die Pfründner (proffener) angenommen. Das Meiste dayon wäre geschehen um Weih- nachten und die Pfründen sollen angehn um Ostern 1556. Diese bereits lange bekannte Nachricht wird zurecht- gestellt und ergänzt durch einen bisher unbekannten Ans- 2Qg ans dem Buche des Vorstehers Glandorp'), der bereits za Michaelis 1556 Bathsherr wurde. Glandorp schreibt: Als wir im Winter 1556 [d. h. wohl zum Schluss des Jahres 1556] sahen, dass das im Hofe des Heiligen Geistes belwene Elendhaus ganz yerfallen war, so dass es wegen ißt Feuersgefahr damit sehr gefährlich stand und dass die Fnmen, die darin waren, darin nicht länger wohnen konnten, » haben wir Vorsteher im Prühiahr [1557] begonnen, &8es Elendhaus abzubrechen und nahen es den Sommer ober unter Dach gebracht.

In dieses Elendhaus soll man nur christliche alte be- legte Frauen aufnehmen, die ihr Leben christlich und ehrlich B heiligen Ehestande scfthrt haben und nun fortan Gott te Herrn sowie den Nothdürftigen im Eonyent des Hei- lten Geistes und den Kranken und Wöchnerinnen in dieser wt dienen sollen, soyiel sie immer können. Dazu ist fcies Hans fandirt. Diejenigen, die das nicht thun wollen,

^) MoDomenta liv. ant. Bd. 4 S. 76, Hildebrand a. a. 0. S. 103. ^ Im bereits früher erwähnten Ronvolnt, Abschrift ans der Zeit loOO Ton der Band des Sekretairs Job. Oberboff.

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soll man in dieses Hand nicht aufnehmen oder, wenn sie darin sind, soll man sie ausweisen. Den Frauen im Elend» hause ist gestattet, jeden Mittwoch mit der Glocke durch die Stadt zu gehen. Was ihnen an Viktualien gegeben wird, sollen sie an die Nothdürftigen austheilen, das ge- sammelte Geld aber an die Vorsteher oder den Hofmeister abliefern, damit er für sie Holz einkaufe. Der Nachlass aller Schwestern des Elends verbleibt dem Konvente, es sei denn, dass sie unter gewissen Bedingungen in den Konvent eingetreten wären/*

Anfänglich neigte ich dazu, dieses Elend im H. Gteist mit dem Konvente des H. Geistes zu identifiziren, ich wurde aber in dieser Annahme schwankend, weil Glandorp sagt, die Frauen im Elend wären verpflichtet gewesen, den Noth- dürftigen im Konvente des H. Geistes zu dienen, und der Nachlass der Schwestern des Elends hätte dem Konvente zu verbleiben. Es wird also ein Unterschied zwischen dem Elend und dem Konvent gemacht. Trotzdem bleibt diese Frage unentschieden, denn das noch aus dem Jahre 1557 stammende, bereits früher erwähnte Gesuch der Vorsteher des H. Geistes Hospitals oder Konvents Mey und Glandorp spricht davon, dass das Hospital oder der Konvent des H. Geistes nunmehr renovirt und in den alten Gebrauch gebracht worden sei, was wiederum auf die Identität von Elend und Konvent oder Hospital hinweist. Ich gestehe, dass ich aus diesem Dilemma mich nicht zu retten weiss. Dazu kommt, dass Glandorp sagt, das Elendhaus sei fundirt, damit alte verheirathete Frauen darin aufgenommen werden, die Gott dem Herrn, den Nothdürftigen im Konvent, den Kranken und Wöchnerinnen dienen sollen, während es in dem Gesuch von 1557 nur heisst, das Hospital oder der Konvent sei dazu fundirt, dass fromme gottesfurchtige Personen sich darin begeben und Gott dienen und für die Christen- heit bitten sollen. Von diesem „Elend im H. Geist'' ist jedenfalls später nicht mehr die Bede.

Ich habe bereits erwähnt, dass die azl den früheren Besitz der Franziskaner erinnernde Bezeichnung „Kloster'^ sich noch lange Zeit für das Kirchengebäude des H. Greistes erhalten hat, und möchte darauf näher jetzt eingehen. Bereits erwähnt habe ich die Vermiethung des „alten Klosters^' an Palm Rigeman im Jahre 1633 und den Verkanf des „alten Elends'' neben der Kirche. Mir sind ausserdem. folgende Nachrichten begegnet.

1643 Nov. 29 berichtet der Rathsherr Melchior Fuchs dem Bathe, dass das Kloster, das die Hanfcompagnie inne- gehabt habe, jetzt von Privatbürgern gebraucht werde, und

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beantragt, daae sie die Miethe zahlen oder die Schl&ssel iD den Ko&Tent einliefern mögen ^).

1644 Sept. 13 lassen die Inspektoren des Konvents des H. Oeistes aem Hinrieb Suurbeer ein Haus auftragen, das 0^äber dem kleinen Fleischschrangen bei des Heiligen Gastes Klosterpforte nnd des Küsters Haus liegt^.

1645 März 28 lassen die Vorsteher des Konvents des H. Geistes dem Johan Order ein zwischen beiden Pforten gedachten Klosters bel^enes Haus auftragen').

1665 vermiethet Palm Rigeman sein Haus „belegen b^ die alten Kloster" an Otto Kotte auf 3 Jahre Ar 90 RtU. jährlich*).

1658 Aug. 11 berichtet der Inspektor des Konvents flr. fiana Hilbolt dem Rathe, dass bisher eine Konfusion gewesen sei ^^wegen des Klosters gegen S. Peters Schule'^, Süd man nicht wissen könne, ob der Zins aus dem Kloster im Konvent oder dem Rathe gehöre. Denn, nachdem der Bath darin gebauet habe, wollen die Komherren dem Conyent die Erhöhung des Zinses nicht zugestehen, sondern bleiben bei ihrem ordinairen Grundzins, den sie dem Konvent zahlen wollen. Der Rath beschliesst, dass die Kornherren {&r das Kloster dem Konvent künftig 30 Rthl. zahlen sollen^).

1670 März 24 lässt Sebastian Siemers seinem Miterben Dirich Schmidt seines sei. Schwiegervaters Haus auftragen, das bellen ist bei dem kleinen fleischschrangen zwiscnen sei. Hinrich Saurbier und des sei. Pastor Wittenbergs Wittwen Häusern an dem Konvents Kloster®).

Die Bezeichnung „Kloster" verliert sich gegen Ende

17. Jahrhunderts und es tritt an deren Stelle die Benennung „Speicher". Die Veranlassung dazu gab wohl ein Brand, durch den das seit langer Zeit als Speicher dienende Elirchengebäude mitgenommen wurde. Als man Snde 1699 an die „Wiedererbauung des alten abgebrandten ^fien im Convent belegenen Speichers" ging, stellte sich Qas Bednrfniss heraus, die an den Speicher grenzenden Häuser der Rigemanschen Erben wieder anzukaufen. Das geschah zu Weihnachten 1699').

Mit den verfallenen Gebäuden des Konvents ging über- iutnpt im Laufe des 17. Jahrhunderts allmälig eine grosse

1) PnbUca S. 126.

') AoAragsprotokoll im erwähnten Ronvolot.

'j Anftn^sprotokoll im selben Eonvolnt.

^) J^genianBches Konvolut im Archiv des Konvents.

&) PnbUca Bd. 5 S. 158-59.

Anfteagaprotokoll Jodicialia Bd. U S. 321.

Publica vom 3. Nov. n. 13. Dez. 1699, Bd. 52 S. 17 n. 76.

ü

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Veränderung vor sieb. Es entstand ein Speicher nach dem andern und um 1704, aus welchem Jahre ein vom Aeltesten Ootthard Yegesack angefertigtes Inventar vorließ gab es 4 Speicher, die sämmtlich den Namen y^Taube'^ führten, entnommen dem Symbol des heiligen Geistes. Drei von ihnen, die bunte, schwarze und gelbe Taube, lagen länest der Stadtmauer, die weisse Taube, die ehemalige Eirene, an der Scharrenstrasse. Die bunte Taube ezistirt heute nicht mehr, sie ist vor einigen Jahren das Nähere darüber in der vom Aeltermann Zander verfertigten Oe- schichte in ein Wohnhaus umgebaut worden, die schwarze und gelbe Taube bestehen heute noch, ebenso die weisse Taube. An diesen 4 Speichern wurden 1703 runde Kupfer- tafeln angebracht, auf denen je eine Taube in den ent- sprechenden Farben gemalt war, und um die Tafeln wurden Steinkränze gelegt^). Der Speicher „die bunte Taube'' wurde 1673, die beiden Speicher „die schwarze und gelbe Taube" wurden 1677 erbaut, die weisse Taube, auch der

g'osse Speicher genannt, wurde 1702 und 1703 umgebaut, as Grössenverhältniss dieser Speicher wird am besten durch die Mietheinnahmen klargelegt. 1704 brachte die bunte Taube mit ihren 4 Speichern, 3 Böden und 4 Kellern eine Gesammt-

miethe von 240 Bthl. - Gr.

die schwarzeTaube mit 1 Speicher u. 4 Böden 78 gelbe 1 „4 77

weisse 2 Speichern, 5 Böden

und 3 Kellern 329 30

Ausserdem besass der Konvent einige Häuser, die mit Kreuzen

von aussen bezeichnet waren.

Das Haus mit dem Kreuz Nr. 1 mit 1 Wohnung

brachte Miethe 25Rthl. Gr.

das Haus mit dem Kreuz Nr. 2 über der damals

neuen Pforte zur Schmiedestrasse

wurde 1697 und 1698 erbaut; es hatte

8 Wohnungen, wozu 5 Keller und

3 Böden gehörten, und brachte eine

Gesammtmiethe von 109

das Haus mit dem Kreuz Nr. 3 war ver-

miethet für 55 n

1}

1) Rechnung dea Malers Jürgen Günther in einem Bande Rechnungsbelege im Stadtarchive. Er erhielt für das Malen der 4 Tauben und Anstreichen der Kränze 6 rth. alb. Der Steinmetz Michel Merckli erhielt am 24. April 1703 für die Kränze und deren Einmanerung 12 rth. alb. (Rechnung ebendort). Die Tafel mit der bunten Taube liegt jetzt im Archiv des Konvents.

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das Hans mit dem Kreuz Nr. 4 nebst Stall

war vermiethet für 58Rthl.— Gr.

das Haus mit dem Kreuz Nr. 5 war ver-

miethet für 28

das Haus mit dem Kreuz Nr. 6 war ver-

mietfaet für 60 » n

das Haus mit dem Kreuz Nr. 7 hatte

3 Wohnungen, die vermiethet waren für 57 ,, 30 ,,

Ferner ffab es im Konyent 2 Holzscheunen und 1 Abschauer oder Keiler, endlich das sogenannte „Gasthaus*', das eigent- liche Stiftshaus, in dessen 5 unteren Wohnungen die Konrents- frauen lebten. Die 6 oberen kleinen Wohnungen waren für m^gesamxnt 32Vt BÜil. vermiethet. Ausserdem nb es im Hause noch 2 Keller und 2 Böden, von denen 1 Keller und 1 Boden für 18 Bthl. vermiethet waren. Die Zahl der Konvents&auen war sehr gerine, sie schwankte, soweit ich ans den Bechnungen aus dem letzten Drittel des 17. Jahi*- hunderts habe ersehen können, zwischen 8 und 11 Personen.

Besondere Erwähnung bedarf noch die Anlage des neuen Thors zur Schmiedestrasse hin, das noch heute vor- handen ist. Wie aus dem Murrerschen Stadtplane von 1650 hervorgeht, lag der damals vorhandene Ausgang mehr zur Kalkstrasse hin. Als nun 1689 durch den grossen sogenannten binnenwaUischen Brand die ausserhalb des Konvents be- findlichen Häuser vernichtet wurden, schritt man zur Begu- lirung der Strassenzüge und es wurde u. A. auch vom Bathe beschlossen^ „dass durch besagtes Gonvent in recta linea auf die große Pforte nach der St. Peters Kirchen zu eine passage gemachet und zu dem Ende die (Stadt) Maur durch* gebrochen werden solte"*). Dieser Weisung waren die Vor- steher im April 1697 nachgekommen und sie standen damals im Begriff, darüber ein Gewölbe zu schlagen. Da sie aber meinten, dass diese „passage dem publice zum Besten kähme", so baten sie den Bath um eine Beisteuer, worauf audi der Bath bereitwillig einging und ihnen 8 Last Kalk und 4 Strusen Steine bewilligte. Die Bezeichnung „Passage" hat sich bis heute erhalten und findet sich noch auf einer Tafel über dem Thor zur Schmiedestrasse hin.

Sechszig Jahre später, um 1766, hatte sich der Bestand der Speicher um emige vermehrt. Damals wurden die Gebäude des Heiligen Geistes zum ersten Mal gegen Feuer bei der 1765 begründeten städtischen gegenseitigen Brand- ▼ersichemngsgesellschaft versichert.

>) Prot vom 15. April 1697, PubÜca Bd. 48 8. 450—51.

5*

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Die bunte Taube B.-C. Nr. 101 geschätzt auf 3143BthI.alb.

die schwarze Taube 100 1487

die gelbe Taube 99 1802

die weisse Taube 104 7030 ,,

die blümerante Taube ,, 103 ,, 1733

die blaue Taube 105 3500

die rothe Taube 98 863 ,j

Golumbus j, ^j 103 ,, ,, 1655

11 V

11 11

8 Speicher 21213 BthLalb. versichert für 10600 Rthl. alb.,

das Wittwenhaus y,die grauen Schwestern''

B.-C. Nr. 91 geschätzt auf . . . 3382Bthl.alb. das Gasthaus, B.-G. Nr. 92, geschätzt auf 4183 Haus, bewohnt von Alb. Eysingk, B.-C. Nr. 93,

geschätzt auf ........ 1760

Haus über der Durchfahrt, B.-C. Nr. 94,

geschätzt auf 2770

Haus Nr. 3, B.-C. Nr. 95, geschätzt auf . 1533 Haus Nr. 4, das Weishansche Haus, B.-C,

Nr. 96, geschätzt auf .... . 2004

6 Häuser 15632 Bthl.alb. versichert für 10400 Rthl. alb.,

Haus von Campenhausen Elend, B.-C. Nr. 97,

geschätzt auf 4057Rthl.alb.

versichert für 2700 Rthl. alb.

I -

15 Immobilien zus. werth 40902Bthl.alb.

Yon diesen Speichern lag die rothe Taube an der Scharrenstrasse, sie wurde zusammen mit dem benachbarten sogenannten Weishanschen Hause 1868 an den Malermeister Kaskowsky verkauft. Der Speicher „Columbus" oder richtiger „die Columbe'' ist 1880 in ein Wohnhaus umgebaut worden und lag im Hofe an der Durchfahrt gegenüber Campenhausens Elend. Die blaue Taube ist aus dem. Altarchor der Kirche entstanden, die blümerante Taube vermag ich nicht zu identificiren, vielleicht ist sie identisch mit der auf dem Plane des Herrn v. Löwis erwähnten „braunen Taubers dem ehemaligen CampenhausenschenElend, oder es liegt hier eine Konfusion vor.

Im Jahre 1802 vermehrte der Konvent seinen Häuser- besitz dadurch, dass er das an der Schmiedestrasse belegene Stadtgiesshaus für 2610 Rthl. alb. von der Stadt ankaufte. Es wurde in den Jahren 1802 und 1803 für 6500 Rthl. alb. von den Maurermeistern Gebrüder Gottfried und Job. Christian Berles zu einem Wohnhause für 12 Stiftsgenossinnen umgebaut.

188 möchte ich nur noch erwähueo, daes mir 1692 und 1694 uDd noch 1730 die Bezeichnnng Geist" oder „kleiner Convent des Hl. deo Plstz saff^eBtoasen ist, der jetzt den un- in „Polizeikaaemenhof" führt, während 1697 ) dazu der eigentliche Heiliee Geist „der Gleißt" genannt wurde. Auch die Bezeichnnog den Konvent begegnet mitunter, namentlich iforte".

m Einnahmequellen der Glieder des BigisoheD in der zweiten Hälfte des 17. Jahrb.

Ton Dr. Philipp Schvarti.

•ih waren die Honorare, die die RinBohen n Mheren Jahrhunderten aas der Staatkasse

bedeutend. Im Jahre 1661 z. B. betruK das en wortführenden Bürgermeister 720 BÜiL, ren Bni^ermeister je ^0, ffir den Obervogt Oberkämmerer 460, für zwei Batbsherren je D 244, für einen anderen 224, für zwei je [ie vier letzten je 200 Rthl. Im Ganzen also 3D 6000 Bthl. im Jahr '). Die Gagen variiren rerschiedenen Jahren, je nachdem das Raths- lählig war oder nicht, während immer dicBelbe e zur Anszahlasg gelangte. Im Jahre 1659 lath bei der ersten Honorarzahlnng nnr ans reiten ans 13 Personen, so dasa daa Gehalt nen ein hsheres war. Der wortf. Bürger- irhielt 820 Rthl., die 3 übrigen Büi^ermeister ilao jeder 100 Rthl. mehr als im Jahre 1661. hen Honorar kam dann das Geld für das as früher in natura unter die Rathsglieder

vertheilt worden war, durch Rathsprotokoll 4 aber durch eine zu Michaelis zu entrichtende gelost wurde. Im Jahre 1661 wnrde die Snmme inter 22 Personen vertheitt; jeder der 4 Bürger-

48 RtbL, ebensoviel bekamen 4 Rathsherren, r4 Rthl. zn, die gleiche Summe erhielten

za Biga, AeaMersB R. A^ Sehr. TV F. 8, Rechnniig«bncb er über BDBgesahlte Rath^aRen and abgelef^ Aists- 1667-'1747; darin anch mehrere yerordnimg«n über ir n. a. w., 1616 ff.

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der VizesyndikuB und der Obersekretär, schliesslich bekamen 3 Sekretäre je 18 Rthl. Auch hier zeigt sich nach der verschiedenen Anzahl der Berechtigten ein kleiner unter- schied, wobei hinzukam, dass die ausgezahlte Oesammt- summe nicht immer ganz gleich war. Im Jahre 1659 betrug sie 700 Bthl. und wurde unter 16 Personen vertheilt: 3 Bürgermeister erhielten je 73, einer 72 Bthl. u. s. w.^).

Zu diesen Einnahmen gesellten sich aber ganz bedeu- tende Deputate und Accidentien. Dazu gehörten ausser den Brot- und Weinlieferungen*, dem Fischzehnten', den Antheilen an den gezahlten Strafgeldern die BesenduDgen aus den Stadtgütern. Ausfuhrliche Nachrichten giebt darüber ein bisher meines Wissens unbekannt gebliebener EoUek- taneenband des alten Archivs des Stadtkassakollegiums, der mir beim Ordnen der auf die Stadtgüterverwaltunjz bezüg- lichen Materialien unter die Hände gerathen ist. Ks heisst daselbst S. 121: „Den 9. April anno 1659 haben die herren häubtere (die 4 Bürgermeister) die gewöhnliche besendunge uod die drinnen wie auch in den accidentien eingerissene Unordnung mit einander überleget, selbige in gutte richtige Ordnung wieder zu bringen sich bemühet und folgende Ver- ordnung gemachet.'' Diese Verordnung wurde am 29. Juni des Ja£*es vom wortfuhrenden Bürgermeister in der Raths- sitzung verlesen und vom Bath angenommen. Zuerst wird wegen der Holzlieferungen gehandelt. Jeder der 4 Bürger- meister erhielt 40 Faden, der Obervogt 30, der Ober- kämmerer, der Munsterherr und die beiden Oekonomen der Landvogtei je 20, der Syndikus 30, der Obersekretär 15 Faden u. s. w. Dabei wurde bestimmt, dass das Holz „allhie aufm bollwerck aus denen löddigen gelieffert werden soll, und das der oeconomus auf Godel- und Jungferrnhoff hinfort ihm Selbsten keine absonderliche liefferung auf sein deputat thun, sondern all die holtzgefälle zu rechter zeit aus dem husche ans ufer, von dannen zu wasser an die Stadt bringen und daselbst gleichst andern ihm die lieffe- rune thun lassen solle. So soll auch der unterinspector zu üxkel und Kirchholm, wen er der Stadt zum besten anhero wird holtz ablieffern lassen, seine 20 faden davon allhie am bollwerck zu empfangen beftiget sein".

An Heu erhielten die 4 Bürgermeister je 40 Fuder, der Obervogt 30, der Oberkämmerer, die beiden Oekonomen der Landvogtei, die Inspektoren zu üexküU, KirchbolmundLemsal,

1) Daselbst.

Vgl. lügasche Stadtblätter 1864 S. 149, Daselbst S. 151.

?

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anf Benckenaholm mid der Mühle jenseits der Düna je 20, der Syndikus 30 Fader. Anch dieses Deputat sollte nur am städtischen Bollwerk geliefert werden und zwar hinfort nicht mehr nach Gabben oder Eujen, sondern nach Fudern, damit niit der Lieferung „eine gleichheit und gewiszheit gehalten werden möge".

Es folgen non Au&ählungen, was an Fischen verschie- dener Art, an Bindern, Qeflfigel, Eiern, Butter u. s. w. aus den einzelnen Gütern zu liefern ist, woran zum Theil auch die ELanzelleibeamten des Raths, die Aelterleute beider Gilden, die Eassennotare, die Fastoren, Doktoren, Pro- fessoren^) und der Sektor der Domschule Antheil haben. lek will beispielsweise nur anführen, was den 4 Bürger- meistern zukam. Jeder erhielt aus den unter der Land- Togtei stehenden 12 Lachswaden 12 eanze Lachse und Stocke der erstgefangenen, femer bekamen sie Stücke Ton gefangenen Stören und von geschossenen Elenthieren und Kehen Aus UexküU und Eirchholm erhielt im Herbst jeder Bürgermeister 8 Band Neunaugen und 6 Hühner, im Frülgahr 50 Eier und ein Osterlamm oder statt dessen ein gutes Kalb, im Sommer 4 ganze Lachse und Stücke der erstgefangenen, ferner 3 geräucherte Lachse und 2 Viertel Batter. Ans Lemsal bekam zu Martini jeder ein Lof Grücken, ein Lof Hafer, 1 Lof Gersten- und Hirsen- grütze, 1 Lof Buben und ein oder ein halbes Lof Erbsen, zu Ostern ein Osterlamm, 3—4 Stück Wildvögel und 50 Eier, zu Michaelis 1—2 Lämmer, 10 Hühner und 3—4 Wildvögel. Femer erhielt jeder im Frühjahr und Herbst 20—30 Stück getrocknete (d. h. wohl immer geräucherte) Fische zuge- sandt, ebenso zu allen Festtagen 3 4 Wildvögel.

Aus den Oekonomien, denen sie Torstehen, erhielt jeder Bürgermeister 2 Schweine oder anstatt eines Schweines 5 Bthl., 2 Viertel Butter oder statt eines Viertels 6 Rthl., schliesslich einen Ochsen oder statt dessen 10 RthL Vom LandTOgt zu Godelhof bekam jeder Bürgermeister 10 Band Neunaugen und 2 Band Wemgallen, 10 Hühner, 100 Oster- eier und 4 Gänse. Aus Pincken- und Holmhoff^ erhielt jeder imNoyember 4 Gänse und Martinifische, deren Zahl nicht angegeben ist, im Dezember 6 Hühner, im Winter aus der BwiSSscherei zu verschiedenen Malen Fische, im April

1) Von 1631—1710 war mit der DomBchale ein akademiseheB Gymnaanm Terbonden, welches für Theologen und später auch für JurisUn die Uniy ersitat ersetsen sollte. In der hier behandelten Zeit und zwar von 1657—78 hatte es übrigens aufgehört zn existiren. Vgl. S chwe - der, Die alte Bomschnle, das gegenwärtige Stadtoymnasiam zaRiga,S.18 ff.

s) Dieee Nachrichten sind erst im J. 1672 hinzugefügt worden.

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100 Eier, im Mai und September 2 Band Aale, ferner im Mai Radauen, zu Pfingsten ein Lamm und schliesslich 1—2 Band Karauschen. Ans der Jungfernhöffschen Lachs- fischerei erhielt jeder Bürgermeister einen Lachs und eben- soviel von den auf Heermeistersholm ffefaneenen Lachsen. Ausserdem wnrde jedem Bürgermeister iu Wlibnacbten vom Oberkämmerer ein Lamm zugesandt. Vom Munsterherrn erhielt er zu Michaelis 10 Stück Fackeln. Schliesslich sei erwähnt, dass jedem Bürgermeister aus der Oekonomie, die ihm die geeignetste schien, wöchentlich 2 YoUhäker zum privaten Gebrauch überlassen wurden.

Der Bürgermeister, der die Stellung eines Oberland- YOgts bekleidete, hatte noch besondere Einnahmequellen aus dem Patrimonialffebiet, an Lachsen, Thierhäuten, Honig, Abgaben von den Moskauschen Fischschlitten (3 Mark von jedem, V2 Mark davon erhält der Land Wachtmeister), von dem Echtzetteln (IV2, 2, meist aber 3 Mark). Femer wird bestimmt: „Wen sterbfälle sich begeben, das die gesinde entweder beerbet oder unbeerbet aussterben, ist der herr oberlandvogt als ein oberwaisenherr bemächtiget die inven- taria legen zu laszen und denen unmündigen Vormünder zu verordnen, auch dasjenige, so der Stadt alsz caducum oder vacans angestorben, davon der stadt 2 theile einzubringen, den dritten theil aber für seine aufsieht ihm selbst zum besten einzubehalten. Deszen soll dem Wachtmeister und westneck von dem dritten theil auch ein dritten theil zuge- leget werden. Zu dem ende dan die oeconomi der landt- vogtey wie auch die beampte solche sterbfälle ihm alsbald kund zu machen sich nicht verwegem sollen; welches den von der landvogtey allein zu verstehen, die vorstädtische einwohner aber, sie sein Deutsch oder Undeutsche, bleiben dem Waisengericht in solchen sterb- und theilungsfäUen unterworflFen."

In dieser Aufzählung der Deputatlieferungen ist Neuer - mühlen nicht mit einbegriffen. Dieses Gut war kurz vorher, am 26. November IQbS, vom ^ König Karl X. der Stadt geschenkt worden und zwar in der Weise, dass der Rath die eine Hälfte der Revenuen, die andere Aelterleute und Aelteste beider Gilden gemessen sollten. Die Immission konnte aber nicht gleich erfolgen, weil die Erben des 1652 verstorbenen Freiherrn Hans von Wachtmeister, dem Gustav Adolf das Gut 1631 geschenkt hatte, es an den Landrath Otto Freiherm von Mengden verpfändet hatten. Karl XI. bestimmte deshalb am 22. October 1662, dass die Stadt bis zur wirklichen Immission in das Gut oder bis zur Ein- räumung eines anderen von gleicher Güte aus den Einkünften

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des Rigischen Portorinnis königlichen Antheils jährlich 2000 Rthl. erhalten sollte. Dieses wurde auch ausgeführt, und unter die Bathsglieder wurden von nun an eine Reihe Ton Jahren hindurch jährlich 1000 BÄl. vertheilt, während die andere Hälfte den Aelterleuten und Aeltesten beider Gilden zufiel. Von diesem Gelde erhielt der Bürgermeister Melchior Fuchs 50 Rthl. mehr als die drei übrigen Bürger- meister, weil er sich bei Erwerbung der Schenkung und der Erlangung der 2000 Rthl. sehr verdient gemacht hatte. Im Jahre 16^ z. B. bekam er 150 RthL, die 3 übrigen Bürger- meister je 100; der Rest von 550 Rthl. fiel dann nach den gewöhnlichen Abstufungen den Rathsherren zu. Auch bei di^er Einnahme schwankten natürlich nach der Zahl der Rathsherren in den verschiedenen Jahren die Einkünfte der einzelnen ').

Im Jahre 1675 erfolgte die Immission der Stadt, und doi Erben des Freiherm Hans von Wachtmeister wnrden als Entschädigung die bisher vom Rath und den Gilden genossenen 2000 Kthl. überwiesen. Die Stadt konnte sich aber nar kurze Zeit des Eigenthums am Gut erfreuen. Schon 1681 wurde es in Folge der Güterreduktion eingezogen; auf vielfache Bitten wurde der Stadt nur die Arrende zu- gestanden. Durch den Eapitulationsvertrag vom 4. Juli 1710 trat Riga wieder in den Besitz von Neuermühlen, da durch ihn alle im Jahre 1680 besessenen Stadigüter auch fernerhin von der Stadt besessen und benutzt werden sollten. Diese B^immung erhielt eine weitere Bekräftigung in der Bestätigung der Stadtprivilegien durch Peter den Grossen am 30. September 1710 wie ourch den Friedensvertrag von Nystftdt 1721. Sehr bald aber verlor die Stadt för immer ihr Eigenthum. 1722 erhob der Geheimrath und Eammer- herr Graf Alexander Golowkin im Namen seiner Gemahlin Katharina Gräfin von Dohna Ansprüche auf Neuermühlen, wobei er sich besonders darauf stützte, dass das Gut vom letzten Ordensmeister Gotthard Eettler im Jahre 1562 dem Burggrafen Heinrich von Dohna und seinen Erben verliehen word^ war. Durch Senatsukas vom 13. Juli 1723 wurde Neuermühlen der Stadt aberkannt und am 22. August des Jahres wurde es dem Grafen eingewiesen^).

Die Deputate aus den Stadt^tem trugen, wie wir gesehen haben, den Berechtigten nicht wenig ein, voraus- gesetzt, dass nicht Misswachs oder Verwüstung durch den

i) Vgl. Bechnnngsbnch der Unterkämmerer.

^) Vffi. KecmiangsDilcn aer unterKammerer. ^ YfA. aber diese ganze Angelegenheit Gntzeit in Mittheil. au der HvL Gegcfa. 12 S. 333 ff.

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Feind den Bezug verminderte oder ganz anmöglich machte. AuBBerdem werden auch nach 1659 noch ,,unordnnngen'', d. h. eine über das bestimmte Mass hinausgehende In- anspruchnahme der Besendungen stattgefunden haben. Die Bürgerschaft klagte deshalb nicht ganz grundlos, dass y,unter dem ManteP' des Deputats alle Güter der Stadt verzehrt wurden^). Zum Führer in dieser Sache wie in anderen gegen den Bath gerichteten Bestrebungen machte sich der einem Lübecker Patriziergeschlecht entsprossene Georg PlönnieS; der spätere Aeltermann grosser Gilde (1680) und damalige von Seiten der Krone eingesetzte Protonotar des Portoriums wie Aeltermann der Brauerkompagnie und Eastenbürger, d. h. der von der Bürgerschaft der grossen Gilde ins StadtkassakoUegium, dessen Einsetzung im Jahre 1675 wesentlich auch durch ihn durchgesetzt wurde, delegirte Vertreter. Am 2. September 1679 kam es zu einem Vergleich w^en der von Alters her gebräuchlichen Besendungen oder Accidentien zwischen dem Bath von der einen Seite und Aelterleuten und Aeltesten wie der gemeinen Bürgerschaft beider Gilden von der , anderen Seite ^. Danach verzichtete der Bath auf alle ,,sowol ausz vorigen contracten (alaz welche, insoweit sie dasz honorarium, deszelben augmentum und die besendung oder accidentien betreffen, hiemit ge- hoben seyn und darausz deszMs nichts weiters prätendiret werden sol und kann) alsz sonst biszher ausz den stadte- mittein, Stadtslandgüthern, fischzehenden, ambtsrechnun^en und andern publiq einkünfften in natura oder an gdde genoszenen und prätendirten, bekanten und unbekanten be- sendungen, accidentien oder wie sie sonst nahmen haben möchten, nichts auszbeschieden alsz nur der Juden schutz- geld und die gewöhnliche gebühr von den fremden, nicht aber einheimischen jahrmarcktsjuden an dem wortfuhrenden herm bürffermeister, so demselben gelaszen wird/' Für den Verzi^t auf die bisherigen Einkünfte erhielt das Raths- kollegium als jährliches festes Honorar 10,500 Rthl. in Species und Alberts aus der Stadtkasse angewiesen. In dieser Summe sollten aber auch eingeschlossen sein die Entschädigungen für die Besendungen, die die Kanzellei* beamten vermöge ihrer Bestallung bisher ffenossen, wie die Gagen der Aelterleute im Betrage von 2^ Rthl. und die Entschädigungen für ihre ihnen bis dahin gebührendea Besendungen in der Höhe von 203 Rthl. 66 Gr. Die Be-

1) Ygl. Big. Stadtblätter 1864 8. 152.

S) B&ensia Bd. U S. 147 anf der Bigischen Stadtbibliothek, Kopie. Gedniekt in Bigasche Stadtblätter 1838 S. 148-51 n. 154-^57.

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soldimg stellte sich von nun an folgendermassen^): die beiden ältesten Bürgermeister erhielten Jeder 1000; die beiden jüngsten je 900 Rthl., der wortmhrende Bürger- meister ausserdem noch 42 Rthl.. von den Rathsherren be« kam einer 660 Rthl., 2 erhielten je 500, 3 je 475, 2 je 400, 2 je 325, 2 je 300, 2 je 250 Rthl., einer 200 nnd als

Eraefectos portorii aas dem Portorinm 50 Rthl. Im Ganzen etrag die dem Rath Zukommende Snmme 9427 Rthl. Anf die iCanzellei entfielen 531 Rthl. 30 Or. Davon erhielt der Syndikus an Stelle des Qnartalweines 20 Rthl., des Brodes 13 Rthl. 30 Gr., des Bmstkrantes 12, des Fisch- zehnten 52 Rthl., für 30 Faden Holz 45, eine halbe Last Malz 20, ein halbes Lof Roggen 15 Rthl., an Stelle des Henes 30 Rthl. nnd für die übrigen Accidentien 9 Rthl. 60 6r. Im Ganzen 217 Rthl. Der Obersekretär erhielt {ür den Fischzehnten 52 Rthl., für 15 Faden Holz 22 Rthl. 45 Gr., den Qaartalwein 16 Rthl., das Brod 10, das Brost- kraot 8 Rthl. nnd ebensoviel für die übrigen Accidentien. Im Ganzen 116 Rthl. 45 Gr. Die 3 übrigen Sekretäre, der Yogtei-, Waisen- nnd Landvogteigerichtssekretär, erhielten zusammen 126 Rthl., also jeder 42 Rthl. und zwar für den Qnartalwein 16 Rthl., für das Brod 10, das Brustkraut 8 Rthl. nnd ebensoyiel für die übrigen Accidentien. Der Obemotär bekam an Stelle des Weines 6 Rthl. 36 Gr., des Brodes 5 Rthl. 30 Gr. und der übrigen Accidentien 8 Rthl. 24 Gr. Im Ganzen 20 Rthl. Die 3 übrigen Notare erhielten für Wein,' Brod und die übrigen Accidentien y^er 17 Rthl. 25 Gr. Zusammen 51 Rthl. 75 Gr. Der Kskal and die 3 Eastennotäre, 2 beim Ober- und einer beim Unterkasten, erhielten zusammen 46 Rthl. 84 Gr. und zwar jeder für den Quartalwein 6 Rthl. 36 Gr. und das Brod ö Rthl. 30 Gr. Der wortführende Aeltermann der grossen Gilde erhielt Honorar 190 Rthl., für den Fisch- zehnten 52 Rthl., den Quaiiialwein 16 Rthl., das Quartal- brod 10 Rthl. 60 Gr. und die übrigen Accidentien 7 Rthl. 18 Gr. Im Ganzen 275 Rthl 78 Gr. Der wortführende Aeltermann der kleinen Gilde bekam an Gage 100 Rthl., für den Fischzehnten 52 Rthl., den Quartalwein 12 Rthl. 72 Gr., das Quartalbrod 10 Rthl. 60 Gr. und die übrigen Accidentien 7 Rthl. 18 Gr. Im Ganzen 182 Rthl. 60 Gr. Der abgetretene Aeltermann der grossen Gilde erhielt für den Wein 12 Rthl. 72 Gr. und das Brod 10 Rthl. 60 Gr. Im Ganzen 23 Rthl. 42 Gr. Schliesslich kamen dem abgetretenen Aeltermann der kleinen Gilde zu für den Wein 6 Rthl.

^) Bedmangsbacb der Unterkämmerer.

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36 Gr. und für das Brod 5 Bthl. 30 Or. Im (Ganzen 11 Rthl. 66 Gr.

Im Yereleich von 1679 erklärten sich anch Rath und Aelterleute bereit, anf ihr Honorar zu verzichten, falls ,,darch langwirige Kriege die commercien gesperret und verhindert, der Stadt landgüther yerwüstet nnd so viel nicht tragen könten, auch andere der Stadt intraden aufhören müsten, so dasz wegen solcher offenbahren noht der Stadt oberwehnte zehentausend funffhundert Bthl. nicht völlig und jährlich ausz dem Stadtskasten entrichtet werden könten oder möchten.'^ Wenn aber bessere Zeiten einträten und die Stadt nach vorheriger Abtragung der gemachten Schulden auch zur Tilgung der rückständigen Honorare gelangen könne, dann sollten einem jeden, „der solche restantien zu fordern, oder deszelben erben unfehlbar dieselben ab- getragen werden'^ Dieser Fall ist z. B. während des nordischen Krieges eingetreten, wo Jahre lang gar kein Honorar oder nur ein Theil desselben ausbezahlt wurde. Im Mai 1719 betrugen die Ansprüche auf rückständige Gagen für diejenigen, die die Pestzeit überlebt hatten, und deren waren nicht viele, für die Zeit von Michaelis 1710 bis Michaelis 1719 die Summe von 75,800 Bthl. ^).

m. T«rsaHBlug aa IS. Mai 1898.

Nach Eröfinung der Sitzung gedachte der Präsident H. Baron Bruiningk des am 2. April c. verstorbenen Mitgliedes Dr. Nicolai Schwartz.

Die Versammlung ehrte das Andenken an den Ver- storbenen, indem sie sich von ihren Sitzen erhob.

Nach Verlesung mehrerer Schreiben geschäftlichen Inhalts übergab der Präsident die soeben im Druck erschienenen „Sitzungsberichte aus dem Jahre 1897''.

Der Präsident machte die Mittheilung, dass das ver- storbene Mitglied der Gesellschaft Herr Arthur von Wulf zu Schloss Lennewarden der Gesellschaft, ausser einer Anzahl von Alterthümem, auch noch 1000 Bbl. vermacht habe.

^) Vgl. A. Buchholtz, Znr Geschichte der Belagerung nnd Kapi- tulation der Stadt Riga 1709-1710 in Mittheil, ans der livl. Gesch. 15 8. 246.

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An di«ee Mitthdlungen knüpfte der Präsident folgende fiemwknngen:

Es sei zn wünschen, dass dieser Stiftung , anlässlich deren anch der Stiftungen des weil. Beichsrathsmitgliedes Georg Yonf Breyem nnd des Landraths Georg von Stryk n Alt-Woidoma sowie der mehrfachen Schenkungen eines uigeDannten Oönners der Gesellschaft in Riga zu gedenken sei, weitere Darbringungen und Legate folgen möchten, denn wenn die (Gesellschaft ihren vielgestaltigen Aufgaben genügen soll, so müsste dem Mangel an Geldmitteln abgeholfen werden, der sich neuerdings immer wieder störend und liÜUDend geltend mache. Eine Erhöhung der Mitglieds- beiträge sei ausgeschlossen und den an die Standsohaften n richtenden Subventionirungsgesuchen sei die Grenze gesogen. Da richte sich denn die Hoffnung auf die in Stadt und Land in nicht geringer Zahl vorhandenen reich- bemittelten Freunde unserer Bestrebungen. Es gebe unter Omen gar manche, die bei Zuwendung eines Capitalbetrages an unsere Gresellschaft, sei es mit warmer Hand oder durch letKtwillige Yerfügung, ihr Capital in einer f&r sie oder ihre Erben kaum merkbaren Weise vermindern und doch die Gewissheit erlangen würden, gute und patriotische Bestrebungen, die nur auf heimathlichem Boden gedeihen können, über die eigene Lebenszeit hinaus gefördert zu baben. Dabei liege es in der Natur der Sache, dass vorzugs- weise eine (Gesellschaft, deren Aufgabe in der Yergangenheits- forsehung besteht, sich der Pflicht bewusst bleiben werde, das Andenken ihrer Mäcene in den Stiftungen lebendig zu erhalten. Die Hoffnung, dass die hiermit an alle Freunde der GeseUschaft gerichtete Bitte, der vaterländischen Oeschichtsforschung mehr, als bisher geschehen, werkthätig gedenken zu wollen, nicht unerhört verhallen werde, gewinne wohl dadurch an Boden, dass nach wie vor auch bei uns 2a Lande vielfach der Wunsch vorhanden sei, in der einen oder anderen Weise durch B^ründung von Stiftungen der

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Sache der Bildung und der Wissenschaft zu dienen. Bisher sei dieser Wunsch meist in der Begründung Ton Stipendien zum Ausdruck gelangt; Thatsache sei, dass sich im Publicum speciell g^en Stipendienstiftungen neuerdings eine merkliche Zurückhaltung kundgebe. Möge der in Folge dessen latent bleibenden Stiftungsfreudigkeit durch den gegebenen Hinweis ein würdiges Ziel gewiesen sein. Die Gesellschaft werde gerne bereit sein, den spedellen Wünschen ihrer Gönner bei Verwaltung etwaiger Stiftungen in bester Weise Rechnung zu tragen. Auch daran sei zu erinnern, wie selbst das Gesetz Capitalstiftungen zu wissenschaftlichen Zwecken zu fördern suche, indem namentlich die gelehrten Körper- schaften das Vorzugsrecht gemessen, dass die ihnenzufallenden Legate und Schenkungen von der drückenden 8 Procent- steuer für unentgelÜicheVermögensübergänge befreit bleiben.

Der Präsident sprach schliesslich die Bitte aus, dass alle Mitglieder und Freunde der Gesellschaft bemüht sein möchten, in der angegebenen Richtung zu wirken.

Zu ordentlichen Mitgliedern wurden angenommen die Herren Paul von Hanenfeldt zu Sunzel, Leo von Sivers zu Alt-Eusthof, Baron Rudolph y. Engelhardt zu Alt-Born.

Der Bibliothekar verlas den Accessionsbericht. An Geschenken waren dargebracht worden: 1) von Herrn Trusmann in Reval dessen: dTHHOJiorifl m^cth. HasBaaifi BHTeöcEofi ryöep. PesejiB 1897; 2) von Herrn cand. jur. ArendvonBerkholz: Ein Convolut einzelner Gelegenheits- schriften und Druckblätter; 3) von Herrn Harald Baroa Toll in Reval: Eine Urkunde, Zeugniss des Raths der Stadt Nygenstadt in Westphalen für die Gertrud Moller, Schwester des verstorbenen Münzmeisters der Stadt Riga Hermann Moller, d. d. 1505 Juni 16. Orig. Perg. Si^el abgefallen; 4) von Herrn Professor Dr. L. Stieda in Königs* berg dessen Aufsatz aus der Allg. D. Biographie über Witt- dorf, Sep.-Abdr.; 5) von Herrn Oberlehrer Friedrich voa

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Kausaler in St. Petersburg dessen: Das 50jährige Jubilftam der Fratemitas Bigensis, Sep.-Abdr.; Zur Frage der cohoreilen Beeinflussung der Letten durch die Bussen, Sep.-Abdr.; V. Wittschewsky, Johannes v. Eeussler, Nekrolog. Für das Museum waren nach dem Berichte des Miiseamsiuspectors dargebracht worden: 1) von Herrn ver- eidigten Bechtsanwalt W. P. Fedorowitsch in Witebsk: 9 Fragmente von kleinen gekrünmiten farbigen Olasstangen, & in Witebsk im vorigen Jahre beim Bau des Gebäudes Ar die Maschinen der elektrischen Station, 4^^s bis 5 Arschin tief, neben vielen ähnlichen Fragmenten gefunden wurden; 2) von Herrn Karl Freimann: eine Papyrosdose aus Mttemholz mit aufgelegter Enochenschnitzerei, darstellend die Ugützsche Glocke aus dem Jahre 1593; 3) von Frl. Anna Jacyiia: ein weisses Tischtuch mit eingewebter loachrift: G. F. Wegner Anno 1780, angeblich rigasche Arbeit; 4) von Herrn Kaufmann Drfihl: das von ihm selbst Itergestellte Modell des Thurmes der St. Petrikirche, hoch 2 Meter 13 Gent; 5) aus dem Nachlasse des Propstes John Schilling zufolge dessen Anordnung: die beiden Ton Professor Karl August Senff 1833 in Pastell gemalten Portraits seiner Eltern, des Pastors Johann Friedrich Schilling zu Alt-Pebalg (geb. 1766, f 1834) und der Frau Marie SchUliug, geb. Birkenstaedt (geb. 1777, f 1864); 6) Ton Herrn Paul v. Trans eh e-Neu-Schwanenburg: die Badifolgenden von ihm im December 1890 als Leihgabe deponirten Gegenstände: 1 holländisches Fenster mit vier Klappen, 1 Truhenbrett mit Darstellungen aus der heiligen Sehrift, 2 kleine Holztruhen, 1 farbige Gruppe „Anna aelbdritt'^, 1 geschnitztes Küchenbrett, 1 gothisches Stollen* sehränkchen, 12 Bretter mit verschiedenen Schnitzereien, 1 Brett mit Hartholzformen zu getriebenen Arbeiten ; 7) von FrL Böttcher: ein Galadegen in Lederscheide mit Messing- grifli V. 1750—60; 8) von Herrn Dr. W. Neumann: eine Photographie des Drachenfels'schen Epitaphs aus dem

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Jahre 1600 ia der Doblenschen Kirche; 9) aus dem Nach- lasse des Forstmeisters Alexander Lütkens, zafolge dessen testamentarischer Anordnung: eine aus 37 Stuck bestehende Sammlung von blanken Waffen und Gewehren, nämlich: 2 kleine Armbruste um 1600, 1 polnischer Helm, 17. Jahrb., 1 türkischer Säbel mit Silberbeschlag auf der Scheide, eine Badschlossbüchse mit geschnitztem Schaft und gravirtem Sohlossblech, 16.— 17. Jahrb., 1 Büchse mit defectem Schnapp- hahnschloss und Messingschild mit eingravirtem Auerhahn, 16.— 17. Jahrb., 1 Büchse mit Schnapphahnschloss und der Inschrift A D L B Anno 1668 auf einem MessingschUde, 1 Büchse mit defectem Feuersteinschloss, 18. Jahrhundert, 1 Büchse mit Feuersteinschloss von O. Arndt aus Dorpat^ 18. Jahrb., 1 Mini^-ßüchse, 19. Jahrb., 1 leichte Jagdflinte mit gravirtem Schlossblech und mit später gemachtem Pistonschloss, Anfang des 18. Jahrb., 1 kleine Streubüchse mit Messinglauf und Bajonet, 18. Jahrb., 1 Streubüchse mit eisernem Lauf, 18. Jahrb., 1 kurze Büchse mit sehr dickem Messinglauf und später gemachtem Pistonschloss, 18. Jahr- hundert, 1 Luftkolbenbüchse aus der Wiener Fabrik Stirba, 18. Jahrb., 1 Büchse mit Feuersteinscbloss, 18« Jahrb., 1 türkisches Gewehr, System Peabody-Martini, aus dem letzten Türkenkriege, 1 russisches Infanteriegewehr mit Bajonet, System Erinka, 1 Nachtwächterhellebarde aus Dorpat, 1 grosses Beil, 1 Saufeder (Nachahmung), 1 römisches Schwert (Nachahmung), 1 Tscberkessendolcb, Tulasche Arbeit, 2 Pistolen mit Feuersteinscbloss von Elias Kribel in Beval, 18. Jahrb., 1 spanische Pistole mit Feuerstein^ schloss von Esquibelen Madrid, 1791, 1 französische Dreh- pistole mit 8 Läufen und Pistolenschloss, 1 desgleichen mit 6 Läufen, 1 desgl. mit 4 Läufen aus Messing, 1 kleines Tascbenterzerole mit Feuersteinscbloss, Anfang des 19. Jahr- hunderts, 1 Tromblonmit Flintenkolben und später gemachtem Feuersteinscbloss, 2 kaukasische Schnapphahnpistolen mit Silberbeschlag, 1 Tromblon aus Messing mit später gemachtem

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FeaersteiBSchloss, 1 Pistole von A. Beumer a. Wesel mit q)äter gemachtem Pistonschloss, 1 kleine kaukasische Sattel- pistole mit Schnapphahnschloss und Elfenbeinknauf, 1 per- sisches Kettenhemd; 10) Yom Bigaschen Stadtamt: das auf der im April d. J. abgebrochenen Gartenmauer des Hauses des yerstorbenen Consulenten W. Petersen an der Bischo&trasse Nr. 1 angebracht gewesene^ in Stein gehauene Bigasche Stadtwappen aus dem 16. Jahrhundert nebst der darüber befestigten eisernen Kugel, sowie die im selben Garten bisher aufbewahrten Beste eines Bigaschen Stadt- wappens mit beigefugten Adlern aus der Zeit der Kaiserin Katharina IL (muthmassUch von der ehemaligen Stiftspforte). Femer wurden beim Ausheben der Erde auf dem vor diesem Hause belegenen ehemaligen Wallterrain gefunden und dem Museum überwiesen: 1 kleines eisernes Vorhängeschloss, 1 Scherbe von einem Baerener Bartmannskruge aus dem 16. Jahrhundert und 4 Münzen (kurl. Dreier von 1764, livl. Schilling von Karl XL, 1 Big. Schilling von Ghristina, kupfl poln. Schilling von Johann Casimir).

Der Museumsinspector hob mit besonderem Danke das reiche Geschenk aus dem Nachlasse des Herrn Alex. Lntkens hervor, wodurch unsere Waffensammlung in nicht geringem Masse bereichert worden ist, und zeigte femer an, dass Herr Eduard Hollberg seine auf 19 Tafeln schön geordnete Sammlung von livl. Grabalter- ihümem dem Museum auf unbestimmte Zeit als Leihgabe übergeben habe. Fast sämmtliche Altertbümer stammen ans dem Treidenschen Gebiete, einige aus Nurmis und Boop. Besonders herrorzuheben sind die dazu gehörigen 9 Schwerter, Ton denen einige mit zum Theil vergoldetem Silber reich verziert sind, femer eine nicht geringe Zahl von Lanzen- spitzen mit Silber- und Goldverzieruugen, eine Stange mit Gewichten und viele kleine, sonst selten anzutreffende G^enstände. Die Gesellschaft sprach Herrn Hollberg ihren herzlichen Dank dafür aus, dass er sich seines Besitzes

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im allgemeinen Interesse zeitweilig entäussem wolle, und fugte den Wunsch hinzu, dass dieses Vorgehen Nachahmung im Lande finden möge, um so mehr, als die im Herbst beyor- stehende Erweiterung des Museumslocals auch nunmehr wieder den geeigneten Baum zur würdigen Au&tellung solcher Leihgaben und auch sonstiger Darbringungen bieten werde.

Für die numismatische Sammlung sind dargebracht worden durch den Herrn Gouverneur ron der Kaiser- lichen Archäologischen Commission ein Theil eines Münzfundes, gekauft von der Bäuerin Sana Lus aus dem Walkschen Kreise, enthaltend 1300 livl. und Big. Solidi von Ghristina, Carl X. und XI. etc., ausserdem Münzen von Frl. Leontine Goertz und von Herrn 0. G. v. Sengbusch.

Herr cand. bist. Nicolaus Busch behandelte in län- gerem Vortrage eine von ihm aufgefundene, im 13. Jahr- hundert aus Gothland nach Biga gelangte Bechtsmitthei- lung, die nicht nur vom Standpunkt der heimathlichen Forschung, sondern von dem der Bechtsgeschichte über- haupt Beachtung verdiene. Das niederdeutsche Original dieser Bechtsmittheilung hat sich gegen Ende des vorigen Jahrhunderts im Bigaschen Stadtarchiv in einem Convolut „Hochzeitsordnungen'' befunden, der Text ist heute nur noch in einer unbeachtet gebliebenen Copie Brotze*8 er- halten. Der Eingang desselben lässt sich etwa folgender- massen wiedergeben: „Es sei zu wissen allen denen, die nun sind und hernach kommen sollen, dass seit der Zeit, in welcher sich Leute deutscher Zunge in Gottes Namen auf Gothland zu sammeln und niederzulassen begannen um des gemeinen Besten und der Sicherheit willen, zu Nutz und Frommen aller, die sich dort niedergelassen haben und mit Gottes Willen niederzulassen gedenken, durch eine ge- meine Willkür gemeiner auf Gothland wohnhafter Deutschen also Becht gesetzt ist und geschrieben.'' Es folgen drei Abschnitte mit den Ueberschriften : Von der Ehe Vom

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Eindelbier (Taufschmaus) Von der Einsetzung der Vor- münder. Der Inhalt der einzelnen Bechtssätze, die auch das eheliche Güterrecht umfassen, ist rechtsgeschichtlich von grossem Interesse.

Der Vortragende behandelte zunächst die Frage, wann jene Sätze aufgezeichnet worden seien. Im Oanzen mögen sie immerhin, wie es die einleitenden Worte wollen, seit der ersten Ansiedelung zu Recht bestanden haben. .Durch eine Entscheidung des Legaten Wilhelm y. Modena, 1225 im December, wurde den rigaschen Bürgern all' das zuge- standen, was sie innerhalb dreier Jahre als Becht der Deutschen in Gothland nachweisen könnten. Während man nun einerseits die Beception des deutsch-gothländischen Rechtes innerhalb dieser drei Jahre, 1226—1228, angesetzt hat, ist namentlich von Seiten der Bechtshistoriker geltend gemacht worden, es könne sich dabei nur um gewisse ge- wohnbeitsrechtliche Normen gehandelt haben, die Deutschen in CrOthland hätten damals wohl überhaupt kein geschriebenes Becht gehabt. Das älteste bisher bekannt gewordene Wis- bjsche Stadtrecht gehört erst der Mitte des 14. Jahr- hunderts an, also einer Zeit nach Vereinigung der deutschen und gothischen Oemeine, und zeigt bereits eine Verschmel- zung deutscher und gothischer Bechtsgrundsätze. Es kann nun keinem Zweifel unterliegen, dass in den Bechtssätzen, die der Bigaer Text enthält, eine ältere Grundlage der erweiterten Bestinmiungen des Wisbyschen Stadtrechts ge- funden ist. um einen genaueren terminus ad quem für die Fixinuig des ältesten gothländischen Stadtrechtes zu ge- winnen, kommt in Betracht, dass an keiner der ziemlich zahlreichen Stellen, an denen wir im Wisbyschen Stadt- recht den Bath eingreifen sehen, im Bigaer Text auch bei sonst wörtlich übereinstimmenden Sätzen von einem solchen die Rede ist* Wenn dagegen die älteren Aufzeichnungen ausdrücklich als höchste Instanz „der Stadt Willkür'^ nennen,

so haben wir wohl mehr als ein argumentum ex silentio

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dafür, dass jene Bechtssätze eben vor Einführung einer Bechtsyerfassung in Wisby, deren erste Sparen sich 1232 finden, aufgezeichnet waren. Der Vortragende meint, es dürfte daher keineswegs als kühn bezeichnet werden, wenn man in dem aufgefundenen Bigaer Text eine in den Jahren 1226 1228 eingeholte BechtsmittheUung sieht. Seine Unter- suchungen seien zur Zeit noch nicht abgeschlossen, er lasse die Frage offen, ob jene Sätze etwa ursprünglich ia lateinischer Sprache abgefasst gewesen und in Biga, immer- hin noch im 13. Jahrhundert, in's Deutsche übersetzt worden seien. Im andern Fall würden wir es überhaupt mit der ältesten bisher bekannt gewordenen städtischen Bechtsauf- zeichnung in niederdeutscher Sprache zu thun haben. Jeden- falls sei durch den Fund entschieden, dass es bereits im 13. Jahrhundert ein geschriebenes Becht der Deutschen in Gothland gegeben habe und dass dieses in Biga recipirt worden sei.

Herr Dr. W. Neumann machte Mittheilungen über die vier gewirkten Wandteppiche des Bevaler Bath- hauses (s. unten).

Herr Dr. Anton Buchholtz berichtete über die ^,Vor- bereitungen für den Empfang des Kaisers Peter im Jahre 1723" (s. unten).

Derselbe machte ferner Mittheilungen „über des Zaren Peter Haus in Biga" (s. unten).

Die gewirkten Wandteppiche des Bevaler Bathhauses.

Von Dr. W. Neamann.

Im Bathhause zu Beval werden vier Wandteppiche auf- bewahrt, die alle mit dem alten Stadtwappen weisses Eureuz im rothen Felde geziert sind und darüber, auf einem fliegenden Bande, die Jahreszahl 1547 tragen. Sie dienten als Wandbekleidungen des Bathssaales und werden bei festlichen Gelegenheiten auch heute noch in derselben Weise benutzt. Die Üebereinstimmung der technischen Ausführung

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der vier Teppiche, ferner die auf allen sich wiederholende gleiche Form der Wappenschilde mit ihren Frührenaissance- mnrahmmigen und dem fliegenden Bande darüber, lassen keinen Zweifel daran, dass sie in einer und derselben Werk- statt entstanden sind. Einer der Teppiche trägt in der Mitte des nnteren Bandes auf blauem Grunde das alte Wappen von Flandern (nach den Boomgaert der Wapenen, gheprint tot Gendt 1567 8®), das ebenso auf einem Teppiche im Gterm. Museum (Rat. d. Gewebesammlung I. 828) vor- kommt, und zu den- Seiten desselben die Buchstaben E. N. (wahrscheinlich die Anfangsbuchstaben des Meisternamens).

Die in Brüssel gewebten Tep- piche trugen laut Vorschrift seit 1528 ausser der Marke des Webers oder des Be- stellers die Buchstaben B. B. (Brüssel-Brabant). Auch die anderen Teppiche werden Marken und Bezeichnungen ge- tragen haben; die Bänder sind aber vielfach zerstört und er* e^mzt und dabei möffen die Zeichen verloren gegangen sein. Der eingewebten Jahreszahl zufolge gehören sie der Zeit an, 20 welcher die flandrische Teppichweberei ihre höchste Blüthe erreicht hatte und ausser in Brüssel, auch in Antwerpen, Brügge, Löwen, Oudenarde, Lille, Tournay und an anderen Orten in umfangreichster Weise betrieben wurde. Berühmt waren die Teppiche von Arras, nach welchem Orte die Italiener noch heute gewirkte Teppiche als „Arrazzi'' be- leiclmen. Der Name Gobelins wird erst seit dem 17. Jahr- hundert gebräuchlich, als unter Ludwig XIY von Frankreich ans der Staatsmanufaktur, deren Gebäude nach ihrem frü- heren Besitzer „les Gobelins'' genannt wurden, eine grosse Anzahl solcher Arbeiten hervorging. Vereinzelt kommen tüchtige Teppichweber um die Mitte des 16. Jahrhunderts auch schon in Deutschland vor, wie beispielsweise in Leipzig Seger (oder Sieghart) Bombeck. Gegen Ende des 16. Jahr- hunderts findet man flandrische Weber an vielen Fürsten- höfen. — Biblische Scenen und antike Historien in reichen Umrahmungen von Grotesken und üppigen Frucht- und Blnmenguirlanden bilden die mit Vorliebe gewählten Muster. So an(£ hier auf zwei Teppichen. Ihre Höhe ist fast durchgängig die gleiche, etwa Im; die Längen dagegen variiren. Der längste der Figurenteppiche misst 8,25 m, der kleinere 6,10 m. Zwei nur mit Pflanzenmotiven dekorirte haben je eine Länge von ungefähr 3 Vi m.

Auf dem längsten der Teppiche sieht man in einer reichen Umrahmung von Blumengewinden auf rothem Grunde

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mit weissen Einfassangen den Einzug des Königs Salomo nach Gihon und seine Salbung durch den Priester Zadok und den Propheten Nathan, nach der Erzählung im 1. Buche der Könige Kap. 1, 38—41. Das Bild ist durch einen Fruchte tragenden Baum und durch eine Fruchtouirlande in zwei kleinere Seitenfelder und ein grösseres Mittelfeld getheilt. Im linken Felde erscheint Salomo auf dem Maul- thier reitend, gefolgt von vier Kriegern in antiker Tracht. Ihm Toraus geht mit rückwärts gewandtem Oesicht ein bärtiger Mann, dessen Haupt ein Turban bedeckt, jeden- falls Zadock, der Priester; zur Seite Salomos schreitet Nathan, beide waren von David zur Einholung Salomos abgesandt worden. Im Mittelfelde sind die dem Zu^e voraneilenden Spielleute dargestellt: drei Tubabläser, ein Sänger, ein Harfner und zwei Frauen, die eine mit der Leier, die andere mit einem Triangel. Diese Gruppe unter- bricht in der Mitte das Stadtwappen, das auch an den beiden Enden, etwas in die Blumenumrahmung hineingreifend, wiederholt ist. Im rechten Felde ist die Krönung Salomos dargestellt. Der König kniet mit gefaltenen Händen und Nathan ist im Begriff ihm die Krone aufs Haupt zu drücken. Hinter der Gruppe steht ein Mann, dem Vorgänge zuschauend; rechts steht Zadok mit der Salbenbüchse. Den Hintergrund bildet eine Landschaft; links mit einer Burg. Im Vorder- gründe blumiger Basen.

Der kleinere Figurenteppich ist durch eine Mittelsäule in zwei Felder getheilt. Die Umrahmung ist der des ersten Teppichs ähnlicn. Der auf dem ersten Felde dargestellte Vorgang ist mit der Geschichte Salomos, aus der die übrigen Darstellungen gewählt sind, nicht leicht in Ein- klang zu bringen. Man sieht links eine Gruppe von drei Frauen, von denen die in der Mitte stehende dem Beschauer den Rücken kehrt und mit der linken Hand nach links weist. Von dieser Gruppe hat sich eine vierte Frauenge- stalt abgelöst, die in lebhafter Bewegung nach rechts eilt, dem von dieser Seite ebenfalls sehr lebhaft auf sie zu- schreitenden König entgegen als solcher ist er durch die Zackenkrone kenntlich gemacht. Zwischen beiden steht ein Mann in vornehmer Tracht, dem ein langer Mantel von den Schultern wallt, und zei^, zum Könige gewandt, mit empfehlender Gebärde auf die Frau. Rechts vielleicht als Gefolge des Königs aufzufassen -— sieht man eine Gruppe von drei Elriegern und in ihrer Mitte einen Mann, der mit erstauntem Ausdruck auf die Mittelgruppe blickt. Es wird sich diese Scene kaum anders deuten lassen als der Empfang' der ägyptischen Braut, der pharaonischen Königstochter ^

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sicli dem L Bach der Könige Kap. 3, 1, dem sich dann Ton Vers 16 ^28 die Erzählung von dem auf dem rechten fblde des Teppichs dargesteUten ürtheil Salamonis an- schliesst Hier erscheint der König auf dem Thron, der TOT einer mit Säulen geschmückten Wand steht. Auf den Stufen des Thrones kniet rechts die eine der Frauen in vor- nehmem Zeitkostum. Von links nahen die andere Frau und der Henker, der das Kind an einem Fuss gepackt hält Hinter dieser Gruppe stehen zwei Zuschauer. Auf der rechten Seite , wo an der Thronwand vorüber sich ein Blick in die Landschaft öffnet, stehen zwei Krieger in antikisirtem spanischem Kostüm.

An den Bildteppichen interessirt nicht allein die Kunst des Webers, sondern in erster Reihe die Kunst des Malers, dem der Eäitwurf angehört. Nach seinem Namen fragen ▼ir bei den Rathhausteppichen wohl vergebens. Dem Stil der Bilder nach gehört er der niederländisch-französischen Schule an. Jedenfalls war er ein Meister zweiten Grades ind von geringer Selbstständigkeit, der sich im Einzelnen an Hendrick Bless anlehnt, in Anderem an Lucas von Leiden, dessen Stiche ihm bekannt sein mochten.

An den beiden kleineren Teppichen überrascht die Fülle der völlig naturalistisch behandelten Pflanzenmotive. Gross- blätterige Sumpfpflanzen, Stiefmütterchen, Maiglöckchen, Iris und Narzissen wogen in buntem Gemisch durchein- ander und unter ihnen sieht man hochbeinige Beiher auf der Suche nach Würmern.

Ueber die Erwerbung der Teppiche durch den Bath hX gidi bisher nichts ermitteln lassen.

YorbeTeitnngen für den Empfang des Kaisers Feter

im Jahre 1723.

Von Dr. Anton Bachholts.

Anfang März 1723 war Kaiser Peter nach längerer Abwesenheit wieder in seine Besidenzstadt St. Petersburg zorBckgekehrt. Die Nachricht davon gelangte auch alsbala Bach Kiga und man war hier allgemein der Ansicht, dass der ELaiser Tielleicht eher, als man sich's versähe, wieder die Stadt mit seinem Besuche erfreuen dürfte. Da er seit seiaem letzten Besuche im Frühjahr 1721 in Folge des am 30. August desselben Jahres zu Nystädt geschlossenen IViedens wirklicher Landesherr geworden war, so wollte man 3m besonders feierlich empfangen. Der wortfuhrende

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Bürgermeister Melchior Wiedau beantragte am 11. März 1723 die Errichtung einer grossen Ehrenpforte, die man in der Stadt in der Sandstrasse zwischen der Sandpforte und dem Hanse des Aeltesten grosser Gilde Schick errichten wollte. Sie sollte mit Sinnbildern nnd Ansziernngen versehen werden und so gross sein, dass auf ihr die Instmmentisten und Sänger stehen und mit einer Musik sich hören lassen könnten. Auch wurde geplant, dass die Bürgerschaft bei der Ankunft des Kaisers, wie es vormals gebräuchlich gewesen, mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiel aufziehen sollte^ was bei früherer Anwesenheit des ELaisers unterblieben war. Da man nunmehr durch den kürzlich ^schlossenen Frieden fest und vollständig unter die russische Oberherrschaft gelangt war, so beantragte Wiedau, neue Fahnen anzufertigen, die bisher auf denselben dargestellten Wappen aufzugeben und an deren Stelle auf der einen Seite das Bildniss des Kaisers mit beigefügten doppelten Adlern und auf der anderen Seite das Staatwappen anzubringen. Endlich woUte man schon zeitig an die Herstellung von Illuminationen denken und es sollte an die vermögenden Stadteinwohner die Aufforderung ergehen, auch ihrerseits solchelUuminationen herzurichten.

üeber den Beschluss, neue Fahnen anzufertigen, waren die Offiziere der Bürgerschaft so erfreut, dass sie sich bereit erklärten, das auf ikre Kosten zu thun, woran die von der kleinen Gilde nur zu einem Drittel theilnahmen. Im Ganzen gab es 8 Bürgerfahnen, zwei für jedes der 4 städtischen Quartiere. Die beiden Fahnen des 1. Quartiers waren die Leibfahnen, sie sollten aus weissem Taflet, die übrigen sechs aus rothem Taflet gemacht werden. Von diesen wurden zwei von den Fahnenträgern aus der kleinen Gilde gebraucht. Die Offiziere wollten, in Abänderung der Idee des Binder- meisters Wiedau, auf die eine Seite den doppelten schwarzen Adler und auf die andere Seite das Staatwappen malen lassen, womit auch der Rath einverstanden war. Es wurde also die Absicht, das Bildniss des Kaisers auf einer Seite darzustellen, aufgegeben. Die Spitzen der Fahnenpiken wollte man in alter Weise herstellen, man wollte nämlich statt eines Messingspiegels in die Spitzen zwei gekreuzte Stadtschlüssel einschlagen lassen.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Frage anger^t, ob das Stadtwappen nicht in Folge der veränderten Oberherr- schaft gleichlalls geändert werden solle. Einer der vier Qaurtierherren, der Rathsherr Wilh. Ludeloff, hatte nämlich gesehen, dass die „Bussen in der hiesigen precafl'' welche Be- hörde darunter gemeint ist, ist mir nicht ganz klar auf ihre

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Waaren zwar das BigischeWappen, jedoch mit der Veränderung legten, dass sie anstatt des Löwen- einen Adlerkopf setzten. Er berichtete darüber dem Bathe und fragte an^ ob auf den Fahnen beim Stadtwappen zwei Löwen oder zwei Adler als Schildhalter gemalt werden sollten. Bei dieser Frage ist der Spmng vom Adlerkopf im Wappen auf die zwei Adler als Schildhalter etwas stark. Es scheint mir auch, dass diese Idee nicht im Kopfe des Quartierherrn Ludeloff ent- standen war, sondern es ergeben sich Anzeichen, dass man aof russischer Seite bereits gelegentlich die schildtragenden Löwen durch Adler ersetzt hatte. Darauf werde ich sogleich noch zu sprechen kommen. Der Bath beschloss damals, am 27. März, ganz kurz, dass, weil die Schildhadter nur einen Zierrath, aber nicht das Wappen selbst ausmachen, künftighin anstatt der Löwen zwei Adler ^Is Schildhalter gebraucht und gesetzt werden sollten.

Einige Tage darauf, am 1. April, reichte der Artillerie- lieuienant Salomon eine Tabelle über die Stadtartillerie beim Bathe ein. Der auf der Bathssitzung anwesende Quartierherr Ludeloff bemerkte, dass auf dieser Tabelle zwei halbe Adler an dem Stadtwappen standen. Das veranlasste ihn, und man muss zugestehen, dass er dabei einen gewissen Sinn für die nothwendige Oenauigkeit bei Anwendung heraldischer Figuren zu erkennen gab, beim Bathe sofort anzufragen, ob auf den Bürgerfahnen zwei vollkommene Adler anstatt der vormaligen ganzen Löwen oder nur halbe Adler, wie auf der Tabelle, gemacht werden sollten.

Diese Frage und ihre rasche Entscheidung schien dem gelehrten wortf. Bürgermeister Wiedau gar nicht recht zu sein. Er fand, dass diese Sache von solcher Wichtigkeit wäre, dass er sich's vorbehalten müsse, sie dem Bathe zu einer noch genaueren Ueberlegung vorzutragen. Denn man pfl^te derartige Stadtwappen und die davon abhängigen ^errathen nicht leicht zu verändern oder zu erneuern, zumal das Stadtwappen schon von Alters her und auch zu polnischen und schwedischen Zeiten beständig so gewesen wäre. Eine solche Veränderung liefe auch g^en die Beteln der Heraldik und man könnte so was, wollte man sich keiner Yerantwortuuff aussetzen, nicht ohne besondere Einwilligung vornehmen. Der Quartierherr Ludeloff wurde daher be- auftragt, einen Abriss von den Fahnen und von dem, was auf beiden Seiten gemalt werden sollte, anfertigen zu lassen, und Bürgermeister Wiedau wurde gebeten, darüber mit dem Generalgouvemeur Fürsten Bepnin zu konferiren und dessen Meinung einzuholen. Auf diesem, am 3. April dem Fürsten vorgelegten Abrisse waren zwei vollkommene Adler an Stelle

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der beiden Löwen gesetzt worden. Dem Forsten fiel znnächst auf, dass im Wappen ein Löwenkopf zu sehen war, er meinte, dass statt dessen der Kopf eines Adlers zu setzen sein würde. Wiedau aber stellte dagegen vor, dass die Stadt bei herrmeisterlichen und polnischen Zeiten das Wappen beständig so geführt habe und dass es auch von der schwedischen Herrschaf); durch das Diploma Nobilitatis 1660 so bestätigt worden sei, sowie dass man darin, weil es einen wesentlichen Theil („ein essential Stücke'^) des Wappens bilde, eine Aenderuns nicht vomehmen könnte, auch nicht vorzunehmen pflegte. Dagegen wäre man „ausunterthänigster Devotion gegen unseren Allergnädigsten Eayser, Souverain und Landesvater'' gesonnen, an Stelle der Löwen zwei Adler als Schildhalter zu setzen, und erbäte sich dazu die Ge- nehmigung des Fürsten. Auf diese Vorstellung resolvirte der Fürst, dass der Löwenkopf wohl bleiben könnte, er befahl jedoch, dass die Adler von beiden Seiten des Wappens so gestellt werden sollten, dass sie das Wappen „von hinten haltend mit der halben Brust zu sehen kähmen.'^ Zur Er- läuterung dieses seines Willens zc^ der Fürst mit Bleistift einen Strich über die Hälfte des Adlers in dem vorgezeigten Projekt.

Der Rath beschloss am 3. April, die neuen Bürgerfahnen auf solche Weise bemalen zu lassen, und als man am 8. Mai wiederum die Anfrage an den Rath richtete, wie es mit den Schildhaltem des Stadtwappens in einem Fenster der Petri- kirche gehalten werden solle, da erweiterte er diesen Beschluss dahin, dass in Zukunft überall, wo es nöthig wäre, zwei Adler statt zwei Löwen als Schildhalter gesetzt werden sollten.

Damit war nun die Veränderung des Stadtwappens vollzogen. Eine Kaiserliche Bestätigung ist in der Folge nicht nachgesucht worden ^). Man legte kein Gewicht auf die Veränderung, weil sie sich nur auf die Schildhalter, angeblich etwas Nebensächliches, bezog. Hervorgehoben mag aber werden, dass die Adler zu Seiten des Rigischen Stadtwappens eben nur die Bedeutung von Schildhaltern haben sollen, dass also der fast allgemeine Gebrauch eine höchst seltene Ausnahme bildet das Stadtwappen über der Eingangsthür

1) Am 3. Sept. 1726 bat der interimistische GeneralgoaverneTir General v. Bohn am Ansknnft über das Stadtwappen. Der Bath be- richtete am 7. Sept. 1726, dass mit Genehm^nng Bepnins „statt derer ehemals gebrauchter Löwen, 2ne mit offenen Flügeln aufgerichtete Adler, da ohnedem solche Schildhalter nicht zum essentiellen Stücke eines Wapens, sondern nur zar eußern Zierde desselben gehören, beygefüget worden.**

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zur grossen Gilde an die Stadtthürme im Stadtwappen rechts und links einfach einen halben Adler anzulegen^ ganz falsch ist. In der Absicht jener Zeit lag es nur, zwei scfaildtragende einfache Adler zu erwählen, wogten sich vom Standpunkte der Heraldik nichts einwenden lässt. Die im Frovinzialrecht (Bd. JI S. 199) beliebte Beschreibung des Rigischen Stadtwappens: „an den Seiten der Mauer sieht man das russische Reichswappen'', ist unklar und hat scheinbar den gegenwärtigen allgemeinen Gebrauch im Auge. Auch lässt es sich nicht leugnen, dass man sich gleich Anfangs gegen die Regeln der Heraldik und gegen den eigenen Beschluss versündig, denn die im Jahre 1723 ge- malten Bürgerfahnen, von denen sich zwei auf rothen Taffet gemalte, von den Fahnenträgem aus der kleinen Gilde ehemals geführte Fahnen im Dommuseum und einige andere auf der grossen Gilde befinden, fuhren keinen Schild und ebenso wenig der das Stadtwappen darstellende Holzschnitt auf dem Rigischen Kalender für 1735, dem ersten Kalender, auf dem die Adler zu sehen sind.

Die Fahnen wurden dem nachmaligen Aeltesten der kleinen Gilde, Malermeister Johann Friedr. Kaull, in Arbeit gegeben und waren am 29. Mai fertig '); sie wurden nach alter Gewohnheit den Fähnrichen der Bürgerschaft übergeben, während die alten Fahnen aufs Rathhaus gebracht werden sollten, um dort aufgehoben zu werden. Das ist aber jeden- &ll8 nicht mit allen Fahnen geschehen, denn fünf you den alten Fahnen, drei aus dem Jahre 1676 (zwei gelbe und eine blaue) und zwei blaue aus dem Jahre 1700, befinden sich im Dommuseum, wohin sie nicht aus dem Rathhause, sondern durch Ankauf aus Privatbesitz gelangt sind. Auch sie dürften, wie die beiden aus demselben Besitz stammenden Fahnen you 1723, einst von den Fahnenträgern der kleinen Gilde geschwungen worden sein.

Noch nach einer anderen Richtung hin sind die Vor- bereitungen für die Ankunft des Kaisers mruns von Interesse. Sie geben uns gelegentlich Aufklärung über die Rigischen Staduarben.

Da die Bürgerschaft bei der Ankunft des Kaisers nicht nur mit fliegenden Fahnen, sondern auch mit klingendem Spiel aufziehen sollte, so musste auch für das Spiel gesorgt werden. Zwar konnte sie vom Zeughause wohl mit Piken

1} Am 28. November 1724 wurde boschlosaen, dem Fürsten Bepnm aaf dessen Wunsch Abrisse von den alten nnd neaen Bürger- lahnen zu senden, weU die Stadt Peman ihre Bürgerfahnen einrichten inil. Xanll erhielt für die farbigen Abrisse von zwei neuen und acht alten schwedischen Bdrgerfahnen 10 Bthlr. Alberts.

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und kurzem Gewehr, wie sie es wünschte, versorgt werden, aber die neben dem klingenden Spiel unentbehrlichen Trommeln waren nicht vorräthig. Auch diese auf ihre Kosten anzuschaffen, war die Bürgerschaft bereit, und das wurde vom Bath mit Dank angenommen, zumal der Stadt- säckel in der Begel leer war. Die Trommeln wollte man mit blauen und weissen Feldern, dazwischen kleine Adler, anmalen lassen. Auch bestand die Absicht, auf die Trommeln das Stadtwappen mit den beiden Adlern als Schildhaltern zu malen, dem Bathe erschien das jedoch zu viel zu sein, er verfögte, dass die Trommeln „nur blau und weiss nach denen Stadt-Farben angemahlet und keine Wapen darauf gesetzt werden^'. Als jedoch die Offiziere der Bürgerschaft wiederholt' darum einkamen, dass ihnen gestattet würde, das Beichs- und Stadtwappen darauf malen zu lassen, so wollte der Bath zunächst, dass das ihnen ausgeredet werden sollte, falls sie aber darauf beständen, so sollte es geschehen, weil es eine indifferente Sache sei. Mir war es bisher nicht gelungen, irgendwo eine authentische Nachricht über die Stadtiarben zu finden. Wohl war mir aus den 1673 ent- worfenen Bigischen Statuten die Bestimmung bekannt (Lib. V Tit. II § 1) : „Ein Bigisch Schiff soll in seiner Flaggen führen blau und weiß''. Was aber für die Handelsflagge der Stadt galt, brauchte nicht nothwendig für die Stadtfarben im All- gemeinen zu gelten. Ich erinnere nur an die noch aus dem 13. Jahrhundert stammenden Bestimmungen des Hamburgisch- Bigischen Bechts und der umgearbeiteten Bigischen Statuten, wonach die Bigischen Schiffer ein weisses Ereuz in schwarzer Fahne fuhren mussten. Jetzt haben wir aber eine Bestätigung dafür gefunden, dass noch 1723 die Bigischen Stadtfarben gleich der Handelsfiagee blau und weiss waren. Wann hat sich nun aber das Born dazwischen geschlichen? Die Ant- wort darauf steht noch aus. Ich muthmasse, dass das erst 100 Jahre später geschehen sein dürfte, als die Studenten- korporation Fratemitas Bigensis sich 1823 nach dem Yor- bilde ihrer Schwesterkorporationen und nach demGeschmacke jener Zeit eine Trikolore statt einer Bikolore zulegte und dabei mit Unrecht die drei Farben blau, roth, weiss die altrigischen Farben nannte.

Auch die Montur der Stadtsoldaten wurde damals er- neuert. Sie hatten seit drei Jahren keine Montur bekommen und waren ganz abgerissen. Einer erschien braun, der Andere

frau oder roth. Nun sollten sie wieder eine einheitliche Jniform erhalten. Man fand, dass früher die Eonstabier allezeit graue Böcke mit blauer Doublirung und Aufschlägen und die Stadtsoldaten blau mit weiss (d. h. blaue Böcke

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wii weissen Aafschlägen) gehabt hatten. Jetzt aber waren die Konstabier alle roth gekleidet. Der Fürst Repnin^ dessen Meinung eingeholt wurde, entschied, dass die £Wb< der Montur so verbleiben müsse, wie sie bisher gewesen. Ihm wurden Proben von dem für die Artilleriebedienten ausgesuchten rothen und blauen Tuch vorgelegt, die er billigte, die Leute sollten aber nicht umsonst die neue Montur erhalten, sondern der Werth sollte ihnen nach und nach Tom Lohne abgezogen werden.

Das Hauptarrangement, das bestimmt war, den Kaiser ni erfreuen, blieb aber immer die Ehrenpforte. Fürst Repnin, der nach einem Befehl des Kaisers aus dem Jahre 1721 alle Stadtsusgaben zu eenehmigen hatte, wurde auch ersucht, die Errichtung der Ehrenpforte zu gestatten. Er that das bereitwillig, nachdem er sich einen Abriss hatte zeigen lassen. Man hatte gleich Anfangs beschlossen, wegen aer Ehrenpforte „mit einem curieusen Mechanico und anderen sinnreichen Leuten'^ zu berathen. Zu diesen „sinnreichen Leuten^' scheint auch der damalige Bieische Stadtphysikus Dr. med. Nikolaus Martini gehört zu haben, denn wir hören, dass er es gutheisst, dass aie Bildnisse des Kaisers und der Kaiserin bei der Ehrenpforte angebracht würden. Es sollte daher der Fürst Bei)nin um die Erlaubniss gebeten werden, dass man nach den in seinem Besitze befindlichen Porträts jene Bildnisse herstellen dürfe. Nach den noch erhaltenen Rechnungen wurde ein, wie es scheint, aus Lübeck gebürtiger Maler Paul Henicken mit der Anfertigung der Gemälde beauftragt. Das sollte dem Maleramt, das sich dagegen verwahrte, nicht zum Präjudiz gereichen. Er lieferte eine grosse Schilderei für 20 Rthlr., das Porträt der Kaiserin „groß in oval gemacht" für 8 Bthlr. und Tuschzeichnungen Ton den 4 Schildereien an der Ehrenpforte für 6 BtUr., ausserdem einige Abrisse zu der Ehrenpforte (wohl der erste, dem Fürsten vorgelegte Entwurf) für 6 Rthlr., einen Abriss „w^en der StafBrung an gedachter Ehren Pforte" (d. h. wohl als Vorlage für die übrigen Malereien) für 6 Rthlr., einen in's Grosse aufgerissenen Abriss der Pforte, nach dem die Zimmerleute arbeiten sollten, für 6 Rthlr. und einen Abriss zum Plafond in der Ehrenpforte für 2 Rthlr. Alb. Im üebrigen wurden die Malerarbeiten, darunter wohl auch einige Schildereien, vom Maleramte ausgeführt, das dafür 60 Kthlr. Alb. erhielt. An 2 Bildhauer wurden für Schnitzwerk 20 Rthlr. Courant gezahlt. Die Kosten der Zimmermannsarbeit lassen sich nicht mehr feststellen.

Die Ehrenpforte war sehr gross angelegt, die Höhe war 6Vs Faden, die Länge 4 Faden, die Breite auch 4 Faden.

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Am 19. Mai war sie fertig und es sollte an die Aafstellung geschritten werden, wozu man 4 Wochen Zeit veranschlagte. Vorher aber war man bereits wegen des Ortes, wohin sie am passendsten gestellt werden könnte, schwankend geworden. Der Fürst machte am 29. Mai darauf aufmerksam, dass der Kaiser vielleicht zu Wasser ankommen würde, worauf gemeint wurde, dass es sich vielleicht am besten schicken möchte, die Pforte beim Hause des Kaisers, das bei der Neupforte lag, aufzurichten. Der Fürst hatte jedoch das Bedenken, dass die Pforte vielleicht dem Hause das Licht benehmen dürfte. Dann brachte man (am 19. bis 26. Juni) in Vor- schlag, die Pforte mitten auf den Markt zu setzen. Der Fürst aber wandte dagegen ein, dass der Kaiser doch durch die Pforte fahren müsse, was dann nicht geschehen könnte. Auch wusste man nicht, wann er herkäme und ob er zu Lande oder zu Wasser käme. Er versprach, an einen gutep Freund, den Sekretär des Kaisers (Makarow) zu schreiben und den um Nachricht zu bitten. Am 8. Juli hiess es, dass der Kaiser bereits in Beval angelangt wäre und man wollte die Ehrenpforte nun bei der Sandpforte errichten. Wenn der Kaiser auch zu Wasser käme, so meinte der Bürger- meister Wiedau, dann könnte er doch leicht von seinem Garten, dem heutigen, 1721 von ihm angelegten sogenannten Kaiserlichen Garten, zur Sandpforte geTangen, falls nur der Fürst ihn davon in Kenntniss setzen würde. Der Fürst wünschte, dass man sich noch etwas gedulden möge, er hätte einen Offizier nach Beval gesandt, um sich nach der Beise des Kaisers hierher zu erkundigen. Am 15. Juli liess der Fürst mittheilen, dass die Nachricht eingekommen sei, dass der Kaiser von Reval nach Rogerwyk gegangen wäre, nicht aber, dass er hierher zu kommen gedächte. Dennoch halte er es nicht für gewiss, dass der Kaiser diesmal nicht her- komme. Er willigte schliesslich darin, dass die Ehren- $ forte an dem Orte bei der Sandpforte aufgesetzt werde, ^as sollte schleunigst geschehen, zugleich aber dem vor- gebeugt werden, dass Jemand irüher als der Kaiser die Ehrenpforte passirte.

Endlich liess der Fürst am 17. Juli sagen, man solle mit der Pforte nicht eilen, weil nach eingegangener Nach- richt der Kaiser nicht herkommen dürfte. Dennoch arbeitete man weiter unter Leitung des Kunstmeisters Steingötter mit aller Macht an der Aufstellung, man setzte sie aber nicht innerhalb der Stadt vor die Sandpforte, weil der Baum dort zu beschränkt war, sondern ausserhalb der Sandpforte. Auch wurde beschlossen, den Bektor der Domschule Pro- fessor Hömick, der bei solchen Gelegenheiten in der Begel

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mit seiner etwas schwach bestellten Dichtkunst herhalten mnsste, zu bitten, er möge die Erklärung von den bei der Pforte befindlichen Bildern in deutsche Verse bringen, damit sie, auf weissen Atlas gedruckt, dem Kaiser bei semer Ankunft überreicht werden könnten. Auch wurde der Kantor Beutner beauftragt, eine auf diese Gelegenheit passende Musik zu komponiren.

Obwohl nun die Ehrenpforte fertig gestellt wurde, ob wirklich mit allen Bildern, bleibt dahingestellt, so kam der Kaiser doch nicht. Man rechnete trotzdem immerfort damit, dass er kommen würde. Am 4. Oktober wurde beschlossen, ohne Zeitverlust den Wall vor dem Hause des Kaisers zu repariren, weil als gewiss erzählt werde, der Kaiser werde, wo nicht diesen Winter, so doch gewiss im bevorstehenden Frühling sich hier einfinden. Doch der bald darauf er- folgte Tod der alten Kaiserin Praskowja und die schon Mb in Angriff genommenen Vorbereitungen für die endlich am 7. Mai 1724 in Moskau vollzogene Krönung der Kaiserin liessen wohl annehmen, dass der Kaiser nicht so bald kommen werde. Doch hielt man sich hier noch immerge- rustet. Am 8. Mai beantragte der Oberbauherr Baes: Weil draussen vor dem Sandthor eine prächtige Ehrenpforte zur Ankunft des Kaisers aufgesetzt stünde, so dürfte es auch nöthig sein, die innere steinerne Sandpforte von Neuem zu bewerfen und zu repariren. Dieses rortal erwies sich als sehr massiv und wohlgebaut, nur hatten das Oold und die Farben darauf gelitten. Man beschloss, es nicht in alter Weise herzustellen, sondern es zu bewerfen und mit grauer Farbe ohne Aenderung der oben stehenden Zierrathen anzustreichen, nur die Buchstaben des über dem Thor befindlichen Chronodistichons sollten von Neuem vergoldet werden, die beiden Löwen an der Seite des Stadtwappens sollten stehen bleiben. Und nachdem die Reparatur der Sandpforte beendigt war, schritt man zur Ausbesserung des Sandravelins.

Dass der Kaiser diesen Sommer ganz gewiss nach Riga kommen werde, hatten die zur Sjrönung nach Moskau delegirten Deputirten noch am 18. Mai geschrieben, das hatte ihnen der Fürst Repnin noch gesagt, als sie sich von ihm in Moskau verabscniedeten. Man traf daher einige Vorkehrungen. Am 10. Juni erhielt der Kantor Beutner wieder den Auftrag wegen einer Musik, die auf der errichteten Ehrenpforte abgehalten werden sollte. Er plaidirte für eine Musik mit ranken, Trompeten und scharf blasenden Listrumenten, weil der Schall von einer Vokal- musik allein in die Luft gehen würde, man wollte daher

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Trommelschläger und Hoboisten für die bevorstehende An- kunft; des Kaisers annehmen. Endlich beschloss man am 24. Juli, den Weidendamm, der sowohl nach dem Kaiser- lichen Garten als nach der Alezanderschanze (jetzt Alexanders- höhe) fuhrt, zu repariren, weil der Kaiser vielleicht noch diesen Sommer oder Herbst eintreffen werde.

Das Allerletzte, was wir über die Ehrenpforte erfahren, findet sich in einem Schreiben des Fürsten Kepnin an den Rath vom 4. August aus St. Petersburg: Er verlangt mit möglichster Eile einen vollkommenen Abriss und eine Be- schreibung der Ehrenpforte, um es zu gelegener Zeit dem Kaiser zum Nutzen des Raths vortragen zu können. Diesem Verlangen wurde alsbald entsprochen, wobei Dr. Martini die Beschreibung der Ehrenpforte abfasste, die aber leider nicht erhalten ist.

Die Erwartung, dass der Kaiser nach Riga kommen werde, wurde auch noch später gehegt. Fürst Repnin schrieb am 22. Dezember aus St. Petersburg, man solle mit dem Bau der neuen Schiffswerft anfangen, weil der Kaiser hoffentlich diesen Winter nach Riga kommen dürfte, und am 13. Januar 1725 verlangte der v izegouverneur Bngadier Woyekoff, dass die Strassen unweit des Hauses des Kaisers und der Domkirche (wo viele Menschensatzungen wären) schleunigst gereinigt würden, damit man sich nicht bei An- kunft des Kaisers oder des Fürsten Repnin in schwere Verantwortung setze. Doch der grosse Kaiser kam nicht mehr nach Riga. Er verschied am 28. Januar nach zwölf- tägiger schwerer Krankheit.

Nachtrag, üeber die späteren Schicksale der Ehren- pforte sind mir noch folgende Nachrichten in den Raths- Erotokollen vorgekommen: Am 30. März, 6. und 11. Mai 1726 eschliesst der Kath, in Erwartung der Ankunft der Kaiserin Katharina I., die vor einigen Jahren ausserhalb der Sand- pforte errichtete Ehrenpforte, weil sie auf den verstorbenen Kaiser eingerichtet worden, in einigen Stücken zu ändern und oben zweimal das Bildniss der Kaiserin in ziemlich grossem Oval aufzustellen, auch die Kaiserin bei der Ehren- pforte zu empfangen. Die Kaiserin kam jedoch nicht nach Riga. Am 6. November 1728 hören wir, dass die Leinwand, womit die Bilder auf der Ehrenpforte behangen waren, vom Winde und Regen zerrissen sei, und es wurde beim Rathe angefragt, ob eine Reparatur vorgenommen werden solle. Der Rath beschliesst, dass die Ehrenpforte, so wie selbe beschaffen, stehen bleiben und der Vergänglichkeit unter- worfen sein solle. Als die Kaiserin Anna am 29. Januar 1730 aus Mitau hier auf der Durchreise nach Moskau

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anlangte, da war Tags vorher mit Zustimmung des Gouverneurs Lacy vom Bathe beschlossen worden, die Ehrenpforte vor dem Sandthor zu öffnen. Und als man am 3. und 15. März 1733 erfahren hatte, dass die Kaiserin Anna die Stadt im Sommer besuchen wolle, so beschloss man, die Ehrenpforte, die „sehr schlecht aussähe*', auszubessern. Doch die Kaiserin Anna kam nicht nach Kiga, erst im Juli 1764 erhielt die Stadt wieder einen kaiserlichen Besuch. Damals aber, als Katharina IT. hier einzog, dürfte diese Ehrenpforte, da wir von ihr bei dieser Gelegenheit nichts erfahren, schon längst abgetragen worden sein.

Des Zaren Feter Haus bei der Neupforte in Biga.

Yon Dr. Anton Buchholts.

Der Oberpastor Liborius von Bergmann erzählt in seinem, in den Jahren 1810— 1814 erschienenen Buche: „Erinnerungen an das unter dem Scepter des russischen Kaiserthums ver* lebte Jahrhundert^' (S. 104), dass Zar Peter, als er sich zum ersten Mal als Herrscher in Riga vom 18. November bis zum 7. Dezember 1711 aufhielt, den Befehl gab, „ein Privat* haus nahe am Wall auf der Düna-Seite zu kaufen, und far Beinen etwanigen künftigen Aufenthalt in unserer Stadt aus- zabanen und einzurichten, worauf das kayserl. Palais in der Neogasse (die jetzige zweyte Elreis- und ^Tavigations-Schule) erbaut wurde".

Eine urkundliche Bestätigung dieser offenbar durch mündliche Tradition überlieferten Nachricht hat sich nicht ermitteln lassen und dürfte auch in Zukunft schwerlich zu erbringen sein, weil dasjenige Archiv, aus dem man authentische Auskünfte hätte erhalten können, das Archiv d^r Eanzellei des livländischen Generalgouvernements, soweit es das 18. Jahrhundert betraf, vor etwa 20 Jahren fast voll- ständig vernichtet wurde. Die nachfolgenden Nachrichten über das Haus Peters des Grossen beruhen daher meist auf den im Kigischen Stadtarchive zerstreut gefundenen Notizen, nur weniges hat dem Archive der livländischen Gouvernements- regienmg entnommen werden können und eine Notiz hat sich im Archive der livländischen Ritterschaft vorgefunden.

Grewissermassen als Bestätigung der traditionell ver- bürgten Nachricht, dass Zar Peter während seines Auf- enthalts in Eiga im November und Dezember 1711 den Befehl gegeben habe, ein Privathaus für ihn einzurichten, datirt die erste, auf uns überkommene Notiz über das Haus

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des Zaren vom 8. Februar 1712*). Der Rigische- Ober- kommaiidant Generalmajor Polonski bittet nämlich den Bigischen Rath um die Lieferung von 5000 Dachpfannen, damit das Haus, das für den Zar reparirt werden soll, bedeckt werden könne, worauf der Rath beschliesst, Er- kundigungen nach den Dachpfannen einzuziehen. Und am 25. März 1712 schreibt der Rigische Kommandant Brigadier G. W. V. Busch an den Rath, er möge Handwerker, nament- lich Zimmerleute, Maurer, Tischler, Drechsler, Glaser und Klempner verschaffen, um das Haus zu repariren, das für den Aar zurechtgemacht werden soll*). Der Rath verwies zwar diese Angelegenheit an das Amtsgericht, wollte aber im übrigen mit der Sache nichts zu thun haben, denn er Hess in seiner Antwort an den Kommandanten v. Busch die Bemerkung einfliessen, dass die Aufsicht und Bewerkstelligung von Kronsarbeit dem Schlossvogte Fürst ^) kompetire. Das Amtsgericht Hess die genannten sechs Handwerksämter zum 27. März Vorbescheiden und eröffnete ihnen, sie mögen sich ungesäumt beim Kommandanten melden, „weiln sie zu baldiger Reparation des an der Neupforthen belegenen und Ihi*o GroßCzaarischen Myt. gewidmeten Hennenbergschen Hauses nothwendig erfordert würden"*). Die Befurchtnng des Raths, er werde zur thätigen Theilnahme an der Re- paratur des Hauses herangezogen werden, scheint unbegründet gewesen zu sein, denn wir hören in der Folge nichts weiter davon. Wohl aber interessirte er sich für die Handwerker, die sich am 21. Mai an ihn mit Klagen darüber gewandt hatten, dass sie, obwohl sie an dem mr den Zar zu repa- rirenden Hennenbergschen Hause bereits einige Wochen gearbeitet hätten und noch immer arbeiten müssten, noch gar keinen Lohn erhalten hätten. Er schrieb deshalb an den Zarischen Plenipotentiaire Geheimrath Baron Loewen- wolde am 24. Mai und bat ihn, doch dafür zu sorgen, dass die Handwerker für